N 17 juin 1994
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Interpellation Schnider
es der Arbeitsmarkt zulässt. Bei den ordentlichen und ausser- ordentlichen Besoldungserhöhungen (Art. 40, 41 BtG) wird der Bundesrat allfällig erweiterte Kompetenzen dahin gehend nutzen, um in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Fi- nanzlage diese Zulagen angemessen reduzieren zu können. Es soll damit verhindert werden, dass der Bund durch zu de- taillierte Vorgaben im Beamtengesetz weiterhin gezwungen ist, nicht marktgerechte Lohnerhöhungen gewähren zu müs- sen. Damit dürfte das Anliegen des Interpellanten mindestens teilweise erfüllt werden können.
Würde die jährliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausga- ben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant an- regt, so würde die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Pro- zent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und für 1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert. Die Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit zurück.
Die Hilfe zugunsten der Länder Osteuropas wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Be- ratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre erstreckt als vorgesehen. Jede Kürzung der Zahlungskredite führt zwangsläufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflich- tungen. Angesichts der Bedürfnisse der Empfängerländer, der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser Beitrag (im europäischen und im internationalen Vergleich) ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubwür- digkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995-1997 in diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren namhafte Kürzungen vorge- nommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich in Entwicklung befindendes Tätigkeitsgebiet handelt
Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen für die Un- terstützung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt (exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Un- terstützungskosten für Asylbewerber dem Bund mit Aus- nahme des Taschengeldes und der individuellen Transportko- sten nach den auch für die übrigen Bedürftigen geltenden Richtsätzen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF) in Rechnung stellen (für eine Übergangsfrist bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem neuen Recht möglich). Diese Unterstützungskosten betragen für die übrigen Bedürftigen im Durchschnitt rund 24 Franken pro Person und Tag. Die für die Asylbewerberfürsorge vorge- sehenen Unterhaltsansätze liegen damit bereits tiefer als die- jenigen für andere Fürsorgeempfänger.
Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich rich- ten. Mit der Einführung einer Pauschale will der Bundesrat den Kantonen einen zusätzlichen Sparanreiz bieten und dazu bei- tragen, die Fürsorgekosten für Asylbewerber in einem ange- messenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Ar- beiten zum dritten Sanierungspaket geprüft, ob im Bereich der Asylbewerberfürsorge weiter gehende Einsparungen möglich sind.
Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait
93.3648
Interpellation Schnider Aufhebung der steuerlichen Wettbewerbsnachteile inländischer Bierbrauereien Brasseries indigènes. Suppression des désavantages fiscaux
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993
Aufgrund verschiedener Überlegungen gelangt der Interpel- lant mit vorliegender Eingabe an den Bundesrat und unterbrei- tet ihm folgende Frage:
Ist der Bundesrat bereit, im Zuge der Einführung der Mehr- wertsteuer und der damit verbundenen Anpassung der Bier- steuer die steuerlichen Wettbewerbsnachteile der inländi- schen Brauereien allgemein aufzuheben und speziell für Klein- und Mittelbrauereien eine EG-konforme Staffelung des Steuersatzes einzuführen?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993
Se fondant sur des considérations diverses, l'auteur de l'inter- pellation demande au Conseil fédéral de répondre à la ques- tion suivante:
Le Conseil fédéral est-il disposé, à l'occasion de l'institution de la taxe sur la valeur ajoutée et de l'adaptation de l'impôt sur la bière qu'elle entraînera, à supprimer les dispositions fiscales qui provoquent des distorsions de la concurrence désavanta- geant les brasseries indigènes en général et à appliquer notamment aux petites et moyennes entreprises de cette branche, un taux fiscal échelonné conforme aux prescriptions de la CE?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bürgi, Columberg, Dormann, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert Karl (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die derzeitige steuerliche Belastung des inländischen Bieres erzeugt stossende Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den ausländischen Produkten.
Klein- und Mittelbrauereien sind von diesen Wettbewerbs- nachteilen besonders hart betroffen. Auch auf europäischer Ebene hält man an den nationalen Biervielfalten als Teil der Kultur und Tradition eines Landes fest und unterstützt durch die Einführung eines differenzierten Steuersystems (Glossner Staffel), das den Satz der Biersteuer nach «Stärke» des Bieres (Stammwürzegehalt) bestimmt, aktiv die nationalen Klein- und Mittelbrauereien.
Mit der Anpassung der Besteuerung an das EG-Recht wird er- reicht, dass die importierten Biere nicht wie bis anhin zum Teil bis zu 15 Prozent weniger belastet werden als in der Schweiz gebraute Biere. Dabei muss festgehalten werden, dass es bei dieser Anfrage nicht um eine Verminderung des unter dem Ti- tel Biersteuer erhobenen Steuerertrages geht, sondern primär darum, die fiskalische Belastung der Brauereien gerechter zu verteilen und somit die Wettbewerbsnachteile auszugleichen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994
Die Besteuerung des Bieres beruht heute auf Artikel 41ter Ab- satz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach die Ge- samtbelastung durch die Biersteuer, die Zollzuschläge auf Braurohstoffen und Bier sowie die Warenumsatzsteuer, im Verhältnis zum Bierpreis, auf dem Stand vom 31. Dezember 1970 zu bleiben hat.
Interpellation Hafner Ursula
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Die Biersteuer wird nach der Menge, d. h. spezifisch, bemes- sen. Alle Biere aus der Inlandfabrikation sowie aus dem Import unterliegen - unabhängig von der Aufmachung und vom Alko- holgehalt - der gleichen Besteuerung. Für die Festsetzung des Steuersatzes wird der von den Inlandbrauereien festge- setzte Engrospreis für offenes Lagerbier herangezogen. Bei Preiserhöhungen durch die Brauereien kann der Bundesrat die Steuerbelastung entsprechend angleichen.
Auch in der Europäischen Union ist die Biersteuer spezifisch ausgestaltet. Der Steuersatz wird indessen je Grad Plato oder Grad Alkohol ohne Beziehung zum Preis festgesetzt Zum Schutz und zur Erhaltung der klein- und mittelständischen Brauereistruktur können die Mitgliedstaaten die Steuersätze nach der hergestellten Menge bis auf 50 Prozent ermässigen. Insbesondere aus wettbewerbspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Eurokompatibilität steht der Bundesrat einer Um- gestaltung des schweizerischen Besteuerungssystems posi- tiv gegenüber. Eine entsprechende Revision unter Berück- sichtigung des Anliegens des Interpellanten wird zurzeit ge- prüft. Dabei gilt es vorab abzuklären, welche Auswirkungen eine Staffelung der Steuerbelastung zur Folge hat und ob ver- fassungsmässige oder vertragsrechtliche internationale Be- stimmungen nicht dagegen sprechen. Ferner soll der Brauin- dustrie und anderen interessierten Kreisen Gelegenheit gege- ben werden, sich zu diesem Vorhaben zu äussern.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
94.3074
Interpellation Hafner Ursula Krankheitsbedingte IV-Renten Allocation de rentes Al en cas de maladie
Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1994
In den letzten Jahren ist die Zahl der IV-Renten, die aufgrund einer Erkrankung ausgezahlt wurden, stark angewachsen. Besonders auffallend ist die Zunahme von Berentungen, wel- che auf psychischen oder psychosomatischen Störungen beruhen: sie machten schon von 1987 bis 1992 den grössten Teil des Zuwachses an krankheitsbedingten IV-Renten aus. 1993 hat sich der Trend noch verstärkt. In Beantwortung der Interpellation Nabholz vom 8. Oktober 1993 geht der Bundes- rat nur auf den Zusammenhang mit der Langzeitarbeitslosig- keit ein. Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass die genannte Entwicklung noch weitere Ursachen hat (Ergeb- nisse des NFP 26B; Dr. K Müller in der «NZZ>> vom 22.12.1993). Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Wie hoch schätzt der Bundesrat die Folgekosten der Chro- nifizierung psychosomatischer Leiden ein (durch Arbeitsaus- fälle, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, IV-Renten usw.)?
Sieht der Bundesrat praktische Möglichkeiten, diesem Sachverhalt mit präventiv wirksamen Massnahmen entge- genzusteuern?
Wie kann erreicht werden, dass Krankmeldungen und Dia- gnosen von psychosomatisch Kranken von den Vertrauens- ärzten der Krankenkassen und schliesslich der IV nicht erst zu einem Zeitpunkt begutachtet werden, in dem in der Regel bereits ein chronisches Leiden und damit Invalidität bzw. dauernde Arbeitsunfähigkeit bestehen?
Müssen die ärztliche Ausbildung und insbesondere die Weiterbildung zum Arzt für Innere Medizin FMH mit dem Ziel einer psychosomatischen Zusatzkompetenz ergänzt werden?
Wie soll bzw. kann die IV künftig zu präventiv (statt nur reak- tiv) wirksamen Massnahmen ermächtigt und befähigt werden, um ihrem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» gerecht wer- den zu können und zu verhindern, dass die Zahl psychosoma- tisch Kranker weiterhin so anwächst?
Ist der Bundesrat bereit, in dem Sinne auf die Kantone ein- zuwirken, dass sie mehr psychosomatisch und psychosozial orientierte Therapieangebote bereitstellen?
Texte de l'interpellation du 2 mars 1994
Ces dernières années, le nombre de rentes Al versées pour cause de maladie a fortement augmenté. La progression est particulièrement frappante dans le cas des rentes versées pour cause de troubles psychiques ou psychosomatiques: de 1987 à 1992, cette catégorie avait déjà enregistré la plus forte augmentation des rentes Al versées pour cause de maladie. En 1993, cette tendance s'est encore renforcée. En réponse à l'interpellation Nabholz du 8 octobre 1993, le Conseil fédéral se borne à faire un rapprochement avec le chômage de lon- gue durée. Or, des scientifiques ont souligné que l'évolution précitée avait encore d'autres causes (résultats du PNR 26B; Dr K Müller dans la «NZZ» du 22.12.93). Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
A combien le Conseil fédéral évalue-t-il les coûts consécu- tifs à des maladies psychosomatiques devenues chroniques (absentéisme, recours à des prestations médicales, rentes Al, etc.)?
Le Conseil fédéral entrevoit-il des mesures efficaces à titre préventif qui permettraient de remédier à cette situation?
Comment peut-on faire en sorte que les médecins-conseil des caisses-maladie puis, de l'Al, procèdent à une expertise des avis de maladie et des diagnostics de troubles psychoso- matiques avant que le mal chronique et, par là même, l'invali- dité ou l'incapacité de travail permanente soient déjà entrés dans les faits?
La formation médicale et, notamment, la spécialisation en médecine interne FMH doivent-elles être complétées de ma- nière à comprendre la connaissance des maladies psychoso- matiques?
Comment pourrait-on faire en sorte que l'Al soit dorénavant habilitée et apte à prendre des mesures efficaces qui soient préventives (et non plus seulement «ré-actives») afin qu'elle puisse pleinement appliquer le principe de l'insertion avant la rente et éviter que le nombre des malades psychosomatiques ne continue à croître?
Le Conseil fédéral est-il prêt à influer sur les cantons de ma- nière à ce qu'ils offrent plus de thérapies à orientation psycho- somatique et psychosociale?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Borel François, Bundi, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Goll, Hae- ring Binder, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Lee- mann, Meyer Theo, Rechsteiner, Strahm Rudolf, Ziegler Jean (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat reagiert auf die wachsenden Defizite der IV nur mit einer Erhöhung der Beitragssätze. Mit Ursachenforschung und daran anknüpfenden Präventivmassnahmen liesse sich auch etwas gegen den Kostenanstieg tun. Unter anderem trägt der Mangel an psychosomatisch und psychosozial orien- tierten Therapieangeboten von Kantonen (im stationären Ge- sundheitswesen) und niedergelassenen Ärzten (im ambulan- ten Gesundheitswesen) zur wachsenden Belastung von Bund und Versicherten bei und unterläuft auch den Grundsatz der IV «Eingliederung vor Rente».
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1994
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Schnider Aufhebung der steuerlichen Wettbewerbsnachteile inländischer Bierbrauereien Interpellation Schnider Brasseries indigènes. Suppression des désavantages fiscaux
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1994
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3648
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Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
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