Dégâts causés par les intempéries 1993
664
E 14 juin 1994
und Fernmeldewesen, die das Geschäft an ihrer Sitzung vom 7./8. April 1994 behandelte, Ihnen einstimmig zu empfehlen, den Bundesrat zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu ermächtigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
19 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
93.088
Ausserordentliche Bevollmächtigtenkonferenz der UIT. Schlussakte Conférence extraordinaire des plénipotentiaires de l'UIT. Acte final
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1993 (BBI 1994 | 1171) Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1993 (FF 1994 | 1154) Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 Décision du Conseil national du 16 mars 1994
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Die Internationale Fernmeldeunion (UIT) wurde 1865 in Paris, mit der Schweiz als Gründungsmitglied, ins Leben gerufen und ist damit die älte- ste bestehende internationale Organisation. Sie hat ihren Sitz in Genf und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Fern- meldewesen, befasst sie sich doch mit sämtlichen Fragen und Problemen, die sich weltweit im Fernmeldebereich ergeben. Die Schweiz ist Mitglied des Verwaltungsrates der UIT. In diesem Bericht geht es um die Ausserordentliche Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der UIT, die im Dezember 1992 stattfand. Damals wurden die Konvention, die Konstitu- tion und das Fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen Fernmeldeunion gutgeheissen.
Formell finden sich die Bestimmungen der Konvention, der grundlegenden Urkunde der Union, in zwei Dokumenten: in der Konstitution, die alle grundlegenden Bestimmungen ent- hält, und in der Konvention, die alle Bestimmungen enthält, die ihres Inhaltes wegen möglicherweise einer regelmässigen Revision bedürfen. Diese Grundsatzdokumente werden mit Vollzugsordnungen ergänzt. Inhaltlich geben Konstitution und Konvention Auskunft über die drei Sektoren der Union, welche ihren Hauptbetätigungsfeldern entsprechen, nämlich die Ent- wicklung des Fernmeldewesens, die für das Funktionieren des Fernmeldewesens notwendige Standardisierung und das Funkwesen.
Der Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens soll eine besonders wichtige Rolle übernehmen. Er unterbreitet den Entwicklungsländern verschiedene allgemeinpolitische und
strategische Lösungsmöglichkeiten, die geeignet sind, die wichtigsten Ressourcen für die Förderung des Fernmeldewe- sens zu beschaffen.
Der Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen be- schäftigt sich mit technischen, betrieblichen und tariflichen Fragen und macht Empfehlungen mit Blick auf eine weltweite Standardisierung der Fernmeldedienste.
Der Sektor für das Funkwesen beschäftigt sich in erster Linie mit der rationellen Nutzung des Funkfrequenzspektrums im terrestrischen Funkverkehr und im Weltraumfunkverkehr. Es soll gewährleistet werden, dass die Vollzugsordnung für das Funkwesen von den Mitgliedern der Union korrekt angewen- det wird. Auch werden die Entwicklungsländer in ihren Bestre- bungen unterstützt
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen befasste sich an ihrer Sitzung vom 7./8. April 1994 mit dieser Vorlage. Sie begrüsst die Verbesserungen und Vereinheitlichungen im internationalen Fernmeldeverkehr. Sie hält es für wichtig, dass die Schweiz dieses neue Vertragswerk ratifiziert und da- bei auf ihre bei der Unterzeichnung angemeldeten Vorbe- halte zurückgreift, wonach die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, falls irgendwel- che Vorbehalte oder andere Massnahmen das reibungslose Anbieten ihrer Fernmeldedienste beeinträchtigen oder zu ei- ner Erhöhung ihres Beitrages an die Ausgaben der Union führen würden.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission einstim- mig, den Bundesrat unter Aufrechterhaltung der genannten Vorbehalte zur Ratifizierung der Konvention, der Konstitution und des Fakultativen Protokolles zu ermächtigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
94.041
Unwetterschäden 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin. Bundeshilfe
Dégâts causés par les intempéries 1993 dans les cantons du Valais et du Tessin. Participation financière de la Confédération
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1994 (BBI II 1276) Message et projet d'arrêté du 4 mai 1994 (FF II 1275) Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 1994 Décision du Conseil national du 13 juin 1994
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Nach 1987 wurde durch die Naturereignisse im vergangenen September auch das Jahr 1993 zu einem Katastrophenjahr. Die Jahre 1977 und 1978 mit grossen Unwetterschäden liegen noch nicht sehr
S
665
Unwetterschäden 1993
weit zurück. Man wird den Ursachen der Häufung so grosser Unwetter nachgehen müssen. Aber das ist nicht das heutige Thema. Heute geht es darum, zu handeln und zu helfen. Betroffen worden sind im vergangenen Herbst vom Unwetter vor allem das Oberwallis und der Kanton Tessin. Im Gegen- satz dazu waren 1987 sechs Kantone betroffen. Es sind meh- rere Todesopfer zu beklagen. Es liegt eine sehr hohe Scha- densumme vor: über 650 Millionen Franken Schaden im gan- zen Wallis, über 200 Millionen Franken im Kanton Tessin. Im Katastrophenjahr 1987 ging es um Schadensummen von über 1,2 Milliarden Franken. Vor allem die Privatschäden sind im letzten Jahr sehr viel höher ausgefallen als 1987. 60 Prozent der Schäden waren durch private Versicherungen zu decken, gegenüber 22 Prozent bei der Katastrophe 1987. Das ist dar- auf zurückzuführen, dass vor allem Zentren betroffen worden sind: Brig, Biasca, Locarno und Ascona.
Ausserordentliche Ereignisse erfordern ausserordentliche Massnahmen. Der Bundesrat hat mit dem Militär und dem Zi- vilschutz rasch und unbürokratisch Nothilfe geleistet. Darüber hinaus sind seitens des Bundes jetzt die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Unwetterschäden im Sinne einer gesamt- schweizerischen Solidarität bereitzustellen.
Die Kernpunkte der Botschaft - sie bilden somit das Konzept - sind folgende:
Es werden nur Schäden im öffentlichen Sektor bezahlt.
Es werden nur Notstands- und Wiederinstandstellungs- Arbeiten bezahlt, also keine Folgeprojekte.
Das geltende Recht soll voll ausgeschöpft werden.
In den schadenrelevanten Bereichen soll die lineare Kür- zung der Subventionen aufgehoben werden.
Es sollen neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die in zwei Richtungen wirken. Zum einen soll der Subventions- satz im Wasserbau um 10 Prozent auf neu maximal 75 Prozent Bundessubvention angehoben werden, zum anderen soll eine ausserordentliche Leistung des Bundes von ebenfalls maximal 75 Prozent für die drei Bereiche Grobräumung, Kan- tons- und Gemeindestrassen sowie für die Wiederinstandstel- lung der Infrastrukturen vorgesehen werden.
Zur Verfassungsmässigkeit: Nach Artikel 23 Absatz 1 der Bun- desverfassung kann der Bund Leistungen an öffentliche Werke erbringen, und nach Artikel 31bis Absatz 3 Buchsta- ben b und c kann der Bund Massnahmen ergreifen zugunsten der Landwirtschaft und zugunsten wirtschaftlich bedrohter Landesteile. Darauf abgestützt will dieser Bundesbeschluss gezielte Soforthilfe an diese Notstands- und Wiederinstand- stellungs-Arbeiten bringen. Damit sollen die Kantone und Ge- meinden entlastet werden. Sie können damit auch die nötigen Folgeprojekte rasch an die Hand nehmen und allenfalls auch Privaten Unterstützung gewähren.
Zur finanziellen Dimension dieser Hilfe: Im Rahmen des or- dentlichen Rechtes sind rund 125 Millionen Franken vorgese- hen, davon 84 Millionen für das Wallis, 41 Millionen für das Tessin. Im Rahmen dieser Vorlage sind weitere 84 Millionen Franken für Sondermassnahmen vorgesehen: 68 Millionen für das Wallis, 16 Millionen für das Tessin. Es geht hier um nicht budgetierte und nicht im Finanzplan enthaltene Ausga- ben; total sind es 209 Millionen Franken an Bundesleistun- gen: 152 Millionen an das Wallis, 57 Millionen an das Tessin. Die Kantone sind selbstverständlich dankbar für diese Hilfe, vor allem, wenn sie rasch erfolgt. Sie sind mit diesem Konzept einverstanden. Entsprechend der unterschiedlichen Finanz- kraft der beiden Kantone werden Maximalsätze von 75 Pro- zent im Falle Wallis, 71 Prozent im Falle Tessin zur Anwen- dung gelangen. Diese Subventionssätze kommen bei den Notstandsarbeiten und bei den Arbeiten zur Wiederinstand- stellung im gesamten öffentlichen Bereich zur Anwendung, wo Kosten von über 270 Millionen Franken anfallen.
Damit diese Hilfe zeitgerecht erfolgen kann, ist ein dringlicher Bundesbeschluss und seine sofortige Inkraftsetzung nötig. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie emp- fiehlt einstimmig Eintreten und Zustimmung. Der Nationalrat hat gestern ebenso einstimmig Eintreten beschlossen und diesen Bundesbeschluss verabschiedet.
Morniroli Giorgio (D, TI): Quale rappresentante del Canton Ti- cino voglio ringraziare sentitamente il Consiglio federale per la rapidità con la quale ha reagito a proposito degli aiuti da ga- rantire ai due cantoni colpiti dal maltempo nell'autunno scorso. Questa rapidità rallegra evidentemente i beneficiari dei sussidi, i quali ne ricavano l'impressione di un valore di so- lidarietà ancora accresciuto.
Capisco però chi legge questa celerità in chiave negativa, chi reputa che un sussidio di 84 milioni di franchi richieda un mag- giore approfondimento, una più dettagliata valutazione. Penso comunque che in casi di catastrofe naturale la sollecitu- dine dell'aiuto traduca una certa spontaneità, quindi una vera solidarietà, circostanza che non può che arricchire lo spirito del nostro sistema federalista.
Esprimo al nostro vicino cantone, il Vallese, tutta la mia consi- derazione, ed esprimo in particolare agli abitanti dei comuni colpiti tutta la mia ammirazione. Loro hanno subito in maniera pesante le conseguenze del maltempo, sorpresi da un fiume di fango alto parecchi metri. Agli abitanti di Locarno, nella loro sfortuna, è toccata miglior sorte. La fuoriuscita del lago si è svi- luppata lentamente ed era chiaramente prevedibile e anche prevista. Non è mancato il tempo per pianificare e realizzare tutta una serie di misure preventive e con ciò di limitare i danni materiali, ma soprattutto quelli agli abitanti stessi.
Non dubito che il credito proposto per gli aiuti alle regioni col- pite dal maltempo nei due cantoni verrà concesso, e ribadisco i miei più sentiti ringraziamenti.
Bloetzer Peter (C, VS): Diese Vorlage erinnert uns alle erneut an die schrecklichen Unwetter vom 24. und 25. September 1993. Den Sprechenden als Vertreter einer der betroffenen Re- gionen erinnert aber diese Vorlage insbesondere an die spon- tane und rasche Hilfe, die den betroffenen Regionen und de- ren Bevölkerung durch die ganze Schweiz zuteil geworden ist Der Bundesrat hat damals rasche und unbürokratische Hilfe gesprochen und auch geleistet, und er hat die gesamte Schweiz zu einer landesweiten Solidarität und Unterstützung aufgerufen. Diesem Aufruf des Bundesrates ist in äusserst grosszügiger Weise Folge geleistet worden.
Die Vorlage, die wir heute beraten und die gestern im National- rat ohne Gegenstimme beschlossen wurde, ist ein erneuter Beweis dieser Solidarität. Es ist mir ein Anliegen, hier als Stan- desvertreter des Kantons Wallis dem Bundesrat, dem Departe- mentsvorsteher und Ihnen allen, aber auch dem gesamten Schweizervolk den Dank auszusprechen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Gesamtschweizerische Solidarität muss dort geübt werden, wo besonders schwere Schäden zu verzeichnen sind. Der beantragte Beschluss ermöglicht die Leistung einmaliger Soforthilfe an wirtschaftlich bedrohte Lan- desteile. Eine Hilfe, die erst ein Jahr nach dem Ereignis kom- men würde, wäre nicht eine Hilfe, die die betroffenen Leute jetzt dringend sollen in Anspruch nehmen dürfen.
Die Diskussion um die Ursachen der Unwetterschäden stand auch in den vorberatenden Kommissionen im Zentrum, zu- sammen mit den Massnahmen, die der Bundesrat in Kraft zu setzen gedenkt.
Zu den Unwetterschäden: Die Unwetter 1987 und 1993 haben gezeigt: Nicht ein einzelner Faktor, sondern eine Vielzahl von Einflussgrössen - keine für sich allein betrachtet ist ausseror- dentlich selten - haben zu diesen Unwetterereignissen ge- führt. Man könnte sie in vier Kapitel einteilen:
grosse Niederschlagsmengen;
hohe Niederschlagsintensitäten;
hohe Nullgradgrenze;
starke Geschiebemobilisation.
Zur Häufung von Schadenereignissen in unserem Land: Diese Häufung von Schadenereignissen gibt Anlass zu echter Besorgnis. Aber auf der andern Seite ist auch zu bedenken, dass es schon immer Häufungen von Unwettern gab. So traf 1834, 1839 und 1868 eine Serie schwerer Hochwasser den Al- penrand. Eine ähnliche Serie wurde 1480, 1511, 1566 und 1570 festgestellt. Es ist vielleicht ganz interessant, wenn man sich diese Jahrzahlen auch wieder einmal in Erinnerung ruft. Nicht nur der Naturraum hat sich wesentlich verändert, son-
Loi sur les chemins de fer. Révision
666
E
14 juin 1994
dern auch der Lebensraum des Menschen ist ungleich dichter besiedelt, und dies führt zu immer grösseren, zu immer häufi- geren Schäden.
Zur Klimaänderung möchte ich festhalten, dass das räumliche und das zeitliche Auflösungsvermögen unserer Klimamodelle bei weitem noch nicht ausreicht, um heute Vorhersagen über eine Häufung der Ereignisse machen zu können. Die Zeit- spanne der letzten Jahre, in denen eine deutliche Temperatur- erhöhung zu beobachten war, ist zu kurz, um das Eintreten ei- ner Klimaveränderung klar und deutlich zu beweisen; aber Be- fürchtungen sind berechtigt.
Der Bundesrat beschloss 1990, das Nationale Forschungs- programm «Klimaänderung und Naturkatastrophen» in Auf- trag zu geben, und hat dafür 20 Millionen Franken bereitge- stellt. Die Arbeiten sollen 1996 abgeschlossen werden. Die Er- gebnisse werden nicht besser, wenn kurzfristige Studien par- allel dazu in Auftrag gegeben und immer neue Berichte ver- langt würden.
Noch eine Bemerkung zum menschlichen Einfluss: Die be- deutendsten und raschesten Veränderungen finden weder im Klima noch im Naturraum, sondern in unseren Siedlungsge- bieten statt. Bedenkt man das jährliche Bauvolumen von etwa 40 Milliarden Franken, so wird bewusst, wie sich das Scha- denpotential auch laufend erhöht. Durch eine immer stärkere Vernetzung der Wirtschaftsräume mit den Strassen, mit den Bahnen, mit den Leitungen, mit den Kommunikationslinien ist unsere Wirtschaft eben auch verletzlicher geworden. So wie wir unsere Gesundheit nur wahrnehmen, wenn sie uns fehlt, so nehmen wir die Naturereignisse vor allem nur dann wahr, wenn sie uns schaden. Aufgrund des erhöhten Schadenpo- tentials wird dies immer häufiger der Fall sein.
Noch einige Lehren aus den Jahren 1987 und 1993: Die Er- kenntnis ist, dass wir extreme Naturereignisse nicht verhin- dern können. Wir müssen unsere Nutzungen den naturräum- lichen Gegebenheiten anpassen und den Gefahren best- möglich ausweichen. Dies bedeutet einen Verlust an Hand- lungsfreiheit, ist aber wirkungsvoller als die Versuche, die Gewalten des Wassers durch schwere Verbauungen zu zäh- men. Anpassungen unserer Nutzungen an die naturräumli- chen Gegebenheiten wirken auch rascher, wirken auch si- cherer als die zweifellos auch aus anderen Gründen notwen- digen Massnahmen zur Stabilisierung des Klimas und der Erhaltung des Naturraumes.
Ich bitte Sie, hier Solidarität zu zeigen, auf die Vorlage einzutre- ten, ihr zuzustimmen und sie in dieser laufenden Session als dringlichen Bundesbeschluss zu verabschieden.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
29 Stimmen (Einstimmigkeit)
Präsident: Über die Dringlichkeit gemäss Artikel 4 Absatz 2 wird nächsten Donnerstag separat abgestimmt.
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.091
Eisenbahngesetz. Revision
Loi sur les chemins de fer. Révision
Botschaft und Gesetzentwurf vom 17. November 1993 (BBI 1994 | 497) Message et projet de loi du 17 novembre 1993 (FF 1994 | 485)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Das Anliegen zur Schaffung einer neuen Abgeltungsordnung im Regionalver- kehr ist nicht neu, es steht seit vielen Jahren zur Diskussion. 1983 ist ein vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) ausgear- beitetes Abgeltungskonzept von den Kantonen schon im Ver- nehmlassungsverfahren abgelehnt worden. Immer noch pen- dent ist das Geschäft 87.069, Änderung des Eisenbahngeset- zes, das 1990 zurückgewiesen wurde. Nach Bereinigung der heutigen Vorlage werde ich Ihnen beantragen, jenes Geschäft abzuschreiben.
Es würde wohl zu weit führen, die heute geltende Regelung bezüglich der finanziellen Leistungen des Bundes und der Kantone an die KTU, den Regionalverkehr der SBB und den Postautodienst in den Einzelheiten darzustellen; das Konzept wird ja in der Botschaft ausführlich erläutert
Seitens des Parlaments wurde vom Bundesrat eine umfas- sende Neuregelung unter Einbezug der Beitragsleistungen des Bundes für Agglomerationen sowie für Rand- und Bergge- biete verlangt.
Die Neuausrichtung des Regionalverkehrs setzt eine Revision des Eisenbahngesetzes voraus. Transparenz bei der Finanzie- rung und zukunftsorientierte Offenheit in bezug auf die Organi- sation des Regionalverkehrs gehören zu den Leitplanken der Revisionsvorlage, deren Kern die Harmonisierung der Finanz- ströme ist. Es soll für SBB, KTU und Postautodienst sowie un- ter den Verkehrsträgern Gleichbehandlung gelten. Alle fünf bestehenden Subventionsregelungen werden in einer einzi- gen zusammengefasst.
Die finanziellen Leistungen des Bundes an die SBB werden heute im Sinne eines Preises für die zu erbringenden Leistun- gen im voraus festgelegt; die Groupe de réflexion empfiehlt einen Ausbau dieses Instrumentariums. An die Stelle von de- taillierten Eingriffen sollen neue Globalvorlagen gesetzt und damit die unternehmerische Freiheit und Verantwortung ent- sprechend gestärkt werden. Dazu gehört ohne Zweifel auch ein aussagekräftiges Kostenrechnungssystem der KTU, das die Vorlage anstrebt. In eine harmonisierte Abgeltungsrege- lung, die den gesamten Regionalverkehr abdeckt, müssen zwangsläufig auch die Postautodienste und die Luftseilbah- nen einbezogen werden. Die Gleichstellung kann sich vorläu- fig jedoch nur auf die eigentlichen Betriebskosten beziehen. Vergleichbarkeit und Transparenz sollen verbessert werden, die Schieneninfrastruktur der KTU wird rechnerisch und für die Abgeltung einen eigenen Bereich, d. h. eine eigene Sparte, bilden.
Um eine möglichst weit gehende Harmonisierung der Finanz- ströme zu ermöglichen, sollen von den SBB zusätzlich die Lei- stungen im regionalen Personenverkehr aus ihrem gemein- wirtschaftlichen Bereich in das offene Spartenmodell einbezo- gen werden. Das den Leistungsaufträgen 1982 und 1987 zu- grundeliegende Modell mit markt- und gemeinwirtschaftli- chen Leistungen geht von einer Zweiteilung der Unterneh- mung aus und wird dadurch komplizierter, während das Spar- tenmodell flexibel ist. Vorausgesetzt ist dabei allerdings, dass das Bestellverfahren und die Bestellungen selber klar formu- liert sind.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Unwetterschäden 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin. Bundeshilfe Dégâts causés par les intempéries 1993 dans les cantons du Valais et du Tessin. Participation financière de la Confédération
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.041
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
664-666
Page
Pagina
Ref. No
20 024 345
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.