Interpellation Moser
1240
N
17 juin 1994
Im übrigen hat der Bundesrat immer noch die Möglichkeit, nach Abschluss der Studie einzugreifen, falls mit den Vor- schlägen dem öffentlichen Interesse an der Schonung unse- rer Landschaft und Umwelt nicht auf befriedigende Weise Rechnung getragen werden sollte.
Präsidentin: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nur teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
93.3572
Interpellation Moser Missbrauch vertraulicher Informationen durch die Presse Divulgation par la presse d'informations confidentielles
Wortlaut der Interpellation vom 7. Dezember 1993 Am 22. Oktober 1993 veröffentlichte die Zeitung «Cash» zwei Berichte über die schweizerische Europapolitik. Der Artikel «Der Europa-Graben durch den Bundesrat» setzte sich mit dem durch Indiskretion an die Zeitung gelangten Entwurf des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegen- heiten (EDA) zur Europapolitik auseinander. Der zweite Be- richt, «Der teure Umweg nach Europa», kommentierte das ver- trauliche Strategiepapier der EG-Kommission über die Bezie- hungen Schweiz/EG.
Die beiden brisanten Dokumente wurden durch diese unauto- risierte Wiedergabe in allen Massenmedien aufgenommen und ausgeweitet diskutiert (zum Beispiel in der DRS-Sendung «10 vor 10» vom 26. Oktober 1993). Durch diese Aktion ist eine unbefangene Auseinandersetzung weder beim Bundesrat noch bei den zuständigen Aussenpolitischen Kommissionen (APK) des Ständerates und des Nationalrates möglich. Die an- gesprochenen Berichte bewirkten meiner Meinung nach eine klare Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Es liegt aber auch nahe, dass die Diskussionen in den zuständigen parla- mentarischen Kommissionen gleichfalls durch die veröffent- lichte Meinung gewisser Journalisten geprägt werden. Beson- ders ärgerlich ist in diesem Fall, dass die Mitglieder der APK des Nationalrates aus den Zeitungen vom Inhalt dieser ver- traulichen Papiere Kenntnis nehmen mussten.
Nachdem ich mit einem entsprechenden Antrag zur Abklä- rung dieses Vorfalles in der APK keine Mehrheit gefunden habe, gelange ich mit folgenden Fragen an den Bundesrat:
Was unternimmt der Bundesrat, um die seit geraumer Zeit immer öfter vorgekommenen Indiskretionen aus Bundesrats- verhandlungen zu unterbinden?
Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft sicherzustellen, dass vertrauliche Berichte der Departemente nicht via Medien an die Öffentlichkeit gelangen?
In Kenntnis der Tatsache, dass gewisse Journalisten von ih- ren Redaktionen beträchtliche Geldmittel zur Beschaffung ver- traulicher Informationen und Berichte einsetzen können, müssten Sanktionen gegen die fehlbaren Medienschaffenden ergriffen werden. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass bei nachweislichen Verstossen der Geheimhaltepflicht oder bei Publikation eines vertraulichen Berichtes den fehlbaren
Medienschaffenden die Akkreditierung als Bundeshausjour- nalisten entzogen wird?
Kann der Bundesrat für Medienschaffende ohne Akkreditie- rung bei groben Verstössen ein Zutrittsverbot zur Wandel- halle, zum Bundeshauscafé und den offiziellen Informations- räumen veranlassen?
Warum beauftragt der Bundesrat nicht die Bundesanwalt- schaft mit der Abklärung der immer häufiger auftretenden Verstösse gegen den Missbrauch vertraulicher Informationen aus Bundesratssitzungen und parlamentarischen Kommis- sionen?
Texte de l'interpellation du 7 décembre 1993
Le 22 octobre 1993, le journal «Cash>> publiait deux rapports sur la politique européenne de la Suisse. L'article intitulé «Der Europa-Graben durch den Bundesrat» (Clivage européen au sein du Conseil fédéral) traitait du projet du Département fédé- ral des affaires étrangères (DFAE) sur la politique européenne, projet dont ce journal avait eu vent par une indiscrétion. Le se- cond de ces rapports, sous le titre «Der teure Umweg nach Eu- ropa» (Coûteux détour sur le chemin de l'Europe), commentait un document stratégique confidentiel de la Commission des CE sur les relations entre la Suisse et la Communauté.
Ces deux documents brûlants, une fois dévoilés par «Cash», ont été repris et abondamment commentés par tous les mé- dias (par exemple dans l'émission «10 vor 10> du 26 octobre 1993). Ni le Conseil fédéral, ni les Commissions de politique extérieure (CPE), qui sont chargées du dossier, ne peuvent désormais débattre objectivement de ce sujet. Les rapports mentionnés ont, à mon avis, nettement influencé l'opinion pu- blique. Il est également évident que les délibérations des com- missions parlementaires seront, elles aussi, également mar- quées par l'opinion qu'ont publiée certains journalistes. Le plus irritant dans cette affaire est que les membres de la CPE du Conseil national ont appris le contenu de ces documents confidentiels par la presse.
J'ai proposé à la CPE d'éclaircir cette affaire. Devant son refus, je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
Quelles mesures a-t-il prises pour empêcher les «fuites» dont ses délibérations font de plus en plus souvent l'objet?
Comment pense-t-il assurer à l'avenir que les rapports confidentiels des départements ne parviendront pas sur la place publique par l'intermédiaire des médias?
Sachant que certains journalistes reçoivent de leurs rédac- tions des sommes importantes pour se procurer des informa- tions et des documents confidentiels, il faudrait prendre des sanctions contre les journalistes fautifs. Le Conseil fédéral ac- cepterait-il de leur retirer l'accréditation au Palais fédéral s'il est prouvé qu'ils ont contrevenu au devoir de maintien du se- cret ou publié un rapport confidentiel?
Le Conseil fédéral peut-il faire en sorte que l'accès à la salle des pas perdus, au café du Palais fédéral et aux salles d'infor- mation officielles soit interdit aux journalistes non accrédités qui ont commis une grave infraction?
Pourquoi le Conseil fédéral ne charge-t-il pas le Ministère public de la Confédération d'éclaircir les cas toujours plus fré- quents d'infractions contre l'utilisation abusive d'informations confidentielles provenant des séances du Conseil fédéral et des commissions parlementaires?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aubry, Berger, Bezzola, Binder, Bischof, Blocher, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Cincera, Daepp, Dettling, Dreher, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Früh, Giezendan- ner, Giger, Gysin, Hari, Hegetschweiler, Hess Otto, Jenni Pe- ter, Keller Rudolf, Kern, Leuba, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Meier Samuel, Miesch, Müller, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Rutishauser, Sandoz, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Sieber, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwygart
(60)
1241
Interpellation Columberg
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994
In einem Staat, der sich zur Medienfreiheit bekennt, sie respek- tiert und befolgt, dürfen die Behörden Thema und Inhalt der von den Medien verbreiteten Informationen nicht festlegen. Gewiss können Indiskretionen die Arbeit der Behörden behin- dern, und sie verhindern oftmals eine offene, koordinierte In- formation der Öffentlichkeit. In solchen Fällen können sie, weit davon entfernt, den legitimen Informationsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu genügen, die Wirklichkeit entstel- len und die Öffentlichkeit verunsichern.
Heutzutage geben sich die Journalisten nicht mehr damit zu- frieden, diejenigen Informationen weiterzugeben, die ihnen die Behörden liefern wollen, sondern sie sind aufgrund von Recherchen und Nachforschungen in der Lage, ihren Lesern, Hörern oder Fernsehzuschauern diejenigen Informationen zu geben, denen sie ein öffentliches Interesse zuschreiben. In ei- ner Informationsgesellschaft wie der unsrigen haben die Be- hörden das Informationsmonopol und die Macht verloren, dar- über zu entscheiden, welche Informationen der Öffentlichkeit · Massnahmen zur Eindämmung von Indiskretionen geprüft. zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Aufgrund dieser Sachlage haben die Journalisten mehr Ver- antwortung zu tragen, und es ist deshalb sehr wichtig, dass sie sich an die berufsethischen Regeln halten - Regeln, die der Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten folgendermassen umreisst: «Die Veröffentli- chung geheimer oder vertraulicher Sachverhalte sollte nur stattfinden, wenn das Thema von öffentlicher Relevanz ist, aus guten Gründen sofort und nicht erst viel später publik werden soll, nicht bloss eine kurze Sperrfrist missachtet wird, die Infor- mation nicht durch Methoden wie Bestechung, Erpressung, Wanzen, Einbruch oder Diebstahl erworben wurde und keine äusserst wichtigen Interessen (z. B. schützenswerte Persön- lichkeitsrechte, Geheimnisse der militärischen Landesverteidi- gung) tangiert sind.»
Die Tatsache, dass diese Regeln nicht immer mit der ge- wünschten Strenge befolgt werden, rechtfertigt Sanktionen gegen die Journalisten noch keineswegs. Vielmehr ist es Sa- che der Behörden, sich weiterhin und verstärkt darum zu be- mühen, Indiskretionen und ihre negativen Folgen zu verhin- dern. Es geht in erster Linie darum, eine offene, aktive und ko- ordinierte Informationspolitik zu betreiben, aber auch um eine verstärkte Disziplin sowie die strikte Befolgung der Vertraulich- keitsregeln mit Sanktionen bei Zuwiderhandlungen. Es kann unter keinen Umständen hingenommen werden, dass dem Berufsgeheimnis unterstellte Personen den Medien Informa- tionen oder vertrauliche Dokumente mit der Absicht zukom- men lassen, eine politische Vorlage zu fördern oder zu torpe- dieren.
Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat im einzel- nen wie folgt Stellung:
1./2. Mit einer aktiven, offenen und rechtzeitigen Information will der Bundesrat die Erwartungen und Informationsansprü- che der Öffentlichkeit noch besser befriedigen. Diese offenere Informationspolitik soll auch in der Phase der Entscheidungs- findung angewandt werden, damit es zu weniger Indiskretio- nen kommt. Gleichzeitig wird der Bundesrat vermehrt darauf achten, dass Leute, die über entsprechende Informationen und Dokumente verfügen, die Vertraulichkeit auch beachten. Er wird nicht zögern, gegen fehlbare Personen die nötigen Schritte einzuleiten.
deshalb bereit, das Mittel eines Entzugs der Akkreditierung gemäss den Verfahrensregeln in Artikel 11 in Erwägung zu zie- hen; aber nur dann, wenn ein Journalist eine ihm gegenüber ausdrücklich als nicht zur Publikation bzw. Weiterverbreitung bestimmte Information veröffentlicht.
Ein Verbot des Zutritts zur Wandelhalle und zum Bundes- hauscafé müsste von den zuständigen Instanzen des Parla- ments beschlossen werden. Was die offiziellen Informations- räume betrifft, stehen diese gemäss Artikel 3 der Akkreditie- rungs-Verordnung allen Medienschaffenden offen, welche für in der Schweiz produzierte Medien berichten, unabhängig da- von, ob sie akkreditiert sind oder über einen Zutrittsausweis verfügen.
In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass Ermittlungen betreffend Indiskretionen aus der Bundesverwaltung gegen- über den Medien oft von vornherein praktisch aussichtslos wa- ren, weil der Kreis der in Betracht fallenden Bundesbedienste- ten regelmässig zu gross war. Das bestätigte sich letztmals 1993, als die Bundesanwaltschaft, welche auf Anzeige des Eidgenössischen Finanzdepartementes tätig wurde, trotz in- tensiver und aufwendiger Untersuchungsmassnahmen die Urheberschaft von Amtsgeheimnisverletzungen gegenüber zwei Presseorganen nicht ermitteln konnte. Neben der Durch- führung von Strafverfahren in Fällen, in denen der Kreis der Geheimnisträger eng begrenzt ist, werden verwaltungsinterne
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
34 Stimmen 28 Stimmen
Verschoben - Renvoyé
94.3080
Interpellation Columberg Zulassungspraxis für Arbeitskräfte aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien Politique d'admission des travailleurs en provenance de l'ex-Yougoslavie
Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1994
Im Herbst 1991 hat der Bundesrat entschieden, das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien nicht mehr zu den traditionellen Rekrutierungsgebieten im Sinne von Artikel 8 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) zu zählen. Um Härten zu vermeiden, wurde eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren eingeräumt. Diese läuft am 1. November 1994 ab. Ab diesem Zeitpunkt besteht offenbar die Absicht, keine Arbeitsbewilligungen der Kategorie A an Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien zu erteilen.
Der ursprüngliche Beschluss des Bundesrates und die Ab- sicht, keine Arbeitsbewilligungen mehr zu erteilen, haben in weiten Kreisen aber viel Unwillen und Unverständnis hervor- gerufen. Falls langjährige und voll integrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht mehr in der Schweiz arbeiten dürfen, würden sich enorme Schwie- rigkeiten für das Gastgewerbe und insbesondere für die Hotel- lerie, aber auch für das Baugewerbe und die übrige Wirtschaft ergeben. Damit wären auch die wirtschaftlichen Bedingungen für verschiedene Regionen unseres Landes erheblich betrof- fen. Eine solche drastische Massnahme würde in Anbetracht der kriegerischen Auseinandersetzungen und der unbe- schreiblichen Not in verschiedenen Republiken eine unver-
69-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Moser Missbrauch vertraulicher Informationen durch die Presse Interpellation Moser Divulgation par la presse d'informations confidentielles
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3572
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1240-1241
Page
Pagina
Ref. No
20 024 231
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.