Questions ordinaires
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Einfache Anfragen
94.1016
Einfache Anfrage Haering Binder Sicherheitspolitik. Bericht Question ordinaire Haering Binder Politique de sécurité. Rapport
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 10. März 1994 Im Zusammenhang mit der Beratung des bundesrätlichen Be- richts 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz überwiesen National- und Ständerat 1991 eine (Kommissions-)Motion, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einmal je Legislatur einen Bericht vorzulegen, in dem er die Entwicklung der wichtigsten Gefahren beurteilt, welche die Sicherheitspoli- tik der Schweiz beeinflussen. Er soll dabei sowohl die existen- tiellen als auch die machtpolitisch bedingten Gefahren be- rücksichtigen und angeben, welche Mittel er in den einzelnen Bereichen der Sicherheitspolitik einsetzen will.
Nachdem nun bereits die Hälfte der Legislatur verstrichen ist, frage ich den Bundesrat an, wann das Parlament den entspre- chenden Bericht des Bundesrates für die laufende Legislatur erwarten kann.
Antwort des Bundesrates vom 4. Mai 1994
Der Bundesrat hat ein überdepartementales Projekt eingelei- tet, das die umfassende Beurteilung der Chancen und Gefah- ren existentieller Art und der Verletzlichkeit der Schweiz er- möglichen soll. Die Arbeiten an diesem Projekt, das unter dem Titel «Umfassende Risikoanalyse Schweiz» läuft und von der Zentralstelle für Gesamtverteidigung geleitet wird, sind weit fortgeschritten; erste Resultate werden den Departementen bereits im laufenden Jahr als gemeinsame Datenbasis zur ver- netzten Lageanalyse und Ableitung des Handlungsbedarfs zur Verfügung stehen.
Seine Überlegungen zur Sicherheitspolitik wird der Bundesrat im bisherigen Rahmen in seinem Bericht zur Legislaturpla- nung darstellen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz dank seiner Offenheit für verschiedene denkbare Ent- wicklungen in seinen wesentlichen Grundaussagen bis heute nicht überholt ist.
94.1007
Einfache Anfrage Vetterli Presseförderung. Zeitungstransporte Question ordinaire Vetterli Encouragement de la presse. Transport des journaux
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 7. März 1994
Mit der Änderung von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) sollen die Tarifierung der Zeitungs- und Zeitschriften- transporte auf Gesetzesstufe verankert und eine Rechtsgrund- lage für die Abgeltung der entsprechenden gemeinwirtschaft- lichen Leistungen der PTT geschaffen werden.
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Sektor Zeitungs- transporte werden im Jahre 1994 auf 318 Millionen Franken geschätzt.
In der Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 1. Juni 1993 erklärte der Bundesrat, dass er es angezeigt finde, eine Re- duktion der heute 6400 (!) förderungswürdigen Zeitungstitel, die zu reduzierten Tarifen transportiert werden, ins Auge zu fassen. Die Vorschläge der interdepartementalen Arbeits-
gruppe Postzeitungstransporte tendiere auf eine Halbierung der heutigen Zahl der geförderten Titel.
Beim Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeitschrif- tenverleger sind heute aber lediglich 280 eigentliche Zeitun- gen registriert, die 1 bis 7 mal pro Woche erscheinen. Der Fachverband bezeichnet also nur 4,4 Prozent der obener- wähnten 6400 Titel als eigentliche Zeitungen.
Diese 280 Zeitungen sind übrigens sehr gute Kunden der PTT. In Form von Leitungsgebühren (Telex, Telefax, Fotofax, Agen- turen, Telefon usw.) zahlen sie jahrein, jahraus massive Ge- bühren. Eine Mischrechnung dürfte zweifelsohne ergeben, dass die von den PTT beklagte Unterdeckung im Zeitungs- transport nicht diesen 280 Zeitungen angelastet werden kann, sondern wohl eher jenen weit über 6000 sogenannten «Zeitun- gen», Titel aller Art, worunter auch auflagenstarke Mitglieder- zeitungen, Kunden- und Verbandsblätter.
Die neu in Aussicht genommene Dreiteilung der Unter- deckungskosten trägt dem unbestrittenen Ziel der echten Presseförderung nicht nur keine Rechnung, sondern verlangt von den 280 politischen Zeitungen darüber hinaus auch noch Unkostenbeiträge an artfremde Publikationen.
Denkt der Bundesrat nicht auch, dass im Rahmen der Ände- rung des Postverkehrsgesetzes eine entsprechende Neurege- lung - mit starker Gewichtung der Erscheinungshäufigkeit - angezeigt wäre?
Ist der Bundesrat willens, den letzten 280 echten politischen Zeitungen wirksam zu helfen und sich von einer verfehlten, un- nötigen Giesskannensubventionierung loszusagen?
Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994
Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zur Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes (PVG) an das Parla- ment verabschiedet. Mit der Revision soll in erster Linie die ge- setzliche Grundlage für die Abgeltung der gemeinwirtschaftli- chen Leistungen der PTT beim Postzeitungsdienst geschaffen werden. Konkret geht es um die Umsetzung des sogenannten Drittelsmodells, wonach die Verleger, die PTT und der Bund je einen Drittel des Defizits (Ausgangsbasis 1991: 269 Millionen Franken) übernehmen sollen. Im weiteren beinhaltet die Vor- lage die Verankerung der geltenden Tarifkriterien auf Geset- zesstufe. Nicht Gegenstand dieser Gesetzesänderung ist die konkrete Ausgestaltung der Zulassungskriterien. Sie erfolgt auf Verordnungsstufe und fällt in die Kompetenz des Bundes- rates.
Zu den beiden Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: 1. Die Erscheinungshäufigkeit wird bereits im bestehenden Tarifmodell für die Zeitungen berücksichtigt, indem die Ta- ges-, Lokal- und Regionalzeitungen die tiefste Grundtaxe zu bezahlen haben: 2 Rappen weniger als die Wochenzeitungen und 5 Rappen weniger als die vierteljährlich erscheinenden Blätter. Der Bundesrat wird auch in Zukunft pressepolitischen Gesichtspunkten vorrangig Rechnung tragen.
Wenn der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeit- schriftenverleger, wie in der Einfachen Anfrage erwähnt, nur gerade 280 Titel als eigentliche Zeitungen bezeichnet, so heisst dies nicht zwingend, dass alle Titel, deren Verleger dem erwähnten Interessenverband nicht angeschlossen sind, keine Zeitungen und damit nicht förderungswürdig sind. Eine saubere und klare Abgrenzung wird vorzunehmen sein. Dabei ist auch der Bundesrat der Meinung, dass Subventionen nach dem Giesskannenprinzip zu vermeiden sind.
Einfache Anfragen
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Questions ordinaires
Im weiteren werden von der Tages-, Lokal- und Regional- presse mit der Umsetzung des Drittelsmodells keine Unko- stenbeiträge an «artfremde» Publikationen verlangt. Die vorge- sehene Tariferhöhung bezieht sich auf das Einzelexemplar. Die Exemplare der «artfremden» Publikationen kosten nicht weniger als jene der Tages-, Lokal- und Regionalpresse. Das Gegenteil trifft zu: Es ist eine höhere Grundtaxe zu entrichten.
94.1013
Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 9. März 1994
Während sich die Weltöffentlichkeit auf Ex-Jugoslawien und auf tragische Ereignisse im Nahen Osten konzentriert, wird im Süden des Sudan eine menschliche Katastrophe grössten Ausmasses buchstäblich «tot»geschwiegen. Die Uno-Men- schenrechtskommission hat schwerste Menschenrechtsver- letzungen festgestellt. Ein Genozid ist im Gange.
Was unternimmt der Bundesrat, um das Schweigen zu bre- chen und Hilfe allein oder im Verbund mit Dritten zu bringen? Wie kann die internationale Gemeinschaft das Morden und Sterben stoppen?
Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994
Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Fragestellers über die Lage im Süden des Sudan, dem Schauplatz eines der läng- sten Bürgerkriege in Afrika. Sowohl die Kämpfe zwischen Re- gierungstruppen und Rebellen als auch die Kämpfe der in zwei Flügel gespaltenen Rebellen unter sich fordern unzählige Opfer unter der Zivilbevölkerung. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit. Wie dies auch in sei- ner Antwort auf die Interpellation Misteli vom 18. Dezember 1992 zum Ausdruck kommt, ist er bemüht, zusammen mit den übrigen Geberländern mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf das Regime in Khartum auszuüben. So wird schweizerischerseits jede Gelegenheit wahrgenommen, den sudanesischen Behörden gegenüber unsere Besorgnis über die Menschenrechtssituation auszudrücken. Anlässlich der kürzlichen Übergabe des Beglaubigungsschreibens gab die schweizerische Botschafterin, mit Sitz in Kairo, dem sudanesi- schen Präsidenten zu verstehen, dass zuerst die nötigen Be- dingungen im Menschenrechtsbereich geschaffen werden müssten, bevor an eine eigentliche Entwicklungszusammen- arbeit gedacht werden könne. Dabei halten wir an der Notwen- digkeit eines Dialoges mit den Behörden des Sudan im Inter- esse der Sache fest
In der schweizerischen Haltung gegenüber dem Sudan nimmt die humanitäre Hilfe an die leidtragende Bevölkerung des Su- dan einen wichtigen Platz ein. Seit Frühjahr 1994 unterstützt die Abteilung humanitäre Hilfe und SKH mit drei Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH), die sich vor Ort befinden, eine grössere Aktion der «Operation Lifeline Sudan» (OLS) im Bereich des Trinkwassers. Unter der Feder- führung des Unicef koordiniert die OLS multilaterale und NGO-Hilfsaktionen. Zudem hat die Abteilung im vergangenen Jahr Beiträge in der Grössenordnung von 4,3 Millionen Schweizerfranken an humanitäre Projekte ihrer Partnerorgani- sationen (vorab IKRK, World-Food-Programme, Caritas und Terre des Hommes in Lausanne) zugunsten der Vertriebenen im Südsudan ausgerichtet. Weitere 2,54 Millionen Schweizer- franken sind im Rahmen des Kompensatorischen Finanzie- rungsprogramms (Stabex) des Bawi dem World-Food-Pro- gramme für logistische Aufwendungen in der Nahrungsmittel- hilfe zur Verfügung gestellt worden.
Auch im Bereich der Menschenrechte unterstützt die Schweiz die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Ver- besserung der Lage. So hat sie die an der letztjährigen und diesjährigen Session der UN-Menschenrechtskommission in Genf angenommene Resolution zur Verbesserung der Men- schenrechtssituation im Sudan mitunterzeichnet. Dabei wurde beschlossen, dass der UN-Sonderberichterstatter, Ga- spar Biro, die Menschenrechtslage im Sudan weiterverfolgen wird.
Die Schweiz steht mit ihren Bemühungen im Einklang mit an- deren europäischen Ländern. Die Europäische Union verur- teilte in ihrer letzten Erklärung vom 21. Februar 1994 die erneu- ten Bombardierungen der Regierungstruppen im Süden des Landes und rief das Regime in Khartum und die Rebellengrup- pen im Süden auf, ernsthaft eine Verhandlungslösung zu suchen, wobei sie die Friedensbemühungen im Rahmen der Igadd (Inter-Governmental Authority on Drought and Develop- ment) unterstützt
Die Schweiz setzt ihrerseits auf eine Verhandlungslösung und hofft, dass die Bemühungen der Präsidenten Ugandas, Äthio- piens, Kenias und Eritreas, welche im Rahmen der Igadd nach einer Friedenslösung suchen, Erfolg haben. Am letzten Tref- fen in Nairobi vom 17. März 1994 wurde mit dem Präsidenten des Sudan und den beiden Rebellenführern unter anderem vereinbart, die humanitäre Hilfe im Kriegsgebiet nicht zu be- hindern. Weitere Treffen sollen folgen.
94.1020
Einfache Anfrage Kern Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Schaffung von Arbeitsplätzen Question ordinaire Kern Levée de l'interdiction des courses en circuit et création d'emplois
Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 14. März 1994
Weltweit ist die Schweiz das einzige Land, welches ein Rund- streckenrennverbot für Motorfahrzeuge seit bald 40 Jahren aufrechterhält (Strassenverkehrsgesetz Art. 52). Die Motor- sportler in der Schweiz sind deshalb gezwungen, ihre Rund- streckenrennen im Ausland abzuhalten. Jahr für Jahr fahren Zehntausende von Schweizern als Zuschauer an diese Veran- staltungen ins Ausland (Monza, Hockenheim usw.), wobei Mil- lionen von Kilometern zurückgelegt werden. Schon aus die- sem Grund müsste man sich überlegen, ob die Rennen nicht wieder in unserem Land durchgeführt werden könnten. Lange Anfahrtswege würden somit wegfallen.
Die Schweiz verfügt über einige Militärflugplätze in Randregio- nen (Sitten, Saanen usw.), die sich ausgezeichnet für Rund- streckenrennen eignen würden, besonders auch, weil sie in absehbarer Zeit nicht mehr für die Flugwaffe gebraucht wer- den. Ausserdem verfügt die Schweiz über ein weltbekanntes Formel-1-Team (Sauber) und über einige Organisationen (ACS, SAR, FRC), welche Erfahrungen in der Durchführung solcher Anlässe mit sich bringen.
Laut «AR» sind in England rund 50 000 Spezialisten im Renn- sport und dessen Zubehörfirmen tätig. Bei Sauber werden gut 100 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt. In der ganzen Schweiz sind es sicher nicht mehr als 200 Erwerbstätige, die von dieser Branche leben. Eine Ausweitung wäre durchaus möglich und gleichzeitig Werbung für unsere Schweizer Industrieprodukte. 1. Stimmt der Bundesrat der Meinung zu, dass mit der Aufhe- bung des Rundstreckenrennverbotes Arbeitsplätze in Ge- werbe und Tourismus geschaffen werden könnten?
71-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Einfache Anfrage Verterli Presseförderung. Zeitungstransporte Question ordinaire Verterli Encouragement de la presse. Transport des journaux
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1994
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Nationalrat
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Conseil national
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Consiglio nazionale
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Datum 17.06.1994 - 08:00
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