Interpellation Früh
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von Amtes wegen festzustellen hat und sich nötigenfalls der Beweismittel bedient. Die Einholung von Auskünften dient der sorgfältigen Abklärung und liegt daher im Interesse des Ge- suchstellers. Die Behörde ist verpflichtet, zur Abklärung des Sachverhaltes taugliche, vom Gesuchsteller anerbotene Be- weise abzunehmen. Überdies kann er zu dem Beweisergeb- nis Stellung nehmen. Fallen die erstinstanzliche Würdigung von Beweismitteln oder die Beurteilung der Glaubwürdigkeit unzutreffend aus, kann dies bei der Asylrekurskommission ge- rügt werden. Die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze sind somit auch im Asylverfahren garantiert
Zu den Fragen in der Begründung des Vorstosses:
Bei den in der Begründung enthaltenen Fragen geht es im we- sentlichen um Variationen zum Thema «Beweismittel» und «Beweiswürdigung». Auch bei diesen Detailfragen kommen die oben ausführlich dargelegten verfahrensrechtlichen Grundsätze zum Tragen. Auch in bezug auf die Frage nach der Zulässigkeit von Botschaftsabklärungen unter völkerrechtli- chen Aspekten kann vollumfänglich auf die obigen Ausführun- gen verwiesen werden.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Fankhauser Angeline (S, BL): Ich bin von der Antwort nicht befriedigt. Im zentralen Punkt der sehr sensiblen Informations- beschaffung bleibt viel zuviel im dunkeln. Deshalb werde ich die Geschäftsprüfungskommission bitten, das Ganze noch einmal anzuschauen und eventuell die Sicherheitsdelegation mit der Überprüfung zu beauftragen.
93.3660
Interpellation Früh Sanierung der Bundesfinanzen Assainissement des finances fédérales
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993
Dass wir uns den Staat von gestern morgen nicht mehr leisten können, ist als Aussage bereits Allgemeingut geworden. Der Staatsapparat muss redimensioniert werden, Strukturen müs- sen wie in der Wirtschaft gestrafft werden.
Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er die folgenden Berei- che auch schon in Erwägung gezogen hat, um mittel- und langfristig zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen.
Wäre nicht der Personalbestand des Bundes in den näch- sten drei Jahren linear um 1 Prozent zu kürzen?
Wäre nicht auf reale Lohnerhöhungen für die nächsten drei Jahre zu verzichten?
Wäre nicht das Wachstum der Ausgaben für Entwicklungs- hilfe auf eine Zuwachsrate von 3 Prozent zu reduzieren?
Wäre nicht der beschlossene Beitrag für die Osteuropahilfe über weitere Jahre zu erstrecken?
Wäre nicht die Entschädigung für Asylbewerber auf das zur Existenzsicherung notwendige Niveau zu reduzieren?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993
Chacun sait qu'il ne sera plus possible, à l'avenir, de continuer à entretenir un appareil étatique comme autrefois. Celui-ci doit être redimensionné et ses structures doivent être allégées, à l'image de ce qui se fait dans l'économie privée.
C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral s'il a déjà envi- sagé de prendre les mesures suivantes pour assainir à moyen et à long terme les finances fédérales:
Ne serait-il pas possible de réduire linéairement l'effectif du personnel de la Confédération de 1 pour cent par an au cours des trois prochaines années?
Ne serait-il pas possible de renoncer, ces trois prochaines années, à des augmentations réelles de salaires?
Ne serait-il pas possible de réduire à 3 pour cent la croissance des dépenses faites au titre de l'aide au déve- loppement?
Ne serait-il pas possible d'étaler sur un plus grand nombre d'années le paiement du crédit approuvé au titre de l'aide à l'Europe de l'Est?
Ne serait-il pas possible de réduire l'indemnité accordée aux requérants d'asile à un niveau permettant de couvrir les besoins vitaux?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez- zola, Binder, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Cincera, Daepp, Dett- ling, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Giezendan- ner, Giger, Hegetschweiler, Hess Otto, Iten Joseph, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rychen, Seiler Hanspeter, Spoerry, Steiner Rudolf, Stucky, Tschuppert Karl, Vetterli, Wit- tenwiler (33)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 mars 1994
Individuelle reale Lohnerhöhungen sind dagegen mit ordentli- chen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen nach Artikel 40 und 41 des Beamtengesetzes möglich.
Dabei ist zu beachten, dass heute rund zwei Drittel der Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund das Maximum ihrer Einreihungsmöglichkeiten bereits erreicht haben und folg- lich - abgesehen vom ebenfalls nicht mehr vollen Teuerungs- ausgleich - nicht mehr in den Genuss von Besoldungserhö- hungen kommen. Dieser Anteil ist tendenziell noch zuneh- mend, einerseits wegen der stark sinkenden Fluktuationsra- ten der letzten Jahre, andererseits wegen des permanenten Stellenabbaus in verschiedensten Bereichen der Bundesver- waltung.
Ein Verweigern solcher individueller Besoldungserhöhungen würde vor allem jüngere, sich im Aufstieg befindende Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter treffen.
Die Teilrevision des Beamtengesetzes (BtG), die gegenwärtig in den vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen Räte behandelt wird, soll dem Bundesrat ab 1. Januar 1995 genau in diesem Bereich eine erweiterte Besoldungsflexibilität bringen. Der neue Artikel 39 Absatz 2 wird es dem Bundesrat ermöglichen, kurzfristig bei einigen Berufskategorien die An- fangslöhne insbesondere dort nach unten zu korrigieren, wo
66-N
N 17 juin 1994
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Interpellation Schnider
es der Arbeitsmarkt zulässt. Bei den ordentlichen und ausser- ordentlichen Besoldungserhöhungen (Art. 40, 41 BtG) wird der Bundesrat allfällig erweiterte Kompetenzen dahin gehend nutzen, um in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Fi- nanzlage diese Zulagen angemessen reduzieren zu können. Es soll damit verhindert werden, dass der Bund durch zu de- taillierte Vorgaben im Beamtengesetz weiterhin gezwungen ist, nicht marktgerechte Lohnerhöhungen gewähren zu müs- sen. Damit dürfte das Anliegen des Interpellanten mindestens teilweise erfüllt werden können.
Würde die jährliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausga- ben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant an- regt, so würde die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Pro- zent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und für 1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert. Die Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit zurück.
Die Hilfe zugunsten der Länder Osteuropas wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Be- ratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre erstreckt als vorgesehen. Jede Kürzung der Zahlungskredite führt zwangsläufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflich- tungen. Angesichts der Bedürfnisse der Empfängerländer, der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser Beitrag (im europäischen und im internationalen Vergleich) ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubwür- digkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995-1997 in diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren namhafte Kürzungen vorge- nommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich in Entwicklung befindendes Tätigkeitsgebiet handelt
Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen für die Un- terstützung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt (exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Un- terstützungskosten für Asylbewerber dem Bund mit Aus- nahme des Taschengeldes und der individuellen Transportko- sten nach den auch für die übrigen Bedürftigen geltenden Richtsätzen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF) in Rechnung stellen (für eine Übergangsfrist bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem neuen Recht möglich). Diese Unterstützungskosten betragen für die übrigen Bedürftigen im Durchschnitt rund 24 Franken pro Person und Tag. Die für die Asylbewerberfürsorge vorge- sehenen Unterhaltsansätze liegen damit bereits tiefer als die- jenigen für andere Fürsorgeempfänger.
Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich rich- ten. Mit der Einführung einer Pauschale will der Bundesrat den Kantonen einen zusätzlichen Sparanreiz bieten und dazu bei- tragen, die Fürsorgekosten für Asylbewerber in einem ange- messenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Ar- beiten zum dritten Sanierungspaket geprüft, ob im Bereich der Asylbewerberfürsorge weiter gehende Einsparungen möglich sind.
Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait
93.3648
Interpellation Schnider Aufhebung der steuerlichen Wettbewerbsnachteile inländischer Bierbrauereien Brasseries indigènes. Suppression des désavantages fiscaux
Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1993
Aufgrund verschiedener Überlegungen gelangt der Interpel- lant mit vorliegender Eingabe an den Bundesrat und unterbrei- tet ihm folgende Frage:
Ist der Bundesrat bereit, im Zuge der Einführung der Mehr- wertsteuer und der damit verbundenen Anpassung der Bier- steuer die steuerlichen Wettbewerbsnachteile der inländi- schen Brauereien allgemein aufzuheben und speziell für Klein- und Mittelbrauereien eine EG-konforme Staffelung des Steuersatzes einzuführen?
Texte de l'interpellation du 16 décembre 1993
Se fondant sur des considérations diverses, l'auteur de l'inter- pellation demande au Conseil fédéral de répondre à la ques- tion suivante:
Le Conseil fédéral est-il disposé, à l'occasion de l'institution de la taxe sur la valeur ajoutée et de l'adaptation de l'impôt sur la bière qu'elle entraînera, à supprimer les dispositions fiscales qui provoquent des distorsions de la concurrence désavanta- geant les brasseries indigènes en général et à appliquer notamment aux petites et moyennes entreprises de cette branche, un taux fiscal échelonné conforme aux prescriptions de la CE?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bürgi, Columberg, Dormann, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert Karl (11)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die derzeitige steuerliche Belastung des inländischen Bieres erzeugt stossende Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den ausländischen Produkten.
Klein- und Mittelbrauereien sind von diesen Wettbewerbs- nachteilen besonders hart betroffen. Auch auf europäischer Ebene hält man an den nationalen Biervielfalten als Teil der Kultur und Tradition eines Landes fest und unterstützt durch die Einführung eines differenzierten Steuersystems (Glossner Staffel), das den Satz der Biersteuer nach «Stärke» des Bieres (Stammwürzegehalt) bestimmt, aktiv die nationalen Klein- und Mittelbrauereien.
Mit der Anpassung der Besteuerung an das EG-Recht wird er- reicht, dass die importierten Biere nicht wie bis anhin zum Teil bis zu 15 Prozent weniger belastet werden als in der Schweiz gebraute Biere. Dabei muss festgehalten werden, dass es bei dieser Anfrage nicht um eine Verminderung des unter dem Ti- tel Biersteuer erhobenen Steuerertrages geht, sondern primär darum, die fiskalische Belastung der Brauereien gerechter zu verteilen und somit die Wettbewerbsnachteile auszugleichen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994
Die Besteuerung des Bieres beruht heute auf Artikel 41ter Ab- satz 4 Buchstabe b der Bundesverfassung, wonach die Ge- samtbelastung durch die Biersteuer, die Zollzuschläge auf Braurohstoffen und Bier sowie die Warenumsatzsteuer, im Verhältnis zum Bierpreis, auf dem Stand vom 31. Dezember 1970 zu bleiben hat.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Früh Sanierung der Bundesfinanzen Interpellation Früh Assainissement des finances fédérales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3660
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1217-1218
Page
Pagina
Ref. No
20 024 213
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