Landwirtschaft. Volksinitiativen
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Begrüssung - Bienvenue
Präsidentin: Ich habe die Ehre, Herrn Valerij Petrowitsch Fateew, Mitglied der Oberen Kammer und stellvertretender Mi- nister für Wirtschaft der Russischen Föderation, auf der Tri- büne begrüssen zu dürfen. Er wird auf Einladung unseres Par- lamentes drei Tage in der Schweiz weilen. Ich wünsche ihm ei- nen interessanten Aufenthalt. (Beifall)
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Landwirtschaft. Volksinitiativen Agriculture. Initiatives populaires
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1993, Seite 2360 - Voir année 1993, page 2360
Präsidentin: Die allgemeine Aussprache zu diesem Geschäft hat im Dezember 1993 stattgefunden. Das Resultat war Rück- weisung an die Kommission. Wir treten nun direkt auf den Ge- genvorschlag ein.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Am 1. Dezember 1993 lag das heutige Geschäft dem Nationalrat erstmals zur Be- handlung vor (AB 1993 N 2123). Nach einer ausführlichen all- gemeinen Aussprache wurden drei Rückweisungsanträge an- genommen.
Der Rückweisungsantrag Tschuppert Karl war verbunden mit dem Auftrag, die Direktzahlungen finanziell abzusichern. Herr Leu Josef verband seinen Rückweisungsantrag mit dem Auf- trag, «die Finanzierung des Ausgleiches der natürlichen, wirt- schaftlichen und umweltpolitisch bedingten Standortnachteile über Direktzahlungen grundsätzlich zu regeln und damit si- cherzustellen». Der dritte Rückweisungsantrag, der Antrag Frey Walter, ist aufgrund des Auftrages demjenigen von Herrn Josef Leu sehr ähnlich. Er verlangt eine ausgewogene Vor- lage, «die die finanziellen Auswirkungen auf unsere Land- und Volkswirtschaft sichtbar macht und auch die sichere Finanzie- rung der Direktzahlungen grundsätzlich regelt».
Diesen Rückweisungsanträgen hat der Nationalrat deutlich zugestimmt, indem der Antrag Tschuppert Karl mit 77 zu 39 Stimmen sowie in einer gemeinsamen Abstimmung die An- träge Frey Walter und Leu Josef mit 104 zu 24 Stimmen ange- nommen wurden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates hat sich am 11. Januar 1994 mit dem weiteren Vorgehen befasst Die an dieser Sitzung von Bundesrat und Departement ver- langten Berichte betreffend Gatt-Auswirkungen und Möglich- keiten zur langfristigen Absicherung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft sowie die Antworten auf weitere Fragen aus der Kommission wurden in der Kommission am 15. August 1994 zur Kenntnis genommen und beraten.
Angesichts der Tatsache, dass wir die Debatte am 1. Dezem- ber 1993 geführt haben, verzichten wir heute auf eine allge- meine Aussprache und beschränken uns auf den Teil, der da- mals zur Rückweisung geführt hat, nämlich die gesicherte Fi- nanzierung der Direktzahlungen.
Wir können uns die Frage stellen, ob wir mit dem, was wir Ih- nen heute vorlegen, den in den Rückweisungsanträgen erteil- ten Aufträgen gerecht geworden sind. In meiner Beurteilung
komme ich zum Schluss, dass das Ziel zum Teil erreicht ist, gewisse Erwartungen aber nicht mit der Verbindlichkeit erfüllt wurden, wie dies verlangt wurde - Erwartungen, die durchaus berechtigt sind, letztlich aber vor allem den Argumenten des Machbaren und des politisch Durchsetzbaren unterlegen sind.
Der Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft in Zusam- menarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung befasst sich mit verschiedenen Varianten der Finanzierung der Direkt- zahlungen. Grundsätzlich hat die Finanzierung der Landwirt- schaftsausgaben aus allgemeinen Bundesmitteln wie Steuern und Zöllen zu erfolgen. Dies geht aus Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung hervor, der besagt, dass die Förderung der Landwirtschaft Bundesaufgabe sei.
Mit der Finanzierung über allgemeine Bundesmittel ergibt sich eine indirekte Abhängigkeit der Landwirtschaftsausgaben von der finanziellen Situation des Bundeshaushaltes. Eine gesi- cherte Finanzierung ist nur bei einer gesunden Entwicklung des Staatshaushaltes gewährleistet. Deshalb beantragt die Mehrheit der Kommission beim Artikel 2 des Beschlussent- wurfes A einen Artikel 31octies Absatz 3 (neu), der das So- wohl-Als-auch-Prinzip verfolgt, indem für die Finanzierung der Direktzahlungen allgemeine Bundesmittel sowie zweckge- bundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft eingesetzt werden können. Diesem Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 8 Stimmen zugestimmt.
Die Minderheit I (Hämmerle) verfolgt zur Finanzierung der Di- rektzahlungen ein anderes Konzept. Ich werde in der Detailbe- ratung darauf eingehen.
Die Kommission hat sich auch mit Finanzierungsalternativen befasst. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Diese würde eine relativ hohe Finan- zierungssicherheit ergeben, müsste aber in einer Volksab- stimmung erfolgreich sein, weil mit der Zustimmung von Volk und Ständen zur Mehrwertsteuer auch der Steuersatz in der Verfassung verankert wurde. Es wäre also eine Verfassungs- änderung vorzunehmen.
Die Kommission war sich einig, dass ein solches Vorhaben im Parlament und - noch mehr - beim Volk zum heutigen Zeit- punkt keine Chance hätte -, vor allem auch deshalb nicht, weil die Mehrwertsteuer noch nicht einmal in Kraft ist. Ähnliches gilt für die Idee einer Nahrungsmittelsteuer; dabei kommt als Ne- gativpunkt dazu, dass der «Einkaufstourismus» in den Grenz- regionen noch gefördert würde.
Die Finanzierung mittels Lenkungsabgaben auf landwirt- schaftlichen Hilfsstoffen, wie Mineraldünger oder Pflanzenbe- handlungsmittel, ist ebenfalls problematisch.
Der Verbrauch ist stark rückläufig, das heisst, die Mittel aus solchen Abgaben sinken bei gleichzeitig steigendem Bedürf- nis nach Direktzahlungen.
Finanzielle Mittel aus einer Lenkungsabgabe auf CO2 für die Landwirtschaft sind in der sich seit März 1994 in Vernehmlas- sung befindenden Vorlage nicht vorgesehen. Über Einnah- men und Verwendung derselben aus der Tarifizierung werden wir im Rahmen der Gatt-Debatte sprechen. Die kredittechni- sche Absicherung der Direktzahlungen könnte eine Möglich- keit sein, z. B. in Form eines Zahlungsrahmens. Allerdings ist zu beachten, dass dies keine Ausgabenbewilligung darstellt. Das bedeutet, dass die jährlich in den Voranschlag einzustel- lenden Zahlungskredite der Budgetkompetenz des Parlamen- tes unterliegen.
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte hat sich die Mehr- heit der Kommission - ich wiederhole es - mit dem Absatz 3 für das Sowohl-Als-auch-Prinzip entschieden.
In Artikel 2 hat unsere Kommission gegenüber dem Ständerat eine Änderung herbeigeführt. Die Schaffung eines neuen Ver- fassungsartikels für die Landwirtschaft - Artikel 31octies - be- dingt als Konsequenz die Streichung des heutigen Buchsta- bens b in Artikel 31bis Absatz 3 der Bundesverfassung. Gleichzeitig muss aber Artikel 32 der Bundesverfassung in der Aufzählung der betroffenen Artikel mit diesem neuen Arti- kel 31octies ergänzt werden. Auch dies ist konsequent, gilt doch nach der heutigen Verfassung für die Wirtschaftsartikel Artikel 32 der Bundesverfassung. Dieser besagt, dass die Wirt- schaftsartikel und -erlasse nur auf dem Weg von Bundesgeset-
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zen oder Bundesbeschlüssen eingeführt werden dürfen, für welche die Volksabstimmung verlangt werden kann.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung.
Zum Artikel 31octies: Die Kommission folgt in den Grundzü- gen weitgehend dem Vorschlag des Ständerates, der als Ge- genvorschlag zur Initiative des Schweizerischen Bauernver- bandes gedacht ist. Er entspricht grundsätzlich der Struktur der Bauern-Initiative, ist aber allgemeiner und grundsätzlicher gefasst, d. h., er verzichtet auf Details in der Verfassung und ist demzufolge offener. Dadurch ergibt sich mehr Spielraum für die konkrete Ausgestaltung auf Gesetzesstufe, den die Land- wirtschaft im heutigen Zeitpunkt der Neuorientierung, der Ver- änderungen absolut braucht.
In Absatz 1 Buchstaben a bis d von Artikel 31octies wird der Auftrag an die Landwirtschaft festgeschrieben. Es geht hier um die Oberziele der Agrarpolitik, wie wir sie im 7. Landwirt- schaftsbericht schon zur Kenntnis genommen haben. Bemer- kenswert und neu ist, dass als eigentliches Produktionsziel nur noch Buchstabe a bezeichnet werden kann, das heisst die sichere Versorgung der Bevölkerung. Der Gegenvorschlag legt eindeutig stärker Gewicht auf den Umweltaspekt und for- dert von der Landwirtschaft mehr Marktorientierung. Zwei der vier Ziele sind ganz klar der Umwelt verpflichtet: Buchstabe b betrifft die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrund- lagen, Buchstabe c die Pflege der Kulturlandschaft. Das vierte Ziel - in Buchstabe d - verfolgt mit der Forderung nach dezen- traler Besiedlung ein vorwiegend gesellschaftliches Ziel.
Sie sehen also, dass der erste Absatz sehr stark vom Umwelt- aspekt der Agrarpolitik geprägt ist. An erster Stelle aber steht die sichere Versorgung der Bevölkerung, und das zeigt un- missverständlich, dass der Bauer als Nahrungsmittelprodu- zent angesehen wird. Die Nachhaltigkeit der Nutzung wurde früher schon erwähnt. Der Begriff umfasst aber heute einen viel weiteren Bereich. Die Landwirtschaft ist verantwortlich für die Erhaltung und die Pflege des unersetzlichen Guts Boden, als Produktionsfaktor vorab auch für die kommenden Genera- tionen. Damit soll der Bauer aber nicht zum Landschaftsgärt- ner umfunktioniert werden, er soll vielmehr wieder als Unter- nehmer produzieren können. Mit seiner Produktion erfüllt er eine gemeinwirtschaftliche oder sogenannt multifunktionale Aufgabe. Dies gilt es zu würdigen und anzuerkennen. Glei- ches gilt auch für die dezentrale Besiedlung unseres Landes. Dazu müssen wir den Bauer nicht verpflichten, er ist ja ohnehin standortgebunden. Allerdings gilt es, diese Leistung, die sehr oft mit Einschränkungen verbunden ist, auch im Interesse der Öffentlichkeit zu honorieren.
Bei Absatz 1 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Text hält fest, dass die Landwirtschaft nach den bestehenden Gesetzen produzieren muss. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Hämmerle) abzulehnen. Ein solcher Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 6 Stimmen abgelehnt. Das gilt für den ganzen Absatz 1.
In Buchstabe a besteht zwischen Mehrheit und Ständerat keine Differenz. Die Versorgung mit gesunden Nahrungsmit- teln ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Auch hier können Sie getrost der Mehrheit zustimmen.
Ich komme zu Absatz 2. Hier werden die Massnahmen aufge- listet, die zur Erfüllung der Ziele führen sollen. Artikel 31octies ist, wie gesagt, schon stark umweltorientiert, und das zu Recht, meine ich. Alle agrarpolitischen Massnahmen haben in Zukunft auf die Bedürfnisse der Umwelt Rücksicht zu nehmen. Die Bauern haben also Ökologie und Ökonomie unter einen Hut zu bringen.
Die Minderheit I (Hämmerle) will festlegen, dass nur noch Biobauern Direktzahlungen erhalten. Selbst die IP wäre aus- geschlossen, obwohl sie absolut anerkannt ist. Gleichzeitig würde das das Ende der Direktzahlungen nach Artikel 31a Landwirtschaftsgesetz (LwG) bedeuten. Es würde zu einer einzigen Normproduktion führen, just in dem Moment, wo wir mehr Markt verlangen! Wir wollen aber eine vielfältige Land- wirtschaft und keine uniforme Produktion. Die Umweltbela- stungen sind nicht in einem Jahr, sondern über längere Zeit entstanden, und mindestens ebenso lange dauert auch de- ren Abbau. Die Entwicklung von Artikel 31a und 31b LwG, vor
allem aber auch die der integrierten Produktion zeigen mit grosser Deutlichkeit, dass die Schweizer Bauern gewillt sind, die neue Richtung einzuschlagen. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzu- lehnen.
Absatz 2 Buchstabe a ist unbestritten.
Bei Buchstabe b geht es um die Selbsthilfemassnahmen. Sie sollen gemäss Minderheit Baumann in diesem Sinne unmög- lich sein. Dies ist ein Angriff auf die Solidaritätsbeiträge, die Sie in diesem Parlament beschlossen haben und gegen die die hier aufgeführte Minderheit das Referendum ergriffen hat. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Zustimmung zum Stände- rat. Der Antrag der Minderheit Baumann ist abzulehnen.
Im übrigen sind diese Solidaritätsbeiträge auch absolut Gatt- konform. EU-Staaten wie Frankreich und Deutschland kennen schon längere Zeit solche Solidaritätsbeiträge.
Zu Buchstabe c: Die Mehrheit der Kommission möchte hier - entgegen dem Ständerat - die Kann-Formulierung anstelle der zwingenden Muss-Formulierung festschreiben. Das zwin- gende Muss könnte sich in der Entwicklung der Landwirt- schaft als hemmend, als verhindernd erweisen. Die Kann- Bestimmung muss an der heutigen Praxis nichts ändern. Sie lässt aber Änderungen zu, wenn dies erforderlich sein sollte. Die Minderheit Baumann, die die zwingende Form anstrebt, ist hier, entgegen all ihren anderen Philosophien von freiem Markt, Deregulierung usw. inkonsequent. Ihr Antrag ist abzu- lehnen.
Zu Buchstabe d: Die Fassung des Ständerats sagt in allgemei- ner Form, dass das Einkommen der Bauern durch Direktzah- lungen ergänzt wird «zur Erzielung eines angemessenen Ent- gelts für die erbrachten Leistungen». Die Landwirtschaft hat grundsätzlich Anspruch auf Direktzahlungen. Dies ist die Folge der Trennung von Preis- und Einkommenspolitik, also weg vom Konsumenten hin zum Steuerzahler.
Wie ich schon betonte, ist Absatz 1, also der Auftrag an die Landwirtschaft, schon stark auf die Umwelt ausgerichtet. Eine weitere Gewichtung erscheint deshalb nicht erforderlich. Den- noch beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit eine Ver- schärfung der Voraussetzungen zum Bezug von Direktzahlun- gen. Sie schlägt hier eine zusätzliche Gewichtung des Um- weltaspektes vor, im Gegensatz zum Ständerat. Dabei ist man sich allerdings nicht einig, wie dieser ökologische Leistungs- nachweis definiert werden soll. Die Frage stellt sich auch, wie die Kontrolle funktionieren soll. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, Direktzahlungen müssten an ökologische Lei- stungen gebunden werden, wobei allenfalls integrierte Pro- duktion als flächendeckende Produktion das Kriterium sein könnte.
Die Befürchtungen der Minderheit Philipona, die Direktzahlun- gen nach Artikel 31a LwG könnten dann ausfallen, sind aller- dings berechtigt. Dies wurde der Kommission auch von seiten des Bundesamts bestätigt.
Zudem werden im Buchstaben e Beiträge, zusätzliche Lei- stungen, für die Umwelt vorgesehen.
Namens der Kommissionsmehrheit muss ich Sie bitten, deren Antrag zuzustimmen. Persönlich werde ich, wie Sie der Fahne entnehmen können, mit der Minderheit Philipona stimmen. Die Kommission hat sich mit 11 zu 8 Stimmen entschieden.
Zu Buchstabe e: Im Gegensatz zum Ständerat, der «Betriebe» fördern will, werden mit dem Antrag der Kommission «Produk- tionsformen» gefördert, die besonders naturnah, umweltge- recht und tierfreundlich sind. Die Anreize sollen wirtschaftlich lohnend sein. Die Bestimmung schliesst eigentlich an Arti- kel 31b des Landwirtschaftsgesetzes an. Die Kommission hat hier mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Zu Buchstabe f: Mit einem neuen Buchstaben f möchte die Minderheit Strahm Rudolf eine Deklarationspflicht für Nah- rungs- und Futtermittel einführen. Diese soll vor allem Aus- kunft über Produktionsmethoden, Qualitätsmerkmale und Herkunftsland geben.
Die Mehrheit der Kommission lehnt diesen Antrag mit 11 zu 6 Stimmen und bei zwei Enthaltungen ab. Sie müssen sich vorstellen, dass die Deklaration nicht einfach ist, vor allem bei den Qualitätsmerkmalen und den Produktionsmethoden. Stellen Sie sich die Milch vor, die zusammengeführt wird. Da
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gibt es Milch von konventionell produzierenden Bauern, viel- leicht von IP-Bauern, ja vielleicht sogar von Biobauern. Es ist nachher nicht mehr nachvollziehbar, welche Produktionsme- thode überhaupt angewandt wurde.
Die Frage ist nicht neu, die Antwort dazu aber auch nicht. Wir haben keinen Einfluss auf die Produktionsmethoden unserer Importprodukte. Was nicht vollzogen und nicht überprüft wer- den kann, soll nicht als «Alibiübung» beschlossen werden.
Zu Absatz 3 von Artikel 31octies, zur Finanzierung: Wir kom- men zum Resultat der Verhandlungen in der Kommission be- züglich der Finanzierung der Direktzahlungen. Diese fehlende Aussage im ständerätlichen Konzept war ja der Grund für die Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Der Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft und der Eidgenössischen Fi- nanzverwaltung hat der Kommission auf die am 11. Januar 1994 gestellten Fragen umfassend Auskunft gegeben. Der Be- richt gibt Aufschluss über die bisherigen Direktzahlungen, vor allem befasst er sich aber mit Finanzierungsmodellen für die Direktzahlungen.
Unbestritten war in der Kommission der Grundsatz, wonach laut Artikel 31bis Absatz 3 der Bundesverfassung die Förde- rung der Landwirtschaft Bundesaufgabe ist und der Bund demzufolge zur Wahrnehmung dieser Aufgabe die notwendi- gen Mittel zur Verfügung stellen muss. Daraus folgt, dass die Finanzierung der Landwirtschaftsaufgaben grundsätzlich durch allgemeine Bundesmittel zu erfolgen hat. Anteilmässig beanspruchen die Aufwendungen für die Landwirtschaft und Ernährung rund 8 Prozent der Bundesausgaben, was 1993 ei- ner Ausgabensumme von 3,4 Milliarden Franken entsprach.
Die Finanzierung durch allgemeine Bundesmittel bringt eine indirekte Abhängigkeit von der Finanzlage des Bundes mit sich. Eine gesicherte Finanzierung erscheint nur bei einer gesunden Entwicklung des Staatshaushaltes möglich. Auch bei anderen Finanzierungslösungen kann nicht von einer ab- soluten Sicherheit auf lange Zeit ausgegangen werden, vor allem was die Höhe der Leistungen betrifft. Dies gilt auch für zweckgebundene Mittel, sind sie doch einerseits den allge- meinen finanzpolitischen Zielsetzungen nicht vollständig ent- zogen und können sie andererseits in der Höhe je nach Dy- namik variieren.
Die Mehrheit der Kommission kam nach eingehender Bera- tung zum Schluss, dass der vorliegende Artikel 31octies Ab- satz 3 die beste Lösung sei. Zwar kann den Bauern in der Tat im heutigen Zeitpunkt keine hundertprozentige Zusage ge- macht werden. Die Formulierung ist aber eine Präzisierung und eine Stärkung des Willens, unsere Schweizer Landwirt- schaft unter ökonomischen und ökologischen Bedingungen zu erhalten. Es geht nicht darum, eine absolute Garantie in der Verfassung zu verankern. Mit diesem Absatz wird der Land- wirtschaft auch nicht unmittelbar Geld verschafft. Es handelt sich um den Grundsatz auf Verfassungsstufe, der in dieser Form auch stufengerecht ist.
Die Kommission hat sich hier mit 11 gegen 8 Stimmen für die- sen Absatz 3 entschieden. Der Antrag, der von der Minder- heit II (Hämmerle) übernommen worden ist, wurde mit 13 ge- gen 7 Stimmen abgelehnt.
In einem Punkt sind sich Mehrheit, Minderheit Il und Minder- heit III (Thür) einig: Zur Finanzierung der Massnahmen nach Absatz 2 sollen allgemeine Bundesmittel eingesetzt werden. Dann ist die Einigkeit aber zu Ende. Die Minderheit II will zwin- gend eine Lenkungsabgabe auf Mineraldüngern, Hofdünger- überschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln erheben.
Zum ersten ist festzuhalten, dass Lenkungsabgaben bereits aufgrund von Artikel 24septies der Bundesverfassung mög- lich sind. Folglich braucht es keine neue Verfassungsgrund- lage, um bereits bestehende Möglichkeiten nochmals explizit zu erwähnen.
Übrigens ist nicht einzusehen, warum gerade die Landwirt- schaft, wenn sie doch Teil der gesamten Volkswirtschaft ist - wie das im Zusammenhang mit Gatt immer betont wird -, als erste Branche vor allen anderen volkswirtschaftlichen Sekto- ren mit Lenkungsabgaben belastet werden soll.
Im weiteren kann auch festgestellt werden, dass der Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln markant rück- läufig ist. Lenkungsabgaben auf Hofdüngerüberschüssen zu
erheben scheint mir eine unmögliche Sache zu sein. Hier re- geln doch das Gewässerschutz- und das Tierschutzgesetz be- reits, dass solche Hofdüngerüberschüsse eigentlich gar nicht entstehen können. Letztlich handelt es sich nur um eine inner- landwirtschaftliche Verteilung, die für die Finanzierung der Di- rektzahlungen ungeeignet ist.
Zudem soll die Abgabe praktisch dem Biolandbau zugute kommen, heisst es doch im Text als Kriterium «insbesondere für Ausgleichszahlungen mit strengen ökologischen Auf- lagen».
Die Minderheit III - der Antrag unterlag mit 13 gegen 6 Stim- men in der Kommission - will eigentlich das gleiche. Dieser Vorschlag ist nur offener gehalten, sagt nichts über die Vertei- lung der Gelder aus, ist aber in seiner Wirkung gleichgestellt und ist demzufolge ebenfalls abzulehnen.
Die Minderheit IV (Jaeger) will gar Streichung des Absat- zes 3. Ich meine, dann hätten wir den Auftrag aus den Rück- weisungsanträgen nicht erfüllt. Ich betone, es geht nicht um Geldbeschaffung mit absoluter Garantie, sondern um den Grundsatz der Möglichkeiten auf Verfassungsstufe. Dieser An- trag ist mit 11 zu 8 Stimmen in der Kommission ebenfalls un- terlegen.
Im übrigen - wir kommen heute noch auf das Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu sprechen - geht es um die Umlagerung der abgebauten Mittel aus dem Gatt- Vollzug für die Landwirtschaft.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen der Kommissions- mehrheit zu folgen.
Theubet Gabriel (C, JU), rapporteur: Le 1er décembre 1993 le Conseil national renvoyait à la Commission de l'économie et des redevances le contre-projet du Conseil des Etats à l'initia- tive de l'Union suisse des paysans «pour une agriculture pay- sanne compétitive et respectueuse de l'environnement». Les trois propositions de renvoi donnaient mandat à la commis- sion d'élaborer un projet qui assure le financement de la nou- velle politique agricole, plus précisément celui des paiements directs.
Vu que le temps presse dans cette affaire, la commission s'est réunie le 11 janvier de cette année pour en régler la procédure. A cette occasion le chef du Département fédéral de l'économie publique a rappelé l'échéance du 25 février 1995 pour laquelle nous sommes tenus de nous prononcer sur cette initiative. Il a encore attiré l'attention sur le calendrier extrêmement serré au- quel le Conseil fédéral est soumis en matière de Gatt. De plus, nous avons été informés que trois commissions extraparle- mentaires travaillaient depuis quelque temps sur les thèmes production animale, production végétale et économie rurale. Celles-ci viennent de livrer leurs propositions pour la politique agricole de l'an 2002.
Lors de cette même séance, la commission a donné mandat au Conseil fédéral d'élaborer un rapport sur les conséquences des Accords du Gatt pour l'agriculture suisse.
Avant de parler du financement, il est en effet nécessaire de connaître l'importance non seulement des paiements directs dans l'agriculture, mais aussi des effets du Gatt sur le volume de la production, sur les prix et sur le revenu paysan. Le Dépar- tement fédéral de l'économie publique a en outre été chargé de rédiger un rapport concernant les possibilités de garantir à long terme le financement des paiements directs, rapport à fournir conjointement par l'Office fédéral de l'agriculture et l'Administration fédérale des finances.
De surcroît, il incombait à l'administration de répondre sépa- rément aux questions posées à cet égard dans les proposi- tions Baumann, Strahm Rudolf et Hämmerle. Lesdits rap- ports ont été remis à la commission à mi-juillet de cette an- née, comme convenu. Ils ont constitué la base essentielle des discussions se rapportant à la question de la garantie des paiements directs, discussion tenue lors de la séance du 15 août dernier.
Le premier rapport a pour but de donner des indications sur les conséquences financières du volet agriculture des Ac- cords du Gatt pour l'agriculture et le budget de la Confédéra- tion. Son intention n'est nullement d'anticiper le débat concer- nant la ratification des Accords du Gatt et l'adaptation néces-
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saire d'un certain nombre de lois puisque le Conseil fédéral s'exprimera prochainement dans deux messages relatifs à ces objets.
Il ressort des premières estimations sommaires que les enga- gements pris envers le Gatt entraîneront pour notre agriculture une diminution des recettes de quelque 1,2 à 1,5 milliard de francs, tandis que les économies pouvant être réalisées en ré- duisant les coûts se situeront entre 0,2 et 0,4 milliard de francs. Des paiements directs supplémentaires, de l'ordre de 0,8 à 1,3 milliard de francs, devraient être versés jusqu'en l'an 2002 pour maintenir le revenu agricole des exploitations au niveau de 1993. Les sommes inscrites au plan financier correspon- dent à ce besoin. Elles incluent une inflation de 1,5 pour cent et il faut compter 100 millions de francs en plus annuellement pour chaque pour cent de renchérissement.
Les dépenses occasionnées par la mise en valeur des pro- duits pourraient diminuer de 0,5 à 0,7 milliard de francs. Le produit des droits de douane, lui, reculera probablement de 100 à 200 millions de francs. Ces chiffres se soldent donc par un surcroît de 0,6 à 0,8 milliard de francs à la charge de la caisse fédérale. La somme des paiements directs dépassera ainsi 3 milliards de francs et les dépenses de la Confédération pour l'agriculture et l'alimentation seront supérieures à 4 milliards de francs. Rappelons qu'en 1993 les dépenses to- tales se sont chiffrées à 3,4 milliards de francs, dont 2,9 en transferts. Ces calculs se fondent sur une étude de l'Ofag et sur les résultats intermédiaires de l'étude de l'EPFZ.
La commission a constaté que la réorientation de la politique agricole, amorcée dans le 7e rapport sur l'agriculture, va dans le même sens que les engagements en matière de soutien in- terne pris dans le cadre du Gatt et qu'elle a des conséquences similaires. S'agissant du besoin financier, il importe peu de sa- voir, selon le rapport du Conseil fédéral, dans quelle mesure le passage du soutien des prix à un régime des paiements di- rects et les autres changements sont dus aux Accords du Gatt et à quel point ils ont été dictés par les raisons propres à notre pays. Il en est de même pour ce qui concerne la décision d'ins- crire ou non une garantie financière des paiements directs dans la constitution.
Il faut être conscient qu'une fois les Accords du Gatt ratifiés d'autres propositions destinées à concrétiser la réorientation de la politique agricole seront soumises au Parlement. Elles porteront tout d'abord sur un remaniement des organisations de marché visant à renforcer la concurrence. Ces efforts s'im- posent pour maintenir un volume de production permettant aux agriculteurs d'exploiter durablement le sol cultivable et de s'assurer leur principale source de revenu.
Certains membres de la commission ont trouvé les conclu- sions de ce rapport trop optimistes, d'où la persistance des craintes à l'encontre du Gatt de la part des milieux agricoles. La question de savoir comment financer les paiements directs est abordée dans le second rapport qui analyse les principaux éléments des sources de recettes supplémentaires possibles. Les solutions qui reviennent le plus souvent dans les discus- sions politiques sont la majoration du taux de la TVA, un impôt spécial sur les denrées alimentaires, une taxe sur les engrais minéraux et les produits phytosanitaires, et la taxe d'incitation sur le CO2. Selon les auteurs du rapport, une affectation des éventuelles sources de recettes pour les paiements directs à l'agriculture ne paraît guère recommandable.
Outre les sources de recettes mentionnées, on pourrait utili- ser, pour le financement, les ressources générales de la Confédération ou les quelque 300 millions de francs de recet- tes potentielles provenant de la tarification. Cette dernière source n'étant pas très abondante, le financement pourrait en- core être garanti, dans une certaine mesure, en recourant au plafond de dépenses.
Ces différentes sources de recettes supplémentaires ont été diversement appréciées par les membres de la commission. Pour certains, elles sont nécessaires, étant donné que les res- sources générales de la Confédération ne suffisent pas à dé- dommager toutes les prestations de l'agriculture, les presta- tions écologiques notamment. Mieux, il faudrait promouvoir l'écologisation sur tous les plans, surtout sur le plan financier. D'autre part, les citoyens contribuables ne seraient plus dispo-
sés à soutenir l'agriculture sans contre-prestations ou sans contrepartie de sa part.
Ainsi, la taxe sur les engrais minéraux et les produits de traite- ment des plantes a fait l'objet d'une proposition subsidiaire de minorité II (Hämmerle), alors que des taxes d'incitation per- çues sur les agents de production et d'autres taxes sont préco- nisées par la minorité III (Thür). Ces deux propositions ont tou- tefois été refusées, respectivement par 13 voix contre 7 et par 13 voix contre 6.
Pour la majorité de la commission, les paiements directs sont finançables principalement par les ressources générales de la Confédération, lesquelles sont définies à l'article 42 de la constitution. Mais le financement doit aussi être envisagé par des recettes affectées, des droits de douane par exemple, même si, aux yeux de certains, ces recettes ne constituent pas une garantie à long terme.
Enfin, M. Gros Jean-Michel a formulé une proposition deman- dant simplement au Conseil fédéral de garantir le financement des mesures prévues à l'article constitutionnel. Jugée trop va- gue, celle-ci a été repoussée en commission par 10 voix contre 8.
Finalement, la commission a accepté par 11 voix contre 8 la proposition Kühne opposée à la non-inscription d'une dispo- sition constitutionnelle sur le financement. Ainsi, la majorité propose d'introduire un complément faisant obligation à la Confédération d'indemniser les prestations d'utilité publique au moyen de «crédits à affectation spéciale du domaine de l'agriculture et des moyens généraux de la Confédération». Cette déclaration d'intention devrait satisfaire aux attentes de la plupart des agriculteurs, à défaut, de donner satisfaction à tous ceux qui ont demandé le renvoi. C'est pourquoi la mino- rité Jaeger demande de biffer la disposition sur le financement des paiements directs, rejoignant en cela le Conseil des Etats. La commission entend également assurer au moyen d'un postulat présenté par M. Kühne, accepté par 10 voix sans op- position et avec de nombreuses abstentions, l'atténuation des
conséquences négatives du Gatt pour les revenus agricoles. Ainsi, le Conseil fédéral devrait veiller à ce que les ressources libérées du fait de la baisse des droits de douane et de la dimi- nution des subventions aux exportations continuent à profiter à l'agriculture ou soient transformées en paiements directs. Pour la caisse fédérale, cela signifie une charge supplémen- taire. Cette mesure correspondrait, pour les six années de transition prévues jusqu'à l'application intégrale des Accords du Gatt, à la conversion d'environ 220 millions de francs par année selon l'Union suisse des paysans, 150 millions de francs par année selon le Département fédéral de l'économie publique. Ce principe de conversion doit donc être ancré dans la Gattlex. La démarche de la commission constitue une nou- velle pression destinée à rassurer les agriculteurs inquiets du maintien de leur revenu.
Enfin, une motion Strahm Rudolf, transformée en postulat, vi- sant à réduire globalement les subventions dès 1996, a été re- jetée par 11 voix contre 7, la majorité de la commission crai- gnant qu'elle ne donne une fausse image de la future politique agricole et qu'elle n'en accélère par trop la mise en place.
Sachant que l'initiative de l'Union suisse des paysans et le contre-projet que nous entendons lui opposer seront soumis au vote populaire, le 12 mars 1995, il importe que nous nous prononcions rapidement sur cet objet et que nous lui don- nions le maximum de chance de succès devant le peuple et les cantons, d'autant plus qu'il paraît opportun de pouvoir le soumettre au peuple en même temps que le référendum sur les contributions de solidarité et le référendum contre l'arrêté fédéral sur l'économie laitière. Nous pensons que la solution présentée, qui reprend, pour ce qui est de l'essentiel, les déci- sions précédentes de la commission, est raisonnable et, par- tant, acceptable.
C'est pourquoi nous vous demandons instamment de suivre en cette affaire la majorité de la commission.
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Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine um- weltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirt- schaft»
A. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «pour une agriculture paysanne compétitive et respectueuse de l'environnement»
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Einleitung, Art. 31bis Abs. 3 Bst. b Antrag der Kommission Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 2 Einleitung
.... zu streichen, einen neuen Artikel 31octies einzufügen und Artikel 32 Absatz 1 zu ändern. Art. 31bis Abs. 3 Bst. b Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 1, al. 2 introduction, art. 31bis al. 3 let. b Proposition de la commission Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 2 introduction ... de la constitution, d'introduire un nouvel article 31octies et de modifier l'article 32 alinéa 1er. Art. 31bis al. 3 let. b Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 2 Art. 31octies, 32 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Art. 31octies Abs. 1
a. Betrifft nur den französischen Text
Art. 31octies Abs. 2
c. er kann Vorschriften zur Festigung des bäuerlichen Grund- besitzes erlassen;
d. .... Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologi- schen Leistungsnachweises; e. er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produk- tionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreund- lich sind.
Art. 31octies Abs. 3 (neu)
Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein.
Art. 32 Abs. 1
Die in den Artikeln 31bis, 31ter Absatz 2, 31quater, 31quin- quies und 31octies Absatz 2 genannten Bestimmungen dür- fen nur durch Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse einge- führt werden.
Minderheit
(Baumann, Bodenmann, Hämmerle, Ledergerber, Strahm Ru- dolf, Thür) Art. 31octies Abs. 2 Bst. b Streichen
Minderheit (Baumann, Hämmerle, Strahm Rudolf, Thür) Art. 31octies Abs. 2 Bst. c Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit (Philipona, Binder, Cavadini Adriano, Couchepin, Friderici Charles, Nebiker, Perey) Art. 31octies Abs. 2 Bst. d Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Strahm Rudolf, Baumann, Bodenmann, Hämmerle, Leder- gerber, Thür) Art. 31octies Abs. 2 Bst. f (neu)
f. er kann eine Deklarationspflicht für Nahrungs- und Futtermit- tel erlassen. Die Deklaration gibt insbesondere Auskunft über Produktionsmethoden. Qualitätsmerkmale und Herkunfts- land.
Minderheit
(Kühne, Gobet, Mauch Rolf, Nebiker, Philipona, Schwab, Strahm Rudolf, Theubet, Thür)
(falls der Antrag der Minderheit Philipona abgelehnt wird) Übergangsbestimmungen
Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Annahme durch Volk und Stände sind die Direktzahlungen nach Arti- kel 31octies Absatz 2 Buchstabe d an einen ökologischen Lei- stungsnachweis zu binden.
Minderheit / (Hämmerle, Baumann, Bodenmann, Jaeger, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)
Art. 31octies Abs. 1
Der Bund wirkt darauf hin, dass die Landwirtschaft durch eine umwelt-, tier- und marktgerechte Produktion einen wesentli- chen Beitrag leistet zur:
a. Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmit- teln;
...
Art. 31octies Abs. 2
Der Bund unterstützt bodenbewirtschaftende bäuerliche Be- triebe, welche eine besondere ökologische, tierschützerische und gemeinwirtschaftliche Leistung erbringen, mit Direktzah- lungen. Voraussetzung für die Ausrichtung der Direktzahlun- gen ist die Erhaltung der anerkannten Bestimmungen über den biologischen Landbau. Weitere Zahlungen, insbesondere produktgebundene Subventionen sowie Beiträge an die Pro- duktverwertung, sind ausgeschlossen.
Art. 31octies Abs. 3 (neu)
Die Höhe der Direktzahlungen pro Hektare ist so zu bemes- sen, dass Produkterlös und Direktzahlungen unter allen topo- graphischen und klimatischen Bedingungen des Landes wirt- schaftlich existenzfähige Landwirtschaftsbetriebe verschiede- ner Grösse ermöglichen. Art. 31octies Abs. 4 (neu)
Einzelheiten regelt das Gesetz.
Minderheit II (Hämmerle, Baumann, Jaeger, Leemann, Matthey, Strahm Rudolf, Thür)
(falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird) Art. 31octies Abs. 3 (neu)
Der Bund finanziert die Massnahmen gemäss Absatz 2 aus all- gemeinen Bundesmitteln. Er erhebt zudem eine Lenkungsab- gabe auf Mineraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbehandlungsmitteln. Er verwendet den Ertrag dieser Abgabe zur Förderung einer besonders umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere für Aus- gleichszahlungen mit strengen ökologischen Auflagen.
Minderheit III (Thür, Baumann, Hämmerle, Jaeger, Leemann, Strahm Ru- dolf) (falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird)
Agriculture. Initiatives populaires
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N
19 septembre 1994
Art. 31octies Abs. 3 (neu)
Er finanziert die Massnahmen gemäss Artikel 31octies Ab- satz 2 aus allgemeinen Bundesmitteln und mittels Lenkungs- abgaben auf Produktionsmitteln. Er kann hiefür weitere Abga- ben erheben.
Minderheit IV
(Jaeger, Baumann, Leemann, Matthey, Strahm Rudolf, Thür) Art. 31octies Abs. 3 (neu) Streichen
Art. 2 al. 2 art. 31octies, 32 al. 1 Proposition de la commission Majorité Art. 31octies al. 1
a à l'approvisionnement assuré de la population;
Art. 31octies al. 2
c. elle peut édicter des prescriptions pour consolider la pro- priété foncière rurale;
d. .... les prestations fournies, à la condition que la preuve soit apportée que des exigences de caractère écologique sont sa- tisfaites;
e. elle encourage au moyen d'incitations économiquement rentables les formes d'exploitation particulièrement en accord avec la nature et respectueuses de l'environnement et de la vie animale.
Art. 31octies al. 3 (nouveau)
Elle engage à ces fins des crédits à affectation spéciale du do- maine de l'agriculture et des moyens généraux de la Confédé- ration.
Art. 32 al. 1
Les dispositions prévues aux articles 31bis, 31ter alinéa 2, 31quater, 31quinquies et 31octies alinéa 2, ne pourront être établies que sous forme de lois ou d'arrêtés fédéraux.
Minorité (Baumann, Bodenmann, Hämmerle, Ledergerber, Strahm Ru- dolf, Thür) Art. 31octies al. 2 let. b Biffer
Minorité (Baumann, Hämmerle, Strahm Rudolf, Thür) Art. 31octies al. 2 let. c Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité (Philipona, Binder, Cavadini Adriano, Couchepin, Friderici Charles, Nebiker, Perey) Art. 31octies al. 2 let. d Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Strahm Rudolf, Baumann, Bodenmann, Hämmerle, Leder- gerber, Thür) Art. 31octies al. 2 let. f (nouvelle)
f. elle peut ordonner une déclaration obligatoire pour les den- rées alimentaires et fourragères. Celle-ci renseigne notam- ment sur les méthodes de production, les critères de qualité et le pays d'origine.
Minorité
(Kühne, Gobet, Mauch Rolf, Nebiker, Philipona, Schwab, Strahm Rudolf, Theubet, Thür)
(au cas où la proposition de la minorité Philipona serait reje- tée)
Dispositions transitoires
Après un délai transitoire de cinq ans suivant l'adoption par le peuple et les cantons, le versement des paiements directs se- lon l'article 31octies alinea 2 lettre d sera lié à la condition que la preuve soit apportée que des exigences de caractère écolo- gique sont satisfaites.
Minorité /
(Hämmerle, Baumann, Bodenmann, Jaeger, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)
Art. 31octies al. 1
Le Conseil fédéral s'emploie à ce que l'agriculture, par le biais d'une production respectueuse de l'environnement et des ani- maux et adaptée au marché, apporte une contribution essenti- elle:
a. à l'approvisionnement de la population en denrées alimen- taires saines;
...
Art. 31octies al. 2
La Confédération soutient par des paiements directs les ex- ploitations paysannes cultivant le sol, qui fournissent une pre- station particulière en matière d'écologie, de protection des animaux et d'utilité publique. L'octroi des paiements directs est lié au respect des directives reconnues pour la culture bio- logique. D'autres paiements, notamment des subventions liées à la production et des contributions à la mise en valeur des produits, sont exclus.
Art. 31octies al. 3 (nouveau)
Le montant des paiements directs à l'hectare est à déterminer de façon que les recettes tirées de la vente des produits et les paiements directs permettent ensemble de maintenir des ex- ploitations viables de différentes grandeurs dans toutes les conditions topographiques et climatiques du pays. Art. 31octies al. 4 (nouveau)
Les détails seront réglés par voie légale.
Minorité II
(Hämmerle, Baumann, Jaeger, Leemann, Matthey, Strahm Rudolf, Thür)
(au cas où la proposition de la minorité I serait rejetée) Art. 31octies al. 3 (nouveau)
La Confédération finance les mesures mentionnées à l'ali- néa 2 au moyen des ressources générales de la Confédéra- tion. Elle perçoit en outre une taxe d'incitation sur les engrais minéraux, sur les excédents d'engrais de ferme et sur les pro- duits de traitement des plantes. Elle utilise le produit de cette taxe pour promouvoir une production agricole particulière- ment respectueuse de l'environnement et, notamment, pour fi- nancer des paiements compensatoires assortis de sévères conditions écologiques.
Minorité III
(Thür, Baumann, Hämmerle, Jaeger, Leemann, Strahm Rudolf)
(au cas où la proposition de la minorité | serait rejetée) Art. 31octies al. 3 (nouveau)
Elle finance les mesures visées à l'article 31octies alinéa 2 au moyen des ressources générales de la Confédération et de ta- xes d'incitation perçues sur les agents de production et peut prélever d'autres taxes à cet effet.
Minorité IV (Jaeger, Baumann, Leemann, Matthey, Strahm Rudolf, Thür) Art. 31octies al. 3 (nouveau) Biffer
Hämmerle Andrea (S, GR), Sprecher der Minderheit I: In der Debatte geht das Ziel der Übung ein bisschen verloren. Des- halb möchte ich es in Erinnerung rufen.
Wir sind im Begriffe, eine neue Verfassungsgrundlage für die Landwirtschaft zu formulieren. Wenn wir also eine neue Verfas- sungsgrundlage schaffen, wollen wir der Landwirtschaftspoli- tik einen neuen Inhalt, eine neue Richtung, geben. Seit 1947 bis heute genügte ein Halbsatz in Artikel 31bis Absatz 3 Lite- ra b der Bundesverfassung, wonach der Bund befugt ist, nöti- genfalls in Abweichung von der Handels- und Gewerbefrei- heit, Vorschriften «zur Erhaltung eines gesunden Bauernstan- des und einer leistungsfähigen Landwirtschaft sowie zur Festi- gung des bäuerlichen Grundbesitzes» zu erlassen. Dazu kom- men noch zwei, drei kleinere Bestimmungen in anderen Ver- fassungsartikeln. Das ist schon alles! Das genügte für die Ge- staltung der gesamten Agrarpolitik der Nachkriegszeit. Es ge-
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nügte auch für die neuesten Erlasse, wie zum Beispiel für das bäuerliche Bodenrecht sowie für die Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes usw.
Die Volksinitiative des Schweizerischen Bauernverbandes, um die es heute geht, ist ein Verfassungstext ohne substanti- elle Neuerungen. Er ist eher als Beruhigungstablette für die verunsicherte Bauernschaft gedacht. Damit wollte der Bauern- verband Präsenz und politische Aktivität demonstrieren. Der Gegenvorschlag des Ständerates sowie derjenige unserer Kommissionsmehrheit sind schöne Texte. Beide Gegenvor- schläge bewegen jedoch ebensowenig wie die Initiative des Bauernverbandes.
Ich frage Sie nun allen Ernstes: Wenn die Vorschläge der Kom- missionsmehrheit oder des Ständerates geltendes Verfas- sungsrecht wären, welches Gesetz, welche Verordnung, wel- che Budgetposition müssten aufgrund dieses neuen Verfas- sungsartikels geändert werden? Ich habe bisher noch nie eine Antwort auf diese Frage gehört, weil überhaupt kein Gesetz, keine Verordnung und keine Budgetposition geändert werden müssten, wenn wir diese Vorschläge annehmen würden. Es handelt sich also um Nullösungen. Wenn wir das, was wir ma- chen, ernst nehmen, betreiben wir eigentlich nur Schaum- schlägerei. Wir haben jetzt monatelang, jahrelang in der Kom- mission und dann wieder im Plenum an diesen Verfassungs- texten herumgebastelt. Das Ergebnis ist in der Tat eine Null- lösung.
Wenn wir der Landwirtschaft wirklich eine neue Verfassungs- grundlage bieten wollen, dann soll diese doch Substanz ha- ben. Dann müssen wir dem Volk doch etwas anbieten, was auch wirklich etwas bringt, nicht nur heisse Luft, sonst lassen wir doch lieber alles beim alten. Für das Bisherige reicht das allemal aus.
Wir dürfen doch nicht vergessen, dass die Landwirtschaft und die Landwirtschaftspolitik enorme Probleme haben. Diesen Problemen können wir doch nicht mit Allgemeinplätzen, mit nichtssagenden Verfassungsformulierungen, beikommen. Wir können ihnen auch nicht mit den bisherigen Rezepten bei- kommen. Ich nenne einige Stichworte.
Stichwort Bundesfinanzen: Die traditionelle Landwirtschafts- politik ist auf die Dauer nicht mehr finanzierbar. Wir können es uns auf die Dauer nicht mehr leisten, nachgelagerte Bereiche wie Käseunion, Butyra usw. à discrétion zu unterstützen.
Stichwort Ökobilanz: Die Landwirtschaft weist insgesamt eine negative Ökobilanz auf - Überdüngung, Bodenbelastung, Luftbelastung -; das kann nicht bestritten werden. Rechnet man das in Geld um, kommt man auf eine Summe, die sich zwischen 500 und 1500 Millionen Franken bewegt.
Stichwort Bauernsterben: Trotz der alten Landwirtschaftspoli- tik, die sich auch die Strukturerhaltung auf ihre Fahnen ge- schrieben hat, gehen jährlich Hunderte von Betrieben ein.
Stichwort Konsumentenpreise: Wir haben trotz dieser enorm teuren Landwirtschaftspolitik die weitaus höchsten Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Handlungsbedarf ist also in der Tat gegeben. Hier setzt nun der Antrag der Minderheit ein. Dieser Gegenentwurf der Min- derheit schlägt einen zukunftsgerichteten Verfassungsartikel vor, der die Probleme nun ernsthaft angeht, Lösungen auf- zeigt und nicht um den Brei herumredet und alles vor sich hin- schiebt. Unser Gegenvorschlag hat folgende Eckpfeiler:
Strikte Beschränkung auf Direktzahlungen; Verzicht auf jede produktgebundene Subvention und Verzicht auf Beiträge zur Produktverwertung, Überschussverwertung. Beide Zah- lungen, die produktgebundenen Subventionen und die Zah- lungen an die nachgelagerten Bereiche, haben uns ins Deba- kel hineingeführt.
Direktzahlungen nur an Bauernbetriebe, welche mess- und kontrollierbare gemeinwirtschaftliche ökologische Leistungen erbringen. Dies ist, ob Sie es gerne hören oder nicht, einzig und allein der biologische Landbau.
Ich wiederhole - wir kommen bei der Finanzierung im Detail darauf zu sprechen -: Keine Berufsgruppe in der Schweiz, auch keine sonstige Gruppe von Personen, bekommt Direkt- zahlungen einfach nur, weil es sie gibt. Das gibt es in unserem Land nicht. Auch für Arbeitslose werden noch in dieser Ses- sion die Voraussetzungen für den Bezug von Taggeldern mas-
siv verschärft, obwohl es sich hier nicht um Direktzahlungen, sondern um Versicherungsleistungen handelt.
Natürlich soll die Landwirtschaft nicht mit Direktzahlungen al- lein finanziert werden, sondern die Direktzahlungen sind nur das Dessert. Das Hauptgericht sollen in Zukunft, anders als heute, die Produkterlöse sein, also das, was auf dem Markt für die Produkte erzielt werden kann. Die Bauern müssen nach langen Jahren Halbstaatswirtschaft endlich mehr Markt spü- ren, dem Markt ausgesetzt werden.
Dies ist ein zukunftsgerichtetes landwirtschaftspolitisches Konzept mit klarer Zielsetzung. Wir wollen die Probleme nicht vor uns herschieben, sondern ernsthaft angehen. Es werden Lösungen präsentiert. Die Gatt-Konformität ist gewährleistet. Für die Bäuerinnen und Bauern ist dieses Konzept eine span- nende Herausforderung; für die Konsumentinnen und Konsu- menten ist das Konzept interessant; für Luft und Boden ist das Konzept eine Wohltat; und für die Bundeskasse ist das Kon- zept bezahlbar.
Ich bitte Sie, sich dies genau zu überlegen, bevor Sie dieses Konzept ablehnen.
Baumann Ruedi (G, BE), Sprecher der Minderheit: Die Min- derheit beantragt Ihnen, Buchstabe b von Artikel 31octies Ab- satz 2 BV-Entwurf zu streichen, wonach der Bund Vereinba- rungen über die Selbsthilfe allgemeinverbindlich erklären kann.
Es geht hier einmal mehr um die leidigen Zwangsabgaben an die grössten landwirtschaftlichen Branchenorganisatio- nen. Hier wird eine zusätzliche Regulierung geschaffen; ge- gen solche Regulierungen ist, wie Sie wahrscheinlich wissen, kürzlich ein Referendum zustande gekommen. Je nach Re- sultat der beiden Volksabstimmungen - die durch das Refe- rendum notwendig gewordene Abstimmung soll ja am glei- chen Tag stattfinden wie die Abstimmung über den Gegen- vorschlag - könnte dann eine sehr heikle Situation entste- hen. Die Gründe, die gegen entsprechende Zwangsabgaben sprechen - der Ständerat spricht beschönigend von Selbst- hilfemassnahmen -, werden immer zahlreicher.
In der Kommission für Wirtschaft und Abgaben wurden wir von der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bestimmung möglicherweise den Gatt-Bestimmungen wider- spricht. Herr Zosso hat dazu in der Kommission folgendes ausgeführt: «Litera b wird dann problematisch, wenn bei- spielsweise die Bauern aufgrund einer Selbsthilfe Exporte von einem Produkt subventionieren. Sobald der Staat diese Selbsthilfeaktion als allgemeinverbindlich erklärt, wird sie zu einer staatlichen Aktion, welche dann den Kürzungsvorschlä- gen im Gatt unterliegen würde.» Man wird also diese indi- rekte Produktionssubventionierung auch beim Gatt einkla- gen können.
Ich muss schon sagen: Ich begreife nicht, wie man fast unwi- dersprochen Deregulierung in dem der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Gewerbe verlangen kann - ich erinnere an die Motion der FDP-Fraktion - und gleichzeitig auf Verfas- sungsebene neue Regulierungen akzeptiert. Diese Bestim- mungen werden dazu führen, dass schlussendlich jeder mitt- lere Bauernhof zu Zahlungen an Verbände von mehr als 2000 Franken gezwungen werden kann. Letztlich wird das auch die Steuerzahler und Konsumenten treffen. Selbsthilfe- massnahmen müssen wie bisher freiwillig bleiben; staatlich angeordnete einzelbetriebliche Zwangsabgaben werden den Bauern nicht helfen, werden aber die Agrarbürokratie weiter aufblähen.
Übrigens: Glauben Sie ja nicht, dass diese Massnahmen von der bäuerlichen Basis akzeptiert werden. In einer Umfrage ei- ner welschen Agrarzeitschrift bei jungen Meisterlandwirten wurden diese staatlich verordneten Marketingbeiträge fast einhellig abgelehnt. Helfen werden diese Beiträge nicht den Bauern, sondern den zu zahlreichen ineffizienten Branchenor- ganisationen und Verbänden. Die Bauern sind mündig genug,
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selber zu wissen, ob und an welche Verbände sie Beiträge ausrichten, welche Verbände sie unterstützen wollen. Man muss als Bauer doch noch die Freiheit haben, einem Verband einen Beitrag vorzuenthalten, wenn man mit dessen Ver- bandspolitik nicht einverstanden ist. Mit der staatlich verord- neten Finanzierung von landwirtschaftlichen Verwertungsor- ganisationen haben wir ja in der Vergangenheit genügend schlechte Erfahrungen gemacht. Die Käseunion ist nur ein Beispiel dafür, was für ein Debakel entsteht, wenn das Geld einfach fliesst Eine bequeme Finanzierung der Landwirt- schaftsverbände durch die Bauern über Zwangsabgaben ist kontraproduktiv. Von den Bauern wird Ausrichtung auf den Markt und mehr Risikobereitschaft verlangt. Das gleiche, meine ich, kann man auch von den Agrarverbänden verlan- gen. Ein Zwang, ineffiziente Organisationen zu finanzieren, ist absurd.
Die Organisationen haben bereits heute ohne weiteres die Möglichkeit, über Preisabzüge am Produkt Werbeabgaben zu erheben. Allerdings müssen sie dann mit der Vermarktung des Produktes selber eine messbare Leistung erbringen.
Dazu braucht es aber keine neue Verfassungsgrundlage und auch kein neues Gesetz Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, Artikel 31octies Absatz 2 Buchstabe b ersatzlos zu streichen.
Wie angekündigt, will ich auch gleich den zweiten Minderheits- antrag - zu Artikel 31octies Absatz 2 Buchstabe c - begrün- den. Wir beantragen Ihnen, Litera c gemäss der Formulierung des Ständerates zu belassen. Das heisst, Vorschriften zur Fe- stigung des bäuerlichen Grundbesitzes sind zwingend und nicht, wie es die Mehrheit der WAK vorschlägt, nur noch fakul- tativ zu erlassen.
Warum? Die wichtigste Bestimmung des bäuerlichen Boden- rechtes ist das Ertragswertprinzip. Beim landwirtschaftlichen Bodenmarkt muss man grundsätzlich zwischen dem soge- nannt freien Markt und den Handänderungen mit den Verfü- gungsbeschränkungen gemäss bäuerlichem Bodenrecht un- terscheiden. Auf 95 Prozent der Handänderungen finden die Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts Anwendung, und nur etwa 5 Prozent der Heimwesen werden demnach auf dem sogenannt freien Markt gehandelt. Dank diesen Verfü- gungsbeschränkungen des bäuerlichen Bodenrechtes wer- den die meisten Kulturlandflächen nach wie vor zum Ertrags- wert an die nächste Generation übertragen. Nun muss man aber wissen, dass der Ertragswert als kalkulatorische Grösse im Durchschnitt etwa 1 Franken pro Quadratmeter beträgt, der Verkehrswert aber in der Regel zehn- bis zwanizigmal höher liegt. Im Klartext heisst das, dass die meisten Bauern und Bäuerinnen für einen durchschnittlichen Betrieb bei der Betriebsübernahme etwa 200 000 Franken aufwenden und später verzinsen und abzahlen müssen. Ohne das bäuerliche Bodenrecht und das darin verankerte Ertragswertprinzip würde der gleiche Hof ohne weiteres Millionen von Franken kosten.
Eine NFP-Studie hat folgendes ergeben: Sollte in der Land- wirtschaft dieses Ertragswertprinzip aufgegeben werden, dann müssten bei den heutigen Marktverhältnissen die Produ- zentenpreise und die Direktzahlungen mindestens verdoppelt werden, um den Bauern nur einigermassen ein Überleben zu ermöglichen. Ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, das Er- tragswertprinzip ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die schweizerische Landwirtschaft überhaupt.
Wenn wir dieses Prinzip mit einer Kann-Formulierung in einem neuen Verfassungsartikel nun relativieren, treiben wir die Ver- unsicherung in der Landwirtschaft auf die Spitze. Am Ertrags- wertprinzip und damit an den Bestimmungen zur Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes ist daher unter allen Umstän- den und ohne Einschränkungen festzuhalten. Das Ertrags- wertprinzip aufgeben heisst die schweizerische Landwirt- schaft aufgeben. Sie können nun einwenden, die Kann-For- mulierung müsse nicht zwingend zu einer Aushöhlung des bäuerlichen Bodenrechts führen. Wie dem auch sei, es ist je- denfalls bewusst eine Einladung für die Kreise, die erbittert ge- gen das revidierte bäuerliche Bodenrecht gekämpft haben, wenn auch ohne Erfolg. Auf diesem Weg wollen sie ihr Ziel doch noch erreichen, das Ziel, wieder einfacher aus Bauern-
land Bauland zu machen, im Zuge des nächsten Konjunktur- aufschwungs von Preissteigerungen zu profitieren.
Kostengünstig kann auf einem Bauerngut nur produziert wer- den, wenn es zu sogenannt normalen Bedingungen übernom- men werden konnte. Dank dem zwingenden bäuerlichen Bo- denrecht kann die überwiegende Mehrheit der Bauern und Bäuerinnen ihren Hof zu normalen Bedingungen überneh- men, und dank dem zwingenden Pachtrecht können Bauern- höfe und Kulturlandflächen zu realistischen Pachtzinsen ge- pachtet werden. Ich möchte die Autoren dieses WAK-Antrages fragen, ob sie diese Grundlage der schweizerischen Landwirt- schaft leichtfertig aufs Spiel setzen wollen.
Ich bitte Sie, der besseren Fassung - also jener des Ständera- tes - zuzustimmen.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), porte-parole de la minorité: Une partie de la population suisse réclame une production agricole particulièrement écologique, c'est-à-dire dépassant les standards généralement admis en Europe. Satisfaire à cette demande, c'est bien, à condition toutefois que les sur- coûts occasionnés soient payés par les consommateurs de ces spécialités, voire, à l'extrême limite, qu'ils soient pris en charge par la collectivité publique, si cela ne préjudicie pas les producteurs de denrées courantes que l'on expose à la concurrence internationale.
La nouvelle politique agricole formulée dans le 7e rapport sur l'agriculture indique clairement trois directions: première- ment, tenir compte davantage de l'influence des marchés: deuxièmement, soutenir une exploitation plus écologique; troisièmement, accroître les paiements directs.
Il n'est peut-être pas inutile de rappeler ici que notre Parlement a entériné ces dispositions l'années dernière. La référence au marché signifie un rapprochement progressif par rapport aux prix prévalant en Europe et dans le monde. Pour encourager des formes d'agriculture spécialement respectueuses de l'en- vironnement, un train de mesures éducatives, incitatives et ré- glementaires est mis en oeuvre. Quant aux paiements directs instaurés en 1993 par les articles 31a et 31b de la loi sur l'agri- culture, ils visent deux buts que je vous rappelle: les premiers, dits complémentaires, sont destinés à compenser les pertes de revenu résultant de la flexibilité et de l'internationalisation des prix. Les seconds sont des contributions pour prestations écologiques particulières.
Jusqu'ici, même si ces mesures sont diversement appréciées, elles ont en tout cas l'avantage d'être cohérentes et de suivre une logique. Malheureusement, la majorité de la commission, dans un moment de faiblesse, d'égarement, ou peut-être de grande fatigue, a accepté une modification qui remet totale- ment en cause l'équilibre de la nouvelle politique agricole que nous avons décidée en votant l'année dernière les modifica- tions de la loi sur l'agriculture.
Si vous suivez la majorité de la commission, ce sera la totalité des paiements directs qui serviront à indemniser des produc- tions hors standards dont on ne sait d'ailleurs pas quel volume est souhaité par le marché ou par la société. Il n'y aurait plus - dans cette sombre hypothèse - ni base légale, ni manne bud- gétaire pour atténuer les baisses de prix consécutives aux Ac- cords de l'Uruguay Round du Gatt ou au rapprochement avec l'Union européenne.
Il a été dit et redit dans cette salle - comme ailleurs - que l'agri- culture doit absolument réduire ses coûts de production. Comment voulez-vous que cela soit possible si nous créons simultanément des exigences qui ont pour effet direct de les augmenter? Il faut absolument suivre la décision du Conseil des Etats pour aller dans le sens d'une revitalisation du sec- teur agricole et non le contraire. Gardons les pieds sur terre et reconnaissons que la production agricole suisse est qualitati- vement l'une des meilleures en comparaison internationale. Elle est onéreuse parce que l'environnement naturel et écono- mique de la Suisse est coûteux, mais aussi parce que les exi- gences législatives sont plus sévères.
Dès lors qu'on ouvre davantage les frontières, une dose de paiements directs s'impose pour combler une partie de l'écart entre nos coûts et les prix praticables sur les marchés. C'est là une obligation si l'on veut conserver une agriculture dans ce
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pays. Il ne faut pas laisser le sapin écologiste étouffer la forêt qui est laborieusement tenue en bon état.
La décision du Conseil des Etats reprise par la minorité de la commission est bien la meilleure, il faut la soutenir.
Strahm Rudolf (S, BE), Sprecher der Minderheit: Ich be- gründe zuerst den Minderheitsantrag zur Deklarationspflicht (Art. 31octies Abs. 2 Bst. f neu). Ich erlaube mir dann aber auch, noch einige Worte zum Antrag der Minderheit Philipona (Art. 31octies Abs. 2 Bst. d) - zur Frage des ökologischen Lei- stungsnachweises - zu sagen.
Zuerst zum Minderheitsantrag zu Artikel 31octies Absatz 2 Buchstabe f: Wir möchten in diesem neuen «Agrarartikel» eine Deklarationsmöglichkeit oder eine Deklarationspflicht in der Kann-Formel verankert haben. Deklarationspflicht heisst, dass der Bund vorschreiben kann - ich betone: kann -, dass bestimmte Merkmale betreffend Qualität oder Produktionsart eines Landwirtschaftsproduktes bei der Vermarktung angege- ben werden.
Eine Vorbemerkung: Zur Marktwirtschaft gehört Transparenz. Transparenz für den Konsumenten oder Käufer ist eine der sechs Voraussetzungen in der klassischen Nationalökono- mie, eine der sechs Voraussetzungen für einen funktionieren- den Markt. Wer die Pflicht der Deklaration über ein Gut ab- lehnt, kann sicher nicht für sich in Anspruch nehmen, er sei für die Marktwirtschaft. Die Konsumentin oder der Konsu- ment muss wissen, was hinter dem Produkt steckt, woher es kommt und wo es produziert worden ist. Es muss deklariert werden, wie das Produkt zustande gekommen ist und was es enthält.
Ich möchte, dass der Bund die Möglichkeit erhält, zum Bei- spiel - ich enumeriere nicht abschliessend - die Produktions- methode deklarieren zu lassen: Ist das Produkt ein Resultat aus der Hors-sol-Produktion, oder ist es bodenabhängig pro- duziert worden, oder stammt das Produkt aus biologischem Anbau, aus IP-Produktion oder konventioneller Landwirt- schaft? Beim Fleisch zum Beispiel ist die Tierhaltungsart ein Kriterium: Handelt es sich um Natura-Beef? Bei Eiern: Stam- men die Eier aus Bodenhaltung?
Weitere Kriterien könnten sein: Ist das Produkt bestrahlt wor- den oder nicht, ist das Produkt das Resultat eines gentech- nisch veränderten Organismus, oder ist es eine natürliche Sorte? Zur Deklaration kann auch die Angabe des Herkunfts- landes gehören.
Mit unserem Antrag wollen wir ein jahrelanges Anliegen der Konsumentenorganisationen, ein langjährigens Anliegen üb- rigens auch des Biolandbaus, endlich verwirklichen. Mit der Kann-Formel haben wir eine Flexibilität eingebaut: Wir möch- ten, dass die Deklarationspflicht dort realisiert, dort verankert wird, wo dies sinnvoll und machbar ist. Wo bei Importproduk- ten Probleme bestehen, kann man auch pragmatische Lösun- gen realisieren oder eine freiwillige Deklaration erwirken.
Einige «Freihandelsfundamentalisten», vor allem Leute aus dem Bawi, haben behauptet, die Deklarationspflicht sei Gatt- widrig. Deklarationspflichten im konsumentenpolitischen Sinne sind nicht Gatt-widrig! Wir haben die gleiche Frage in ei- ner anderen Kommission, nämlich in der Urek, betreffend Tro- penholzdeklaration oder Holzdeklaration geprüft. Wir haben zu dieser speziellen Frage - ist eine Deklarationspflicht Gatt- konform oder nicht? - sogar Hearings mit Aussenstehenden, mit Professor Hauser aus St. Gallen, durchgeführt.
Das Resultat ist folgendes: Deklarationspflicht mit konsumen- tenpolitischer Zielsetzung ist Gatt-konform. Es gibt nur dort Probleme mit der Gatt-Regel und mit der WTO-Gesetzgebung, wo die Deklarationspflicht einen diskriminierenden Charakter hätte, oder dort, wo das Erbringen der nötigen Informationen aus dem Ausland den Charakter eines nichttarifarischen Han- delshemmnisses annehmen könnte. Wir haben aus diesem Grunde bei unserem Antrag die Kann-Formel gewählt. Man hat hier eine Flexibilität, man kann pragmatische Lösungen anvisieren. Aber das Gatt-Recht ist tangiert, die konsumenten- orientierte Deklaration nicht.
Per se ist das Gatt-Recht ohnehin offen, es gibt dort keine Vor- schriften, auch im neuen WTO-Recht nicht. Würde ein Konflikt entstehen, müsste die zukünftige Schiedsinstanz der WTO
den Entscheid fällen. Per se ist aber eine Deklaration gar nicht Gatt-widrig.
Ein Wort zu den Auswirkungen der Deklaration: Ich glaube, die schweizerische Landwirtschaft kann an dieser Deklarations- pflicht nur Interesse haben. Ich muss Sie daran erinnern, dass auch der Bauernverband in den Vorverhandlungen die Dekla- rationspflicht immer unterstützt hat. Ein Label für bestimmte Produktionsarten signalisiert und markiert auch gegenüber der Konsumentin und dem Konsumenten deutlich den möglichen Konkurrenzvorteil für die schweizerische Landwirtschaft, für die schweizerische Ware. Die schweizerische Spezialitätenpro- duktion hätte damit eine Rahmenbedingung, die einen Schutz bedeutet, auch wenn sie nichtdiskriminierend ist. Der Schwei- zer Landwirt erhält eine Profilierungsmöglichkeit mit seinem speziellen Produkt, mit seiner Spezialität, seien es nun Eier aus Bodenhaltung oder sei es Natura Beef oder sei es Gemüse aus integrierter Produktion. Das ist ein Konkurrenzvorteil.
Ich glaube, gegen die Deklarationspflicht können nur jene Tierfabrik-Betriebsleiter etwas haben, die dem EU-Modell nacheifern möchten. Aber diese Deklarationspflicht ist im Sinne der schweizerischen Landwirtschaft. Sie diskriminiert weder Schweizer noch Ausländer, wenn sie so angewandt wird, wie ich es hier erklärt habe. Sie ist im Interesse der schweizerischen Landwirte, und sie ist auf mündige und be- wusste Konsumenten und Konsumentinnen ausgerichtet. Diese Konsumenten brauchen Informationen für ihren Kauf- entscheid. Ich bitte Sie, das zu unterstützen.
Weil jetzt die Diskussion so angelegt ist, dass wir nicht zu jeder einzelnen Bestimmung etwas sagen können, erlaube ich mir noch ein Wort zum Minderheitsantrag Philipona, der bekannt- lich den ökologischen Leistungsnachweis bekämpft. Ich muss hier nur eines sagen. Weil fast alle Unterzeichner des Antrags der Minderheit Philipona aus der Westschweiz stammen, wird der Anschein erweckt, es bestehe hier einmal mehr ein Rösti- graben, nämlich in bezug auf den ökologischen Leistungs- nachweis. Ich muss das berichtigen, wenn ich die Zahlen habe und feststelle, wie viele Landwirte in der Westschweiz - verglichen mit der Deutschschweiz - bereits auf integrierte Produktion umgestellt haben. Es ist ein überproportionaler Anteil. Gesamtschweizerisch haben nach dem ersten Jahr 17 Prozent der Landwirte, also etwa jeder sechste, auf IP um- gestellt. Das ist ein grosser Erfolg nach dem ersten Jahr. Aber im Kanton Neuenburg sind es 41 Prozent, im Kanton Waadt 21 Prozent, im Jura 24 Prozent, im Kanton Genf über 20 Pro- zent. Sie sehen, der Anteil der IP-Bauern in der Romandie ist überproportional hoch. In der IP-Frage gibt es keinen Rösti- graben. Das wollte ich noch berichtigt haben.
Wenn der ökologische Leistungsnachweis jetzt zufälliger- weise aus der Romandie bekämpft wird, so ist dort vielleicht bei den «Bauernpolitikern» etwas mehr «Wagenburgmentali- tät» festzustellen, aber die Basis der Bauern selber hat längst mit der Umstellung begonnen. Auf dieser Liste sehe ich z. B., dass im Kanton Waadt bereits nach einem Jahr 790 Landwirte auf IP umgestellt haben. Deshalb ist der Antrag der Minderheit Philipona zu Buchstabe d abzulehnen.
Gobet Alexis (C, FR), porte-parole de la minorité: En raison de l'absence de M. Kühne, je prends le relais pour défendre la position de la minorité Kühne.
Dans un premier temps, je vous demanderai d'approuver la proposition de minorité Philipona faite à la lettre d. La proposi- tion de minorité Kühne devrait être soumise au vote et, bien sûr, être soutenue seulement si la majorité de la commission l'emporte dans le débat qui opposera la majorité à la minorité Philipona (let. d). Si la minorité Philipona l'emporte, nous reti- rerons la proposition de minorité Kühne.
Je rappelle brièvement les principes de la nouvelle politique agricole: d'une part, renforcer les liens avec le marché, d'autre part, combler le handicap économique dû à l'environnement très coûteux que nous connaissons en Suisse, au travers des paiements directs selon l'article 31a et, ensuite, selon l'article 31b de la loi sur l'agriculture pour rétribuer les métho- des de production proches de la nature. Je crois que ces prin- cipes ont été clairement définis lors de l'adoption du 7e rapport sur l'agriculture aussi bien que lors des modifica-
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tions de la loi sur l'agriculture, notamment dans les articles que je viens de citer.
Nous suivrons une marche normale vers cette évolution sou- haitée par la Confédération. Nous devons donc veiller à ce que cette nouvelle politique agricole se mette en oeuvre de ma- nière cohérente, c'est-à-dire que nous devons donner aux agriculteurs la possibilité de se réorienter graduellement, sans mettre en péril les exploitations.
C'est le but de la proposition de minorité Kühne, qui prévoit des dispositions transitoires selon lesquelles les exigences re- quises dans la proposition de la majorité de la commission ne soient appliquées que cinq ans après l'adoption par le peuple et les cantons de cette disposition constitutionnelle.
Je profite de l'occasion pour m'inscrire en faux contre ce que vient de dire M. Strahm Rudolf, qui prétend qu'il y a un «Rösti- graben» dans la conception de la nouvelle politique agricole. Je veux quand même relever que font partie de la minorité de la commission non seulement des Romands, mais aussi MM. Binder et Nebiker, notamment. Par conséquent, la conception de la nouvelle politique agricole, la perception par les responsables, ne connaît pas de «Röstigraben», c'est somme toute un consensus qui s'est révélé au sein des repré- sentants de la profession pour faire en sorte que cette nouvelle politique agricole se mette en oeuvre de façon cohérente et d'une manière qui puisse être totalement maîtrisée par les paysans suisses.
Par conséquent, je vous recommande d'approuver la proposi- tion de minorité Philipona et, si vous deviez malheureusement la refuser, je vous proposerais alors d'approuver la proposi- tion de minorité Kühne.
Hämmerle Andrea (S, GR), Sprecher der Minderheit II: Wie gesagt, es handelt sich bei unserem Antrag zu Absatz 3 um ei- nen Eventualantrag, falls das Konzept der Minderheit | (Häm- merle) abgelehnt wird und Sie der Mehrheit folgen. Wenn Sie nämlich das Konzept der Minderheit I annehmen, dann wird dieser Eventualantrag natürlich hinfällig, weil dann diese Pro- duktionsmittel, die unerwünscht sind, gar nicht mehr zum Ein- satz kommen können.
Ich habe viel Verständnis für die Verunsicherung der Bäuerin- nen und Bauern: Das Gatt bietet Probleme, die Einkommens- verluste sind nicht wegzudiskutieren, die Finanzkrise des Bun- des ebenfalls nicht.
Absatz 3 über die Finanzierung der Landwirtschaftspolitik ge- mäss Antrag der Kommissionsmehrheit ist aber - ich muss es Ihnen sagen - nichtssagend. Es handelt sich auch hier um eine Nullösung. Hier hat der Berg nicht einmal eine Maus, son- dern höchstens ein Mäuschen geboren, denn was Sie da hin- einschreiben, das ist eine Trivialität Wie sonst finanzierte der Bund bisher die Agrarpolitik, wenn nicht mit allgemeinen und zweckgebundenen Bundesmitteln? Er macht es ohne Verfas- sungsbestimmung genau so, wie er es mit Verfassungsbe- stimmung machen würde. Mit diesem Antrag der Kommis- sionsmehrheit wird ja auch nicht gesagt, wie viele Mittel der Bund für die Landwirtschaft einsetzt. Was Sie da vorschlagen, ist genau soviel wert wie der ganze Verfassungsartikel, dem Sie dann irgendwann zustimmen werden, nämlich überhaupt nichts.
Wenn Sie aber mit dem Absatz über die Finanzierung, wie Sie ihn formuliert haben, mehr wollen als einfach das in die Ver- fassung schreiben, was ohnehin Praxis ist, also wenn Sie da- mit irgendwie eine Beitragsmaschine zum Nulltarif einrichten wollen, dann kann ich Ihnen sagen: Das geht nicht. Ich muss als Bauer und als Staatsbürger wiederholen: Es gibt in der Schweiz keine Berufsgruppe, die ein verfassungsmässiges und erst noch voraussetzungsloses Recht auf ein garantier- tes Einkommen hat. Für ein solches Ansinnen werden Sie im Volk nie eine Mehrheit bekommen. Für dieses Ansinnen sinkt das Verständnis von Tag zu Tag. Sie werden damit ins Leere laufen.
Sie wissen: In allen Studien, in allen Berichten und in allen De- klarationen wird immer wieder gesagt, die Ökologisierung der Landwirtschaft sei das Ziel. Dieses Ziel ist anerkannt, verbal und auf dem Papier. Aber in der Praxis besteht ein riesiger Nachholbedarf. Herr Bundesrat Delamuraz sagt in jedem sei-
ner Referate - er wird es sicher auch heute sagen -, dass die Ökologisierung der Landwirtschaft vorangetrieben werde. Wir haben ja Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes eingeführt. Ich muss Ihnen sagen: Dieser Artikel ist schön und gut, und wenn er angewendet wird, massiv angewendet wird, ist er noch besser. Aber er ist mit Sicherheit nicht das einzige und auch nicht das wichtigste Instrument zur Ökologisierung der Landwirtschaft.
Der Antrag der Minderheit Il hat einen anderen Ansatz. Die Bauern selber sollen über einen finanziellen Anreiz etwas zur Realisierung einer ökologischeren Landwirtschaft beitragen. Die Produktionsmittel, die den Hauptgrund für die vorhin schon beklagte Misere, für die Probleme bilden, sollen mit ei- ner Lenkungsabgabe belastet werden.
Wir haben ja - das ist ebenfalls unbestritten - in der Landwirt- schaft ein Stickstoffproblem, wir haben ein Phosphorproblem, wir haben Probleme mit Fungiziden, Herbiziden, Pestiziden. Der Einsatz dieser unerwünschten Produktionsmittel führt zu- dem noch zu einem weiteren Problem, nämlich zu dem der Überproduktion, zu dieser Überproduktion, die wir uns nicht leisten und die wir nicht finanzieren können. Also müssen diese Produktionsmittel, die zu diesem unerwünschten Zu- stand führen, belastet werden.
Diese Lenkungsabgabe soll nach unserem Antrag auf diejeni- gen Betriebe umgelagert werden, die zukunftsgerichtet, er- wünscht, d. h. ökologisch, wirtschaften. Weil diese Lenkungs- abgaben innerhalb der Landwirtschaft umgelagert werden, gibt es für die Landwirtschaft auch keine Mehrbelastung.
Ich habe das Gegenargument von Herrn Binder schon kurz gehört, es handle sich hier nur um einen kleinen Beitrag, des- halb bringe das nicht viel. Ich muss Ihnen aber sagen, es geht immerhin um 200 Millionen Franken. Ich weiss, dass das im Landwirtschaftsbudget ein kleiner Betrag ist. Aber 200 Millio- nen sind für mich immer noch 200 Millionen.
Zum zweiten ist das Ziel die Verminderung des Einsatzes die- ser unerwünschten Produktionsmittel. Dieses Ziel wird genau mit dieser Abgabe erreicht: Es geht weiterhin um die Extensi- vierung, die kleinere Umweltbelastung, die kleinere Über- schussproduktion, die kleineren Kosten für die Überschuss- verwertung.
Wenn die Bäuerinnen und Bauern diese Eigenleistung erbrin- gen, ist auch die Verankerung des Grundsatzes vertretbar, dass der Bund die Landwirtschaft mit allgemeinen Bundesmit- teln unterstützen soll. Dieser Grundsatz ist denn auch im An- trag der Minderheit Il festgehalten.
Im März 1995 soll ein ganzes Paket von landwirtschaftspoliti- schen Vorlagen zur Volksabstimmung kommen. Es werden insgesamt drei oder vier Vorlagen sein. Wenn Sie der Landwirt- schaft, den Bäuerinnen und Bauern, einen Dienst erweisen wollen, müssen Sie Ihre Vorschläge bedeutend breiter abstüt- zen. Sie dürfen nicht nur die «Bauernpolitiker» befriedigen -- und allenfalls die Bauern, aber nicht einmal die befriedigen Sie mit Ihrem Konzept -, Sie müssen auch berücksichtigen, dass die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Konsu- menten sind, Arbeitnehmer, Leute, die in anderen Berufen ar- beiten als in der Landwirtschaft. Wie Sie das angelegt haben, laufen Sie im März 1995 in ein Debakel. Die Leidtragenden sind zuerst und vor allem die Bäuerinnen und Bauern, die Sie vertreten.
Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie Ihre Politik viel breiter abstützen müssen, sonst geht das nicht!
Thür Hanspeter (G, AG), Sprecher der Minderheit III: In Ab- satz 3 dieses Verfassungsartikels hätte es darum gehen sol- len, die Finanzierung der bäuerlichen Einkommen zu garantie- ren. Das war die Meinung, die eine Mehrheit dieses Rates hatte, als sie in der letzten Session diesen Verfassungsartikel zur nochmaligen Beratung an die Kommission zurückwies. Die Kommission hat sich dieser Frage intensiv angenommen. Und die Mehrheit kommt zur beeindruckenden Formulierung: Der Bund setzt für die Direktzahlungen «zweckgebundene Mit- tel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bun- desmittel ein». Das wäre etwa gleich unnötig oder gleich wirk- sam, wie wenn Sie in die Verfassung schreiben würden: Die Kosten der Landesverteidigung werden aus den allgemeinen
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Bundesmitteln finanziert. Das haben Sie also zu bieten, wenn Sie die Frage beantworten müssen, wie Sie die bäuerlichen Einkommen garantieren wollen.
Der Antrag der Minderheit III zielt in die gleiche Richtung wie jener der Minderheit II (Hammerle). Die Minderheit ill will, wenn man schon über die Finanzierung spricht, in der Verfas- sung verankert haben, dass auch für die Finanzierung von Di- rektzahlungen Lenkungsabgaben erhoben werden können. Im Unterschied zum Antrag der Minderheit II, der diese Len- kungsabgaben nur für besonders umweltschonende landwirt- schaftliche Produktion einsetzen will, ist dieser Antrag etwas allgemeiner und offener formuliert: Wir sagen, dass diese Len- kungsabgaben zur Finanzierung aller Massnahmen, die ge- mass Artikel 31octies Absatz 2 Buchstabe d vorgesehen sind, eingesetzt werden müssen. Das heisst im Klartext, dass ein ökologischer Leistungsnachweis zur Auszahlung genügt, dass die Lenkungsabgaben zur Finanzierung eingesetzt wer- den dürfen, wenn solche Leistungen die IP-Anforderungen er- füllen.
Sie werden sagen, dass wir mit den Direktzahlungen, wie sie die Verfassung nun vorsieht, einen Beitrag dafür leisten, dass sich umweltschonende Produktion breiter durchsetzt. Das ist rich- tig. Dieses Ziel wird durch diesen Verfassungsartikel anvisiert. Aus meiner Sicht und aus der Sicht der Minderheit III genügt das aber nicht. Mit den Direktzahlungen werden zwar jene Landwirte belohnt, die bereit sind, ökologische Auflagen zu er- füllen und die Natur weniger zu belasten. Die grossen Umwelt- belastungen können jedoch mit dem System der Direktzahlun- gen noch nicht nachhaltig vermindert werden, weil die Direkt- zahlungen für Intensivtierhalter, -ackerbauern oder -gärtner bestenfalls ein Trinkgeld sind und wir diesen Teil der landwirt- schaftlich Produzierenden mit den Ökobeiträgen nicht für eine umweltschonendere Produktion motivieren können. Das er- klärte Ziel eines solchen Verfassungsartikels müsste doch sein, dass nicht nur jene belohnt werden, die bereits umwelt- schonend produzieren oder die es bereits wissen, sondern dass auch jene, die zu den grössten Umweltverschmutzern ge- hören - die Intensivtierhalter -, für solche Umstellungen moti- viert werden. Dass sie mit dem bestehenden System zu wenig motiviert werden, kann man statistisch nachweisen.
In jenen Kantonen, in denen die Intensivtierhalter besonders verbreitet sind, beispielsweise im Kanton Luzern, in den Kan- tonen der Innerschweiz - Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden -, ist die Anzahl der umgestellten Betriebe mit 4 Prozent unterdurchschnittlich, während in der übrigen Schweiz der Prozentsatz der Umstellung immerhin bereits 17 Prozent beträgt. Das ist der Beweis dafür, dass dort, wo überdurchschnittlich viele Intensivtierhalter existieren, eine unterdurchschnittliche Umstellung auf IP-Produktion und bio- logischen Landbau festzustellen ist. Das ist der Grund, wes- halb Sie allein mit Direktzahlungen das anvisierte ökologische Ziel nicht erreichen können, sondern gleichzeitig mit den Len- kungsabgaben einen zusätzlichen Impuls in diese Richtung geben müssen.
Eine Umstellung in diesen Bereichen, eine Extensivierung der Produktion, kann also nur über eine Lenkungsabgabe auf Mi- neraldüngern, Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenbe- handlungsmitteln erreicht werden. Ohne Lenkungsabgaben müssen Sie eine tiefgehende Spaltung in den Landwirt- schaftsbetrieben in Kauf nehmen: Sie werden auf der einen Seite die wenigen Betriebe haben, die ihre Ökogärtchen pfle- gen und Direktzahlungen beziehen - solche Betriebe, die bis- her ohnehin die Natur nur minimal gefährdet haben -, und auf der anderen Seite das Gros der landwirtschaftlichen Intensiv- betriebe, welches aufgrund des beschlossenen Anreizsy- stems der Direktzahlungen überhaupt keine Veranlassung hat, die Intensivtierhaltung zu überdenken und umzustellen. Gerade für solche Betriebe sollten Sie mit den Lenkungsabga- ben die Voraussetzungen schaffen, damit diese gewaltigen ökologischen Schäden, diese gewaltige Umweltbelastung, die gerade von solchen Betrieben verursacht werden, endlich verringert werden können.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit III zu unter- stützen, falls Sie dem weiter gehenden Antrag der Minderheit Hämmerle nicht folgen können.
Jaeger Franz (U, SG), Sprecher der Minderheit IV: Ich habe ei- nen Vorschlag zur Rationalisierung gemacht und gesagt, ich spräche sowohl für die Minderheit IV als auch für die Fraktion. Ich werde deshalb jetzt nicht doppelt so lange reden, sondern möchte es so kurz als möglich machen.
Ich bin überzeugt, dass wir am Ende dieser Debatte mit rela- tiv grossem Mehr dem bundesrätlichen Entwurf bzw. den An- trägen der Mehrheit der Kommission als Gegenvorschlag zur Initiative des Bauernverbandes zustimmen werden. Es kann eigentlich auch diesmal kaum viel passieren. Dennoch bin ich überzeugt davon, dass Sie damit eine falsche Entschei- dung treffen - Sie machen einen Fehler. Denn Sie haben ja vor etwa einem halben Jahr diese Vorlage, den Gegenvor- schlag, zurückgewiesen und der Kommission bzw. dem Bun- desrat den Auftrag gegeben, einige Dinge zu klären, nämlich z. B. die Finanzierungsbedürfnisse und die Art und Weise, wie man die Finanzierungsbedürfnisse befriedigen möchte. Die Antwort ist nun aber nicht so eindeutig herausgekom- men, als dass sie jetzt eine Grundlage abgeben würde, damit wir hier einen rationalen, zukunftsgerichteten Entscheid fällen können. Wir können das nicht. Wir müssen uns auch be- wusst sein, dass dies nicht unbedingt die Schuld der Initian- ten oder der Leute ist, die damals diesen Gegenvorschlag ausgearbeitet haben, sondern die Rahmenbedingungen ha- ben sich seither enorm verändert.
Ich möchte hier vier Stichworte aufwerfen:
Inzwischen ist generell, insbesondere aber mit Bezug auf die schweizerische Wirtschaft, eine Deregulierungsdebatte in Gang gekommen. Und diese Deregulierungsdebatte kann na- türlich - darüber müssen wir uns im klaren sein - an der Land- wirtschaftspolitik nicht vorbeikommen, denn eine Deregulie- rung, die die Landwirtschaftspolitik umgeht, ist ja gar keine echte Deregulierung.
Die Diskussionen um das Gatt und die Einflüsse der Uru- guay-Runde auf die Agrarpolitik in der Schweiz sind weit vor- angekommen - viel weiter und schneller, als wir es damals ge- dacht hätten. Wir müssen uns im klaren darüber sein, dass die Tarifizierung und der Subventionsabbau, der dort verlangt wird, neue Rahmenbedingungen schaffen.
Dies wird zudem noch durch die Umweltsituation untermau- ert, die sich ja mittlerweile auch nicht verbessert hat. Denken wir daran, dass die Landwirtschaft immerhin 15 Prozent der klimarelevanten Schadstoffe emittiert, was ja nicht die Schuld der Bauern ist, aber es ist die Schuld des Systems - es ist die Schuld des Systems, das die Bauern zu einer intensiven Be- wirtschaftung anhält.
Eine weitere Rahmenbedingung bildet die desaströse Ver- fassung unserer Bundesfinanzen. Wir hätten vor einigen Jah- ren noch nicht daran gedacht, dass es dereinst kaum mehr möglich sein wird, einige der grossen Aufgaben des Bundes überhaupt noch finanzieren zu können, gehe es um die AHV, um die Arbeitslosenversicherung, um die Verkehrspolitik oder um die Landwirtschaftspolitik. Aber wir wissen, dass wir die Bedürfnisse der Landwirtschaft in Zukunft nicht finanzie- ren und überhaupt die Frage der Finanzierung nicht beant- worten können, wenn wir heute nicht Klarheit schaffen, bei- spielsweise darüber, wieviel die Umlagerung auf die Direkt- zahlungen kostet.
Aus diesen Gründen wäre es richtig, einen Marschhalt zu ma- chen, und es wäre nicht an den Vertretern der Minderheit, dar- über nachzudenken, wie der Übergang von produktbezoge- nen Unterstützungsbeiträgen zu Direktzahlungen vollzogen werden kann. Es sollten am Schluss nicht zwei Subventions- systeme nebeneinander zum Tragen kommen, die letzten Endes die ganze Politik in ein Fiasko hineinführen könnten. Das müssen wir verhindern.
Wir müssen aber auch verhindern, dass diese Regulierungen beibehalten werden. Wir sind uns ja alle einig, dass hier mehr Markt zum Tragen, zum Spielen, kommen muss. Herr Strahm Rudolf hat erwähnt, dass die Transparenz zum Markt gehöre. Herr Strahm, ich möchte hinzufügen, es gehört auch zur Funk- tionsfähigkeit eines Marktes, dass Subventionen nicht voraus- setzungslos gewährt werden. Denn Subventionen sind Preis- eingriffe, verzerren, und Subventionen, sofern sie vorausset- zungslos gewährt werden, sind weiterhin einfach einseitige
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Einkommensübertragungen. Das hat mit Markt nichts oder wenig zu tun.
Ich muss Sie deshalb bitten, hier den Vertretern der Minderhei- ten zuzuhören, die sagen, dass es im Sinne der marktwirt- schaftlichen Verpflichtung sein muss, die Direktzahlungen, die ja die Existenzgrundlage der bäuerlichen Produzenten si- chern sollen, verpflichtend an ökologische Leistungen zu bin- den. Das muss eigentlich die Aufgabe der Gesetzgebung sein und nachher auch diejenige der Vollzugsbehörde. Wir dürfen das nicht schlittern lassen. Tun wir das, landen wir schliesslich einfach in einem weiteren Subventionsdschungel. Bei den fi- nanziellen Bedürfnissen und Erfordernissen, die dort anste- hen, werden wir ganz grosse Schwierigkeiten haben, sie der- einst einmal zu finanzieren.
Ich erinnere an die Stichworte der Expertenkommissionen, de- ren Berichte vor einigen Tagen erschienen sind und die in ihrer Substanz sicher richtig sind. Ich denke an die integrierte Pro- duktion, an den biologischen Landbau, aber auch an die öko- logischen Ausgleichsflächen und an die kontrollierte freie Hal- tung. All das sind Stichworte, die verbindlich in die Vorausset- zungen für Auszahlung von Direktzahlungen einbezogen wer- den müssen.
Das wäre an sich ein Konzept, das grundsätzlich, substantiell von gar niemandem bestritten wird. In der Umsetzung haben wir jedoch grosse Mühe. Wir haben beispielsweise auch Mühe, die Lenkungseffekte durch ein weiteres marktwirt- schaftliches Instrument zu verstärken, nämlich durch die Len- kungsabgaben beispielsweise auf Dünge- und Produktions- mitteln. Vor einigen Jahren habe ich in dieser Hinsicht eine Motion eingereicht, die dann als Postulat überwiesen wurde. Man hat gesagt, dass das an sich ein richtiges, marktwirt- schaftliches Instrument sei.
Jetzt wollen wir nur wieder die Finanzierung über zweckge- bundene Beiträge aus allgemeinen Bundesmitteln sicherstel- len. Das reicht nicht. Mit diesen Finanzierungsinstrumenten können wir erstens die Finanzierung der Direktzahlungen nicht sicherstellen, und zweitens müssen wir dort konkreter werden, wo es darum geht, die Lenkungseffekte der ökolo- gisch verpflichtenden Direktzahlungen zu verstärken. Das ist eigentlich der Sinn dieser Minderheitsanträge. Es ist falsch, dass man darauf nicht so richtig eingehen will.
Aus all dem Gesagten ist es offensichtlich geworden, dass un- sere Fraktion selbstverständlich nicht der Initiative des Bau- ernverbandes, aber auch nicht den Anträgen der Mehrheit der Kommission zustimmen kann. Wir ziehen, vor die Wahl ge- stellt, die Minderheitsanträge vor und sind der Auffassung, dass es letztlich darum geht, hier wirklich marktwirtschaftliche Verhältnisse einzuführen, in der Auffassung, dass marktwirt- schaftliche Verhältnisse in der Agrarwirtschaft letzten Endes auch der Ökologie am ehesten förderlich sind.
Ich möchte an das erinnern, was wir kürzlich im «Folio» der «NZZ» lesen konnten, nämlich an den Ausspruch eines Bau- ern aus Neuseeland, der gesagt hat: «Subventionen sind schmutziges Geld, und ein Bauer, der von seinem Handwerk etwas versteht, wird niemals etwas für Subventionen übrig ha- ben.» Das sollte, glaube ich, die Mentalität werden. Ich gebe durchaus zu, dass dies nicht einfach ist, dass es schwierig ist, hier den Übergang zu finden. Denken Sie jedoch daran, dass gerade die Bauern in Neuseeland damals auch demonstriert haben, sie jedoch heute ihre neue Ordnung nicht mehr gegen die frühere eintauschen würden.
Der Übergang ist etwas Hartes, und wir müssen ihn sozial ab- federn. Wir müssen diesen Bauern die Möglichkeit geben, Un- ternehmer zu werden. Ich bin überzeugt, dass sie diese Chance auch nutzen werden, weil sie in der Lage sind, die Marktnischen zu entdecken, und damit in Zukunft eine viel grössere wirtschaftliche Rolle spielen werden - nicht mehr un- bedingt eine politische, aber ganz sicher eine wirtschaftliche Rolle, was an sich noch viel sympathischer wäre als das bishe- rige Kartelldenken.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Minderheitsanträgen zuzu- stimmen.
Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Es ist schwierig, zu all diesen Minderheitsanträgen in einem Votum Stellung zu nehmen; ich will jedoch mein Bestes versuchen.
Zuerst einmal zu Herrn Jaeger, wenn er zuhört, der Herr Pro- fessor: Sie haben vielleicht noch gar nicht gemerkt, dass die Landwirtschaft in einem Umbruch steht. Sie hat selbst schon gemerkt, dass es anders gehen muss. Sie ist auf den ökologi- schen Weg umgestiegen, und sie ist auch umgestiegen - und anerkennt das auch - für mehr Marktwirtschaft Die Landwirt- schaft ist in diesem Falle weiter als die Gesetzgebung.
Zur Haltung der SVP-Fraktion zu diesen Vorlagen: Wir stimmen dem Gegenvorschlag gemäss Kommissionsmehr- heit zu. Damit erhält die Landwirtschaft einen klaren Leistungs- auftrag und Rahmenbedingungen für eine umweltgerechte, auf den Markt orientierte Landwirtschaft. Das allgemein aner- kannte Postulat «Mehr Ökologie, mehr Umweltschutz, aber auch mehr Marktwirtschaft» kann mit dieser Verfassungsvor- lage realisiert werden.
Die SVP-Fraktion lehnt insbesondere die Anträge der Minder- heiten I und II (Hämmerle) und damit das sogenannte «Kon- zept Hämmerle» ab. Die Minderheit Hämmerle will Direktzah- lungen nur den bäuerlichen Betrieben zukommen lassen, die nach den anerkannten Methoden des biologischen Land- baues produzieren.
Für die Ablehnung der Anträge der Minderheit Hämmerle gibt es mehrere Gründe.
Die Landwirtschaft selbst ist daran interessiert, eine nachhal- tige Nutzung des Bodens anzustreben, denn der Boden ist das Kapital der Landwirtschaft. Dazu gibt es aber verschie- dene Wege. Es existiert nicht nur der biologische Landbau. Auch beim biologischen Landbau können Fehler in bezug auf die Umweltbelastung gemacht werden. Es gibt daher keine Garantie. Man kann auch im Rahmen der sogenannten kon- ventionellen Produktion durchaus ökologisch produzieren, in- dem z. B. extensiviert wird. Die meisten Alpweiden werden heute z. B. naturschonend, umweltgerecht bewirtschaftet, ohne dass sich die Bewirtschafter einem bestimmten Produk- tionssystem verpflichtet fühlen.
Ganz sicher ist die integrierte Produktion ein ganz wesentli- cher Schritt zur Ökologisierung der Landwirtschaft IP ist im Gegensatz zum mehr ideologischen Ansatz bei der biologi- schen Produktion ein streng wissenschaftlicher Ansatz. Wo- bei ich nicht sagen will, dass der biologische Landbau unwis- senschaftlich sei, aber der Ansatz ist anders: Es ist ähnlich wie bei der Alternativmedizin im Vergleich zur modernen Schulmedizin. Die Alternativmedizin lehnt chemische Medi- kamente konsequent ab. Die Schulmedizin verwendet auch Tee, wenn es genügt, aber auch Medikamente, wenn sie not- wendig sind. Das ist der Sinn der integrierten Produktion. Selbstverständlich kann auch der biologische Landbau sei- nen Beitrag leisten.
In die Verfassung gehört aber nicht die Methode der Produk- tion, sondern gehören die Ziele, nämlich die nachhaltige Nut- zung der natürlichen Lebensgrundlagen, die umweltgerechte Produktion, eben nicht eine bestimmte Methode, die vielleicht heute aktuell ist, die aber im Rahmen der weiteren Entwick- lung überholt werden kann.
Der zweite Grund für die Ablehnung der Anträge der Minder- heit Hämmerle ist, dass mit der Vorschrift des biologischen Landbaues natürlich zusätzliche Regulierungen, Vorschriften und Kontrollen notwendig würden. Es wird genau das Gegen- teil dessen gemacht, was von der Wirtschaft verlangt wird, nämlich Deregulierung. Hier würden zusätzliche Regulierun- gen und Kontrollen eingeführt Die Landwirtschaft in der Schweiz wäre nicht mehr wettbewerbstauglich - oder min- destens noch weniger. Dabei muss die Landwirtschaft in der Schweiz wettbewerbstauglicher werden, sonst können wir die Öffnung gegenüber dem Gatt gar nicht bestehen, oder die Ko-
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sten der schweizerischen Landwirtschaft wachsen ins uner- messliche.
Der Konsument soll schliesslich entscheiden, ob er biologi- sche Produkte oder ob er Produkte der integrierten Produktion kaufen will. Es soll nicht der Staat sein, der mit Zuckerbrot und Peitsche die Produktionsmethoden vorschreibt, sondern es soll im freien Markt entschieden werden, was besser und was eher akzeptabel ist.
Zum Antrag der Minderheit Baumann zu Artikel 31octies Ab- satz 2 Buchstabe b. Herr Baumann möchte die Allgemeinver- bindlicherklärung für Selbsthilfemassnahmen nicht festschrei- ben. Er möchte also das auf der Verfassungsstufe erreichen, was mit dem Referendum gegen die Selbsthilfemassnahmen eingeleitet worden ist.
Selbsthilfemassnahmen sind ein marktwirtschaftliches Instru- ment, um sich gegenseitig zu helfen, um den Absatz sicherzu- stellen. Sie treten an die Stelle der staatlichen Monopole oder der staatlichen Absatzgarantien. Selbsthilfemassnahmen kön- nen sein: Werbung, Absatzförderung ganz allgemein, Quali- tätsvorschriften, Marktentlastungsmassnahmen. Wirksam sind Selbsthilfemassnahmen aber nur, wenn sie allgemeinver- bindlich sind. Sonst profitieren die Trittbrettfahrer, ohne an die Kosten und Aufwendungen beizutragen. Es ist eine perfide Unterstellung, Herr Baumann, wenn Sie nun in bezug auf diese Selbsthilfemassnahmen und die Allgemeinverbindlich- keitsmassnahmen erklären, damit wollten sich die Verbände sanieren und zu Beiträgen kommen. Es ist ganz klar, und da bin ich mit Ihnen einverstanden, dass nur Beiträge für die ef- fektiven Massnahmen am Markt und nicht einfach Verbands- beiträge eingesetzt werden können. Es geht nur darum, diese Beiträge solidarisch auch bei den Produzenten einziehen zu können, die nicht Verbandsmitglied sind. Es geht also nicht um die Absicherung der Verbände, sondern darum, mit einer marktwirtschaftlichen Methode den Absatz landwirtschaftli- cher Produkte zu fördern.
Bei Buchstabe d schliesslich unterstützt die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag Philipona, d. h. Zustimmung zum Be- schluss des Ständerates. Die einkommensrelevanten Aus- gleichszahlungen sollen für «Leistungen» ausgerichtet wer- den, also nicht ausschliesslich für ökologische Leistungen, sondern für Leistungen ganz allgemein. Und diese sind im Lei- stungsauftrag in Absatz 1 definiert und dienen der «a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. nachhaltigen Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen; c. Pflege der Kulturland- schaft; d. dezentralen Besiedlung des Landes». All das sind Leistungen, die Geld kosten, die bisher über die Preise abge- golten worden sind. Das Gegenstück zu diesen Leistungen soll über die Direktzahlungen abgegolten werden, die soge- nannten einkommenspolitischen Direktzahlungen.
Mit den Direktzahlungen sollen die Einkommensausfälle kompensiert werden, die durch die Liberalisierung des Mark- tes entstehen. Denn ohne ausreichendes Einkommen blei- ben die Landwirte nicht auf ihren Betrieben. Die Landwirte le- ben nicht nur von der gesunden Landluft. Die zusätzlichen ökologischen Auflagen, die durchaus auch ihren Platz ha- ben, sollen mit den zusätzlichen Zahlungen gemäss Arti- kel 31b des Landwirtschaftsgesetzes oder durch lohnende Anreize gemäss Buchstabe e des Verfassungstextes abge- golten und gefördert werden. Dieser Prozess ist im Gange. Erstaunlich ist, wie rasch er vor sich geht. Die ökologischen Ausgleichszahlungen nehmen sehr stark zu. Die Basis der einkommenspolitischen Direktzahlungen sollte also nicht mit zusätzlichen Auflagen belastet werden. Vielmehr sollen mit den Direktzahlungen - anders ausgedrückt mit Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes - die Leistungen abgegolten werden, die die Landwirtschaft ausserhalb der reinen Nah- rungsmittelproduktion erbringt. Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind etwas wert und sollen bezahlt werden. Es wird nicht für nichts bezahlt, sondern es wird für konkrete, ef- fektive Leistungen bezahlt, die viel teurer zu stehen kämen, wenn sie durch beamtete «Landschaftsgärtner> erbracht wer- den müssten - das nur nebenbei gesagt
Zu Absatz 3 schlussendlich beantragt Ihnen die SVP, die An- träge der Minderheit II (Hämmerle), der Minderheit III (Thür) und der Minderheit IV (Jaeger) abzulehnen.
Der Finanzierungsbeschluss gemäss Kommissionsmehrheit ist offen, er ist allgemein formuliert. Er entspricht den allgemei- nen Finanzierungsgrundsätzen für allgemeine Staatsaufga- ben. Mit dieser Verfassungsgrundlage sorgen wir für die Erhal- tung der Landwirtschaft im Sinne einer allgemein anerkannten Staatsaufgabe. Die Finanzierung, wie sie von der Mehrheit be- antragt wird, ist sicher richtig. Die Formulierung ist offen und allgemein. Es wäre falsch, hier z. B. gemäss dem Antrag der Minderheit II (Hämmerle) indirekt die Lenkungsabgaben ein- zuführen. Damit können Sie Leistungen nicht abgelten. Das ist ein Widerspruch in sich in sich. Wenn nämlich Lenkungsabga- ben tatsächlich wirken, wenn also beispielsweise keine Dün- ger mehr gebraucht werden, dann gibt es auch keine Erträge mehr, dann können Sie gar nichts mehr finanzieren.
Wenn die Lenkungsabgaben nicht wirken, hat das nur zur Folge, dass Sie damit die Produktion verteuern, und Sie ver- teuern auch die Produktion bei den Landwirten, die ökolo- gisch richtig produzieren. In dem Sinne gehören die Len- kungsabgaben nicht in den Finanzierungsbeschluss.
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit mit Ausnahme von Buchstabe d, wo wir dem Antrag der Minderheit Philipona eindeutig den Vorzug geben.
Baumann Ruedi (G, BE), Sprecher der Minderheit: Am 1. De- zember letzten Jahres haben wir mit grossen Mehrheiten den hier vorliegenden Bundesbeschluss an die Kommission zu- rückgewiesen. Verlangt wurde ein Vorschlag, der die künfti- gen Direktzahlungen sicherstellt. Die Kommission für Wirt- schaft und Abgaben (WAK) hat in der Zwischenzeit durch ver- schiedene Berichte des Bundesrates abklären lassen, wie sich diese neuen Direktzahlungen künftig finanzieren lassen. Dabei hat man festgestellt, dass weder die Erhöhung der Mehrwertsteuer noch eine spezielle Nahrungsmittelsteuer, noch eine allfällige CO2-Abgabe geeignete Finanzierungsmit- tel sind und sich zurzeit politisch ohnehin nicht realisieren las- sen. Für eine Teilfinanzierung über Lenkungsabgaben auf Düngern und Pflanzenschutzmitteln konnte sich in der WAK leider auch nur eine Minderheit erwärmen. So bleibt nach vie- len Studien und langen Diskussionen nur noch Goethes «Faust»: «Da steh' ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor.»
Prosaischer heisst das dann in Absatz 3 des neuen Verfas- sungsartikels, der Bund setze für die Finanzierung «zweckge- bundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und all- gemeine Bundesmittel ein». Mehr als eine Selbstverständlich- keit ist das natürlich nicht. Man kann das in die Verfassung schreiben oder weglassen, es bleibt ohnehin alles beim al- ten, und Bauern und Bäuerinnen werden so oder so von den jährlichen Budgetentscheiden des Parlamentes abhängig bleiben. Aber, Hand aufs Herz, eigentlich konnte man gar nichts anderes erwarten. Man kann nicht die alten, produkt- gebundenen Subventionen und Preisgarantien, die Beiträge an die Produktverwertung und die Exportsubventionen mehr oder weniger beibehalten und dann neue Direktzahlungen sozusagen als «Nidletupf» dazugeben. Neue Direktzahlun- gen ja, aber dafür müssen die alten Produktsubventionen fal- len. Man kann die neuen Direktzahlungen nicht tel quel über- all als Zuckerguss verteilen, ohne auch etwas dafür zu verlan- gen. Direktzahlungen müssen grundsätzlich an einen ökolo- gischen Leistungsnachweis gebunden werden; anders sind sie nicht zu rechtfertigen.
Ich kann nicht glauben, dass eine Landwirtschaftspolitik, die Direktzahlungen bedingungslos an Bauern verteilt, in Zukunft noch mehrheitsfähig sein wird.
Ich könnte mich im Grunde genommen jetzt zurücklehnen und triumphieren: Je schlechter dieser Gegenvorschlag wird, desto grösser werden die Chancen der eingereichten ökolo- gisch konsequenten Kleinbauern-Initiative sein. Das Problem ist nur, dass wir mit diesem schlechten Gegenvorschlag - ich tituliere ihn so - unnötig viel Zeit verlieren.
Wir von der Grünen Partei sind der Meinung, dass der Antrag der Minderheit I (Hämmerle) die notwendigen Elemente für eine wirkliche Wende in der schweizerischen Agrarpolitik ent- hält: Erstens sollen die Zahlungen an Bauern gehen, und nicht
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an die Verwerter; zweitens erhält nur Direktzahlungen, wer ein bestimmtes Mass an ökologischen Auflagen einhält; drittens werden dafür Preis- und Absatzgarantien, Überschussverwer- tung und Exportsubventionen aufgehoben.
Der Markt - und nicht das Bundesamt für Landwirtschaft! - würde dann entscheiden, was in der Landwirtschaft produziert wird.
Ich beantrage Ihnen namens der Grünen, den Antrag der Min- derheit I (Hämmerle) zu unterstützen. Er enthält ein anderes, ein besseres Konzept als der Gegenvorschlag der Mehrheit, den wir diskutieren.
Wir haben auch eine Reihe weiterer Anliegen, die ich nur kurz anführen will; ich habe sie zum Teil bereits begründet:
Wir wollen in diesem Verfassungsartikel keine neuen Zwangs- abgaben; wir wollen, dass das bäuerliche Bodenrecht in der Verfassung zwingend gesichert und nicht fakultativ wird; wir wollen einen bindenden ökologischen Leistungsauftrag; wir wollen eine Deklarationspflicht für Nahrungsmittel; wir wollen Lenkungsabgaben für Dünger- und Pflanzenschutzmittel, und dafür würden wir auch den Anspruch auf ökologische Direkt- zahlungen wirklich in der Verfassung festschreiben.
Wir haben einen Eventualantrag eingereicht für den Fall, dass diese Verbesserungen hier keine Mehrheiten finden sollten: Wir schlagen vor, überhaupt auf einen Gegenvorschlag zur Bauernverbands-Initiative zu verzichten, weil wir für die Land- wirtschaft, für die agrarpolitische Situation, eigentlich Verbes- serungen erwarten und nicht noch Verschlechterungen in der Verfassung.
Wenn diese zahlreichen Anliegen keine Mehrheiten finden, wäre es unseres Erachtens besser, auf die hängigen Volks- initiativen zu warten.
Leu Josef (C, LU): Bei der Rückweisung dieses Geschäftes verlangten wir eine bessere Übereinstimmung zwischen Auf- trag, Mitteln und Rahmenbedingungen. Dabei ging es nicht darum, quasi eine Existenzgarantie oder eine Existenzsiche- rung zu erhalten. Da bin ich mit Herrn Hämmerle durchaus ei- nig. Das wäre falsch. Das wollen wir nicht.
Es ging einzig darum, jene Mittel und Rahmenbedingungen zu erwirken, die jede andere Branche auch bräuchte, um ei- nen gestellten Auftrag bezüglich Planung und Investitionen mit Aussicht auf Erfolg anpacken zu können. Sie haben der Landwirtschaft einen Auftrag gestellt, für dessen Erfüllung eine flächendeckende Bewirtschaftung Voraussetzung ist. Das kann nur über eine zweckmässige Kombination von Nutz- und Schutzfunktion erfolgen.
Um die Direktzahlungen politisch, sozial und volkswirtschaft- lich in einem vertretbaren Rahmen zu halten, muss und will die Landwirtschaft weiterhin produzieren können. Dazu braucht es Produktions- und Absatzmöglichkeiten, braucht es Markt- anteile. Genau hier brauchen wir mehr Luft und Handlungs- spielraum, um Eigeninitiative und Innovation spielen zu las- sen. Es gibt sie, diese bäuerlichen Familienunternehmen, die das können und wollen. Sie können und wollen unternehmeri- sche Offenheit und Kompetenz in der Umsetzung einer um- weltgerechten Landwirtschaft bei offeneren Grenzen an den Tag legen. Sie können und wollen ihren Beitrag zur Verbesse- rung der Wettbewerbsfähigkeit leisten. Dabei darf aber die ge- mäss 7. Landwirtschaftsbericht neu definierte Agrarpolitik nicht der Gefahr ausgesetzt werden, mit ständig neuen und zusätzlichen Regelungen noch planwirtschaftlicher als früher zu werden.
Es braucht rasches politisches Handeln, damit Strukturen so verbessert werden, damit wir am Markt konkurrenzfähig blei- ben können.
Sie sehen, die Herausforderungen in der Landwirtschaft sind nicht nur eine Frage der Direktzahlungen. Vor diesem Hinter- grund beurteilt die CVP-Fraktion die Neuauflage des stände- rätlichen Gegenvorschlages und hält folgendes fest:
und flächendeckende Landwirtschaft will und ob die Errei- chung dieses Zieles eine wichtige Bundesaufgabe bleiben soll.
Dass der Gegenvorschlag im Vergleich zur Bauern-Initiative ein stärkeres Gewicht auf den Umweltaspekt und die Marktori- entierung legt, wird in unserer Fraktion positiv aufgenommen. Damit wird der allgemeinen politischen Erwartung gegenüber der Landwirtschaft entsprochen.
Die CVP-Fraktion ist sehr skeptisch, wenn die das bäuerli- che Einkommen ergänzenden Direktzahlungen für erbrachte und definierte Leistungen an einen besonderen ökologischen Leistungsnachweis gebunden werden sollen, wie das die Mehrheit der vorberatenden Kommission unseres Rates vor- schlägt. Damit würde nicht nur die Idee von Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes verwischt. Da wird zwischen einkommens- und ökologisch motivierten Direktzahlungen unterschieden. Es würde auch der Eindruck entstehen, dass die heutigen Direktzahlungen nach Artikel 31a des Landwirt- schaftsgesetzes noch keinen ökologischen Kriterien genügen müssten, was nicht stimmt. Betriebe, wie sie von Herrn Thür geschildert wurden, kämen also bereits heute schon nicht mehr in den Genuss von Direktzahlungen.
Die ersten Auswertungen über die Ausrichtung der Direktzah- lungen nach Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes zeigen, dass eine extensivere Landwirtschaft gefördert wird und die Umstellung auf ökologischere Produktionsformen im Gange ist. Wir sind der Meinung, dass vor allem der Markt ent- scheiden soll, wie viele Betriebe schliesslich die Methode der integrierten Produktion oder die Methode des biologischen Landbaus wählen sollen, und nicht der Staat.
Es kommt dazu, dass es nicht sinnvoll ist, wenn der Bund nebst den verschiedenen Marktorganisationen, die mit Labels arbeiten, ebenfalls ein System von Produktionsvorschriften und -kontrollen mit der gleichen Zielsetzung einrichten müsste. Damit würde sich die Agrarpolitik rasch wieder dem Vorwurf der Marktferne aussetzen. Es gibt tatsächlich keinen Röstigraben zwischen der welschen und der Deutschschweiz, wie das vorhin angesprochen wurde. Ich selber bin IP-Produ- zent und bin trotzdem gegen diesen zusätzlichen ökologi- schen Leistungsnachweis. Ich möchte verhindern, dass der Kontrollapparat zusätzlich aufgebläht wird, dass Doppelspu- rigkeiten entstehen, die teuer bezahlt werden müssen. Das ist auch eine der Zielsetzungen der neuen Agrarpolitik.
Die CVP-Fraktion wird mehrheitlich der Mehrheit der vorbera- tenden Kommission folgen. Bezüglich des ökologischen Lei- stungsnachweises wird sie mehrheitlich mit der Minderheit Philipona stimmen (Art. 31octies Abs. 2 Bst. d).
Stalder Fritz (D, BE): Die SD/Lega-Fraktion anerkennt die Be- deutung der schweizerischen Landwirtschaft und ist mit Bun- desrat und Kommission der Meinung, dass die Einkommens- sicherung dieses Wirtschaftszweiges durch einen Artikel in der Bundesverfassung gesichert werden muss.
Das Bauernsterben darf nicht ins Uferlose weitergehen. Der Bundesrat bekannte sich immer zur Struktur des bäuerlichen Familienbetriebes. Natürlich kann nicht jedes «Betriebli» um jeden Preis am Leben erhalten werden. Da aber die Anzahl der Betriebe - noch vor wenigen Jahren waren es über 200 000 - bereits unter 100 000 gesunken ist, muss dieser Entwicklung langsam Einhalt geboten werden. Für die Erhaltung der Be- siedlungsstruktur des Landes, aber ebenso für die sehr wich- tige Aufgabe der Landschaftspflege im Berggebiet und für die Verkehrswegsicherung ist - nicht zuletzt unter Berücksichti- gung der Topographie der Schweiz - die kleingegliederte Be- triebsstruktur zu erhalten.
Diese Betriebsform mit Haupt- und Nebenerwerbscharakter muss unbedingt erhalten bleiben. Darum darf das Bauernster- ben, insbesondere nach der Uruguay-Runde des Gatt, nicht verstärkt weiterlaufen, sonst wird sogar die Basis für den wich- tigen Wirtschaftszweig Tourismus zerstört. Der Tourismus ist ganz besonders auf eine gepflegte Landschaft, aber auch auf sichere Verkehrswege angewiesen. Es muss doch anerkannt werden, dass der Wirtschaftsfaktor «Landwirtschaft» nicht nur aus der Sicht der Lebensmittelproduktion betrachtet werden darf.
Landwirtschaft. Volksinitiativen
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Die Bedeutung der finanziellen Existenzsicherung darf nicht ausser acht gelassen werden. Dazu braucht es die Veranke- rung dieses Artikels in der Bundesverfassung. Ganzheitliches Denken ist hier am Platz.
Die SD/Lega-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommis- sionsmehrheit. Einzig in bezug auf die Übergangsbestimmun- gen unterstützt sie die Minderheit Kühne. Dieser Antrag ent- spricht den Vorstellungen unserer Fraktion in bezug auf Öko- logie. Die Fraktion empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.
Ledergerber Elmar (S, ZH): Die sozialdemokratische Fraktion ist gegen diese Initiative, und sie ist auch gegen den Gegen- vorschlag, wie er jetzt von der Mehrheit der Kommission vertre- ten wird. Wir haben ganz klare Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit wir die Vorlage mittragen können.
Sie finden das Gegenkonzept in den von Herrn Hämmerle bereits klar vorgestellten Minderheitsanträgen. Wenn dieses Konzept bei Ihnen nicht durchkommt, ist die Minderheit II (Hämmerle) für uns die Schlüsselstelle in diesem Gegenvor- schlag. Wir sind nicht deshalb gegen diese Initiative und die Mehrheitsmeinung, weil wir gegen die Bauern in diesem Lande wären, ganz im Gegenteil: Wir möchten gerne, dass es den Bauern in Zukunft besser geht als heute. Aber wir wenden uns hier in aller Schärfe gegen die Landwirtschafts- politik des Bundes, wie sie jetzt schon seit mehreren Jahren oder Jahrzehnten betrieben wird. Ich will Ihnen dazu vier Stichworte geben.
Die Milchrechnung: Diese Politik, diese Landwirtschaftspolitik, verursacht mit grossen Preisanreizen, die die Konsumenten bezahlen, eine Überproduktion. Der Bund oder die parastaatli- chen Bürokratien nehmen diese Milch zu fixen Preisen entge- gen, verarbeiten sie zu Butter und Käse, und wir haben überall grosse Überschüsse. Allein zur Verwertung der Überschüsse im Käsebereich gibt der Bund dieses Jahr über 600 Millionen Franken aus, im Bereich der Butter sind es über 400 Millionen Franken. Sie wissen, dass allein die Milchrechnung jedes Jahr mit etwa 1,3 Milliarden Franken Defizit abschliesst. Das ist das Resultat dieser bürgerlichen Planwirtschaft. Es ist auch eine Planwirtschaft, die gemäss Stop-and-go-Politik funktioniert: Einerseits gibt man gewaltige Produktionsanreize, und ande- rerseits muss man nachher wieder dämpfen, indem man zum Beispiel Kontingente einführt, die ihrerseits wieder Verzerrun- gen zur Folge haben, indem man Stallbauverbote erlässt usw. Es ist auch eine Planwirtschaft, die dazu geführt hat, dass die Bauern heute nicht mehr Unternehmer sind, sondern Agrarbe- amte, indem jeder Franken, der bei ihnen eingeht, zu 80 Rap- pen aus Preisgarantien und Subventionen besteht und nur zu 20 Rappen aus selber erwirtschafteten Marktleistungen. Das ist eine Situation, die so nicht weiterbestehen kann! Wir neh- men es dem Bundesrat vorläufig nicht ab, dass alles auf dem Weg zum Besseren sei. Was wir heute vor uns sehen, ist ei- gentlich genau das Gegenteil.
Auch die Initiative, über die wir heute sprechen, ist eine Initia- tive zur Strukturerhaltung und nicht zum Strukturwandel.
che Strukturumwandlungsprozesse, die man laufenlassen hat, und nur in der Landwirtschaft soll dieser Wandel nicht so laufen.
Mit der heutigen Landwirtschaftspolitik verhindern wir diesen Strukturwandel. Wir verunmöglichen dieser Landwirtschaft weitgehend die Möglichkeit, Nischenproduktionen zu ent- wickeln, Exportprodukte zu entwickeln, die eben in ihrer Quali- tät einzigartig sind, die ihre Märkte finden könnten. Diese Poli- tik setzt einseitig auf homogene Güter, auf Massengüter. Auch im Inland sind, wie wir feststellen, Märkte für biologische, für hochwertige Produkte vorhanden, aber nicht für diese Art ho- mogener Massenproduktion. Ich habe es schon gesagt: Die Initiative des Bauernverbandes ist eine Initiative zur Strukturer- haltung. Wir können diese so nicht mittragen.
Zur Umwelt: Es ist dazu viel gesagt worden, ich will es nicht wiederholen. Ich möchte trotzdem daran erinnern, dass nach vorliegenden Studien die Landwirtschaft in der Schweiz im Umweltsektor jährlich Folgekosten von bis zu 1,5 Milliarden Franken verursacht - Kosten, die von den Konsumenten, von den Steuerzahlern und von den Bürgerinnen und Bürgern ge- tragen werden müssen. So kann es nicht weitergehen, wir ha- ben darüber diskutiert bei den Artikeln 31a und 31b des Land- wirtschaftsgesetzes: Die «Bauernführer» und die Landwirt- schaft wollen in diesen Bereichen keine ökologischen Aufla- gen akzeptieren. Die IP-Bauern, die jetzt auch keine Auflagen wollen, erweisen ihren Kollegen eigentlich einen Bärendienst. Die Landwirtschaft ist heute neben dem Verkehr der grösste einzelne Umweltbelaster. Wir können diese Politik nicht mehr mittragen.
Zu den Bundesfinanzen: Meine Damen und Herren von den bürgerlichen Parteien, die Sie jetzt Ihre rigorosen Sparpakete präsentieren, die Sie den Rentnern, den AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezügern, Abstriche machen wollen, die Sie bei den Arbeitslosen massive Abstriche machen wollen, Sie werden die Quittung dafür bei den Vorlagen im nächsten März bekom- men: Ihre Landwirtschaftspolitik ist angesichts dieser Sparpo- litik in den anderen Bereichen so nicht mehr mehrheitsfähig. Es ist nicht mehr vorstellbar, dass Sie den Bauern einen Auto- matismus versprechen, der jedes Jahr einen Direktzahlungs- zuwachs von 300 Millionen Franken vorsieht. Das ist heute nicht mehr mehrheitsfähig, und Sie haben offenbar die Zei- chen der Zeit noch nicht erkannt.
Wo machen wir von der SP weiter mit? Ich will es noch einmal wiederholen: Wir machen mit bei Lenkungsabgaben, bei Ab- gaben auf Betriebsstoffen, auf Düngern, auf Pestiziden usw. Wir machen bei Direktzahlungen mit, wenn sie an ökologische Auflagen gebunden sind. Und wir machen überall dort mit, wo Sie den Bauern wieder zum Unternehmer machen und nicht mehr als Beamten knechten.
Zum Schluss habe ich noch eine Frage an Bundesrat Delamu- raz zu Buchstabe d: Ich möchte von Bundesrat Delamuraz wissen, wie er die Mehrheitsposition, die von Herrn Philipona abgelehnt wird, interpretiert, nämlich die Position, wonach Lei- stungen unter der Voraussetzung eines ökologischen Lei- stungsnachweises erbracht werden können: Ist das inte- grierte Produktion, ist das biologische Produktion, oder wie muss das genau verstanden werden?
Gros Jean-Michel (L, GE): Je m'exprimerai tout particulière- ment sur la proposition de minorité Philipona, concernant la lettre d, que le groupe libéral vous prie instamment de soute- nir, vous ralliant ainsi à la version du Conseil des Etats.
Le premier motif que j'aimerais invoquer à l'appui de cette pro- position de minorité est l'incertitude vécue actuellement par les agriculteurs face aux nouveaux enjeux. Les Accords de l'Uruguay Round sont, nous l'espérons vivement, en passe d'être ratifiées, mais ils accentueront, c'est indéniable, la concurrence à laquelle sont soumis les produits agricoles suisses. Une réduction importante du prix des denrées ali- mentaires indigènes est à attendre. Même si le paysan suisse peut espérer, à ce moment-là, une certaine pression sur le prix de ses agents de production soumis eux aussi à une concur- rence plus vive, il est sûr, cependant, que l'écart entre frais de production et prix des produits va s'accroître. C'est justement dans le but de compenser, en tout cas partiellement, cet écart
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Agriculture. Initiatives populaires
que les Chambres ont modifié la loi sur l'agriculture, en insti- tuant des paiements directs. Nous le savons déjà, la facture sera lourde pour la Confédération. Mais si, aujourd'hui, vous liez en plus le versement des paiements compensatoires à des exigences écologiques supplémentaires, vous augmentez ainsi les coûts de production agricole, et donc l'écart à com- bler entre les frais et les prix payés.
La version de la majorité de la commission, à la lettre d, est donc tout à fait inopportune, puisqu'elle contribuerait à ren- chérir encore la production suisse face à des produits étran- gers non soumis à de telles restrictions de production et libres d'importation. Elle contribuerait aussi à augmenter la facture des paiements directs au moment où la caisse fédérale n'en a vraiment pas besoin.
Il y a aussi un autre motif. Lorsque nous avons instauré les paiements directs, nous avons voté deux articles: l'article 31a qui prévoit des paiements directs liés à la simple prestation agricole que le paysan fournit au pays, et l'article 31b qui lie le versement de paiements directs à des exigences écologi- ques particulières. Si maintenant, dans la constitution, nous limitons l'octroi de versements compensatoires à ceux qui remplissent des conditions de caractère écologique forcé- ment autres que celles prescrites par les lois en vigueur, nous biffons de facto l'article 31a que nous avons voté der- nièrement.
Plusieurs agriculteurs, qui ne sont pas en mesure ou pas en- core en mesure de remplir ces conditions, se verront privés de revenu. Est-ce vraiment le message que nous voulons adres- ser aux agriculteurs qui sont très inquiets face à l'avenir?
Enfin, une raison de principe m'incite à vous demander de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. Qu'est-ce qu'un contre-projet? En général, l'Assemblée fédérale oppose un contre-projet à une initiative populaire, lorsqu'elle considère que celle-ci va trop loin, mais qu'elle souhaite faire un pas dans la direction des initiants. Si nous acceptons la version de la majorité de la commission, nous aurons un contre-projet qui va plus loin que l'initiative. On ne lit nulle part dans le texte de l'Union suisse des paysans une condition aussi drastique pour l'obtention de paiements directs. Alors, ne soyons pas plus royalistes que le roi, et laissons, pour l'octroi des paie- ments directs, des conditions acceptables pour nos agri- culteurs qui, dans l'insécurité où ils se sentent, n'ont pas be- soin d'être inquiétés davantage.
En conclusion, il s'agit ici d'un article clé du contre-projet à l'initiative de l'USP. Voulons-nous indemniser des paysans susceptibles de conserver à la Suisse une agriculture digne de ce nom, ou souhaitons-nous seulement maintenir une pay- sannerie folklorique, payée à ne rien produire et à mettre en pratique des théories d'écologistes de salon? Le groupe libé- ral opte résolument pour la première alternative et liera son vote sur le contre-projet à l'acceptation de la proposition de minorité Philipona et au rejet des propositions de minorité Hämmerle et Baumann.
Quant aux propositions de minorité Il (Hämmerle) et de minorité III (Thür) concernant le financement des mesures, elles visent, une fois de plus, à introduire des taxes d'incitation par la petite porte, et ainsi à accroître les coûts de production agricoles. Elles doivent donc également être rejetées.
Dreher Michael (A, ZH): Die Freiheits-Partei ist noch zu jung, um mit der Landwirtschaft, den Butterbaronen, den Käsefür- sten und den Sofaimporteuren von Fleischkontingenten ver- filzt zu sein. Das hat insofern sein Gutes, als wir die Möglichkeit haben, uns relativ frei in den Ansichten zu dieser Sache zu be- wegen.
Der Umstand, dass wir in diesem Lande bald 70 Jahre Kriegs- wirtschaft schreiben - soweit es die Landwirtschaft betrifft -, hat zu den enormen Fehlentwicklungen geführt, die man seit Jahren beklagt, bejammert, aber im Prinzip perpetuiert.
Ich erinnere Sie an das Kabinettstück von Votum, das unser früherer Kollege Paul Eisenring am 30. November 1988 hielt, als es um die Käseverwertung ging. Daran hat sich nur inso- fern etwas geändert, als seine damaligen Ausführungen nicht nur unverändert Gültigkeit haben, sondern dass es noch viel schlimmer geworden ist.
Was sollen wir also tun? Wir sind absolut für die Rückkehr an den Markt, und wenn Sie den Markt haben wollen, dann hat es keinen Platz für eine Butyra, und es hat keinen Platz für eine Käseunion, und es hat keinen Platz für Fleischkontingente usw. - was alle dieser Fehlentwicklungen waren und sind.
Wir sind jetzt in der etwas unangenehmen Lage, dass diejeni- gen Landwirtschaftspolitiker, die näher an unsere Vorstellun- gen herankommen, zufällig einem Lager angehören, das uns ordnungspolitisch in anderen Bereichen denn doch so zuwi- der ist, dass wir ihnen hier nicht zustimmen mögen.
Aus diesem Grunde hat sich die Fraktion der Freiheits-Partei für einmal entschieden, sich der Stimme zu enthalten. Wir wol- len damit gegen 70 Jahre verfehlte Landwirtschaftspolitik pro- testieren, wollen aber andererseits auch nicht alles, wofür wir ausserhalb der Landwirtschaft einstehen, über Bord werfen und Unterstützungen leisten, für die wir morgen nicht mehr in den Spiegel schauen könnten.
Zum Schluss möchte ich warnen. Ich möchte vor der Volksin- itiative «für preisgünstige Nahrungsmittel und ökologische Bauernhöfe» warnen. Sie wissen, dass die letzte Kleinbauern- Initiative - nicht zuletzt aufgrund des Protestes, den sehr viele Konsumenten der mittleren und rechten Seite mit ihrem Votum in die Urne gelegt haben - ganz knapp gescheitert ist. Ich glaube, dass diese erwähnte Volksinitiative an der Urne glatt durchmarschiert, so dass vieles, über das wir heute reden, dann bereits wieder Makulatur sein wird.
Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, den Standpunkt der Freiheits-Partei zu akzeptieren. Es bleibt Ihnen auch nichts an- deres übrig.
Perey André (R, VD): Une fois de plus, selon leur habitude, quelques députés - toujours les mêmes - saisissent chaque occasion possible pour remettre en cause notre politique agri- cole. Cette nouvelle politique doit pouvoir se mettre en place. Les buts en sont bien définis et ont été approuvés par notre Conseil.
L'article 31a de la loi sur l'agriculture est là pour compenser la baisse des prix à la production et l'article 31b doit apporter un supplément à celui qui fournit des prestations écologiques supplémentaires.
Nous avons pris à ce jour de nombreuses dispositions pour conduire une agriculture plus douce, plus respectueuse de notre environnement.
A l'article 2, la minorité | (Hämmerle) voudrait remettre en cause tout le système en imposant une agriculture biologique à l'ensemble du pays puisque seules les exploitations biologi- ques devraient recevoir des paiements directs. C'est dire que seulement moins de 2 pour cent de nos agriculteurs pour- raient en bénéficier. C'est là la trouvaille de la minorité Häm- merle. Nous vous invitons donc à repousser sa proposition, afin de permettre à la nouvelle politique agricole de se mettre en place et de faire ses preuves. Les modifications nécessai- res viendront à l'usage et sans modifier continuellement les bases de cette nouvelle politique. La proposition de minorité Hämmerle va à l'encontre de ce qui est souhaité. Le groupe ra- dical-démocratique la rejettera donc et soutiendra la proposi- tion de la majorité.
A l'article 31octies alinéa 2 lettre b, il est fait mention de l'obli- gation se rapportant à l'entraide que nous avons votée derniè- rement dans ce Conseil. Elle a donc sa place dans cet article. M. Baumann, mauvais perdant, voudrait biffer la possibilité qu'a la Confédération de faire appliquer la disposition concer- nant l'entraide. Relevons que la Confédération peut, mais qu'elle ne le fera pas systématiquement
En conclusion, le groupe radical-démocratique soutiendra la version de la majorité et rejettera la proposition de minorité Baumann. Sur la même lancée, je vous informe qu'il en fera de même pour la lettre c, soit deux fois non aux propositions de minorité Baumann.
A la lettre d, le groupe radical-démocratique soutiendra la pro- position de minorité Philipona qui demande d'en rester à la version du Conseil des Etats, appuyée par le Conseil fédéral. La majorité va plus loin que le Conseil des Etats et exige que la preuve soit apportée que des exigences de caractère écologi- que sont satisfaites. Une fois de plus, on mélange volontaire-
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ment les exigences de la loi sur l'agriculture. Dans sa version, le Conseil des Etats dit que la Confédération «complète le re- venu paysan par le versement de paiements directs aux fins de rémunérer équitablement les prestations fournies». Ce texte est conforme à la nouvelle politique agricole, alors que la ma- jorité de la commission veut ignorer ou supprimer l'article 31a et ne faire intervenir que l'article 31b. Si c'est de cette façon que vous pensez apporter aux paysans des assurances pour qu'ils acceptent le Gatt, c'est perdu d'avance!
L'acceptation de la proposition de la majorité à la lettre d dres- sera automatiquement les paysans contre l'acceptation du Gatt et, personnellement, je me verrai dans l'obligation de re- fuser ce contre-projet en votation finale. Il est donc impératif de voter en faveur de la proposition de minorité Philipona, ce que fera le groupe radical-démocratique.
L'alinéa 3 (nouveau) concernant le financement des mesures de compensation nous paraît conforme à ce qui a été souhaité et le groupe radical-démocratique l'approuve, tout comme il approuve le postulat formulé par la commission concernant le financement des mesures conformes au Gatt. Il est absolu- ment nécessaire que les paysans sentent notre volonté de ne pas les laisser en danger face aux Accords du Gatt, ce qui de- vrait nous permettre de mieux faire admettre ce fameux Gatt qui doit tant nous apporter, à ce que l'on nous dit!
En conclusion, le groupe radical-démocratique votera l'alinéa 3 sur le financement dans la version de la majorité et le postulat de la CER-CN, et d'autorité, bien sûr, il refusera les propositions de minorité II (Hämmerle), III (Thür) et IV (Jaeger).
Hämmerle Andrea (S, GR), Sprecher der Minderheit: Neben vielen Ungenauigkeiten hat Herr Nebiker eine abenteuerliche Behauptung aufgestellt. Er hat nämlich gesagt, der biologi- sche Landbau sei eine ideologisch begründete Methode, die IP hingegen sei eine wissenschaftliche Methode. Diese Be- hauptung muss ich in aller Form zurückweisen.
Ich will jetzt den Spiess nicht umkehren und sagen, das Ge- genteil sei richtig. Aber ich muss zwei Dinge klarstellen: Der biologische Landbau hat ganz klare, messbare und kontrol- lierbare Richtlinien, die in vielen Jahren entwickelt und erprobt wurden. Die IP hingegen ist schon im Grundsatz überaus schwammig. Der Grundsatz heisst: Sowenig wie möglich, so- viel wie nötig. Was daran wissenschaftlich sein soll, müssen Sie mir zuerst erklären.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Sie haben eine ganze Pa- lette von Meinungen zu dieser Vorlage gehört; und es wird für manche recht schwierig sein, überhaupt noch den Überblick zu behalten.
Ich beginne mit Herrn Hämmerle: Er hat gesagt, die alte Be- stimmung habe genügt, um die Agrarpolitik bis zur heutigen Zeit zu gestalten. Ich gebe ihm recht; aber er sagt auch, die In- itiative des Bauernverbandes und auch der Gegenvorschlag hätten keine Substanz, enthalte nichtssagende Formulierun- gen, bringe überhaupt nichts Neues. Ich möchte aber immer- hin betonen, dass schon grundlegende Änderungen in der Formulierung liegen. Er hat den Artikel selbst vorgelesen, in dem von einer leistungsfähigen Landwirtschaft die Rede ist. Das heisst es im neuen Artikel nicht mehr. Es wird nicht mehr von der Leistung und der Leistungsfähigkeit gesprochen; es wird nur noch ein produktionsbezogenes Element eingeführt, nämlich die sichere Versorgung der Bevölkerung, in Buchsta- be a von Artikel 31octies Absatz 1. Alles andere ist viel stärker ökologisch gewichtet als das Bisherige.
Es ist auch richtig, wenn Herr Hämmerle sagt, für keine Berufs- gruppe bestünden Garantien. Das wissen wir auch. Wir verlan- gen an und für sich mit dieser Formulierung betreffend Finan- zierung keine Garantien. Wir sagen lediglich, man solle die Di- rektzahlungen aus allgemeinen Bundesmitteln und zweckge- bundenen Mitteln aus dem Bereich der Landwirtschaft finan- zieren. Damit sagen wir auch, dass die Zweckbindung nicht ir- gendeine Phantasievorstellung ist, sondern das Geld aus der Landwirtschaft für die Landwirtschaft kommt.
Herr Baumann, Sie haben - wie schon so oft - die Selbsthilfe als staatlich verordnete Zwangsmassnahme kritisiert (vgl.
Abs. 2 Bst. b). Da muss ich Ihnen sagen und Sie bei der Ehre packen: Eine Lüge wird nicht zur Wahrheit, auch wenn sie noch so oft verbreitet wird. Je öfter Sie das sagen, desto grös- ser wird Ihre Lüge. Die Lüge gipfelt darin, dass die Finanzie- rung von Organisationen, Verbänden explizit im Gesetz (Art. 25 des Landwirtschaftsgesetzes) untersagt ist. Es geht le- diglich darum, dass die Organisationen diese Beiträge einzie- hen, und zwar für die Werbung, für das Marketing der Pro- dukte. Diese müssen allen zugute kommen, nicht nur irgend- einer Produktion. Von diesem Marketing werden Sie, Herr Baumann, genauso wie ich profitieren, und Sie werden diesen Profit einstreichen.
Zu Absatz 2 Buchstabe c habe ich bereits vorher ausgeführt, dass die Kann-Formel besser ist, sie ermöglicht eine gewisse Flexibilität, gewisse Anpassungsmöglichkeiten. Es kann durchaus sein, dass wir das Bodenrecht in gewissen Punkten anpassen müssen, ohne dabei das Ertragswertprinzip zu ver- lassen. Das möchte ich persönlich auch nicht.
Herr Strahm Rudolf, zur Frage der Deklarationspflicht (Abs. 2 Bst. f) gibt es nicht mehr viel beizufügen, ausser dem, dass Eier das schlechteste Beispiel sind, das Sie bringen konnten. Wenn Sie heute in einem Grossverteilermarkt schauen, wel- che Eier zuerst gekauft wurden, dann sind das die billigsten, und zwar die Importeier aus Batteriehaltung, und es sind nicht die teuer produzierten Eier aus der Freilandhaltung in der Schweiz. Ich habe schon an anderer Stelle das Beispiel von ei- nem Nachbar gebracht, der einen Hühnerstall mit Batterien mit 2000 Hühnern hatte. Er stellte freiwillig auf Bodenhaltung um, mit dem Resultat, dass er heute bei hohen Investitionen nur noch 1500 Hühner halten kann. Die Batterien hätte er nach Deutschland exportieren können, und es wären aus seinen Batterien wieder Eier importiert worden. Damit will ich nur sa- gen, dass wir - ich hoffe, Herr Bundesrat Delamuraz wird es bestätigen, er hat das schon im Zusammenhang mit dem Le- bensmittelgesetz gemacht - auf die Produktionsmethode, die Produktionsweise, in anderen Staaten keinen Einfluss haben. Im übrigen kann die Deklaration auch auf freiwilliger Basis be- ruhen. Das sehen Sie bei den Biobauern. Diese deklarieren ihre Produkte als Bioprodukte aus einer guten, aus der besten Produktion, wie sie zum Teil sagen. Das ist durchaus möglich. Herr Gobet hat recht, wenn er sagt, dass die Übergangsbe- stimmungen nur einen Sinn machen, wenn Sie Buchstabe d allenfalls gemäss dem Antrag der Mehrheit annehmen.
Zur Minderheit II (Hämmerle): Herr Hämmerle sagte, die For- mulierung in Absatz 3 bezüglich Finanzierung sei nichtssa- gend, der Berg habe nicht einmal eine Maus geboren. Ich frage Sie, wo dann die von Ihrem Berg geborene Maus steckt? Auch Sie sprechen in Ihrem Antrag zuerst von den allgemei- nen Bundesmitteln - wie wir das auch tun - und gehen dann auf die Lenkungsabgaben ein: An und für sich sind das für mich keine effektiven Direktzahlungen, sondern das ist nur eine Umverteilung innerhalb der Landwirtschaft. Da Sie die Stickstoff- und Phosphorprobleme ansprechen, ist zu sagen, dass die Landwirtschaft sehr grosse Anstrengungen unter- nimmt. Auch die Schulen und Gemeinden sind sehr aktiv, auch die Verantwortlichen der Wasserversorgung sind hellhö- rig geworden, und ich bin der Meinung, dass wir dieses Pro- blem auf gütlicher und vernünftiger Basis lösen können.
Betreffend Lenkungsabgaben habe ich nicht gesagt, sie brächten nichts. Ich habe nur gesagt: Es sei rückläufig. Sie ha- ben recht. Im Moment rechnet man mit 200 Millionen Franken, aber gerade weil die Schweizer Bauern Richtung Ökologie, Richtung extensivere Bewirtschaftung gehen, aber auch aus dem wirtschaftlichen Aspekt heraus ist der Einsatz von sol- chen Mitteln rückläufig. Damit werden letztlich auch die Bei- träge rückläufig. Mich stört am meisten, dass die Beiträge nur an die biologische Produktion gehen sollen: von den einen er- bracht, von den anderen genossen.
Die Minderheit III (Thür) bietet eigentlich nicht viel mehr. Auch sie hat nur eine tote Maus geboren. Auch sie spricht von allge- meinen Bundesmitteln. Auch sie spricht von Lenkungsabga- ben, die rückläufig sind.
Betreffend intensiver Tierhaltung muss ich Ihnen einfach sa- gen, Herr Thür, dass vielleicht gerade in diesem Bereich die Umstellung am schwierigsten ist, in dem Sinne, dass sie wahr-
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scheinlich sehr hohe Investitionen bei Einrichtungen erfordert, die vielleicht vor noch nicht allzu langer Zeit installiert worden sind.
Zu Herrn Jaeger mit seinem feurigen Votum. Ich habe gesagt: Ich muss mich einmal vorne hinsetzen, damit ich Herrn Jaeger in die Augen schauen kann, sonst erzählt er noch viele solcher Sachen. Wenn Sie die Bundesfinanzen ansprechen, haben Sie natürlich recht, diese sind in einem desolaten Zustand. Meiner Meinung nach, Herr Jaeger, ist es unehrlich, wenn Sie einerseits für die Trennung der Einkommens- und Preispolitik eingestanden sind - was Sie getan haben - und dann anderer- seits aber erst erwachen, wenn Sie sehen, dass die Zahlungen vom Konsumenten eben zum Steuerzahler oder zum Staat ge- hen. Davor haben wir immer gewarnt, und heute kommen Sie und tun so, als ob es jetzt eine Überraschung für Sie wäre, dass diese Zahlungen ständig zunehmen. Ich muss Ihnen auch sagen, dass in den letzten Jahren der Einkommensrück- gang für die Schweizer Bauern knapp 30 Prozent ausmachte - was kein anderer Berufsstand ohne grosses Mucken hinge- nommen hätte -, und dies erst noch von einem tiefen Niveau ausgehend.
Ich bitte Sie, gehen Sie in sich, überlegen Sie sich Ihre Reak- tion auf eine solche Situation. Wenn Sie dann noch das «Folio» ansprechen, gemäss welchem ein Bauer gesagt hat, dass Subventionen schmutziges Geld seien, so müssen Sie noch ein wenig weiterlesen - was Sie hoffentlich gemacht haben. Sie lesen dann, wer dieser Bauer war. Man kennt Brian Lochor in Neuseeland, er ist nicht zu übersehen. Er ist Hauptdarsteller in einem TV-Werbespot für ein Auto, er ist die Rugbylegende der sechziger und siebziger Jahre usw. Man erfährt auch, dass er 400 Hektaren Land bewirtschaftet; andere Bauern, die hier zitiert werden, bewirtschaften 16 000 Hektaren, andere haben 800 Hirsche, 5000 Schafe und bewirtschaften 400 oder 600 Hektaren. Wenn Sie das alles wollen, müssen Sie es ehr- lich sagen; dann hätten Sie beim 7. Landwirtschaftsbericht ganz anders opponieren müssen. In diesem Beitrag über Neu- seeland steht nirgends etwas von einem kleinen Bauern mit 23 Hektaren Land geschrieben.
Nochmals zu Herrn Baumann. Er hat im Namen seiner Frak- tion ja auch zu den Direktzahlungen gemäss den Artikeln 31a und 31b Landwirtschaftsgesetz gesprochen. Ich bin der Mei- nung, dass es heute schon Bedingungen für diese Zahlungen gibt, was Ihnen auch Herr Leu Josef im Namen der CVP-Frak- tion erklärt hat. Es gibt die Bedingungen des Gewässerschutz- gesetzes, des Tierschutzgesetzes usw. Es ist eine Verken- nung der Realität, wenn Sie so tun, als ob heute überhaupt nichts getan werden müsste, um Direktzahlungen zu bekom- men. Ich glaube, das grenzt gleichzeitig an Verrat an verant- wortungsvollen Bäuerinnen und Bauern in unserem Land.
Wenn Herr Ledergerber namens der SP-Fraktion sagt, dass ihre Opposition nicht gegen die Schweizer Bauern gerichtet sei, kommen bei mir schon ein wenig komische Gefühle auf. Immerhin hört man von SP-Seite immer wieder, wie man heute sehr gut günstige Produkte importieren könne usw. In der SP spricht man von einer katastrophalen Situation der heutigen Agrarpolitik. Tatsache ist, dass viele Bauern in Europa uns um den Stand der Schweizer Landwirtschaft beneiden. Wenn Herr Ledergerber noch sagt, dass die Bauern nur 20 Prozent ihres Einkommens über Arbeit erzielen, ist das, so meine ich, eine absolute Frechheit den Bauernfamilien gegenüber. Es ist mir zuwider, auf ein solch unqualifiziertes Votum überhaupt einzu- gehen.
Herr Ledergerber, wir verhindern gar nichts in Richtung Ökolo- gie. Wir haben heute schon sehr weitgehende Auflagen und werden noch weiter gehende Auflagen erhalten, denen wir uns auch nicht widersetzen werden. Tut man aber einfach so, als ob die Umweltbelastung in der Schweiz durch die Land- wirtschaft einen Betrag von 1,5 Milliarden Franken ausmache, muss ich Ihnen einfach sagen: Auf der Gegenseite steht auch eine Leistung hiefür.
Herr Dreher - leider ist er nicht mehr da, ich will es ihm trotz- dem sagen -: Ich habe Ihre Äusserung so interpretiert, dass Sie sagen wollten, die Freiheits-Partei sei noch zu jung, um in der Landwirtschaftspolitik weise zu sein. Wir sind gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen, weiser zu werden.
Theubet Gabriel (C, JU), rapporteur: Essayons de mettre un peu d'ordre, à défaut de clarté, dans cette foison de proposi- tions.
Tout d'abord, la proposition de minorité Hämmerle: elle est présentée en tant que contre-projet à l'initiative de l'Union suisse des paysans. Sur le plan formel, cette proposition est substantiellement différente du contre-projet du Conseil des Etats. Il s'agit d'une orientation nouvelle et, surtout, d'une vo- lonté d'aller plus rapidement dans une direction qui est encore loin de faire l'unanimité. Nous ne pouvons pas introduire d'un seul coup dans la constitution une disposition qui s'écarte aussi fondamentalement de la conception discutée actuelle- ment. Cela nécessiterait d'autres réflexions et analyses et, comme vous le savez, le délai pour formuler un contre-projet court toujours plus vite. Sur le fond, on peut s'étonner que l'on veuille accélérer pareillement, pour ne pas dire précipiter, le mouvement d'écologisation amorcé dans le 7e rapport sur l'agriculture. Privilégier la production écologique n'est pas ac- ceptable dans le contexte actuel.
Il convient donc de rejeter l'ensemble de la proposition de mi- norité Hämmerle, qui recouvre d'ailleurs en grande partie l'ini- tiative parlementaire Baumann, dont nous aurons à débattre ultérieurement C'est ce qu'a décidé la commission par 14 voix contre 6.
J'en viens aux deux propositions de minorité Baumann, tout d'abord s'agissant de la lettre b de l'alinéa 2: la possibilité lais- sée à la Confédération d'«édicter des dispositions sur la décla- ration de force obligatoire générale de conventions se rappor- tant à l'entraide» est contestée par la minorité. Pourtant, par voie législative, le Parlement a créé la possibilité de mesures d'entraide. Comme les denrées alimentaires suisses doivent se positionner plus clairement sur le marché que les produits importés, de gros efforts de marketing sont nécessaires. Contrairement à l'obligation de déclarer, cela peut être obtenu par l'entraide de façon plus libérale et cela exige d'avantage de responsabilité de la part des producteurs face au marché, car seule une production de haute qualité peut être écoulée. Comme le Conseil des Etats, la majorité de la commission est d'avis qu'il faut faire figurer sous la lettre b la possibilité de ren- dre obligatoires les conventions se rapportant à l'entraide entre organisations professionnelles. Il s'agit de confirmer la volonté du législateur sur le plan constitutionnel, ne serait-ce que sous forme potestative.
S'agissant ensuite de la lettre c, la possibilité pour la Confédé- ration d'«édicter des prescriptions pour consolider la propriété foncière rurale» a soulevé la question de savoir si la formule doit être impérative ou potestative. L'introduction de la formule potestative ne diverge pas de la compétence actuelle qu'a la Confédération de s'écarter de la liberté de commerce et d'in- dustrie pour garantir la propriété foncière rurale. La mise en vi- gueur récente du nouveau droit foncier rural et ses premiers effets expliquent certainement la volonté de la majorité de la commission de s'en tenir à la formule potestative.
Nous vous demandons de rejeter les deux propositions de mi- norite Baumann, comme l'a fait la commission respectivement par 13 voix contre 6 et 12 voix contre 8.
C'est à propos de la lettre d que le débat a été le plus nourri en commission. Il s'agit en fait d'une question d'interprétation des articles 31a et 31b de la loi sur l'agriculture, plus précisé- ment de savoir si l'article 31a deviendra plus écologique qu'actuellement.
La version retenue par la majorité de la commission est en fait une formule de compromis tenant compte de la signification grandissante de la composante écologique dans la produc- tion agricole. Il paraît donc logique de fixer maintenant les an- crages constitutionnels correspondant à la direction prise.
Pour la minorité Philipona, le complément prévu est inutile et ne fait qu'ajouter un élément de confusion. D'autre part, la mi- norité craint qu'en introduisant l'exigence de prestations éco- logiques dans la constitution on prenne le risque d'engendrer une inflation des coûts de production et d'accentuer encore le déséquilibre par rapport au prix des produits. Ces craintes sont infondées pour la majorité de la commission qui, pas trop fatiguée je crois à ce moment-là, a refusé la proposition Phili- pona par 11 voix contre 8.
Landwirtschaft. Volksinitiativen
1297
Dans sa proposition de minorité, M. Strahm Rudolf désire ajouter une lettre f qui permet à la Confédération d'ordonner une déclaration obligatoire pour les denrées alimentaires et fourragères. L'obligation de déclarer est un moyen qui permet une protection limitée contre les importations de dumping. Avec cette déclaration, les denrées alimentaires suisses doi- vent être désignées clairement de manière à ce que le consommateur puisse les distinguer des denrées importées. Cette obligation entraîne cependant du travail et des frais ad- ministratifs. Une promotion des ventes sur la base de l'en- traide est probablement plus économique et poursuit finale- ment des objectifs analogues.
Considérant le caractère superfétatoire de cette proposition et la modification en cours de la loi sur la protection des mar- ques, la commission l'a refusée par 11 voix contre 6.
Venons-en à l'alinéa 3 qui est l'élément nouveau de ce contre- projet. Comme nous l'avons signalé dans le débat général d'entrée en matière, la majorité de la commission introduit un alinéa supplémentaire relatif au financement des paiements directs. L'alinéa proposé ne correspond toutefois qu'à une pure déclaration générale. Il ne donne en effet aucune indica- tion concrète sur la manière dont devra être compensée la ré- duction des soutiens internes à l'agriculture exigée par le Gatt. Cette promesse de financement a pour but d'assurer aux pay- sans l'enveloppe des ressources fédérales dont ils disposent actuellement.
Demeure donc ouverte la question de savoir avec quelles res- sources la Confédération devra financer la conversion en paie- ments directs des mesures de soutien de politique agricole dont les Accords du Gatt exigent la réduction ou la transforma- tion. Il convient de signaler que, lors de sa séance du 7 septembre dernier, la commission a accepté une interven- tion Strahm Rudolf visant à demander au Conseil fédéral quelles seraient les conséquences financières pour la Confé- dération en cas de réalisation intégrale du postulat de la CER-CN et de combien les contributions fédérales à l'agri- culture seraient augmentées ces prochaines années par rap- port au plan financier. La réponse est parvenue aujourd'hui aux membres de la commission. MM. Strahm Rudolf et Jae- ger, qui s'inquiètent beaucoup pour les finances fédérales, ont pu en prendre connaissance et seront peut-être rassurés.
Trois propositions de minorité sont donc opposées à la for- mule de financement de la majorité. Les deux premières vont plus loin, puisqu'elles préconisent le financement par une taxe sur les engrais minéraux et les produits phytosanitaires pour la minorité II (Hämmerle), et par des taxes d'incitation sur les agents de production et d'éventuelles autres taxes pour la minorité III (Thür). Quant à la minorité IV (Jaeger), elle de- mande purement et simplement de biffer la disposition sur le financement des paiements directs. Nous avons exposé dans le débat d'entrée en matière les raisons qui ont amené la majo- rité de la commission à repousser ces trois propositions.
Je dirai encore quelques mots de la proposition de minorité Kühne, à propos des dispositions transitoires, laquelle n'est nécessaire que si la proposition de minorité Philipona est refu- sée. La preuve que des exigences de caractère écologique sont satisfaites doit tout d'abord être développée méthodique- ment et, pour ce faire, les résultats de l'application dans la pra- tique des articles 31a et 31b de la loir sur l'agriculture sont né- cessaires. Un délai de cinq ans est prévu pour parvenir à cet objectif, ce qui nous semblait raisonnable.
Toutefois, la majorité de la commission a refusé, par 10 voix contre 9, cette proposition concernant les dispositions transi- toires.
La proposition de minorité Baumann de dernière heure de- mande tout simplement de rejeter l'initiative de l'Union suisse des paysans sans y opposer de contre-projet, autrement dit d'en rester au statu quo. Nous avons suffisamment parlé, aussi bien en plénum, lors de notre séance du 1er décembre de l'année dernière, qu'en commission, de la nécessité de do- ter la Constitution fédérale d'un article agricole allant dans le sens des conclusions du 7e rapport sur l'agriculture, pour ne pas y revenir aujourd'hui.
Nous vous demandons donc de repousser catégoriquement cette proposition de minorité.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: L'initiative lancée par l'Union suisse des paysans, qui a abouti en 1990, a connu un processus gouvernemental puis parlementaire de traite- ment particulièrement long et complexe. En effet, le Conseil des Etats, le 13 juin de l'année passée, pouvait se rallier à un contre-projet certes différent, certes plus lourd, certes plus complexe que celui du Conseil fédéral, mais admissible. Votre Conseil, lui, sur une partie en tout cas de ce contre-projet, ne pouvait se déclarer d'accord et renvoyait l'étude à la commis- sion qui a tenu les délais, au point que vous êtes saisis mainte- nant in extremis de ses propositions. Je veux dire par là que si votre volonté politique est aujourd'hui encore d'opposer un contre-projet à l'«initiative de Brugg», c'est le dernier moment, car passé le délai du 26 février de l'année prochaine, et c'est tout proche, nous n'aurons plus aucune possibilité d'influen- cer l'électorat en lui présentant un choix entre le projet de l'Union suisse des paysans et le contre-projet.
Or, nous persistons à penser que ce contre-projet est une né- cessité, car en effet le projet originel de l'Union suisse des pay- sans est très long, très compliqué, trop restrictif en plusieurs domaines. Il ne rendrait pas grand service à l'agriculture. Dès lors, spéculer sans opposer de contre-projet sur le fait que cette initiative ne trouverait pas grâce devant le peuple est un jeu décidément dangereux. C'est la raison pour laquelle je vous invite finalement à voter un contre-projet et à rejeter l'ini- tiative de l'Union suisse des paysans.
Je sais bien, et on l'a entendu cet après-midi, qu'il y a des députés parmi vous pour qui l'article constitutionnel agricole existant est tout à fait satisfaisant. Ils n'ont pas entièrement tort selon la lettre du droit: j'observe en effet qu'avec cet arti- cle on a pu notamment donner cette nouvelle orientation à la politique agricole que le 7e rapport sur l'agriculture et le vote des articles 31a et 31b de la loi sur l'agriculture ont permis, sans qu'il n'y ait à changer une virgule à un article constitu- tionnel, le même article qui, pendant 50 ans, avait permis également de faire de l'économie de guerre avec l'agriculture suisse. J'observe cependant que si cet article, un peu caout- chouc, un peu passe-partout, surtout très bref, pourrait en- core faire nos beaux jours dans l'avenir, il est plus sérieux et plus logique de vouloir tout de même adapter la lettre de la constitution à nos nouvelles méthodes, aux nouvelles orien- tations et aux nouveaux instruments que nous nous sommes donnés, notamment au travers du 7e rapport sur l'agri- culture, lequel d'ailleurs va en développer d'autres encore à l'avenir.
C'est dans ce sens que, si nous avons estimé excessif le projet de l'Union suisse des paysans, il nous paraît aujourd'hui en- core dangereux de ne pas vouloir lui opposer un contre-projet. C'est ce que je dis en préambule à ceux d'entre vous qui veu- lent combattre l'un et l'autre. D'ailleurs les intentions de tel ou tel d'entre vous qui combat et l'initiative et le contre-projet ca- chent certainement la volonté de pouvoir, le moment venu, c'est-à-dire dans quelques mois, lorsque le peuple se sera prononcé sur cette initiative - au cas où il se prononcerait né- gativement surtout -, de pouvoir profiler la deuxième initiative qui est traitée dans le message que vous avez sous les yeux, mais dont nous ne parlons pas aujourd'hui, car c'est au traite- ment de la première que nous réservons nos soins prioritaires. C'est bien sûr dans cette perspective de pouvoir faire passer une initiative très différente de celle que nous avons sous les yeux qu'on opère de cette manière.
J'aimerais dire que si nous voulons tenir le délai et annoncer quelque chose au peuple suisse, c'est maintenant qu'il faut trancher, et au Conseil des Etats si possible. Ce serait même une nécessité durant cette session.
Je me bornerai, sur les nombreux amendements qui nous sont proposés, à en traiter cinq, et encore très rapidement.
La première des propositions que je voudrais aborder est celle de la minorité Hammerle. Là, véritablement, c'est une solution extrême, tout entière construite sur la culture biologique, qui deviendrait une condition sine qua non pour recevoir quelque paiement direct que ce soit. Cet article constitutionnel créerait quelque chose de tout à fait nouveau que la majorité de votre Conseil n'a pas voulu, lorsque les articles 31a et 31b de la loi sur l'agriculture ont été adoptés.
Agriculture. Initiatives populaires
1298
N
19 septembre 1994
Cette prétention est excessive. Elle dépasse les buts que nous devons assigner à l'agriculture, et je le dis pour deux raisons majeures.
Premièrement, l'arsenal législatif fédéral en matière non stric- tement agricole est déjà suffisant, écologiquement parlant. La loi fédérale sur la protection des eaux, la loi fédérale sur la pro- tection de l'environnement, la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage, pour citer ces trois piliers majeurs de notre politique environnementale, sont des dispositions qui montrent, particulièrement dans leurs conséquences pour l'agriculture, le compte qui est pris de cette dernière dans cette vision. Ces instruments sont d'ailleurs perfectibles en toutes circonstances et ne constituent pas un monument figé et défi- nitif.
Deuxièmement, l'article 31b, précisément, contient déjà toute une gamme de possibilités en matière biologique qui font par- tie du droit positif, c'est-à-dire du droit actuellement appliqué lorsque l'article 31b parle, par exemple, de surfaces de com- pensation écologique, de la production intégrée, de la produc- tion biologique, de la détention d'animaux de rente en plein air. Voilà un ensemble de dispositions de la loi sur l'agriculture qui complète les autres dispositions et qui m'oblige à vous mettre en garde de ne pas aller gaiement beaucoup trop loin sur ce chemin exclusif de l'écologie.
La deuxième remarque que je veuille faire concerne la propo- sition de minorité Baumann, à la lettre b, concernant la décla- ration de force obligatoire. M. Baumann n'a pas tout tort de dire qu'il pourrait peut-être y avoir une contradiction entre ce que nous faisons ici et ce que le peuple décidera au mois de mars prochain, sur cette déclaration de force obligatoire. C'est d'ailleurs, chose piquante, le même dimanche, le 12 mars 1995, que le peuple aura à se prononcer sur ce texte - si tant est que vous le terminiez une fois - et sur les mesures obliga- toires. Je dis à M. Baumann que c'est précisément parce que la majorité de la commission a retenu la forme potestative concernant la déclaration de force obligatoire que nous pour- rons, le cas échéant, arbitrer le différend qui serait né d'un refus populaire, le 12 mars 1995, de la proposition du Conseil fédéral.
J'en viens à un troisième sujet: c'est cette fameuse lettre d. Non sans une malice évidente, Monsieur Ledergerber, vous me demandez comment j'interprète cette disposition de la lettre d que la minorité Philipona pourfend. Non sans une cer- taine malice, dis-je, car vous souhaitez que le pauvre repré- sentant du Conseil fédéral s'enferme dans une interprétation extrêmement restrictive de cet article - dont il n'est pas l'au- teur, je dois le rappeler -, et qu'ainsi vous ayez la possibilité de faire miroiter aux foules réjouies l'intérêt beaucoup plus grand de vos propositions. Je vous dirai, au risque de décevoir votre attente, que pour moi l'interprétation de la disposition de la lettre d, «à la condition que la preuve soit apportée que des exi- gences de caractère écologique sont satisfaites», est une ré- ponse qui permet purement et simplement la continuation de la politique agricole inspirée d'écologie. Elle ne constitue pas un choix dans l'arsenal des possibilités, un choix qui serait dé- libérément et définitivement celui de la production biologique. A notre interprétation de cette disposition sortie des cerveaux de la commission, nous pensons qu'il y a lieu de dire qu'elle permettrait, sans sélection impitoyable, de poursuivre une po- litique plus large, telle que nous l'avons inaugurée notamment par l'article 31b. Mais il est clair qu'en surchargeant ainsi le contre-projet de toutes sortes de précisions, qui n'en sont pas tout en l'étant, de contre-précisions et de nuances, on finit par affaiblir l'ensemble qui devient légèrement boiteux. C'est la rai- son pour laquelle je souhaiterais, quant à moi, finalement pour davantage de clarté que l'on en revienne à la version du Conseil des Etats pour éviter que nos enfants et petits-enfants n'aient à se lancer ensuite dans de filandreuses interprétations historiques sur le contenu de cette phrase ajoutée par la majo- rité de la commission. Sur ce point, le Conseil fédéral salue la proposition de minorité Philipona qui lui paraît, encore une fois, avoir pour elle davantage de clarté.
J'en viens à mon quatrième et avant-dernier commentaire, Ma- dame la Présidente. Il concerne naturellement l'alinéa 3 de cet article. Nous constatons que, dans notre message relatif à une
révision de la loi sur la protection de l'environnement, le Conseil fédéral a proposé une clause de compétence concer- nant le prélèvement de taxes sur les engrais minéraux et les produits phytosanitaires. Le Conseil des Etats a renoncé à cette clause au cours de la session d'été de cette année, mais par le biais d'une motion que le Conseil fédéral a acceptée en tant que motion, il a chargé l'administration de préparer, au cours des cinq prochaines années, un rapport sur l'évolution de la consommation quantitative des engrais. C'est la raison pour laquelle nous pensons que, la motion étant en cours, la nécessité de suivre les minorités Il et III tombe et que nous pouvons fort bien vivre avec la proposition de la minorité à l'alinéa 3, à moins que l'on ne souhaite suivre purement et sim- plement la minorité IV (Jaeger) qui consisterait à biffer cet alinéa 3. J'insiste: il s'agit d'une disposition qui rend les propo- sitions superflues.
Je voudrais préciser que la recherche d'affectation financière dans le texte de l'initiative ne serait pas une bonne recherche et je me félicite qu'ainsi la commission du Conseil national ait renoncé à l'idée d'émettre dans le contre-projet une formule qui ferait intervenir une garantie de paiement à l'avenir. Cela aurait certainement conduit à une grave difficulté devant le peuple. Nous n'en sommes pas à cette disposition. La formule qui a été retenue par la majorité de votre commission est plus douce et, dès lors, plus facile à comprendre.
Präsidentin: Ich schlage Ihnen vor, zuerst den Antrag der Mehrheit zu bereinigen, indem wir die folgenden Minderheits- anträge diesem Antrag einzeln gegenüberstellen: Minderheit Baumann zu Litera b, Minderheit Baumann zu Litera c, Min- derheit Philipona zu Litera d, Minderheit Strahm Rudolf zu Lite- ra f. Dann würden wir noch wir noch über die den Antrag der Minderheit Kühne abstimmen, sofern die Minderheit Philipona abgelehnt worden ist.
Das so bereinigte Konzept der Mehrheit würden wir dem Kon- zept der Minderheit I (Hämmerle) gegenüberstellen.
Sollte sich das Konzept der Mehrheit durchsetzen, würden wir nachher über den Antrag der Minderheit II (Hämmerle) ab- stimmen. Sofern wieder die Mehrheit obsiegt, würden wir diese der Minderheit III (Thür) gegenüberstellen.
Am Schluss würden wir über die Minderheit IV (Jaeger) befin- den, die Absatz 3 streichen will.
Art. 31octies Abs. 2 Bst. b - Art. 31octies al. 2 let. b
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 104 Stimmen Für den Antrag der Minderheit Baumann 58 Stimmen
Art. 31octies Abs. 2 Bst. c - Art. 31octies al. 2 let. c
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 104 Stimmen Für den Antrag der Minderheit Baumann 63 Stimmen
Art. 31octies Abs. 2 Bst. d -Art. 31octies al. 2 let. d
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Philipona 97 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 72 Stimmen
Präsidentin: Damit entfällt der Eventualantrag der Minderheit Kühne.
Art. 31octies Abs. 2 Bst. f -Art. 31octies al. 2 let. f
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit Strahm Rudolf
102 Stimmen
66 Stimmen
1299
Landwirtschaft. Volksinitiativen
Art. 31octies Abs. 1-4, Art. 32 Abs. 1 Art. 31octies al. 1-4, art. 32 al. 1
Präsidentin: Wir stellen nun das bereinigte Konzept der Mehr- heit dem Konzept der Minderheit I (Hämmerle) gegenüber.
Abstimmung - Vote Für den modifizierten Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I (Hämmerle)
106 Stimmen
63 Stimmen
Art. 31octies Abs. 3 - Art. 31octies al. 3
Präsidentin: Nachdem das Konzept der Minderheit I abge- lehnt worden ist, stimmen wir nun noch über die Eventualan- träge der verschiedenen Minderheiten zu Absatz 3 ab.
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II (Hämmerle) 62 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III (Thür) 60 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit IV (Jaeger)
96 Stimmen
61 Stimmen
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Baumann die Initiative zu verwerfen. (Rest streichen)
Art. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Baumann . de rejeter l'initiative. (Biffer le reste)
Baumann Ruedi (G, BE): Ich habe den Antrag gestellt, der In- itiative des Schweizerischen Bauernverbandes überhaupt keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, namentlich weil er - nach meiner Überzeugung - so schlecht herausgekom- men ist wie der vorliegende.
Wir haben jetzt eine eindeutige Verschlechterung der Situation für die Landwirtschaft beschlossen. Wir haben auf Verfas- sungsebene zusätzlich Zwangsabgaben vorgesehen. Ich sagte, dass mit Zwangsabgaben ineffiziente Branchenorgani- sationen und ihre Tätigkeiten finanziert würden. Herr Binder behauptet, das sei eine Lüge, die Zwangsabgaben seien für PR-Massnahmen dieser Verbände bestimmt. Ich nehme an, Herr Binder, die Pro-Bauer-Kampagne ist eine solche PR- Massnahme. Auch der Bauernbrunch ist eine solche PR- Massnahme. Wenn aber dann an diesem Bauernbrunch politi- sche Propaganda gegen unsere Initiative verteilt wird, ist das offensichtlich auch eine PR-Massnahme des Bauernverban- des. Kurz, mit PR-Massnahmen werden unsere eigenen Initia- tiven und Referenden bekämpft, und wir werden gezwungen, genau diese Bekämpfung noch selber zu finanzieren. Das ist keine Lüge, Herr Binder, das ist traurige Realität.
Wir haben mit dem Gegenvorschlag auch eine Verschlechte- rung des bäuerlichen Bodenrechtes beschlossen, weil das in der Verfassung nur noch fakultativ geschützt wird. Wir haben jetzt keinen bindenden ökologischen Leistungsauftrag in der Verfassung verankert. Wir haben keine Deklarationspflicht - etwas, das die Bauern eigentlich seit langem wünschten. Wir
haben keine Lenkungsabgaben auf Düngern und Pflanzen- schutzmitteln, und schlussendlich haben die Bauern nach die- sem Verfassungsgrundsatz auch keinen Anspruch auf Direkt- zahlungen. Das genügt für mich nicht als neue Grundlage für die Agrarpolitik.
Darum beantrage ich Ihnen, auf einen Gegenvorschlag zu ver- zichten. Ich muss auch bereits ankündigen, dass ich bei einer entsprechenden Volksabstimmung, die offensichtlich am 12. März 1995 stattfinden soll, diesen Gegenvorschlag aktiv bekämpfen werde.
Binder Max (V, ZH), Berichterstatter: Im Gegensatz zu Herrn Baumann bin ich der Meinung, dass wir keine Verschlechte- rung der Situation haben. Wir haben eine Situation haben, die ihm nicht passt. Wir haben eine gute, flexible Lösung für die Schweizer Landwirtschaft gefunden, auch wenn Herr Bau- mann den Eindruck hat, wir hätten für die Ökologie zuwenig getan. Die Schweizer Bauern haben die Zeichen der Zeit er- kannt und werden ökologische Gesichtspunkte auch ohne zwingende Aufträge berücksichtigen.
In diesem Sinn bin ich der Meinung, die Lösung sei gut. Zur In- itiative des Schweizerischen Bauernverbandes sollten wir ei- nen Gegenvorschlag präsentieren. Es ist völlig in Herrn Bau- manns Interesse, dass womöglich nur die Initiative zur Abstim- mung kommt. Dafür habe ich Verständnis. Wahrscheinlich würde jeder an seiner Stelle gleich handeln. Ich bitte Sie dennoch, seinen Antrag abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Baumann
101 Stimmen
57 Stimmen
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Allenspach, Aregger, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Blocher, Borradori, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bürgi, Caccia, Camponovo, Cavadini Adriano, Chevallaz, Columberg, Comby, Cornaz, Couchepin, Darbel- lay, Deiss, Dettling, Ducret, Eggly, Engler, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Graber, Gros Jean- Michel, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Jäggi Paul, Keller Anton, Lepori Bo- netti, Leu Josef, Loeb François, Mamie, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwan- der, Oehler, Perey, Philipona, Pidoux, Pini, Raggenbass, Rei- mann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Savary, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Stef- fen, Steinegger, Stucky, Suter, Theubet, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss William, Zwahlen (97)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Aguet, Bär, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Borel François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, Diener, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, von Felten, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenber- ger Ernst, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Ostermann, Rechsteiner, Ruffy, Schmid Peter, Sieber, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wieder- kehr, Zbinden, Züger, Zwygart (59)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Borer Roland, David, Dreher, Friderici Charles, Jenni Peter, Kern, Leuba, Moser, Sandoz, Scherrer Jürg, Seiler Rolf, Steinemann (12)
N
19 septembre 1994
1300
Postulat CER-CN (92.070)
Abwesend sind - Sont absents:
Aubry, Bodenmann, Bonny, Bührer Gerold, Cincera, de Dar- del, Dormann, Dünki, Epiney, Frey Walter, Giezendanner, Go- bet, Hegetschweiler, Iten Joseph, Keller Rudolf, Kühne, Leu- enberger Moritz, Maitre, Matthey, Miesch, Nabholz, Poncet, Robert, Rychen, Schmid Samuel, Schwab, Spielmann, Stei- ner Rudolf, Weyeneth, Ziegler Jean, Zisyadis (31)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Haller (1)
B. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft» B. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «Pay- sans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature»
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsidentin: Beim Bundesbeschluss B beantragt die Kom- mission, die Beratungen in Anwendung von Artikel 28 GVG auszusetzen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
94.3318
Postulat WAK-NR (92.070) Finanzierung der Gatt-konformen Massnahmen Postulat CER-CN (92.070) Financement des mesures conformes au Gatt
Wortlaut des Postulates vom 15. August 1994
Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der Gattlex das Prin- zip der Umlagerung in Gatt-konforme Massnahmen zu veran- kern, um die negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft abzufedern. Der Gatt-bedingte Ab- und Umbau der agrarpoliti- schen Stützungen ist vollumfänglich in Gatt-konforme Mass- nahmen umzulagern. Dies hat kontinuierlich und koordiniert mit den Abbauschritten zu erfolgen.
Texte du postulat du 15 août 1994
Le Conseil fédéral est invité à ancrer, dans les dispositions destinées à adapter la législation suisse aux Accords du Gatt, le principe de la conversion en mesures conformes au Gatt, afin d'atténuer les répercussions sur l'agriculture. Les mesu- res de soutien de politique agricole à réduire ou à transformer seront converties intégralement en mesures conformes aux exigences du Gatt. Cette conversion se fera de façon continue, en coordination avec la réduction des mesures en vigueur.
Präsidentin: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegen- zunehmen. Es wird von Herrn Strahm Rudolf bekämpft.
Strahm Rudolf (S, BE): Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen die Ablehnung dieses Postulates. Es kommt sehr einfach und bescheiden daher, es ist etwas geschraubt formu- liert, und ich muss Ihnen zuerst sagen, was dessen Annahme bedeuten würde: nämlich grünes Licht für weitere Zahlungen an die Landwirtschaft, und zwar kumulativ. Wir haben heute
nachmittag die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erhalten: während etwa sechs Jahren sich jährlich kumulie- rende 150 Millionen Franken, d. h. eine Milliarde Franken mehr an Zahlungen.
In den letzten Wochen ist landauf, landab dieser Spartenor ge- sungen worden. Verschiedene haben sich mit der Spar- schraube profiliert, und am ersten Tag der Session kommt man nach Bern und verlangt einen neuen Subventionsmecha- nismus.
Wir haben in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) folgende Position vertreten: Aufbau von Direktzahlun- gen ja, da sind wir einverstanden. Wir sind, und das haben mehrere Referenten gesagt, dafür, dass Härten infolge des Gatt in der Landwirtschaft sozial abgefedert werden. Wir sind für eine Kompensation mittels Direktzahlungen, aber gleich- zeitig sollen, und zwar im gleichen Tempo, die produktbezo- genen Subventionen abgebaut werden. Das eine soll also stei- gen und das andere zurückgehen.
In der Kommission ist dieser zweite Antrag auf Abbau produkt- bezogener Subventionen abgelehnt worden, und deshalb stimmt jetzt meine Fraktion gegen die Überweisung dieses Postulates. Mit dieser Kombination, Aufbau von Direktzahlun- gen und Senkung von Produktsubventionen, hätten wir leben können.
Ich erinnere Sie daran, dass wir allein für die Überschussver- wertung in der Milchrechnung 1,3 Milliarden Franken einset- zen, dass wir allein, um den Käse im Ausland zu subventionie- ren, fast 600 Millionen Franken im Jahr einsetzen.
Wir hatten in der WAK Hearings mit der Käseunion, und es hat sich gezeigt, dass jetzt der Bund sogar für die Käseexporte nach Italien zusätzlich zu den bisherigen Subventionen auch noch die Währungsverluste übernehmen muss. Und die Bun- deskasse zahlt in ihrer heutigen prekären Situation noch die schlimme Politik der Regierung Berlusconi und bezahlt den italienischen Kunden noch die Differenz wegen der Währungs- verluste der Lira. Und so geht es weiter.
Wir haben den Bundesrat gefragt: Wie steht es mit dieser Re- form? Wie steht es mit der Deregulierung in den vor- und nach- gelagerten Stufen der Landwirtschaft, bei der Käseunion, bei der Butyra usw. ? Wir haben versucht, einen Zeitplan herauszu- finden, und die Antwort war: Ende 1995 sollen zuerst die Be- richte kommen, die Gesetzgebung soll 1997/98 kommen und erst nach der Jahrhundertwende wirksam werden. Erst dann werden wir wirksam die produktbezogenen Subventionen ab- bauen und vor allem diese Übernahmepflicht beim Käse und bei der Butter revidieren können.
Dieses Postulat will einen neuen Subventionsmechanismus eröffnen. Ich muss erklären, wie der funktionieren wird. Es ist mir bewusst, dass es kompliziert ist, aber ich muss hier doch erklären, wie dieser neue Subventionsmechanismus ausse- hen wird.
Das Postulat verlangt, dass in Zukunft - bedingt durch das Gatt - die Erträge aus der Tarifizierung, die Erträge also, die der Bund einnimmt, vollumfänglich in die Landwirtschaft flies- sen sollen. Was heisst Tarifizierung? Das heisst, dass der bis- herige Importschutz umgewandelt werden muss, z. B. Kontin- gente in Zölle; die Konsumentin, der Konsument muss das zu- sätzlich bezahlen.
Das Postulat will, dass der zusätzlich anfallende Zollertrag di- rekt in die Landwirtschaft fliessen soll. Das wäre noch ver- ständlich; nur ist es so, dass in den nächsten Jahren, bedingt wiederum durch die Gatt-Regeln, durch die neuen Gatt-Ver- träge, die Tarifizierung abgebaut werden muss, d. h., die Zoll- erträge, die der Bund erhält, werden zurückgehen, und zwar zunächst um 36 Prozent und später vollumfänglich. Die Ein- nahmen des Bundes werden damit zurückgehen, während die Direktzahlungen sicher nicht reduziert werden können. Wir haben also hier einen mörderischen Defizitmechanismus. Die Einnahmen schnellen hoch und gehen dann innert sechs Jahren zurück, und die Direktzahlungen bleiben oben.
Und da haben wir einen neuen Automatismus eingebaut. Wenn dieses Postulat umgesetzt wird, wird auf Jahre hinaus die Bundeskasse zusätzlich belastet: 150 Millionen Franken jedes Jahr zusätzlich bedeuten einen Anstieg etwa auf eine Milliarde Franken oder mehr.
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Landwirtschaft. Volksinitiativen Agriculture. Initiatives populaires
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1994
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III
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92.070
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Datum 19.09.1994 - 14:30
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