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Erhaltung von Tierarten. Übereinkommen
94.050
Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Übereinkommen Espèces migratrices appartenant à la faune sauvage. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1994 (BBI III 929) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1994 (FF III 917)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft zum Übereinkommen, der sogenannten Bonner Konvention, das Überleben zahlreicher wandernder wildlebender Tierarten sei heute stark gefährdet. Zu ihrer Er- haltung seien gemeinsame Massnahmen aller Staaten, in de- nen diese Tierarten vorkommen, notwendig. Diese Tierarten sind im Anhang zur Botschaft aufgezählt.
Bis zum 1. Mai 1994 hatten 44 Staaten die Konvention unter- zeichnet, darunter die Europäische Union.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat das Übereinkommen beraten. Sie kam zum einstimmigen Beschluss, dass ihm zuzustimmen sei.
Das Übereinkommen hat eine doppelte Zielsetzung. Es soll wesentlich dazu beitragen, gefährdete wandernde Tierarten zu erhalten, und es soll garantieren, dass die Lebensräume dieser Arten sichergestellt werden. Diese Zielsetzung ist mit der Zielsetzung der schweizerischen Natur- und Landschafts- schutzpolitik identisch.
Der Schutzbedarf wird von Kennern weltweit anerkannt. Das Schutzprogramm ist denn auch unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen entstanden. Es ist seit dem 1. Novem- ber 1983 in Kraft. Man kann sich höchstens fragen, warum ihm die Schweiz nicht früher beigetreten ist. Es handelt sich um ein Rahmenabkommen, ein Abkommen ohne direkt anwendbare materielle Normen. Zu den wesentlichen Grundsätzen des Übereinkommens gehören: die Anerkennung der Bedeutung der wandernden Tierarten als Bestandteil der biologischen Vielfalt; die Notwendigkeit, Massnahmen zum Schutz von Tie- ren zu ergreifen, welche sich über nationale Grenzen hinweg bewegen oder zwischen nationalen Hoheitsgebieten und dem offenen Meer wandern; der Wille, weltweite Schutzmassnah- men für die besonders bedrohten wandernden Tierarten zu er- greifen und ihre Lebensräume zu schützen. Es gehören auch der Abschluss internationaler Regionalabkommen zum Schutz sowie zur Hege und Nutzung von wandernden Tierar- ten dazu und schliesslich die Beteiligung an Forschungsarbei- ten und an einer ständigen Überwachung der gefährdeten Tierarten.
Die Schweiz ist für zahlreiche wandernde Tierarten ein Durch- gangsland, vor allem für Vögel. Der Beitritt der Schweiz ver- stärkt die Koordination der Schutzmassnahmen, die im Rah- men dieses Übereinkommens vorgesehen sind. Ziel ist es, möglichst geschlossene Wanderrouten dieser Tierarten, die sich über mehrere Länder erstrecken, zu garantieren. Das Übereinkommen entspricht auf der ganzen Linie unserer heu- tigen nationalen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Es bie- tet Anlass dazu, unsere Politik international einzubinden und damit einen Beitrag zu Schutzmassnahmen zu leisten. Der Beitritt der Schweiz stellt einen Akt der Solidarität gegenüber jenen Staaten dar, in denen die Wanderrouten der gefährde- ten Arten liegen. Er würde den guten Ruf der Schweiz auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt stärken.
Auf der Vertragskonferenz von Nairobi wurde im Juni dieses Jahres für den Vollzug des Übereinkommens ein Betrag von
3,3 Millionen Dollar festgelegt. Die Schweiz soll jährlich 50 000 Franken bezahlen. Dieser Betrag ist in der Finanzplanung des Buwal provisorisch vorgesehen.
Die Kommission legt Wert darauf, dass für die Bearbeitung der Konvention keine zusätzliche Stelle geschaffen wird. Das wurde von seiten des Bundesrates respektive des Buwal zuge- sichert. Vielmehr sollen die Arbeiten von der Person betreut werden, die sich schon bisher mit der Konvention befasst hat. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kan- tonen. Die wissenschaftlichen Arbeiten, z. B. die Überwa- chung, können Dritten anvertraut werden, etwa der Schweize- rischen Vogelwarte Sempach, sowie Forschungsinstituten, die sich mit der Erforschung der Schweizer Fauna befassen.
Das Abkommen steht im Rahmen der Bestrebungen zur Lö- sung globaler Umweltprobleme. An oberster Stelle steht die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie wird als ein Schwer- punkt der schweizerischen Aussenpolitik im Rahmen der Le- gislaturplanung 1991-1995 ausdrücklich erwähnt.
Der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen ist mehr als eine symbolische Geste. Die nationalen und die internationalen An- strengungen auf dem hier zur Diskussion gestellten Gebiet verstärken sich gegenseitig. Sie festigen das Bewusstsein der Sorge für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Natur. Das ist zweifellos notwendig. Es braucht eine Umweltpolitik, die die Grenzen überschreitet.
Mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss leisten wir einen bescheidenen Beitrag, der um so höher zu werten ist, als er im Rahmen anderer Abkommen steht. Die Konvention über die Biodiversität, die an der Konferenz von Rio ausgehandelt wurde, bildet sozusagen das Dach dafür.
Ich beantrage Zustimmung zu diesem Übereinkommen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
10-S
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Jahr
1994
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Band
III
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Herbstsession
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Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
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Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.050
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Datum 22.09.1994 - 08:00
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863-863
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