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Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
Aber ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, dass also eine Art So- fortmassnahmen ergriffen werden müssen. Wenn Sie jetzt wie- der die Zahlen der ZGV in der Rechnung 1993 anschauen - ungefähr 4 Millionen Franken; 3,5 Millionen Franken sind Per- sonalausgaben, und für die Ausbildung werden 15 000 Fran- ken aufgewendet - und die Effizienz betrachten, muss man sa- gen, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates teilweise be- friedigt.
93.430
Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Verfahren der Standesinitiative Initiative parlementaire (CIP-CE) Procédure relative aux initiatives des cantons
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1993, Seite 1107 - Voir année 1993, page 1107 Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1994 Décision du Conseil national du 14 mars 1994
A. Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundes- versammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse
(Geschäftsverkehrsgesetz)
A. Loi fédérale sur la procédure de l'Assemblée fédérale, ainsi que sur la forme, la publication et l'entrée en vigueur des actes législatifs (Loi sur les rapports entre les conseils)
Art. 21octies Abs. 1bis, 3 Antrag der Kommission Abs. 1bis Streichen Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 21octies al. 1bis, 3 Proposition de la commission Al. 1bis Biffer Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der Ständerat hat - in erster Lesung - im Zusammenhang mit Artikel 21octies Ab- satz 3 beschlossen, dass die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des je- weiligen Kantons anhören kann - nicht anhören muss. Dem- gegenüber wollte der Nationalrat eine obligatorische Anhö- rung vorsehen. Dabei sollte aber die Kommission des Zweitra- tes an dieser Anhörung teilnehmen können.
Wir haben dann im Rahmen der Differenzbereinigung be- schlossen, festzuhalten (16.12.1993). Darauf hat sich der Na- tionalrat seinerseits in einer Kompromisslösung versucht. Diese Kompromisslösung sieht so aus, dass in gewissen Fäl- len - Sie finden das auf der Fahne in Absatz 1bis - auf Antrag der Kommission eine Initiative ohne Vorprüfung abgeschrie- ben werden kann, dass aber grundsätzlich die Verpflichtung der Anhörung durch die Kommission des Erstrates bestehen- bleiben soll.
Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir uns im Grundsatz nun dem Nationalrat anschliessen und den Passus übernehmen, wonach die Anhörung obligatorisch stattzufinden hat, hingegen der neue Absatz 1bis betreffend Abschreibung von Initiativen zu streichen sei. Wir nehmen an, dass damit die Differenz zwar nicht bereinigt ist, dass sich aber der Nationalrat seinerseits dieser Version anschliessen wird. Dann wäre dieses Verfahren endgültig beendet.
Der Antrag lautet, wir sollten den Absatz 1bis streichen und uns bezüglich Absatz 3 dem Nationalrat anschliessen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.400
Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 324 hiervor - Voir page 324 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. März 1994 Décision du Conseil national du 17 mars 1994
Antrag der Kommission Festhalten ( = Nichteintreten) Proposition de la commission Maintenir ( = Ne pas entrer en matière)
Rüesch Ernst (R, SG), Berichterstatter: Nachdem wir Nichtein- treten auf das Geschäft beschlossen hatten, und zwar mit 23 zu 16 Stimmen, hatte der Nationalrat am letzten Donnerstag abend der Frühjahrssession das Geschäft nochmals behan- delt und knapp, mit 66 zu 63 Stimmen, an seinem Eintreten festgehalten. Der Bericht kam am Morgen bei den Schlussab- stimmungen zu uns. Ihre Kommission konnte nicht mehr Stel- lung beziehen. Das Geschäft wurde auf die Sommersession vertagt.
Inzwischen hat sich die Lage vollkommen verändert. Diese Vorlage bestand in einem Junktim, in einer Verknüpfung zwi- schen einem Investitionsbonus, für den das Parlament zustän- dig ist, und dem Beschluss des Bundesrates, den Vorsteuer- abzug bei der Mehrwertsteuer schon auf 1. Juli dieses Jahres zu gewähren, also einer Kompetenz auf der Ebene des Exeku- tive. Die Exekutive hat nun von ihrer Kompetenz Gebrauch ge- macht und diesen Vorsteuerabzug nicht gewährt. Damit ist die Vorlage in dieser Form «gestorben». Hätten wir damals zuge- stimmt, so wäre die Vorlage ebenfalls «gestorben», denn die zweite Bedingung war nicht erfüllt.
Wenn wir das Geschäft weiterbehandeln möchten, müssten Sie heute beschliessen, die Vorlage wieder an die Kommis- sion zurückzuweisen, um sie formell zu entkoppeln. Wir müss- ten diese Entkoppelung von der Mehrwertsteuervorlage erst formulieren, und man müsste einen anderen Zeitplan festle- gen, weil inzwischen Zeit vergangen ist.
Das Geschäft weiterzuverfolgen erachtet ihre Kommission als nicht sinnvoll, allzumal der Investitionsbonus im jetzigen Mo- ment eher prozyklisch wirken könnte. Die Lage hat sich seit unserer letzten Behandlung im Rate auch wirtschafts- und ar-
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31 mai 1994
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Motion du Conseil national
beitspolitisch verändert, und im weiteren war im Nationalrat die Mehrheit für Eintreten nur wegen dieses Junktims, wegen der Verkoppelung mit der Mehrwertsteuer, zustande gekom- men. Nur als Investitionsbonus hätte die Vorlage auch im Na- tionalrat kaum eine Chance gehabt.
Die Kommission ist folgender Auffassung: Wenn das Thema wieder aktuell wird, muss entweder vom Parlament aus neu motioniert oder eine parlamentarische Initiative eingereicht werden, oder der Bundesrat wird von sich aus aktiv. Im Mo- ment ist es aber richtig, dieses Geschäft zu erledigen, die Übung abzubrechen, und formell ist es dazu nötig, dass wir ein zweites Mal Nichteintreten beschliessen. Wenn wir ein zweites Mal Nichteintreten beschliessen, ist das Geschäft von der Traktandenliste gestrichen, und dies wird im Prinzip im Na- tionalrat jetzt wohl auch mehrheitlich von uns verlangt Ich stelle Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission den Antrag, jetzt formell ein zweites Mal zu beschliessen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Angenommen - Adopté
93.3336
Motion des Nationalrates (Fasel) Beratung von Arbeitslosen Motion du Conseil national (Fasel) Service de consultation à l'intention des chômeurs
Wortlaut der Motion vom 27. September 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeits- losen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Prä- ventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.
Texte de la motion du 27 septembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, de faire figurer dans la liste des mesures préventives les conseils aux chômeurs en tant qu'ins- truments autonomes et de développer ces services.
Onken Thomas (S, TG) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) den folgen- den schriftlichen Bericht:
Am 27. September 1993 überwies der Nationalrat mit 82 zu 54 Stimmen die Motion Fasel vom 17. Juni 1993. Die Mo- tion lädt den Bundesrat ein, im Rahmen der Revision des Ar- beitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeitslo- sen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präven- tivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.
In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 8. September 1993 hat der Bundesrat festgehalten, dass die öffentliche Ar- beitsvermittlung einer Reform unterzogen werden muss. In deren Zentrum müssen die Beratung und die Vermittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit, stehen. Der Bundesrat weist dabei auf verschiedene Ansatzpunkte in der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hin. Das Stempelkontrollsystem soll durch weniger häufige, aber intensive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden. Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittler soll in ei- nem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen ste- hen, und deren Ausbildung soll konsequenter gefördert wer- den. Die Arbeitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene sol- len durch regionale Stellen gestärkt werden, und die Zusam- menarbeit zwischen der öffentlichen und der privaten Arbeits-
vermittlung soll durch geeignete Massnahmen gefördert und institutionalisiert werden. Weiter sollen geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenangeboten bereitgestellt wer- den, und das bestehende Informationssystem für die Arbeits- vermittlung und die Arbeitsmarktstatistik (Avam-System) soll ausgebaut werden.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission nahm an ihrer Sitzung vom 28. März 1994 zu dieser Vorlage Stellung. Die Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, dass die Beratung und die Eingliederung von Ar- beitslosen wichtiger sind als das Auszahlen von Versiche- rungsleistungen. Einzelne Kommissionsmitglieder wiesen darauf hin, dass die Motion, hält man sich streng an ihren Wortlaut, bereits erfüllt sei, da die Teilrevision des Arbeitslo- senversicherungsgesetzes vorliege. Als Massnahmen zur Er- füllung des Vorstosses schlägt der Bundesrat darin vor, vom wenig effizienten Prinzip der Stempelkontrolle zugunsten ei- ner individuellen Beratung abzurücken.
Ausserhalb dieser Gesetzesrevision beabsichtigt der Bundes- rat, noch weiter zu gehen und flankierende Massnahmen zu treffen. Zu diesem Zwecke hat das Biga die öffentliche Arbeits- vermittlung mittels einer Schwachstellenanalyse untersuchen lassen.
In einer zweiten Studie, einer Machbarkeitsstudie, wurde fest- gestellt, dass heute mit den insgesamt 915 zur Verfügung ste- henden vollamtlichen Beratern/Vermittlern in den Arbeitsäm- tern nur 27 Prozent der gemeldeten Arbeitslosen so beraten und vermittelt werden können, wie es die Motion Fasel ver- langt. Es wäre eine Lücke von 73 Prozent zu schliessen, falls zweimal im Monat pro Betroffener eine Beratung/Vermittlung von mindestens 20 Minuten durchgeführt werden soll. Das heisst 1170 Berater/Vermittler zusätzlich und bedeutet laut Studie pro Jahr Arbeitsplatzkosten von 163,8 Millionen Fran- ken (bei 140 000 Franken Arbeitsplatzkosten pro Berater/Ver- mittler). Das Angebot wäre dabei regional zu konzentrieren; die Qualität der Beratung/Vermittlung müsste angehoben wer- den. Zurzeit läuft eine Pilotphase zur Umsetzung der be- schlossenen Massnahmen. Die Kantone Solothurn und Waadt haben sich zur Verfügung gestellt, solche regionale Ämter zu bilden, die den in der Machbarkeitsstudie gestellten Bedingungen entsprechen.
Die Kommission selber - und mittlerweile auch das Plenum des Ständerates, das ihr gefolgt ist - ist mit ihren Anträgen über die Vorschläge des Bundesrates noch hinausgegangen, indem sie die Möglichkeit einer besonderen Beratung sozia- ler, psychologischer oder psychiatrischer Art in einzelnen Fäl- len (Art. 17) und eine akzentuierte Unterstützung der regiona- len Vermittlungsstellen (Art. 74) vorgesehen hat.
Die Mehrheit der Kommission erachtet damit jedoch das Anlie- gen der Motion noch nicht als erfüllt, aber auch das Anliegen des Bundesrates nicht, der einen wesentlichen Ausbau der Vermittlung wünscht. Weil der Prozess der Umstrukturierung der Beratung in der Arbeitslosenversicherung erst zaghaft an- gelaufen ist und seine Umsetzung noch einige Zeit beanspru- chen wird, schlägt die Kommission vor, an der verbindlichen Motionsform festzuhalten.
Onken Thomas (S, TG) présente au nom de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS) le rapport écrit suivant:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1994
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.400
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 31.05.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
425-426
Page
Pagina
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