Geschäftsbericht des Bundesrates
509
Zusätzliches sagen, habe das allerdings auch schon ge- macht. Ich habe gehofft, Herr Ruesch, der Obstverband hätte auch etwas dazugelernt, und zwar, dass man einmal gewisse Reduktionen einführen muss und nicht mit den «Vögeln des Himmels» argumentieren kann. Das ist so wenig stichhaltig, wie wenn man glaubt, sagen zu können, mit der Kürzung bei der Wissenschaft sei der Fortbestand der Eidgenossenschaft gefährdet. Ein bisschen mehr Weiterbildung oder ein biss- chen weniger Weiterbildung macht letztlich noch nicht soviel aus.
Die Hochstämme werden wegen der Ablehnung dieses Antra- ges nicht verschwinden. Das ist für mich klar. Man muss diese Massnahme zweifellos im Zusammenhang mit anderen se- hen, und es ist auch sinnvoll, sich folgendes zu überlegen: Wenn gewisse Dinge nicht mehr gemacht werden, also bei- spielsweise keine zusätzlichen Obstplantagen angepflanzt werden, könnte es doch gleich sinnvoll sein, das Milchkontin- gent zu reduzieren; nicht einfach, um es weiterzuverkaufen, sondern um die Milchmenge zu reduzieren. Das wäre eine Massnahme, die dieser in etwa entspräche. In dieser Hinsicht bleibt uns noch einiges zu tun.
Ich bitte Sie, wenigstens dieses Mal den Antrag der Minderheit Rüesch abzulehnen und so zu zeigen, dass Sie bereit sind, bei diesen 2,9 Millionen Franken den Bundesrat gegen die Lobby zu verteidigen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
15 Stimmen 10 Stimmen
Bundesbeschluss über den Voranschlag der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1994/95 Arrêté fédéral approuvant le budget de la Régie des al- cools pour l'exercice 1994/95
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Rüesch, Loretan)
... einem Aufwand von 289 650 000 Franken, also mit einem Reinertrag von 159 850 000 Franken ....
Art. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil national Minorité (Rüesch, Loretan) .... et 289 650 000 francs de charges, soit un bénéfice net de 159 850 000 francs et, ....
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
94.017
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1993 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1993
Bericht des Bundesrates vom 16. Februar 1994, des Bundesgerichtes vom 21. Februar 1994 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 31. Dezember 1993 Rapport du Conseil fédéral du 16 février 1994, du Tribunal fédéral du 21 février 1994 et du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1993 Beschlussentwurf siehe Seite 65 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 65 du rapport Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1994 Décision du Conseil national du 1er juin 1994
Bühler Robert (R, LU), Berichterstatter: Im ersten Teil meiner Ausführungen sage ich etwas Allgemeines zur Verwaltungs- kontrolle, und im zweiten Teil komme ich auf den Geschäftsbe- richt 1993 zu sprechen.
Zur Verwaltungskontrolle: Ein Zitat von Prof. Kurt Eichenber- ger: «Ob wir wollen oder nicht, der Staat, in dem wir leben, ist zum Verwaltungsstaat geworden.» Indizien, die diese Ten- denz bestätigen, gibt es genug. Auf Verwaltungsseite ver- zeichnen wir: starkes Anwachsen der staatlichen Aufgaben und Dienstleistungen, grosses Potential von Fachwissen und -können in der Verwaltung, Komplizierung der Regelungen, Übermacht der Administration. Auf Parlamentsseite sind zu nennen: zeitliche Überlastung des Parlaments, zum Teil sach- liche Überforderungen und schliesslich Beherrschung des Parlaments durch Spezialisten - ich denke hier auch an die ständigen Kommissionen.
Dazu kommt, dass immer mehr Rahmengesetze geschaffen werden, aus Flexibilitätsgründen geschaffen werden müssen. Oft fehlen aber Eckgrössen, so dass die Exekutive zusammen mit der Verwaltung vermehrt auch gesetzgebende Behörde wird.
Im «Verwaltungsstaat» besteht die grosse Gefahr, dass zu oft und zu sehr am grünen Tisch entschieden, die Volksvertretung zum Teil ausgeschaltet oder überspielt wird und sich Exeku- tive und Bürger, weil das Bindeglied geschwächt ist, schliess- lich auseinanderleben. Es ist nicht Sache der GPK, das Sy- stem zu ändern; es ist aber zu hoffen, dass ein neues «Leitbild Schweiz» eine eigentliche, d. h. eine tiefgreifende Regierungs- und Verwaltungsreform und schliesslich die Totalrevision der Bundesverfassung grundlegende Korrekturen bringen wird.
E 6 juin 1994
510
Gestion du Conseil fédéral
Die Verwaltungskontrolle im Sinne der Oberaufsicht des Parla- mentes über Regierung und Verwaltung kann den «Verwal- tungsstaat» mildern, indem sie u. a. prüft, ob einerseits die Ver- waltung die Gesetze und Beschlüsse so handhabt, wie sie ge- meint sind, und ob andererseits Gesetzeslücken bestehen oder eine zu grosse Regelungsdichte geschaffen wurde. Sie darf sich nicht in Kleinlichkeiten und Schikanen verlieren, aber auch nicht zu komplizenhaft werden. Die parlamentarische Verwaltungskontrolle wird nur dann fruchtbar werden, wenn sie in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens, ja partner- schaftlich erfolgt.
Mit der Schaffung eines neuen Leitbildes für die GPK, das sich als Führungsinstrument bewährt, die Wirksamkeit erhöht und die Tätigkeit sichtbar gemacht hat, sind wir in unseren Bemü- hungen ein schönes Stück weitergekommen. Auf seiner Grundlage haben wir unsere Arbeitsweise vertieft. Inspektio- nen, Evaluationen und die neue Kontrolltätigkeit der Ge- schäftsprüfungsdelegation haben einen fruchtbringenden Lernprozess in Bewegung gesetzt. Aus der Versuchsphase, die 1995 abläuft, werden wir die notwendigen Lehren ziehen, um uns noch vermehrt auf das Wesentliche konzentrieren zu können, nämlich auf demokratische Verantwortlichkeit, Be- wertung des Wirkens, Entwicklung von Konsequenzen und öf- fentliche Wirksamkeit. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserer vertieften Prüfungsweise auch einen Beitrag zur Stär- kung des Vertrauens der Öffentlichkeit in Exekutive und Ver- waltung leisten.
Zum Geschäftsbericht 1993: Der Geschäftsbericht hat als Mit- tel der Verwaltungskontrolle die frühere zentrale Bedeutung verloren, denn der angestrebte Lernprozess wird vor allem durch die laufenden Inspektionen und durch die ständigen Kontakte zwischen GPK und Verwaltung in Gang gehalten. Im- merhin dient der Geschäftsbericht der politischen Gesamt- schau und dem Aufzeigen der Zusammenhänge in der Verwal- tung.
Die Aussagekraft des Berichtes konnte durch die Zweiteilung wesentlich verstärkt werden. Es werden im Zusammenhang mit dem staatlichen Handel nicht mehr nur Einzelergebnisse aneinandergereiht, vielmehr werden Tendenzen, Absichten und Richtungen anhand der Legislaturplanung aufgezeigt. Es fehlen aber noch die Schlussfolgerungen, aus denen ersicht- lich wird, wie der Bundesrat Versäumtes nachholen, Verzöge- rungen auffangen und/oder eine Verzichtsplanung realisieren will. Ein Zweijahresrhythmus des Geschäftsberichts könnte genügen.
Die Legislaturplanung 1991-1995, die in einem politisch und wirtschaftlich anderen Umfeld angegangen wurde, als es sich heute präsentiert, strotzt noch von Ausdrücken wie Ausbau, Stärkung, Unterstützung, Förderung und Regulierung. Wegen des raschen Wandels, der überstürzten Veränderungen, der vermehrten nationalen und internationalen Verflechtungen und Abhängigkeiten bei gleichzeitigem EWR-Nein wurde 1993 zum Jahr der Gegenmassnahmen: Sanierungsmassnahmen im Finanzhaushalt, Swisslex als Folgeprogramm zum EWR- Nein, Dringlichkeitsbeschlüsse, Stabsarbeiten bei den SBB und den PTT usw. Gleichzeitig sind Richt- und Leitlinien erar- beitet worden, so z. B. für die Sicherheitspolitik, die Aussenpo- litik, marktwirtschaftliche Erneuerungen und anderes mehr. Bei einigen Reformschritten stellt man fest, dass ein ähnlicher Schwung wie bei der Eurolex-Vorlage die Projekte vorantreibt. Bei anderen scheint der Elan verlorengegangen zu sein. Die marktwirtschaftliche Erneuerung hat nur eine Chance, wenn einerseits ein starker Erneuerungswille der Unternehmer vor- handen ist, andererseits die Aufbruchsstimmung im staatli- chen Bereich rasch zu Änderungen, zu Entschlackungen führt. Die Wirtschaft braucht heute liberalere Rahmenbedin- gungen. Morgen kann es zu spät sein. Es fehlen auch Grund- lagen eines umfassenden sozialen Sicherungssystems, das fi- nanziell tragbar ist. Ich bin überzeugt, dass schon 1994 zum Jahr der Chancen werden kann, wenn der Bundesrat als ge- schlossene Führungskraft unserer direkten Demokratie auftritt und wir Parlamentarier, unserer Verantwortung als Volksver- treter und Standesvertreter bewusst, zu handeln gewillt sind. Damit können Öffnung, Solidarität, Sicherheit in allen Berei- chen und wirtschaftlicher Aufschwung verbessert werden.
Herr Bundespräsident, an sich hätten die Geschäftsprüfungs- kommissionen von Ihnen an dieser Stelle gerne eine Zwi- schenbilanz über die Legislaturplanung gehabt. Wenn so vie- les von der Planung abweicht, muss eine Regierung einmal ei- nen Marschhalt machen und sich grundsätzlich überlegen, wie sie das Erreichte beziehungsweise Nichterreichte beur- teilt. Wir glauben, dass dies unabhängig und vor dem Be- schluss über Massnahmenpakete, wie sie etwa die Sanie- rungsprogramme darstellen, geschehen sollte. Daher frage ich Sie an, Herr Bundespräsident: Hat der Bundesrat noch Zeit gefunden, eine ganzheitliche Lagebeurteilung vorzunehmen, welche die Hauptprobleme der heutigen Bundespolitik in ein Gesamtbild integriert? Ich denke da an das EWR-Nein, die Re- zession, die Arbeitslosigkeit, das Defizit des Bundeshaushal- tes usw.
Im Zusammenhang damit steht eine zweite Frage an den Bundespräsidenten: Die heutige Lage zwingt die Verwaltung zur sogenannten Verzichtplanung. Aufgaben müssen darauf- hin überprüft werden, ob sie noch nötig sind. Wünschbares muss allenfalls ganz oder teilweise fallengelassen werden. Der Entscheid darüber ist nach unserer Auffassung eine Re- gierungsaufgabe. Die Geschäftsprüfungskommission hat nun aber den Eindruck, dass die Sachentscheide in dieser Frage im wesentlichen durch die Ämter und Departemente getroffen werden. Der Bundesrat gibt den Departementen bloss die quantitative Vorgabe, 2 Prozent der Stellen einzu- sparen. Sachliche Prioritäten werden nicht vorgegeben. Darum folgende Fragen:
Aufgrund welcher Kriterien überprüft der Bundesrat die Ver- zichtplanung der Ämter und Departemente?
Nimmt er dabei eine Neubeurteilung der Legislaturziele vor, indem er unter den verschiedenen Zielen Prioritäten setzt?
Warum kann er der Verwaltung nicht im voraus solche Priori- täten vorgeben?
Einen Schwerpunkt bei der Behandlung des Geschäftsberich- tes hat der Notruf des Bundesgerichtes gebildet. Das Bundes- gericht verlangte Massnahmen zu seiner sofortigen Entla- stung. Die Geschäftsprüfungskommission hat gründlich ge- prüft, welche Möglichkeiten hiefür innert nützlicher Frist zur Verfügung stehen. Sie ist mehrheitlich - ich betone: mehrheit- lich - zum Schluss gekommen, dass einzig die Erhöhung der Zahl der Bundesrichter in Frage kommt. Sie hat daher eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit dem Ziel, die Zahl der vollamtlichen Richterinnen und Richter beim Bundesge- richt von heute 30 auf maximal 36 zu erhöhen, wobei gleich- zeitig die Zahl der nebenamtlichen Richter von 30 auf 15 redu- ziert werden soll. Text und Begründung sind bereits veröffent- licht. Der Bundesrat wird dazu Stellung nehmen. Wir beab- sichtigen, das Geschäft in der Herbstsession in den Rat zu bringen.
Zu den einzelnen Themen des Geschäftsberichtes werden die Sprecher der Geschäftsprüfungskommission in Anwesenheit der verantwortlichen Departementsvorsteher zusätzliche Fra- gen stellen.
Mir bleibt noch zu danken: dem Bundesrat und der Verwal- tung für die grosse und zuverlässige Arbeit, die sie unter im- mer schwereren Bedingungen zu erfüllen haben. Es ist Auf- gabe der GPK zu kritisieren, aber auch Anerkennung auszu- sprechen. Bundesrat und Bundesverwaltung verdienen nach unserer Überzeugung im Einzelfall das grundsätzliche Ver- trauen von Parlament und Volk.
Danken möchte ich auch unserem Sekretariat. In unserem Mi- lizsystem verrichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als nur Sekretariatsarbeit. Um so mehr schätzen wir ihre loyale Haltung. Herr Philippe Mastronardi, unser Sekretär, ist vor kur- zem als ordentlicher Professor für öffentliches Recht an die Hochschule St. Gallen gewählt worden. Er war 21 Jahre bei den Parlamentsdiensten tätig, davon 16 Jahre als Sekretär der GPK 1978 promovierte er mit einer Dissertation zum Verfas- sungsgrundsatz der Menschenwürde in der Schweiz zum Doktor der Jurisprudenz. Seit diesem Zeitpunkt ist er Sekretär der GPK Er hat massgeblich am Ausbau und an der Vertie- fung der Kontrolltätigkeiten und an der Entwicklung der Kon- zeption der parlamentarischen Kontrolle als Gespräch mit Re- gierung und Verwaltung mitgearbeitet. 1991 verfasste er seine
S
511
Geschäftsbericht des Bundesrates
Habilitationsschrift über die Kriterien der demokratischen Ver- waltungskontrolle. Sein Vermächtnis hängt, kurz zusammen- gefasst, über seinem Arbeitsplatz, und ich habe dieses Ver- mächtnis mitgenommen. Ich zitiere daraus: «Demokratische Verwaltungskontrolle ist Gespräch, jenseits von Entschei- dungskompetenzen, mit Blick auf das Staatsganze; sie um- fasst Analyse und Synthese, Infragestellung und Versöhnung. Dies erfordert den Abbau von Machtrivalität, Emotion und Am- bition, von Haben zugunsten von Sein, von Ego zugunsten von Wir. Es erfordert den Aufbau einer Gesprächskultur: Re- spekt vor dem Partner; Bereitschaft, für alles Gründe anzuge- ben und abzunehmen; Lernprozess auf Gegenseitigkeit; Hin- gabe an den öffentlichen Dienst; Liebe zur Demokratie.» In die- sem Sinne danke ich Ihnen, Herr Mastronardi, für die schöpfe- rische, fundierte und von grosser Erfahrung und Verantwor- tung geprägte langjährige Mitarbeit. Alles Gute für die Zukunft! (Beifall)
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen einstim- mig, den Geschäftsbericht des Bundesrates zu genehmigen. Wir beantragen Ihnen, die zwei Postulate, die der Bundesrat zur Abschreibung vorsieht, aufrechtzuerhalten: Das Postulat 90.692, Leitbild Schweiz, sowie das Postulat 92.3283, SRG- Leistungsauftrag. Im übrigen bitten wir Sie, vom Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen an die eidgenössischen Räte über Abklärungen im Jahre 1993 Kenntnis zu nehmen.
Stich Otto, Bundespräsident: Ich danke dem Herrn Kommis- sionspräsidenten, der für die Arbeit von Bundesrat und Verwal- tung nicht nur Kritik, sondern auch Anerkennung findet, für seine Ausführungen. Entsprechend gebührt denn auch den Beamtinnen und Beamten, die unter grossem Einsatz ihre Ar- beit verrichten, der Dank des Bundesrates.
Mit Interesse bin ich den grundsätzlichen Überlegungen des Kommissionspräsidenten gefolgt, der sich kritisch mit der Er- scheinungsform des heutigen Verwaltungsstaates auseinan- dersetzt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Geschäfts- prüfungskommission, dass die Tätigkeit der Verwaltung nie Selbstzweck sein darf, sondern stets nur Mittel zum Zweck ist, ein Mittel, um das Wohl der Gemeinschaft in der Demo- kratie zu fördern. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch die Rolle des Parlaments als Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgerschaft. Das Parlament ist das zentrale Forum der öffentlichen Debatte und primäre Instanz der politischen Kon- trolle. In beiden Funktionen ist ihm zusammen mit dem Bun- desrat aufgetragen, das Geschehen in Staat und Verwaltung zu erklären und gegenüber der Öffentlichkeit verständlich zu machen. Ohne tatkräftige Unterstützung durch das Parla- ment kann der Bundesrat seine Führungsrolle kaum genü- gend wahrnehmen.
Die Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bür- ger in die Institutionen. Dieses Vertrauen muss im politischen Alltag immer wieder neu erworben werden. Voraussetzung da- für ist die Glaubwürdigkeit der Behörden. Verbale Deklamatio- nen sind nicht nur wertlos, sondern sogar negativ, wenn die Ergebnisse der Bemühungen nicht erkennbar sind. Sie lösen die Probleme nicht, sondern untergraben das Vertrauen des Volkes in die Behörden. Aus diesem Grund sind Bundesrat und Parlament gemeinsam gefordert. In diesem Zusammen- hang denke ich insbesondere an die Sanierung der Bundesfi- nanzen, die für Bundesrat und Parlament in hohem Masse eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit darstellt. Absichts- erklärungen genügen nicht mehr, wo einschneidende Mass- nahmen zwingend geboten sind.
Bei der Beurteilung des Geschäftsberichtes ist die Geschäfts- prüfungskommission von der Legislaturplanung ausgegan- gen. Die darin enthaltenen Ziele und Richtlinien, die ähnlich ei- nem Kompass den Weg der Bundespolitik weisen sollen, sind ein Orientierungsrahmen. Dieser Rahmen ist nicht starr, son- dern flexibel. Wenn neue Probleme auftreten, muss die Politik Ziele und Mittel anpassen oder ändern können.
Damit sind wir auch beim Kern des Problems. Jede Planung geht von bestimmten Annahmen aus. Prognosen erfüllen sich in der Wirklichkeit bekanntlich nicht immer. Sie können zutref- fen oder falsch sein. Die Geschichte verläuft nicht nach den Planungsvorgaben von Experten. Die Legislaturplanung
1991-1995 beispielsweise ging von einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum und einem Beitritt der Schweiz zum EWR aus. Beides ist nicht eingetroffen. Umgekehrt war der Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods kein Richtliniengeschäft. Inzwischen hat das Schweizervolk bekanntlich die Mitgliedschaft beschlossen, wodurch in letzter Minute auch noch die Einsitznahme im Exekutivrat erreicht werden konnte.
Diese Beispiele zeigen, wie Planungsvorgaben Änderungen unterworfen sind. In einer Phase des raschen Wandels kommt es vor allem darauf an, unter veränderten Gegebenheiten rechtzeitig das Notwendige vorzukehren. Da genügt die Rast allein nicht, sondern man muss handeln, wenn die Probleme gegeben sind. Es scheint mir eine Aufgabe der Regierung zu sein, dass sie nicht einfach an Vorgaben festhält, auch wenn die Umstände geändert haben; sie muss vielmehr erkennen, wo dringender Handlungsbedarf gegeben ist und das Nötige tun oder zu tun versuchen. Ich will nicht sagen, dass es immer gelingt, das rechtzeitig zu tun.
Was Inhalt und Form des Geschäftsberichtes angeht, ist dar- gelegt worden, dieser habe die frühere zentrale Bedeutung verloren. Der Berichterstatter sieht das Schwergewicht der heutigen Geschäftsprüfung bei den Inspektionen und den ständigen Kontakten zwischen GPK und Verwaltung. Der Bun- desrat teilt diese Auffassung.
Interessant erscheinen die Ausführungen des Kommissions- präsidenten vor allem aufgrund dessen, was im Nationalrat ausgeführt worden ist. Dort haben Ihre Kolleginnen und Kolle- gen nämlich mit einigem Nachdruck eine «Bilanz zur Lage der Nation» gefordert, vor gelichteten Reihen und bei beträchtli- chem Lärmpegel - das kann man von diesem Saal nicht sa- gen! -; ein inzwischen vertrautes Bild bei der Behandlung des Geschäftsberichtes. Zu erwähnen ist sodann, dass ein Ord- nungsantrag mit nur gerade 56 zu 40 Stimmen abgelehnt wor- den ist, es sei überhaupt auf eine allgemeine Debatte zu ver- zichten. Bei dieser Sachlage stellt sich die grundsätzliche Frage, ob am Prinzip der jährlichen Berichterstattung festge- halten werden soll. Sie haben das selber auch angeführt.
Im Nationalrat wurde die Bereitschaft signalisiert, diese Pro- blematik eingehend zu erörtern. Die Vorbereitung des Ge- schäftsberichtes ist für die Verwaltung mit einem grossen Ar- beitsaufwand verbunden. So steht denn auch zur Erörterung, ob der Geschäftsbericht inskünftig etwa im Zwei- oder gar im Vierjahresrhythmus vorgelegt werden soll. Die Qualität der Verwaltungskontrolle durch die GPK würde dadurch bei ent- sprechenden Begleitmassnahmen nicht beeinträchtigt. Für den Bundesrat stellt sich die Frage, was die Geschäftsprü- fungskommission und das Parlament letztlich wünschen. Wir sind ohne weiteres zur Diskussion bereit.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK, wonach Grund- satzdebatten für ein demokratisches Gemeinwesen von gros- ser Bedeutung sind. Wir haben Verständnis für die Erwartun- gen und Fragen, wie sie vorgebracht worden sind. Gleichzeitig hegt der Bundesrat aber Zweifel, ob der Rechenschaftsbericht der geeignete Rahmen für die Diskussion von strategischen Fragen sei. Schon heute läuft die Geschäftsprüfung Gefahr, Rückschau und Vorschau zu vermischen. Grundsatzdebatten kommen erfahrungsgemäss dort zustande, wo nicht Vergan- genes zu bewerten, sondern über Künftiges zu entscheiden ist. Gestützt auf diese Erkenntnis stellt sich die Frage, ob und inwieweit es sinnvoll wäre, anlässlich der jährlichen Budgetbe- ratung eine zukunftsgerichtete Grundsatzdebatte durchzufüh- ren. Zu denken wäre dabei an eine knappe, kritische Gesamt- schau zu den Bundesaufgaben in der Art des heutigen 1. Teils des Geschäftsberichtes, an welche sich spezifische haushalt- politische Überlegungen anschliessen würden. Dies ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, wie die Forderung nach der regelmässigen Durchführung von Grundsatzdebatten verwirk- licht werden könnte.
In einem weiteren Punkt wirft Herr Bühler Robert sodann die Frage auf, ob der Bundesrat aufgrund veränderter Entwicklun- gen nicht so etwas wie einen Marschhalt einschalten und die Lage im Rahmen einer Zwischenbilanz neu beurteilen sollte. Dies macht der Bundesrat laufend. Anpassungen der Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung sind ein dauernder
Gestion du Conseil fédéral
512
E
6 juin 1994
Prozess. In dieses Verfahren der Evaluation und Neuausrich- tung der Politik ist auch das Parlament einbezogen. Ich er- wähne zwei Beispiele:
Die Legislaturplanung 1991-1995 ging beispielsweise von ei- nem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum aus. Eine hohe Teuerung und entsprechend hohe Zinssätze sicherten dem Bund zu Beginn der Planungsperiode zunehmende Erträge, namentlich bei der Verrechnungssteuer. Aufgrund wachsen- der Steuereinnahmen glaubten viele, ein rasch steigendes Ausgabenwachstum finanzieren zu können. Doch die Rech- nung wurde ohne den Wirt gemacht. In den Jahren 1991 bis 1993 betrug das nominale Ausgabenwachstum des Bundes durchschnittlich 6,9 Prozent pro Jahr, das nominale Wachs- tum des Bruttoinlandproduktes dagegen nur gerade 2,2 Pro- zent.
Wegen dieser Entwicklung haben Budgetdefizit und Schul- denwachstum des Bundes innert Kürze einen Rekordstand er- reicht. Der Bundesrat konnte nicht tatenlos zusehen, sondern war zum Handeln gezwungen. Als Stichworte seien erwähnt: erstes und zweites Sanierungsprogramm. Ein drittes ist in Vor- bereitung, dem allerdings grosse Schwierigkeiten erwachsen, weil bis heute niemand bereit ist, freiwillig definitive Abstriche zu machen.
Als weiteres Beispiel ist sodann die Abstimmung über den EWR zu erwähnen. Der Bundesrat hat nach der Ablehnung des Beitritts zum EWR unverzüglich ein Folgeprogramm vor- gelegt Ausgehend von einer europapolitischen Standortbe- stimmung hat der Bundesrat die verschiedenen integrations- politischen Optionen und Massnahmen zur marktwirtschaftli- chen Erneuerung vorgelegt. Sowohl bei den Sanierungs- massnahmen als auch beim EWR-Folgeprogramm ist das Parlament direkt in die Entscheidungsfindung einbezogen worden.
Die eben erwähnten Anpassungen der Ziele und Massnah- men der Legislaturplanung sind Ausfluss einer ganzheitlichen Lagebeurteilung durch den Bundesrat. Ich habe bereits dar- auf hingewiesen, dass die Legislaturplanung ihrer Natur nach nicht einen starren, sondern einen flexiblen Orientierungsrah- men für das staatliche Handeln bildet. Innerhalb dieses Rah- mens nimmt der Bundesrat in ordentlichen Sitzungen oder Klausursitzungen periodisch ganzheitliche Lagebeurteilun- gen vor, wo sachverwandte Geschäfte erörtert und aufeinan- der abgestimmt werden. Lagebeurteilungen finden deshalb nicht nur bei der Beratung des Geschäftsberichtes, sondern in noch ausgeprägterem Masse bei der Verabschiedung konkre- ter Vorlagen statt, insbesondere natürlich bei der Verabschie- dung des Budgets und des Legislaturfinanzplanes und seiner Anpassungen. Das müssen wir jedes Jahr wieder neu disku- tieren.
Die Verzichtsplanungen der Ämter und Departemente erfah- ren durch die Diskussion im Kollegium eine politische Nach- kontrolle. Im Vordergrund steht auch hier die jährliche Diskus- sion über den Voranschlag, wo die Einhaltung vergangener und die Formulierung künftiger Zielvorgaben einlässlich erör- tert werden.
Wie der Verwaltung noch spezifischere Leistungsvorgaben gemacht werden können, ist unter anderem ein Thema der laufenden Verwaltungsreform. Dabei wird insbesondere auch zu prüfen sein, wie die Aufgabenplanung noch besser und wirksamer in den Kontext der Budget- und Finanzplanung ge- stellt werden kann.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum Postulat «Leitbild Schweiz». Der Bundesrat hat aus ganz ande- rem Anlass einiges veranlasst, um die Voraussetzung für ei- nen Dialog im Sinne des Vorstosses zu verbessern. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass das Nachdenken über unser Gemeinwesen eine dauernde Aufgabe ist, der sich in unserer Demokratie alle anzunehmen haben.
Leitbilder mögen sich in der Wirtschaft oder in einzelnen Berei- chen des staatlichen Handelns bewähren. Auf den Staat als Ganzes bezogen vermögen sie indes nicht zu erreichen, was sie zu leisten vorgeben. So werden mit der Forderung nach ei- nem «Leitbild Schweiz» übertriebene Erwartungen an die Ge- staltbarkeit der politischen und gesellschaftlichen Zukunft un- seres Landes gestellt In einem Staat mit einer freiheitlich-libe-
ralen Grundordnung und einer pluralistischen Vielfalt der Kräfte gehen die für die Zukunft wichtigen Entwicklungsim- pulse kaum von einem nationalen Leitbild aus. Auch wird der nationale Zusammenhalt nicht durch staatlich verordnete Kon- zepte gefördert.
Man sollte sich keinen Illusionen hingeben über das, was ein einzelnes Dokument und die darauf beruhende parlamentari- sche Debatte bewirken können. Ich möchte nur an die Art und Weise erinnern, wie der Bericht über die Legislaturplanung je- weils beraten wird. In Erinnerung zu rufen ist auch das überaus bescheidene Echo, das die Studie «Schweiz morgen» ausge- löst hat. Zweck dieses Berichts war es - ich zitiere aus dem Mandat -, «im Jubiläumsjahr 1991 die Diskussion über die Zu- kunft unseres Landes anzuregen». Ich frage Sie: Was ist ge- blieben, abgesehen von einem grossen verwaltungsinternen Aufwand und Kosten von 500 000 Franken?
Machen wir uns nichts vor: Ob die grossen Projekte der kom- menden Jahre - die Sanierung der Bundesfinanzen, die Re- gierungs- und Verwaltungsreform oder die Totalrevision der Bundesverfassung - gelingen oder nicht, ist von ganz ande- ren Dingen abhängig als von einem «Leitbild Schweiz». Kon- zentrieren wir uns auf die zentralen Aufgaben, die sich aus der konkreten Zielsetzung ergeben, und setzen wir die knappen Mittel entsprechend ein! Mit einem aufwendigen nationalen Leitbild rücken auch noch so plausible Zukunftsprojektionen nicht näher an die Wirklichkeit heran. Der Bundesrat hält des- halb am Antrag auf Abschreibung des Postulates fest
Die anstehenden Aufgaben fordern Bundesrat, Parlament und Volk grundlegend heraus. Fortschritte sind nur möglich, wenn die Bemühungen aller vom Geist der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens getragen sind. Für das Ver- trauen, das Sie der Arbeit von Bundesrat und Verwaltung ent- gegenbringen, danke ich Ihnen im Namen des Bundesrates.
Bühler Robert (R, LU), Berichterstatter: Ich danke Ihnen für die politisch grundsätzlichen Aussagen, die Sie gemacht haben. Es hat sich gezeigt, dass sich der Geschäftsbericht sehr gut dazu eignet, damit sich der Bundesrat grundsätzlich vor uns äussern kann.
Finanzdepartement - Département des finances
Seiler Bernhard (V, SH), Berichterstatter: Wie üblich haben wir uns auch beim Finanzdepartement Fragen gestellt. Sie wur- den zum Teil schriftlich beantwortet, und wir haben auch mit Herrn Bundespräsident Stich ein Gespräch darüber geführt Wir haben uns dann allerdings entschlossen - und das ist kein Präjudiz für einen Zweijahreszyklus -, Ihnen heute hier im Ple- num keine zusätzlichen Fragen zu stellen.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss der Beilage zum Bericht
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1993 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1993
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.017
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.06.1994 - 17:15
Date
Data
Seite
509-512
Page
Pagina
Ref. No
20 024 311
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.