Ständerat approves accession to the Migratory Species Convention

20024704Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)22.09.1994Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Ständerat dealt with the Federal Council's proposal on accession to the Convention on migratory wild animals. The rapporteur described the convention as a framework agreement aligned with Swiss nature and landscape protection policy and highlighted its contribution to coordinated international protection of migratory species. Entry into the bill was accepted without opposition, and the overall vote approved the draft unanimously. The matter was then sent to the Nationalrat.

Omnilex-Regeste

Approval of accession to an international environmental convention; where the convention is a framework agreement without directly applicable substantive norms, parliamentary approval may be justified by its coordination function for the protection of migratory species and by its compatibility with national biodiversity and nature-conservation policy. A unanimous vote in the council confirms that the treaty is regarded as an appropriate instrument for international cooperation and implementation planning.

Gesamter Gesetzestext

  1. September 1994 S

863

Erhaltung von Tierarten. Übereinkommen

94.050

Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Übereinkommen Espèces migratrices appartenant à la faune sauvage. Convention

Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1994 (BBI III 929) Message et projet d'arrêté du 25 mai 1994 (FF III 917)

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Iten Andreas (R, ZG), Berichterstatter: Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft zum Übereinkommen, der sogenannten Bonner Konvention, das Überleben zahlreicher wandernder wildlebender Tierarten sei heute stark gefährdet. Zu ihrer Er- haltung seien gemeinsame Massnahmen aller Staaten, in de- nen diese Tierarten vorkommen, notwendig. Diese Tierarten sind im Anhang zur Botschaft aufgezählt.

Bis zum 1. Mai 1994 hatten 44 Staaten die Konvention unter- zeichnet, darunter die Europäische Union.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat das Übereinkommen beraten. Sie kam zum einstimmigen Beschluss, dass ihm zuzustimmen sei.

Das Übereinkommen hat eine doppelte Zielsetzung. Es soll wesentlich dazu beitragen, gefährdete wandernde Tierarten zu erhalten, und es soll garantieren, dass die Lebensräume dieser Arten sichergestellt werden. Diese Zielsetzung ist mit der Zielsetzung der schweizerischen Natur- und Landschafts- schutzpolitik identisch.

Der Schutzbedarf wird von Kennern weltweit anerkannt. Das Schutzprogramm ist denn auch unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen entstanden. Es ist seit dem 1. Novem- ber 1983 in Kraft. Man kann sich höchstens fragen, warum ihm die Schweiz nicht früher beigetreten ist. Es handelt sich um ein Rahmenabkommen, ein Abkommen ohne direkt anwendbare materielle Normen. Zu den wesentlichen Grundsätzen des Übereinkommens gehören: die Anerkennung der Bedeutung der wandernden Tierarten als Bestandteil der biologischen Vielfalt; die Notwendigkeit, Massnahmen zum Schutz von Tie- ren zu ergreifen, welche sich über nationale Grenzen hinweg bewegen oder zwischen nationalen Hoheitsgebieten und dem offenen Meer wandern; der Wille, weltweite Schutzmassnah- men für die besonders bedrohten wandernden Tierarten zu er- greifen und ihre Lebensräume zu schützen. Es gehören auch der Abschluss internationaler Regionalabkommen zum Schutz sowie zur Hege und Nutzung von wandernden Tierar- ten dazu und schliesslich die Beteiligung an Forschungsarbei- ten und an einer ständigen Überwachung der gefährdeten Tierarten.

Die Schweiz ist für zahlreiche wandernde Tierarten ein Durch- gangsland, vor allem für Vögel. Der Beitritt der Schweiz ver- stärkt die Koordination der Schutzmassnahmen, die im Rah- men dieses Übereinkommens vorgesehen sind. Ziel ist es, möglichst geschlossene Wanderrouten dieser Tierarten, die sich über mehrere Länder erstrecken, zu garantieren. Das Übereinkommen entspricht auf der ganzen Linie unserer heu- tigen nationalen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Es bie- tet Anlass dazu, unsere Politik international einzubinden und damit einen Beitrag zu Schutzmassnahmen zu leisten. Der Beitritt der Schweiz stellt einen Akt der Solidarität gegenüber jenen Staaten dar, in denen die Wanderrouten der gefährde- ten Arten liegen. Er würde den guten Ruf der Schweiz auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt stärken.

Auf der Vertragskonferenz von Nairobi wurde im Juni dieses Jahres für den Vollzug des Übereinkommens ein Betrag von

3,3 Millionen Dollar festgelegt. Die Schweiz soll jährlich 50 000 Franken bezahlen. Dieser Betrag ist in der Finanzplanung des Buwal provisorisch vorgesehen.

Die Kommission legt Wert darauf, dass für die Bearbeitung der Konvention keine zusätzliche Stelle geschaffen wird. Das wurde von seiten des Bundesrates respektive des Buwal zuge- sichert. Vielmehr sollen die Arbeiten von der Person betreut werden, die sich schon bisher mit der Konvention befasst hat. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kan- tonen. Die wissenschaftlichen Arbeiten, z. B. die Überwa- chung, können Dritten anvertraut werden, etwa der Schweize- rischen Vogelwarte Sempach, sowie Forschungsinstituten, die sich mit der Erforschung der Schweizer Fauna befassen.

Das Abkommen steht im Rahmen der Bestrebungen zur Lö- sung globaler Umweltprobleme. An oberster Stelle steht die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie wird als ein Schwer- punkt der schweizerischen Aussenpolitik im Rahmen der Le- gislaturplanung 1991-1995 ausdrücklich erwähnt.

Der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen ist mehr als eine symbolische Geste. Die nationalen und die internationalen An- strengungen auf dem hier zur Diskussion gestellten Gebiet verstärken sich gegenseitig. Sie festigen das Bewusstsein der Sorge für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Natur. Das ist zweifellos notwendig. Es braucht eine Umweltpolitik, die die Grenzen überschreitet.

Mit der Zustimmung zum Bundesbeschluss leisten wir einen bescheidenen Beitrag, der um so höher zu werten ist, als er im Rahmen anderer Abkommen steht. Die Konvention über die Biodiversität, die an der Konferenz von Rio ausgehandelt wurde, bildet sozusagen das Dach dafür.

Ich beantrage Zustimmung zu diesem Übereinkommen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

10-S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Übereinkommen Espèces migratrices appartenant à la faune sauvage. Convention

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1994

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.050

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.09.1994 - 08:00

Date

Data

Seite

863-863

Page

Pagina

Ref. No

20 024 704

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Schlagwörter

biodiversitymigratory speciesinternational cooperationnature conservationparliamentary approvalenvironmental policy

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the chamber should enter into the bill approving accession to the convention.

Extrahierter Entscheid

Entry into the bill was approved without opposition.

Extrahierte Begründung

The rapporteur emphasized the convention's environmental aims, its alignment with Swiss nature and landscape protection policy, and the need for coordinated international protection of migratory species.

Kernrechtsfrage

Whether the draft decree approving the convention should be accepted in the final vote.

Extrahierter Entscheid

The draft decree was approved unanimously in the overall vote.

Extrahierte Begründung

The chamber considered the convention a framework agreement consistent with Swiss environmental policy and a useful contribution to international biodiversity protection.

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