Einfache Anfragen
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Questions ordinaires
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94.1013
Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 9. März 1994
Während sich die Weltöffentlichkeit auf Ex-Jugoslawien und auf tragische Ereignisse im Nahen Osten konzentriert, wird im Süden des Sudan eine menschliche Katastrophe grössten Ausmasses buchstäblich «tot»geschwiegen. Die Uno-Men- schenrechtskommission hat schwerste Menschenrechtsver- letzungen festgestellt. Ein Genozid ist im Gange.
Was unternimmt der Bundesrat, um das Schweigen zu bre- chen und Hilfe allein oder im Verbund mit Dritten zu bringen? Wie kann die internationale Gemeinschaft das Morden und Sterben stoppen?
Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994
Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Fragestellers über die Lage im Süden des Sudan, dem Schauplatz eines der läng- sten Bürgerkriege in Afrika. Sowohl die Kämpfe zwischen Re- gierungstruppen und Rebellen als auch die Kämpfe der in zwei Flügel gespaltenen Rebellen unter sich fordern unzählige Opfer unter der Zivilbevölkerung. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit. Wie dies auch in sei- ner Antwort auf die Interpellation Misteli vom 18. Dezember 1992 zum Ausdruck kommt, ist er bemüht, zusammen mit den übrigen Geberländern mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf das Regime in Khartum auszuüben. So wird schweizerischerseits jede Gelegenheit wahrgenommen, den sudanesischen Behörden gegenüber unsere Besorgnis über die Menschenrechtssituation auszudrücken. Anlässlich der kürzlichen Übergabe des Beglaubigungsschreibens gab die schweizerische Botschafterin, mit Sitz in Kairo, dem sudanesi- schen Präsidenten zu verstehen, dass zuerst die nötigen Be- dingungen im Menschenrechtsbereich geschaffen werden müssten, bevor an eine eigentliche Entwicklungszusammen- arbeit gedacht werden könne. Dabei halten wir an der Notwen- digkeit eines Dialoges mit den Behörden des Sudan im Inter- esse der Sache fest
In der schweizerischen Haltung gegenüber dem Sudan nimmt die humanitäre Hilfe an die leidtragende Bevölkerung des Su- dan einen wichtigen Platz ein. Seit Frühjahr 1994 unterstützt die Abteilung humanitäre Hilfe und SKH mit drei Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH), die sich vor Ort befinden, eine grössere Aktion der «Operation Lifeline Sudan» (OLS) im Bereich des Trinkwassers. Unter der Feder- führung des Unicef koordiniert die OLS multilaterale und NGO-Hilfsaktionen. Zudem hat die Abteilung im vergangenen Jahr Beiträge in der Grössenordnung von 4,3 Millionen Schweizerfranken an humanitäre Projekte ihrer Partnerorgani- sationen (vorab IKRK, World-Food-Programme, Caritas und Terre des Hommes in Lausanne) zugunsten der Vertriebenen im Südsudan ausgerichtet. Weitere 2,54 Millionen Schweizer- franken sind im Rahmen des Kompensatorischen Finanzie- rungsprogramms (Stabex) des Bawi dem World-Food-Pro- gramme für logistische Aufwendungen in der Nahrungsmittel- hilfe zur Verfügung gestellt worden.
Auch im Bereich der Menschenrechte unterstützt die Schweiz die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Ver- besserung der Lage. So hat sie die an der letztjährigen und diesjährigen Session der UN-Menschenrechtskommission in Genf angenommene Resolution zur Verbesserung der Men- schenrechtssituation im Sudan mitunterzeichnet. Dabei wurde beschlossen, dass der UN-Sonderberichterstatter, Ga- spar Biro, die Menschenrechtslage im Sudan weiterverfolgen wird.
Die Schweiz steht mit ihren Bemühungen im Einklang mit an- deren europäischen Ländern. Die Europäische Union verur- teilte in ihrer letzten Erklärung vom 21. Februar 1994 die erneu- ten Bombardierungen der Regierungstruppen im Süden des Landes und rief das Regime in Khartum und die Rebellengrup- pen im Süden auf, ernsthaft eine Verhandlungslösung zu suchen, wobei sie die Friedensbemühungen im Rahmen der Igadd (Inter-Governmental Authority on Drought and Develop- ment) unterstützt
Die Schweiz setzt ihrerseits auf eine Verhandlungslösung und hofft, dass die Bemühungen der Präsidenten Ugandas, Äthio- piens, Kenias und Eritreas, welche im Rahmen der Igadd nach einer Friedenslösung suchen, Erfolg haben. Am letzten Tref- fen in Nairobi vom 17. März 1994 wurde mit dem Präsidenten des Sudan und den beiden Rebellenführern unter anderem vereinbart, die humanitäre Hilfe im Kriegsgebiet nicht zu be- hindern. Weitere Treffen sollen folgen.
94.1020
Einfache Anfrage Kern Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Schaffung von Arbeitsplätzen Question ordinaire Kern Levée de l'interdiction des courses en circuit et création d'emplois
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 14. März 1994
Weltweit ist die Schweiz das einzige Land, welches ein Rund- streckenrennverbot für Motorfahrzeuge seit bald 40 Jahren aufrechterhält (Strassenverkehrsgesetz Art. 52). Die Motor- sportler in der Schweiz sind deshalb gezwungen, ihre Rund- streckenrennen im Ausland abzuhalten. Jahr für Jahr fahren Zehntausende von Schweizern als Zuschauer an diese Veran- staltungen ins Ausland (Monza, Hockenheim usw.), wobei Mil- lionen von Kilometern zurückgelegt werden. Schon aus die- sem Grund müsste man sich überlegen, ob die Rennen nicht wieder in unserem Land durchgeführt werden könnten. Lange Anfahrtswege würden somit wegfallen.
Die Schweiz verfügt über einige Militärflugplätze in Randregio- nen (Sitten, Saanen usw.), die sich ausgezeichnet für Rund- streckenrennen eignen würden, besonders auch, weil sie in absehbarer Zeit nicht mehr für die Flugwaffe gebraucht wer- den. Ausserdem verfügt die Schweiz über ein weltbekanntes Formel-1-Team (Sauber) und über einige Organisationen (ACS, SAR, FRC), welche Erfahrungen in der Durchführung solcher Anlässe mit sich bringen.
Laut «AR» sind in England rund 50 000 Spezialisten im Renn- sport und dessen Zubehörfirmen tätig. Bei Sauber werden gut 100 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt. In der ganzen Schweiz sind es sicher nicht mehr als 200 Erwerbstätige, die von dieser Branche leben. Eine Ausweitung wäre durchaus möglich und gleichzeitig Werbung für unsere Schweizer Industrieprodukte. 1. Stimmt der Bundesrat der Meinung zu, dass mit der Aufhe- bung des Rundstreckenrennverbotes Arbeitsplätze in Ge- werbe und Tourismus geschaffen werden könnten?
71-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
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Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
Z
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.1013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
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1257-1257
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20 024 252
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