623
Parlamentarische Initiative. Finanzierungsbeihilfen
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 13. Juni 1994, Nachmittag Lundi 13 juin 1994, après-midi
17.15 h
Vorsitz - Présidence: Jagmetti Riccardo (R, ZH)
Präsident: Die Stimmenden haben gestern in ihrer Mehrheit zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Ausländergenera- tion und zum Kulturartikel wohl ja gesagt, doch sind beide Vor- lagen am Ständemehr gescheitert Das von uns einstimmig angenommene Gesetz über die Blauhelme ist von den Bür- gern mit einem Neinstimmenanteil von gut 57 Prozent abge- lehnt worden.
Politisieren wir am Volk vorbei? Die Statistik spricht dagegen. Seit der Uno-Abstimmung vom 16. März 1986 hatten die Stimmberechtigten über 76 Fragen Beschluss zu fassen. Bei 59 Entscheiden oder in fast 78 Prozent der Fälle sind sie uns gefolgt; 17 Fragen (gut 22 Prozent der gestellten) haben sie oder die Stände anders beantwortet als wir. Nicht erfasst wer- den von diesen Zahlen all jene Gesetze, die ohne Referendum in Kraft getreten sind und von denen manche bedeutsame Frage geordnet wird.
Zur Tagesordnung übergehen dürfen wir deswegen aber nicht. Auffallend ist nämlich die Zurückhaltung der Bürger ge- genüber den Fragen der Stellung der Schweiz im internationa- len Umfeld. Wohl sind wir den Bretton-Woods-Institutionen beigetreten, haben das Neat-Projekt mit seiner internationalen Dimension gutgeheissen und eine Initiative zur Begrenzung der Einwanderung abgelehnt. Aber das vierfache Nein zur Uno, zum EWR, zu den Blauhelmen und - durch fehlendes Ständemehr - zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Aus- ländergeneration zwingt uns zu vertiefter Auseinandersetzung mit der Frage, wie die Bürger und wir zu einer besseren Über- einstimmung der Ansichten in internationalen Fragen kom- men können. Sie sehen: Ich mache keine Vorwürfe an andere und keine Selbstvorwürfe an uns. Wir haben uns ja nicht in ir- gendeiner unüberlegten Art der Welt um uns zugewandt, son- dern uns mit der internationalen Vernetzung auseinanderge- setzt. Mit diesem Auftrag sind wir gewählt worden, aber wir sind in internationalen Fragen mehrfach zu anderen Schlüs- sen gelangt als die Mehrheit der Stimmenden.
So gibt es nur einen Weg, nämlich jenen des verstärkten Dia- logs. Wir müssen in das Gespräch mit den Bürgern die interna- tionalen Fragen besser einbauen; wir müssen zeigen, dass die Abschottung die Position der Schweiz nicht stärkt, son- dern schwächt; wir müssen darlegen, wie unser Land mitbe- troffen ist von dem, was uns umgibt. Diese Aufgabe ist uns ge- stellt. Mit den Bürgern ist der Weg zu suchen, auf dem die Schweiz ihre Stellung in der Völkergemeinschaft gestaltet, denn unser Land darf nicht in einer Abseitsstellung einfach von den Entscheiden der anderen abhängig werden. Die Ver- stärkung des Dialogs über aussenpolitische Fragen ist drin- gend; das ist die wichtigste Folgerung, die ich selbst aus dem gestrigen Volksentscheid ziehe.
In unserem Kreis darf ich, mit einem Tag Verspätung freilich, Herrn Rüesch zu seinem gestrigen Geburtstag gratulieren. (Beifall)
94.410
Parlamentarische Initiative (WAK-NR)
Bundesbeschluss über die Fortführung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978
über Finanzierungsbeihilfen zugunsten
wirtschaftlich bedrohter Regionen
Initiative parlementaire (CER-CN) Arrêté fédéral concernant la reconduction de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 instituant une aide financière
en faveur des régions
dont l'économie est menacée
Bericht und Beschlussentwurf der WAK-NR vom 26. April 1994 (BBI III 241) Rapport et projet d'arrêté de la CER-CN du 26 avril 1994 (FF III 250)
Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 (BBI III 251) Avis du Conseil fédéral du 30 mai 1994 (FF III 260)
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1994 Décision du Conseil national du 6 juin 1994
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Schoch Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Schoch Ne pas entrer en matière
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Anfang 1975 wurde die schweizerische Wirtschaft nach Jahren der Hoch- konjunktur von einer starken Rezession erfasst Der konjunk- turelle Einbruch betraf nicht alle Landesteile und alle Bran- chen gleichmässig. Regionen mit einseitiger Abhängigkeit von bestimmten Industriezweigen erlebten eigentliche Einbrü- che. Besonders hart betroffen waren die Uhrenregionen des Jurabogens und zum Teil auch Regionen in anderen Landes- teilen, die hohe Anteile an Textil- oder Maschinenindustrie auf- wiesen.
In der Erkenntnis, dass es nicht im Gesamtinteresse des Lan- des liegen könne, allzu grosse Disparitäten zwischen den Re- gionen aufkommen zu lassen, beschloss der Bund, Vorkehren der privaten Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlich bedrohten Regionen zu fördern. Es handelte sich dabei um Innovations- und Diversifikationsvorhaben be- stehender sowie um die Ansiedlung neuer Betriebe. Zu die- sem Zwecke wurde der Bund ermächtigt, die Beschaffung von Mitteln durch Übernahme von Zinskosten, durch Gewährung von Bürgschaften sowie durch Steuererleichterungen zu för- dern. Diese einzelbetriebliche Förderung war an die Bedin- gung geknüpft, dass auch der Kanton und die kreditgebende Bank einen Beitrag dazu leisteten.
Während der 15jährigen Geltungsdauer des Beschlusses wur- den insgesamt 531 Projekte mit einer Investitionssumme von 2,5 Milliarden Franken gefördert. 497mal wurde eine Bürg- schaft gestellt, deren Gesamtsumme sich auf 533 Millionen Franken belief. Rund ein Viertel aller Projekte waren Ansied- lungen von Firmen ausländischer Herkunft, rund ein Fünftel in- ländische Neugründungen oder Unterstützungen von Jung-
Initiative parlementaire. Aide financière
624
E
13 juin 1994
unternehmern und gut die Hälfte Erneuerungsprojekte beste- hender Firmen. Die Ergebnisse dieser Förderungspro- gramme wurden allgemein als positiv gewertet. Die Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze wird auf rund 10 000 ge- schätzt. Dazu kommt noch eine grosse Anzahl von erhaltenen und verbesserten Arbeitsplätzen, die allerdings zahlenmässig schwieriger zu erfassen sind.
Der Bundesbeschluss von 1978 lief Ende Februar 1994 aus, ohne dass ein Nachfolgebeschluss bereit gewesen oder in Kraft getreten wäre. Der Entwurf zu einem neuen Bundesbe- schluss war zwar in die Vernehmlassung geschickt worden, wegen starker Opposition, die vor allem ordnungspolitische Bedenken geltend machte, jedoch später dem Parlament nicht zugeleitet worden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschloss daher in ihrer Sitzung vom 26. April 1994, eine par- lamentarische Initiative einzureichen, wonach der Bundesbe- schluss vom 6. Oktober 1978 fortzuführen sei, bis eine neue Regelung in Kraft treten könne. Mit Datum vom 27. April 1994 - also nur einen Tag später - erschien dann die bundesrätliche Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirt- schaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz (94.039). Damit konnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben in Kenntnis der neuen Botschaft diskutieren. Er entschied heute vor einer Woche, der alte Bundesbeschluss von 1978 sei für zwei weitere Jahre fortzuführen beziehungsweise wieder in Kraft zu setzen, und erklärte diesen Bundesbeschluss über Fi- nanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Re- gionen, den Sie heute vor sich liegen haben, als dringlich. Während der Dauer von zwei Jahren sei die neue, vorliegende Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirt- schaftsstrukturen und der Standortattraktivität in aller Ruhe zu beraten, damit 1996 eine nahtlose Fortführung möglich werde. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates tagte am Tag, nachdem der Nationalrat seinen Beschluss ge- fasst hatte, also am letzten Dienstag. Sie ist der Auffassung, angesichts einer nach wie vor schwierigen Lage mit teilweise noch immer hohen Arbeitslosenzahlen, die sich allerdings von Region zu Region sehr unterschiedlich darstellen, sei es uner- lässlich, dass sich der Bund auch weiterhin an der Förderung wirtschaftlich bedrohter Regionen beteiligen könne.
Die neuen Bundesbeschlüsse gemäss Botschaft des Bundes- rates können auch bei speditiver Behandlung in den Räten nicht vor Ende 1995 in Kraft treten, so dass eine Lücke zwi- schen dem Auslaufen des ersten Bundesbeschlusses und dem Inkrafttreten der neuen Regelung von beinahe zwei Jah- ren einträte. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates teilt die Meinung des Nationalrates, dass eine sol- che Lücke für einige Kantone zu grossen Schwierigkeiten füh- ren würde und dass daher der erste Beschluss - allerdings be- fristet - wieder in Kraft zu setzen sei.
Die Kommission ist auch für eine dringliche Inkraftsetzung, denn sie ist der Meinung, dass schnelle Hilfe doppelte Hilfe bedeutet.
In diesem Sinne beschloss die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
Schoch Otto (R, AR): Ich beantrage Ihnen aus fünf Gründen, auf die Vorlage nicht einzutreten:
der dritten Sessionswoche, eine Pressemitteilung des Bun- desrates auf unseren Pulten vorfanden, in der uns Ausführun- gen gemacht werden über die marktwirtschaftliche Erneue- rung, die unser Land nötig hat. Was wir hier zu beschliessen im Begriff sind, ist das Gegenteil von marktwirtschaftlicher Er- neuerung. Daher Grund eins für meinen Nichteintretensan- trag: viel zuviel Ordnungspolitik und Staatsinterventionismus und aus dieser Sicht einfach inakzeptabel. Jedermann spricht heute von Deregulierung; was wir hier machen, ist Regulie- rung in Reinkultur.
Nun wird uns zwar entgegengehalten, dass mit dem ersten Bonny-Beschluss (SR 951.93) während 15 Jahren immerhin zwischen 9000 und 11 000 Arbeitsplätze geschaffen worden seien. Dazu muss aber gesagt werden, dass die Statistiken na- türlich von jenen gemacht werden, die diesen Bundesbe- schluss in vorderster Front unterstützen, also von jenen, die diese Art von Ordnungspolitik nicht nur befürworten, sondern betreiben möchten. Ich traue also diesen Statistiken, um es mit einem Satz zu sagen, nicht!
Es kommt aber dazu, dass viele der geschaffenen Stellen in der Zwischenzeit wieder eingegangen sind - auch das lässt sich statistisch erhärten -, weil viele Unternehmen ihren Be- trieb wieder eingestellt haben, nicht selten durch Konkurser- öffnungen nach relativ kurzer Frist oder weil es sich um Zweig- betriebe von grossen Firmen, von grossen Betrieben han- delte; derartige Zweigbetriebe werden - Sie wissen es - ge- schlossen, sobald es der Mutterfirma schlechtgeht. Das sind die ersten, die dann «dranglauben» müssen. Darüber hinaus sind viele der 9000 bis 11 000 geschaffenen Arbeitsplätze, die heute zum Teil sowieso nicht mehr existieren, Arbeitsplätze ohne fachliche Qualifikation, Arbeitsplätze von minderer fach- licher Ausrichtung. Das zur Statistik.
Im übrigen macht mich die ganze Geschichte sowieso sehr, sehr skeptisch, wenn sich gerade kantonale Wirtschaftsförde- rer, die es ja im ganzen Land herum praktisch in jedem Kanton gibt, gegen die Vorlage zur Wehr setzen. Ich habe vom Wirt- schaftsförderer meines Kantons, mitgetragen von anderen, ei- nen Brief und einen flammenden Appell gegen die Fortfüh- rung des Bonny-Beschlusses erhalten. Was soll denn da noch stimmen, wenn sogar die primär davon betroffenen Wirt- schaftsförderer der Kantone sich dagegen zur Wehr setzen? Einer von ihnen ist der Wirtschaftsförderer des Kantons Thur- gau, und dabei wird im Bericht der nationalrätlichen WAK aus- gerechnet noch der Kanton Thurgau als gutes Beispiel aufge- führt! Da gehen für mich die Dinge nicht mehr auf. Das war Punkt 2: zuwenig wirksam, zuwenig griffig, wenn überhaupt.
Parlamentarische Initiative. Finanzierungsbeihilfen
625
Juni 1994 S
Der finanzpolitische Aspekt: Sie haben im Verlaufe der zwei vergangenen Sessionswochen, aber auch im Verlaufe der letzten zwei, drei Sessionen immer wieder die Mahner in die- sem Saal gehört, die bei jeder Gelegenheit mit erhobenem Zeigefinger auf die finanzpolitische Lage unseres Landes hin- gewiesen haben - und das zu Recht! Ich möchte all diesen Leuten sagen: Hier und jetzt ist die Stunde der Wahrheit. Heute können wir, können die Mahner zeigen, ob sie an diese Sparappelle glauben, ob sie ehrlich sparen wollen, oder ob es sich dabei nur um Lippenbekenntnisse gehandelt hat Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, in dem Taten gefragt sind und nicht nur Worte. Ich richte diesen finanzpolitischen Appell vor allem an all jene, die in letzter Zeit in diesem Saal immer wieder vom Sparen gesprochen haben. Heute haben sie Gelegenheit zum Tatbeweis. Ich möchte das nicht zuletzt auch dem Präsidenten der CVP sagen, der leider jetzt gerade nicht im Saal ist, der aber gestern sehr zu Recht, ich bin da vollständig mit ihm ein- verstanden, darauf hingewiesen hat, dass die sonntägliche kalte Dusche, die wir alle über uns ergehen lassen mussten, in erster Linie finanzpolitisch beurteilt werden muss. Er hat sicher recht; und gerade jetzt können wir beweisen, dass wir finanz- politisch etwas tun wollen, dass wir das Geld, das hier zur Dis- kussion steht, sparen und nicht ausgeben wollen.
Sicher, Sie können mir entgegenhalten, es seien nur «lum- pige» 280 Millionen Franken. Wenn ich «lumpige» 280 Millio- nen sage, dann setze ich das natürlich in Anführungs- und Schlusszeichen. Sie können mir entgegenhalten, angesichts des Milliardenloches, das wir mit uns herumtragen, würden diese 280 Millionen Franken ohnehin keine Rolle mehr spie- len. Aber bei Beträgen in dieser Grössenordnung fängt es eben an!
Ich erwähne in diesem Zusammenhang - gerade wenn es darum geht, die Regionen zu definieren, die da gefördert wer- den sollen - den Präsidenten der WAK des Nationalrates, Herrn David. Er hat im Nationalrat Herrn Stucky, der Nichtein- treten beantragt hatte, darauf hingewiesen, dass er als Ein- wohner des Kantons Zug natürlich gut einen Nichteintretens- antrag stellen könne; dem Kanton Zug gehe es ja gut, er weise zum Beispiel gegenüber dem Kanton Jura das doppelte Pro- Kopf-Einkommen bei halber Steuerlast auf. Ich möchte ein- fach in Erinnerung rufen: Ich komme aus dem Kanton Appen- zell Ausserrhoden, und ich selbst muss mir deshalb das, was Herr David Herrn Stucky entgegengehalten hat, wohl hier und heute nicht entgegenhalten lassen. Aber wenn ich die Formu- lierung des Nationalrates richtig lese, dann bezieht sich der Beschluss, über den wir jetzt diskutieren und der die Regionen stärken und den regionalen Zusammenhang fördern soll, nicht auf Appenzell Ausserrhoden, nicht auf Appenzell Inner- rhoden und nicht auf Gebiete wie zum Beispiel den ganzen Kanton Graubünden oder den Kanton Glarus - auf Gebiete, von denen wirklich kein Mensch sagen kann, sie seien wirt- schaftlich auch nur halb, auch nur annähernd so stark wie der Kanton Zug. Da werden ganze Regionen einfach übergangen. Aber ich habe Ihnen ja gesagt: Die Formulierungen sind so unpräzis und so inkohärent, dass man sowieso nicht genau weiss, was gilt. Nur jene, die meinen, davon profitieren zu kön- nen, glauben zu wissen, was ihnen dann schlussendlich be- vorstehen wird.
verbissener und unwirscher dagegen zur Wehr gesetzt hat, dass ihm der Bundesrat immer wieder Vorlagen in der Erwar- tung präsentiert, dass beide Räte diese in einer einzigen Ses- sion behandeln. Hier nun macht unser Büro genau das glei- che mit einem parlamentarischen Vorstoss - ohne irgendeine Notwendigkeit, schon gar nicht mit ausgewiesener Dringlich- keit. Das ist ein Hüftschuss, mit dem ich mich nicht einverstan- den erklären kann. Ich bin der Meinung, dass wir uns die Mühe nehmen sollten, eine Vorlage wie diese, bei der es immerhin um mehrere hundert Millionen Franken geht, in Ruhe zu erör- tern und durchzuberaten. Es ist mehr ein Zufall, dass ich in der letzten Woche überhaupt Kenntnis davon nehmen konnte, dass heute - übrigens als allererstes Geschäft der dritten Ses- sionswoche - dieses Geschäft auf der Traktandenliste steht. Auf der Sessionstraktandenliste, die uns vor der Session zuge- schickt wurde, figurierte das Geschäft nicht. Ich würde sagen, das ist eine Nacht-und-Nebel-Handstreichaktion; damit kann ich mich nicht einverstanden erklären.
Ich möchte übrigens auch die Frage stellen - wenn ich gut zu- gehört habe, hat Frau Simmen nicht davon gesprochen -, wann die WAK unseres Rates das Geschäft beraten hat und wie lange darüber diskutiert wurde. Vielleicht habe ich es über- hört, ich möchte das konzedieren; aber die Antwort würde mich interessieren.
Zusammenfassend bitte ich Sie, nicht einzutreten und abzu- warten, was der Bundesrat bringt, und das dann in Ruhe zu er- örtern.
Büttiker Rolf (R, SO): Zuerst zu jenen Punkten, bei denen ich mit Herrn Schoch übereinstimme:
Es ist zuzugeben, dass der Bonny-Beschluss von ordnungs- politisch schlechten Eltern stammt: Zinsverbilligungen, Steuererleichterungen, einzelbetriebliche Förderungen. Des- halb kann die Verlängerung des Bonny-Beschlusses auch kein ordnungspolitisches Wunschkind sein. Aber gemäss Ar- tikel 31bis der Bundesverfassung, Herr Schoch, ist der Bund dazu verpflichtet, für eine ausgeglichene Entwicklung der Re- gionen zu sorgen. Man kann auch in ordnungspolitischer Schönheit sterben. Ordnungspolitik ist das eine, und Regio- nalpolitik ist das andere. Wenn wir mit einem neuen Binnen- marktgesetz den regionalen Standortwettbewerb noch weiter verschärfen wollen, brauchen wir als Gegenstück zwingend eine regionale Abfederung. Wir brauchen in diesem Land eine neue Regionalpolitik, wo Bund und Kantone in Zukunft keine Regionalpolitik mit dem Rücken gegeneinander mehr betreiben.
Herr Schoch, eindrücklich hat die Geschäftsprüfungskom- mission des Nationalrates in einem Bericht «Evaluation der regionalpolitischen Koordination von Bundespolitiken» vom 5. Mai 1994 dargelegt, dass bei allen möglichen regionalpoli- tischen Modellen - also sektorale Wirtschaftsförderung, sek- torübergreifende Wirtschaftsförderung, raumbezogene Wirt- schaftsförderung, neue Raumordnungspolitik - der Bonny- Beschluss angepasst und weitergeführt werden muss.
Ich möchte Ihnen sagen: Der Bonny-Beschluss ist, von den Ergebnissen her gesehen, besser als sein ordnungspoliti- scher Ruf. Mit den Ergebnissen kann man nämlich einiger- massen zufrieden sein, da in den bezugsberechtigten Regio- nen etwa 8000 bis 10 000 Arbeitsplätze neu geschaffen oder bestehende neu ausgerichtet werden konnten. Dies soll etwa dem Nettoarbeitsplatzverlust entsprechen, den die unterstell- ten Regionen in der Rezession von 1975 bis 1982 erlitten ha- ben. Ebensowenig, das möchte ich zugeben, darf verschwie- gen werden, dass die Gesuchszahlen seit 1990 stark zurück- gingen. Gegen die schlechte Konjunktur der letzten Jahre war also selbst der Bonny-Beschluss machtlos. Ein weiteres Problem sind mögliche Mitnahmeeffekte, die jedoch schwer nachzuweisen sind.
Nun, Herr Schoch, ich bin auch der Meinung, dass die neuen Bundeseschlüsse, für die der Bundesrat die Botschaft (94.033) vorgelegt hat, besser wären oder für die Zukunft bessere Wirkungen zeigen würden als die Verlängerung des alten Bonny-Beschlusses. Ich möchte Ihnen jetzt sagen, warum regionale oder kantonale Wirtschaftsförderer gegen die Verlängerung des Bonny-Beschlusses waren, aber eben
E 13 juin 1994
626
Initiative parlementaire. Aide financière
auch für die neuen Bundesbeschlüsse: Sie möchten näm- lich, dass die Schweiz als Gesamtheit den Wirtschaftsstand- ort Schweiz im Ausland propagieren könnte. Das können ei- nige Kantone nicht, und diese sind natürlich gegen die Ver- längerung des Bonny-Beschlusses. In Hannover sehen Sie, wie einzelne Kantone, versteckt in den einzelnen Hallen, ihre Produkte präsentieren müssen; auf der anderen Seite stehen die deutschen Bundesländer, die sich gross präsentieren und ihren Wirtschaftsstandort wirksam und mit guten Mitteln darstellen.
Der zweite Punkt ist - das haben Sie selber gesagt, und das haben wir auch in der Kommission gesehen -, dass der alte Bonny-Beschluss in der örtlichen Geltung einen Schwach- punkt aufweist. Genau diesen Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a hat man jetzt zu korrigieren versucht, damit eben auch die Regionen, die Sie aufgezählt haben, wenn nötig diese Unter- stützung geniessen könnten.
Zu den Finanzen möchte ich Ihnen sagen, dass Bürgschaf- ten nicht zwingend zu Ausgaben des Bundes führen. Es ist nicht erwiesen, dass der Bund - dafür ist in der Vorlage ein grosser Beitrag reserviert - bei diesen Ausgaben einspringen muss.
Von der ganzen Ausgangslage her konnte die WAK nichts anderes mehr tun, als, wie der Teufel in der Not, die Fliegen zu fressen. Und durch den unschönen Notausgang der Dringlichkeit muss das Parlament heute buchstäblich Lückenbüsser für den Bundesrat spielen und das Vakuum zwischen «Bonny I» und «Bonny I in der Verlängerung» mög- lichst rasch zu schliessen versuchen. Es ist für die betroffe- nen Menschen zum Beispiel in Grenchen, Delsberg oder Neuenburg schwer verständlich, Herr Schoch, wenn wäh- rend der guten Wirtschaftsjahre, der achtziger Jahre, der Bonny-Beschluss in Kraft war, diese Mittel geflossen sind, und dieser Beschluss ausgerechnet Ende Februar 1994 nicht mehr weitergeführt wird bzw. versandet. Man muss diesen Menschen dann erklären, wie man dazu kommt, während der guten Wirtschaftsjahre den Bonny-Beschluss durchzuführen und jetzt, wo wir immer noch in der Talsohle stecken, den Beschluss einfach aufzuheben - das noch an die Adresse des Bundesrates. Ich kann mir nicht vorstellen oder ich zwei- fle daran, dass diese Menschen wirklich noch glauben, dass «der Aufschwung im Kopf beginnt», wie so schön propagiert wird.
Der schwerwiegendste Mangel des ursprünglichen Bonny- Beschlusses, die örtliche Ausrichtung auf wirtschaftliche Mo- nostrukturen in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a, konnte durch den Nationalrat mindestens korrigiert werden. Es ist aller- dings möglich, dass die Formulierung nicht gerade das Gelbe vom Ei ist.
Um die Lücke zu schliessen, blieb der Kommission nichts an- deres übrig, als zum Kunstgriff der Dringlichkeit Zuflucht zu nehmen; das muss der Bundesrat auf seine Kappe nehmen. Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beantragen, auf die Vorlage einzutreten und dem Nationalrat und der Kommission zu folgen.
Gemperli Paul (C, SG): Ich beantrage Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten.
Vor einigen Tagen ist mir das Buch von Walter Eucken, «Die Grundlage der Nationalökonomie» in die Hand gekommen. Ich habe interessiert ein wenig darin geblättert und bin dabei auf folgende Stelle gestossen: «Wir müssen die Bücher bei- seite legen und die Wirklichkeit sehen. Wir müssen uns von den Autoritäten zu den Sachen wenden. Das heisst nicht, dass wir uns so hinstellen sollen wie die Steinzeitmenschen, die nichts von Wissenschaft wussten. Natürlich müssen wir die überkommene Wissenschaft kennen und verwenden, und doch ist es nötig, sich erneut und entschieden der Realität zu- zuwenden.»
Man kann zwar immer von der Lehre ausgehen. Man kann die Lehre in den Vordergrund stellen, aber letztlich kommen wir nicht darum herum, diese Lehre an der Wirklichkeit, an der Realität zu überprüfen, wie das Walter Eucken in «Die Grund- lage der Nationalökonomie» fordert.
Wie sieht die Situation nun aus, wenn wir uns dieser Realität zuwenden? Ich habe mir vom Kanton St. Gallen, vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, einige Unterlagen geben las- sen, die doch zeigen, dass der Bonny-Beschluss nicht einfach nur ein wirtschaftspolitischer Sündenfall gewesen ist, sondern dass er insbesondere in den bedrohten Regionen sehr posi- tive und gute Wirkungen erbracht hat. Im Rahmen der Finan- zierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regio- nen wurde auch im Kanton St. Gallen 37 Projekten Unterstüt- zung zugesichert. Die Investitionssumme dieser Vorhaben be- trug immerhin 266 Millionen Franken, wobei 45 Millionen vom Bund und vom Kanton verbürgt wurden. Dazu kamen Zinsko- stenbeiträge für 58 Millionen Franken. Die unterstützten Unter- nehmen beschäftigten in der Zeit der Gesuchsabwicklung ins- gesamt rund 2500 Mitarbeiter. Es sind also auch Arbeitsplätze geschaffen worden und entstanden.
Ich gebe Herrn Schoch recht, dass nicht alle diese Arbeits- plätze ihre Existenz diesem Bonny-Beschluss verdanken - das lässt sich sicher nicht bestreiten. Zweifelsfrei kann aber behauptet werden, dass viele dieser Arbeitsplätze ohne den genannten Beschluss ihren Standort nicht in einer sogenannt wirtschaftlich bedrohten Region hätten und dass das staats- politische Ziel einer ausgewogenen Besiedlung der Schweiz nicht im gleichen Umfang erfüllt wäre. Es geht meines Erach- tens nicht an, dass wir die strukturschwachen Regionen ver- kommen lassen, dass die Leute dort weggehen und sich in Zentren niederlassen müssen. Sonst müssen wir mit hohen Kosten in diesen Zentren neue Infrastrukturen schaffen, und die Infrastrukturen, die in den bedrohten Regionen entstan- den sind, bleiben schliesslich ungenutzt Das ist meiner Mei- nung nach auch ökonomisch nicht sinnvoll.
Es ist weltweit Usus und von Volkswirtschaftern anerkannt, dass Unternehmen, die neu entstehen, am Anfang unter Um- ständen einen staatlichen Schutz und eine staatliche Unter- stützung brauchen, um überhaupt am Wettbewerb teilneh- men zu können. Die Theorie kann sich natürlich mit diesen Einzelfällen nicht auseinandersetzen. Aber es ist die Praxis bzw. die Realität, von der Walter Eucken gesprochen hat. Der hochtechnologisierte Markt zwingt heute zu sehr hohen Vorlei- stungen, sprich Investitionen, die im global offenen, harten Wettbewerb nur schwer in erforderlicher und nützlicher Frist erwirtschaftet und amortisiert werden können. Hier ist am An- fang eine gewisse Unterstützung notwendig.
In den heute als wirtschaftlich bedroht definierten Regionen kommen zudem Wettbewerbsnachteile hinzu, die zusätzliche Kosten verursachen. Es ist nicht das gleiche, ob eine Industrie an einer Autobahnausfahrt entsteht oder ob sie irgendwo auf dem Lande entsteht, wo diesbezüglich höhere Kosten anfal- len. Dem gilt es Rechnung zu tragen, um mindestens für den Start zu helfen, damit ein gewisser Ausgleich erzielt werden kann.
Wir können mit der Fortführung des Bundesbeschlusses auch verhindern, dass die bisherigen Förderungsmassnahmen so- fort abgebrochen werden. Es gibt Kantone, die Projekte laufen haben. Wenn der Bonny-Beschluss ausläuft und wir erst in ei- nem oder anderthalb Jahren eine neue Regelung haben, müs- sen diese Projekte mit allen Folgen abgebrochen werden. Das scheint mir nicht richtig.
Zum Sparen, Herr Schoch: Ich habe bisher in diesem Saal im- mer zu jenen gehört, die relativ hart an den Sparvorgaben fest- gehalten haben, die gemacht wurden. Aber wir müssen auch beim Sparen immer schauen, ob es letztlich auch wirtschafts- konform ist. Es hat keinen Sinn, zu sparen und damit Mass- nahmen auszulösen, die letztlich unsere Einnahmen be- schneiden. In der Richtung bin ich völlig überzeugt, dass die- ser Beschluss helfen wird, in strukturschwachen Regionen Unternehmen anzusiedeln und Arbeitsplätze zu schaffen, und dass damit eine gute Investition gemacht wird.
Wenn Sie von 280 Millionen Franken reden, so ist dazu zu sa- gen, dass 250 Millionen reine Bürgschaftsverpflichtungen sind. Das sind nicht Ausgaben, die von allem Anfang an ein- fach weggegeben werden, sondern wir zählen darauf, dass diese Unternehmen auch prosperieren und dass damit die Bürgschaftsverpflichtungen nur Verpflichtungen bleiben und nicht zu echten Ausgaben des Bundes werden. Es wäre ein
Parlamentarische Initiative. Finanzierungsbeihilfen
627
Unding, wenn diese 250 Millionen Franken einfach Ausgaben wären; dann hätten die betreffenden Wirtschaftsförderer ihre Aufgabe tatsächlich nicht erfüllt. Aber ich bin überzeugt da- von, dass sie diese Aufgabe gut erfüllen und dass mit diesem Beschluss etwas bewirkt werden kann.
Wir beantragen im übrigen auch, dass dieser Beschluss sofort abgelöst wird, sobald eine neue Regelung in Kraft tritt. Er braucht nicht zwei Jahre lang in Kraft zu sein, sondern es kann durchaus sein, dass wir ihn vorher ablösen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Reymond Hubert (L, VD): Je n'aime pas plus que M. Schoch les arrêtés urgents et les contraintes qui nous sont imposées par eux. Je n'aime pas non plus les distorsions de concur- rence résultant de certaines interventions de l'Etat. Mais, sur ce dernier point, il faut bien reconnaître que le libéralisme dé- bridé conduit à des excès, en période de surchauffe - nous l'avons vu - comme en période de récession où les investisse- ments, la poursuite des activités continuent à se concentrer dans certaines régions au détriment d'autres. Dès lors, l'action de l'Etat doit avoir un effet régulateur.
C'est ainsi que l'arrêté Bonny aurait pu et dû être supprimé entre les années 1986 et 1990. Mais, aujourd'hui, le moment est vraiment mal choisi pour y mettre fin. Même si le Conseil fé- déral souhaite favoriser un nouvel instrument d'aide financière régionale qui reprendra l'essentiel de l'arrêté Bonny en main- tenant le cautionnement et l'allègement fiscal, mais en aban- donnant la prise en charge d'intérêts, nous avons quelques craintes que les discussions à ce sujet s'éternisent.
C'est pourquoi nous considérons que l'arrêté Bonny doit et peut être poursuivi immédiatement, comme l'a souhaité et dé- cidé le Conseil national. Certes, cet arrêté Bonny coïncidait avec la nécessité de restructurer l'horlogerie; celle-ci a effec- tué sa mutation avec succès. Il n'en demeure pas moins qu'aujourd'hui la reprise de l'économie, dont on parle tant par ailleurs, fait défaut dans beaucoup de régions directement concernées par cet arrêté. Je songe notamment à des cantons comme Soleure, le Jura, Neuchâtel et Vaud. Les taux de chô- mage y sont si élevés, la propension à investir si peu présente, que le coup de pouce constitué par la poursuite de l'aide finan- cière en faveur des régions dont l'économie est menacée se- rait bienvenu.
Dans ces conditions, je soutiens l'entrée en matière.
Martin Jacques (R, VD): Compte tenu de la situation actuelle - je pense au vide institutionnel, sur le plan fédéral, et à la crise conjoncturelle grave que nous traversons -, j'estime que la so- lution proposée par le Conseil national est la plus adéquate. Dès lors, je voterai le reconduction de l'arrêté Bonny pour une période de deux ans au maximum, la modification introduite qui vise à inscrire, au nombre des régions bénéficiant de l'aide fédérale, celles dont le développement est inférieur à la moyenne, ainsi que l'urgence, puisqu'il s'agit de combler un vide inquiétant.
Le canton de Vaud a bénéficié des effets de l'arrêté Bonny pour la région du Nord vaudois et de la Vallée de Joux unique- ment: effets positifs qui ont permis la création de plus de 1000 emplois durant les 15 ans de vie de l'arrêté.
Le gouvernement vaudois, conscient de la nécessité d'un sou- tien à la diversification de l'économie et à la création d'em- plois, a mis en place une loi identique à l'arrêté Bonny, ceci pour l'ensemble de son territoire. Cette loi a permis d'organi- ser et d'accompagner une politique régionale efficace dans son appui aux entreprises. Les dispositions vaudoises restent opérationnelles aujourd'hui et nous rendent de grands servi- ces, tout spécialement dans les efforts de relance engagés par l'Etat et les milieux économiques.
Une reconduction de l'arrêté Bonny limitée dans le temps est impérative. Le délai de deux ans décidé par le Conseil national doit nous engager, et vous spécialement, Monsieur le Conseil- ler fédéral, à mettre sur pied de nouvelles dispositions plus gé- nérales et qui défendent surtout la place économique suisse. En effet, une des critiques souvent formulées à l'encontre de l'arrêté Bonny concerne son seul soutien à une monoculture industrielle. Il importe que le projet du Conseil fédéral intro-
duise d'autres critères d'appréciation. L'extension admise par la décision du Conseil national va d'ailleurs dans ce sens.
Pour ceux d'entre vous qui s'inquiètent, à juste titre, du coût de cette reconduction, j'aimerais vous rassurer. La Confédération intervient dans le soutien d'un dossier uniquement si le canton concerné accepte d'investir le même montant. Il y a donc un élément modérateur certain.
D'autre part, l'arrêté Bonny - les chiffres publiés l'attestent - est un des moyens certains de créer des emplois producteurs de richesse, en un mot de lutter intelligemment contre le chô- mage. Cette raison permet, Monsieur Schoch, de justifier cette entorse aux règles d'économie de marché.
Pour ces raisons, je vous demande d'entrer en matière, de soutenir les décisions du Conseil national, et de voter en fa- veur de l'urgence.
Roth Jean-François (C, JU): Lorsque j'allais encore à l'école, il y a quelques années, on m'avait appris, au cours d'histoire, que les Confédérés avaient voulu mettre leurs forces en com- mun pour combattre l'adversité quand ils ont fondé la Confé- dération, et que leur devise était «un pour tous, tous pour un». Vous avez déposé, Monsieur Schoch, une proposition de non-entrée en matière sur la reconduction de l'arrêté Bonny. Je dois vous dire qu'il m'arrive de me demander, moi qui suis ressortissant de l'Arc jurassien, ce que nous avons encore en commun entre nous, et quel est le sens de cette Confédération qui non seulement refuse de se montrer solidaire vis-à-vis de l'extérieur, mais demeure insensible aux difficultés d'autres Etats confédérés.
L'arrêté Bonny s'est appliqué aux régions de l'Arc jurassien ainsi qu'à d'autres régions monostructurées. Les projets sou- tenus ont permis d'offrir 9000 à 11 000 places de travail, et un nombre important d'emplois ont pu être consolidés. C'est un instrument précieux, voire indispensable. Vous voulez le sup- primer sans que soit prêt celui destiné à le remplacer.
Les régions qui connaissent un taux de chômage important, et c'est principalement le cas de la Suisse romande, sont dans une situation de faiblesse vis-à-vis des implantations indus- trielles. La poursuite d'un soutien est donc nécessaire, et tout de suite.
Se faire fesser le dimanche est déjà tout juste supportable, mais s'il vous plaît, pas le lundi!
Cavadini Jean (L, NE): L'abondance des orateurs m'engage à la brièveté, d'autant plus que je sais le temps compté du repré- sentant du Conseil fédéral qui s'envolera pour des cieux plus cléments.
J'aimerais rappeler simplement que nous avons retenu dans les objectifs des Grandes lignes de la politique gouvernemen- tale une politique économique régionale équilibrée et animée par des mesures propres. Je suis sûr que le Conseil fédéral est toujours disposé à traduire dans les actes un objectif qu'il a lui-même politiquement défini.
Il est curieux de voir que les oppositions les plus vives à cette reconduction proviennent des régions et des milieux qui ont été à même de bénéficier largement des investissements et des commandes de la Confédération. On ne voudrait pas croire qu'il s'agisse là d'une volonté de ne pas être solidaire, mais plutôt d'une forme de somnolence entraînée par une di- gestion difficile.
On a pu dire que la prorogation de l'arrêté contredisait le grand principe qui doit aujourd'hui prévaloir et qui nous guide sur le chemin de l'amélioration des conditions-cadres de l'économie, en particulier sur celui de la dérégulation néces- saire. On tend à confondre ce qui favorise le développement de l'entreprise par le cautionnement ou l'allègement fiscal et ce qui fausse la concurrence par le protectionnisme. On a rap- pelé les chiffres, je n'y reviens donc pas. Je mentionne simple- ment ceci: la prolongation de l'arrêté Bonny coûterait 30 millions de francs. La commission propose de ramener ce montant à 20 millions de francs. Ce montant de subvention est exactement vingt fois inférieur à la subvention que l'on verse à ce noble produit de notre pays qu'est le fromage de l'Emmen- tal. Cela me paraît d'un intérêt régional suffisamment compa- rable pour que j'insiste sur cette comparaison.
32-S
Initiative parlementaire. Aide financière
628
E
13 juin 1994
De toute manière, aujourd'hui, nous ne pouvons pas désespé- rer un certain nombre de régions qui ont une série de tracta- tions et de dossiers en cours. Le moment est particulièrement mal choisi.
Monsieur le Président, pour vous faire regagner le temps que j'ai utilisé pour cet appui apporté à l'arrêté Bonny, je retirerai mon interpellation (94.3046) en me déclarant satisfait par la ré- ponse que ne manquera pas de me donner le représentant du Conseil fédéral.
Zimmerli Ulrich (V, BE): Der Bonny-Beschluss hat sich in den vergangenen Jahren als flankierende Massnahme zu den Be- mühungen des Kantons Bern im Bereich der Wirtschaftsförde- rung sehr bewährt und sich speziell im Berner Jura und in der Stadt Biel positiv ausgewirkt. Es würde deshalb nicht verstan- den, wenn ich heute nicht für die Verlängerung dieses Bun- desbeschlusses eintreten würde.
Mit dem Antrag Schoch auf Nichteintreten habe ich als Vertre- ter des Kantons Bern, der vom Arbeitsplatzabbau, namentlich bei den Bundesbetrieben, stark betroffen ist, etwas Mühe. Be- reits im Nationalrat wurde in aller Deutlichkeit darauf hingewie- sen, dass für solche Massnahmen nicht nur eine verfassungs- rechtliche Grundlage besteht, sondern dass sie verfassungs- rechtlich geradezu geboten sind, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Es ist jetzt wirklich nicht der Moment, um in finanzpolitischem und ordnungspolitischem Purismus zu machen und einen fruchtlosen Dogmenstreit unter den Wirt- schaftswissenschaftern auszutragen. Herr Gemperli, ich kann als Hochschullehrer natürlich nicht die Bücher weglegen, aber in der Sache selber bin ich mit Ihnen vollständig einverstan- den. Ich bin überzeugt, dass wir die Glaubwürdigkeit unserer verfassungsmässigen Wirtschaftspolitik aufs Spiel setzen, wenn wir jetzt dem Antrag Schoch zustimmen.
Inhaltlich kann ich der Vorlage, wie sie der Erstrat beschlossen hat, durchaus folgen. Wesentlich ist für mich, dass der örtliche Geltungsbereich so offen formuliert bleibt, dass namentlich auch die vor allem wegen des Abbaus der Bundesarbeits- plätze stark betroffene Region Berner Oberland mit der Agglo- meration Thun und Nebenzentren wie Interlaken, Meiringen, Frutigen und Zweisimmen - in den Genuss dieser Finanzie- rungsmassnahmen kommt; das ist legitim. In diesem Zusam- menhang scheint mir, dass die Formulierungen in Artikel 2 so flexibel sind, dass bedürfnisgerecht auch dem Abbau der Bun- desarbeitsplätze zufolge Umstrukturierungen in den letzten fünf Jahren Rechnung getragen werden kann.
Ich glaube, diese Formulierungen müssen offen sein, wenn der verfassungsmässige Zweck erreicht werden soll. Ich habe deshalb keinen Ergänzungsantrag gestellt und werde mich bei der Detailberatung nicht mehr zum Wort melden. Ich wäre aber Herrn Bundesrat Delamuraz dankbar, wenn er hier und heute erklären könnte, dass er den örtlichen Geltungsbereich im skizzierten Sinne weit auslegt, um diesem berechtigten An- liegen entgegenzukommen. So ist der Bundesbeschluss ge- meint, und so muss es auch gesagt werden.
Ich bitte Sie deshalb, auf diesen Entwurf einzutreten.
Bloetzer Peter (C, VS): Ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage. Ich möchte die Vorlage auf ihre regionalpolitische Wirksamkeit hin prüfen, um meinen Antrag zu begründen. Die Motion 92.3300 (Revision der Regionalpolitik), welche ich am 19. Juni 1992 eingereicht habe, hatte zum Ziel, «ohne Verzug eine umfassende Revision der Regionalpolitik einzuleiten». Die Beurteilung der Wirksamkeit unserer Regionalpolitik führte mich damals zu folgenden Feststellungen:
«1. Das Ziel, Fortschritte in der Angleichung der Pro-Kopf-Ein- kommen zwischen Randgebieten und Agglomerationen zu er- reichen, konnte bisher nicht erreicht werden. Im Gegenteil, die Disparitäten sind eher grösser geworden.
Der Abwanderung der Bergbevölkerung konnte nur be- grenzt Einhalt geboten werden.
Es spricht alles dafür, dass die Berg- und Randgebiete zu den Verlierern der zu erwartenden zukünftigen Wirtschaftsent- wicklung zählen werden.» (AB 1992 S 1245)
Diese Feststellungen gelten auch heute noch ungemindert. Wir sind damals zum Schluss gekommen, dass insbesondere folgende Massnahmen in den Vordergrund zu stellen sind: 1. Die Regionalpolitik sollte durch Technologieberatungsstel- len verstärkt werden. Es geht darum, Technologieberater zu fi- nanzieren, wie dies bei den Regionalsekretariaten der Fall ist Solche Beratungsstellen sind für das Schritthalten mit der technologischen Entwicklung und im Rahmen unserer ge- samten Wirtschaftspolitik nützlich und notwendig.
Die Koordination zwischen Sektoralpolitik und Regionalpo- litik muss optimiert werden. Diese Koordination wurde in der Vergangenheit angestrebt, der Versuch der Koordination teil- weise unternommen. Die Koordination muss aber durch eine Koordinationsstelle mit entsprechenden Kompetenzen ver- bessert werden.
Neben einer Verstärkung und Konzentration der Investi- tionshilfe drängt sich als weitere Massnahme zur Revision der schweizerischen Regionalpolitik die Ausweitung des Bundes- beschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirt- schaftlich bedrohter Regionen auf das gesamte Berggebiet auf.
Meine Motion wurde von beiden Räten überwiesen. Die Schlussfolgerungen dieser Motionsbegründung wurden übri- gens durch den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über die Beurteilung der gegenwärtigen regionalpolitischen Koordination des Bundes bestätigt.
Wenn wir dies alles berücksichtigen, kommen wir zum Schluss, dass diese Vorlage aus regionalpolitischer Sicht ein- deutig ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Vorlage verbesserungswürdig ist. Dies ist jedoch kein Grund, nicht darauf einzutreten, da es sich um eine zeitlich begrenzte Vorlage handelt. Wir sind aber darauf angewiesen, dass wir unsere Massnahmen zugunsten einer zweckmässigen Regionalpolitik ohne Unterbruch weiterfüh- ren können.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen Eintreten und Ableh- nung des Rückweisungsantrages Schoch.
Salvioni Sergio (R, TI): L'argomentazione del collega Schoch mi ricordava una introduzione di economia teorica. Noi tuttavia qui dobbiamo considerare la realtà del Paese ed i problemi che il Paese ha in questo periodo e in questi momenti. Senza parlare di quanto il decreto Bonny ha permesso di fare nel pas- sato, vorrei solo ricordare che pochi mesi fa ha suscitato emo- zione in Svizzera la notizia della chiusura della Monteforno con più di 300 dipendenti che alla fine dell'anno si troverebbero senza lavoro e con un indotto che colpirà o colpirebbe circa mille persone.
Vorrei qui ricordare che la proroga del decreto Bonny che vote- remo, lo spero, con urgenza, permetterà alle società che si sono annunciate e che intendono riprendere una attività - ma- gari non più la stessa - nella regione disastrata delle Tre Valli, Leventina, Riviera e Blenio, permetterà a queste società di po- ter partire con maggiore solidità e con maggiori speranze e possibilità di successo.
Ora è grazie proprio a questo decreto che noi possiamo consi- derare con un certo ottimismo il futuro di queste vallate che peraltro senza questo aiuto sarebbero destinate sicuramente ad avere una disoccupazione endemica ed estremamente pe- ricolosa per tutti gli abitanti.
lo credo che la proposta del collega Schoch sia dettata da un momento di umore, ma che in realtà egli sì renda conto che esistono delle regioni in Svizzera che hanno realmente biso- gno di un rilancio economico, e che senza questo aiuto - spe- cialmente in questi tempi di bassa congiuntura - il rilancio eco- nomico risulta estremamente difficile. E' la ragione per la quale io vi esorto a rifiutare la proposta di non-entrata in materia, di votare l'entrata in materia, e di votare la proroga del decreto Bonny così come è stato proposto dal Consiglio nazionale, con l'urgenza come proposto dalla commissione del Consi- glio degli Stati.
Schmid Carlo (C, Al): Ich ersuche Sie, dem Antrag Schoch zu- zustimmen. Es liegt vor mir noch eine andere Fahne, Sanie-
Parlamentarische Initiative. Finanzierungsbeihilfen
629
rungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt, mit der Ge- schäftsnummer 93.078. Als wir das behandelt haben, hat man von allen Seiten davon gesprochen, dass man in Zukunft nicht mehr bei der Rechnung und beim Budget jammern solle, son- dern sich dann, wenn Kredite und Sachvorlagen da sind, der finanziellen Situation des Bundes wieder gewahr werden und die entsprechenden Beschlüsse fassen solle. Es ist aber im- mer das gleiche: Im Juni jammert man über die schlechte Rechnung, im Dezember jammert man über die miserable Budgetierung und verspricht hoch und heilig, sich in der Zwi- schenzeit zu bessern - nur tut man das überhaupt nicht.
Hier haben Sie Gelegenheit, dem Bund Ausgaben von 280 Millionen Franken für zwei Jahre zu ersparen. Ohne als schlechter Eidgenosse und Confédéré zu gelten, darf ich ohne weiteres sagen: An diesen 280 Millionen Franken liegt das Wohl und Wehe der schweizerischen Wirtschaft auch in schwachen und bedrohten Regionen nicht.
Dieser Vorschlag kommt aus einem Sektor, der im Moment so etwas darstellt wie die Büchse der Pandora. Die WAK des Na- tionalrates hat im Moment die Spendierhosen an; man ist gerne grosszügig, beantragt eine Verlängerung des Investi- tionsbonus und jetzt eine Verlängerung bzw. Wiederauf- nahme dieses Bonny-Beschlusses - und dies in der völlig un- gebrochenen Auffassung, dass das Heil der Schweiz gemacht sei, wenn der Staat Geld verteilt.
Ich glaube, Sie sollten von dieser Auffassung etwas Abstand nehmen. Herr Schoch hat absolut recht: Diese einzelbetriebli- chen Massnahmen greifen im Prinzip in diesem kleinen und begrenzten vom Bund gewährten Umfang zeitlich vermutlich zu spät und umfangmässig zuwenig. Ich glaube tatsächlich, dass dieser Bundesbeschluss nicht richtig ist. Für die entspre- chenden Bürgschaften gibt es gewerbliche Institutionen, die das ohne weiteres auch tun können. Ich glaube nicht, dass sich der Bund, wenn man vom Prinzip der Subsidiarität aus- geht, überall hineinhängen muss, wo es weiter unten Möglich- keiten und Institutionen gibt, die das bereits tun. Es ist im übri- gen, Herr Salvioni, wunderbar, den Freisinnigen jeweils zuzu- hören, wenn sie ordnungspolitische Veranstaltungen haben und sich gegenseitig jeweils die reine Lehre schwören; aber dann, wenn es um den Rappen und den Franken geht, sind sie um kein Haar besser als wir Konservativen. Das ist auch noch etwas Wunderbares.
Ich will Ihnen aber eines sagen - an die Adresse von Herrn Gemperli -: Es ist hier das Wort «Regionalpolitik» gefallen. Wenn Sie Regionalpolitik betreiben wollen, dann nicht mit die- ser Fassung. Wenn Sie diese Fassung lesen, dann werden Sie in Artikel 2 Absatz 2 ganz klar sehen, was da passiert und worin der Unterschied zum alten Bonny-Beschluss liegt. Der alte Bonny-Beschluss hatte einen guten Zweck. Mitte der sieb- ziger Jahre war die Krise; diese Krise schlug regional beson- ders scharf zu: Der Jurasüdfuss, die Uhrenregion zwischen Grenchen und Genf, war besonders betroffen. Da hat der Bonny-Beschluss mit einigen «Aussprenkelungen» bis nach Arbon - davon spreche ich dann noch - und Goldach, die Ge- gend von Herrn Gemperli, tatsächlich gegriffen. Ob es 10 000 Arbeitsplätze waren oder nicht, das kann man dahingestellt sein lassen. Aber es war eine gezielte Massnahme.
Jetzt kommt man Anfang oder Mitte der neunziger Jahre auch wieder in eine Krise hinein. Aber es ist keine regional derart scharf begrenzte Krise, wie sie es Mitte der siebziger Jahre war. Wir haben einen allgemeinen Einbruch erlebt.
Nun will man die Unterstützung mit Artikel 2 Absatz 2 breit ver- teilen. Aber was tun Sie da? Sie geben sich nicht Rechen- schaft, dass jene, die es nötig hätten, mit Blick auf das Gatt, mit Blick auf dieses Binnenmarktgeschäft, mit Blick auf diese ge- samtwirtschaftliche Revitalisierung und Erneuerung etwas Un- terstützung zu erhalten, hier nicht berücksichtigt werden. Jene Landesgegenden, die gemäss Litera a in ihrem Entwicklungs- stand und Entwicklungspotential ständig unter dem schweize- rischen Landesmittel liegen, werden eben gerade nichts erhal- ten. Denn diese Landesgegenden - auch ich komme aus ei- ner solchen - liegen seit Generationen immer unterhalb der allgemeinen Durchschnittsgrenze, mit der Konsequenz, dass es uns eben nie so gut geht wie den andern, aber auch nie so schlecht wie den andern. Wir erreichen nie die Fallhöhe, die
uns erlauben würde, so zu fallen, dass wir nach Litera b in den Genuss dieser Leistungen kämen. So zynisch muss man ein- mal sein und das deutlich sagen. Ich bin ja äusserst froh, dass ich nicht aus einer Region komme, die mit Litera b gemeint ist Aber hier bei Litera b geht es um die Überwindung einer Situa- tion, die aufgrund des Strukturwandels jetzt eintritt und die man überbrücken kann.
Was die Landesgegenden betrifft, die generell schwachbrü- stig sind, aber nicht dramatisch an Arbeitslosigkeit leiden: Das ist ein Problem, das wir einmal im Rahmen der gesamten Re- gionalpolitik besprechen müssten. Aber mit dem Beschluss hier tun Sie nichts, tun Sie «kein Gleich» zugunsten dieser Re- gionen. Das, Herr Gemperli, werden die Regionen sein, die im Rahmen des Gatt, im Rahmen des Binnenmarktgeschäftes dann tatsächlich unter Druck kommen. Aber mit diesem Be- schluss helfen Sie diesen Regionen überhaupt nicht.
Ich werde mich auch dann, wenn es um diese Regionen geht, nicht grossartig für sie einsetzen. Denn Regionen, die nur und ausschliesslich überleben können, wenn der Bund in ihren Regionen einzelbetriebliche Förderungsmassnahmen ein- setzt, werden auch damit nicht überleben. Das ist meine tiefste Überzeugung.
Aus dieser Situation heraus und in Anbetracht der Finanzlage des Bundes kann ich nicht anders, als dem Antrag Schoch zu- zustimmen.
Loretan Willy (R, AG): Der Antrag Schoch hat eine wahre La- wine von kantonaler Interessenwahrung ausgelöst. Herr Schoch hat ja, zumindest seit Frühjahr 1994, Übung im Aus- lösen auch von richtigen Lawinen: Es wäre ja beinahe noch ein Bundesrat mit ins Spiel gekommen! Heute hat er seine Funktion wesentlich besser ausgeübt als damals. Das möchte ich ihm attestieren. Ich kam mir vor wie ein Richter, der sich eine Reihe ausgezeichneter Plädoyers angehört hat und sagt: Der hat recht, und der hat auch recht. Wie soll ich jetzt entscheiden?
Als relativ Unbeteiligter möchte ich Ihnen sagen, wie ich zum Antrag Schoch entscheiden werde. Mein Kanton, der Aargau, kennt im übrigen keine kantonale Wirtschaftsförderung. Dies sei zu seiner ordnungspolitischen Ehrenrettung hier gesagt Ich möchte in drei Punkten Stellung nehmen:
Das Volk hat auch den Kulturartikel vermutlich so schmählich behandelt, weil man sagte: Was soll jetzt der Bund weitere Geldmittel in eine Aufgabe hineinpumpen, die andere auch er-
E 13 juin 1994
630
Initiative parlementaire. Aide financière
füllen können? Das Volk hat eben gemerkt, wo der Schuh drückt: bei den 8 Milliarden Franken Defizit und nicht bei unse- ren Geschenken, die wir hier laufend verteilen. Das kümmert das Volk weniger als die marode Situation der Bundesfinan- zen. Es hat entsprechend entschieden, und das müssen wir akzeptieren. Es geht in der Frage, die Herr Schoch mit seinem Nichteintretensantrag aufgeworfen hat, um den Massstab. Welchen Beurteilungsmasstab wählen wir? Ich wähle klar den finanzpolitischen, und dieser sagt mir ganz klar - das hat auch Herr Schmid ausgeführt -: «Landgraf, werde hart!» Wir sagen nein. Das sind die berühmten Zeichen, die nun zu setzen sind. 3. Auch ich wende mich klar gegen ein «Hüftschussverfah- ren», wie wir es hier einmal mehr durchziehen. Ich danke Herrn Schoch für die Anspielung auf die Schützenwelt. Die Schützen befassen sich zwar, wie Sie wissen, lieber mit Mouchen als mit Hüftschüssen. Die gleichzeitige Behandlung von gewichtigen Vorlagen durch beide Räte in derselben Session, wie das im- mer mehr einreisst, ist ein Unfug. Das dürfen wir uns nicht mehr bieten lassen. Das darf nicht länger Schule machen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Schoch auf Nichteintreten, der zusammen mit dem anderen Appenzeller gestellt ist, zu unterstützen. Ich habe mich gefreut, für einmal gemeinsam mit meinen beiden Appenzeller Kollegen antreten zu dürfen.
Flückiger Michel (R, JU): Dans un temps où les banques, de- venues d'une prudence extrême, mettent beaucoup de cir- conspection à soutenir celles des PME qui ont besoin de finan- cements, la carence, même temporaire, mais cependant du- rant de trop longs mois, de l'instrument essentiel d'aide offi- cielle que représente l'arrêté Bonny, aura des effets domma- geables dans les régions du pays précisément les plus tou- chées par la crise dont elles ne se remettent que lentement D'ailleurs, qui dira, en l'absence des mesures d'aide finan- cière en faveur des régions dont l'économie est menacée, quelle aggravation supplémentaire des difficultés conjonctu- relles qui les ont touchées les aurait affectées? Je pense ici, en particulier, à l'Arc jurassien.
Or, on sait qu'une partie de la réponse à la détérioration de la conjoncture réside dans des réformes de structure des entre- prises, dans un équipement technologique renouvelé, dans une capacité d'innovation qui génère, ou qui est générée par la recherche.
Pour mener à bien de telles opérations, il faut des moyens. L'absence de substance financière pour conduire les réfor- mes et les actions dynamiques indispensables peut amener des entreprises à renoncer - quand ce n'est pas purement et simplement la faillite qui détermine la fin des activités. La subs- tance économique d'une région s'étiolant, c'est la région elle- même qui s'inscrit dans la dépression et dans la dépendance. Par voie de conséquence, le pays tout entier paie le prix de ses différences de développements économiques, de ses désé- quilibres interrégionaux. C'est un prix qui touche la compétiti- vité générale du pays, sans parler, naturellement, du prix du chômage et du prix social qu'entraîne celui-ci.
La Suisse, dont la cohésion pourrait bien ne pas avoir la soli- dité intangible d'un bloc erratique, ne peut se permettre de re- noncer à la pratique d'une solidarité à laquelle nous nous di- sons tous attachés. Par ailleurs, ne nous laissons pas leurrer par les promesses de reprise économique pour renoncer à combler sans délai le vide créé par la fin de l'application de l'ar- rêté Bonny. Une reprise dont on se réjouit, naturellement, mais dont il convient de distinguer celle qui a lieu dans les centres économiques puissants, qui influence les indices pris en compte pour déterminer l'importance de cette reprise, et les régions moins concernées par la croissance de la production économique, qui subissent une sorte de décalage par les élé- ments les plus positifs qui marquent cette croissance.
Par ailleurs, soyons conscients que les régions périphériques, au bénéfice de feu l'arrêté Bonny, sont celles où l'attractivité de zones industrielles - en France voisine, par exemple - of- frent à certains entrepreneurs la tentation de délocaliser leurs entreprises. Ce n'est pas invoquer cet élément réel pour forcer une décision, mais bien pour rendre attentif au fait que si vien- nent encore à manquer certaines conditions qui sont à la base d'investissements, eh bien, la tentation n'en sera que plus
grande. Et c'est encore une fois notre pays tout entier qui fera les frais de l'autoaffaiblissement de ses capacités productives. En conclusion, nous savons - et nous approuvons la démar- che - que le Département fédéral de l'économie publique tra- vaille à la mise au point de mesures législatives de remplace- ment avantageuses de l'arrêté Bonny. Cependant, l'intervalle avant l'entrée en vigueur des futures dispositions ne doit pas constituer le vide auquel je faisais allusion tout à l'heure, parce que certaines régions connaîtront alors de nouvelles affres économiques. Le projet de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national, auquel notre propre com- mission a souscrit, doit être soutenu, assorti de l'urgence. Notre Conseil doit, par conséquent, voter l'entrée en matière et adhérer à la proposition de sa commission.
Gemperli Paul (C, SG): Nachdem ich offenbar den Zorn der vereinigten Appenzeller heraufbeschworen habe, muss ich zum Finanziellen noch eine kleine Bemerkung machen: Es wurde jetzt in der Diskussion so gesprochen, wie wenn die Bürgschaftsverpflichtungen Ausgaben wären. Diese Ausga- ben entstehen dem Bund nicht; sondern der Bund verbürgt bei einer Bank die Darlehen, die ein Unternehmen von dieser Bank erhält. Der Bund stellt nicht Geld zur Verfügung, sondern er verbürgt ein Darlehen, das ein Unternehmen erhält. Wird dieses Darlehen ordnungsgemäss zurückbezahlt, ist der Bund von seiner Verpflichtung befreit. Das sind also keine Aus- gaben.
Ich habe mich vorhin noch erkundigt: Die Verlustquote bei sol- chen Bürgschaften hat in den letzten Jahren rund acht Prozent des jeweils verbürgten Betrages ausgemacht.
Man kann einfach nicht sagen, dass diese Bürgschaften Aus- gaben seien. Der grösste Teil wird vom Bund nur verbürgt und kommt in der Bundesrechnung überhaupt nie zum Vorschein, wenn das Geschäft ordnungsgemäss abgewickelt wird. Dies zur Klarstellung.
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Ich möchte ganz kurz zu ein paar wenigen Punkten Stellung nehmen. Herr Schoch, Sie haben sich über die Behandlung des Ge- schäftes geäussert und gesagt, es handle sich um eine Nacht- und Nebelaktion. Ich kann Sie beruhigen: Es war keine Nacht- und Nebelaktion, sondern sozusagen eine «Aktion im Morgen- nebel». Wir tagten am Dienstag morgen um 07.00 Uhr, etwa 12 Stunden, nachdem der Nationalrat beschlossen hatte! Das Geschäft erschien nicht auf dem Sessionsprogramm, weil überhaupt noch nicht klar war, ob der Nationalrat auf diese parlamentarische Initiative eintreten wollte. Wir konnten also gar nicht anders, als die Kommissionssitzung kurzfristig nach der nationalrätlichen Verhandlung anzusetzen. Das heute war der erste Termin für die Behandlung im Plenum. Soweit zum Ablauf.
Was die Geldsummen anbelangt, hat sich Herr Gemperli eben geäussert; ich brauche dies nicht zu wiederholen. Verwech- seln Sie zudem nicht Ausgaben mit Investitionen: Was hier als Bürgschaften zur Verfügung gestellt wird, spart später Gelder in der Arbeitslosenversicherung. Es ist ganz klar, dass die Ar- beitsplätze, die gerettet werden können, dann nicht mit Unter- stützungspflichten abgegolten werden müssen.
Herr Schoch: Was die «Gummiformulierung> in Artikel 2 Ab- satz 2 anbelangt, so sind die Monostrukturen effektiv ver- schwunden. Leider sind zusammen mit den Monostrukturen nicht auch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewisser Re- gionen verschwunden. Es scheint mir gerade wichtig zu sein, dass wir hier eine gewisse Flexibilität an den Tag legen - ob es nun um Regionen geht, aus denen zum Beispiel Bundesbe- triebe verschwinden, oder um Regionen, die den Strukturwan- del nicht abgeschlossen haben.
Noch ein Letztes: Es stimmt nicht, Herr Schoch, dass hier strukturerhaltend gewirkt wurde. Im Gegenteil: Sehr viele der Jungunternehmer, die mit diesen Krediten gefördert wurden, sind innovative junge Leute, denen es möglich geworden ist, mit diesen Geldern einen Betrieb aufzuziehen. Auch die Diver- sifikationsverfahren für bestehende Betriebe haben dazu ge- führt, dass keine überholten Strukturen aufrechterhalten wor- den sind. Gerade aufgrund der Erfahrungen, die wir mit dem
631
Parlamentarische Initiative. Finanzierungsbeihilfen
ersten Förderungsprogramm gemacht haben, ist es wirklich zu verantworten, diesen Bundesbeschluss, der einen verhält- nismässig bescheidenen finanziellen Aufwand für Zinsverbilli- gungen und Bürgschaften bedeutet, nochmals für eine be- schränkte Zeit fortzuführen.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Je crois que la procédure dans laquelle nous sommes est une procédure un peu particulière, en ce sens que le Conseil national a introduit par une initiative parlementaire un projet, alors même que le Conseil fédéral - c'était à la fin du mois d'avril, donc bien avant le traitement de l'initiative parlementaire - avait remis entre vos mains un projet de message touchant la même question et prenant le relais de l'arrêté fédéral concernant les régions dont l'économie est menacée. Dès lors, je pense qu'il est assez in- dispensable d'essayer d'amener un peu de clarté dans les es- prits, et je vais le faire de la manière suivante.
Tout d'abord, j'observe que tous les pays les plus libéraux conduisent des politiques régionales qui sont des manifesta- tions de solidarité intérieure à l'égard des régions qui, pour des raisons diverses dans ces pays, sont en situation plus diffi- cile. C'est ce que nous faisons depuis toujours. La politique de péréquation entre les cantons, la politique agricole, la politi- que des transports, cet arrêté fédéral, parmi tout le reste, sont autant d'expressions de notre volonté de solidarité confédé- rale à l'égard notamment des régions qui ne sont pas dans une situation économique florissante.
L'arrêté Bonny a collé à la réalité économique des années sep- tante d'une admirable manière. Lorsqu'il s'est agi de répondre en solidarité aux régions de monoculture industrielle, qui étaient les régions de l'horlogerie, c'est-à-dire essentiellement l'Arc jurassien, cet instrument était adapté, il était nécessaire et il était bienvenu. J'observe que l'application de cet instrument n'a entraîné aucune artificialité, qu'il n'a entraîné aucune créa- tion contre nature économique d'activités, puisque l'assainis sement, si j'ose l'appeler ainsi, de la main d'oeuvre de l'horlo- gerie a été immense dans ces régions et qu'on a bel et bien collé aux réalités de l'économie de marché. Mais on a permis, en donnant un coup d'épaule à l'installation d'entreprises nouvelles, de créer des emplois qui, contrairement à ce que dit M. Schoch, sont des emplois sérieux, solides, qui sont restés en place et dont le nombre, important pour ces régions, reste dérisoire par rapport au nombre total des emplois en Suisse, en sorte que, Messieurs les libéraux intégraux, vous pouvez continuer de dormir tranquille. L'arrêté Bonny, pour l'appeler par son nom - qui n'a jamais été aussi célèbre maintenant qu'il a disparu, pas Bonny mais l'arrêté - n'a créé aucune artificia- lité, il n'a créé aucune caractéristique contre l'économie libé- rale.
Le Conseil fédéral était d'avis qu'il était utile de poursuivre cet effort, mais en l'adaptant aux conditions d'aujourd'hui qui ne sont plus celles de la monoculture industrielle et horlogère. C'est fort de cette volonté qu'il a présenté un projet à la consul- tation. Les résultats de cette consultation furent pour le moins mitigés, pour ne pas dire catastrophiques. Sur cette base-là, alors qu'il y avait d'autres projets parallèlement qui, eux aussi, reposaient sur de trop fragiles acquiescements des partenai- res sociaux, le Conseil fédéral n'a pas voulu aller de l'avant Il a donc remis sur le métier un projet qui pût satisfaire dans une certaine mesure davantage de cercles que le premier projet qu'il avait mis en consultation. C'est ainsi que s'est créé, en quelque sorte, un vide juridique entre la terminaison de l'appli- cation de l'arrêté Bonny, fin février de cette année, et le relais que l'on aurait pris ensuite. J'aimerais, sur ce point de temps, préciser d'une manière claire et nette que nous avons mis, avec les cantons intéressés, bouchées doubles au début de cette année puisque nous avons, en deux mois de 1994 - et avec le sérieux que vous nous connaissez, naturellement -, réussi à conduire le double de dossiers de ce que nous avions conduit en douze mois de 1993 ou en douze mois de 1992. C'est dire que nous n'avons pas créé brusquement une lacune qui serait préjudiciable à ces régions.
Nous avons mis à profit le temps voulu pour présenter ce mes- sage à votre intention à la fin du mois d'avril dernier. Si le Parle- ment avait bien voulu s'en saisir et ses commissions être dis-
ponibles pour le traiter selon les procédures normales ou rapi- des - mais nous n'avons jamais demandé l'urgence -, il était politiquement possible d'appliquer les nouvelles prescrip- tions que nous vous proposions, tout délai de référendum di- géré, au début de l'année prochaine.
Mais c'est alors que cette idée mirobolante de l'initiative parle- mentaire a mûri. Elle a déclenché au Conseil national une dé- cision extrêmement nette du plénum qui, la semaine dernière, l'a acceptée. Elle est présentée aujourd'hui par l'unanimité de la commission à votre Conseil. Si, aujourd'hui, je ne m'oppose pas, au nom du Conseil fédéral, bec et ongles à ce projet, comme je l'ai fait au Conseil national, c'est pour deux raisons majeures: la première de ces raisons, c'est qu'il faut voir clair en politique et se rendre compte que la procédure que propo- sait le Conseil fédéral, qui était la meilleure, la plus adaptée à notre temps, la plus éclairée et la moins interventionniste, sera renvoyée aux calendes grecques - je crois qu'on dit en alle- mand «auf die lange Bank geschoben» - et que, par consé- quent alors, la lacune de temps risque d'être très longue, trop longue, parce que le Parlement a raté l'occasion que le Conseil fédéral lui offrait, du moins le Conseil national. Alors, je suis raisonnable et je dis: bon, sous l'empire des nécessités, autant un arrêté Bonny amélioré, qui reprenne de la vitalité dans quelque temps, plutôt que rien du tout pendant trop longtemps. C'est cette règle du temps qui constitue ma pre- mière raison de vous dire que la décision du Conseil national n'est pas la meilleure, mais que c'est la seule existante.
La seconde raison, c'est que ce n'est pas du tout l'arrêté Bonny qu'on vous demande de prolonger avec la décision que le Conseil national a prise. Il a totalement transformé l'ar- rêté Bonny en proposant à raison du lieu des régions qui, actuellement, ne sont nullement comprises dans cet arrêté et en étendant l'application de l'arrêté à des régions totalement différentes comme, par exemple - vous posiez la question, Monsieur Zimmerli -, la région de Thoune ou d'autres ré- gions encore qui, actuellement, échappent à l'application de l'arrêté Bonny. Voilà qui est déjà mieux que l'arrêté Bonny pour les années 1994! Voilà qui est tenir mieux et davantage compte de l'état de la situation économique d'aujourd'hui que si l'on se bornait à reprendre l'arrêté, à le faire revivre tel quel, sans un seul changement de virgule, pour la suite des opérations!
J'ajoute que dans le projet du Conseil fédéral - que j'espère, vous pourrez étudier un jour, vous verrez qu'il est intéres- sant -, nous ne reprenons pas cette charge des intérêts que nous avons assumée pendant près de vingt ans dans l'appli- cation de l'arrêté Bonny. Nous voulons, en cela, dégager un peu l'Etat et permettre de répondre aux ultra-libéraux, qui font un reproche d'interventionnisme et d'étatisme véhément. J'observe que, dans ces mêmes milieux, on me demande avec la même véhémence, l'application d'une garantie des ris- ques à l'exportation, en allemand ERG, beaucoup plus consi- dérable, et qu'en me demandant cela, on ne se voile pas la face pour se demander si l'Etat fait bien son travail ou bien s'il n'intervient pas trop profondément. On a, dans certains mi- lieux, des vérités différentielles en politique, mais ça n'est pas l'objet de ce débat. La proposition du Conseil fédéral va moins loin, sans doute, puisqu'elle ne reprend pas la charge des inté- rêts comme l'arrêté Bonny l'avait prise pendant longtemps. Au total, compte tenu des nécessités, compte tenu des be- soins d'une solidarité dans la politique régionale, aujourd'hui, je pense que le réalisme consiste à dire: suivons le Conseil na- tional, comme le propose votre commission. Ce n'est pas la plus belle oeuvre que le Parlement aura mise sous toit, mais elle a une valeur momentanée. Elle sert à prendre le relais. Si on demande l'urgence, comme vous le demandez, ça veut dire qu'elle entrera en vigueur tout de suite et que le «no man's time» qui aura existe entre la fin de «Bonny> et la renaissance d'un «Bonny new look» n'aura pas été trop long. Il est limité jusqu'à la mise en place d'un nouvel arrêté qui, lui alors, sera en tout point mieux adapté à la réalité économique de 1994 ou 1995 et non pas à la réalité économique d'il y a vingt ans.
Voilà ce que j'avais à vous dire dans mon encyclique, Mon- sieur le Président, en vous remerciant de m'avoir donné la pa- role.
E 13 juin 1994
632
Initiative parlementaire. Aide financière
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Schoch
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: In Artikel 2 Ab- satz 2 Litera a hat der Nationalrat das Kriterium der Monostruk- tur, die es heute praktisch nicht mehr gibt, weggelassen. Dafür wird dasjenige des Entwicklungsstands und des Entwick- lungspotentials der Region eingefügt. Dieses Kriterium ist eine Vorwegnahme aus dem entsprechenden neuen Bundesbe- schluss.
Das Pro-Kopf-Einkommen, welches die Region gemäss Ent- wicklungsstand und Entwicklungspotential aufweist, und die Höhe der Arbeitslosenrate sind die Grundsätze, die mit den EU-Grundsätzen vereinbar sind. Sie sollen kombiniert als eine Art Matrix zur Anwendung kommen, die als einheitlicher Ra- ster über alle Gesuche gelegt werden kann. Die Details lassen sich allerdings nicht in Bundesbeschlüssen festlegen; sie müssen in den Ausführungsbestimmungen flexibel und an- passungsfähig ausgestaltet werden.
Schoch Otto (R, AR): Ich habe die Eintretensdebatte sehr auf- merksam verfolgt. Ich habe im besonderen sehr genau zur Kenntnis genommen, was zu Artikel 2 Absatz 2 gesagt worden ist. Ich habe die verschiedenen Belehrungen, die mir zuteil ge- worden sind, zu Protokoll genommen. Ich ziehe aus dem Ge- sagten und auch aus dem, was Frau Simmen gerade ausge- führt hat, den Schluss, dass die Halbkantone Appenzell Aus- serrhoden und Appenzell Innerrhoden offensichtlich als wirt- schaftlich bedrohte Regionen gelten müssen, denn in unseren beiden Halbkantonen sind der Entwicklungsstand und das Entwicklungspotential ständig unter dem schweizerischen Landesmittel.
Wenn diese zuhanden der Materialien abgegebene Feststel- lung falsch sein sollte, müsste man mir jetzt ausdrücklich sa- gen, dass Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrho- den nicht zu den wirtschaftlich bedrohten Regionen im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a gehören.
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Ich kann Ihnen aus der Botschaft des Bundesrates zu den neuen Bundesbe- schlüssen (94.039) den Abschnitt zitieren, der sich auf den Entwicklungsstand und das Entwicklungspotential bezieht Es heisst hier auf Seite 45 zum regionalen Pro-Kopf-Einkom- men: «Auf der einen Seite geht es darum, diejenigen Regionen zu ermitteln, die in der Entwicklung besonders zurückliegen, was durch ein sehr tiefes Pro-Kopf-Einkommen zum Ausdruck kommt.» Es kann sich nicht um Bagatellen handeln - das hat auch die Kommission ausdrücklich festgehalten -, sondern es müssen schwerwiegende Fälle sein. Es geht nicht darum, das ganze Land gleichmässig zu versorgen, sondern darum, die- sen Raster so anzusetzen, dass wirklich nur diese Notfälle be- rücksichtigt werden.
33 Stimmen 4 Stimmen
Schoch Otto (R, AR): Ich stelle fest, dass Frau Simmen die von mir gemachten Feststellungen nicht widerlegt hat und dass damit unsere beiden Halbkantone zwangsläufig zu den wirt- schaftlich bedrohten Regionen gehören.
Angenommen - Adopté
Art. 3-6, 6a, 7-11, 11a, 11b, 11c, 12, 13 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 14 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: In Artikel 14 liegt in der Fassung des Nationalrates ein maximaler Gesamt- betrag von 300 Millionen Franken vor. Ursprünglich waren hier gemäss Entwurf 250 Millionen vorgesehen. Dazu kommen 50 Millionen Franken gemäss einem Beschluss von 1984. Der Nationalrat hat diese beiden Posten zusammengenommen, in der Meinung, dass er integral den ersten Bundesbeschluss weiterführen will. Die Kommission beantragt Zustimmung.
Angenommen - Adopté
Art. 15 Antrag der Kommission Abs. 1 .... von 20 Millionen Franken ... Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 15 Proposition de la commission Al. 1
. de 20 millions de francs ...
Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Die Kommis- sion beantragt Ihnen, den Betrag für Zinskostenbeiträge zu senken, da sie ja auch die Laufzeit der Kredite gegenüber dem Beschluss des Nationalrates verkürzt hat.
Angenommen - Adopté
Art. 16 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 17 Antrag der Kommission Abs. 1, 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2
Er gilt bis zum Inkrafttreten des Bundesbeschlusses zugun- sten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete, längstens aber bis zum 30. Juni 1996.
Art. 17 Proposition de la commission Al. 1, 3 Adhérer à la décision du Conseil national
633
Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung
Al. 2
Il est valable jusqu'à l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement, mais au plus tard jusqu'au 30 juin 1996.
Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Die Kommis- sion ist bei Artikel 17 Absatz 1 mit dem Nationalrat dafür, den Bundesbeschluss als dringlich zu erklären. In Absatz 2 möchte sie jedoch, dass der Bundesbeschluss längstens zwei Jahre in Kraft bleiben kann. Sollte der neue Bundesbeschluss bereits vorher in Kraft treten können, soll der vorliegende Bun- desbeschluss sofort ausser Kraft treten.
Präsident: Über die Dringlichkeitsklausel in Absatz 1 werden wir später separat abstimmen.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
30 Stimmen 4 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.3046
Interpellation Cavadini Jean Wie weiter nach dem Bonny-Beschluss? Quelle suite à l'arrêté Bonny?
Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1994
Am heutigen Tag läuft der Bonny-Beschluss aus. Dieses In- strument der Wirtschaftsförderung, welches wirtschaftlich schwachen Regionen die Bewältigung eines Teils ihrer Pro- bleme ermöglichen sollte, muss weitergeführt werden; der Bundesrat kann die Unruhe in den von der Aufhebung dieser Massnahme betroffenen Regionen nicht ignorieren.
Die Auswirkungen des Bundesbeschlusses sind evaluiert wor- den. Im Laufe von 15 Jahren wurden 10 330 neue Arbeits- plätze geschaffen, und 502 Projekte mit einem Gesamtkosten- umfang von 2,535 Milliarden Franken wurden in den wirt- schaftlich schwächsten Regionen unseres Landes verwirk- licht.
Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um Beantwortung fol- gender Fragen:
Wann wird dem Parlament ein neuer Erlass unterbreitet, der den abgelaufenen Bonny-Beschluss ersetzt?
Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zwischen dem 1. März 1994 und dem Inkrafttreten einer neuen Regelung für eine annehmbare Übergangslösung zu sorgen?
Welche Prinzipien liegen den neuen Bestimmungen zu- grunde, die den Bonny-Beschluss ersetzen sollen?
Texte de l'interpellation du 28 février 1994
C'est aujourd'hui même qu'arrive à échéance l'arrêté Bonny. Cet instrument de promotion économique créé pour permet- tre aux régions économiquement faibles de surmonter une partie de leurs difficultés doit trouver un prolongement; le Conseil fédéral ne saurait ignorer l'inquiétude des régions concernées par cette mesure.
On a pu évaluer les effets de cette disposition. En 15 ans, 10 330 emplois ont été créés, et 502 projets d'un coût total de 2,535 milliards ont été réalisés dans les régions les plus fragi- les du pays.
Nous demandons donc au Conseil fédéral de bien vouloir ré- pondre aux questions suivantes:
Quand le Parlement sera-t-il saisi d'une nouvelle disposition remplaçant l'arrêté Bonny venu à échéance?
Quelles mesures entend-il prendre pour assurer une transi- tion acceptable entre le 1er mars 1994 et l'entrée en vigueur d'une nouvelle réglementation?
Quels seront les principes proposés dans les nouveaux ins- truments destinés à remplacer l'arrêté Bonny?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Flückiger, Martin Jacques, Petitpierre, Reymond, Roth (6)
Zurückgezogen - Retiré
93.029
Direkte Bundessteuer (DBG). Bundesgesetz. Änderung Impôt fédéral direct (LIFD). Modification de la loi
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 309 hiervor - Voir page 309 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1994 Décision du Conseil national du 1er juin 1994
Art. 20 Abs. 1 Bst. a; 205a Antrag der Kommission Festhalten
Art. 20 al. 1 let. a; 205a Proposition de la commission Maintenir
Schüle Kurt (R, SH), Berichterstatter: Der Ihnen bekannte Streit um Worte geht hier über die Frage weiter, wie die heute steuerfreien Kapitalversicherungen, die auf der Basis von Ein- maleinlagen abgeschlossen wurden, in Zukunft besteuert werden sollen.
Der Nationalrat hat unsere Lösung - Steuerfreiheit nach min- destens zehnjähriger Laufzeit oder alternativ nach Erreichen des 60. Altersjahres - mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt. Er hat, relativ knapp, mit 75 zu 68 Stimmen auch eine Zwischenlö- sung abgeblockt, die von einer Minderheit Kühne vorgeschla- gen wurde und als Verständigungs- oder Kompromissformel wohl zweckmässig gewesen wäre. Wenn wir jetzt in diesem Stadium der Differenzbereinigung noch eine Lösung wollen, die vom bundesrätlichen Konzept abweicht und in jene Rich- tung geht, die wir bereits früher eingeschlagen haben - wir ha- ben diesen Entscheid bereits mehrfach bestätigt, letztmals am 28. Februar 1994 -, führt der Weg zwingend über eine Eini- gungskonferenz. Dort wird auch eine Zwischenlösung im Sinne der Minderheit Kühne zu diskutieren sein, die von einer minimalen Vertragsdauer von fünf Jahren für die über Sechzig- jährigen und im übrigen von einer mindestens zehnjährigen Vertragsdauer ausgeht Kommt keine Verständigung zu- stande, bleibt es bei der heutigen, unbefriedigenden Geset- zesformulierung. Wir würden es dem Bundesgericht überlas- sen, die strittigen Fragen zu klären. Noch glauben wir jedoch an ein positives Ergebnis in der Einigungskonferenz.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die WAK mit 8 zu 4 Stimmen, an unseren Beschlüssen festzuhalten. Nachdem wir materiell die zum Entscheid anstehenden Fragen hier im Saal mehrfach diskutiert haben, verzichte ich auf weitere Begründungen und verweise auf mein Votum vom 28. Februar 1994. Ich würde diese Begründungen jedoch nachholen, sollte es die Diskus- sion erforderlich machen.
Der Fahne konnten Sie entnehmen, dass kein formeller Min- derheitsantrag gestellt worden ist. Es besteht offenbar wenig-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Bundesbeschluss über die Fortführung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen
Initiative parlementaire (CER-CN) Arrêté fédéral concernant la reconduction de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 instituant une aide financière en faveur des régions dont l'économie est menacée
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.410
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
623-633
Page
Pagina
Ref. No
20 024 328
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.