Interpellation/Motion Gysin
1332
N
20 septembre 1994
sorgen, dass das Bundesgericht die Erleichterung bekommt, die es seit langem wünscht.
Wenn Sie sagen, das Bundesgericht leide während der Bau- zeit, so ist das nicht zu bestreiten. Das passiert aber an vielen Orten in der Verwaltung, in privaten Bauten, dass man gestört wird, wenn nebenan, links, rechts, oben oder unten gebaut wird. Man wird auch gestort, wenn die Strasse vor dem Haus erneuert wird. Das lässt sich nicht vermeiden.
Ich wäre Frau Sandoz dafür dankbar, wenn sie den Antrag zu- rückziehen würde. Sonst müsste ich Ihnen beantragen, ihn abzulehnen.
Wenn Sie die Frage über die weitere Entwicklung des Bundes- gerichts wirklich geprüft haben wollen, dann müssen Sie ei- nen anderen parlamentarischen Weg wählen, sei es durch die Interpellation oder durch einen anderen Vorstoss. Das wäre der richtige Weg, um zum Ziel zu kommen, aber sicher nicht diese Baubotschaft, die nun doch schon einige Jahre alt ist.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Sandoz
80 Stimmen 25 Stimmen
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum neuen Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au nouveau projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Aubry, Bär, Baumberger, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borel François, Borradori, Bugnon, Bühler Simeon, Bühl- mann, Burgi, Camponovo, Caspar-Hutter, Chevallaz, Comby, Couchepin, Deiss, Dettling, Diener, Ducret, Duvoisin, Eggen- berger, Epiney, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Fischer- Hägglingen, Frey Claude, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Heberlein, Hess Otto, Hollenstein, Jäggi Paul, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Leuba, Leu- enberger Moritz, Maeder, Maitre, Mamie, Maspoli, Mauch Ur- sula, Meier Hans, Meyer Theo, Miesch, Misteli, Müller, Neuen- schwander, Oehler, Perey, Philipona, Poncet, Rechsteiner, Robert, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Rychen, Savary, Scher- rer Jürg, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schweingruber, Sei- ler Rolf, Sieber, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steiner Ru- dolf, Suter, Theubet, Thür, Vetterli, Wick, Wittenwiler, Wyss Wil- liam, Zbinden, Ziegler Jean, Züger, Zwygart (91)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Allenspach, Berger, Graber, Sandoz, Scherrer Werner, Schmied Walter, Weyeneth (7)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bäumlin, Bischof, Bundi, Fankhauser, Goll, Hämmerle, Her- czog, Jenni Peter, Kern, Leuenberger Ernst, Moser, Narbel, Ostermann, Stalder, Steiger Hans, Steinemann, Strahm Ru- dolf, Tschäppät Alexander, Vollmer (19)
Abwesend sind - Sont absents:
Aregger, Baumann, Béguelin, Bezzola, Blatter, Blocher, Bo- denmann, Borer Roland, Bortoluzzi, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bührer Gerold, Caccia, Carobbio, Cavadini Adriano, Cincera, Columberg, Cornaz, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Dormann, Dreher, Dünki, Eggly, Engler, von Felten, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Fride- rici Charles, Giezendanner, Gobet, Gonseth, Grendelmeier, Haering Binder, Hari, Hegetschweiler, Hess Peter, Hildbrand, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Keller Rudolf, Kühne, Ledergerber, Loeb François, Marti Wer- ner, Matthey, Mauch Rolf, Maurer, Meier Samuel, Mühlemann,
Nabholz, Nebiker, Pidoux, Pini, Raggenbass, Reimann Maxi- milian, Rohrbasser, Ruf, Schmid Samuel, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spielmann, Spoerry, Stamm Judith, Stucky, Tschopp, Tschuppert Karl, Wanner, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis, Zwahlen (82)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.3330
Interpellation Gysin Förderung des Wohneigentums Encouragement de l'accession à la propriété du logement
Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1993, Seite 2043 - Voir année 1993, page 2043
93.3684
Motion Gysin Förderung von Wohneigentum Encouragement de l'accession à la propriété du logement
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Korrektur des Bundesgesetzes über die Har- monisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemein- den zu unterbreiten, um den Kantonen die steuerliche Förde- rung des Wohneigentums weiterhin zu ermöglichen.
Texte de la motion du 17 décembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet de correction de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, projet qui per- mettra aux cantons de continuer à favoriser l'accession à la propriété du logement par des abattements fiscaux.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Bor- toluzzi, Dettling, Eymann Christoph, Giger, Hegetschweiler, Meyer Theo, Miesch, Raggenbass, Steiner Rudolf (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Für die Beschaffung von Wohneigentum lässt der Kanton Ba- sel-Landschaft Spareinlagen zum Abzug von den steuerbaren Einkünften zu, während zehn Jahren bis zu 10 000 Franken im Jahr und für Ehepaare bis zu 20 000 Franken. Diese Regelung zur Förderung des Wohneigentums findet erheblichen An- klang und entfaltet gute Wirkungen.
In meiner Interpellation vom 17. Juni 1993 (93.3330) habe ich mich erkundigt, ob tatsächlich das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung diese Vorkehr der Eigentumsförde- rung verbiete und, wenn ja, ob dies nicht zu korrigieren sei. Am 20. September 1993 bestätigte der Bundesrat, dass ge- mäss Harmonisierungsgesetz die basellandschaftliche Förde-
1333
Interpellation/Motion Gysin
rungsmassnahme nach einer achtjährigen Übergangszeit nicht mehr statthaft sein werde. Der Bundesrat behauptet, das Bundesrecht fördere «steuerlich das Wohneigentum auf an- dere Weise». Die Antwort des Bundesrates ist in diesem Punkte, aufgrund meiner Abklärungen, schlechterdings falsch. Es gibt keine solchen bundesrechtlichen Bestimmun- gen. Die vorgesehene Abzweigung von Geldern der zweiten Säule für Wohneigentum ist sicher erwünscht, jedoch mit kei- nerlei steuerrechtlicher Begünstigung verbunden. Es geht nicht an, dass ein Kanton auf eine bewährte und wirkungsvolle Förderung des Wohneigentums verzichten muss.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1994
Die Motion gibt richtig wieder, was schon in der seinerzeiti- gen, ebenfalls angesprochenen Antwort auf die Interpellation 93.3330 vom Bundesrat festgehalten wurde: Die steuerliche Förderung eines Bauspar-Modelles, wie es das Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft in Form der Abzugsfähigkeit gebundener Bausparrücklagen (Paragraph 29bis) seit 1991 kennt, hat im Steuerharmonisierungsgesetz keine Grundlage. Andere Abzüge als die in Artikel 9 StHG vorgesehenen kön- nen die Kantone nicht einführen oder beibehalten (Art. 9 Abs. 4 StHG). Deshalb sind Bausparrücklagen im Sinn der ge- nannten Bestimmung nach Ablauf der achtjährigen Anpas- sungsfrist (Art. 72 StHG) von Bundesrechts wegen nicht mehr zulässig.
Nach Auffassung des Motionärs ist die in gleichem Zusam- menhang erteilte bundesrätliche Auskunft, das Bundesrecht fördere steuerlich das Wohneigentum auf andere Weise, «schlechterdings falsch». Diese Auffassung ist unzutreffend: a. So ist mit der «vorgesehenen Abzweigung von Geldern der zweiten Säule für Wohneigentum» - im Rahmen des neuen, vom Parlament am 17. Dezember 1993 verabschiedeten Bun- desgesetzes über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BBI 1993 IV 580) - sehr wohl eine steuerliche Begünstigung verbunden: Die ordentlichen Bei- träge an die zweite Säule können sowohl Arbeitgeber wie Ar- beitnehmer vollumfänglich von den steuerbaren Einkünften in Abzug bringen. Werden die so angesparten Vorsorgegelder zum Kauf oder zur Amortisation von Wohneigentum verwen- det, so kommt eine privilegierte Besteuerung zur Anwendung. Nach dem ab 1995 geltenden Recht werden sie getrennt vom übrigen Einkommen mit einer Jahressteuer erfasst, die zu ei- nem Fünftel der ordentlichen Tarife berechnet wird. Gestützt darauf hat z. B. ein verheirateter Vorsorgenehmer, der eine Ka- pitalleistung von 100 000 Franken bezieht, eine direkte Bun- dessteuer von bloss 656 Franken zu entrichten.
Was die kantonalen Steuergesetze betrifft, ist der kantonale Gesetzgeber von Bundesverfassung wegen frei, die Tarife festzulegen; immerhin wird ihm im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Ge- meinden vorgeschrieben, solche Vorsorgeleistungen eben- falls getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern.
b. Analoge steuerliche Vorschriften gelten sodann bei der Be- steuerung der Leistungen aus der gebundenen Selbstvor- sorge (Säule 3a), die seit dem 1. Januar 1990 ebenfalls für den Erwerb und die Amortisation von Wohneigentum bezogen werden können. Auch hier sind die Beiträge von den für die Einkommenssteuern massgebenden Bemessungsgrundla- gen von Bund, Kantonen und Gemeinden vollständig abzugs- fähig. Die Maximalbeträge lauten zurzeit auf 5414 Franken für jeden Steuerpflichtigen, der einer Einrichtung der zweiten Säule angehört, und auf 27 072 Franken, wenn er keiner sol- chen Einrichtung angehört. Verheirateten Steuerpflichtigen, die beide erwerbstätig sind, stehen diese Beiträge unabhän- gig davon zu, ob sie der Partner ebenfalls beansprucht oder nicht. Auch diese steuerlich privilegierten Gelder können so- mit gezielt zum Zweck der Beschaffung von Wohneigentum angespart werden. Bei ihrem Bezug kommt die gleiche privile- gierte Besteuerung zur Anwendung, wie sie beim Bezug von Vorsorgegeldern der zweiten Säule (vgl. unter Ziff. 2 Bst. a) gilt.
c. Schliesslich kann noch darauf hingewiesen werden, dass Haus- oder Wohnungseigentümer insbesondere in den ersten Jahren nach dem Eigentumserwerb aufgrund der geltenden Ordnung vielfach steuerlich bevorteilt werden. Zwar haben sie den Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern. Gleichzeitig besteht jedoch die Möglichkeit, die Hypothekarzinsen voll- ständig vom Einkommen abzuziehen sowie die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten geltend zu machen. Vorab der Abzug der Hypothekarzinsen bringt es mit sich, dass in den ersten Jahren nach dem Erwerb eines Wohneigentums der Eigentümer regelmässig eine negative Liegenschaftsrech- nung aufweist. Darin liegt zweifellos eine wirksame Förderung des Erwerbs von Wohneigentum. In einem System der einjäh- rigen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung würde sich dieser Effekt zeitlich noch unmittelbarer auswirken. Der Er- werb von Wohnungseigentum wird mithin steuerlich bereits erheblich gefördert
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Gysin Hans Rudolf (R, BL): Die Interpellation 93.3330 und de- ren Beantwortung waren der Grund dafür, eine Motion einzu- reichen.
Um es vorwegzunehmen - es scheint mir wichtig, das in dieser Session deutlich zu sagen -: Die Motion hat keine Bundesgel- der im Visier. Es geht ausschliesslich um die Frage der Ein- schränkung von kantonalem Recht durch das Steuerharmoni- sierungsgesetz.
Nachdem der Bundesrat aufgrund meiner Interpellation be- stätigte, dass das auf den 1. Januar 1993 in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz ab dem Jahre 2000 keine kan- tonalen Massnahmen zur Förderung des Bausparens mehr zulässt, will meine Motion erreichen, dass die Kantone weiter- hin eigene Bausparmodelle auch nach Ablauf der Übergangs- frist anbieten können. Bei einer Überweisung der Motion hätte der Bundesrat genügend Zeit, gegebenenfalls mit anderen Revisionsbegehren, den Räten eine Änderung des Steuerhar- monisierungsgesetzes vorzulegen.
Im Kanton Basel-Landschaft hat das steuerlich begünstigte Wohnsparmodell grossen Anklang gefunden und bezüglich Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum greifbare und gute Wirkung entfaltet. Die Feststellung des Bundesrates - in der Beantwortung meiner Interpellation -, das kantonale Modell müsse nach dem Jahre 2000 dahinfallen, hat insbe- sondere in meinem Kanton grosse Unsicherheit heraufbe- schworen und dazu geführt, dass praktisch keine neuen Bau- sparverträge mehr abgeschlossen wurden.
Der Bundesrat zielt am Zweck der Motion vorbei, wenn er seine ablehnende Haltung mit der Aufzählung einer Vielzahl von bestehenden eidgenössischen Steuerabzügen gemäss Bundessteuerrecht begründet - abgesehen davon, dass die meisten der aufgelisteten Abzüge keine echten Wohneigen- tumsförderungsmassnahmen beinhalten, sondern lediglich allgemeine Sparförderungsmassnahmen sind.
Die Motion fordert keine zusätzlichen Bundesmassnahmen auf dem Gebiete der Wohneigentumsförderung und kostet damit keine Bundesgelder. Die Motion will lediglich die Behinderung der Kantone aufheben, in eigener Verantwortung sinnvolle kan- tonale Bausparmodelle zu verwirklichen. Denn gerade die Kan- tone sind am ehesten dazu prädestiniert, aufgrund ihrer beson- deren kantonalen Verhältnisse Bausparmodelle, gegebenen- falls in Ergänzung zu weiteren kantonalen Förderungsmass- nahmen, anzubieten oder dies auch sein zu lassen.
8-N
N
20 septembre 1994
1334
Motion d'ordre
Ich rufe darum alle föderalistisch gesinnten Kräfte in diesem Saale auf, der Überweisung des Vorstosses zuzustimmen und damit den Weg auf der ausdrücklichen Basis der Freiwilligkeit freizumachen, dass sinn- und wirkungsvolle kantonale Bau- sparmodelle auch nach dem Jahre 2000, nach Ablauf der Übergangsfrist des Steuerharmonisierungsgesetzes, noch möglich sind.
Herr Bundespräsident, Sie verweisen in Ihren Ausführungen zu meiner Motion auch auf die am 22. Oktober 1992 einge- reichte eidgenössische Volksinitiative «Wohneigentum für alle» sowie auf einen in Auftrag gegebenen Expertenbericht für den Einsatz des Steuerrechts für wohnungs- und bodenpoliti- sche Ziele. Ein Bericht, der dem Vernehmen nach zwar abge- liefert, aber noch nicht publiziert worden ist.
Ich wäre bereit, Herr Bundespräsident, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Damit würde der Weg frei für eine gründliche Prüfung des Anliegens im Zusammenhang mit der von Ihnen zitierten Volksinitiative und dem von Ihnen zitierten Expertenbericht.
Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident Stich, um die Bereitschaft, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Schweingruber Alain (R, JU): Dans son intervention, le mo- tionnaire se réfère à la législation fiscale de Bâle-Campagne qui admet la déductibleté du revenu de l'épargne servant à l'achat d'un logement
Cette loi cantonale met en oeuvre un encouragement concret, direct et efficace de l'accession à la propriété. Or, à l'instar de ceux qui ont judicieusement prévu des déductions fiscales si- milaires, ce canton devra supprimer cet allègement dans sept ans, à partir d'aujourd'hui, pour se conformer à la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Il est donc tout à fait de bon aloi de solliciter la mo- dification de cette loi fédérale.
Contrairement aux pays qui l'entourent, la Suisse connaît un taux extrêmement élevé de locataires et, partant, un nombre proportionnellement peu important de propriétaires, ce qui est d'ailleurs un paradoxe dans un pays où le revenu moyen est plus élevé que dans bien des pays voisins. Il en résulte concrè- tement que notre législation en matière d'habitat et de loge- ment se conçoit essentiellement en termes de protection des locataires contre des propriétaires, législation qui, à mon sens, cultive les antagonismes entre les uns et les autres.
La situation serait certainement différente si l'on avait pratiqué une véritable politique d'encouragement de l'accession à la propriété. Quoi de plus normal, en effet, qu'un justiciable loca- taire souhaite acquérir la propriété de son propre logement? Quoi de plus normal aussi que de lui en donner la possibilité? Cela est d'ailleurs d'autant plus opportun que tout développe- ment du secteur de la construction induit, par le jeu de l'offre et de la demande, des effets positifs sur les coûts de la construc- tion et en facilite ensuite l'accès.
Or, la Confédération se montre extrêmement restrictive ou, à tout le moins, très timide, en la matière, et les quelques dispo- sitions prévoyant la prise en compte de l'épargne du 2e pilier me paraissent manifestement insuffisantes.
Cela dit, si toutefois l'Etat ne veut pas s'engager concrètement et directement dans cette voie, nous souhaitons qu'il laisse au moins aux cantons qui ont de l'imagination et l'esprit d'initia- tive la possibilité de mener, eux, une véritable politique d'en- couragement de l'accession à la propriété s'ils le souhaitent La motion Gysin, qui n'implique d'ailleurs aucun effet financier défavorable pour la Confédération, ne demande finalement rien d'autre et rien de plus que cela
Dès lors, je vous invite instamment à la soutenir ou, le cas échéant, le postulat, si cette intervention était transformée en postulat
Stich Otto, Bundespräsident: Herr Gysin hat vorgeschlagen, die Motion als Postulat zu überweisen, damit sie nicht abge- lehnt wird. Ich bin damit einverstanden, dass man sie als Po- stulat überweist, aber das ändert nichts an der Haltung des Bundesrates.
Wie Sie wissen, besteht ein Steuerharmonisierungsauftrag in der Bundesverfassung. Zwar hat man in den siebziger Jahren
sehr heftig über die formelle und die materielle Steuerharmoni- sierung gestritten. Geblieben ist die formelle Harmonisierung. Da nützen natürlich alle Appelle an die Föderalisten nichts! Wenn man diesen Verfassungsauftrag erfüllen will, kann nicht jeder Kanton Abzüge machen, wie er will, sondern es ist not- wendig, dass man eine Lösung findet, die letztlich für alle Kan- tone gilt. Da ist nichts zu machen.
Im übrigen tun wir, glaube ich, für die Förderung des Wohnei- gentums bereits genug; es liegt, wie Sie gesagt haben, noch eine Volksinitiative vor, zu der wir ohnehin Stellung nehmen müssen. Deshalb spielt es keine Rolle, ob wir Ihren Vorstoss abschreiben oder nicht
Ich bin also mit der Überweisung als Postulat einverstanden.
Motion 93.3684 Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Ordnungsantrag Gonseth
Behandlung des Geschäfts 94.040 «Konvention über die bio- logische Vielfalt. Ratifikation» in Kategorie III.
Motion d'ordre Gonseth
Traitement de l'objet 94.040 «Convention sur la diversité biolo- gique. Ratification» en catégorie III.
Gonseth Ruth (G, BL): Ich stelle Ihnen den Ordnungsantrag, dass die Detailberatung zur Konvention über die biologische Vielfalt in Kategorie III durchgeführt wird.
Dieses Übereinkommen ist ausserordentlich wichtig zum nachhaltigen Schutz unserer Lebensgrundlagen. An der Kon- ferenz von Rio wurde ein enormer Handlungsbedarf zur Erhal- tung der biologischen Vielfalt festgestellt. Und nun soll dieses Geschäft so sang- und klanglos in Kategorie IV durchge- peitscht werden, als ob uns diese ganze Riesenproblematik nichts angehen würde. Doch wissen wir nicht alle, dass die Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt, die rasante techni- sche Entwicklung und die Vermarktung der Biodiversität rie- sige wissenschaftliche, gesellschaftspolitische und ethische Fragen aufwerfen und zu vielfältigen, noch zu lösenden Kon- flikten führen werden?
Auch in der Schweiz besteht ein riesiger Handlungsbedarf. Ich zitiere Ziffer 412 der Botschaft: «Der anhaltende Lebensraum- und Artenverlust zeigt aber deutlich, dass die Schweiz derzeit zentrale Forderungen des Übereinkommens über die biologi- sche Vielfalt nur ungenügend erfüllen kann.»
Immer wieder steht zwar in der Botschaft, dass wir die formel- len - unterstrichen: formellen - gesetzlichen Grundlagen hät- ten, um handeln zu können. Doch wieso setzen wir sie nicht durch? Weil bei Zielkonflikten bei uns in den allermeisten Fäl- len eben zuungunsten der Natur entschieden wird.
In der Botschaft werden die anstehenden Probleme einmal mehr vorwiegend in den Süden projiziert. Und vom Süden ver- langen wir mehr, als wir offensichtlich bei uns selbst zu verän- dern gewillt sind. Dies, obwohl wir alle wissen, dass die Ökosy- steme des Südens nicht nur ihre eigene Bevölkerung tragen, sondern dass sie gleichzeitig durch das Konsumbedürfnis des Nordens in hohem Masse überbeansprucht werden. Trotzdem wird unser Konsumverhalten in der Botschaft nie hinterfragt.
Wir Grünen wünschen eine Diskussion in Kategorie III, beson- ders wegen der Zusatzerklärung. Denn hier sind sehr viele Fra- gen offen.
Mit der vorliegenden Zusatzerklärung werden nun diese Be- denken kurzerhand übergangen.
1335
Ordnungsantrag
Wir Grünen halten fest: Wenn die Patentierung von Lebewe- sen angestrebt werden soll, dann soll dies endlich vom Parla- ment mit einem referendumsfähigen Mehrheitsbeschluss ge- macht werden. Es dürfen nicht jetzt auf kaltem Weg mit diesem Übereinkommen Sachzwänge geschaffen werden.
Wir Grünen unterstützen diesen Grundsatz. Doch wer soll diese Lizenzfinanzierungen bezahlen? Müssten sie nicht eindeutig heute rechtlich abgesichert werden, damit sie nicht zu hohlen Absichtserklärungen verkommen? Nichts erfahren wir z. B. darüber, ob auch die chemische Industrie zu ökologischen und sozialen Leitplanken-sprich: finanziellen Beiträgen-verpflich- tet wird. Oder wird es einmal mehr so sein, dass der Nutzen pri- vatisiert wird, die Kosten aber sozialisiert werden?
Wir Grünen möchten vom Bundesrat erfahren, womit in Zu- kunft solche Lizenzfinanzierungen berappt werden sollen und wohin das Geld fliessen soll. Wird das Geld unseren eh schon knappen Entwicklungshilfegeldern entnommen, und wird es direkt in die chemische Industrie fliessen? Zu diesen wichtigen Fragen brauchen wir eine Diskussion.
Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, meinem Ord- nungsantrag zuzustimmen. Bei solchen wichtigen internatio- nalen Übereinkommen soll die eine Hand nämlich wissen, was die andere Hand tut. Alles andere ist ein unfaires Spiel, einmal mehr zuungunsten der Dritten Welt und der Natur.
Baumberger Peter (C, ZH): Als Präsident der Urek bitte ich Sie, den Ordnungsantrag Gonseth abzulehnen. Das Geschäft ist ein klassisches Kategorie-IV-Geschäft: Die Kommission hat diesem Geschäft einstimmig zugestimmt.
Bei der Diskussion in der Kommission ging es um die soge- nannte interpretierende Erklärung. Die interpretierende Erklä- rung ist letztlich rechtlich unverbindlich. Gemäss Konvention kann man keine Vorbehalte machen. Also ein Streit um des Kaisers Bart! Daraus folgt zwingend, dass es nicht vernünftig ist, die Kommissionsberatungen hier im Rat zu wiederholen; wir haben noch einige andere Aufgaben.
Zu Frau Gonseth noch zwei persönliche Bemerkungen:
Dieser Ordnungsantrag kann um so eher abgelehnt wer- den, als Frau Gonseth soeben Gelegenheit gehabt hat, zur Sa- che zu sprechen, und sie hat das einlässlich getan.
Frau Gonseth, ich bin der Meinung, Sie leisten der Sache ei- nen Bärendienst. Ich habe vernommen, dass der Verpflich- tungskredit, der hier zugrunde liegt, im Ständerat in Frage ge- stellt ist. Wenn wir die Konvention wirklich unterstützen wollen, sollten wir vermeiden, die Sache noch lange zu zerreden. Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Gonseth abzulehnen.
Meyer Theo (S, BL): Wenn wir heutige Probleme diskutieren, wie wir dies heute morgen getan haben, ist dies sehr wichtig. Aber das soll uns nicht daran hindern, an die Probleme von übermorgen zu denken. Die finanzpolitischen Diskussionen von heute morgen werden bereits nächstes Jahr vergessen sein. Es kann uns aber nicht gleichgültig sein, ob die Artenviel- falt dieser Erde erhalten werden kann. In diesem Sinne lohnt es sich, darüber diskutieren zu können.
Wir unterstützen deshalb die Umteilung in Kategorie III.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Gonseth Dagegen
48 Stimmen 68 Stimmen
Ordnungsantrag der grünen Fraktion
Wir verlangen, dass der Bürobeschluss, nach welchem in der Abendsitzung vom Mittwoch jeweils nur noch eine Debatte über die persönlichen Vorstösse stattfindet, die Abstimmun- gen aber auf den nächsten Morgen verschoben werden sol- len, rückgängig gemacht werden soll, d. h. über Vorstösse so- fort abgestimmt werden muss wie bisher üblich.
Motion d'ordre du groupe écologiste
Nous exigeons que le Bureau revienne sur la décision de n'inscrire à l'ordre du jour de la séance de relevée du mercredi que le débat sur les interventions personnelles et de procéder aux votes relatifs le lendemain; il y a lieu de procéder immedia- tement aux votes concernés, comme c'est actuellement le cas.
Bühlmann Cécile (G, LU): Ich hoffe, Sie haben gestern genau zugehört, als unsere Präsidentin den neuen Sitzungsmodus für die Abendsitzungen der ersten und zweiten Sessionswo- che erklärt hat, wie er jetzt laut Beschluss des Büros ab sofort versuchsweise eingeführt werden soll. Ich möchte, dass das, was da neu auf uns zukommen soll, hier in diesem Saal min- destens diskutiert und dann im vollen Bewusstsein über die Folgen über diese Neuregelung abgestimmt wird.
Jetzt appelliere ich an alle hier im Saal, die nicht zu den Einfluss- reichen und Mächtigen gehören - gestern hat sie der «Tages- Anzeiger» mit dem Begriff «Dinos» umschrieben -, ich appel- liere an alle, die nicht schon im voraus alles erfahren, weil sie nicht über gut funktionierende «connections» in die Verwaltung und in den Bundesrat verfügen; ich appelliere auch an die, die vielleicht innerhalb ihrer Parteiapparate eher zu den Aussensei- tern und Aussenseiterinnen zählen: Sie alle sollen jetzt genau zuhören, denn Sie sind auf das Mittel des persönlichen Vorstos- ses und der parlamentarischen Initiative angewiesen.
Den persönlichen Vorstössen will nun das Büro den Garaus machen, indem es sie auf die Abendsitzungen verlegt, an de- nen die Urheberinnen und Urheber dann die Vorstösse noch vor den leeren Reihen begründen können, während die ande- ren Ratsmitglieder zum Nachtessen gehen, weil nämlich - das ist das Absurde an diesem Vorschlag - erst am nächsten Mor- gen über die Vorstösse abgestimmt werden soll. Nebst dem, dass das verfassungswidrig ist, weil nach Artikel 87 der Bun- desverfassung die Mehrheit der Ratsmitglieder schon bei der Beratung anwesend sein muss - und nicht erst bei den Ab- stimmungen - und dass jedesmal das Auszählen des Quo- rums und der Sitzungsabbruch verlangt werden könnten, ma- chen wir uns mit dieser Idee doch selber unglaubwürdig. Wir beschneiden unsere eigenen Möglichkeiten, indem wir un- sere eigenen parlamentarischen Mittel wie Motionen, Post- ulate und parlamentarische Initiativen als absolut minderwer- tig behandeln, wenn wir sie in einer als zweitklassig definierten Sitzungszeit am Ende eines zehnstündigen Sitzungstages traktandieren, bei der die Sitzungspräsenz inoffiziell dann gar nicht mehr erwartet wird.
Ihnen ist ja wohl allen klar, dass wir eine entsprechende Ver- fassungsänderung in einer Volksabstimmung nie durchbrin- gen könnten. Wir mogeln uns mit dieser aus Effizienzgründen vorgebrachten Idee des Büros ein weiteres Mal um die Frage herum, ob die Sitzungszeiten von viermal drei Wochen noch genügen, um die zunehmende Geschäftslast zu bewältigen. Dass die Geschäftslast zunimmt, hat nicht nur mit den persön- lichen Vorstössen zu tun, auch die Zahl der bundesrätlichen Vorlagen nimmt laufend zu. Dass vermehrt zum Mittel der par- lamentarischen Initiative gegriffen wird, hat damit zu tun, dass wir alle schlechte Erfahrungen mit den anderen Kategorien der persönlichen Vorstösse gemacht haben. Diese werden je- weils hinten an der Traktandenliste angehängt und fallen in der Regel dann raus.
Ebenfalls mogeln wir uns um die von der SPK ans Büro gestell- ten Fragen herum, wie die Sitzungszeiten familien- und frauen- freundlicher gestaltet werden könnten. Sie sehen, dass es sich nicht um eine Kleinigkeit handelt, die wir diskussionslos ak- zeptieren könnten. Deshalb bitte ich Sie, dem Ordnungsan- trag der grünen Fraktion zuzustimmen: Wenigstens soll - wenn die persönlichen Vorstösse schon nur noch in Abendsit- zungen Platz haben - noch am gleichen Abend darüber abge- stimmt werden und nicht erst am nächsten Morgen.
Früh Hans-Rudolf (R, AR): Der Ordnungsantrag der grünen Fraktion zielt nicht darauf ab, die Mittwochabendsitzung in der vorgeschlagenen Form abzuschaffen, sondern sein Ziel ist es, dass am gleichen Abend auch noch die Abstimmungen durchgeführt werden.
Motion d'ordre
1336
N
20 septembre 1994
Die grosse Arbeitslast und vor allem die Flut der persönlichen Vorstösse veranlassten das Büro, nach Lösungen zu suchen und Massnahmen zu treffen. Es waren Begehren laut gewor- den, man solle die Sessionen verlängern, also zum Beispiel am Montag morgen beginnen oder den Freitag immer dazu nehmen oder eine vierte Woche anhängen. Das sind alles Möglichkeiten. Im Büro waren wir der Meinung, man sollte dies nicht tun. Die längeren Verhandlungen haben denn zur weisen Erkenntnis geführt, dass man wohl eine Entlastung des Ratsbetriebes und der Sessionen erreichen möchte, aber man möchte die Sessionen nicht verlängern.
Die Frau Präsidentin hat den Ablauf der Mittwochabendveran- staltungen dargelegt. Das ist das Resultat der Bürodebatte. Es war aber die Meinung, dass man diese Abende auch selber et- was gestalten könnte. Wir dachten dabei vor allem auch an die Frauen, die vielleicht noch familiäre Pflichten haben - solche gibt es auch. (Unruhe) Es gibt auch Männer, die noch familiäre Pflichten haben. Aber man wollte, dass man ohne schlechtes Gewissen am Mittwoch abend eine solche Pflicht erfüllen könnte, wenn man der Meinung ist, man möchte nicht bei je- dem Vorstoss die Begründung hören. Wenn wir aber am glei- chen Abend Abstimmungen durchführen, sind wir selbstver- ständlich gezwungen, hier zu sein; wir haben ja auch abzu- stimmen.
Wenn wir wegbleiben, regt sich mindestens bei uns Büromit- gliedern das schlechte Gewissen. Ich weiss nicht, wie das bei Ihnen ist. Auch der leise Wunsch, dass damit das Einreichen persönlicher Vorstösse etwas weniger attraktiv sein könnte, ist in dieser Art des Ablaufs der Mittwochabendveranstaltungen beinhaltet.
Heute sind Innovationen gefordert. Ob etwas eine Innovation ist oder nicht, entscheidet erst das Resultat. Deshalb wären wir im Büro der Meinung, dass wir den Versuch einmal wagen sollten, dass wir diese und vielleicht noch die nächste Session die Veranstaltungen einmal in diesem Rahmen durchführen sollten, um nach gemachten Erfahrungen zu entscheiden, ob so weitergefahren werden soll oder nicht.
Im Namen des Büros bitte ich Sie, den Ordnungsantrag der grünen Fraktion abzulehnen und uns allen eine Chance zu ge- ben, eine neue Erfahrung zu machen, um damit den künftigen Entscheid zu untermauern.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der grünen Fraktion 59 Stimmen 61 Stimmen
Dagegen
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr La séance est levée à 12 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gysin Förderung des Wohneigentums Interpellation Gysin Encouragement de l'accession à la propriété du logement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3330
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.09.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1332-1336
Page
Pagina
Ref. No
20 024 422
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.