Interpellation on psychosomatic disability pensions

20024215Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)17.06.1994Confirmed

Zusammenfassung

In this parliamentary interpellation, Ursula Hafner asked the Federal Council about the rising number of disability pensions caused by psychosomatic illness and about preventive, educational, and institutional measures. The Federal Council explained that cost estimates are methodologically difficult, but that trends in disability cases suggest an increasing psychosomatic component. It endorsed prevention and early diagnosis, but stressed that broader federal preventive action would require a clearer legal basis. It also stated that psychosomatic content already exists in medical education, that further reform work is underway, and that cantons remain responsible for therapy provision. The interpellant declared herself satisfied.

Regest

Psychosomatic illness and disability insurance; preventive policy and division of competences between Confederation and cantons. The Federal Council may acknowledge the relevance of psychosocial factors and support early diagnostic integration, training reform, and research-based recommendations, but broader preventive intervention in invalidity insurance requires an express statutory basis. Where the provision of therapy services lies within cantonal competence, the Confederation is limited to coordination, encouragement, and non-binding recommendations. Early inclusion of psychosomatic factors is economically preferable to late somaticisation of the case (cf. considerations on biopsychosocial assessment and prevention).

Gesamter Gesetzestext

Interpellation Hafner Ursula

1219

  1. Juni 1994 N

Die Biersteuer wird nach der Menge, d. h. spezifisch, bemes- sen. Alle Biere aus der Inlandfabrikation sowie aus dem Import unterliegen - unabhängig von der Aufmachung und vom Alko- holgehalt - der gleichen Besteuerung. Für die Festsetzung des Steuersatzes wird der von den Inlandbrauereien festge- setzte Engrospreis für offenes Lagerbier herangezogen. Bei Preiserhöhungen durch die Brauereien kann der Bundesrat die Steuerbelastung entsprechend angleichen.

Auch in der Europäischen Union ist die Biersteuer spezifisch ausgestaltet. Der Steuersatz wird indessen je Grad Plato oder Grad Alkohol ohne Beziehung zum Preis festgesetzt Zum Schutz und zur Erhaltung der klein- und mittelständischen Brauereistruktur können die Mitgliedstaaten die Steuersätze nach der hergestellten Menge bis auf 50 Prozent ermässigen. Insbesondere aus wettbewerbspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Eurokompatibilität steht der Bundesrat einer Um- gestaltung des schweizerischen Besteuerungssystems posi- tiv gegenüber. Eine entsprechende Revision unter Berück- sichtigung des Anliegens des Interpellanten wird zurzeit ge- prüft. Dabei gilt es vorab abzuklären, welche Auswirkungen eine Staffelung der Steuerbelastung zur Folge hat und ob ver- fassungsmässige oder vertragsrechtliche internationale Be- stimmungen nicht dagegen sprechen. Ferner soll der Brauin- dustrie und anderen interessierten Kreisen Gelegenheit gege- ben werden, sich zu diesem Vorhaben zu äussern.

Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait

94.3074

Interpellation Hafner Ursula Krankheitsbedingte IV-Renten Allocation de rentes Al en cas de maladie

Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1994

In den letzten Jahren ist die Zahl der IV-Renten, die aufgrund einer Erkrankung ausgezahlt wurden, stark angewachsen. Besonders auffallend ist die Zunahme von Berentungen, wel- che auf psychischen oder psychosomatischen Störungen beruhen: sie machten schon von 1987 bis 1992 den grössten Teil des Zuwachses an krankheitsbedingten IV-Renten aus. 1993 hat sich der Trend noch verstärkt. In Beantwortung der Interpellation Nabholz vom 8. Oktober 1993 geht der Bundes- rat nur auf den Zusammenhang mit der Langzeitarbeitslosig- keit ein. Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass die genannte Entwicklung noch weitere Ursachen hat (Ergeb- nisse des NFP 26B; Dr. K Müller in der «NZZ>> vom 22.12.1993). Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Folgekosten der Chro- nifizierung psychosomatischer Leiden ein (durch Arbeitsaus- fälle, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, IV-Renten usw.)?

  2. Sieht der Bundesrat praktische Möglichkeiten, diesem Sachverhalt mit präventiv wirksamen Massnahmen entge- genzusteuern?

  3. Wie kann erreicht werden, dass Krankmeldungen und Dia- gnosen von psychosomatisch Kranken von den Vertrauens- ärzten der Krankenkassen und schliesslich der IV nicht erst zu einem Zeitpunkt begutachtet werden, in dem in der Regel bereits ein chronisches Leiden und damit Invalidität bzw. dauernde Arbeitsunfähigkeit bestehen?

  4. Müssen die ärztliche Ausbildung und insbesondere die Weiterbildung zum Arzt für Innere Medizin FMH mit dem Ziel einer psychosomatischen Zusatzkompetenz ergänzt werden?

  5. Wie soll bzw. kann die IV künftig zu präventiv (statt nur reak- tiv) wirksamen Massnahmen ermächtigt und befähigt werden, um ihrem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» gerecht wer- den zu können und zu verhindern, dass die Zahl psychosoma- tisch Kranker weiterhin so anwächst?

  6. Ist der Bundesrat bereit, in dem Sinne auf die Kantone ein- zuwirken, dass sie mehr psychosomatisch und psychosozial orientierte Therapieangebote bereitstellen?

Texte de l'interpellation du 2 mars 1994

Ces dernières années, le nombre de rentes Al versées pour cause de maladie a fortement augmenté. La progression est particulièrement frappante dans le cas des rentes versées pour cause de troubles psychiques ou psychosomatiques: de 1987 à 1992, cette catégorie avait déjà enregistré la plus forte augmentation des rentes Al versées pour cause de maladie. En 1993, cette tendance s'est encore renforcée. En réponse à l'interpellation Nabholz du 8 octobre 1993, le Conseil fédéral se borne à faire un rapprochement avec le chômage de lon- gue durée. Or, des scientifiques ont souligné que l'évolution précitée avait encore d'autres causes (résultats du PNR 26B; Dr K Müller dans la «NZZ» du 22.12.93). Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

  1. A combien le Conseil fédéral évalue-t-il les coûts consécu- tifs à des maladies psychosomatiques devenues chroniques (absentéisme, recours à des prestations médicales, rentes Al, etc.)?

  2. Le Conseil fédéral entrevoit-il des mesures efficaces à titre préventif qui permettraient de remédier à cette situation?

  3. Comment peut-on faire en sorte que les médecins-conseil des caisses-maladie puis, de l'Al, procèdent à une expertise des avis de maladie et des diagnostics de troubles psychoso- matiques avant que le mal chronique et, par là même, l'invali- dité ou l'incapacité de travail permanente soient déjà entrés dans les faits?

  4. La formation médicale et, notamment, la spécialisation en médecine interne FMH doivent-elles être complétées de ma- nière à comprendre la connaissance des maladies psychoso- matiques?

  5. Comment pourrait-on faire en sorte que l'Al soit dorénavant habilitée et apte à prendre des mesures efficaces qui soient préventives (et non plus seulement «ré-actives») afin qu'elle puisse pleinement appliquer le principe de l'insertion avant la rente et éviter que le nombre des malades psychosomatiques ne continue à croître?

  6. Le Conseil fédéral est-il prêt à influer sur les cantons de ma- nière à ce qu'ils offrent plus de thérapies à orientation psycho- somatique et psychosociale?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Borel François, Bundi, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Goll, Hae- ring Binder, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Lee- mann, Meyer Theo, Rechsteiner, Strahm Rudolf, Ziegler Jean (18)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat reagiert auf die wachsenden Defizite der IV nur mit einer Erhöhung der Beitragssätze. Mit Ursachenforschung und daran anknüpfenden Präventivmassnahmen liesse sich auch etwas gegen den Kostenanstieg tun. Unter anderem trägt der Mangel an psychosomatisch und psychosozial orien- tierten Therapieangeboten von Kantonen (im stationären Ge- sundheitswesen) und niedergelassenen Ärzten (im ambulan- ten Gesundheitswesen) zur wachsenden Belastung von Bund und Versicherten bei und unterläuft auch den Grundsatz der IV «Eingliederung vor Rente».

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994

  1. Auch wenn der Begriff «psychosomatische Leiden» nicht eindeutig definiert werden kann, ist heute unbestritten, dass neben somatischen auch psychische und psychosoziale Fak- toren für die Krankheitsentstehung und -entwicklung relevant

Interpellation Hafner Ursula

1220

N

17 juin 1994

sein können. So kann hinter beinahe jeder vordergründig so- matischen Krankheit ein wichtiger psychischer oder psycho- sozialer Faktor stehen. Dies gilt insbesondere für Krankheiten aus dem rheumatischen Formenkreis, für chronische Atem- wegerkrankungen (Asthma bronchiale), chronische Darm- erkrankungen (Colitis ulcerosa, Magenulcera), aber auch für Herz-/Kreislauferkrankungen und Beschwerden nach Un- fällen.

Dieses Wechselspiel zwischen somatischen, psychischen und sozialen Faktoren bei chronischen Leiden macht Schät- zungen über Folgekosten, insbesondere was die Arbeitsaus- fälle und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen an- betrifft, zu einem heiklen und bis heute noch nicht befriedi- gend gelösten Unterfangen. Ein weiterer erschwerender Fak- tor ist die dezentrale Struktur des Gesundheitswesens in der Schweiz.

Im Bereich der Invalidenversicherung lassen sich immerhin gewisse Tendenzen erkennen. So haben die Rentenfälle auf- grund psychischer Erkrankungen und solcher der Knochen und Bewegungsorgane in den Jahren 1986 bis 1991 am stärk- sten zugenommen. Aufgrund von Studien eines National- fondsprojektes darf angenommen werden, dass sich gerade hinter der zweiten Gruppe eine grosse Zahl psychosomatisch beeinflusster Krankheitsverläufe verbergen.

  1. Der Bundesrat erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit an, der Zunahme psychosomatischer Faktoren, die zu chroni- schen Krankheitsverläufen führen, zu begegnen.

Zweifellos muss der Erforschung der Ursachen erhöhtes Ge- wicht beigemessen werden. Dem Bund steht hierzu das In- strument des Nationalfonds zur Verfügung.

Zu den wichtigen exogenen Faktoren wie Umwelteinflüsse und soziale Stressoren gesellt sich das Versagen der zur Ver- fügung stehenden Bewältigungsstrategien des Individuums bei Überforderung. Die Prävention psychosomatischer Krank- heiten muss deshalb einerseits an den «Umweltfaktoren» an- setzen (sog. Verhältnisprävention, beispielsweise Reduktion der Arbeitslosigkeit), andererseits die individuelle Kompetenz zur Bewältigung von Stress und Belastung verbessern (Ver- haltensprävention, beispielsweise durch Vermittlung geeigne- ter Entspannungstechniken). In gewissen Bereichen (Aids, Drogen) wird in der Prävention mit Bundesmitteln dieser dop- pelte, gesellschaftliche und individuelle Ansatz verfolgt

Allerdings fehlt zurzeit eine genügende gesetzliche Grund- lage, die es dem Bund erlauben würde, über die Bereiche der Infektionskrankheiten und des Strahlenschutzes hinaus in der Krankheitsverhütung aktiv zu werden. Immerhin laufen derzeit verwaltungsintern Vorarbeiten für eine Totalrevision des Epi- demiengesetzes, die diesem gesetzgeberischen Defizit Rech- nung tragen wird.

Das neue, am 18. März 1994 verabschiedete Krankenversi- cherungsgesetz enthält in Artikel 19f. die notwendigen Be- stimmungen, die es dem Bund erlauben, die Massnahmen zur Förderung der Gesundheit bzw. Verhütung von Krankheiten zu beeinflussen.

  1. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die frühzeitige Berücksichtigung psychosomatischer Faktoren in der Regel finanziell weit günstiger ist als der traditionelle Weg über die zahlreichen somatischen Untersuchungsmethoden. Im Rahmen des sich in der heutigen Medizin zunehmend durchsetzenden umfassenden, ganzheitlichen Modells eines «biopsychosozialen» Gesundheitsbegriffes ist es notwendig, dass der psychische und soziale Hintergrund jedes einzelnen Patienten und jeder einzelnen Patientin von Anfang an in die Untersuchung einbezogen und ernst genommen wird. Dies sollte in erster Linie Aufgabe der behandelnden Ärzte und Ärz- tinnen sein. Die vertrauensärztlichen Dienste sowohl der Kran- kenversicherung als auch der Invalidenversicherung hatten bisher in erster Linie die Aufgabe, die Versicherer über die Lei- stungspflicht und die Festsetzung bzw. Begründung einer Ver- gütung zu beraten. Es ist indes in Anbetracht der postulierten Erfordernisse notwendig, dass auch sie vermehrt und frühzei- tig in den diagnostischen Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Auch dazu enthält das neue Krankenversicherungsgesetz in Artikel 57 die notwendigen Bestimmungen. Insbesondere gibt

Absatz 8 dem Bund die Möglichkeit, auf die Weiterbildung der Vertrauensärzte und -ärztinnen Einfluss zu nehmen.

Bei der Invalidenversicherung ist im Rahmen der bestehenden Bestimmungen darauf zu achten, dass die Anmeldung zum Leistungsbezug zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt, in welchem eine Einflussnahme auf den Verlauf der Krankheit noch möglich ist.

  1. Die Ziele der Grundausbildung der Ärzte und Ärztinnen sind in der Verordnung über die Prüfung für Ärzte und Ärztinnen festgelegt. Die Gestaltung der Ausbildung liegt in den Händen der medizinischen Fakultäten der kantonalen Hochschulen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Ziele periodisch zu überprüfen und anzupassen sind. Er begrüsst deshalb aus- drücklich die von der Schweizerischen Medizinischen Interfa- kultätskommission begonnenen Arbeiten an einer Ausbil- dungsreform (mit Einschluss der Ausbildungsziele). Seit 1982 figuriert die Disziplin «Psychosoziale Medizin» im Lehrplan des Medizinstudiums als Prüfungsfach. Darin werden die psycho- somatischen Lehrinhalte während des Studiums vermittelt. In- zwischen gibt es eine grosse Zahl von Spezialisten und Spe- zialistinnen, die in insgesamt 36 in einem nationalen Verzeich- nis der psychosomatisch-psychotherapeutisch tätigen Abtei- lungen eingetragenen Institutionen tätig sind. Es ist innerhalb der Fachgesellschaften ein wachsender Konsens spürbar, dass psychosoziales Wissen und entsprechende Fertigkeiten zur ärztlichen Tätigkeit gehören. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung aufmerksam, insbesondere was die Phase der spezialärztlichen Weiterbildung betrifft.

Letztere unterliegt der Weiterbildungsordnung (WBO), deren Grundsätze durch die Weiterbildungskonferenz festgelegt werden. Es ist deren Aufgabe und die des sie beratenden Or- gans, der Kommission für Weiter- und Fortbildung, für eine den zeit- und sachgemässen Erfordernissen der ärztlichen Be- rufsausübung angepasste Weiterbildung zu sorgen. Inzwi- schen ist die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz mit dem Antrag an den Bund herangetreten, eine staatliche Rege- lung der Weiterbildung der Medizinalberufe (inklusive Aus- und Weiterbildung der Chiropraktoren und Chiropraktorinnen sowie der nichtärztlichen Psychotherapeuten und -therapeu- tinnen) anzustreben. Eine vom Departement des Innern einge- setzte Arbeitsgruppe ist gegenwärtig daran, diesbezügliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

  1. Die IV ist eine Versicherung, welche ihre Leistungen bei Ein- tritt der Invalidität erbringt Präventive Massnahmen sind im Rahmen des IV-Gesetzes nicht vorgesehen, eine Ermächti- gung dazu ist also nur über eine Gesetzesänderung möglich. Der Bundesrat wird indessen die Problematik der Prävention innerhalb der IV-Gesetzgebung im Auge behalten. Sie wird mit Gegenstand künftiger Diskussionen um die Sozialversiche rungsgesetzgebung sein.

  2. Die Bereitstellung von Therapieangeboten liegt in der Kom- petenz der Kantone. Zur Realisierung der notwendigen Ver- besserungen ist deshalb die enge Zusammenarbeit von Bund und Kantonen notwendig. Der Bundesrat ist bestrebt, den Kantonen entsprechende Empfehlungen zu geben, die sich auf Forschungsergebnisse der Sozial- und Präventivmedizin der Hochschulen und des Schweizerischen Nationalfonds ab- stützen.

Erklärung der Interpellantin: befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hafner Ursula Krankheitsbedingte IV-Renten Interpellation Hafner Ursula Allocation de rentes AI en cas de maladie

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Sessione estiva

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Nationalrat

Conseil

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Consiglio

Consiglio nazionale

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16

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Seduta

Geschäftsnummer 94.3074

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Datum 17.06.1994 - 08:00

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