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möglichen würde. Wir sind also sehr offen. Wir möchten auch die neuen Betriebe so managen, wie wir das jetzt schon versu- chen, nämlich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen.
Ich habe gesagt, dass der ganze Bereich, wo wir produktiv tä- tig sind, dieser Restrukturierung unterworfen wird, genau so wie das Departement an sich auch. Die Entscheide sind im Prinzip erst bei den Munitionsfirmen getroffen worden, und jetzt sind wir an der Umsetzung. In den anderen Bereichen ist die Arbeit erst im Gange. Es ist eine äusserst komplexe Auf- gabe, so etwas zu restrukturieren. Es sind noch zwei Bereiche. Es ist der Bereich Maschinen, Waffen usw. Hier sind die Kon- struktionswerkstätte Thun und die Waffenfabrik Bern betrof- fen. Es ist auch die KMV betroffen. Also im Raum Bern, Herr Danioth, wird in der Zukunft auch noch einiges restrukturiert werden müssen. Dass wir wahrscheinlich den guten Mittelweg gefunden haben, zeigt sich daran, dass die beiden Kantonsre- gierungen mit äquivalentem Missmut jeweilen bei mir vorspre- chen. Ich glaube doch, dass wir versuchen, nicht die einen ge- gen die anderen auszuspielen.
Es kommt noch der Bereich Flugzeuge, mit dem Flugzeug- werk Emmen, mit dem BAMF, der auch in eine Art Einheit über- führt werden soll, zumindest Teile davon. Das alles ist jetzt erst in Planung; dort werden auch noch Entscheide anstehen, die nicht leicht zu fällen sein werden.
Ich komme nun speziell zu den aufgeworfenen Problemen im Bereich der Munitionsherstellung in Thun und Altdorf. Im Rah- men der Reorganisation dieser Munitionsbetriebe wird die Mu- nitionsfabrik Altdorf nicht zu einer «Filiale von Thun» degra- diert. Wir sind nicht dieser Meinung. Die drei bisherigen Pro- duktionsstandorte Altdorf, Thun und Wimmis bleiben gleich- berechtigt mit ihren zugeordneten Geschäftseinheiten erhal- ten. Von ihrer Zusammenfassung unter eine gemeinsame Lei- tung sind die Direktionen und Stabsstellen der drei Betriebe in gleicher Weise betroffen. Auf die Arbeitsplätze im Produktions- bereich hat die Reorganisation keine unmittelbaren Auswir- kungen.
Ich sehe schon, dass es Ihnen vor allem um qualifizierte und um Kaderstellen geht; die reine Produktion wird nicht betrof- fen. Als Sitz der Geschäftsleitung der neuen Munitionsfirma wären Thun und Altdorf an sich beide in Frage gekommen. Die Wahl fiel schliesslich auf Thun, weil sich mit der Munitionsfa- brik Thun und der Pulverfabrik Wimmis zwei der drei Betriebe der neuen Firma in derselben Region befinden, also ein Schwergewicht bilden. Dazu kommt die räumliche Nähe der Pulvermühle in Aubonne.
Ausschlaggebend waren natürlich auch die räumliche Nähe zum Hauptkunden und der Umstand, dass sich die Fachabtei- lung Ballistik und Munition der Gruppe für Rüstungsdienste, die auch damit in Zusammenhang gesehen werden muss, schon in Thun befindet.
Diese Optimierung ist ein Teilprojekt der laufenden Reform. Ich habe das bereits gesagt. Es kommen alle dran, und diese Reform ist noch keineswegs zu Ende. Die Projektleitung liegt in den Händen des Rüstungschefs. Es sind aber auch externe Beratungsfirmen intensiv beteiligt. Sie haben diesen Punkt in Ihrer Interpellation in eine Frage eingebaut. Wir machen das also mit fachtechnischer Begleitung von aussen, weil wir glau- ben, dass wir einen Moderator brauchen, der unsere Arbeit begleitet, der neue Impulse gibt, der einen immer wieder zwingt, zurück zum Wesentlichen zu kommen und nicht von den Grundsätzen abzuweichen. Und das hat sich sehr gut be- währt. Diese aussenstehende, sehr renommierte Beratungs- firma war an der Gestaltung der neuen Munitionsfirma wesent- lich mitbeteiligt.
Wir haben aber auch versucht, neben den rein betriebswirt- schaftlichen Aspekten beim Projekt «Pulver und Munition» auch regionalpolitische Gesichtspunkte einzubeziehen. Des- halb hat die Projektleitung statt zwei Geschäftseinheiten, was aus betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Sicht näh- ergelegen wäre, deren drei nach Altdorf vergeben. Wir glau- ben, dass wir damit ein gewisses Gegengewicht zur Direktion haben schaffen können und dass damit auch ein gewisser zu- sätzlicher Erhalt von Kaderstellen in der Region Uri möglich sein wird. Der Entscheid, die drei Standorte Thun, Wimmis, Alt- dorf beizubehalten und lediglich die übergeordnete Leitung
an einem Standort zu konzentrieren, trägt, so meinen wir, den Anliegen der Regionen in angemessener und ausgewogener Weise Rechnung und verteilt die Lasten der Umstrukturierung möglichst gerecht.
Es ergibt sich also hier nach Auffassung des Bundesrates kein Widerspruch zu den Zielen der regionalen Berggebietsförde- rung. Deshalb sieht der Bundesrat im Moment auch keinen Anlass, zusätzliche Massnahmen zu treffen. Er hat ja vor allem die Lex Bonny in einer ordnungspolitisch weniger heiklen Form jetzt auch zur Verlängerung vorgeschlagen. Das wird Sie ja in diesem Raume auch nächstens noch beschäftigen. Wir glauben also, dass wir die sozialpolitischen, betriebswirt- schaftlichen und regionalpolitischen Aspekte - soweit wir das überhaupt können - berücksichtigt haben. Der Bundesrat ist weiterhin bereit und gewillt, den föderalistischen Rahmenbe- dingungen Rechnung zu tragen.
Was in der Bundesverwaltung auch immer wieder ansteht, ist, dass man etwas interdepartemental denkt. Sie haben das zu Recht angeführt. Man kann nicht das EMD allein zwingen, mit Geld, das es gar nicht hat, die ganze Regionalpolitik zu betrei- ben. Mir fällt auf, dass man immer beim EMD Konversion for- dert, bei den SBB und bei den PTT nie! Das hat vielleicht auch gewisse politische Hintergründe, aber man muss doch die Ar- beitsplätze des Bundes und die Aufgabe des Bundes als Gan- zes betrachten und nicht nur das EMD isoliert sehen.
Ich möchte abschliessend ausdrücklich betonen, dass wir auf den Kanton Uri angewiesen sind. Wir wissen das. Wir wissen, dass wir Uri im Bereich Andermatt für die Ausbildung brau- chen. Das wird auch in der Zukunft ein Schwerpunkt bleiben, auch mit Bezug auf die Regionalisierung der Ausbildung. Wir wissen auch, dass die Bevölkerung von Uri immer treu zur Ar- mee gestanden ist. Das haben wir gewissen Abstimmungser- gebnissen entnehmen können. Wir wissen, dass wir eine Ver- antwortung in diesen Regionen haben, und ich möchte den Bevölkerungen aller betroffenen Regionen, aller Regionen, wo wir arbeiten dürfen, aber auch der Bevölkerung von Uri aus- drücklich für diesen Goodwill danken, den wir sehr zu schät- zen wissen und dem wir mit besonderer Verantwortung unse- rerseits begegnen möchten.
Danioth Hans (C, UR): Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust. Ich danke herzlich für das Verständnis, für die bisheri- gen Aktivitäten des EMD und vor allem auch für die Art und Weise, wie das EMD versucht, diesen unvermeidlichen Schrumpfungsprozess durchzuziehen, um hier ein gewisses Gleichgewicht herzustellen.
Nur zum Teil befriedigt erklären kann ich mich natürlich von der Antwort auf die Kernfrage - es kann offenbar nichts mehr geändert werden -, nämlich auf die Frage des Sitzes der Ge- samtunternehmungsleitung, denn auch die Gründe hierfür sind nicht nachvollziehbar. Als geborener Optimist hoffe ich aber vor allem auf die positiven Aspekte, d. h. vor allem auf die Gewährung einer grösstmöglichen Autonomie für diese Ge- schäftseinheiten.
93.3645
Interpellation Büttiker Neuausrichtung der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) Réorientation de l'Office central de la défense (OCD)
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993 Mitteilungen in der Presse konnte entnommen werden, dass der Bundesrat das EMD und die Bundeskanzlei beauftragte, aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage unter anderem auch die Aufgaben der Zentralstelle für Gesamtver- teidigung (ZGV) zu überprüfen.
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Es ist seit langem bekannt, dass die Tätigkeit der ZGV zu uner- wünschten Doppelspurigkeiten/unerwünschter Konkurrenzie- rung in Aufgabenbereichen und Zuständigkeiten anderer In- stanzen führt. Beispiele jüngeren Datums beweisen, dass Kantone, Armee, Zivilschutz, Katastrophenhilfekorps sowie öf- fentliche und private Organisationen zufolge ihrer klaren Strukturen und Erfahrung besser und effizienter in der Lage sind, die im Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz geforderte Befähigung zur Katastrophenbewältigung/Koordi- nation diesbezüglicher Massnahmen zu erreichen. Ich frage den Bundesrat an:
Welches sind die Vorgaben/Rahmenbedingungen bezüg- lich des künftigen Aufgabenkreises der ZGV und speziell für die Definition der Unterstützungsaufgabe zugunsten der Kantone? 2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Reorga- nisation der ZGV vor Inkraftsetzung der Armee- und Zivilschutz- reform (1995) abzuschliessen sei, damit die materiellen und per- sonellen Strukturen geschaffen werden können, die einer Auf- gabenerfüllung gemäss «Bericht 90» tatsächlich entsprechen? 3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Blick auf die Verwirklichung von «Armee 95» und «Zivilschutz 95», insbe- sondere auf die darin zum Ausdruck gebrachte Komponente «Hilfeleistung an zivile Behörden», die bei der ZGV zu setzen- den Schwergewichte im Koordinationsbereich und bei der Ausbildung in der Gesamtverteidigung liegen und die Mittel mit Priorität dort aufgewendet werden müssen?
Sind «Koordination der Mittel> und «Ausbildung> im Bereich der Gesamtverteidigung nicht vorwiegend Funktionen, wel- che mit Vorteil von der Bundeskanzlei als Stabsorgan des Bundesrates wahrgenommen werden können und demzu- folge dort einzugliedern sind?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993
Il ressort de communications publiées dans la presse que le Conseil fédéral a chargé le DMF et la Chancellerie fédérale de réexaminer entre autres le cahier des charges de l'OCD en rai- son de la modification de la situation sur le plan de la politique de sécurité.
Il est notoire depuis longtemps déjà, que l'activité de l'OCD crée des doubles emplois fâcheux et que cet office empiète sur les tâches et les attributions d'autres autorités. Des faits ré- cents prouvent que les cantons, l'armée, la protection civile, le Corps suisse d'aide en cas de catastrophe et des organisa- tions publiques et privées sont mieux à même, par leur struc- ture bien agencée et leur expérience, de lutter efficacement contre des fléaux et de coordonner les dispositions à prendre dans ce domaine, comme le requiert le «Rapport 90 sur la poli- tique de sécurité de la Suisse».
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Comment délimitera-t-on à l'avenir la compétence de l'OCD et plus spécialement comment définira-t-on la tâche de soute- nir les cantons qui lui incombe?
Le Conseil fédéral n'est-il pas lui aussi d'avis qu'il faut termi- ner la réorganisation de l'OCD avant d'appliquer la réforme de l'armée et de la protection civile (prévue pour 1995), afin que soient créées les structures permettant, aussi bien sur le plan matériel que sur celui du personnel, d'accomplir effectivement les tâches dévolues comme le conçoit le «rapport 90»?
Le Conseil fédéral partage-t-il l'opinion selon laquelle, en prévision de la réalisation des projets «Armée 95» et «Protec- tion civile 95», il convient, compte tenu notamment de l'impor- tance accordée aux tâches de soutien des autorités civiles, de mettre l'accent, dans les attributions de l'OCD, sur sa fonction de coordination et sur son rôle relatif à l'instruction dans le do- maine de la défense générale, de telle sorte que les moyens mis à disposition doivent être utilisés en priorité à ces fins?
La coordination lors de l'engagement des moyens disponi- bles et l'instruction dans le domaine de la défense générale ne sont-ils pas des tâches que la Chancellerie fédérale, en sa qualité d'organe d'état-major du Conseil fédéral, est mieux à même d'exécuter et n'est-il pas, par conséquent, préférable de les confier à celle-ci?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Büttiker Rolf (R, SO): Ich begründe meine Interpellation be- treffend Neuausrichtung der ZGV wie folgt: Ich stelle fest, dass wir beim Bund mehrere Stellen bzw. Instanzen haben, die sich mit den gleichen oder ähnlichen Bereichen der Sicherheitspo- litik befassen. Zu erwähnen sind insbesondere die Bereiche Strategie, Nachrichten, Lage, Ausbildung, Katastrophenhilfe. Oder ist Ihnen zum Beispiel bekannt, welche Stellen sich mit Ausrüstung, Einsatz und Ausbildung im Bereich Katastro- phenhilfe befassen? Es sind dies: das Bundesamt für Luft- schutztruppen, das Bundesamt für Zivilschutz, das Schweize- rische Katastrophenhilfekorps, der Stab Operative Schulung, die Zentralstelle für Gesamtverteidigung, diese alle auf Stufe Bund, und dazu das interkantonale Ausbildungszentrum SRK in Nottwil sowie auf Kantonsebene die Verantwortlichen für Gesamtverteidigung, die Polizeikorps, die Feuerwehren, die Zivilschutzorganisationen. Es ist deshalb unverständlich, wes- halb vor einiger Zeit auf Bundesebene zusätzlich ein Koordina- tionsorgan für die Vorbereitung der Katastrophenhilfe (Com- cat) geschaffen wurde, wo doch erwiesenermassen die Kan- tone in der Lage sind, die Koordination der Massnahmen zur Bewältigung von Katastrophen selber sicherzustellen. Uri, Graubünden und das Wallis haben es 1987, die Kantone Wal- lis und Tessin wiederum im letzten Jahr klar bewiesen. Wo war zum Beispiel das Engagement dieses Vorbereitungsorgans Comcat bei den Naturereignissen 1993 in Brig und Locarno? Was hat dieses in den beiden Katastrophenfällen genützt? Welche Lehren für die Vorbereitung wurden gezogen?
Hat die Zentralstelle für Gesamtverteidigung in den letzten Jahren nicht zuletzt deshalb ihr gutes Image verloren, das zen- trale Fachorgan des Bundes und der Kantone zu sein, weil an- dere Instanzen Lücken füllen bzw. lernen mussten, die anste- henden Gesamtverteidigungsaufgaben besser, schneller und damit auch kostengünstiger zu bearbeiten und zu lösen? Mu- tet es nicht seltsam an, wenn kantonale Verantwortungsträger in den Bereichen strategische Führung, Ausbau der Gesamt- verteidigung sowie bei der Gesamtverteidigungsausbildung Defizite beklagen, die Zentralstelle diese Mängel aber nicht wahrnimmt?
Bedenklich sind zudem auch die Resultate der strategischen Vordenkerfunktion der Zentralstelle. Hat man resigniert und sich gar mit diesem Zustand abgefunden? Oder hat man, ich stelle die Frage, sich bereits damit abgefunden, dass es die ZGV post 1995 möglicherweise gar nicht mehr gibt? Der Hand- lungsbedarf ist meines Erachtens dringend. In Anbetracht der gespannten Finanzlage ist eine Straffung, eine Schwerge- wichtsbildung bei den Aufgaben der ZGV, unumgänglich, wenn nötig mit den entsprechenden Konsequenzen. Es geht mir nicht nur um die Behebung des auch in der Presse immer wieder kritisierten Leistungsdefizites und um das Image der ZGV. Es geht mir vielmehr auch um die Gesamtverteidigung als solche und um deren Akzeptanz bei den Behörden und bei der Bevölkerung.
Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er als Sofortmass- nahme Prioritäten bei den Aufgabenbereichen der ZGV setzt. Ich habe kein Verständnis für die seit einigen Jahren betrie- bene Nischenpolitik und für die Konkurrenzierung anderer Dienst- und Fachstellen, insbesondere für eine sich dergestalt offenbarende «Koordinationsmanie» im Katastrophenwesen. Gefragt ist Leadership bei der ZGV, will man die gesetzten Prioritäten durchsetzen. Mit Blick auf das Ganze ist zuwenig ausgelastetes Personal vorübergehend anderen Bundesstel- len zur Verfügung zu stellen. Solche Massnahmen präjudizie- ren weder laufende Reformprojekte der Departemente, noch verzögern sie die Reformen «EMD 95» und «Zivilschutz 95». Es geht meines Erachtens jetzt vor allem um eine Steigerung der Effizienz und des Engagements der ZGV, und zwar durch verbindliche Vorgaben des Bundesrates, damit der «Be- richt 90» umgesetzt werden kann.
Herr Bundesrat Villiger, ich bitte Sie dringend, diese von der geplanten Verwaltungsreform unabhängigen Sofortmassnah- men in Ihrer gewohnt speditiven Art an die Hand zu nehmen. Ich danke Ihnen im voraus dafür.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Ich danke für dieses Kompliment, aber es ist manchmal etwas schwierig, alles gleichzeitig auf
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den Kopf zu stellen! Hin und wieder muss man im Rahmen von Sofortmassnahmen auch gewisse Rhythmen einhalten.
Zur Interpellation Büttiker: Die gestellten Fragen kommen zu einem Zeitpunkt, in dem man sie nicht beantworten kann. Die Beantwortung ist deshalb etwas schwierig, weil alle diese Gre- mien, Zusammenarbeit und Koordination, derzeit wegen der verschiedenen Reformen im Fluss sind. Es ist nicht ganz ein- fach, alle diese zum Teil abhängigen, vernetzten, aber zum Teil unabhängigen Reformen so zu führen, dass nachher alles zu- sammenpasst. Ich denke an die Regierungsreform, ich denke an die Departementsreform, ich denke an die Armeereform, ich denke an die geplante Überprüfung der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) selber usw. Es sind sehr viele un- terschiedliche verantwortliche Gremien involviert, und es ist manchmal überaus schwierig, hier ein Puzzle zusammenzu- setzen, wo nachher jedes Teilchen genau ins andere passt Wir bemühen uns zwar, aber man kann nicht alles immer gleichzeitig tun.
Ich will aber etwas weiter ausholen. Die fortschreitende Inter- nationalisierung der politischen Geschehnisse, der Lagever- änderungen, aber auch die zunehmende Verflechtung von al- lem und jedem auf diesem Planeten, Risiken, Chancen usw., binden die Schweiz immer mehr in Bedrohungsszenarien und in Risiken ein, welche den Handlungsspielraum unserer Selbstbestimmung einschränken und reduzieren könnten. Das gilt vor allem, wenn Mehrfachkrisen und multidimensio- nale Verfahren mehrere Teilbereiche der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gleichzeitig treffen. Wir stehen also stän- dig vor «kleinen Multiproblemen», die sehr vernetzt sind. Den- ken Sie an das, was vor der türkischen Botschaft in Bern pas- siert ist, was da alles miteinbezogen worden ist, was das für Kreise gezogen und Konsequenzen gehabt hat. Das alles ist relativ vernetzt worden und bedarf der Koordination und der Sicht übers Ganze.
Die Sicherheitspolitik muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Sie muss deshalb als umfassende Politik angelegt sein, die der Vernetzung der Risiken, aber auch der Vernet- zung der Mittel Rechnung trägt und entsprechende Abwehr- strategien formuliert. Das sind selten mehr einfache Strate- gien. Man muss allerdings aufpassen, dass sie nicht so kom- pliziert werden, dass sie keiner mehr versteht.
Heute ist es besonders wichtig, dass alle sicherheitspoliti- schen Instrumente und Massnahmen aufeinander abge- stimmt werden, dass sie im Einsatz zusammenwirken können, und zwar im Interesse der Effizienz, aber auch im Interesse der Kostenwirksamkeit.
Die ZGV ist ein Teil der Leitungsorganisation für die Gesamt- verteidigung; sie wurde Ende der sechziger Jahre zu diesem Zweck geschaffen, um die Querschnittvernetzung sicherzu- stellen und zu vermeiden, dass unabhängig voneinander «In- sellösungen» getroffen werden.
Sie muss also die Koordination zwischen den verschiedenen sicherheitspolitisch engagierten Stellen auf Bundesebene, aber auch zwischen den verschiedenen föderalistischen Ebe- nen, zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, sicherstel- len. Diese Aufgabe hat einerseits eine planerisch-strategische Dimension, sie dient zur Formulierung oder Mitformulierung von Basisstrategien, sie hat aber auch eine Dimension der operativen Umsetzung in verschiedenen Formen. Dazu gehö- ren auch Schulung, Beratung der Kantone bei der Vorberei- tung für die Gesamtverteidigung, für die Ausbildung ziviler und militärischer Kader des Bundes und der Kantone wie auch für die Koordination des Katastrophenwesens. Die erwähnte Comcat ist an sich nur eine Arbeitsgruppe der ZGV, die nicht zuviel eigenständiges Gewicht besitzt; hier ist nicht ein neuer Wasserkopf entstanden.
Ich weiss, dass die Arbeit der ZGV, Herr Büttiker, hin und wieder kritisiert wird. Sie hat vielleicht da und dort Lücken; personell ist diese Zentralstelle nicht überdotiert; man darf nicht sagen, sie sei unterbelastet, im Gegenteil. Ich meine, dass ihre Arbeit bes- ser ist, als man es annimmt, dass sie eher unterschätzt wird. Aber sie wurde zu einem Zeitpunkt geschaffen, als die Mass- nahmen der Gesamtverteidigung noch einseitig auf den Fall des militärischen Angriffes auf die Schweiz ausgerichtet waren. Die Rahmenbedingungen haben sich markant verändert.
Ich glaube, wir müssen im Rahmen des Überdenkens von Ar- mee, des Departementes, der Regierung, der Regierungstä- tigkeit usw. die ZGV neu beurteilen. Heute ist sie fachlich kei- nem Departementsvorsteher unterstellt. Meine persönliche Erfahrung in den letzten fünf Jahren ist, dass man immer dazu neigt, zu sagen, was querschnittvernetzt sei, dürfe man nicht einem Departement unterstellen, sonst werde das - wenn es beispielsweise dem EMD unterstellt ist - militarisiert.
Umgekehrt habe ich die Erfahrung gemacht, dass etwas, was nicht einem Departement unterstellt ist, auch irgendwie frei schwebt; niemand fühlt sich dafür richtig verantwortlich.
Das kann zur Folge haben, dass das zu einer gewissen Isola- tion der Amtsstelle führt. Ob die Bundeskanzlei hier besser wäre, weiss ich nicht, denn der Bundeskanzler ist auch kein Bundesrat mit Antragsrecht, der gleichgewichtig seine Ge- schäfte vertreten kann.
Man sagt auch nicht, die Finanzen, die eine Querschnittauf- gabe sind, dürfen keinem Departementschef unterstehen und müssen irgendwo bei der Bundeskanzlei angeordnet sein, sondern es gibt einen verantwortlichen Minister. Wir haben ei- nen Verantwortlichen für die Justizprobleme - querschnitt- mässig -, und wir haben für die aussenpolitischen Probleme einen Querschnittverantwortlichen mit eigenem Departement. Ich glaube, dass man bei der Sicherheit ähnlich denken muss, wenn man will, dass die Sicherheitspolitik Durchschlagskraft hat, wo immer Sie sie ansiedeln wollen.
Ich bin also aus rein praktischen Gründen etwas gegen diese Stabsunterstellungen irgendwo, weil die einen nachher fru- striert sind, weil sich niemand um sie kümmert, und die andern denken: Was machen die eigentlich den ganzen Tag? Das ist das Problem als ganzes, aber nicht die ZGV an sich, denn ihre Arbeit ist besser als ihr Ruf.
Handlungsbedarf besteht vor allem mit Blick auf Strategiefor- mulierung der Sicherheitspolitik. Der Bericht 90 über die Si- cherheitspolitik der Schweiz, der Bericht über die Aussenpoli- tik der Schweiz in den neunziger Jahren und der Bericht zur Neutralität haben gezeigt, dass die heutige Sicherheitspolitik Dimensionen aufweist, die weit über das Gesamtverteidi- gungskonzept hinausgehen. Der Bundesrat ist also der Auf- fassung, dass die Aufgaben der ZGV, deren Statut und deren Eingliederung in die Verwaltungsorganisation überprüft wer- den sollen. Die Aufgaben muss irgendwer machen. Ob das auch in Zukunft immer genau gleich sein wird wie bisher, ist si- cher zu überprüfen.
Es drängt sich vielleicht sogar eine grundsätzliche Neuaus- richtung der ZGV auf. Der Bundesrat hat deshalb im Okto- ber 1993 das EMD und die Bundeskanzlei gemeinsam beauf- tragt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe verschiedene Lösungs- varianten auszuarbeiten. Diese Lösungsvarianten - und das macht es etwas schwierig - müssen auch den Anliegen der Regierungsreform Rechnung tragen, was eine Abstimmung der Beschlüsse der eidgenössischen Räte über die Revision des Verwaltungsorganisationsgesetzes erforderlich machen wird. Es muss aber auch irgendwie in die Departementsreform passen. Das alles ist relativ komplex, so dass taugliche Sofort- massnahmen relativ problematisch wären.
Das ist der Grund, Herr Buttiker, warum wir Ihre Fragen im Mo- ment von ihrem materiellen Gehalt her nicht beantworten kön- nen. Aber Ihre Fragen sind berechtigt. Sie werden uns im Laufe dieser Reformen begleiten müssen. Für den Bundesrat steht fest, dass eine Neuausrichtung der ZGV die schon fortge- schrittenen Reformprojekte - «Zivilschutz 95», «Armee 95», «EMD 95» - nicht verzögern darf.
Eine weitere Problematik: Es muss alles zusammen passen, aber was sich der Reife nähert, muss eben auch realisiert wer- den können, sonst wird zuletzt gar nichts realisiert.
In diesem Sinne kann ich Ihnen versichern, dass wir alles dar- ansetzen werden, für die Zukunft der ZGV und ihre Aufgaben vernünftige, finanziell tragbare und einfache Lösungen zu finden.
Büttiker Rolf (R, SO): Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger vor allem für das Zugeständnis, dass man bei der Neuausrichtung der ZGV eine gewisse Überprüfung vornehmen will, danken und bin für diesen Teil auch mit der Antwort befriedigt.
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Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
Aber ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, dass also eine Art So- fortmassnahmen ergriffen werden müssen. Wenn Sie jetzt wie- der die Zahlen der ZGV in der Rechnung 1993 anschauen - ungefähr 4 Millionen Franken; 3,5 Millionen Franken sind Per- sonalausgaben, und für die Ausbildung werden 15 000 Fran- ken aufgewendet - und die Effizienz betrachten, muss man sa- gen, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates teilweise be- friedigt.
93.430
Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Verfahren der Standesinitiative Initiative parlementaire (CIP-CE) Procédure relative aux initiatives des cantons
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1993, Seite 1107 - Voir année 1993, page 1107 Beschluss des Nationalrates vom 14. März 1994 Décision du Conseil national du 14 mars 1994
A. Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundes- versammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse
(Geschäftsverkehrsgesetz)
A. Loi fédérale sur la procédure de l'Assemblée fédérale, ainsi que sur la forme, la publication et l'entrée en vigueur des actes législatifs (Loi sur les rapports entre les conseils)
Art. 21octies Abs. 1bis, 3 Antrag der Kommission Abs. 1bis Streichen Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 21octies al. 1bis, 3 Proposition de la commission Al. 1bis Biffer Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der Ständerat hat - in erster Lesung - im Zusammenhang mit Artikel 21octies Ab- satz 3 beschlossen, dass die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des je- weiligen Kantons anhören kann - nicht anhören muss. Dem- gegenüber wollte der Nationalrat eine obligatorische Anhö- rung vorsehen. Dabei sollte aber die Kommission des Zweitra- tes an dieser Anhörung teilnehmen können.
Wir haben dann im Rahmen der Differenzbereinigung be- schlossen, festzuhalten (16.12.1993). Darauf hat sich der Na- tionalrat seinerseits in einer Kompromisslösung versucht. Diese Kompromisslösung sieht so aus, dass in gewissen Fäl- len - Sie finden das auf der Fahne in Absatz 1bis - auf Antrag der Kommission eine Initiative ohne Vorprüfung abgeschrie- ben werden kann, dass aber grundsätzlich die Verpflichtung der Anhörung durch die Kommission des Erstrates bestehen- bleiben soll.
Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir uns im Grundsatz nun dem Nationalrat anschliessen und den Passus übernehmen, wonach die Anhörung obligatorisch stattzufinden hat, hingegen der neue Absatz 1bis betreffend Abschreibung von Initiativen zu streichen sei. Wir nehmen an, dass damit die Differenz zwar nicht bereinigt ist, dass sich aber der Nationalrat seinerseits dieser Version anschliessen wird. Dann wäre dieses Verfahren endgültig beendet.
Der Antrag lautet, wir sollten den Absatz 1bis streichen und uns bezüglich Absatz 3 dem Nationalrat anschliessen.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
94.400
Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 324 hiervor - Voir page 324 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. März 1994 Décision du Conseil national du 17 mars 1994
Antrag der Kommission Festhalten ( = Nichteintreten) Proposition de la commission Maintenir ( = Ne pas entrer en matière)
Rüesch Ernst (R, SG), Berichterstatter: Nachdem wir Nichtein- treten auf das Geschäft beschlossen hatten, und zwar mit 23 zu 16 Stimmen, hatte der Nationalrat am letzten Donnerstag abend der Frühjahrssession das Geschäft nochmals behan- delt und knapp, mit 66 zu 63 Stimmen, an seinem Eintreten festgehalten. Der Bericht kam am Morgen bei den Schlussab- stimmungen zu uns. Ihre Kommission konnte nicht mehr Stel- lung beziehen. Das Geschäft wurde auf die Sommersession vertagt.
Inzwischen hat sich die Lage vollkommen verändert. Diese Vorlage bestand in einem Junktim, in einer Verknüpfung zwi- schen einem Investitionsbonus, für den das Parlament zustän- dig ist, und dem Beschluss des Bundesrates, den Vorsteuer- abzug bei der Mehrwertsteuer schon auf 1. Juli dieses Jahres zu gewähren, also einer Kompetenz auf der Ebene des Exeku- tive. Die Exekutive hat nun von ihrer Kompetenz Gebrauch ge- macht und diesen Vorsteuerabzug nicht gewährt. Damit ist die Vorlage in dieser Form «gestorben». Hätten wir damals zuge- stimmt, so wäre die Vorlage ebenfalls «gestorben», denn die zweite Bedingung war nicht erfüllt.
Wenn wir das Geschäft weiterbehandeln möchten, müssten Sie heute beschliessen, die Vorlage wieder an die Kommis- sion zurückzuweisen, um sie formell zu entkoppeln. Wir müss- ten diese Entkoppelung von der Mehrwertsteuervorlage erst formulieren, und man müsste einen anderen Zeitplan festle- gen, weil inzwischen Zeit vergangen ist.
Das Geschäft weiterzuverfolgen erachtet ihre Kommission als nicht sinnvoll, allzumal der Investitionsbonus im jetzigen Mo- ment eher prozyklisch wirken könnte. Die Lage hat sich seit unserer letzten Behandlung im Rate auch wirtschafts- und ar-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1994
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Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance Seduta
Geschäftsnummer 93.3645
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 31.05.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
422-425
Page
Pagina
Ref. No
20 024 292
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