Standesinitiative Basel-Stadt
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Sechzehnte Sitzung - Seizième séance
Freitag, 17. Juni 1994, Vormittag Vendredi 17 juin 1994, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Haller Gret (S, BE)
92.302
Standesinitiative Basel-Stadt Schaffung eines Grundrechts auf Existenzbedarf in der Bundesverfassung
Initiative du canton de Bâle-Ville Inscription dans la Constitution fédérale d'un droit fondamental au minimum vital
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 3. Juli 1992
Der Kanton Basel-Stadt, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, schlägt der Bundesversammlung vor, die Bundesverfassung wie folgt zu ändern:
Art. 34bis Abs. 3 (neu)
Er regelt auf dem Wege der Gesetzgebung die für alle Er- werbstätigen obligatorische Krankentaggeldversicherung. Diese soll mindestens den Existenzbedarf decken.
Art. 34quinquies Abs. 2 erster Satz
Der Bund regelt auf dem Weg der Gesetzgebung die Familien- versicherung.
Art. 34quinquies Abs. 6 (neu)
Die Leistungen der Familien- und Mutterschaftsversicherung sollen mindestens den Existenzbedarf sichern. Art. 34novies Abs. 1 zweiter Satz
Er stellt Vorschriften über die Fürsorge für Langzeitarbeitslose auf. Die Fürsorge soll mindestens den Existenzbedarf decken.
Texte de l'initiative du 3 juillet 1992
Le canton de Bâle-Ville, vu l'article 93 alinéa 2 de la Constitu- tion fédérale, propose à l'Assemblée fédérale de modifier la constitution dans les termes suivants:
Art. 34bis al. 3 (nouveau)
Elle règle par voie législative l'assurance des indemnités jour- nalières en cas de maladie, qui est obligatoire pour toutes les personnes exerçant une activité lucrative. Cette assurance doit garantir au moins le minimum vital.
Art. 34quinquies al. 2 première phrase
La Confédération règle par voie législative l'assurance fami- liale.
Art. 34quinquies al. 6 (nouveau)
Les prestations de l'assurance familiale et de l'assurance ma- ternité doivent garantir au moins le minimum vital. Art. 34novies al. 1 deuxième phrase
Elle édicte des prescriptions sur l'assistance aux chômeurs de longue durée. Cette assistance doit garantir au moins le mini- mum vital.
Segmüller Eva (C, SG) unterbreitet im Namen der Kommis- sion für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) den folgen- den schriftlichen Bericht:
Die Forderungen der Initiative beziehen sich auf unterschiedli- che Bereiche der Sozialpolitik. Mit dem Thema Krankenversi- cherung hat sich das Parlament soeben eingehend befasst. Ein vollständig überarbeitetes und zeitgemässes Krankenver- sicherungsgesetz soll auf Anfang 1996 in Kraft treten.
Eine Botschaft des Bundesrates, welche auf Gesetzesstufe die Regelung einer Mutterschaftsversicherung vorschlägt, soll noch innert Jahresfrist dem Parlament zur Beratung vorgelegt werden.
Zum Begriff «Familienversicherung»: Die Initiative führt diesen Begriff ein, ohne zu klären, was damit gemeint ist. Beinhaltet er eine Bundeslösung für die Regelung der Familienzulagen? Mit diesem Anliegen befasst sich bereits eine Arbeitsgruppe der SGK, ausgehend von der parlamentarischen Initiative Fankhauser (91.411, «Leistungen für die Familie»), welcher der Nationalrat 1992 Folge gegeben hatte.
Was den letzten Punkt der Initiative betrifft, das Thema Für- sorge, so nimmt die Kommission dies als zusätzliche Anre- gung in ihre Arbeit auf. Im Rahmen der Behandlung einer Ini- tiative Goll hat die Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Vorschläge prüft, in welcher Form ein Recht auf Exis- tenzsicherung in die Verfassung aufzunehmen wäre. In die- sem Zusammenhang steht auch zur Diskussion, auf welchem Weg die Harmonisierung der kantonalen Fürsorgegesetze verbessert werden kann.
Die Diskussion über die in der Initiative genannten Themen wird bereits auf Gesetzesstufe geführt. Es würde wenig Sinn machen, hier mit Verfassungsänderungen zu intervenieren. Im übrigen ist zu bemängeln, dass der Initiative die Einheit der Materie fehlt. Sie beinhaltet verschiedene Forderungen, wel- che nicht in einem Parlamentserlass zu regeln sind.
In diesem Sinne wirkt sie eher wie ein genereller Appell an die Instanzen des Bundes, sich dieser sensiblen Bereiche der So- zialpolitik anzunehmen.
Segmüller Eva (C, SG) présente au nom de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS) le rapport écrit suivant:
L'initiative contient différentes propositions qui elles-mêmes touchent chacune un volet différent de l'action sociale. Assu- rance-maladie: c'est là un domaine auquel le Parlement vient précisément de consacrer beaucoup d'efforts, avec la révision de la loi sur l'assurance-maladie: remanié de fond en comble, modernisé, le nouveau texte entrera en vigueur au début de l'année 1996.
Assurance maternité: il est prévu qu'un message du Conseil fédéral proposant l'introduction par voie législative d'une telle assurance sera soumis aux Chambres cette année encore.
Assurance familiale: ce terme figure dans l'initiative, mais sans indication de sens. S'agit-il de régler au niveau fédéral le pro- blème des allocations familiales? On notera dans ce cas qu'un groupe de travail de la CSSS a déjà été nommé pour étudier la question, suite à une initiative parlementaire Fankhauser (91.411, «Prestations familiales») à laquelle le Conseil national avait décidé en 1992 de donner suite.
Assistance aux chômeurs de longue durée: en ce qui concerne ce dernier point, la commission reprend l'idée, dans laquelle elle voit une impulsion supplémentaire à son action. On notera par ailleurs que, dans le cadre de l'examen d'une initiative émanant de Mme Goll, la commission a chargé un groupe de travail d'étudier sous quelle forme il serait possible, et judicieux, d'inscrire dans la constitution un droit au mini- mum vital. Dans ce contexte se pose évidemment la question de savoir comment améliorer l'harmonisation des lois canto- nales concernant l'assistance sociale.
Les différentes questions abordées par l'initiative sont déjà discutées aujourd'hui, mais sur la toile de fond du recours à l'outil législatif plutôt que constitutionnel: aussi ne serait-il sans doute guère opportun de chercher maintenant à amen- der la constitution. Par ailleurs, caractérisée par l'absence
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d'unité de matière, l'initiative contient de toute façon des pro- positions trop différentes par nature pour qu'il soit possible d'y répondre au moyen d'un acte législatif unique.
C'est donc plutôt un appel aux autorités fédérales qu'il faut y voir, les exhortant à se préoccuper encore davantage de ces volets ô combien délicats de l'action sociale.
Präsidentin: Herr Zisyadis hat den Ordnungsantrag, dieses Geschäft sei in Kategorie III zu behandeln, bereits am 2. Juni 1994 (5. Sitzung) begründet. Sie haben den Ordnungsantrag abgelehnt.
Antrag der Kommission
Mit 13 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die Kom- mission, der Initiative keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
Par 13 voix sans opposition et avec 7 abstentions, la commis- sion propose de ne pas donner suite à l'initiative.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
94.031
Militärische Bauten (Bauprogramm 1994) Ouvrages militaires (Programme de constructions 1994)
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. März 1994 (BBI II 569) Message et projet d'arrêté du 23 mars 1994 (FF II 549)
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Bürgi Jakob (C, SZ), Berichterstatter: In seiner Botschaft vom 23. März 1994 über militärische Bauten beantragt der Bundes- rat Verpflichtungskredite von insgesamt 195,48 Millionen Franken. Nachdem die fünf Subkommissionen die wichtig- sten Objekte besichtigt hatten, befasste sich die Sicherheits- politische Kommission an ihrer Plenarsitzung vom 3. Mai 1994 eingehend mit dieser Botschaft, die Ihnen heute zur Beratung vorgelegt wird. Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diesem Kredit zuzustimmen. Finanzielle Rahmenbedingungen: In den letzten Jahren ist der Anteil der Bauten an den gesamten militärischen Investitionen stark zurückgegangen, nämlich von 469,9 Millionen Franken im Jahre 1989 auf 73 Millionen Franken im Jahre 1993. Diese massive Ausgabenverminderung bei den militärischen Bau- ten ist darauf zurückzuführen, dass beim EMD die Zahlungs- kredite mehrfach gekürzt wurden. In den letzten zwei Jahren haben die Berichterstatter der Sicherheitspolitischen Kommis- sion darauf hingewiesen, dass diesem Trend dringend entge- gengewirkt werden muss, weil dadurch die Ausbildungsquali- tät unserer Armee ernsthaft gefährdet wird.
Der nun vorliegende Verpflichtungskredit markiert eine Trend- wende. Wichtig aber ist, dass dieser Kurs in den kommenden Jahren eingehalten wird, so dass die «Armee 95» mit den für ihren Auftrag notwendigen Infrastrukturen versehen werden kann, denn die neuen Waffensysteme erfordern Werkstätten und Ausbildungsinfrastrukturen, die den erhöhten techni- schen Anforderungen angepasst sind. Auch eine verkleinerte Armee wird weiterhin einen Bedarf an Bauten haben, die ein- fach im Unterhalt und im Betrieb sind. Dabei sollen beste-
hende Anlagen rationell genutzt und Umweltschutz- und Raumplanungsaspekte berücksichtigt werden.
Wichtig ist auch, dass freigewordene Räume verwendet wer- den, indem Möglichkeiten geprüft werden, diese zu geringe- ren Kosten den neuen Bedürfnissen anzupassen. So könnte in Rümlang die stillgelegte, modern eingerichtete Fabrikati- onsanlage der Oerlikon-Bührle AG zu einem sehr günstigen Preis erworben werden. Die Liegenschaft bietet gute Möglich- keiten, die Bedürfnisse des Flughafenbataillons 42 abzu- decken. In bezug auf die Flugplätze liegt das Areal standort- mässig optimal.
Die Kommission begrüsst, dass in Sarnen die revisionsbedürf- tige Ölfeuerung durch eine Holzschnitzelheizung ersetzt wird. Andererseits bemängelt sie, dass der gute schweizerische Baustoff Holz bei den militärischen Bauten zuwenig eingesetzt wird.
Bauten für das Kampfflugzeug F/A-18: Für diese Bauten wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt 62,35 Millionen Fran- ken benötigt, wobei der grösste Teil auf den Militärflugplatz Payerne entfällt. Diese Bauvorhaben gehören zu den Investi- tionen im Umfang von 250 Millionen Franken, welche in der Botschaft zur Beschaffung von 34 Kampfflugzeugen F/A-18 genannt wurden. Diese erste Etappe hat Priorität, weil die erste F/A-18-Staffel im Frühjahr 1997 auf dem Flugplatz Payerne stationiert wird. Weitere Kreditanträge werden im Rahmen der Bauprogramme 1995 und 1996 folgen. Mit dem beantragten Kredit sollen verschiedene Bauvorhaben finanziert werden. Drei davon möchte ich speziell erwähnen:
Der Ausbau der Halle 5 für die Ausbildung der Fliegertrup- pen am Kampfflugzeug F/A-18 für 6,85 Millionen Franken: Die- ses Gebäude soll zu einem eigentlichen Ausbildungszentrum mit modernen Unterhaltssimulatoren, Theoriesälen und Räumlichkeiten für die gruppenweise Ausbildung an einzel- nen Flugzeugkomponenten umgebaut werden.
Der Bau von acht Einstellzellen für Kampfflugzeuge F/A-18 für 19,8 Millionen Franken: Diese Einstellzellen ermöglichen es, die Flugzeuge wettergeschützt bereitzustellen, wodurch Störungsanfälligkeiten reduziert werden können. Die bereits bestehenden Zellen werden weiterhin für die Bereitstellung der Kampfflugzeuge Tiger benutzt.
Der Bau eines Simulatorgebäudes zum F/A-18 für 22,7 Mil- lionen Franken: Diese hochtechnische Anlage erfordert ein ei- genes Gebäude mit einem kugelförmigen Dom von 12 Metern Durchmesser. Auf diesem Projekt lastet ein enormer Zeitdruck in bezug auf die Fertigstellung, weil die Anlage auf den 1. Fe- bruar 1997 betriebsbereit sein muss. Dies bedingt, dass An- fang August 1994 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Zur Umnutzung des Artillerie- und Festungswerkes Hondrich: Die Artillerie- und Festungsanlage Hondrich bei Spiez ist heute nicht mehr in Betrieb, und es ist vorgesehen, sie neu als eine Munitionsspreng- und Messanlage zu nutzen, denn die Herstellung immer komplexerer Munitionen bedingt eine ent- sprechende Testinfrastruktur. Aus Sicherheits- und Umwelt- schutzgründen müssen jedoch Versuche im Freien oder in of- fenen Anlagen vermieden werden. Auf einen Neubau wurde aber aus Kostengründen verzichtet. Die Gruppe für Rüstungs- dienste hat deshalb verschiedene Standorte geprüft, die für eine solche Anlage in Frage kommen. Dabei stellte sich her- aus, dass die Festungsanlage Hondrich alle Anforderungen in bezug auf den Standort und die Eignung für eine Umnutzung in eine Munitionsspreng- und Messanlage besonders gut er- füllt.
Dieses Vorhaben hat von Anfang an lebhafte Widerstände bei den Gemeindebehörden und in der Bevölkerung ausgelöst Zwischen den betroffenen Stellen fand ein reger Briefwechsel statt. Darin wurden Bedenken geäussert in bezug auf die Si- cherheit der Anlage, die sich in einer Wohnzone befindet, in bezug auf die Zufahrtsstrasse und auf einen allfälligen späte- ren Ausbau ohne das Einvernehmen der Betroffenen. Die Kommission hat deshalb anlässlich ihrer Objektbesichtigung den Gemeindepräsidenten von Spiez sowie einen Vertreter der Anwohnerschaft angehört. Aus diesen Gesprächen ging hervor, dass die einheimische Bevölkerung vor allem befürch- tet, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Aus diesem
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Seduta
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Datum 17.06.1994 - 08:00
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