Initiative parlementaire. Avenir des gens du voyage suisses 864
E 22 septembre 1994
91.425
Parlamentarische Initiative (SGK-NR) Zukunft für Schweizer Fahrende
Initiative parlementaire (CSSS-CN) Assurer l'avenir des gens du voyage suisses
Bericht und Gesetzentwurf der SGK-NR vom 28. August 1991 (BBI IV 462)
Rapport et projet de loi de la CSSS-CN du 28 août 1991 (FF IV 449)
Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1991 (BBI IV 473)
Àvis du Conseil fédéral du 16 septembre 1991 (FF IV 460) Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 1993 Décision du Conseil national du 7 juin 1993
Onken Thomas (S, TG) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) den folgen- den schriftlichen Bericht:
Inhalt der Vorlage
Der Nationalrat hat am 7. Juni 1993 das Bundesgesetz betref- fend die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» einstim- mig verabschiedet. Die Stiftung bezweckt, die Lebenssituation der fahrenden Bevölkerung der Schweiz zu sichern und zu ver- bessern und ihr kulturelles Selbstverständnis zu wahren. Der Bund soll ein Stiftungskapital von 1 Million Franken zur Verfü- gung stellen. Dazu kommen in den ersten fünf Jahren des Be- stehens der Stiftung jährliche Betriebsbeiträge des Bundes von total 1 Million Franken.
Im Bericht der nationalrätlichen Kommission vom 28. August 1991 und in der Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1991 werden die Hauptprobleme der fahren- den Minderheit der Schweiz in drei Bereichen gesehen.
Erstens fehlen genügend Stand- und Durchgangsplätze, die es dieser Bevölkerungsgruppe erlauben, ihre Lebensweise zu pflegen.
Als zweiter Problembereich sind die je kantonal unterschiedli- chen gewerbepolizeilichen Regelungen zu nennen. Weder die kantonalen Gewerbegesetze noch allfällig in Frage kom- mende Bundesgesetze sind auf die Bedürfnisse der Fahren- den ausgerichtet, obwohl diese auch heute noch ihre Exi- stenzgrundlage bedeuten.
Handlungsbedarf besteht - drittens - bei der schulischen Aus- bildung der Kinder. An der Schulpflicht der fahrenden Kinder kann nicht gerüttelt werden, doch sind Formen zu finden, wie dieser Schulpflicht unkonventionell und flexibel Genüge getan werden kann.
Als verwaltungsunabhängiges Organ auf nationaler Ebene könnte die Stiftung einen Dialog begründen und fördern, um unbürokratische Lösungen zwischen den betroffenen Par- teien zu finden. Ferner ist es Zweck der Stiftung, ein besseres Verständnis für die Lebenssituation der fahrenden Bevölke- rung in der Schweiz zu wecken und mitzuhelfen, die Zukunft dieser Minderheit zu sichern.
Erwägungen der Kommission
An einer ersten Sitzung, am 24. August 1993, hat die Kommis- sion verschiedene Vorbehalte zur Vorlage des Nationalrates angebracht In der Folge hat eine Subkommission folgende Punkte überprüft:
das Verhältnis Radgenossenschaft und anderer Organisa- tionen zur vorgesehenen Stiftung;
die Finanzierung;
den Stiftungszweck gemäss Artikel 2 der Stiftungsurkunde. Die Subkommission hat am 1. November 1993 den Sekretär des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes des Kantons Graubünden zu einer Stellungnahme eingeladen. Der Kanton
Graubünden ist ein von den Fahrenden stark besuchter Kan- ton, insbesondere ziehen viele ausländische Karawanen durch das Kantonsgebiet An an einer weiteren Sitzung, am 17. Dezember 1993, hat sie zwei Vertreter der Radgenossen- schaft angehört.
Die vertiefte Abklärung hat zu folgenden Ergebnissen geführt: - Verhältnis Radgenossenschaft und anderer Organisationen zur vorgesehenen Stiftung
Zwischen den Aufgaben der Radgenossenschaft und der Stif- tung ist deutlich zu unterscheiden. Die Radgenossenschaft lei- stet Direkt- und Soforthilfe für die Fahrenden bei deren Alltags- problemen. Die Stiftung hingegen soll eine minimale Infra- struktur zur Verfügung stellen, die mithilft, zwischen Fahren- den und Behörden zu vermitteln.
Die angehörten Personen haben betont, dass neben dem Pa- tentwesen die Sicherung von Stand- und Durchgangsplätzen und der damit verbundene Umgang mit Behörden, insbeson- dere auf Gemeindeebene, die Hauptprobleme darstellen. Das Sekretariat der Stiftung und das Sekretariat der Radgenossen- schaft dürfen deshalb nicht zusammengelegt werden. Damit aber nicht die gesamten Betriebsbeiträge für Verwaltungsko- sten aufgebraucht werden, wäre es sinnvoll, das Sekretariat der Stiftung einer anderen, bereits bestehenden Organisation anzugliedern.
Die Vertreter der Radgenossenschaft führen aus, dass ein jähr- licher Betriebskredit von 200 000 Franken genügen dürfte, um die Standplätze in der Schweiz zu unterhalten. Der Sekretär des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes des Kantons Graubünden bestätigt dies und macht dazu für seinen Kanton folgende Angaben: Kosten für die Herrichtung
Durchgangsplatz
5 000 bis 10 000 Fr.
Transitplatz
10 000 bis 100 000 Fr.
Kosten für Betrieb und Unterhalt pro Jahr
Durchgangsplatz
5 000 Fr.
Transitplatz 10 000 Fr.
Ganzjahresplatz
10 000 Fr.
Es ist nochmals zu unterstreichen, dass die Betriebsbeiträge nicht durch Verwaltungskosten aufgebraucht werden dürfen. Vielmehr ist eine Ersparnis dadurch zu suchen, dass das Se- kretariat, wie oben erwähnt, an eine bereits bestehende Orga- nisation angegliedert wird. Angesichts dieser Möglichkeit und der gegenüber 1991, als die Kommission des Nationalrates die Vorlage beraten hat, ungleich angespannteren Finanzlage des Bundes schlägt die Kommission vor, den Rahmenkredit für die Betriebsbeiträge auf 750 000 Franken zu kürzen. Damit würden die jährlichen Betriebsbeiträge gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes nicht 200 000 Franken, sondern 150 000 Franken betragen. Dazu käme der Ertrag aus dem Stiftungs- vermögen von 1 Million Franken.
An der Sitzung vom 29. März 1994 hat die Kommission die Vor- lage mit dieser Änderung verabschiedet
Die Kommission schlägt vor, die missverständlichen Begriffe «Verwaltung und Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen» aus der Bestimmung herauszunehmen. Damit werden der Aufgabenbereich und die juristische Verantwortlichkeit einge- schränkt. Der neue Artikel 2 der Stiftungsurkunde soll wie folgt lauten:
Art. 2 Zweck der Stiftung
Abs. 1
Die Stiftung bezweckt:
a Förderung der interkantonalen und interkommunalen Zu- sammenarbeit in bezug auf die Einrichtung und Verwaltung von Stand- und Durchgangsplätzen für die fahrende Bevölke- rung der Schweiz;
b. Förderung der interkantonalen und interkommunalen Zu- sammenarbeit in bezug auf die Erleichterung der Berufsaus- übung der fahrenden Bevölkerung der Schweiz;
c. Förderung der interkantonalen und interkommunalen Zu- sammenarbeit in bezug auf die primäre, sekundäre und ter- tiäre Schulbildung der fahrenden Bevölkerung der Schweiz;
50 000 bis 100 000 Fr.
Ganzjahresplatz
S
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d. Förderung der interkantonalen und interkommunalen Zu- sammenarbeit in bezug auf allgemeine Massnahmen, welche zu einer Vergrösserung des Verständnisses für die Lebenssi- tuation der fahrenden Bevölkerung in der Schweiz führen so- wie zu deren Sicherung und Verbesserung beitragen. Abs. 2
Zur Erbringung dieser Tätigkeit arbeitet die Stiftung mit den bestehenden Institutionen und Vereinigungen der Fahrenden und mit den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemein- den zusammen. Wenn für die Erfüllung bestimmter Aufgaben derartige Institutionen und Vereinigungen fehlen oder deren Mittel nicht ausreichen, kann die Stiftung eigene Aktionen durchführen.
Onken Thomas (S, TG) présente au nom de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS) le rapport écrit suivant:
Teneur du projet
Le 7 juin 1993, le Conseil national a voté à l'unanimité la loi fé- dérale relative à la fondation «Assurer l'avenir des gens du voyage suisses». Cette fondation vise notamment à améliorer les conditions de vie de la population nomade suisse et de pré- server leur identité culturelle. La Confédération mettra à la dis- position de la fondation un capital de 1 million de francs. La fondation recevra également de la Confédération, durant les cinq premières années de son existence, une contribution d'exploitation annuelle pour un total de 1 million de francs.
Le rapport de la commission du Conseil national du 28 août 1991 et l'avis du Conseil fédéral du 16 septembre 1991 répar- tissent les principaux problèmes de la minorité nomade suisse en trois domaines distincts.
Il s'agit en premier lieu du manque de places fixes et de pas- sage permettant à ce groupe de population de maintenir son mode de vie traditionnel.
Le second problème majeur est dû aux différences dans les règlements cantonaux de la police du commerce. Ni les lois cantonales en vigueur, ni un projet de loi fédérale, actuelle- ment à l'étude, ne tiennent compte des besoins des gens du voyage, alors qu'ils concernent, aujourd'hui encore, leur prin- cipale source de revenu.
Il faut enfin mentionner le problème de la formation scolaire des enfants nomades. Il ne s'agit pas ici de remettre en ques- tion la scolarité obligatoire mais de trouver des formules flexi- bles et originales tout en respectant ce principe.
On pourrait envisager la création à l'échelon national d'un or- gane indépendant de l'administration, qui permettrait de ré- gler les différends entre les parties concernées en recher- chant, sur le mode du dialogue, des solutions non bureaucrati- ques. La fondation a outre pour objectif d'accroître la tolérance envers le mode de vie des nomades suisses et d'assurer l'ave- nir de cette minorité.
Considérations de la commission
Lors de sa première séance du 24 août 1993, la commission a émis diverses réserves sur le projet du Conseil national. Une sous-commission a donc réexaminé par la suite les points sui- vants:
le rapport entre l'Association des gens de roulotte et d'autres organisations au sein de la future fondation;
le financement;
le but de la fondation selon l'article 2 de l'acte de fondation. Le 1er novembre 1993, la sous-commission a invité le secré- taire du Département de la justice, de la police et de l'hygiène publique du canton des Grisons pour une prise de position. En effet, le canton des Grisons constitue un lieu de passage très fréquenté par les gens du voyage; il est notamment tra- versé par de nombreux groupes de nomades étrangers. A l'oc- casion d'une autre séance, le 17 décembre 1993, la sous- commission a également entendu deux représentants de l'As- sociation des gens de roulotte.
A l'issue de discussions approfondies, la sous-commission est parvenue aux conclusions suivantes:
Il convient de distinguer les tâches incombant à l'association et celles de la fondation. En effet, L'Association des gens de roulotte apporte un soutien direct et immédiat aux gens du voyage dans les problèmes de tous les jours. La fondation, en revanche, devra mettre à disposition une infrastructure mini- male en vue d'établir un contact entre les autorités et les gens du voyage.
Selon les personnes entendues par la sous-commission, l'oc- troi des patentes de même que la mise à disposition de places fixes et de passage, des questions liées aux rapports avec les autorités, en particulier au niveau communal, constituent les problèmes principaux. La sous-commission estime par consé- quent qu'il n'y a pas lieu de regrouper les secrétariats de la fondation et de l'Association des gens de roulotte, cependant, afin de ne pas consacrer entièrement la contribution d'exploi- tation à la couverture de frais administratifs, il serait judicieux de rattacher le secrétariat de la fondation à une autre organisa- tion déjà existante.
Les représentants de l'Association des gens de roulotte esti- ment qu'un crédit d'exploitation annuel de 200 000 francs de- vrait suffire afin de permettre l'entretien de places fixes pour la population nomade de Suisse. Le secrétaire du Département de la justice, de la police et de l'hygiène publique du canton des Grisons confirme cette estimation et présente l'évaluation des coûts suivante pour son canton:
Coûts d'aménagement
place de passage 5 000 à 10 000 fr.
place de transit 10 000 à 100 000 fr.
place à l'année
50 000 à 100 000 fr.
Coûts d'entretien et d'exploitation par an
place de passage
5 000 fr.
place de transit 10 000 fr.
place à l'année 10 000 fr.
Il convient encore de souligner que la contribution d'exploita- tion ne devra pas servir à la couverture des frais administratifs. Il faudra plutôt, comme nous l'avons indiqué plus haut, réali- ser une économie en rattachant le secrétariat à une organisa- tion déjà existante. Compte tenu de cette possibilité et de l'ag- gravation des difficultés financières de la Confédération de- puis 1991, année des délibérations de la commission du Conseil national sur cet objet, la commission propose de ré- duire le crédit cadre pour la contribution d'exploitation à 750 000 francs. La contribution annuelle aux termes de l'article 3 de la loi fédérale ne se monterait donc pas à 200 000 francs mais à 150 000 francs, somme à laquelle viendrait s'ajouter le revenu du capital de la fondation (1 million de francs).
Lors de sa séance du 29 mars 1994, la commission a ap- prouvé ce projet avec la modification précitée.
La commission propose de supprimer certains termes ambi- gus de la disposition évoquant la gestion et l'exploitation de places fixes et de places de passage, ce qui permet de re- streindre le domaine de compétence et la responsabilité juridi- que. Le nouvel article 2 de l'acte de fondation aurait la teneur suivante:
Art. 2
But de la fondation Al. 1
La fondation a pour but:
a. d'encourager la collaboration intercantonale et intercom- munale dans le domaine de l'aménagement et de la gestion des places fixes et des places de passage pour la population nomade de Suisse;
b. d'encourager la collaboration intercantonale et intercom- munale en vue de faciliter l'exercice d'une profession à la po- pulation nomade de Suisse;
c. d'encourager la collaboration intercantonale et intercom- munale dans le domaine de l'éducation des degrés primaire, secondaire et tertiaire de la population nomade de Suisse;
d. d'encourager la collaboration intercantonale et intercom- munale concernant toutes mesures générales visant à accroî-
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tre la compréhension pour le mode de vie de la population no- made de Suisse de même qu'à assurer sa sécurité et à amélio- rer ses conditions de vie.
Al. 2
Pour accomplir ces tâches, la fondation collabore avec les ins- titutions et associations existantes des nomades ainsi qu'avec les administrations de la Confédération, des cantons et des communes. En l'absence d'institutions, d'associations ou en cas d'insuffisance de moyens aptes à assumer certaines tâ- ches, la fondation exécute des actions de sa propre initiative.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, den Rahmenkredit in Artikel 3 des Bundesgesetzes auf 750 000 Franken festzule- gen und der Vorlage im übrigen zuzustimmen.
Sie wünscht, dass Artikel 2 der Stiftungsurkunde «Zweck der Stiftung> neu, wie im Bericht vorgeschlagen, formuliert wird.
Proposition de la commission
La commission propose, à l'unanimité, de fixer le crédit cadre selon l'article 3 de la loi fédérale à 750 000 francs et d'approu- ver le projet sur les autres points.
Elle suggère en outre de reformuler l'article 2 de l'acte de fon- dation «But de la fondation» conformément au présent rap- port.
Antrag Bühler Robert Nichteintreten
Proposition Bühler Robert Ne pas entrer en matière
Schiesser Fritz (R, GL), Berichterstatter: Nachdem dieses Ge- schäft nicht ganz unbestritten ist, möchte ich zum schriftlichen Bericht der Kommission vom 29. März 1994 noch einige Aus- führungen machen. Ich behalte mir vor, nach der Begründung des Nichteintretensantrages nochmals das Wort zu ergreifen. Wir haben es mit einer Vorlage zu tun, deren Bedeutung auf den ersten Blick als nicht allzuschwerwiegend eingestuft wer- den kann. Dennoch ist diese Vorlage von einer gewissen grundsätzlichen Bedeutung für diejenigen Kreise, die davon betroffen sind. Es handelt sich um eine kleine Minderheit in un- serem Lande, und zwar um die Schweizer Fahrenden. Sie ha- ben eine Lebensweise, die besondere Problemstellungen zeitigt. Diese werden im schriftlichen Bericht hervorgehoben. Es gibt drei Hauptprobleme: die Beschaffung und den Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen, die grossen Unter- schiede bei den gewerbepolizeilichen Regelungen von Kan- ton zu Kanton und schliesslich - eine besonders wichtige An- gelegenheit - die schulische Ausbildung der Kinder.
Das sind an sich alles Bereiche, die nicht in die Kompetenz der Eidgenossenschaft fallen, sondern den Kantonen und den Gemeinden obliegen. Hier muss festgestellt werden, dass ei- nige Kantone in diesen Bereichen recht aktiv sind, sehr viel tun, um die Lebensweise der Minderheit der Schweizer Fah- renden zu erleichtern, indem Stand- und Durchgangsplätze bereitgestellt werden. Andere Kantone, das muss leider auch festgestellt werden, tun relativ wenig bis gar nichts und schie- ben damit diese Aufgabe auf die aktiven Kantone ab. Das führt zu einer einseitigen Lastenverteilung. Das Bedürfnis der Koor- dination über die Kantone hinaus ist eigentlich schon lange gegeben.
Ebenso ist ein Bedürfnis beim zweiten Problemkreis gegeben: Hier ist eine Vereinheitlichung der divergierenden kantonalen Regelungen über die gewerblichen Tätigkeiten anzustreben. Auch hier fehlt es an einem Organ, das die interkantonale Zu- sammenarbeit anregt und koordiniert. Aufgrund dieser Fest- stellung wurde am 4. Oktober 1990 im Nationalrat ein Postulat überwiesen (AB 1990 N 1828). Eine interfraktionelle Arbeits- gruppe unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Heinz Allen- spach hat dann eine entsprechende parlamentarische Initia- tive ausgearbeitet. Sie datiert vom 28. August 1991 und sieht ein Bundesgesetz betreffend die Stiftung «Zukunft für Schwei- zer Fahrende» vor. Ebenso enthält sie den Entwurf einer Stif- tungsurkunde.
Wie ist die Lösung über eine zu gründende Stiftung zu beurtei- len? Selbstverständlich kann die Stiftung die anstehenden Probleme nicht selber lösen. Es wird ihre Aufgabe sein, An- strengungen zu unternehmen, um die Kantone zu einer Zu- sammenarbeit zu bringen. In dieser Zusammenarbeit sollen dann die entsprechenden Probleme angegangen werden.
Welches ist der Beitrag des Bundes? Der Beitrag des Bundes besteht in erster Linie einmal darin, dass diese Stiftung errich- tet werden kann und dass ein entsprechendes Stiftungskapital von seiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag von 1 Million Franken.
Im weiteren ist vorgesehen, dieser Stiftung für die laufende Tä- tigkeit in einem Rahmenkredit über fünf Jahre weitere Beiträge zukommen zu lassen. Nach Beschluss des Nationalrates wä- ren das fünfmal 200 000 Franken. Ihre Kommission geht da- von aus, dass in der heutigen Lage der Bundesfinanzen diese Beiträge zu kürzen sind, und zwar um je 50 000 Franken, so dass sich der Rahmenkredit über fünf Jahre auf 750 000 Fran- ken belaufen würde.
Weiter schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, den Entwurf der Stiftungsurkunde abzuändern und dabei den Stiftungszweck auf Förderungsmassnahmen einzuschränken. Der Bund bzw. die Stiftung soll koordinieren, nicht aber, oder nur in ganz be- sonderen Fällen, selber konkret tätig werden, beispielsweise bei der Herrichtung von Standplätzen.
Wir haben es mit einem Geschäft zu tun, das in eine ausge- sprochen schwierige Zeit fällt. Und wir haben es mit einem Kreis von Betroffenen zu tun, deren Lobby nicht allzustark sein dürfte. Wir müssen auch feststellen, dass mit der Vorlage im Erstrat bei dieser Minderheit Hoffnungen geweckt und durch den entsprechenden Bericht des Bundesrates vom 16. Sep- tember 1991 noch verstärkt worden sind; ein Abbruch würde heute zu argen Enttäuschungen führen. Man würde uns sicher den Vorwurf machen, dass man beim Kleinen, bei Minderhei- ten, die nicht über eine entsprechende Lobby im Parlament verfügen, spart, während man bei anderen Stellen relativ grosszügig ist.
Ich möchte auch auf eine gewisse Sensibilität der Angelegen- heit hinweisen. Diese Vorlage hat nichts, gar nichts, mit der frü- heren Aktion «Kinder der Landstrasse» zu tun, über die wir uns heute in diesem Zusammenhang nicht mehr unterhalten müs- sen. Aber ich kann Ihnen nicht verhehlen, dass sich die Aktion «Kinder der Landstrasse» bis heute auswirkt. Diese Nachwir- kungen kommen in einer starken Sensibilisierung bei den Be- troffenen zum Ausdruck.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Es ist eine Aktion zugunsten einer kleinen Minderheit unseres Lan- des mit einer besonderen Kultur, mit einem besonderen Le- bensstil, die erhaltenswert sind und deren Erhaltung uns ein Anliegen sein müsste.
Die Ratio mag heute allenfalls gegen dieses Geschäft spre- chen. Ich bitte Sie aber, die Konsequenzen zu beachten, die eine Rückweisung oder ein Nichteintreten auf diese Vorlage nach sich ziehen müsste. Ich bitte Sie, einzutreten und die Vor- lage so zu verabschieden, wie es Ihnen die Kommission bean- tragt.
Bühler Robert (R, LU): Die Schweizer Fahrenden sind eine ethnische und kulturelle Minderheit, die der Hilfe bedarf. Es betrifft dies vor allem die Hilfe bei der Beschaffung von Stand- und Durchgangsplätzen, die Hilfe bei der Erfüllung der Schul- pflicht und anderes mehr. Sie haben das vom Kommissions- sprecher gehört.
Als Polizeidirektor des Kantons Luzern war ich in Zusammen- arbeit mit der Radgenossenschaft - das ist die Vereinigung dieser Fahrenden -, der Stadt Luzern und der Gemeinde Em- men dafür besorgt, dass die Schweizer Fahrenden in der Re- gion Luzern zu einem Standplatz kamen. Das Polizeideparte- ment konnte ihnen auch in vielen anderen Bereichen behilflich sein. Wir fühlten uns ein wenig als Anwalt der Fahrenden.
Es ist auch notwendig, dass sie - die Fahrenden - ein Koordi- nationsorgan erhalten. Eine Stiftung, wie sie hier vorgeschla- gen wird, ist eine mögliche Form, die auch ich unterstützen kann. Aber es ist keine Bundesaufgabe. Auch der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Probleme der Fah-
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renden grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Kan- tone und Gemeinden fallen. Nach dem Zustandekommen der parlamentarischen Initiative haben weder der Bundesrat noch die Kommission es für notwendig gehalten, die Kantone anzu- fragen, ob sie bereit seien, diese Koordinationsaufgabe - selbstverständlich gemeinsam mit den Fahrenden - zu über- nehmen und auch zu finanzieren.
Es erstaunt auch etwas, dass sich die Gesetzesvorlage nicht auf einen Verfassungsartikel beruft, doch sie kann sich auch nicht darauf berufen. Auch das zeigt, dass es hier nicht um eine Bundesaufgabe geht.
Sie werden einwenden - und der Sprecher der Kommission hat es gesagt -, dass der Betrag für das Stiftungskapital von 1 Million Franken und der Betriebsbeitrag von 150 000 Fran- ken pro Jahr sehr bescheiden seien. Das stimmt. Aber es geht mir hier um ein grundsätzliches Problem. Sollen wir neue Auf- gaben übernehmen und erst noch solche, die nicht in unseren Kompetenzbereich fallen, sondern in den Kompetenzbereich der Kantone bzw. der Gemeinden? Wir reden viel und oft von Subsidiarität, wie eine Pyramide müsse sich diese entwickeln. Die Basis und die grösste Breite müssten Bürgerinnen und Bürger bilden - wir reden von Selbstverantwortung -, dann folgten die Gemeinde, der Kanton und schliesslich zuoberst - als Spitze - der Bund.
Es ist uns gelungen, diese Pyramide auf den Kopf zu stellen. Die Anspruchshaltung gegenüber dem Bund hat sich ins Un- ermessliche gesteigert, und wir wissen nur allzugut, dass hier der Kern unserer Finanzmisere, aber auch zum Teil der Grund für die Politikverdrossenheit liegen. Alles und jedes muss vom Bund vorgeschrieben und reglementiert werden, auch dort, wo er gar nicht zuständig ist.
Wir müssen Aufgaben wieder dorthin zurückführen, wo sie hingehören, zu den Kantonen, zu den Gemeinden, zu Bürge- rinnen und Bürgern. Es ist notwendig, dass wir bei der Über- nahme von Aufgaben die Bremse anziehen und nicht erst bei Budgets und Sanierungsprogrammen. Wir haben hier einen Fall, den wir entsprechend lösen können. Wenn es uns hier nicht gelingt, konsequent zu sein, bei einem Problem, dessen Lösung die Kantone bzw. die Gemeinden nicht gross strapa- ziert, wie sollten wir dann die Kraft zum Neinsagen aufbringen, wenn es um namhaftere Beiträge geht?
Ich bitte Sie in diesem Sinne, auf die Vorlage nicht einzutreten. Das Problem kann ohne Bund gelöst werden, und ich erwarte von den Bundesstellen, dass sie - wenn wir hier ablehnen - die Initiative ergreifen und den Kantonen das Problem unter- breiten. Ich bin überzeugt, sie werden dieses Problem lösen. Ich bitte Sie also, auf dieses Geschäft nicht einzutreten.
Simmen Rosmarie (C, SO): Es ist in der Tat so, dass der Kan- ton Luzern - daran hat Herr Bühler Robert ein nicht geringes Verdienst - zu jenen Kantonen gehört, die für die Schweizer Fahrenden eine vorbildliche Politik betreiben und schon seit langer Zeit betrieben haben. Herr Bühler hat auch darauf hin- gewiesen, dass das nicht bei allen Kantonen der Fall ist.
Ich hatte die Freude und auch die interessante Aufgabe, der Subkommission der WBK anzugehören, die sich dieses Pro- blems speziell annahm. Wenn wir etwas festgestellt haben, so das, dass das ganze Problem eben ein kantonsübergreifen- des ist. Es ist zwar ausserordentlich erfreulich, dass gewisse Kantone eine sehr offene Haltung einnehmen, es genügt aber bei der kleinen Kammerung unseres Landes, und weil es sich um eine Volksgruppe handelt, die per Definition unterwegs ist und dauernd von einem Gebiet ins andere fährt - das ist ja ihre Lebensweise -, nicht, wenn gewisse Inseln vorhanden sind und dazwischen ein Vakuum besteht.
Das ist genau die Idee, die diese parlamentarische Initiative verfolgt: ein Gremium zu schaffen, das den Übergang von ei- nem Kanton in den anderen und die Zusammenarbeit fördern soll. Wir haben uns durchaus mit Kantonsvertretern unterhal- ten, z. B. mit Herrn Candina aus dem Kanton Graubünden, der eine sehr grosse Erfahrung mit der Lösung des Problems von Standplätzen usw. hat.
Ich denke, der Vorschlag, wie er jetzt vorliegt - dass wir diese Aufgabe nicht tel quel dem Bund übertragen und dies womög- lich noch auf dem Weg der Gesetzgebung tun, sondern durch
Bildung einer Stiftung, die breit zusammengesetzt ist und bei der der Bund nur eine Koordinationsaufgabe wahrnimmt -, bringt nicht nur eine materiell gute Lösung, sondern auch eine rationelle und damit eine kostengünstige. Dieser Stiftungsrat, Sie finden das in der Botschaft, soll aus 11 Mitgliedern zusam- mengesetzt sein. Ich muss Ihnen sagen, schon heute übt der Bund ja Koordinationsfunktionen aus. Das Bundesamt für Kul- tur befasst sich mit den Problemen der Fahrenden; die Radge- nossenschaft der Landstrasse findet ja im Bundesamt für Kul- tur ihren Ansprechpartner, auch wenn es darum geht, die im Budget eingestellen Mittel zu verteilen und anzuwenden.
Ich bitte Sie deshalb wirklich, dieser gut durchdachten Vor- lage, wie sie Ihnen jetzt vorliegt, zuzustimmen. Ich glaube, wir tun hier etwas Gutes in dieser Zeit - Herr Schiesser hat darauf hingewiesen -, die für Minderheiten und für Leute, die nicht so sind wie alle anderen, schwierig ist.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Schiesser Fritz (R, GL), Berichterstatter: Eine ganz kurze Be- merkung zu den Finanzen: Wir können die finanzielle Seite praktisch weglassen. Die finanzielle Belastung, die für den Bund entsteht, ist in der Grössenordnung von Hundertstel- oder Tausendstelpromille, verglichen mit dem Gesamtbudget der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Das können wir ge- trost beiseite lassen.
Zum grundsätzlichen Problem, das von Herrn Bühler ange- sprochen worden ist: Über die Frage, was eine Aufgabe der Eidgenossenschaft sei oder nicht, könnte man sehr wohl strei- ten. Die Eidgenossenschaft wird im Zusammenhang mit den Schweizer Fahrenden nichts anderes tun als diese Stiftung er- richten und dann zur Förderung und Koordination beitragen. Alle anderen Angelegenheiten bleiben Sache der Gemeinden und der Kantone, wie das bisher der Fall war.
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die verschiede- nen Bestrebungen, zwischen den Kantonen zu koordinieren, ohne eine führende Hand im Sande verlaufen. Das hat dazu geführt, dass diese Vorlage eingebracht worden ist. Die Zu- sammenarbeit zwischen den Kantonen klappt nicht, wenn keine führende Hand vorhanden ist. Das wäre hier nun die Stif- tung. Die Stiftung hätte zudem den grossen Vorteil, dass nicht nur die Kantone und die Eidgenossenschaft darin vertreten wären, sondern auch die Gemeinden und die Betroffenen, die Schweizer Fahrenden selber. Der grosse Vorteil der Stiftung bestünde somit darin, dass man alle beteiligten Kreise an ei- nem Ort zusammengefasst hätte und so effiziente Arbeit lei- sten könnte.
Noch ein Wort zur Verfassungsgrundlage: Es trifft zu, dass im Ingress des Gesetzentwurfs keine Verfassungsgrundlage an- gegeben ist. Es gibt andere Erlasse innerhalb unserer schwei- zerischen Rechtsordnung, bei denen das auch der Fall ist. Eine Koordinationsaufgabe des Bundes im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Kantone darf mindestens als stillschwei- gende Verfassungskompetenz angenommen werden.
Ich bitte Sie, einzutreten und die Vorlage so zu verabschieden, wie die Kommission es Ihnen beantragt.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Nous avons de toute façon manifesté le 16 septembre 1991 l'avis positif du Conseil fédéral dans ce domaine et les travaux extrêmement sérieux de votre commission font que nous pouvons aussi nous rallier aux modifications proposées.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 17 Stimmen
Für den Antrag Bühler Robert (Nichteintreten) 16 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Motion Onken
868
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22 septembre 1994
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 3 Antrag der Kommission Abs. 1
... Rahmenkredites von total 750 000 Franken zur Verfügung gestellt wird. Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 Proposition de la commission Al. 1
... d'un credit cadre de 750 000 francs au total. Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national
Schiesser Fritz (R, GL), Berichterstatter: Wie ich Ihnen bereits ausgeführt habe, beantragen wir Ihnen, den Rahmenkredit für 5 Jahre entsprechend herabzusetzen, von 1 Million Franken auf 750 000 Franken.
Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
15 Stimmen 15 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten wird der Entwurf angenommen Avec la voix prépondérante du président le projet est adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.3573
Motion Onken Verbot des Handels mit menschlichen Organen Commerce d'organes humains. Interdiction
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1993
Der Bundesrat wird ersucht, dem aufkommenden (Schwarz-) Handel mit Transplantaten rechtzeitig einen Riegel zu schie- ben. Dazu sind rechtliche Bestimmungen auszuarbeiten, die es gestatten, den kommerziellen Handel mit menschlichen Or- ganen in der Schweiz zu verbieten.
Überdies ist für die Entnahme von Organen bei Minderjähri gen oder bei entmündigten Personen eine restriktive, an strenge Ausnahmen gebundene Regelung zu treffen.
Texte de la motion du 7 décembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé de prendre à temps des mesures propres à juguler le commerce (clandestin) de transplants. A cet effet, il convient d'élaborer des dispositions légales per- mettant d'interdire le commerce d'organes humains en Suisse.
En outre, il y a lieu d'édicter une réglementation restrictive, où seul un minimum d'exceptions serait admis, pour le prélève- ment d'organes chez des mineurs ou des interdits.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Béguin, Bloetzer, Bühler Robert, Büttiker, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Gadient, Gemperli, Iten Andreas, Küchler, Lo- retan, Meier Josi, Morniroli, Petitpierre, Piller, Plattner, Rhyner, Roth, Salvioni, Schallberger, Schiesser, Schüle, Seiler Bern- hard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zim- merli (33)
Onken Thomas (S, TG): Mein Vorstoss, am 7. Dezember des letzten Jahres eingereicht und von 33 Kolleginnen und Kolle- gen mitunterzeichnet, beschlägt ein zwar wichtiges, aber durchaus begrenztes Feld aus dem weitläufigen Gebiet der Transplantationsmedizin, das Herr Huber in seiner Motion (94.3052) aufgreift (die nach meiner Motion behandelt wird). Ich nehme den aufkommenden und teilweise höchst obsku- ren Handel mit Transplantaten ins Visier und ersuche den Bun- desrat, diesem fragwürdigen Kommerz mit menschlichen Or- ganen in der Schweiz rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben. Noch sind in unserem Land nur wenige Fälle von Organhan- del ruchbar geworden. So sind etwa polnische und ungari- sche Mittelsmänner an Schweizer Spitäler und Privatkliniken gelangt und haben ihnen Menschen angeboten, die gegen entsprechende Bezahlung als Organspender in die Schweiz zu kommen willens seien. Die Offerte war von entsprechenden Vertragsentwürfen begleitet, in denen der Spender oder die Spenderin erklären, dass sie sich der Risiken bewusst und zu dieser Transplantation bereit seien.
Auf entsprechende Rückfragen hin konnte dann erhellt wer- den, wie fragwürdig - um nicht zu sagen: skrupellos - das Vor- gehen der Vermittler ist. Sie umgehen, soweit sie überhaupt bestehen, die gesetzlichen Bestimmungen in den Herkunfts- ländern, sie werben die Spender mit Inseraten an und ködern sie mit stattlichen Entschädigungen. Der Verkaufspreis für eine Niere etwa soll rund 46 000 Franken plus die Spitalkosten für den Spender oder die Spenderin betragen. Man kann sich angesichts der Bedürftigkeit, ja Armut vieler Menschen in den ost- und mitteleuropäischen Ländern leicht vorstellen, wie ver- fänglich, wie verführerisch sogar in Momenten der Verzweif- lung solche lukrativen Angebote sind, wie exorbitant wohl aber auch die Margen, die in die Taschen der Vermittler fliessen. Hintergrund dieser Geschäftemacherei mit menschlicher Not und mit menschlichen Organen ist natürlich der chronische Mangel an Transplantaten, ist die wachsende Nachfrage aus der wohlhabenden westlichen Welt, ist die Furcht vieler kran- ker Menschen zu sterben, weil Organe fehlen. Die hohen Gewinnspannen verführen dabei selbst zu ruchlosestem Vorgehen.
Einem Bericht des bekannten Krebsforschers Schwarzen- berg an das Europäische Parlament sind schockierende Bei- spiele zu entnehmen, die gemäss «NZZ» vom 16. September 1993 wie «die schlimmsten Visionen schlechter Horrorfilme» anmuten. Der Bericht belegt etwa Praktiken in Ländern wie Peru, Honduras und Kolumbien, aus denen Kinder - so der Rapport - quasi als «menschliche Ersatzteillager» in Indu- strieländer verkauft worden sind.
So weit ist es bei uns noch nicht. Bisher haben, soweit be- kannt, auch die angegangenen Spitäler korrekt reagiert, d. h. empört, ablehnend. Diese Ablehnung steht im Einklang mit den vorbildlichen ethischen Normen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, die den Verkauf von Organen ebenfalls untersagt, auf der Anonymität der Spender besteht und die Kostenlosigkeit einer Organspende verlangt. Diese wertvolle Richtlinie geniesst zwar hohes Anse- hen, es fehlt ihr jedoch die verbindliche Rechtskraft, die allein eine echte Handhabe bietet, um gegen Missbräuche ener-
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Jahr
1994
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III
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Herbstsession
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Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
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Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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04
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Geschäftsnummer
91.425
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Datum
22.09.1994 - 08:00
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864-868
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