Empfehlung Onken
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27 septembre 1994
Die Gefahr einer Entfremdung von der Schweiz ist deshalb nicht von der Hand zu weisen. Es ist darum ausserordentlich wichtig, dass Botschafts- und Konsulatsangehörige mit ihren Familien regelmässig in die Schweiz zurückkehren, und zwar nicht nur für Ferien, sondern um den schweizerischen Alltag, den politischen und den gesellschaftlichen, während einiger Zeit zu erleben. Können sie das nicht, so verlieren die Betref- fenden mit der Zeit den hautnahen Kontakt mit den Realitäten ausgerechnet jenes Landes, das sie vertreten.
Bis heute kennt die Schweiz für ihre im Aussendienst tätigen Beamten das System der Rotation, indem das versetzbare Personal des EDA etwa zwei Drittel seiner Zeit im Ausland auf Posten verbringt und ein Drittel in der Schweiz auf der Zentrale arbeitet. Das heisst mit anderen Worten, dass diese Leute während ihrer Schweizer Zeit, da sie in Bern arbeiten, Stellen haben müssen, wo sie auf ihrem Gebiet arbeiten können.
In diesen grösseren Zusammenhang der Rotation gehört nun auch die vielgestellte Frage nach den sogenannten Querein- steigern. Sollen sie ebenfalls dem Rotationsprinzip unterwor- fen sein? Wie lange ist allenfalls ihre Verweildauer auf dem Posten, und sind sie nach Beendigung ihrer Mission dann Queraussteiger?
Die Beantwortung all dieser Fragen ist für ein reibungsloses Funktionieren unserer Auslandvertretungen unerlässlich. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Bereitschaft, mein Postulat entgegenzunehmen und bald ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Cotti Flavio, Bundesrat: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
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93.3686
Empfehlung Onken Unterstützung für Salman Rushdie Recommandation Onken Appui à Salman Rushdie
Wortlaut der Empfehlung vom 17. Dezember 1993
Hiermit lade ich den Bundesrat ein, in geeigneter Weise seine nachhaltige Unterstützung für den noch immer mit dem To- desbann belegten Schriftsteller Salman Rushdie zum Aus- druck zu bringen und ihn bei Gelegenheit auch in die Schweiz einzuladen.
Salman Rushdie ist in jüngster Zeit vom britischen Premier John Major, vom US-Präsidenten Bill Clinton und vom deut- schen Aussenminister Klaus Kinkel empfangen worden. Sie alle haben damit in aller Öffentlichkeit ihre Solidarität mit Sal- man Rushdie bekundet und ihren Willen bekräftigt, sich für die Aufhebung des Todesurteils durch das Teheraner Regime ein- zusetzen.
In der Schweiz hat es bisher an einer solchen wirksamen und offiziellen Geste gefehlt. Im Gegenteil: Salman Rushdie wurde es unbegreiflicherweise nicht einmal ermöglicht, den ihm zu- gesprochenen Prix Colette in Genf persönlich in Empfang zu nehmen. Es läge indes in der humanitären Tradition unseres Landes und ganz auf der Linie unseres Einsatzes für die Men- schenrechte, hier ein markantes Zeichen zu setzen.
Texte de la recommandation du 17 décembre 1993
J'invite le Conseil fédéral à apporter un soutien durable à l'écri- vain Salman Rushdie, toujours sous le coup de la condamna- tion à mort prononcée par le régime de Téhéran, et à l'inviter en Suisse quand l'occasion se présentera.
Ces derniers temps, Salman Rushdie a été reçu par le premier ministre John Major, par le président Bill Clinton et par le minis- tre allemand des affaires étrangères Klaus Kinkel. Tous trois
ont ainsi manifesté publiquement leur solidarité envers Sal- man Rushdie tout en soulignant leur volonté de s'engager pour que sa condamnation à mort soit levée.
Pour l'instant, la Suisse n'a encore fait aucun geste officiel aussi significatif. Bien au contraire, elle ne l'a même pas auto- risé à venir à Genève - ce qu'on ne s'explique pas - pour y re- cevoir le Prix Colette. La tradition humanitaire de notre pays voudrait pourtant que l'on fasse un geste marquant qui confirme notre engagement en faveur des droits de l'homme.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Onken Thomas (S, TG): Über Salman Rushdie schwebt seit Februar 1989 die Fatwa, der Todesbann der Ajatollahs. Seither muss sich der Dichter der «Satanischen Verse» im Untergrund verkriechen. Er lebt in permanenter Angst um sein Leben, das jederzeit von einem militanten Fundamentalisten ausgelöscht werden könnte. Der Bannstrahl ist nicht widerrufen. Er ist im Gegenteil erst unlängst bekräftigt worden. Die existentielle Be- drohung Salman Rushdies hat in den fünf Jahren nichts von ihrer vernichtenden Schärfe und Lebensgefährlichkeit einge- büsst.
Ich bin Salman Rushdie in Helsinki an einer Kulturkonferenz des Nordischen Rates begegnet Seine Moral ist ungebro- chen und bewundernswert: Mit dem Mute der Verzweiflung er- hält er eine Zukunftszuversicht aufrecht. Sie gründet auf der Solidarität, die man ihm da und dort entgegenbringt. Doch an dieser tapferen Selbstbehauptung nagt insgeheim die Angst, vergessen und fallengelassen zu werden. Denn wie lange ist dieser Kampf noch durchzustehen? Wer hat den längeren Atem?
Salman Rushdie ist sicher, solange er das Interesse der Welt- öffentlichkeit hinter sich weiss. Sein bester Schutz sind einer- seits öffentliche Anteilnahme und Solidarität, die ihm bekun- det werden, andererseits der Stachel, den die internationale Ächtung dieses Anschlages auf die elementarsten Menschen- rechte für das iranische Regime bedeutet.
So paradox es klingt: Aufgetaucht in die breite Öffentlichkeit und empfangen oder solidarisch anerkannt, ist er abgeschirm- ter und protegierter als im Untergrund der Halbvergessenheit. Dort lauert - und das weiss er ganz genau, und wir müssen es auch wissen - die tödliche Vollstreckung des Urteils.
«Salman Rushdie» ist nur ein Schicksal unter vielen, wenn- gleich ein besonders krasses und aufwühlendes. Salman Rushdie ist zu einem Symbol geworden. Er steht für viele Kul- turschaffende, seien es Schriftsteller, Theaterleute oder bil- dende Künstler, die von totalitären Machthabern verfolgt wer- den. Er steht stellvertretend für das Los der kritischen Intellek- tuellen und Menschenrechtler in aller Welt, deren Überzeu- gungen, deren aufgeklärte Redlichkeit, deren aufrechten Gang die Mächtigen in ihrer Unsicherheit überall so sehr fürchten:
In Bangladesh wird die Ärztin Taslima Nasreen für ihre Kritik an der fundamentalistischen Auslegung des Korans und an der Geringachtung der Frauen verfolgt und mit Todesstrafe be- droht. Sie muss nach Schweden ins Exil fliehen.
In der Türkei wird der satirische Autor Aziz Nesin verfolgt Auch für ihn ist die Todesstrafe gefordert.
In Algerien ist der Romancier Rachid Boudjedra bedroht und seines Lebens nicht mehr sicher.
Der Dichter und Journalist Tahar Djaout hat sein Schreiben be- reits mit dem Leben bezahlt
In Brasilien wurden kürzlich der Historiker und Poet Hermoge- nes da Silva und der Menschenrechtler Reinaldo Guedes von Todesschwadronen umgebracht. Die Reihe liesse sich belie- big fortsetzen.
In vielen Ländern herrschen Unduldsamkeit, Intoleranz, Mei- nungsterror, und es sind immer wieder die Schriftsteller und die Intellektuellen, die ihm besonders ausgesetzt sind. Dage- gen muss, Herr Bundesrat, in Solidarität öffentlicher Wider- stand geleistet werden, auch durch uns, durch eine Schweiz, die Meinungsfreiheit und künstlerische Freiheit hochhält und sich weltweit für Toleranz und für die Achtung der Menschen- rechte einsetzt. Der Protest gegen die Fatwa, gegen diesen Todesbann, genügt allein nicht, schon gar nicht, wenn er fol-
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Interparlamentarische Union. Bericht
genlos bleibt und damit vergleichsweise billig zu haben ist. Die Unterstützung muss darüber hinausgehen und sich auch in bekenntnishaften Akten konkretisieren. Eine offizielle Geste gegenüber Salman Rushdie - und damit nicht nur gegenüber ihm, sondern gegenüber allen Verfolgten, für die er exempla- risch steht - ist in unserem Land mit seiner grossen Tradition überfällig, dies um so mehr, als andere längst vorangegangen sind. John Major, Bill Clinton, Klaus Kinkel, sie alle haben Sal- man Rushdie empfangen und ihm in aller Öffentlichkeit ihre Solidarität bekundet. Sie tragen damit zu seiner Sicherheit bei und beugen anderen Anschlägen auf die Meinungsfreiheit vor.
Dafür ist es ganz sicher auch in der Schweiz nicht zu spät, ganz im Gegenteil. Ich sagte es schon: Es braucht einen lan- gen Atem, um Salman Rushdie vor dem Vergessenwerden zu bewahren. Die Verpflichtung scheint auch deshalb grösser zu sein, als es Salman Rushdie nicht einmal möglich gemacht worden ist, eine hohe Literaturauszeichnung, den Prix Colette, in Genf entgegenzunehmen - angeblich, weil seine Sicherheit nicht gewährleistet werden konnte.
Ich bitte den Bundesrat, diese Empfehlung entgegenzuneh- men und bei Gelegenheit - es muss nicht ein offizieller Akt sein, es gibt dazu andere Gelegenheiten, und er kann auch selbst dazu beitragen, sie zu schaffen - gegenüber diesem verfolgten Schriftsteller und anderen, die wie er verfolgt sind, eine entsprechende Geste zu machen.
Cotti Flavio, Bundesrat: Der Bundesrat hat zu dieser Frage schon andere parlamentarische Vorstösse beantwortet. Ich er- innere insbesondere an einen von Herrn Poncet. Sie haben zu Recht gesagt, Herr Onken, dass der Bundesrat mehrfach Ge- legenheit hatte, den Fall Salman Rushdie zu verurteilen. Bei diesem handelt es sich um eine schwere Verletzung des Völ- kerrechts, der Menschenrechte und der Souveränität eines anderen Staates und um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit schlechthin. Diese Haltung wird vom Bundesrat bekräftigt. Wiederholt ist sie auch in internationalen Organisationen an den Tag gelegt worden, so letztmals an der Session der Uno- Menschenrechtskommission, wo eine entsprechende Resolu- tion auch von der Schweiz mitunterzeichnet wurde.
Der exemplarische Charakter des Falles Salman Rushdie wird vom Bundesrat anerkannt. Er erinnert aber auch daran, dass das Engagement der Schweiz für eine grösstmögliche Beach- tung der Menschenrechte eine Verbesserung der Lage von Millionen von unbekannten Opfern bezweckt, die nicht unbe- dingt offiziell - Sie haben das auch nicht verlangt - in die Schweiz eingeladen werden. Die Zehntausenden von Flücht- lingen, die wir hier haben, legen Zeugnis ab für die Bedeu- tung, die die Schweiz den Menschenrechten zuteil werden lässt.
Wenn es auch nicht die Absicht des Bundesrates ist, den Schriftsteller Salman Rushdie nach Bern einzuladen, so ist es doch durchaus möglich, dass er ihn, wenn er einmal in die Schweiz käme, empfinge. Die Risiken eines solchen Besu- ches wären bekannt, aber der Bundesrat wäre bereit, sich bei den betreffenden Kantonen für die Durchführung der notwen- digen Sicherheitsvorkehrungen einzusetzen.
Zum Fall, den Sie erwähnt haben, Mai 1993, muss der Bundes- rat klar festhalten, dass es nicht der Haltung der Bundesbehör- den zuzuschreiben war, dass dieser Besuch plötzlich und in letzter Minute abgesagt werden musste.
Im Sinne dieser allgemeinen Erwägungen ist der Bundesrat bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
94.034
Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht
Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport
Rhinow René (R, BL) unterbreitet im Namen der Delegation bei der Interparlamentarischen Union (IPU) den folgenden schriftlichen Bericht:
Überblick
Die Interparlamentarische Union (IPU) hat im Jahre 1993 vier Konferenzen abgehalten: die 89. Konferenz vom 12. bis 17. April in Neu-Delhi (Indien), das Interparlamentarische Sympo- sium zum Thema «Das Parlament als Hüter der Menschen- rechte» vom 19. bis 22. Mai in Budapest, die 90. Konferenz vom 13. bis 18. September in Canberra (Australien) und die Konferenz zum Thema «Nord-Süd-Dialog für weltweiten Wohl- stand» vom 18. bis 22. Oktober in Ottawa (Kanada).
An den Konferenzen in Neu-Delhi und Canberra nahmen alle acht Delegationsmitglieder teil. Am Symposium in Budapest war die Schweiz durch Rene Rhinow, Anton Keller und Josi Meier, an der Konferenz in Ottawa durch François Borel ver- treten.
Die Themenschwerpunkte in Neu-Delhi und Canberra laute- ten wie folgt: Neu-Delhi
(Redner: P. Aguet und G. Stucky)
(Rednerin/Redner: R. Simmen und A. Keller)
(Redner: M. Kündig)
Canberra
(Redner: R. Rhinow und M. Reimann)
(Rednerin/Redner: R. Simmen und P. Aguet)
Generaldebatte über die politische, wirtschaftliche und so- ziale Lage in der Welt. (Redner: A. Keller)
Vertreibung als Folge des Konfliktes in Bosnien-Herzego- wina sowie anderer Kriege und Bürgerkriege.
Unterstützung für den Friedensprozess im Nahen Osten. Die Schweizer Delegation wirkte an den verschiedenen Kon- ferenzen aktiv mit. An der Konferenz in Neu-Delhi reichte sie ein Memorandum und einen Resolutionsentwurf zum Thema Waffenhandelsregister ein. A. Keller und M. Reimann nah- men an den Sitzungen zum Zusatztraktandum teil.
An der Konferenz in Canberra präsidierte F. Borel den Redak- tionsausschuss der Resolution über das humanitäre Völker- recht, welche die Delegation zusammen mit einem Memoran- dum eingereicht hatte.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Empfehlung Onken Unterstützung für Salman Rushdie Recommandation Onken Appui à Salman Rushdie
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3686
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
27.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
920-921
Page
Pagina
Ref. No
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