Postulate on supplementary foreign-policy report

20024182Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)17.06.1994Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Grendelmeier’s postulate 94.3137 asked the Federal Council to submit a supplementary report on Swiss foreign policy outside Europe. The Federal Council replied that its general foreign-policy report already addressed extra-European elements and that additional relevant material had been covered elsewhere, while also pointing to future periodic reporting. The item was ultimately classified as fulfilled and struck off.

Omnilex-Regeste

Extra-parliamentary or extra-European aspects of foreign policy may be considered already covered by a comprehensive strategic report; where the executive demonstrates that the requested subject matter has been substantially dealt with in existing reporting and future periodic reporting is envisaged, the parliamentary request may be treated as fulfilled and removed from the agenda.

Gesamter Gesetzestext

  1. Juni 1994 N

1189

Postulat Grendelmeier

  1. Da Organismen, soweit sie aus dem Normalbetrieb einer Anlage resultieren, nicht in den Anwendungsbereich des gel- tenden Umweltschutzgesetzes (USG) und anderer bundes- rechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Umwelt fallen, be- stehen über den Betrieb gentechnischer Anlagen im Bereich Umweltschutz auch keine materiellen Vorschriften. Die Auf- nahme solcher Anlagen in den Anhang UVPV allein würde an dieser Situation nichts ändern. Ein Projekt einer gentechni- schen Anlage könnte also nicht auf seine Konformität mit kon- kreten materiellen Vorschriften über den Schutz der Umwelt überprüft werden.

  2. Anlagen, in denen gewisse Mikroorganismen verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich der Störfallverord- nung (StFV). Diese Verordnung betrifft indessen nur potenti- elle Schädigungen durch «ausserordentliche Ereignisse» (Art. 1 USG). Potentielle Schädigungen, die aus dem Normal- betrieb resultieren, sind also auch nach Inkrafttreten der StFV nicht erfasst. Eine Überprüfung der Vorschriften der StFV im Rahmen einer UVP ergäbe somit gegenüber dem durch die StFV vorgeschriebenen Verfahren (Kurzbericht, Risikoermitt- lung, Kontrollbericht) keine materiellen Verbesserungen.

  3. Die Botschaft zu einer Änderung des USG sieht die Einfüh- rung neuer Bestimmungen vor, die den Bundesrat zum Erlass von Vorschriften in diesem Bereich ermächtigen. Sinnvoller- weise wird der Bundesrat deshalb das Begehren der Motion erst dann prüfen, wenn die Änderung des USG vom Parlament beschlossen ist.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

94.3094

Postulat Gross Andreas Schaffung eines internationalen Konfliktlösungszentrums Création d'un centre international de résolution des conflits

Wortlaut des Postulates vom 9. März 1994

Der Bundesrat wird gebeten, die Einrichtung eines internatio- nalen Zentrums für Konfliktlösung und Verständigung zu prüfen - beispielsweise an einem Ort wie dem Schloss Ger- zensee -, wo sich Vertreterinnen und Vertreter von Konfliktpar- teien aus aller Welt informell zu Gesprächen und Verständi- gungsbemühungen treffen und aussprechen können und bei Bedarf Fachleute im Bereich von Konfliktlösungsmethoden beigezogen werden können.

Texte du postulat du 9 mars 1994

Le Conseil fédéral est prié d'envisager l'institution d'un centre international de règlement des conflits et de conciliation, dans un endroit comme le château de Gerzensee, où les représen- tants de parties à des conflits pourraient mener des discus- sions informelles et tenter de concilier leurs positions, en asso- ciant, au besoin, à leurs travaux des experts en matière de rè- glement des conflits.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, de Dardel, David, Duvoisin, Eggenberger, Eggly, Fankhauser, von Felten, Gardiol, Gon- seth, Gros Jean-Michel, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Herczog, Hollenstein, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuba, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud,

Robert, Scheurer Remy, Seiler Rolf, Sieber, Steiger Hans, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Weder Hans- jürg, Zbinden, Züger (42)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im Sommer 1992 fand auf dem Schloss Gerzensee eine Be- gegnung zwischen vier Vertretern der rumänischen Regierung und vier Vertretern der ungarischen und deutschsprachigen Minderheiten in Rumänien statt. Initiiert wurde diese Begeg- nung vom «Project on Ethnic Relations» der US-Universität Princeton. Ein Jahr später gelang es diesen Menschen, ein Abkommen zu vereinbaren, das den Minderheiten kulturelle Autonomierechte sichert, einschliesslich des Schulunterrichts in ihrer eigenen Sprache; gleichzeitig sicherten die Vertreter der Minderheiten der rumänischen Regierung zu, keine Se- zession anzustreben. Beide Seiten waren mit diesem Aus- gang der Verständigungsanstrengungen sehr zufrieden («New York Times» vom 20. Juli 1993).

Ungarn und Rumänien waren in beiden Weltkriegen Gegner, ja Feinde, eroberten voneinander Gebiete und begingen an- einander Grausamkeiten. Es gab Spannungen, die ebenso zum offenen Krieg hätten führen können wie im ehemaligen Jugoslawien. Drei Leute vermochten in zwei einwöchigen Sit- zungen und durch geschickte Vermittlung einen Krieg zu ver- hindern. Das illustriert, was rechtzeitige Verständigungsan- strengungen und Vermittlung erreichen können.

Der Bund soll in einem ruhig gelegenen Gebäude wie dem Schloss Gerzensee ein ständiges Zentrum für Konfliktlösung und Verständigungsanstrengungen einrichten, das allen inter- essierten Gruppen und Parteien offensteht, Vertretern von Staaten wie auch Vertreterinnen und Vertretern nichtstaatli- cher, zivilgesellschaftlicher Gruppen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1994 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Überwiesen - Transmis

94.3137

Postulat Grendelmeier Ergänzender Bericht zur Aussenpolitik Politique extérieure. Rapport complémentaire

Wortlaut des Postulates vom 17. März 1994

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Ergänzungsbericht zum aussenpolitischen Bericht vorzulegen. Dieser Ergänzungsbericht soll die aussereuropäi- schen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik dar- stellen.

Texte du postulat du 17 mars 1994

Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres un rap- port complétant le rapport sur la politique extérieure. Ce nou- veau rapport devra brosser un tableau de la politique extraeu- ropéenne de notre pays.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Jaeger, Lepori Bo- netti, Maeder, Meier Samuel, Nabholz, Wanner, Weder Hans- jürg, Zwygart

(9)

Postulat Grendelmeier

1190

N

17 juin 1994

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der aussenpolitische Bericht des Bundesrates hat sich - an- gesichts der Situation nach dem EWR-Nein durchaus ver- ständlicherweise - auf die schweizerische Aussenpolitik in Eu- ropa beschränkt

Ausserhalb Europas vollziehen sich aber grosse Veränderun- gen, die für die Schweiz und ihre Aussenpolitik eine bedeu- tende Rolle spielen. Erinnert sei hier nur an den wirtschaftli- chen Aufstieg der Länder Südostasiens und an deren zuneh- mende militärische Bedeutung.

Ein Bericht des Bundesrates, der immer auch entsprechende Berichterstattungen in den Medien auslöst, ist ein Mittel, das Schweizervolk auf die Bedeutung der weltpolitischen Verän- derungen ausserhalb Europas aufmerksam zu machen. Nach der weitgehenden Konzentration auf die Europapolitik dürften aussereuropäische Fragen auch in den parlamentarischen Beratungen wieder an Gewicht gewinnen. Es wäre deshalb nützlich, wenn der Bundesrat den eidgenössischen Räten seine Vorstellungen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bringen würde.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994

Der Bericht des Bundesrates zur Aussenpolitik in den neunzi- ger Jahren beschränkt sich keineswegs auf die Aussenpolitik in Europa; es handelt sich vielmehr um einen umfassenden Strategiebericht, der die aussereuropäischen Elemente der schweizerischen Aussenpolitik bereits abdeckt. Der Bericht ist nicht nach geographischen Räumen, sondern nach aussen- politischen Zielen, die weltweit gelten, aufgebaut. Im übrigen hat der Bundesrat im «Nord-Sud-Leitbild» und in der «Bot- schaft über die Weiterführung der technischen Zusammenar- beit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» aussereuropäische Aspekte ausführlich behandelt. Schliess- lich hat sich der Bundesrat durch die Entgegennahme des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständera- tes «Aussenpolitische Berichterstattung» (93.098) bereit er- klärt, eine regelmässige Berichterstattung zur Aussenpolitik - in welcher Form auch immer - zu prüfen. Den Anliegen der Postulantin wird auch in diesem Zusammenhang Rechnung getragen werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu- schreiben.

Abgeschrieben - Classé

93.3623

Postulat Grendelmeier Kontrolle von Blut und Blutpräparaten Sang et dérivés du sang. Contrôle

Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1993

Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht über die Kontrolle von Blut und Blutspenden und von Blutpräpara- ten in der Schweiz zu erstatten, Schwachstellen und Verbesse- rungsmöglichkeiten aufzuzeigen und geeignete Massnah- men vorzuschlagen.

Texte du postulat du 15 décembre 1993

J'invite le Conseil fédéral à présenter au Parlement un rapport sur les contrôles auxquels sont soumis en Suisse tant le sang des donneurs que les dérivés du sang; je l'invite encore à rele-

ver les points faibles de ces contrôles, à indiquer les remèdes qu'on pourrait y apporter, enfin à proposer les mesures qui s'imposent.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Maeder, Meier Sa- muel, Weder Hansjürg, Zwygart (5)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Blutspenden und Blutpräparate spielen in der Medizin eine grosse Rolle. Die gute Qualität von Blut und Blutspenden und Blutpräparaten ist deshalb gesundheitspolitisch äusserst wichtig. Gute Qualität bedeutet dabei vor allem, dass Blut und Blutpräparate nicht mit Krankheitserregern verseucht sind.

Es wird vermutlich nie möglich sein, jede Gefährdung durch Blut und Blutpräparate vollständig auszuschliessen. Wenn es sich um Importe handelt, müssen wir uns darauf verlassen, dass ausländische Behörden ihre Verantwortung wahrneh- men. Zur Sicherheit gehört damit auch die Möglichkeit, bei all- fälligen Verseuchungen von Blutkonserven oder Blutpräpara- ten so rasch als möglich die Herkunft, mögliche Lagerbe- stände und die bereits erfolgte Verwendung festzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind einerseits weitere Infektionen mög- lich, und andererseits greift die Verunsicherung unter den Empfängern um sich.

Bei den Ereignissen im Zusammenhang mit der Affäre in Deutschland hat es sich gezeigt, dass die obenerwähnten Feststellungen nicht in der nötigen Vollständigkeit, mit der er- forderlichen Sicherheit und der angemessenen Geschwindig- keit getroffen werden konnten. Im Rahmen der ohnehin nöti- gen Überprüfung der Heilmittelkontrolle sollte deshalb dem Problem der Blutkonserven und Blutpräparate die gebüh- rende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. März 1994

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mars 1994

In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. Auf Stufe Bund kontrolliert das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) diejenigen Blut- produkte, die zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ver- wendet werden (z. B. Immunglobuline). Grundlage dafür sind Artikel 30 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) und die Verordnung vom 23. August 1989 über die immunbiologischen Erzeugnisse (SR 812.111). Die Kan- tone sind für die Kontrolle von Blut und der übrigen Blutpro- dukte zuständig. Sie haben untereinander für die Kontrolle der Heilmittel eine Vereinbarung abgeschlossen, die Interkanto- nale Vereinbarung von 1971 über die Kontrolle der Heilmittel (SR 812.101). In diesem Rahmen haben sie die Zulassung und Kontrolle von bestimmten Blutprodukten (u. B. Gerin- nungsfaktoren) der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmit- tel (IKS) übertragen. Für alle übrigen Blutprodukte (z. B. Zell- präparate) sowie Vollblut oder Plasma ist die Kontrolle Sache der einzelnen Kantone.

Am 9. April 1986 hat der Bundesrat die Verordnung über die Verhinderung der Übertragung von gefährlichen Infektions- krankheiten durch Blut und Blutprodukte (SR 818.112) erlas- sen. Er hat darin eine Testpflicht auf das Human Immunodefi- ciency Virus (HIV) sowie das Hepatitis-B- und Hepatitis-C- Virus vorgeschrieben. Die Einfuhr von Blut oder Blutproduk- ten in die Schweiz bedarf einer Bewilligung des BAG. Die Ein- fuhrbewilligung muss für jede einzelne Sendung eingeholt werden.

Die Frage, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben wer- den können, wurde durch eine Arbeitsgruppe «Blut und Aids» überprüft. Das Eidgenössische Departement des Innern hat diese Arbeitsgruppe am 22. März 1993 eingesetzt mit dem Auftrag:

  • abzuklären, unter welchen Umständen im Jahre 1985 sowie früher oder später Patienten durch Transfusionen von Blut und Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert worden sind;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Grendelmeier Ergänzender Bericht zur Aussenpolitik Postulat Grendelmeier Politique extérieure. Rapport complémentaire

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1994

Année

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.3137

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

Date

Data

Seite

1189-1190

Page

Pagina

Ref. No

20 024 182

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

foreign policyreportingextra-European policyparliamentary postulateagenda closure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the Federal Council should prepare a supplementary report on extra-European foreign policy.

Extrahierter Entscheid

The postulate was taken over and later classified as fulfilled.

Extrahierte Begründung

The Federal Council stated that its foreign-policy report already covered extra-European elements, and that related materials and future reporting would address the concern.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.