Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Ständerat - Conseil des Etats
1994 Herbstsession - 15. Tagung der 44. Amtsdauer Session d'automne - 15e session de la 44e législature
Erste Sitzung - Première séance
Montag, 19. September 1994, Nachmittag Lundi 19 septembre 1994, après-midi
18.15 h
Vorsitz - Présidence: Jagmetti Riccardo (R, ZH)
Präsident: Ich begrüsse Sie zur ersten Sitzung dieser Ses- sion. Es ist eine Session, deren Programm nicht extrem bela- den ist und die uns das Vergnügen erlauben wird, einen ge- meinsamen Ausflug zu unternehmen. Ich möchte Sie dazu schon heute herzlich einladen.
Wir haben uns bemüht, die Arbeiten so zu organisieren, dass wir zwar zügig, aber doch überlegt vorgehen können. Das ist die Leitlinie für die laufende Session.
Die Wintersession werden wir so vorbereiten, dass wir die grossen Geschäfte entsprechend behandeln können. Dies gilt namentlich für die Gatt-Vorlagen, die der Bundesrat heute ver- abschiedet hat. Die Botschaft dazu wird uns erst am Donners- tag ausgehändigt und am Freitag in den Medien vorgestellt werden. Hinzu kommt in der Wintersession natürlich die heikle Behandlung des Budgets, und im Nationalrat als Erstrat die Beratung des Sparpakets.
Für diese Session habe ich Ihnen einleitend keine lange staatspolitische Erklärung abzugeben. Ich verzichte darauf in der Hoffnung, dass ich am nächsten Montag mit Erleichterung eine Erklärung werde abgeben können und nicht in der schwierigen Situation sein werde, eine mir unerwünschte Er- klärung abgeben zu müssen. Meine Hoffnung gilt also dem positiven Abschluss des Abstimmungskampfes.
Auch im Ständerat gibt es gelegentlich Neuerungen. Sie sind zwar von bescheidener Art, aber wenigstens sicht- und greif- bar. Wie Sie sehen, sind die beiden Schränke in den Ecken des Saales umgestaltet worden. Neben der Systematischen Sammlung des Bundesrechtes, die selbstverständlich weiter- hin griffbereit ist, befinden sich dort nun auch Fächer, in wel- chen Sie in Zukunft Dokumente für Geschäfte vorfinden wer- den, die nicht auf der Traktandenliste der betreffenden Sitzung stehen. Das soll Ihnen die Arbeit und den Zugang zur Doku- mentation etwas erleichtern.
Begrüssung - Bienvenue
Präsident: Ich habe die Ehre, Herrn Valerij Petrowitsch Fateew, Mitglied der Oberen Kammer und stellvertretender Mi- nister für Wirtschaft der Russischen Föderation, auf der Tri- büne zu begrüssen. Er wird auf Einladung unseres Parlaments drei Tage in der Schweiz weilen.
Wir freuen uns, ihn heute bei uns zu sehen. Wir werden Gele- genheit haben, mit ihm noch ein persönliches Gespräch zu führen. Herzlich Willkommen! (Beifall)
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Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung
Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. April 1994 (BBI II 833) Message et projets d'arrêté du 27 avril 1994 (FF II 817)
Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 1994 Décision du Conseil national du 16 juin 1994
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Wir alle erinnern uns nur zu gut daran, dass wir in den Jahren 1990, 1991 und 1992 gezwungen waren, wegen der offensichtlichen Insuffizi- enz des geltenden Rechtes im Bereich der Krankenversiche rung - die zwar zurzeit «arte sana» verniedlicht wird - dringli- ches Bundesrecht zu erlassen. Wir haben alle drei heute zur Diskussion stehenden Beschlüsse zeitlich bis zum 31. De- zember 1994 beschränkt. Dabei hatte man die Meinung, mehr den entschiedenen Vorsatz, das revidierte KVG auf den 1. Ja- nuar 1995 in Kraft zu setzen. Es haben sehr viele darauf hinge- arbeitet, schon die Kommission Schoch, die Kommissionen der Räte, die Plenen von Stände- und Nationalrat, auch der Bundesrat, die Verwaltung, das anderweitig auch in Anspruch genommene BSV. Es ist - wir wissen es alle - anders gekom-
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men. Verschiedene Gruppen haben das Referendum ergrif- fen, und wir stehen heute schon in einem Referendumskampf, bei dem Sonderinteressen blank an der Oberfläche liegen wie noch selten zuvor.
Am 4. Dezember 1994 wird entschieden. Sowohl im Fall der Verwerfung der Vorlage wie im Fall der Annahme brauchen wir das Dringlichkeitsrecht. Wenn die Vorlage abgelehnt wird, so muss das dann weiter geltende KUVG von 1911 durch die dringlichen Bundesbeschlüsse ergänzt bleiben, um einen Bei- trag an die Prämien von sozial Schwachen zu leisten, der Ent- solidarisierung entgegenzutreten, Preise und Tarife zu mode- rieren, die Gleichbehandlung von Mann und Frau in der Grundversicherung sicherzustellen und zu bewahren. Wenn die Vorlage angenommen wird, so geht es darum, eine ruhige und geordnete Überleitung ins neue Recht sicherzustellen. Dazu kommen andere Feststellungen:
Die Verwaltung hat im Laufe der Jahre 1993/94 klargemacht, dass sie mit den durch das Parlament vollzogenen Modifika- tionen nicht in der Lage ist, das Gesetz auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen. Es sind aber vor allem auch die Kantone, die dieselbe Feststellung glaubhaft machen. Wenn die eidgenös sische Lösung bei der Prämienverbilligung nicht realisiert wer- den kann, obwohl die Kompetenz dazu verfassungsmässig beim Bund liegt, müssen die Kantone selber legiferieren; das macht ihnen Sorge, das braucht Zeit, das braucht sehr viel Zeit.
Schliesslich möchten wir - hier erkennen Sie die Stossrich- tung der Kommission - die Vorteile aus diesen Bundesbe- schlüssen nicht verlieren. Die Botschaft des Bundesrates vom 27. April 1994, die wir als Zweitrat behandeln, legt die Auswir- kungen jedes der drei Beschlüsse dar.
Der Beschluss A vom 23. März 1990 zur befristeten Anhebung der Subventionen an die Krankenkassen hat den Krankenkas- sen für die sogenannten schlechten Risiken einen Beitrag von 300 Millionen Franken zu Lasten der Bundeskasse gebracht Damit konnte wenigstens eine bescheidene Reduktion der Prämiennot bewirkt werden.
Der Beschluss B vom 13. Dezember 1991 über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenver- sicherung hat drei Dinge bewirkt - und wird das weiterhin tun, wenn Sie der Kommission folgen -: Er hat den Risikoausgleich unter den Kassen eingerichtet; er hat die Verwaltungskosten der Krankenversicherer begrenzt; er hat erstmals durch den Bund die gezielte Prämienverbilligung eingeführt, als moder- nes Modell der Subventionierung, mit einem Beitrag von 100 Millionen Franken für die Kantone, die bereit sind, im glei- chen Umfang wie der Bund Beiträge für die Prämienverbilli- gung zu investieren. Die Erfahrung hat gezeigt - man kann es in der Botschaft nachlesen -, dass rund eine halbe Million Ver- sicherte davon profitiert haben.
Es gibt bei den Vorlagen A bis C drei Gemeinsamkeiten, zu de- nen kurz etwas zu sagen ist. Es liegt auf der Hand, dass der Bundesrat bei dieser Ausgangslage die Verlängerung der Gel- tungsdauer der drei dringlichen Bundesbeschlüsse beantragt und dass ihm die Grosse Kammer mit geringen Modifikatio- nen gefolgt ist.
Ihre Kommission hat sich im Beisein von Frau Bundesrätin Dreifuss in zwei Sitzungen mit den aufgeworfenen Fragen be- fasst. Dabei haben wir von einem umfassenden Vernehmlas- sungsverfahren bei den Kantonen - bei dem man zwar unter Zeitdruck litt - Kenntnis genommen. Wir haben in der Kommis- sion einen kompetenten Vertreter der kantonalen Sanitätsdi- rektoren angehört, kompetent vor allem auch deswegen, weil er zugleich Gesundheits- und Finanzminister seines Kantons ist.
Wir sind der Meinung, dass im Sinne einer Rationalisierung der Ratsarbeit zumindest drei Dinge auf einmal beschlossen werden können:
Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vor- lage einzutreten und die drei Bundesbeschlüsse zu verlän- gern.
Wie der Nationalrat beantragen wir Ihnen sodann - der Bun- desrat widersetzt sich dem nicht -, die Verlängerung auf zwei und nicht auf drei Jahre festzusetzen, und dies für alle drei Be- schlüsse. Sollte die Inkraftsetzung des neuen KVG, das dafür
die Abstimmung vom 4. Dezember 1994 bestehen müsste, früher erfolgen, so würden die Beschlüsse natürlich auch frü- her aufgehoben.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die drei Be- schlussentwürfe einzutreten und in der Detailberatung auf die Fragen einzugehen, bei denen unterschiedliche Ansichten be- stehen; darüber müssen wir jetzt noch nicht befinden. Sie soll- ten beim Eintreten aber zumindest zur Kenntnis nehmen, dass wir beantragen, in der Frage der Geltungsdauer dem National- rat zu folgen, und Ihnen die Regelung des Inkrafttretens ge- mäss den Vorschlägen von Bundesrat und Nationalrat emp- fehlen.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je n'aimerais pas prolon- ger ce débat d'entrée en matière -je crois qu'elle est acquise - sinon pour dire que le Conseil fédéral se rallie effectivement aux propositions dont le but est de limiter à deux ans la prolon- gation de ces arrêtés fédéraux et non pas de s'en tenir à sa proposition initiale qui était de les prolonger de trois ans.
C'est peut-être un excès de prudence de la part du Conseil fé- déral qui lui faisait préférer cette période un peu plus longue, mais il est clair que l'on peut tout à fait se satisfaire de ces deux ans puisque ce dont il s'agit en premier lieu, et je l'espère du fond du coeur, c'est d'assurer la continuité entre la situation actuelle et l'entrée en vigueur de la loi révisée sur l'assurance- maladie. Si tel ne devait pas être le cas, parce que le souverain en décidait autrement, nous aurions alors une année pour prendre les mesures qui s'imposent. Nous ne pourrions pas, dans le cas d'une décision négative du souverain, nous contenter de cette solution «à la petite année», et nous serions bien obligés de vous faire d'autres propositions.
Nous nous rallions donc à ces propositions-là et, après quel- que hésitation dont le procès-verbal de votre commission fait état, nous sommes persuadés que la meilleure solution est de renoncer à une clause d'urgence et de prévoir l'entrée en vi- gueur rétroactive au 1er janvier 1995, rétroactive peut-être d'une quinzaine de jours en l'absence de référendum contre vos décisions, de six mois si le référendum devait être de- mandé. Les assureurs en particulier sauront quelles sont les mesures à prendre dès le 1er janvier, que ce soit des mesures définitives ou des mesures provisionnelles.
Voilà les deux points sur lesquels nous n'aurons probable- ment pas à revenir dans la discussion de détail. Pour le reste je vous remercie d'accepter d'entrer en matière sur les trois arrê- tés proposés.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
A. Bundesbeschluss zur befristeten Anhebung der Sub- ventionen an die Krankenkassen A. Arrêté fédéral relatif à l'augmentation temporaire des subventions aux caisses-maladie
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Es hat eine einzige Änderung gegeben beim Beschluss des Nationalrates gegen-
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über dem Entwurf des Bundesrates. Wir schliessen uns dem Beschluss des Nationalrates an und empfehlen Ihnen, dem Beschluss in der Fassung des Nationalrates ebenfalls zuzu- stimmen.
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
37 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung
B. Arrêté fédéral sur des mesures temporaires contre la désolidarisation dans l'assurance-maladie
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Ganz kurz zwei, drei Sätze. Der dringliche Bundesbeschluss stammt vom 13. Dezember 1991 und ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Die Auswirkungen sind noch nicht in allen Teilen überschau- bar. Seine zentralen Elemente sind unterdessen ins neue KVG eingegangen, und zwar sind sie auch dort Eckpunkte: erstens der Risikoausgleich; zweitens die Begrenzung der Verwaltungskosten und drittens die Prämienverbilligung - wobei uns der Entscheid des Souveräns, zusammen mit der Einführung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 1995, etwelche Knacknüsse aufgegeben hat, die aber erfolgreich geknackt werden konnten.
Die Kommission beantragt Ihnen, keine Änderung gegenüber Ihrem früheren Beschluss vorzunehmen, sondern ihn unver- ändert weiterlaufen zu lassen.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Bei Artikel 2 sehen Sie, dass die Formulierung, verglichen mit dem bisherigen Recht, eine milde Lockerung bei der Festlegung der Verwal- tungskosten der Krankenkassen beinhaltet. Der Rigorismus von damals hat einige Kassen in Schwierigkeiten gebracht. Wir wollen das Instrument indessen beibehalten, geben aber dem Bundesrat die Kompetenz, etwas flexibler zu sein. Das bedeutet nicht, dass jedes Problem einer Krankenkasse zu ei- ner Erhöhung der Verwaltungskosten führen darf; das würde von den Versicherten nicht verstanden.
Wir beantragen Ihnen ausdrücklich Zustimmung zum Be- schluss des Nationalrates.
Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Abs. 1-3, 3bis, 5, 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 4
.... des Bundes und des Kantons grundsätzlich
Antrag Schmid Carlo Abs. 1
Der Bund stellt den Kantonen jährlich einen gestützt auf Arti- kel 8 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen der Bundesver- fassung festzusetzenden Betrag für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Der Bundesrat setzt die Anteile der einzelnen Kantone nach deren Wohnbevölkerung und Finanzkraft fest. Er kann auch die durchschnittlichen Prämien der Kranken- pflegegrundversicherung in den einzelnen Kantonen berück- sichtigen. Abs. 2
Jeder Kanton legt die Prämienverbilligung so fest, dass die jährlichen Beiträge des Bundes grundsätzlich voll ausbezahlt werden. Differenzen sind auf das folgende Jahr zu übertragen. Abs. 3, 3bis, 4
Streichen Abs. 5, 6 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Frick
Rückweisung von Artikel 4 an die Kommission
mit dem Auftrag, eine neue Fassung nach folgenden Kriterien auszuarbeiten:
nach Rücksprache mit den Kantonen die Mindestkriterien festzusetzen, unter denen die Kantone die Prämien individuell zu verbilligen haben;
die Leistungen des Bundes in einem Prozentsatz der Kan- tonsleistungen festzulegen;
Weisungs- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes zur Durchsetzung seiner Kriterien vorzusehen.
Art. 4
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national (la modification ne concerne que le texte allemand)
Proposition Schmid Carlo Al. 1
La Confédération met chaque année à la disposition des can- tons un montant destiné à financer les réductions de cotisati- ons, en application de l'article 8 alinéa 4 des dispositions transitoires de la Constitution fédérale. Le Conseil fédéral dé- termine la contribution de chaque canton d'après sa popula- tion résidante et sa capacité financière. Il peut aussi prendre en considération la cotisation moyenne pour l'assurance de base des soins médicaux et pharmaceutiques de chaque canton.
Al. 2
Chaque canton fixe les réductions de cotisations de telle ma- nière que les subsides annuels de la Confédération soient en principe utilisés intégralement. Un solde éventuel doit être re- porté sur l'année suivante.
Al. 3, 3bis, 4 Biffer
Al. 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Frick Renvoyer l'article 4 à la commission
avec mandat d'élaborer une nouvelle version selon les critères suivants:
D'entente avec les cantons, fixer les critères minimaux selon lesquels les cantons devront réduire individuellement les primes;
fixer les prestations de la Confédération selon un pourcen- tage des prestations des cantons;
prévoir des possibilités en matière de contrôles et d'instruc- tions pour la Confédération en vue de l'application de ses cri- tères.
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Die Kommission hat nach langen Beratungen in allen Teilen dem Nationalrat zugestimmt. Sie war der Auffassung, dass die gefundenen Lö- sungen zutreffend sind und dass gründliche Arbeit geleistet
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wurde. Der Artikel ist indessen wirklich voll von Problemen und Schwierigkeiten, wie immer, wenn eine Steuervorlage des Bundes - Mehrwertsteuervorlage - mit praktischen Massnah- men der Kantone verknüpft werden muss. Ich gehe nach den einzelnen Absätzen vor, erläutere aber alle Absätze in einem Zug.
Absatz 1: Die Prämienverbilligung für Versicherte in beschei- denen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht dem Grund- satz des neuen KVG. Sie sehen, dass die Verantwortung für die praktische Durchführung hier ebenfalls nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen liegt. Und das ist das, was wir auch für das KVG beschlossen haben.
Absatz 2: Die bekannte und erfolgreiche Übung mit den 100 Millionen Franken, die bei den Kantonen über 200 Millio- nen Franken Prämienverbilligungsbeiträge auslöste, wird wei- tergeführt. Die Kriterien für die Verteilung unter den Kantonen werden entsprechend dem Entscheid und der Argumentation des Nationalrates beibehalten.
Absatz 3: Der Auslösungsmechanismus für die Partizipation an den 100 Millionen Franken bleibt gleich.
Absatz 3bis: Der Bund stellt den Kantonen - und das ist der fundamentale Unterschied zu den 100 Millionen Franken, die in Absatz 2 angesprochen sind - ohne zusätzliche Leistung der Kantone Mittel aus dem Ergebnis der Mehrwertsteuerab- stimmung zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Kantone jetzt - auch die, die von den 100 Millionen keinen Gebrauch machten - Prämienverbilligung betreiben müssen. Das ist nicht einfach, es bedeutet Arbeit unter Zeitdruck, obwohl die Kantone bereits Entwürfe haben und ein gemeinsamer Ent- wurf als Muster erarbeitet wurde. Die Kantone geben sich Rechenschaft darüber, dass sie hier nach dem Willen des Bundessouveräns arbeiten und nicht für den Bundesrat, son- dern für die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen in ihrem Kanton. Das kann nicht klar genug gesagt und unterstrichen werden.
Die Kommission hat sich mit einer Unsumme von Detailfra- gen herumschlagen müssen, die dann entstehen, ich habe darauf hingewiesen, wenn eine Bundessteuervorlage mit al- len Unwägbarkeiten im Ergebnis ins kantonale Recht implan- tiert werden muss. Am Ende haben wir auch hier dem Natio- nalrat zugestimmt. Dabei legen wir Wert auf die Feststellung, dass der Sinn der 500 Millionen Franken aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer für die Krankenversicherung darin besteht, sozial Schwache, die durch eine neue lineare Steuer belastet werden, auf einem Gebiet aufzufangen, das sie besonders drückt, nämlich beim Anstieg der Kosten der Krankenver- sicherung.
Während bei den 100 Millionen Franken eine Eigenleistung der Kantone erforderlich ist, ist das bei den 500 Millionen Fran- ken aus einer Bundessteuer nicht der Fall. Da sind wir den Kantonen entgegengekommen. Wir legen allerdings Wert auf die Feststellung, dass die Anteile an den 500 Millionen Fran- ken nicht zur Verrechnung mit Beiträgen aus den 100 Millio- nen Franken verwendet werden dürfen. Das ist klar nicht die Absicht des Gesetzgebers bei der Mehrwertsteuer und ist klar nicht die Intention des Gesetzgebers bei der Festlegung des Betrages von 100 Millionen Franken gewesen.
Absatz 3bis sagt klar und deutlich - die Kommission hat mir eingeschärft, das hier vorzutragen -, dass die 500 Millionen Franken zusätzliche Leistungen darstellen und eben, wie er- wähnt, nicht Verrechnungsbeträge.
Bei Absatz 4 geht es um eine redaktionelle Korrektur, die nicht die Kantone als Gesamtheit, sondern den individuellen Kan- tonsbeitrag betrifft. Es liegt eine ganz klare Analogie zum neuen KVG vor. Ich möchte darauf aufmerksam machen, weil leicht Missverständnisse entstehen könnten; Sie finden eine Korrektur des deutschen Textes im Antrag der Kommission.
Ich bitte Sie, dem umstrittenen Artikel 4 gemäss Kommis- sionsantrag zuzustimmen.
Schmid Carlo (C, Al): Ich stelle den Antrag, den Kantonen für die Prämienverbilligung statt den von der Kommission bean- tragten 600 Millionen Franken pro Jahr bloss 500 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Antrag hat eine zweistufige Begründung. Die erste Begründung ist allgemein
finanzpolitischer Art, und die zweite Begründung ist die An- wendung dieser finanzpolitischen Überlegungen auf das vor- liegende Geschäft.
Die finanzielle Situation des Bundes ist katastrophal. Selbst wenn man die Staatsrechnung um den sogenannten konjunk- turellen Teil des jährlichen Defizits in der Grössenordnung von rund 4 Milliarden Franken bereinigt, bleibt ein sogenannter struktureller Defizitsockel von weiteren 4 Milliarden, den wir nur über Sparmassnahmen oder über weitere Einnahmen be- seitigen können. Die Erkenntnis, dass der Bundeshaushalt vorab mit Sparmassnahmen zu sanieren ist, hat sich etabliert. Wir sind mitten in Sanierungsveranstaltungen, indem wir ge- setzliche Finanzzusagen, die wir einmal beschlossen haben, nunmehr im nachhinein streichen oder auf ein finanziell ver- kraftbares Mass zurücknehmen wollen. Diese nachträgliche Rücknahme früherer, zu grosszügig ausgefallener Zusagen ist im Moment unvermeidlich. Aber wir müssen uns Rechen- schaft darüber abgeben, dass wir mit solchen Veranstaltun- gen nicht ewig weiterfahren können. Es ist nämlich unsinnig, ohne Rücksicht auf die finanziellen Folgen staatlicher Lei- stungszusagen Versprechungen zu machen und entspre- chende Verpflichtungskredite zu beschliessen, obwohl wir wissen, dass wir diese versprochenen Leistungen nach gewis- ser Zeit doch wieder beschneiden müssen. Da fehlt es an der Ernsthaftigkeit parlamentarischer Amtsführung.
Ob wir uns dem Vorwurf mangelnder Ernsthaftigkeit ausset- zen wollen oder nicht, mag unsere eigene Angelegenheit sein. Eine Staatsaffäre wäre das nicht. Zu einer Staatsaffäre aber würde es, wenn wir mit solchem Verhalten dauernd Vertrauen in unsere eigenen Zusagen weckten und dieses Vertrauen hin- terher regelmässig wieder enttäuschen müssten. Da sind wir nahe daran. Die Verlässlichkeit und die Berechenbarkeit parla- mentarischer Amtsführung werden damit in den Augen des Volkes untergraben. Vertrauen bilden wir im Volk nicht mit der Stärkung der institutionellen Mittel des Parlaments, nicht mit der Verstärkung der Medieninformation über das Parlament, sondern mit der Kohärenz und der Verlässlichkeit unserer ei- genen Amtsführung. Ich will damit sagen, es nützt nichts, wenn wir uns angesichts der dramatischen Defizite jeweils an- lässlich der Voranschlagsdebatte im Dezember beklagen, dass wir am Budget praktisch nichts ändern können, weil zirka 85 Prozent der Ausgaben gesetzlich oder durch Verpflich- tungskredite gebunden sind. Es ist kontraproduktiv, wenn wir, um diese Bindungen zu lockern, fortlaufend gesetzliche Fi- nanzzusagen im nachhinein reduzieren. Ein ernsthaftes und verlässliches parlamentarisches Amtsgebaren verlangt, dass wir uns während des Jahres bei der Beratung der einzelnen Geschäfte Rechenschaft darüber ablegen, ob die finanziellen Auswirkungen eines Geschäftes im finanziellen Gesamtzu- sammenhang auch auf die Dauer durchzuhalten sind oder nicht.
In dieser Session allein unterbreiten uns unsere Kommissio- nen Vorlagen, die Verpflichtungskredite von rund 8 Milliarden Franken beinhalten, wenn sie unverändert beschlossen wer- den - Verpflichtungskredite, die nicht anderweitig gesetzlich abgestützt sind. Diese 8 Milliarden Franken bestehen z. B. aus den 600 Millionen Franken gemäss Bundesbeschluss A, den wir eben beschlossen haben; aus den 1,2 Milliarden Franken gemäss Bundesbeschluss B, an dessen Beratung wir sind; aus Landwirtschaftsbeiträgen in der Grössenordnung von 1,2 Milliarden Franken; aus Entwicklungshilfekrediten im Be- trag von 3,9 Milliarden Franken und aus kleineren Dingen in der Grössenordnung von 0,7 Milliarden Franken, also runde 8 Milliarden Franken. Diese werden uns jährlich beim Budget tranchenweise wieder als Zahlungskredite begegnen, und wir werden darüber jammern, dass wir uns wieder einmal mehr im Übermass gebunden haben.
Auf das heutige Geschäft bezogen ist es unsere Pflicht zu überlegen, ob diese 1,2 Milliarden Franken, die wir, verteilt auf den Zeitraum von zwei Jahren, den Kantonen garantie- ren, im finanziellen Gesamtzusammenhang unabdingbar sind. Dabei ist zu differenzieren: Von diesen 600 Millionen Franken pro Jahr sind 500 Millionen Franken verfassungs- mässig gebunden. Über Verfassungsbestimmungen kann der Gesetzgeber nicht befinden. Aber 100 Millionen Franken
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pro Jahr stehen im freien Gestaltungsbereich des Parlaments. Hier meine ich, gibt es gute Gründe, diese 100 Millionen Fran- ken zu streichen.
Diese 100 Millionen Franken sind nicht von allen Kantonen be- ansprucht worden. Der Kommissionspräsident hat gesagt, es sei eine erfolgreiche Übung. Acht Kantone haben sich an die- ser eidgenössischen Veranstaltung der Prämienverbilligung nicht beteiligt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Notwendig- keit dieser Massnahme zumindest fraglich ist. Von den übri- gen Kantonen sind diese Mittel in höchst unterschiedlicher Form verwendet worden. Es hat Kantone gegeben, die eine Art Ausschreibung gemacht haben. Wer an den verfügbaren Mitteln partizipieren wollte, konnte sich anmelden. Dann wurde verteilt, und zwar mit der Folge, dass zum Beispiel in ei- nem mittelgrossen Kanton mehr als ein Drittel der Bevölke- rung in den Genuss von Prämienverbilligungen gekommen ist. Welches das soziale Ziel einer solchen «Massenspeisung», die dem einzelnen dann doch nur eine eher kärgliche Portion beschert, sein soll, ist für mich schleierhaft. Das zeigt erneut, dass diese Massnahme zumindest diskutabel ist.
Die Streichung dieser 100 Millionen Franken pro Jahr ist zu- dem, ich sage dies ganz deutlich, kein Sozialabbau, sondern eine blosse Beschneidung des Ausgabenzuwachses um 100 Millionen Franken auf 500 Millionen Franken pro Jahr, an- statt, wie von der Kommission beantragt, auf jährlich 600 Mil- lionen Franken. Diese Streichung ist, zusammen mit weiteren Massnahmen, finanzpolitisch unumgänglich, sozial alles an- dere als schädlich und daher politisch notwendig.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu meinem Antrag.
Frick Bruno (C, SZ): Ich will, im Gegensatz zu Herrn Schmid Carlo, die 100 Millionen Franken nicht a priori streichen, son- dern sie gezielter, effizienter eingesetzt wissen.
Zuerst eine Vorbemerkung zur Begründung meines Antrages: Herr Schmid hat Ihnen dargelegt, dass wir diese Session über Verpflichtungskredite in der Höhe von 8 Milliarden Franken entscheiden werden. Und ich stelle fest, dass wir in den letzten Jahren Finanzpolitik in drei Phasen betrieben.
Die erste Phase: Wir beschliessen Verpflichtungskredite ohne grosse Scheu, weil sie eben nicht direkt wirksam sind. Die zweite Phase: Bei der Beratung des Budgets staunen wir, dass wir nicht alle Verpflichtungen und Zusicherungen erfüllen kön- nen. Und in der dritten Phase, bei den Sanierungsmassnah- men, nehmen wir die Verpflichtungen wieder zurück.
Diese Finanzpolitik ist nicht tragbar. Wir müssen uns bewusst sein, dass das Vertrauen des Bürgers in unser Parlament, auf- grund der Finanzpolitik in erster Linie, heute auf dem Spiel steht. Die Bundesfinanzen sanieren wir in erster Linie über die Verpflichtungskredite und nur im Notfall über Zurücknahmen beim Budget und Sanierungspakete. Artikel 4 ist unter diesem Gesichtspunkt eine höchst fragwürdige Bestimmung. Sie setzt pro Jahr neue Ausgaben von 100 Millionen Franken für den Bund und von rund 200 Millionen Franken für die Kantone fest, also für zwei Jahre 200 Millionen Franken für den Bund, 400 Millionen Franken für die Kantone. Es ist höchste Zeit, dass wir uns bei solchen Ausgaben klar fragen, ob sie in dieser Art richtig und nötig sind.
Artikel 4 hat einen grossen Fehler. Er übernimmt das System, das vor einigen Jahren verabschiedet wurde. Er legt nämlich in erster Linie die Ausgabenhöhe fest und sucht nachher die Abnehmer. Das ist grundsätzlich falsch. Zuerst muss für eine Ausgabe der Bedarf, auch im Einzelfall, nachgewiesen sein, und dann setzen wir - gestützt auf diesen Bedarf - die Mittel ein. In der Tat hat sich Artikel 4 in der bisherigen Fassung, in der Praxis der Kantone als nicht genügend erwiesen. Ein Be- darf in dieser Grösse ist in gewissen Kantonen überhaupt nicht vorhanden, in anderen zum Teil, in anderen Kantonen, vor al- lem in den welschen, mag er sogar nicht genügen.
Ich nenne einige Beispiele: Der Kanton Schwyz, mein Kanton, zahlt nur 20 Prozent der vorgesehenen Beiträge aus. Es sind keine grossen Klagen aus der Öffentlichkeit an mich herange- tragen worden. Ich weiss, dass das Gesetz in meinem Kanton gewissenhaft vollzogen wird. Aber der Bedarf ist nicht in dieser Grösse ausgewiesen; es wird nur ein Sechstel bis ein Fünftel des Beitrags beansprucht.
Beispiele aus anderen Kantonen: Andere Kantone vollziehen den Bundesbeschluss, wie es der Bund vorsieht: Alle Kan- tonsbeiträge und der Zuschuss des Kantons werden ausge- richtet. Das führt in gewissen Gemeinden dazu, dass 30 Pro- zent der Beiträge an Studenten gehen, wovon ein grosser Teil von Eltern mit gutem bis sehr gutem Einkommen abstammen. 5 Prozent werden in einer Gemeinde an Personen ausgerich- tet, die aufgrund einer besonderen Situation wenig Einkom- men haben, aber vorher gutsituiert waren und nachher wieder gutsituiert sind, z. B. an Gewerbetreibende mit vorüberge- hend sehr grossen Abschreibungen oder vorübergehend grosser Zinsbelastung. Dort ist dieses Geld nicht richtig einge- setzt. Beiträge werden auch an Geschäftsleute mit Steuerdo- mizil in einem anderen Kanton ausgerichtet. Soweit ist es mit einer konsequenten Umsetzung gekommen.
Im Ergebnis verteilen wir mit dieser Bestimmung Geld, das wir nicht haben, an Leute, die es nicht brauchen.
Ich beurteile die Bestimmung kurz in fünf Punkten:
Artikel 4 schiesst über das Ziel der Prämienverbilligung hin- aus. In vielen Fällen braucht es diese Beiträge nicht.
Die Massnahmen sind in vielen Fällen nicht treffsicher, weil sie Leute begünstigen, die sie nicht brauchen; aber in anderen Kantonen gibt es wieder Leute, deren Bedarf vielleicht nicht gedeckt wird.
Diese Bestimmung steht, wenn sie konsequent angewen- det wird, in Widerspruch zum Ziel der Kosteneindämmung. Wenn alles subventioniert wird, fehlt der Anreiz zur Einsparung nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den Leistungs- erbringern, bei den medizinischen Anbietern.
Diese Bestimmung mindert die Kantone zu reinen Vollzugs- bezirken herab.
Diese Bestimmung ist auch unfair gegenüber den Kanto- nen. Der Bund sichert die Finanzierung seines Beitrags gröss- tenteils durch die Mehrwertsteuer ab, aber die Kantone wer- den zu Ausgaben verpflichtet, bei denen sie grundsätzlich nicht einmal den Bedarf abklären können. Ich erinnere daran, dass nämlich Absatz 4 klar vorschreibt, dass die Kantone grundsätzlich alle Beiträge jedes Jahr voll auszubezahlen ha- ben, selbst wenn dieser Bedarf nicht überall besteht. Auch wenn dieser Erlass nur für zwei Jahre gelten soll: Die heutige Finanzsituation und unsere Verantwortung gebieten, den Be- darf doch gründlich abzuklären.
Auf diesen Überlegungen fusst mein Antrag, nämlich: erstens, den Bedarf abzuklären, Mindestkriterien vorzusehen, welche die Kantone zu beachten haben; zweitens, dafür zu sorgen, dass der Bund einen Prozentsatz auf diesen Beiträgen zu- schiesst, um die Kantone zu entlasten, aber erst, wenn der Be- darf da ist und nicht von vornherein; drittens, vorzusehen, dass auch eine Weisungs- und Kontrollmöglichkeit des Bun- des besteht, so dass dieser Erlass in allen Kantonen richtig vollzogen wird.
Mit diesem Antrag setze ich mich in Gegensatz zu Herrn Schmid. Herr Schmid will die 100 Millionen Franken generell streichen. Ich will sie nicht generell streichen. Ich will folgen- des erreichen:
Die soziale Hilfe soll dort eingesetzt werden, wo sie nötig und ausgewiesen ist.
Viele Kantone brauchen die Hilfe nicht mehr. Vor allem wenn die 500 Millionen Franken hinzukommen, werden viele Kantone die Hilfe nicht mehr brauchen. Aber dort, wo ein Kanton sie braucht, soll er sie bekommen, allenfalls sogar mehr, als nach dem Verteilschlüssel in Absatz 4 jetzt vorgese- hen ist.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen und die- sen Artikel an die Kommission - im Sinne dieser Aufträge, die die Marschrichtung angeben - zurückzuweisen. Wir haben zu sparen, wir haben ernsthaft zu sparen, und zwar bei den Verpflichtungskrediten, nicht erst bei den Sanierungsmass- nahmen.
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Es versteht sich, dass beide Anträge der Kommission nicht vorgelegen haben. Die Anträge sind Novitäten, die heute auf den Tisch des Hau- ses gekommen sind, nachdem wir uns schon relativ lange mit dem Geschäft befasst haben.
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Ich möchte eigentlich zuerst Herrn Frick eine Antwort geben. Ich möchte Sie bitten, den Antrag von Herrn Frick abzulehnen, weil die Begründung in verschiedenen Bereichen nicht zutref- fend ist.
Ich möchte ganz klar darauf hinweisen, dass die Verwendung dieser Beiträge nicht vom Bund zu verantworten ist, sondern von den Kantonen. Die Kantone sind es, die hier die Verteilung vornehmen. Es hat Kantone gegeben, die rasch gehandelt ha- ben; es hat Kantone gegeben, die sich Zeit gelassen haben; und es hat Kantone gegeben, die nichts getan haben. Aber es hat natürlich in diesem Bundesbeschluss über die Grenzen, die anzuwenden sind, eine ganz klare Aussage.
Artikel 4 Absatz 1 lautet: «Die Kantone gewähren den Versi- cherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prä- mienverbilligungen für die Krankenpflege-Grundversiche- rung. Sie haben zu diesem Zweck die Beiträge von Bund und Kantonen nach den Absätzen 2-3bis zu verwenden.»
Damit ist ganz klar gesagt, dass es sich um jene Prämienver- billigungen handelt, die wir im Gesetz eingeführt haben, die im Gesetz Zustimmung gefunden haben, und zwar obwohl man von dem abgewichen ist, was der Bundesrat ursprünglich vor- geschlagen hatte - er hatte nämlich eine eidgenössische Lö- sung vorgeschlagen, die dann für alle gleich gewesen wäre und deren Problematik in diesem Rat zu langen Diskussionen geführt hatte. Das Giesskannenprinzip ist hier aufgehoben. Es kommt das Modell der PKU zur Anwendung. Ich muss sagen, dass ich kein Verständnis dafür habe, wenn Studierende oder Nichtstudierende aus gutsituierten Familien Beiträge aus die- ser Summe erhalten. Dann stimmt das im Prinzip im Vollzug nicht mit dem überein, was der Gesetzgeber vorgesehen hat, und das bedaure ich.
Bei diesem Geschäft sind wir Zweitrat. Der Nationalrat hat diese Fragen ebenfalls gründlich abgeklärt. Er hat seinerseits Artikel 4 zugestimmt.
Ich bitte Sie, keine Rückweisung vorzunehmen, sondern dem vom Nationalrat angepassten, verbesserten Artikel 4 zuzu- stimmen, der auch der Lösung der Kommission entspricht
Nun danke ich Herrn Frick aber immerhin, dass er nur eine Rückweisung vorschlägt und nicht wie Kollege Schmid Carlo zu einer generellen Elimination dieses Betrages von 100 Mil- lionen Franken auffordert.
Es wäre eine lange Geschichte zu schreiben - sie wird viel- leicht noch einmal geschrieben -: über Kollege Schmid Carlo und die 100 Millionen Franken für die Krankenversicherung. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber die Anfänge gehen schon auf den seinerzeitigen Versuch zurück, das Sofortpro- gramm, das abgelehnt wurde, doch noch zu retten. Das hat in unserem Rat nachher zu einem Antrag von Herrn Kollege Schmid Carlo geführt, es seien 100 Millionen Franken zu strei- chen. Unser Rat ist dem Antrag gefolgt. Der Nationalrat hat nachher auf einen Antrag Früh jene 300 Millionen Franken be- schlossen - zwei Jahre später -, die heute zu 1,3 Milliarden Franken führen, von denen nun wiederum etwas weggenom- men werden soll. (Zwischenruf Schmid Carlo: Nein, das stimmt nicht! In Beschluss A sind die 1,3 Milliarden Franken enthalten. Bleiben Sie bei der Sache!) Sie haben damals von den 1,1 Mil- liarden Franken etwas weggenommen, und es ist dann zu den 1,3 Milliarden Franken gekommen. Es gibt Dinge, die einem im Gedächtnis haften bleiben.
Nun muss ich Ihnen einfach sagen, Herr Kollege Schmid: Die allgemeinen Bemerkungen über die Finanzpolitik sind hier, glaube ich, fehl am Platz. Wir haben in der schweizerischen Politik drei Reservate gehabt: das Reservat der Direktzahlun- gen, das Reservat des F/A-18 und das Reservat der Kranken- versicherung. Wenn Sie generell Ihre Philippika zu Beginn des Betretens dieser Reservate gehalten hätten, hätte sie wahr- scheinlich mehr Wirkung entfaltet, als wenn Sie sie heute bei der Verlängerung von geltendem Recht vortragen, als wenn Sie heute mit ihr geltendes Recht aufheben wollen - mit der Begründung, man brauche es nicht
Warum haben wir die damaligen Beschlüsse erlassen? Wir ha- ben die damaligen Beschlüsse erlassen, weil wir zur Erkennt- nis gekommen waren, dass es in unserer Bevölkerung weite Schichten gibt, die nicht in der Lage sind, die Krankenkassen- prämien weiterhin zu bezahlen. Das ist der Grund gewesen,
und deswegen haben wir die Mittel zur Verfügung gestellt. Ausgerechnet auf die Krankenversicherung, die so vielen Bür- gerinnen und Bürgern in diesem Lande ausserordentlich Mühe macht, will man eine Kürzung zur Anwendung bringen. Damit will man offenbar eine neue Finanzpolitik einleiten.
Ich habe Ihnen ganz klar gesagt, dass die Herkunft, die Be- stimmung, die Zielsetzung bei den 500 Millionen Franken ei- nerseits und den 100 Millionen Franken andererseits unter- schiedlich sind. Die 100 Millionen Franken lösen bei den Kan- tonen Beiträge aus. Sie können das in der Botschaft nachle- sen. Sie haben beschlossen, rund einer halben Million Mitbür- gerinnen und Mitbürgern das Tragen der ständig überdurch- schnittlich gewachsenen Prämien und Kosten im Gesund- heitswesen zu erleichtern, und das ist mit diesen 100 Millionen Franken und den damit verbundenen Beiträgen der Kantone vorgesehen.
Die 500 Millionen Franken, die der Souverän bei der Mehrwert- steuer beschlossen hat, haben jedoch den Sinn, im Bereich der Krankenversicherung - wie ich es dargelegt habe - diese lineare Besteuerung abzufedern, dass es nicht durchschlägt, dass es nicht eine zusätzliche Belastung gibt.
Ich muss daher sagen, dass ich persönlich auch diesen An- trag, der der Kommission nicht vorgelegen hat, ablehne. Ich bin der Meinung, dass es gute Gründe dafür gibt, dass wir das Recht in den grossen Zügen so weiterführen, wie es der Natio- nalrat gemacht hat, bis zum Zeitpunkt, wo wir es ersetzen kön- nen oder wo wir in anderer Art und Weise normieren müssen. Eine letzte Bemerkung: Es ist gesagt worden, es gehe hier um das Vertrauen zwischen dem Souverän auf der einen und dem Parlament auf der anderen Seite; weil wir solche Dinge be- schliessen würden, entstünde ein Misstrauen, eine Missstim- mung - die berühmte Politikverdrossenheit. Bei der Abstim- mung über die Mehrwertsteuer und den Zusatz von 500 Millio- nen Franken hat meines Wissens kein Parlamentarier die Äus- serung getan, die 500 Millionen Franken würden teilweise die 100 Millionen Franken ersetzen, die bereits beschlossen wa- ren; nirgends habe ich das gelesen. Das war nicht die Ge- schäftsgrundlage, die Geschäftsgrundlage war vielmehr: 100 Millionen Franken und 500 Millionen Franken, aus ver- schiedenen Gründen, mit den gleichen Zielen und mit der glei- chen Berechtigung.
Ich bitte Sie daher, hier nicht wieder denselben Fehler zu ma- chen, den wir auch schon begangen haben, sondern ehrlich zu diesem Konzept zu stehen, das dem Bürger seit langer Zeit bekannt ist.
Ich bitte Sie, auch den Antrag Schmid Carlo abzulehnen.
Onken Thomas (S, TG): Gestatten Sie mir, als Kommissions- präsident das ausgezeichnete Plädoyer des Kommissions- sprechers noch in einigen Punkten zu ergänzen.
Ich lege zunächst Wert darauf festzustellen, dass die Kom- missionsberatungen sehr seriös waren. Wir haben uns in zwei Sitzungen mit dieser Materie befasst. Wir haben eigens die Sa- nitätsdirektoren der Kantone eingeladen, vor unserer Kommis- sion nochmals zu diesen Bestimmungen auszusagen. Keiner der Einwände, die von Herrn Schmid Carlo und von Herrn Frick vorgetragen worden sind, wurden uns in solcher Dezi- diertheit von den Sanitätsdirektoren unterbreitet. Ihr Argwohn richtet sich vorab gegen die Bestimmung in Absatz 2 von Arti- kel 4, wonach in Zukunft die durchschnittlichen Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung berücksichtigt werden können. Das ist einigen von ihnen ein Dorn im Auge. Aber alle anderen Argumente wurden uns von zuständiger Seite der Kantone nicht vorgelegt.
Ich bedaure, dass die Anträge Schmid Carlo und Frick nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt über die Kommissionsmit- glieder in unsere Beratungen hineingetragen worden sind, sondern dass wir uns jetzt spontan im Plenum damit befassen müssen. Das hätte eigentlich bereits in den Kommissionssit- zungen ausdiskutiert werden können, und im Grunde genom- men ist es auch geschehen.
Zuerst wende ich mich nun dem Antrag Frick zu:
Ich wiederhole nochmals: Unser Rat wollte für die Prämien- verbilligung keine eidgenössische, keine Bundeslösung, son- dern er wollte die Vielfalt der Möglichkeiten, die heute bereits
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in den Kantonen bestehen, aufrechterhalten. Wir wollten den Kantonen die Ausgestaltung der Prämienverbilligung überlas- sen. Diese Aufgabe sollen sie jetzt einmal wahrnehmen. Was Herr Frick anbringt, soll bitte im Kantonsrat des Kantons Schwyz anhängig gemacht werden, damit die erforderlichen Korrekturen allenfalls dort erfolgen. Aber man soll doch jetzt nicht plötzlich wieder nach Bundesleitlinien oder nach irgend- welchen Regelungen des Bundes rufen, nachdem man sie zu- vor abgelehnt hat. So kurz darf unsere Erinnerung doch ei- gentlich nicht sein!
Herr Frick hat zu Recht gesagt, dass das Bedürfnis nach Prämienverbilligung von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist, dass es verschiedene Gruppen von Kantonen gibt. Genau die- sem Umstand soll aber mit der Berücksichtigung der durch- schnittlichen Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung Rechnung getragen werden, indem dort differenziert werden kann und indem die Kantone, die einen besonderen Bedarf für diese Prämienverbilligung haben, besser bedient werden kön- nen als jene anderen, bei denen dieses Bedürfnis nicht in der gleichen Art und Weise besteht. Hier haben wir also ein neues Instrument der Differenzierung, das bereits im KVG verankert ist und das jetzt auch hier Eingang gefunden hat.
Die 500 Millionen Franken aus der Mehrwertsteuer, die kommen, Herr Huber sagte es bereits. Es ist dem Bund aber nicht gleichgültig, was die Kantone damit machen. Die Kan- tone müssen in diesem Fall die 500 Millionen Franken ja gar nicht mit eigenen Leistungen «beantworten», wie das bei den 100 Millionen Franken der Fall ist. Die 500 Millionen Franken werden ihnen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgesehen, dass die Kantone auch hier mit Eigenleistungen partizipieren und den Betrag entspre- chend aufstocken. Davon hat er aber nach der Vernehmlas- sung Abstand genommen. Die Kantone haben sich mit der Auffassung durchgesetzt, dass die 500 Millionen Franken zu- sätzlich gewährt werden, also ohne eigenen Beitrag der Kan- tone.
Schliesslich möchte ich, Herr Frick, als letztes nochmals un- terstreichen: Der Sozialausgleich, der mit diesen 500 Millio- nen Franken beabsichtigt ist, wird gewährt, um die sozialen Härten, welche die Einführung der Mehrwertsteuer für gewisse Schichten unserer Bevölkerung zeitigt, abzufedern. Das war die soziale Komponente der Mehrwertsteuervorlage, mit der der Mehrwertsteuer in der Argumentation gegenüber der Be- völkerung teilweise auch zum Durchbruch verholfen worden ist. Dieses Geld soll nun auch verteilt werden, ohne dass an anderem Ort Abstriche erfolgen. Die Mehrwertsteuer wird sich im Kanton Schwyz genauso auswirken, wird genauso spürbar werden wie etwa im Kanton Thurgau oder im Kanton Genf. Das darf man nicht vergessen. Deshalb sollte hier auch kein Ab- strich bei den 100 Millionen Franken vorgenommen werden. Zum Antrag Schmid Carlo: Ich bitte Sie, auch diesen abzu- lehnen. Herr Schmid will eine Lösung wieder aus dem Gesetz hinauskippen, die wir Ende 1991 eingeführt haben und die seither in Kraft ist und sich eingespielt hat. Die Kantone ha- ben, gestützt auf den Beschluss unserer Räte, für diese Prä- mienverbilligung von 100 Millionen Franken entsprechende Gesetzgebungen eingeführt - noch nicht alle, aber fast alle: Mittlerweile wurde die Prämienverbilligung in 19 Kantonen eingeführt. Sie wird jetzt erprobt und verfeinert. Sie bildet zu- dem eine Grundlage für die Inkraftsetzung des Krankenversi- cherungsgesetzes.
Auch die Mittel sind mittlerweile in den kantonalen Budgets eingesetzt. Man rechnet mit diesem Geld, und man hat die ent- sprechenden kantonalen Beiträge dafür vorgesehen. Hier wird also nicht etwas Neues eingeführt, sondern es wird etwas fortgesetzt.
Wenn Herr Schmid von Verlässlichkeit, von Vertrauen spricht, so kann ich nur sagen: Dieses Vertrauen schafft man auch durch Kontinuität, durch Fortführung, durch Kohärenz in den Beschlüssen, die man einmal getroffen hat. Was Herr Schmid jetzt mit diesem plötzlichen Abstreichen der 100 Millionen Franken vorschlägt, exakt das wäre eine Zäsur, das wäre eine Änderung gegenüber dem heutigen Zustand; das wäre ge- nau die Stop-and-go-Politik, die man dem Parlament gele- gentlich - und das gerade von Kantonsseite - vorwirft.
Es mag sein, dass im Kanton Appenzell Innerrhoden diese Prämienverbilligung - oder der vergleichsweise kleine Anteil aus den 100 Millionen Franken - nicht erforderlich ist. Andere Kantone jedoch haben dieses Geld bitter nötig. Wir sollten es ihnen nicht mutwillig streichen.
Schliesslich noch ein Weiteres: Wir stehen vor der Abstim- mung über das Krankenversicherungsgesetz.
Es ist durch das Referendum herausgefordert. Wir alle wis- sen - und die grosse Mehrheit des Rates hat das KVG ja unter- stützt -, wie schwierig diese Referendumsabstimmung wer- den wird. Sie wird sogar ausserordentlich schwierig werden. Dieses Krankenversicherungsgesetz ist nicht leicht zu erklä- ren, insbesondere auch sein soziales Rückgrat nicht, nämlich die Prämienverbilligung. Wenn man jetzt ein verhängnisvolles Fanal setzen will, ein meines Erachtens völlig falsches Zei- chen, dann soll man meinetwegen diese 100 Millionen Fran- ken streichen, denn das macht gegenüber der Öffentlichkeit vollends deutlich, wie unsicher die Basis für die Prämienverbil- ligung auch in Zukunft sein könnte und wie wankelmütig das Parlament ist, das alle vier Jahre diese Mittel beschliessen muss. Genau das aber darf nicht passieren! Wir brauchen jetzt Kontinuität, wir brauchen Verlässlichkeit, und wir müssen für die Bevölkerung, die am 4. Dezember 1994 über das neue Krankenversicherungsgesetz zu befinden haben wird, ein Klima des Vertrauens schaffen.
Auch unter diesem Gesichtspunkt eines völlig falschen, ja kon- traproduktiven Zeichens bitte ich Sie, den Antrag Schmid Carlo abzulehnen, gleicherweise aber auch denjenigen von Herrn Frick, und den wohlbedachten Entscheiden der Kom- mission zuzustimmen.
Beerli Christine (R, BE): Ich muss Ihnen gestehen, dass mich der Antrag Schmid Carlo in einen Konflikt gebracht hat. Ich werde ihm jedoch zustimmen, weil ich eine Differenz zum Na- tionalrat schaffen möchte, die uns Gelegenheit gibt, das Pro- blem noch einmal anzusehen und bei den Kantonen noch eine «Vernehmlassung» durchzuführen, einen Bericht über diesen neuen Artikel einzuholen.
Wenn man Artikel 8 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung liest, sieht man genau, dass man hier mit der bedingungslosen Ausschüttung der 500 Millionen Franken, die wir im Bundesbeschluss jetzt vorgesehen haben, den Wortlaut dieser Bestimmung erfüllt. Und darauf will nie- mand zurückkommen, es will niemand die gegebenen Ver- sprechen brechen.
Auf der anderen Seite kann und darf es nicht sein, dass uns diese Bestimmung dazu verpflichten würde, auf ewige Zeiten nicht mehr auf früher gesprochene Verpflichtungskredite zu- rückzukommen. Wir wollen nichts an den 500 Millionen Fran- ken ändern, aber wir wollen etwas an einem Kredit ändern, den wir früher einmal gesprochen haben und der sich in der Zwischenzeit nicht bewährt hat.
In der Tat ist es so, dass uns aus den Kantonen immer wieder Meldungen zugehen, diese 100 Millionen Franken würden nicht gebraucht, es sei keine genügende Nachfrage vorhan- den, es sei zuviel Geld da, Geld, das nicht ausgeschüttet wer- den könne; dies zu einem Zeitpunkt, wo sich die Bundesfinan- zen in einer absoluten Notlage befinden. Ich glaube, hier dür- fen wir nicht mehr in dieser Art uns Weise vorgehen.
Der Antrag Schmid Carlo würde es zudem ermöglichen, dass die Kantone nicht mehr aus eigenen Mitteln Zusatzleistungen erbringen müssen; dies zu einem Zeitpunkt, wo die Budgetsi- tuation der Kantone dies praktisch nicht zulässt und sie in grosse Schwierigkeiten bringt.
Herr Huber hat es uns gesagt: Die 100 Millionen Franken Kre- dit haben bei den Kantonen 200 Millionen Franken an Leistun- gen ausgelöst, also total 300 Millionen Franken. Die 500 Millio- nen Franken, die vom Bund nach wie vor bedingungslos an die Kantone fliessen würden, sind dann also immer noch er- heblich mehr, als heute für die Prämienverbilligung zur Verfü- gung stehen.
Und das Argument mit dem Referendum zum Krankenversi- cherungsgesetz ist, so glaube ich, auch nicht so stichhaltig, denn einer der Hauptgründe, wieso das Referendum vor allem von seiten der Kantone und der Finanzdirektoren der Kantone
Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation
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unterstützt wird, ist gerade derjenige, dass die Kantone eben aus eigenen Mitteln sehr viel beisteuern müssen und ihnen dies in ihrer Budgetsituation zusätzliche Probleme bietet. Aus all diesen Gründen, aber vor allem darum, weil ich eine Differenz zum Nationalrat schaffen möchte, die nähere Ab- klärungen erlaubt, werde ich dem Antrag Schmid Carlo zu- stimmen.
Bisig Hans (R, SZ): Verschiedene kantonale Sanitätsdirekto- ren sind offensichtlich nicht der gleichen Ansicht wie unser Kommissionssprecher oder auch nicht wie unser Kommis- sionspräsident. Mit den 500 Millionen Franken aus der Mehr- wertsteuer steht auch ein bedeutend grösserer Betrag als ur- sprünglich zur Verfügung.
Übrigens haben wir im Zusammenhang mit der Behandlung des KVG eine ähnliche Debatte geführt, dort aber die Konse- quenzen gezogen und die Übergangsbestimmungen ent- sprechend neu formuliert, wenn für mich auch noch zu wenig weitgehend.
Grundsätzlich ist die Verlängerung der drei Bundesbe- schlüsse zu begrüssen, da das Referendum gegen das neue KVG zustande gekommen ist. Hingegen kann der vorgeschla- genen Änderung von Artikel 4 nicht zugestimmt werden. Es wird den Kantonen trotz der besonderen Kompetenz gemäss Artikel 4 Absatz 6 nicht möglich sein - ich betone das, das sa- gen uns die zuständigen Leute -, per 1. Januar 1995 diesen Bundesbeschluss B zu vollziehen.
Abgesehen davon ist aus meiner Sicht der neue Artikel 4 min- destens verdächtig, verfassungswidrig zu sein, weil er in die Organisationshoheit der Kantone eingreift. Auf die finanzielle Lage der Kantone wird überhaupt keine Rücksicht genom- men. Während der Bund seinen Mehraufwand von 500 Millio- nen Franken mit der Mehrwertsteuer sicherstellt, haben die Kantone keine Möglichkeit, kurzfristig neue Einnahmequellen zu erschliessen.
Wir müssen dafür sorgen, dass den Kantonen keinerlei Ver- pflichtungen bezüglich ihrer eigenen Leistungen zur Prämien- verbilligung auferlegt werden und Artikel 4 nur insofern eine Änderung erfährt, als der Bundesbeitrag erhöht wird. Es soll den Kantonen bis zum Inkrafttreten des neuen KVG freigestellt bleiben, ob und in welcher Höhe sie eigene Beiträge leisten wollen. Sie kennen ihre Bedürfnisse ja auch am besten.
Eine Rückweisung von Artikel 4 des Bundesbeschlusses Ban die Kommission ist auch für mich ein gangbarer Weg. Die Kommission muss die Gelegenheit erhalten, die Stellung- nahme der Kantone einzuholen. Sie wird dann vermutlich ähn- liche Vorbehalte zu hören bekommen, wie ich sie eingangs gemacht habe. Ich habe darum auch einen Rückweisungsan- trag vorbereitet, kann mich nun aber auf die Unterstützung meines Standeskollegen beschränken.
Auch der Antrag Schmid Carlo und vor allem seine heutige Be- gründung rechtfertigen sicher eine vertiefte Behandlung in der Kommission.
Ich bitte Sie um Unterstützung des Rückweisungsantrages. Viele Kantone wissen tatsächlich nicht, wie das viele Geld ver- teilt werden muss, ist man doch von einer Notwendigkeit oder Zweckmässigkeit dieses Geldsegens alles andere als über- zeugt, vor allem in der heutigen Finanzsituation nicht. Auch ist der Handlungsspielraum extrem klein.
Ich empfehle der Kommission, neben der Meinung der Kan- tone die Interessen des Bundes und nicht zuletzt auch die In- teressen der Versicherten als Bürger unseres Staates im Auge zu behalten.
Bei einer möglichen Ablehnung des Rückweisungsantrages kann ich problemlos auch den Antrag Schmid Carlo unterstüt- zen. Von der Zielrichtung her kommt er meiner Vorstellung so- gar noch näher.
Schliesslich kann ich mich auch dem Votum von Frau Beerli anschliessen. Es geht darum, eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, so dass all diese neuen Probleme, die der Kom- mission nicht bekannt waren, noch einmal behandelt werden können und nicht jetzt - so über einen Leisten geschlagen - entschieden werden muss.
Schiesser Fritz (R, GL): Als Kommissionsmitglied erlaube ich mir eine kurze Bemerkung zur Situation der Kantone, wie sie dargestellt worden ist. Ich bin mir nicht ganz im klaren dar- über, ob in diesem Rat ein amtierender Finanzdirektor sitzt, aber wir haben mindestens altgediente Finanzdirektoren in unserer Mitte.
Ich muss offen gestehen: In einem Punkt verstehe ich die Ar- gumentation, wie sie von Herrn Schmid Carlo und von ande- ren vorgetragen worden ist, nicht. Es wird gesagt, diese 100 Millionen Franken stellten für die Kantone insofern eine Belastung dar, als diese eigene Mittel aufbringen müssten. Entweder sind in einem Kanton die Bundesmittel, die durch entsprechende Kantonsmittel aufgestockt werden müssen, notwendig, und dann werden sie bezogen und entsprechend verteilt; oder sie sind nicht notwendig, wie es das von Kollege Schmid erwähnte Beispiel oder auch das Beispiel meines Kantons beweisen, und dann werden sie nicht bezogen und müssen durch die Kantone auch nicht aufgestockt werden. Wenn Mittel von Kantonen bezogen werden, obwohl es nicht notwendig wäre, liegt der Fehler nicht bei der bundesrechtli- chen Regelung, sondern bei den Kantonen: Die Mittel werden in diesen Kantonen verschleudert. Entweder sind die Mittel nö- tig, oder sie sind es nicht.
Ich habe mir von Herrn Moser vom Bundesamt für Sozialversi- cherung sagen lassen, dass diese 100 Millionen Franken voll- ständig bezogen würden; jene Anteile, Herr Schmid, die Ihrem oder meinem Kanton gehörten, werden von anderen Kanto- nen bezogen, und die Finanzdirektoren dieser Kantone - nicht unsere! - jammern dann, sie müssten zusätzliche eigene Mit- tel einschiessen, um diesen Bundesbeitrag zu erhalten. Die Sache ist doch offensichtlich: Es geht doch einfach darum, diese 100 Millionen Franken auch auszuschöpfen. Aber dies zu ändern, ist Sache der kantonalen Finanzdirektoren und der kantonalen Regierungen und nicht unsere Aufgabe. Es gibt aber Kantone - davon bin ich überzeugt -, die auf diese Mittel angewiesen sind.
Was wird passieren, wenn 500 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen? Es wird in verschiedenen Kantonen darauf hinauslaufen, dass man auf die 100 Millionen Franken plus 257 Millionen Franken kantonale Mittel verzichten wird, dass also kompensiert wird. Am Schluss sind von jenen rund 500 Millionen Franken aufgrund von Artikel 8 Absatz 4 Über- gangsbestimmungen der Bundesverfassung, also von den 5 Prozent der Mehrwertsteuer, wie wir es beschlossen haben, noch etwa 150 Millionen Franken dazu vorhanden, den Teue- rungsschub der Mehrwertsteuer aufzufangen. So sehe ich am Schluss die Regelung, wie sie für das Jahr 1995 entstehen wird. Was ich nicht verstehen kann, ist das Gejammer der kan- tonalen Finanzdirektoren. Niemand ist verpflichtet, von den 100 Millionen Franken etwas zu beziehen, wenn es in einem Kanton nicht notwendig ist.
Am Anfang hat mich der Antrag Schmid Carlo etwas durchein- ander gebracht, es wäre sympathisch, 100 Millionen Franken für das Jahr 1995 einzusparen. Ich glaube aber, das wäre nicht der richtige Schritt. Wir sollten eine gewisse Konstanz an den Tag legen und damit auch das neue Krankenversicherungs- gesetz nicht gefährden. Ich werde also genau so stimmen, wie ich es in der Kommission getan habe.
Zum Antrag Frick: Ich hätte es gerne gesehen, wenn wir diese Fragen in der Kommission noch etwas vertiefter hätten behandeln können. Mit dem Inhalt des Antrages Frick kann ich aber nicht einiggehen, weil ich den Kantonen nicht für ein oder zwei Jahre ein ganz neues System auferlegen möchte. Sonst hätten wir wirklich ein Vor und Zurück, was wir den Kantonen gegenüber nicht verantworten könnten. Formell wäre mir der Antrag Frick zwar lieb, materiell aber kann ich ihm nicht zustimmen.
Ich bleibe beim Kommissionsantrag, auch wenn ich gerne 100 Millionen Franken eingespart hätte.
Frick Bruno (C, SZ): Gestatten Sie mir nur drei kurze Bemer- kungen. Nachdem der Kommissionspräsident mehrheitlich zu den 500 Millionen Franken gesprochen hat, die ja nichts mit dem Antrag Schmid Carlo und meinem Antrag zu tun haben, kann ich mich kurz fassen:
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Ich anerkenne und bin froh, dass auch Frau Beerli dargelegt hat, dass der Bedarf für diese Mittel seitens des Bundes nicht in allen Kantonen vorhanden ist. Es ist nicht so, dass die Kan- tone träge oder säumig waren; es ist einfach nicht überall Be- darf vorhanden.
Mit Artikel 4 wird ein Giesskannenprinzip fortgesetzt, das sich nicht bewährt hat. Wenn es sich nicht bewährt hat, dürfen wir nicht nochmals 200 Millionen Franken Bundesmittel auf gleiche Weise einsetzen.
Es ist nicht der Sinn, dass das Geld an Nichtbedürftige verteilt wird, aber es ist die logische Konsequenz von Artikel 4 Ab- satz 4. Er schreibt vor, dass die Kantone das Geld verteilen müssen, auch wenn kein Bedarf vorhanden ist. Darum müs- sen wir nochmals über die Bücher gehen und das in Ruhe überlegen.
Ich meine, aus zwei Gründen sollen wir sie selber überar- beiten.
Einerseits wäre eine Streichung ein falsches Signal nach aus- sen: Wir wollen nicht den Abbau unbesehen vom Bedarf, son- dern den Umbau und richtigen Einsatz dieser Mittel. Anderer- seits bieten Kapazitäten wie der Kommissionspräsident und der Kommissionssprecher Gewähr genug, dass in unserer Kommission eine sehr gute Lösung erarbeitet wird.
Onken Thomas (S, TG): Gestatten Sie mir nur noch einen Satz: Die Kapazität, Herr Kollege Frick, ist vielleicht vorhan- den, aber die Einsicht fehlt. Ich widerspreche einfach der Auf- fassung, es sei hier etwas eingeführt worden, das sich grund- sätzlich nicht bewährt habe, und erst in dieser Diskussion seien zudem erhebliche Mängel aufgezeigt worden. Wir ha- ben über all diese Frage schon in der Kommission einlässlich debattiert und diesen Beschluss gefasst. Wenn man sagt, man müsse die Kantone jetzt noch einbeziehen, so möchte ich doch nochmals unterstreichen, dass sie einbezogen worden sind. Auch zu diesem Artikel 4 hat es ein Vorverfahren gege- ben. Lesen Sie die Botschaft auf den Seiten 6ff. nach, wo die- ses Vorverfahren und sein Ergebnis dargelegt sind. Wir hatten die schriftliche Äusserung der Sanitätsdirektoren vom 13. Mai 1994 vor uns, und wir haben diese erst noch in die Kommis- sion eingeladen. Es soll doch niemand sagen, wir hätten die Kantone und die zuständigen Sanitätsdirektoren nicht be- grüsst. Wir haben sie einbezogen, und die Argumente, die hier vorgetragen worden sind, sind uns von ihnen jedenfalls nicht in gleicher Weise unterbreitet worden. Gestützt auf diese Mei- nungsäusserungen haben wir schliesslich die meines Erach- tens vernünftigen Anträge gestellt.
Schmid Carlo (C, Al): 1. Herr Onken, ich habe die Seriosität der Kommissionsarbeit nie in Zweifel gezogen. Aber ich weiss aus eigener Erfahrung in anderen Kommissionen, dass jede Kommission die Tendenz hat - und das ist natürlich -, die ei- gene Vorlage isoliert zu betrachten und sie nicht im Gesamtzu- sammenhang des Bundeshaushaltes zu sehen. Ich mache niemandem einen Vorwurf, aber gestehen Sie das zu.
Herr Onken, es ist nicht richtig, wenn Sie, wie übrigens auch der Kommissionssprecher, zu insinuieren versuchen, die 1,3 Milliarden Schweizerfranken gemäss Bundesbeschluss A würden tangiert. Wir sprechen zu Bundesbeschluss B.
Herr Schiesser, ich habe nicht stellvertretend für einen kan- tonalen Finanzdirektor gejammert, sondern als Bundesparla- mentarier, der für die Bundesfinanzen mitverantwortlich ist. Wenn nach dieser Debatte eines klar geworden ist, dann die- ses: Diese Prämienverbilligungsbeiträge sind sicher nicht eine unter allen Titeln über alle Zweifel erhabene Subventionie- rung. Wenn wir aus Bundessicht in einer katastrophalen Fi- nanzlage sind, darf man sicher bei diesen hinsichtlich des Er- folges und der Verhältnismässigkeit nicht abgesicherten Sub- ventionen ansetzen. Es geht mir nicht um die Kantone, es geht
mir um den Bund. Irgendwo muss man beginnen, mit Kürzung von Verpflichtungskrediten prospektiv zu sparen - dies, statt über Sanierungen retrospektiv zu sparen. Das ist der Sinn mei- nes Antrages.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Vous me permettrez cer- tainement de parler d'emblée de la décision du Conseil natio- nal et de la proposition de votre commission puisque le Conseil fédéral s'y rallie. Oublions donc la version du Conseil fédéral et concentrons-nous sur ce que nous avons dans le dépliant actuel.
Mais permettez-moi malgré tout d'évoquer encore une fois l'arrêté fédéral A qui a été adopté tout à l'heure, pour vous rap- peler que nous nous trouvons actuellement à la charnière de deux systèmes. Nous avons, avec l'arrêté fédéral A, encore un système «arrosoir» de subventionnement des caisses-mala- die, c'est-à-dire un système qui bénéficie à l'ensemble des as- surés. Nous avons le nouveau système, inauguré avec l'arrêté fédéral urgent B dont nous parlons maintenant, qui met des moyens à disposition des cantons pour un subventionnement direct des assurés, non pas de tous les assurés, mais de ceux qui sont dans une situation économique où le poids des coti- sations de l'assurance-maladie paraît trop lourd et auxquels on souhaite allouer une subvention.
Nous sommes donc dans un système hybride, ce qui est ac- tuellement discuté concerne uniquement la deuxième partie du système, celle ouverte sur l'avenir, celle qui met en place un système qui, justement, ne veut plus un subventionnement dont bénéficie l'ensemble des assurés à travers les caisses, mais un système ciblé visant les assurés qui ont le plus de peine à assumer le paiement des cotisations. Je m'étonne un peu que l'on mette justement en question l'élément porteur d'avenir alors que l'on a accepté sans autre, tout à l'heure, l'élément traditionnel qui disparaîtra, avec l'entrée en vigueur de la nouvelle loi.
Ceci étant une remarque générale, nous avons maintenant dans l'arrêté fédéral B deux éléments qu'il était sage de la part du Conseil national et de votre commission de séparer. Il y a d'abord les 100 millions de francs d'encouragement aux cantons pour la réduction des primes, déjà contenus dans l'arrêté précédent en vigueur. Ils sont répartis selon la popu- lation résidante, la capacité financière et la prime moyenne pour l'assurance de base de chaque canton. Je puis vous dire que la procédure de consultation sur le mode de réparti- tion va avoir lieu incessamment. Nous en sommes au stade de la consultation des offices pour préparer une proposition aux cantons. En ce qui me concerne, je penche actuellement pour un système de distribution de ces 100 millions de francs répondant aux voeux des cantons, une fois de plus d'ailleurs, et qui fixera la répartition pour les deux ans à venir en fonc- tion uniquement de leur capacité financière et de la popula- tion résidante. Avec le système que nous avons mis en place nous pourrions pendant les deux ans à venir et pour ces 100 millions de francs nous en tenir à ces deux critères. Les cantons ont déjà été consultés dès novembre de l'année pas- sée, plusieurs fois de façon informelle, parce que nous sen- tons bien que les différences de situation dans les cantons provoquent des réactions très variées et je m'efforce depuis un an et demi de trouver des systèmes permettant une flexibi- lité suffisante. C'est pourquoi je considère qu'un renvoi de l'ensemble de cet article en commission, avec pour consé- quence une nouvelle discussion en décembre seulement, donc un délai référendaire allant jusqu'au printemps, avec une entrée en vigueur rétroactive, parce qu'il faudra bien qu'on ait l'année comme base pour nos décisions, accroîtrait davantage la confusion qu'il n'aiderait à la résoudre.
J'ai cru comprendre, Monsieur Frick, qu'un de vos soucis concernait l'alinéa 4 de l'article 4. Vous y lisez une obligation d'utiliser intégralement les montants potentiellement disponi- bles, à savoir les 100 millions de francs de la Confédération et les 200 millions de francs attendus des cantons. Ceci serait en contradiction avec la liberté laissée aux cantons de renoncer à participer à ce système de subventionnement des cotisations. L'alinéa 4 ne signifie pas autre chose que ceci: une fois que le canton, souverain, a fixé quelle proportion de sa part aux
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100 millions de francs il entendait mobiliser et à laquelle il en- tendait lui-même ajouter la part correspondante, à partir du moment où cette décision est prise, ce canton devra veiller à ce que ces montants soient effectivement alloués à la subven- tion des cotisations. Cela ne signifie absolument pas que c'est l'ensemble de l'enveloppe qui doit être mobilisée ou mise à disposition par ce canton. L'alinéa 4 ne concerne, je le répète, que la proportion que le canton aura mobilisée. Il n'est donc pas du tout en contradiction avec l'affirmation qui a été répétée plusieurs fois dans cette salle: chaque canton est libre de de- mander une part des 100 millions de francs, quitte à la complé- ter. S'il considère qu'il n'a pas de besoins, il ne réclame rien de ces 100 millions de francs de subvention fédérale et, de son côté, il ne met rien non plus sur la table. Je crois que cette inter- prétation devait être donnée, pour qu'il n'y ait pas le moindre doute quant à la façon dont cet alinéa 4 doit être compris.
J'espère que cela est clair. Si ça ne l'est pas, la divergence doit alors être purement rédactionnelle. C'est bien là l'intention tout à fait évidente, non seulement du Conseil fédéral, mais également de votre commission.
J'espère avoir répondu à vos inquiétudes, Monsieur Frick. Pre- mièrement, les cantons ont été consultés, et le seront encore. Deuxièmement, ils peuvent renoncer à leur part des 100 mil- lions de francs de la Confédération et se libérer ainsi de tout obligation financière propre.
J'en viens à un troisième élément: il est vrai que ces 100 millions de francs ont fait leurs preuves, qu'ils ont servi l'objectif qui leur était fixé. Ils ont fait l'objet d'une première dis- tribution de 62 millions de francs entre les cantons et le solde a pu être distribué aux cantons qui ont fait un effort additionnel. Cette deuxième distribution, qui n'est prévue que dans le ca- dre des 100 millions de francs, a grandement aidé des can- tons qui ont fait des efforts considérables. Voilà pour ce qui est des 100 millions de francs, les seuls à induire une obligation cantonale pour autant que le canton souhaite entrer dans ce système.
J'en arrive aux 500 millions de francs issus de la TVA. Je remar- que qu'ils ne sont mis en cause par personne. Il y a là non seu- lement une promesse qui a été faite, puisque l'on parle de co- hérence dans nos attitudes, mais une décision populaire qui a été prise, et dans ce sens-là une promesse qu'il faut absolu- ment tenir. Personne ne met en question ces 500 millions de francs, qui ne créent d'ailleurs pas d'autre obligation pour les cantons que celle de les faire parvenir aux personnes qui ont des bas revenus; on ne souhaitait pas que l'introduction de la TVA les oblige à un effort financier qu'ils ne fournissaient pas dans l'ancien système fiscal. Mais, Madame Beerli, lorsqu'on dit qu'on ne veut pas toucher aux 500 millions de francs, mais uniquement aux 100 millions de francs, c'est considérer le système scolaire de ce pays comme totalement insuffisant: les gens savent que 500 moins 100 font 400. Et c'est de cela dont il s'agit. On leur a promis une distribution d'un montant de 5 pour cent de la taxe à la valeur ajoutée pendant les cinq pre- mières années, étant entendu d'ailleurs qu'au-delà de ces cinq années cette compensation devra se poursuivre, mais éventuellement sous une autre forme. Ils savent donc qu'ils doivent recevoir de l'argent en plus. Si vous leur enlevez les 100 millions de francs qu'ils reçoivent actuellement, ils savent très bien qu'ils ne recevront pas, dans ce cas, le montant au- quel ils ont droit, celui qu'ils ont décidé eux-mêmes de rétrocé- der aux personnes dont les revenus sont les plus bas. Ces 500 millions de francs, comme vous le savez, ne sont pas di- stribués selon le système de l'arrosoir, mais selon un système qui tient compte de la capacité financière des assurés. C'était la volonté du souverain et c'est dans ce sens-là aussi une amorce du système que vous avez adopté dans la nouvelle loi et dont le peuple décidera en décembre de cette année. J'ai- merais ajouter une chose à propos de ces 500 millions de francs qui, à mon avis, doivent être 500 millions de francs en plus. C'est bien la décision qui a été prise.
Le Conseil fédéral se rallie à la proposition de votre commis- sion et à celle du Conseil national de traiter les 500 millions de francs à part, de ne pas demander aux cantons de les complé- ter. Il est clair que j'aimerais tout de même lancer un appel aux cantons afin qu'ils ne réduisent pas leurs prestations sous pré-
texte qu'ils reçoivent ces 500 millions de francs issus de la taxe à la valeur ajoutée. En d'autres termes, il serait également catastrophique pour la confiance que le peuple porte à nos institutions politiques si des cantons profitaient de ces mon- tants pour réduire ce qu'ils ont subventionné jusqu'à présent. Il faut donc veiller à ce que les cantons - ils s'y sont engagés et ils se sont déclarés prêts à le faire - rendent à la population la moins favorisée ce trop-perçu dû au système de la taxe à la va- leur ajoutée.
Pour ces 500 millions de francs, nous allons certainement uti- liser le critère de la prime moyenne. En fait, étant donné que tous les habitants à revenus identiques paient la même somme à la TVA et auraient donc droit à la même rétroces- sion, il aurait été normal de distribuer cela sans tenir compte de la capacité financière des cantons, mais uniquement en fonction de la population, de façon que les personnes visées s'y retrouvent.
Nous avons malgré tout, en bonne tradition fédérale, consi- déré que l'on ne pouvait pas passer sur la capacité financière des cantons, mais que nous devions tenir compte de la charge que représentent les cotisations. J'aimerais tout simplement citer deux chiffres. Le système que nous proposons permettra au canton d'Appenzell de recevoir 87 francs par habitant, sur la base de ces 500 millions de francs, alors que celui de Ge- nève recevra 60 francs par habitant. Il ressort donc très claire- ment de ces chiffres que la capacité financière du canton reste le critère prépondérant et permet de ce fait de trouver, je crois, le meilleur équilibre entre la volonté de rembourser à chacun appartenant à la catégorie des bas revenus le trop-perçu et celle de tenir compte du fait que nos cantons n'ont pas le même produit cantonal brut. Et cela doit rester un de nos indi- cateurs, une de nos boussoles, dans toutes nos décisions po- litiques.
C'est la raison pour laquelle je tiens à intervenir également pour vous demander non seulement de ne pas renvoyer cet article en commission - encore une fois, je crois avoir montré aussi que le problème de temps que cela pose est difficile à ré- soudre -, mais, pour l'essentiel, les cantons sont consultés et le seront encore, et je crois que cela suffirait à rassurer M. Frick; par ailleurs, nous sommes dans la ligne d'une souverai- neté cantonale tout à fait respectée. Je vous demande aussi de repousser la proposition Schmid Carlo qui consiste à ne pas donner à la population ce qu'elle avait décidé de rétrocé- der sur la taxe à la valeur ajoutée.
Je voudrais ajouter une chose sur les conséquences budgé- taires de cette décision. Il est clair que nous ne voulons pas, en 1995, dépenser plus que ce qui entrera dans les caisses de la Confédération au titre de ces 5 pour cent. C'est une question que vous avez également soulevée - et qui a peu fait l'objet de discussion - dans votre proposition, Monsieur Schmid. Nous nous sommes entendus avec le Département fédéral des fi- nances et les cantons pour dire que nous ne paierons que 80 pour cent de leur dû dans l'année 1995 - parce que nous ne recevrons pas plus compte tenu de la façon dont nous per- cevons la taxe à la valeur ajoutée. Ils seront payés en trois ver- sements, de façon à ne pas faire d'avances qui déséquilibrent la trésorerie de la Confédération. Le solde étant versé l'année suivante. Il y aura donc une coïncidence aussi grande que possible entre les rentrées et les sorties fiscales dans la même année. C'est un problème purement comptable, mais qui a également son intérêt en l'occurrence.
Il est clair en outre que les cantons veulent savoir, en début d'année, de combien ils disposeront, c'est la raison pour la- quelle nous jugeons préférable de mettre une somme fixe plu- tôt qu'un pourcentage, comme le propose M. Schmid. Sur le plan comptable, cela ne devrait pas poser de problème, ni aux cantons ni à la Confédération.
Je vous remercie et je vous demande d'accepter la proposi- tion que vous fait votre commission après s'être ralliée à la ver- sion du Conseil national.
Erste Abstimmung - Premier vote Für den Antrag Frick Dagegen
6 Stimmen 32 Stimmen
S
801
Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Schmid Carlo
22 Stimmen 21 Stimmen
Art. 7 Abs. 4, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 7 al. 4, ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
28 Stimmen
9 Stimmen
C. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung C. Arrêté fédéral sur des mesures temporaires contre le renchérissement de l'assurance-maladie
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Ich möchte ledig- lich darauf hinweisen, dass es sich hier um den Bundesbe- schluss vom 9. Oktober 1992 über befristete Massnahmen ge- gen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung han- delt. Es wurde dagegen ja das Referendum ergriffen, und der Souverän ist den Empfehlungen und Beschlüssen der Räte gefolgt. Die Beibehaltung dieses Beschlusses entspricht da- her dem Willen des Souveräns.
Sie kennen den Inhalt: den Preisstopp im ambulanten Bereich und einen relativen Tarifstopp. Sie wissen, dass Kostenbeteili- gung ambulant und stationär gleich lange Spiesse schafft und dass die Prämiengleichheit für Mann und Frau hier auf gesetz- licher Basis verankert ist. Ferner sind die innerkantonale und die interkantonale Spitalplanung vorgeschrieben. Die Kom- mission ist einhellig für die Weiterführung dieses Beschlusses.
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Art. 1 Abs. 3bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction, art. 1 al. 3bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 4 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Beerli, Reymond, Schüle) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1 al. 4 Proposition de la commission Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Beerli, Reymond, Schüle) Adhérer à la décision du Conseil national
Huber Hans Jörg (C, AG), Berichterstatter: Wir haben eine Dif- ferenz zwischen der Mehrheit der Kommission - welche Zu- stimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt - und ei- ner beachtlichen Minderheit. Ich habe den Standpunkt der Mehrheit zu vertreten.
Der geltende Text (= Entwurf des Bundesrates) regelt die Nichtanwendbarkeit des Beschlusses, wenn Kassen und Lei-
stungserbringer auf überkantonaler Ebene erstmals einen Ta- rifvertrag abschliessen. Nun hat der Nationalrat eine weitere Nichtanwendbarkeit beschlossen, und zwar eine auch inner- kantonale, wenn stationäre Leistungen, d. h. vor allem Spital- leistungen, kostenneutral in den ambulanten oder teilstationä- ren Bereich verlagert werden können. Anders gesagt: Die Ta- rife sollen im ambulanten und teilstationären Bereich mit dem Ziel erhöht werden, stationäre Strukturen abzubauen. Dem wurde folgendes entgegengehalten:
Es handelt sich bei der Regelung des interkantonalen Rech- tes um einen völligen Fremdkörper in dieser Beschluss.
Ob der Abbau der stationären Strukturen wirklich erfolgt, ist völlig unsicher und in der kurzen Anwendungszeit des Be- schlusses nicht überprüfbar. Eine Auseinandersetzung zwi- schen Spitin und Spitex möchten wir uns in der gegenwärtigen Situation nicht leisten, und eine zusätzliche Schleuse für Tarif- verhandlungen möchten wir nicht öffnen.
Aus diesen Erwägungen hat sich die Mehrheit dem Bundesrat angeschlossen, währenddem die Minderheit das Argument vorträgt, keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen.
Wir sind der Meinung, dass dieses Argument durchaus sein Gewicht hat, dass aber recht deutlich und verständlich handfe- ste Interessen im Spiel sind und daher gemäss Bundesrat ent- schieden werden sollte.
Beerli Christine (R, BE), Sprecherin der Minderheit: Es geht in der Tat um keine schwergewichtige Differenz. In der national- rätlichen Kommission wurde der Antrag einstimmig gutge- heissen. Frau Bundesrätin konnte sich damals dieser Version auch anschliessen. Im Nationalrat gab es überhaupt keine Diskussion. Dieser Absatz 4 wurde ohne Diskussion be- schlossen. Auch dort zeigte Frau Bundesrätin keinen Wider- stand. Sie hat sich damit einverstanden erklärt.
Es handelt sich darum, dass man die Verschiebung von Lei- stungen vom stationären in den ambulanten oder teilstationä- ren Bereich fördern möchte, ganz klar mit der Begründung der Kosteneinsparung. Heute werden unter dem Vorwand, es be- stehe Notrecht und es könnten keine neuen Tarifverträge ab- geschlossen werden, Verhandlungen weitgehend boykottiert, und es ist nicht möglich, neue Tarife zu schaffen, die eine Ver- lagerung vom stationären auf den teilstationären oder ambu- lanten Bereich begünstigen würden. Es ist aber weithin be- kannt und eine anerkannte Tatsache, dass, volkswirtschaftlich gesehen, Einsparungen vorkommen, wenn ambulant oder teilstationär statt stationär behandelt werden kann.
Die Krankenkassen selber haben von sich aus kein grosses In- teresse, diese Umlagerung vorzunehmen, da für sie als Kas- sen daraus keine Einsparungen resultieren, sondern lediglich die Volkswirtschaft als Ganzes begünstigt würde.
Ich bitte Sie, die Möglichkeit zu schaffen, dass trotz des Not- rechts eine solche Neutarifierung vorgenommen werden kann.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Permettez-moi d'abord de dire que la règle générale que s'est fixée le Conseil fédéral dans son projet était de modifier le moins possible ces arrêtés fédéraux. Cela n'en vaut pas la peine pour deux ans. Les modi- fications qui ont été proposées se concentrent uniquement sur des points qui ont posé problème, comme par exemple celui qui nous concerne ici: la nécessité d'introduire une règle précisant - puisque ce point a fait l'objet d'un recours - que les tarifs hospitaliers extracantonaux sont également visés par l'arrêté. Nous nous sommes tenus à la volonté de modifier le moins possible ces arrêtés fédéraux.
En ce qui concerne la proposition de la commission faite de- vant le Conseil national, je suis désolée de voir maintenant mon silence interprété comme une approbation. Mettez-le peut-être sur le compte de l'apprentissage que je suis malgré tout encore en train de faire. Je n'ai pas l'habitude de m'oppo- ser à des décisions prises par une commission, lorsque la dé- cision a été aussi claire. Mais, cela ne signifie pas - Mme Heber- lein, conseillère nationale, le sait - que j'ai été convaincue par sa proposition. Tout simplement, les choses se sont passées très rapidement et je considérais que, devant une proposition
Augmentation du taux de cotisation de l'Al. Loi
802
E
19 septembre 1994
adoptée à l'unanimité par la commission, il ne m'appartenait pas forcément de prendre la parole. Donc, j'aimerais bien que l'on n'interprète pas ce silence comme une approbation, comme un soutien à la proposition Heberlein, même si, effecti- vement, on dit en français: «Qui ne dit mot consent.»
La proposition Heberlein est certainement inspirée par l'idée qu'il ne faudrait pas un système trop rigide, qu'un coup de frein, lorsqu'il dure trop longtemps, finit par créer peut-être des effets pervers - c'est dans ce sens-là qu'elle l'a présentée -, mais malheureusement elle crée un autre effet pervers. Elle fait croire que l'on pourrait dans un court laps de temps apporter des démonstrations qui seraient nécessaires à un tel change- ment de tarif. Or, ce type de démonstrations ne peut pas être effectué à la légère, ni facilement.
Sur le plan de l'application, nous considérons qu'il est im- possible, dans le cadre limité de cet arrêté, d'apporter la preuve de la neutralité des coûts par des partenaires tarifai- res qui demanderaient à ne pas y être soumis. Il faudrait en effet pouvoir démontrer concrètement qu'un type de presta- tions ambulatoires, par exemple une opération de la main, n'est plus pratiquée en milieu hospitalier. Ceci nous paraît très problématique.
Dans ce sens-là, il vaudrait mieux se rallier au projet du Conseil fédéral, limiter les modifications au minimum et ne pas introduire pour une année seulement - je l'espère - une clause aussi compliquée que celle proposée par le Conseil national.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
20 Stimmen 15 Stimmen
Art. 2 Abs. 2, Art. 9 Abs. 4, Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 al. 2, art. 9 al. 4, ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.094
Erhöhung des IV-Beitragssatzes. Bundesgesetz Augmentation du taux de cotisation de l'Al. Loi
Botschaft und Gesetzentwurf vom 29. November 1993 (BBI 1994 | 1) Message et projet de loi du 29 novembre 1993 (FF 1994 11) Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 1994 Décision du Conseil national du 16 juin 1994
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Onken Thomas (S, TG), Berichterstatter: Die Invalidenversi- cherung steht unter ganz enormem Druck. Die Kosten steigen mit besorgniserregender Dynamik, und zwar sowohl bei den
Renten als auch bei den Sachleistungen. Von 1988 bis 1992 sind die Ausgaben der Invalidenversicherung um 47 Prozent in die Höhe geschnellt: von 3,574 auf 5,251 Milliarden Fran- ken. Die Einnahmen haben damit nicht Schritt gehalten; sie nahmen nur um 39 Prozent zu. Und die Schere öffnet sich wei- ter. Einerseits wird die beitragspflichtige Lohnsumme nur mässig wachsen, andererseits ist eine einschneidende 5pro- zentige Kürzung des Bundesbeitrages an die Invalidenversi- cherung zu verkraften. Eine letztlich sehr verhängnisvolle Ent- wicklung also - verhängnisvoll, zumal die Beanspruchung dieser Sozialversicherung laufend wächst.
Der enge Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Rezession ist dabei evident. Die hartnäckige Arbeitslosigkeit schlägt auf die Invalidenversicherung durch. Vorab ältere, mehr und mehr aber auch jüngere Erwerbslose, Langzeitarbeitslose natürlich vor allem, werden invalidisiert und der IV überwiesen. Einmal mehr zeigt es sich, dass unsere Sozialversicherungszweige wie ein System von kommunizierenden Röhren zusammen- hängen. Die schnelle Sanierungsmassnahme hier, die ver- meintliche Einsparung dort schlagen sich handkehrum an an- deren Orten nieder und führen dort fast sachzwangmässig zu Mehrausgaben. Wir müssen - dies nebenbei bemerkt - in der Sozialpolitik, auch in der Sozialpolitik, unser enges Sparten- denken aufgeben und endlich zu einer zusammenhängende- ren, übergreifenderen Optik finden.
Wer die finanziellen Schwierigkeiten der Invalidenversiche- rung beklagt, wird aber auch vor anderen Implikationen die Augen nicht verschliessen dürfen, etwa vor der schieren Un- möglichkeit, Arbeitsplätze für Behinderte zu finden und also den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» in einer Zeit wie die- ser einzulösen, oder vor der Erschwernis der geschützten Werkstätten, aus der Wirtschaft Aufträge und Arbeit hereinzu- holen und damit eine einigermassen sinnerfüllte Beschäfti- gung für die behinderten Menschen aufrechtzuerhalten.
Die Organe und Institutionen der Invalidenversicherung se- hen sich zudem einem erhöhten organisatorisch-administrati- ven Aufwand und wachsenden Anforderungen an Beratung, an Betreuung und an Begleitung gegenüber. Was Wunder also, dass die Kosten aus dem Ruder laufen? Vielleicht ist dies der soziale Preis nicht nur für die Konjunkturrückschläge und die Rezession, sondern auch für den erhöhten Rhythmus un- seres Wirtschaftslebens, für die Rationalisierungsdynamik und den Leistungsdruck, dem mehr und mehr Menschen nicht gewachsen sind, Menschen, die darob einfach aus der Logik des Systems herausfallen. Sind wir bereit, diesen Preis zu bezahlen?
Der Bundesrat beantragt in seiner Vorlage, angesichts der zu- gespitzten Situation den heutigen IV-Beitragssatz von 1,2 Pro- zent im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung festzu- schreiben und ihn zunächst einmal um 0,2 Prozentpunkte auf 1,4 Prozent zu erhöhen, mit der Möglichkeit allerdings, im Aus- nahmefall sogar auf 1,5 Prozent gehen zu können.
Schon der Nationalrat hat ihm diesen kleinen Spielraum mit seinen Beschlüssen genommen. Er will es vorderhand bei den 1,4 Prozent belassen und die angesagte Erhöhung zudem durch eine entsprechende Senkung beim Beitragssatz der Er- werbsersatzordnung um 0,2 Prozentpunkte kompensieren. Die Gesamtbelastung bleibt damit also insgesamt konstant. Die vorberatende Kommission Ihres Rates schliesst sich mit 9 zu 1 Stimmen dem Entscheid des Nationalrates an. Mehr als die kompensierte 0,2prozentige Erhöhung liegt, nach Auffas- sung der Kommission, im Augenblick nicht drin. Der Faktor Ar- beit soll nicht ohne Not verteuert werden - nicht ohne Not und vor allem nicht ohne ersichtliches Konzept, ohne Aussicht auf Stabilisierung und Konsolidierung.
Unserer Kommission fehlt insbesondere die verlässliche Per- spektive bei der Invalidenversicherung, die Hoffnung auf eine dauerhafte Besserung. Die Erhöhung auf 1,4 Prozent reicht nämlich nicht aus; soviel ist gewiss. Selbst die vom Bundesrat eingeplanten 1,5 Prozent hätten nicht ausgereicht! Die Defi- zite der nächsten Jahre sind vorprogrammiert. Schon für die- ses Jahr wird mit einem Fehlbetrag von über 600 Millionen Franken gerechnet, vielleicht sogar mit bis gegen 700 Millio- nen, und die Defizite, obwohl sie sich verkleinern, bleiben auch in den kommenden Jahren bestehen und pendeln zwi-
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Krankenversicherung. Bundesbeschlüsse. Verlängerung Assurance-maladie. Arrêtés fédéraux. Prorogation
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1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.002
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1994 - 18:15
Date
Data
Seite
791-802
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Pagina
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20 024 680
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