Postulat Grendelmeier
1190
N
17 juin 1994
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der aussenpolitische Bericht des Bundesrates hat sich - an- gesichts der Situation nach dem EWR-Nein durchaus ver- ständlicherweise - auf die schweizerische Aussenpolitik in Eu- ropa beschränkt
Ausserhalb Europas vollziehen sich aber grosse Veränderun- gen, die für die Schweiz und ihre Aussenpolitik eine bedeu- tende Rolle spielen. Erinnert sei hier nur an den wirtschaftli- chen Aufstieg der Länder Südostasiens und an deren zuneh- mende militärische Bedeutung.
Ein Bericht des Bundesrates, der immer auch entsprechende Berichterstattungen in den Medien auslöst, ist ein Mittel, das Schweizervolk auf die Bedeutung der weltpolitischen Verän- derungen ausserhalb Europas aufmerksam zu machen. Nach der weitgehenden Konzentration auf die Europapolitik dürften aussereuropäische Fragen auch in den parlamentarischen Beratungen wieder an Gewicht gewinnen. Es wäre deshalb nützlich, wenn der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine Vorstellungen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bringen würde.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994
Der Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik in den neunzi- ger Jahren beschränkt sich keineswegs auf die Aussenpolitik in Europa; es handelt sich vielmehr um einen umfassenden Strategiebericht, der die aussereuropäischen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik bereits abdeckt. Der Bericht ist nicht nach geographischen Räumen, sondern nach aussen- politischen Zielen, die weltweit gelten, aufgebaut. Im übrigen hat der Bundesrat im «Nord-Sud-Leitbild» und in der «Bot- schaft über die Weiterführung der technischen Zusammenar- beit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» aussereuropäische Aspekte ausführlich behandelt. Schliess- lich hat sich der Bundesrat durch die Entgegennahme des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständera- tes «Aussenpolitische Berichterstattung» (93.098) bereit er- klärt, eine regelmässige Berichterstattung zur Aussenpolitik - in welcher Form auch immer - zu prüfen. Den Anliegen der Postulantin wird auch in diesem Zusammenhang Rechnung getragen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.
Abgeschrieben - Classé
93.3623
Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Sang et dérivés du sang. Contrôle
Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräpara- ten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesse- rungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnah- men vorzuschlagen.
Texte du postulat du 15 décembre 1993
J'invite le Conseil fédéral à présenter au Parlement un rapport sur les contrôles auxquels sont soumis en Suisse tant le sang des donneurs que les dérivés du sang; je l'invite encore à rele-
ver les points faibles de ces contrôles, à indiquer les remèdes qu'on pourrait y apporter, enfin à proposer les mesures qui s'imposent.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Maeder, Meier Sa- muel, Weder Hansjürg, Zwygart (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind.
Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen, dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrneh- men. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei all- fälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräpara- ten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbe- stände und die bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen mög- lich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den Empfängern um sich.
Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der er- forderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindig- keit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nöti- gen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebüh- rende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994
In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. Auf Stufe Bund kontrolliert das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blut- produkte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ver- wendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kan- tone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutpro- dukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkanto- nale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel (SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerin- nungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmit- tel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zell- präparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache der einzelnen Kantone.
Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektions- krankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlas- sen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodefi- ciency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C- Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutproduk- ten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Ein- fuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt werden.
Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben wer- den können, wurde durch eine Arbeitsgruppe «Blut und Aids» überprüft. Das Eidgenössische Departement des Innern hat diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem Auftrag:
Postulat von Felten
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festzustellen, ob im Falle dieser Infektionen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Regeln einer effizienten Verwaltungs- tätigkeit verletzt wurden sowie ob medizinisch-ethisch richtig gehandelt wurde;
die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesamt für Gesund- heitswesen, dem Bundesamt für Sozialversicherung, der Inter- kantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, den Kantonen, dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Stiftung Zentrallaborato- rium des Roten Kreuzes, der Vereinigung der Blutspendedien- ste sowie anderen Blutspendezentren und anderen privaten Gesellschaften auf den Gebieten der Blutspenden, der Trans- fusionen von Blut und Blutprodukten sowie ähnlicher Hand- lungen und der Verhütung von durch Blut übertragbaren Krankheiten zu untersuchen und zu beurteilen.
Ziel dieser Untersuchung war es, für die Zukunft Vorschläge zu erarbeiten, um eine rasche und wirkungsvolle Reaktion der Behörden im Bereich Blut und Blutprodukte sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe hat ihren Bericht Ende Januar 1994 abgelie- fert. Der Bundesrat hat vom Inhalt und von den Schlussfolge- rungen des EDI Kenntnis genommen. Anschliessend wurde der Bericht veröffentlicht. Der von der Postulantin gewünschte Bericht liegt demnach vor.
Die Arbeitsgruppe folgert aus ihren Untersuchungen, dass das Bluttransfusionswesen in der Schweiz neu organisiert werden muss. Es sei notwendig, das Bluttransfusionswesen einer einzigen Instanz zu unterstellen, die dann gesamt- schweizerische Kontrollbehörde wäre und in Grundsatzfragen Entscheidungen treffen könnte. Dies vor allem im Hinblick auf mögliche andere Epidemien, deren Erreger durch Blut künftig übertragen werden könnten.
Die Arbeitsgruppe kommt zudem zum Schluss, dass Heilmit- tel, die im Land frei zirkulieren, einer einzigen Reglementie- rung und einer einzigen Behörde unterstehen sollten. Die Re- glementierung sollte in Form eines Bundesgesetzes erfolgen. Die Behörde könne ein neues Bundesamt, eine neue Abtei- lung des BAG oder aber ein autonomes Institut des öffentli- chen Rechts, an dem sich die Kantone beteiligten, sein.
Der Bereich Blut und Blutprodukte wird im Rahmen der Erar- beitung einer künftigen Bundes-Heilmittelgesetzgebung mit einzubeziehen sein.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit für eine flexiblere und ra- schere Organisation innerhalb der Bundesverwaltung sowie der Schaffung von einheitlichen Rechtsgrundlagen auf Bun- desebene überzeugt. Insbesondere sind dem BAG zum Auf- bau eines Inspektorates zur Kontrolle der Blutimporte, zur Qualitätskontrolle der mikrobiologischen Laboratorien sowie zum Ausbau und zur Verbesserung der Registrierung und Kontrolle von Blutpräparaten Ende 1993 vier zusätzliche Stel- len zugesprochen worden. In Zusammenarbeit mit der Inter- kantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV) wird das EDI die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten möglichst bald an die Hand nehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
94.3136
Postulat von Felten
Aktualisierung des BFS-Berichtes «Auf dem Weg zur Gleichstellung?» Mise à jour du rapport sur l'égalité de l'Office fédéral de la statistique
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte im Februar 1994 einen breiten, aber noch nicht lückenlosen Bericht über die Situation der Frauen und Männer in der Schweiz aus stati- stischer Sicht. Es hat damit eine wichtige Grundlage für die Er- füllung des Gleichstellungsauftrages auf allen staatlichen Ebe- nen sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen. Dieser Bericht stellt im Rahmen des Gleichberechtigungspro- zesses und der damit verbundenen Umsetzung des Gleich- stellungsgesetzes ein wichtiges Arbeitsinstrument dar. Die Be- richtsverfasser und Berichtsverfasserinnen bemerken jedoch zu Recht, dass er diese Funktion nur wahrnehmen kann, wenn einerseits alles Datenmaterial zur lückenlosen Analyse der Si- tuation von Frauen und Männern aufgearbeitet wird und ande- rerseits alle Daten periodisch neu aufbereitet und zugänglich gemacht werden.
Der Bundesrat wird deshalb ersucht, verwaltungsintern die Voraussetzungen zu schaffen, damit
das fehlende Datenmaterial - ganz besonders jenes über die Verteilung der finanziellen Ressourcen - raschestmöglich zur Verfügung steht; und
die zur Verfügung stehenden Daten periodisch aktualisiert und mindestens alle zwei Jahre in geeigneter Form publiziert werden.
Texte du postulat du 17 mars 1994
L'Office fédéral de la statistique a publié en février 1994 un rap- port circonstancié, mais qui n'est pas encore complet, intitulé «Vers l'égalité? Aperçu statistique de la situation des femmes et des hommes en Suisse». Cet office a ainsi élaboré une base importante permettant de remplir le mandat d'égalité à tous les niveaux des pouvoirs publics et dans tous les domaines de la société. Il s'agit en effet d'un précieux instrument de travail dans le cadre du processus d'égalité et de la mise en oeuvre des principes énoncés dans la loi sur l'égalité. Les auteurs du rapport remarquent toutefois à juste titre que celui-ci ne peut remplir sa fonction d'une part que si toutes les données font l'objet d'une analyse complète de la situation des femmes et des hommes et si d'autre part toutes les données sont périodi- quement mises à jour et rendues accessibles à ceux qui en ont besoin.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à faire le nécessaire au sein de l'administration pour que
les données qui font encore défaut - notamment celles qui concernent la répartition des ressources financières - soient mises à disposition le plus rapidement possible;
les données à disposition soient actualisées périodique- ment et publiées sous une forme appropriée au moins tous les deux ans.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Boden- mann, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bundi, Danuser, Du- voisin, Eggenberger, Fankhauser, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Jöri, Lederger- ber, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Zbinden, Züger (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Postulat Grendelmeier Sang et dérivés du sang. Contrôle
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3623
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.06.1994 - 08:00
Date
Data
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