Pour l'extension de l'AVS et de l'Al. Initiative populaire
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E 9 juin 1994
93.2008
Petition Bund Schweizerischer Frauenorganisationen AHV-Bonus für ausgewiesene ehrenamtliche Tätigkeit
Pétition Alliance de sociétés féminines suisses Bonus AVS aux personnes exerçant une activité bénévole déclarée
Kündig Markus (C, ZG) unterbreitet im Namen der Kommis- sion 90.021 den folgenden schriftlichen Bericht:
Der BSF weist dabei auf die grosse Bedeutung der - vorwie- gend von Frauen geleisteten - ehrenamtlichen Arbeit hin und sieht in der Einführung eines AHV-Bonus eine Möglichkeit, diese Arbeit aufzuwerten.
Die Petenten geben auch der Befürchtung vieler Frauen Aus- druck, dass mit der Einführung des Splittings jene Personen Nachteile hätten, deren Ehepartner ein Einkommen hat, das nicht zu einer Maximalrente führt.
Die Kommission behandelte die Petition im Rahmen der Diffe- renzbereinigung der 10. AHV-Revision. Dabei stellte sie fest, dass im vorgeschlagenen Splittingmodell neben Erziehungs- auch sogenannte Betreuungsgutschriften vorgesehen sind. Diese Betreuungsgutschriften werden auf Antrag als fiktive rentenbildende Einkommen dem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben, wenn im gemeinsamen Haushalt lebende hilfsbedürftige Personen (Ehegatte, Geschwister oder Ver- wandte) betreut werden. Die Kommission hat damit dem Anlie- gen der Petenten zu einem Teil entsprochen. Aus praktischen Gründen musste sie allerdings davon absehen, für jede ehren- amtliche Tätigkeit eine Gutschrift einzuführen.
Kündig Markus (C, ZG) présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Au mois de septembre 1992, l'Alliance de sociétés fémini- nes suisses (ASFS) a adressé aux Chambres fédérales une pétition par laquelle elle demande le versement d'un bonus AVS aux personnes exerçant une activité bénévole déclarée. L'ASFS motive cette pétition en rappelant l'importance consi- dérable du travail bénévole, accompli essentiellement par des femmes, et en faisant valoir que l'introduction d'un bonus AVS constituerait un moyen judicieux de valoriser ce travail. Par ail- leurs, les pétitionnaires mettent en avant la crainte de nom- breuses femmes de voir le splitting entraîner des désavanta- ges pour les personnes dont le conjoint perçoit un revenu qui ne lui assurera pas une rente AVS maximale.
Le Bureau a confié à la commission 90.021 (10e révision de l'AVS) le soin d'examiner cette petition. Le Conseil national, pour sa part, a décidé en mars 1993, lors de la session de prin- temps, de prendre connaissance de la pétition sans y donner suite.
La commission a examiné la pétition dans le cadre de l'élimi- nation des divergences relatives à la 10e révision de l'AVS. Considérant que le modèle de splitting proposé prévoyait, pa- rallèlement aux bonifications pour tâches éducatives, des bo- nifications pour tâches d'assistance (qui, sur demande, peu- vent être inscrites sur le compte individuel AVS au titre de re- venu fictif pour le calcul de la rente future, pour autant que fas- sent partie du ménage commun des personnes impotentes - conjoint, frères ou soeurs, parents en ligne ascendante ou
descendante - exigeant une prise en charge), elle en a conclu que l'objectif visé par les pétitionnaires était déjà en partie at- teint. Par ailleurs, elle estime qu'il serait impossible, pour des raisons d'ordre pratique, d'instaurer une bonification pour chaque type d'activité bénévole.
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu neh- men, ihr aber keine Folge zu geben.
Proposition de la commission La commission propose de prendre connaissance de la péti- tion sans y donner suite.
Angenommen - Adopté
93.042
Für den Ausbau von AHV und IV. Volksinitiative
Pour l'extension de l'AVS et de l'Al. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Mai 1993 (BBI II 549) Message et projet d'arrêté du 5 mai 1993 (FF II 533)
Seiler Bernhard (V, SH), Berichterstatter: Die Volksinitiative «zum Ausbau von AHV und IV» wurde am 30. Mai 1991 mit 118 264 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initianten sind die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Die Botschaft des Bun- desrates zur 10. AHV-Revision, die wir vorhin behandelt und zum Teil abgeschlossen haben, lag damals bereits seit ei- nem Jahr in den Räten. Wegen der Verzögerung dieser Revi- sion kommt diese Initiative erst heute in unserem Rat zur Be- schlussfassung.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) nahm allerdings bereits im August des vorigen Jahres dazu Stellung. Sie empfiehlt dem Rat und auch Volk und Ständen eine klare Ablehnung. Der Entscheid fiel mit 12 zu 1 Stimmen eindeutig aus. Herr Onken, der der Initiative zustimmt, wird nachher noch seinen Antrag begründen.
Auch der Bundesrat, die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge leh- nen die Initiative ab. Diese beiden Kommissionen beurteilen die Anliegen der Initianten wie folgt: «Gesamthaft gesehen geht die Initiative nach Auffassung der Mehrheit der beiden Kommissionen zu weit. Sie würde das innere Gleichgewicht der Dreisäulenkonzeption und die finanzielle Sicherheit von AHV und IV gefährden.»
Zu berücksichtigen ist heute, 1994, am Rande - oder am Ende, je nachdem - einer schwierigen Konjunktursituation mit fast 5 Prozent Arbeitslosen, dass dieser Initiativtext noch Ende der achtziger Jahre, 1990, entworfen worden ist und dass auch die Unterschriftensammlung 1991 stattgefunden hat, also noch während der Hochkonjunkturphase, in einer Zeit, wo auch beim Bundeshaushalt das Sparen noch keinen so grossen Stellenwert aufwies, wie das heute der Fall ist; in einer Zeit, wo man noch euphorisch glaubte, unsere Sozialeinrich- tungen liessen sich beliebig ausbauen. Die Gründe, weshalb das heute nicht mehr drinliegt, sind Ihnen zur Genüge in der vorausgegangenen Debatte zur 10. AHV-Revision dargelegt worden. Deshalb verzichte ich darauf, noch einmal darauf ein- zutreten.
Ich komme zu den Gründen, die die Kommission dazu bewo- gen hat, klar nein zu dieser Initiative zu sagen. Der Haupt- grund, weshalb Bundesrat und auch die SGK diese Initiative ablehnen, liegt darin, dass sie finanziell ganz einfach nicht ver-
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kraftbar ist. Die Mehrkosten bei dem geforderten Ausbau von AHV und IV beliefen sich auf 7,1 Milliarden Franken, denen Einsparungen von nur 2,7 Milliarden Franken pro Jahr gegen- überstünden. Diese 2,7 Milliarden Franken könnten nach heu- tigen Berechnungen bei den Ergänzungsleistungen und bei der beruflichen Vorsorge eingespart werden. Weder der AHV- Kasse selber noch dem Bund respektive den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern können künftig jährliche Mehrausga- ben von 4,4 Milliarden Franken zugemutet werden. Dabei ist die demographische Entwicklung in Richtung mehr Bezüger und weniger Beitragszahler überhaupt nicht berücksichtigt. Die Beratungen um die 10. AHV-Revision haben eindeutig ge- zeigt, dass die AHV/IV heute an einem Wendepunkt angelangt ist, an dem eine generelle Ausweitung nicht mehr möglich sein wird.
Die Initiative wird Ihnen noch aus anderen Gründen zur Ableh- nung empfohlen.
Die Kommission ist zwar mit den Initianten der Meinung, dass die Leistungen von AHV und IV für die unteren Einkommens- klassen zu verbessern seien. Sie sieht das aber ganz klar im Rahmen der 10. AHV-Revision, wogegen übrigens in beiden Räten keine Opposition gemacht wird. Trotz dieser Verbesse- rung braucht es nach wie vor Ergänzungsleistungen, die sehr wahrscheinlich auch bei einer Realisierung der Vorstellung der Initiative nicht überflüssig würden.
Diese Gesetzgebung wird aber gleichzeitig wieder einge- schränkt - wie Sie im Initiativtext lesen -, indem nur eine Her- absetzung der Altersgrenzen, nicht aber deren Erhöhung möglich sein soll. Ferner könnte ein Gesetz, immer gemäss In- itiative, einen Teilanspruch auf eine Rente, d. h. bei teilweiser Erwerbsaufgabe ab dem 62. Altersjahr, vorsehen. Unter be- stimmten Voraussetzungen wäre auch ein Vorbezug der Rente vorgesehen.
Abgesehen davon, dass es unsinnig wäre, Altersgrenzen für Rentenbezüger in die Bundesverfassung aufzunehmen, glau- ben wir auch, dass eine Kontrolle vor allem bei dieser neuen Einführung sehr schwierig durchführbar wäre. Wenn Sie den- ken, dass Teilrentner ab 62 Jahren z. B. im Ausland wohnen würden, wäre eine Kontrolle praktisch nicht mehr möglich.
Ebenso wird die Forderung der Ausgestaltung der ge- schlechts- und zivilstandsneutralen Ansprüche in der hängi- gen 10. AHV-Revision verwirklicht, u. a. mit dem sogenannten Splittingsystem. Unklar blieb in der Kommission auch der Be- griff der Zivilstandsneutralität. Dieser müsste noch konkreti- siert werden. Das, meinen wir, sollte nicht in der Bundesverfas-
sung gemacht werden, sondern neue Formen des Zusam- menlebens müssten primär im Zivilrecht geregelt werden.
Selbst der Bundesrat ist, das können Sie in der Botschaft nachlesen, der Meinung, dass diese Frist in Anbetracht der Komplexität der Materie zu kurz sei. Zudem ist der rechtliche Aspekt sehr problematisch. Was würde passieren, wenn schliesslich der noch fristgerecht verabschiedete Ausfüh- rungserlass in einer Referendumsabstimmung abgelehnt würde? Hätte dann der Bundesrat die alleinige Kompetenz, neue Ausführungsbestimmungen festzulegen?
Dieser klaren Beschränkung der Volksrechte können wir uns nicht anschliessen, und wir können ihr auch nicht zustimmen. Nicht nur können wir uns eine AHV und IV, die uns zukünftig 4,4 Milliarden Franken Mehrkosten bringen würde, nicht lei- sten. Wir wollen auch keine markante Verschiebung von der zweiten zur ersten Säule und auch keine Senkung des Renten- alters samt sogenannter Ruhestandsrente. Das würde dem zuwiderlaufen, was unser Rat heute morgen beschlossen hat Allerdings wissen wir: Der Beschluss ist noch nicht definitiv, aber es wird in dieser Richtung laufen.
Deshalb beantragt Ihnen die klare Mehrheit der SGK, Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative zu verwerfen.
Präsident: Es ist ein kleines Missgeschick unterlaufen, dass Sie den Antrag Onken nicht erhalten haben. In der Kommis- sion wurde er zwar angekündigt, aber er liegt offenbar nicht schriftlich vor. Herr Onken beantragt uns, Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative anzunehmen.
Onken Thomas (S, TG): Jede Initiative, auch diese hier, will ernst genommen werden. Natürlich ist jetzt die «Luft» ein we- nig draussen. Alle Energie ist in die Entscheidfindung über die 10. AHV-Revision eingeflossen. Aber ich denke doch, dass wir uns auch mit dieser Vorlage noch kurz und ernsthaft auseinan- dersetzen sollten. Ich danke dem Kommissionssprecher, dass er dies in sachlicher Weise getan hat
Ich trete für Annahme dieser Initiative ein. Ich habe das schon in der Kommission getan und stelle den entsprechenden An- trag auch hier. Weil er überblickbar ist, muss er, denke ich, auch nicht unbedingt schriftlich vorliegen.
Initiativen sind nie Kompromisse. Sie haben Ecken und Kan- ten, sie spitzen eine Problemlage zu und formulieren die Lö- sungsansätze aus der Sicht derjenigen, die sie lanciert haben. Und diese Initiative - das gebe ich gerne zu - ist in der Wolle gefärbt, sie geht von sozialdemokratisch-gewerkschaftlichen Leitvorstellungen für eine grosszügige, solidarische und - das sei auch zugegeben - kostspielige Altersvorsorge aus. Das Anliegen wird hier kaum mehr als drei Stimmen erzielen; sei's drum. In der Bevölkerung jedenfalls stossen diese Forderun- gen sicher auf ein grösseres und wohlwollenderes Echo.
Wie viele unserer Initiativen hat auch diese schon eine nach- haltige Wirkung erzielt. Sie hat Schrittmacherdienste geleistet Ein Gutteil der Ziele, die sie postuliert, sind fast oder sogar ganz verwirklicht worden. Das Splittingmodell, das sie fordert, ist auf gutem Weg. Die Betreuungsgutschriften und Erzie- hungsgutschriften sind verankert. Die Freizügigkeit bei der be- ruflichen Vorsorge ist weitgehend verwirklicht, und für Rentne- rinnen und Rentner in bescheidenen Einkommensverhältnis- sen sind Verbesserungen beschlossen worden.
In anderen Bereichen geht die Initiative jedoch weiter und for- dert grundsätzliche Dinge, die wohl erst in Zukunft verwirklicht werden. Sie wird damit ein wenig zum Bollwerk gegen die Ver- suche zur Verschlechterung, gegen den sozialen Minimalis- mus, wie er in letzter Zeit um sich gegriffen hat, selbst gegen die fortschreitende Desolidarisierung in unserer Gemein- schaft.
Die Initiative setzt ein Leistungsziel, denn trotz der Verspre- chen in Artikel 34quater der Bundesverfassung, der ja einen
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umfassenden Schutz der Betagten vorsieht, ist dieser bis an- hin nicht realisiert worden, jedenfalls nicht der ursprünglichen Zielsetzung gemäss.
Die ursprüngliche Intention war es, mit den AHV-Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken, d. h., den Bedarf, der erforderlich ist, um den älteren Menschen einen einfachen, aber menschenwürdigen Lebensabend zu ermöglichen. Und davon sind wir leider immer noch weit entfernt. Ohne Ergän- zungsleistungen geht es nicht, und vom angestrebten Ver- zicht auf dieses Instrument, das ja trotz des Rechtsanspru- ches, der damit verbunden ist, immer noch ein bisschen den Charakter eines fürsorgerischen Instrumentes hat, sind wir noch weit entfernt. Im Gegenteil, es werden immer mehr An- träge auf Ergänzungsleistungen gestellt, und zwar nicht nur aus den untersten Einkommensschichten, sondern auch von Vertreterinnen und Vertretern mit mittleren Einkommen. Dieser Entwicklung setzt die Initiative nun das Ziel entgegen, dass die AHV-Renten eben zu wirklicher «wirtschaftlicher Unabhängig- keit» auf der Basis des gewohnten Lebensstandards beizutra- gen haben. Es ist nicht davon die Rede, dass sie diese garan- tieren müssten. Aber einen echten Beitrag an diese Zielset- zung leisten, das sollte die erste Säule.
Das bedeutet nicht zwingend einen grundsätzlichen Ausbau, aber es bedeutet natürlich, dass das heutige Leistungsniveau der ersten Säule verbessert wird, und zwar nach Möglichkeit unter Verzicht auf Ergänzungsleistungen.
Damit greift die Initiative im Grunde genommen die ursprüngli- che und etwas verblasste, etwas in Vergessenheit geratene Zielsetzung wieder auf und rückt sie nicht nur in die Verfas- sung, sondern rückt sie auch wieder in unser aller Bewusst- sein.
Ein zweites Element des Volksbegehrens ist die Gewichtsver- schiebung von der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) zur er- sten Säule. Die Initiative will das Verhältnis zwischen diesen beiden Säulen, das aus den Fugen geraten ist, wieder ins Lot bringen. Die Beiträge an die darbende AHV und an die IV sol- len erhöht werden, diejenigen an die doch recht habliche be- rufliche Vorsorge sollen reduziert werden, damit die erste Säule ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen kann und damit auch die Erwerbsquote der Renten längerfristig nicht noch weiter absackt.
Die berufliche Vorsorge ist ja eine Ergänzungsversicherung. Sie bietet nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ei- nen hinreichenden zusätzlichen Schutz. Die AHV jedoch ist eine Volksversicherung, und sie muss es auch bleiben kön- nen. Deshalb diese Verschiebung im Grundsatz; sie ist sicher richtig. Die Verbesserung bei den Renten der ersten Säule für alle kann bei den Renten der zweiten Säule kompensiert wer- den, namentlich im überobligatorischen und freiwilligen Be- reich.
Das dritte Element, über das wir bereits bei der 10. AHV-Revi- sion gesprochen haben, ist das noch immer unerfüllte Postu- lat der Ruhestandsrente ab 62 Jahren für Männer und Frauen. Wer seine Berufstätigkeit aufgibt, soll darauf einen unge- schmälerten Anspruch haben, wer weiterarbeitet, wer nach wie vor eine erfüllende Berufstätigkeit hat, der soll darauf ver- zichten.
Das bedeutet nicht eine tendenzielle Senkung des AHV-Ren- tenalters, sondern es ist ein grundsätzlich anderes Modell als das heutige. Es ist aber auch ein arbeitsmarktliches Instru- ment, denn klar ist, dass damit ein früherer Ruhestand für jene Menschen begünstigt wird, die sich müde fühlen, die ausgelaugt sind, und dass Arbeitsplätze für junge Arbeitslose frei werden, die «auf der Strasse» stehen, die heute stempeln und bedauerlicherweise auch in Zukunft keine Stelle finden werden.
Es ist richtig, dass ein solcherart ausgestaltetes System der Al- tersvorsorge seinen Preis hat. Es braucht zusätzliche Mittel, und es wird an den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sein zu entscheiden, ob sie diese Mittel aufzubringen gewillt sind oder nicht. Wir können diesen Entscheid nicht grundsätz- lich vorwegnehmen.
Bevor man indes ein vernichtendes Urteil über die Kosten in- folge dieser Initiative fällt, bitte ich Sie, doch einmal die Ge- samtkosten in unserem Sozialversicherungssystem wirklich
differenziert zu erfassen, diese Geldflüsse in unserem System, das ja einem System von kommunizierenden Röhren gleich- kommt. Die einzelnen Versicherungen sind ja in dieser oder je- ner Form miteinander verbunden; was am einen Ort einge- spart wird, fällt am anderen zusätzlich an.
Welche zusätzlichen Belastungen entstehen also, wenn man vielen Menschen nur gerade knapp existenzsichernde Renten gibt, wenn man sie erst noch etwas länger arbeiten lässt, bevor sie diese Renten bekommen können? Welche Belastungen entstehen da bei der Arbeitslosenversicherung, bei der Kran- kenversicherung, bei der Invalidenversicherung, bei der Für- sorge? Das müsste einmal exakt erfasst werden können.
Welche Entlastungen entstehen andererseits, wenn man die Rente etwas grosszügiger bemisst, wenn sie auch etwas frü- her bezogen werden kann? Und welche Entlastungen entste- hen bei den Kantonen, die mit der zunehmenden Inanspruch- nahme der Ergänzungsleistungen nämlich ganz schön zur Kasse gebeten werden? Es findet hier nämlich eine schlei- chende, sanfte Verlagerung vom Bund auf die Kantone statt. Dort wird der Widerstand gegen diese zunehmende Bela- stung immer spürbarer. Es wird auch in der Botschaft bestä- tigt, dass diese Initiative bei den Kantonen Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen in der Höhe von 360 Millionen Franken bringen könnte.
Anderseits ist es richtig, dass der Bund einen namhaften Bei- trag beisteuern müsste, um dieses Sozialwerk mitzufinanzie- ren. Je weniger er zu geben bereit ist, desto höher werden die Belastungen bei der ersten Säule für die Versicherten. Aber wenn man alles in allem rechnet, wenn man die zusätzlichen Lohnprozente, die bei der ersten Säule erforderlich sind, mit den Entlastungen bei der beruflichen Vorsorge verrechnet, dann ist dieses Mehr, das zu erbringen ist, nicht derart gross, dass man sich dieser Initiative widersetzen müsste.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Vorstoss für eine soziale, sichere und solidarische Altersvorsorge zuzustimmen.
Huber Hans Jörg (C, AG): Man gehört gewiss nicht zu den An- hängern eines sozialpolitischen Moratoriums, Herr Kollege Onken, wenn man zu der vorliegenden Initiative nein sagt Wenn man sich überlegt, was auf diesem Gebiet hängig ist und worauf wir das Schwergewicht in unseren Bemühungen legen sollten - ich denke beispielsweise an die Realisierung der Krankenversicherungsvorlage, die wir verabschiedet ha- ben -, wenn man sich also vorstellt, wie sich die Dinge hier ent- wickeln, was in der Pipeline ist, was angekündigt ist, glaube ich - Herr Onken hat dem mit dem Hinweis auf die entwichene «Luft» auch Ausdruck gegeben -, dass diese Initiative abge- lehnt werden sollte. Ich habe allerdings später noch einen ori- ginelleren Vorschlag als nur den der Ablehnung zu machen. Was die sachlichen Gründe angeht, möchte ich mich mit dem identifizieren, was Kollege Seiler vorgetragen hat. Herr Onken hat hier durchaus entsprechende Zusagen gemacht und Be- stätigungen gegeben. Wie alle Initiativen ist das Vorgelegte ein Paket von juristischer Promiskuität, um es einmal so zu sagen. Das ist systemimmanent und steht nicht mit der Unfähigkeit der Redaktoren, einen klaren Text zu formulieren, im Zusam- menhang. Zuviel wird hier auf einer verfassungsmässigen Stufe normiert und schränkt den Gesetzgeber in seiner Flexibi- lität ein.
Mit dem AHV-Paket, das wir heute verabschiedet haben, ist ei- niges erreicht worden. Ob das alles, wie Herr Onken mit Gelas- senheit und Serenität festgestellt hat, deswegen erreicht wurde, weil es auch in dieser Initiative enthalten ist, wollen wir der vorgerückten Zeit wegen einmal als Frage im Raume ste- hen lassen und nicht im Detail behandeln.
Was weiter für die ganz klare Ablehnung der Initiative spricht, ist der Beitrag der öffentlichen Hand, wie er in der Verfassung in der Grössenordnung von 25 Prozent festgelegt werden soll. Auch hier verstösst die Initiative gegen Grundsätze der Flexibi- lität Sie macht einen zu grossen Schritt nach vorne. Das ist meines Erachtens unnötig und sollte nicht die Zustimmung des Souveräns und der Stände finden.
Herr Onken, Sie haben mit der Ihnen eigenen bewährten Rou- tine und Ihrem Können die Frage der Kosten insofern um- schifft, als Sie das Postulat in den Vordergrund gestellt haben.
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Standesinitiative Jura
Man müsse einmal - wieder einmal, noch einmal - die ver- schiedenen Quellen herausfinden und die Leistungen präzise abgrenzen, die da genannt würden. Ich darf darauf aufmerk- sam machen, dass die Botschaft des Bundesrates in diesem Punkt so unklar nicht ist und genaue Zahlen an den Tag legt: Zahlen, die schwerlich zu kritisieren sind.
Die juristische Ausformulierung der Initiative, der Stand der heutigen Gesetzgebung auf diesem Gebiet, die Fixierung der Beiträge der öffentlichen Hand in der Verfassung auf dieser Höhe, die Kosten der Initiative bei der gegenwärtigen und zu- künftigen Finanzlage des Bundes - all das sind im Prinzip Gründe, die dazu führen, dass die Initiative abgelehnt werden muss.
Ich habe gesagt, es gebe noch einen besseren Weg. Ich meine denjenigen, die Initiative zurückzuziehen und damit im Prinzip das Feld freizumachen für das, was jetzt geschehen muss: eine Lösung zu finden, die breit abgestützt ist, um ei- nen Fortschritt auf dem Gebiet des Ausbaus der AHV zu realisieren.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Etant donné l'heure avancée, j'aimerais simplement confirmer la position du Conseil fédéral. Il vous propose de recommander au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative populaire «pour l'extension de l'AVS et de l'Al». Les arguments ont été fort bien exposés par le rapporteur de la commission. Les points de cette initia- tive réalisés dans le cadre de la 10e révision de l'AVS ont aussi été fort bien présentés par M. Onken. S'agissant des points qui restent à réaliser, le Conseil fédéral considère clairement qu'ils ne peuvent pas être acceptés tels quels.
J'aimerais faire une remarque concernant le taux de 25 pour cent de participation de la Confédération ou des pouvoirs pu- blics. De 20,05 à 25 pour cent le saut est important, surtout avec la facture que représenterait l'acceptation de cette initia- tive. Mais notez que l'on ne s'oppose cependant pas non plus ici à toute augmentation de cette part à l'avenir.
Je l'ai souligné ce matin: on ne peut pas à la fois dire que le fi- nancement de la sécurité sociale repose trop lourdement sur le facteur de production «travail» et se priver des autres sour- ces de financement qui passent par l'intermédiaire d'un sub- ventionnent public, quelle que soit finalement la source de ces ressources publiques.
La remarque de M. Huber me paraît donc tout à fait à sa place en relation avec cette initiative. Mais elle n'est certainement pas une philosophie qui devrait maintenir à tout jamais au bas niveau où elles sont actuellement les subventions fédérales et cantonales.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Onken ... die Initiative anzunehmen.
Art. 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Onken
... d'accepter l'initiative.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Onken
27 Stimmen 2 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
27 Stimmen 1 Stimme
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.314
Standesinitiative Jura Krankenversicherung. Zahnarztkosten und Hauspflege. Freizügigkeit Initiative du canton du Jura Assurance-maladie. Soins dentaires et à domicile. Libre passage
Wortlaut der Initiative vom 10. Dezember 1992
Der Kanton Jura lädt die eidgenössischen Räte gestützt auf Ar- tikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ein, folgende Stan- desinitiative zur Krankenversicherung zu prüfen:
mit Geldern, die anderen Budgets entnommen werden (La- stentransfer);
mit Geldern aus Treibstoffzöllen und der Alkohol- und Tabak- steuer.
Mit diesen zusätzlichen Geldern soll der Bund den Kranken- kassen einen Beitrag leisten an die Finanzierung der obligato- rischen Übernahme
a. der Zahnarztkosten;
b. der Hauspflege.
a. Streichung der Versicherungsvorbehalte;
b. Freizügigkeit beim Wechsel der Krankenkasse unter Wah- rung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Kranken- kassen.
Texte de l'initiative du 10 décembre 1992
Le canton du Jura, se fondant sur l'article 93 alinéa 2 de la Constitution fédérale, invite les Chambres fédérales à exami- ner l'initiative suivante visant l'assurance-maladie:
par prélèvement sur d'autres budgets (transfert des char- ges);
par prélèvement sur les redevances fédérales en matière de carburant, d'alcool et de tabac
pour contribuer à financer la prise en charge obligatoire par les caisses-maladie
a. des soins dentaires;
b. des soins à domicile.
b. libre passage d'une caisse-maladie à l'autre en maintenant leur pluralisme et leur indépendance.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Für den Ausbau von AHV und IV. Volksinitiative Pour l'extension de l'AVS et de l'AI. Initiative populaire
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1994
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II
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Session d'été
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Sessione estiva
Rat
Ständerat
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Consiglio
Consiglio degli Stati
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08
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Seduta
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Datum 09.06.1994 - 08:00
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Data
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