PTT. Gestion et compte 1993
752
N
31 mai 1994
ebenfalls vorwärtsbringen. Man versucht, Gemeinsamkeiten zu finden, man versucht, Lösungen zu erarbeiten. Das ist müh- sam, das ist nicht einfach, das braucht viel Zeit. Aber mit die- sen Gesprächen ist es gelungen, unsere Energiepolitik in et- was ruhigere Bahnen zu lenken. Ich weiss, verschiedene Leute möchten auch weiterhin, dass die Energiepolitik im Mit- telpunkt der politischen Diskussion steht und dass man sich gegenseitig in Grabenkämpfen neutralisiert. Das wollen wir nicht. Das wollen Sie nicht - ich danke Ihnen für Ihre mimische Antwort. Wir wollen Lösungen erarbeiten. Wir wollen vorwärts- kommen. Wir wollen Resultate erzielen.
In diesem Sinne halte ich fest, dass wir daran sind, eines der zahlreichen Konzepte und Szenarien zu realisieren, welches wir vor 1990 erarbeitet haben, und mit Ihrer Unterstützung werden wir die Ziele des Aktionprogramms «Energie 2000» erreichen. In bezug auf die Sprache vor den Abstimmungen und die Sprache nach den Abstimmungen, Herr Meier Hans, werden wir uns am nächsten Montag unterhalten und werden von un- serer Seite auch die Möglichkeit haben, gewisse Dinge klarzu- stellen. Sie sagen immer wieder, wir sollen kämpfen wie die Löwen. Beim Abstimmungskampf kämpft man, und dann muss man natürlich auch beissen. Sie können in bezug auf diese N 9 entscheiden, wie Sie wollen, aber eines muss ich Ih- nen sagen: Sie müssen auch wissen, dass es aus ökologi- schen Gründen darum gehen muss, hier Lösungen zu finden, die im Interesse des Umweltschutzes sind. Auch hier: Rendez- vous am nächsten Montag.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, dass Sie unser Departement unterstützt haben, und wenn Sie uns etwas mehr Mittel geben, Herr Meyer Theo, werden wir noch mehr leisten können. Die Mittel diktieren unsere Möglichkeiten.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
94.018
PTT. Geschäftsbericht und Rechnung 1993 PTT. Gestion et compte 1993
Bericht des Bundesrates vom 20. April 1994 Rapport du Conseil fédéral du 20 avril 1994
Beschlussentwürfe siehe Seite 88 des Berichtes Projets d'arrêtés voir page 88 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, 3030 Berne
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Allgemeine Aussprache - Débat général
Dünki Max (U, ZH), Berichterstatter: Die Prüfung des PTT- Geschäftsberichtes erfolgt sowohl durch die Finanzkommis- sion als auch durch die GPK Die GPK nimmt nur zum Bundes- beschluss A Stellung, obwohl der eigentliche Geschäftsbe-
richt eng mit den Zahlen der Jahresrechnung verbunden ist. Text und Zahlen kann man nicht voneinander trennen. Bezüg- lich des Rechnungsergebnisses will ich seitens der GPK nur folgendes sagen: Die PTT-Betriebe haben ein kleines Wunder vollbracht und im letzten Jahr 191 Millionen Franken Über- schuss erwirtschaftet. Dies wurde dank drastischen Einspa- rungen möglich. Der Umsatz, vor allem beim Postverkehr, nahm bekanntlich ab.
Die GPK hat sich dieses Jahr mit einem Schwerpunktthema befasst, nämlich mit der Deregulierung und Konkurrenz beim Fernmeldewesen und beim Briefverkehr. Wir können Ihnen hier wie folgt rapportieren:
Die Post befördert jährlich rund 3,6 Milliarden Briefpostsendun- gen sowie 1,2 Milliarden Zeitungen und Zeitschriften. Nach den gegenwärtig geltenden Gesetzesbestimmungen hat sie das ausschliessliche Recht, offene und verschlossene Briefe, Kar- ten mit schriftlichen Mitteilungen und andere verschlossene Sendungen bis 5 Kilo zu befördern. Obwohl in den letzten Jah- ren Konkurrenzunternehmen entstanden, hat die Post bei der Inlandbeförderung adressierter Briefpost nach wie vor ein fakti- sches Monopol. Konkurrenz besteht bei den unadressierten Sendungen sowie bei den Zeitungen und Zeitschriften, die nicht dem Postregal unterstehen. Bei den regalpflichtigen Sen- dungen wie bei den Schnellpostsendungen sind Verkehrsan- teile verlorengegangen. Schliesslich entsteht bei der Briefpost durch innerbetriebliche Konkurrenz eine Substitution, weil im- mer mehr Mitteilungen per Fax übermittelt werden.
Wesentlich zum Nachteil der Post geändert hat sich in den letz- ten Jahren der internationale Postverkehr. Nach den gelten- den Vorschriften des Weltpostvereins ist das Remailing unter Postverwaltungen verboten. Diese Weisung wird allerdings stark unterlaufen. So sammeln Remailer aus der Schweiz hier Sendungen ein und übergeben sie einer ausländischen Post- verwaltung mit günstigen Tarifen zur Weiterleitung an das Be- stimmungsland. Angesprochen werden vorwiegend Gross- kunden.
Zur Entwicklung im europäischen Rahmen: Die EU hat 1992 ein Grünbuch Post ausarbeiten lassen, das die Entwicklung und Durchführung des Postdienstes im EU-Binnenmarkt auf- zeigen soll. Die Generaldirektion des Postdepartementes hat darauf mit der Einsetzung einer Kommission Europastrategie der Post unter der Leitung von Professor Hans Schmid rea- giert Diese Kommission schlägt in ihrem Schlussbericht vor, bei der adressierten Briefpost sei die Regalhoheit bis zum Ge- wicht von 500 Gramm und bei der Paketpost bis zu 2 Kilo bei- zubehalten. Ohne dieses Regal wäre es nicht möglich, die lan- desweite Grundversorgung zu gewährleisten. Nicht unter das Regal würden weiterhin die Zeitungen und Zeitschriften fallen, doch wären sie dem neuen Begriff «Pflichtbereich» zuzuwei- sen. Diese Zuweisung erfolgt vor allem aus politischen Grün- den, weil die Bemessung der Zeitungstaxen nach wie vor in den übergeordneten Zusammenhang der Presseförderung gestellt werden soll. Im Bereich der Briefpost können nach den Vorschlägen dereguliert werden: alle Sendungen über 2 Kilo, alle Schnellpostsendungen, der gesamte internatio- nale Postverkehr, alle neuen Dienste sowie elektronisch er- brachte Dienstleistungen in den Poststellen. Die Arbeit der Kommission bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines neuen Postgesetzes zur Deregulierung des schweizerischen Fernmeldewesens.
Das vom Parlament am 21. Juni 1991 verabschiedete Fern- meldegesetz bringt dem schweizerischen Fernmeldewesen eine Liberalisierung des Marktes für Teilnehmeranlagen und Datendienste, behält aber ausdrücklich das Telefondienst- und Netzmonopol bei. Es soll gewährleisten, dass die Fern- meldebedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft in allen Landesteilen zuverlässig, preiswert und nach gleichen Grund- sätzen befriedigt werden können. Dieses Ziel soll mit fünf In- strumenten erreicht werden: Leistungsauftrag PTT, Monopol über Infrastruktur und Telefondienst, Trennung der Infrastruk- tur von Rundfunk und Telecom, Wettbewerb bei den übrigen Diensten und den Teilnehmeranlagen sowie Erteilen einer technischen Zulassungspflicht. Die PTT spielen in diesem Re- gelwerk die Drehscheibe und erfüllen die zentrale Aufgabe zur Erreichung des Zieles des Fernmeldegesetzes.
PTT. Geschäftsbericht und Rechnung 1993
753
Die Regelung entspricht dem Stand des politischen Konsen- ses von 1991. Sie war zu jenem Zeitpunkt weitgehend mit dem EG-Recht koordiniert.
Die Entwicklung im Fernmeldebereich, einem ausgesproche nen Wachstumsmarkt, verläuft rasant. Die Erträge der PTT aus dem internationalen Geschäft sinken aber. Auf institutio- neller Ebene sind Tendenzen zur Liberalisierung und zur Ver- schmelzung von Rundfunk, Telecom und Informatik feststell- bar. Zudem wird der Telecom-Markt immer internationaler. Es gibt Problemfelder. Das Fernmeldegesetz lässt zuwenig differenzierte Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse zu. Mittel- bis langfristig gefährdet die Regelung des Fernmelde- gesetzes die Finanzierbarkeit der flächendeckenden Grund- versorgung.
Im internationalen Umfeld wurde und wird seit der Verabschie- dung des Fernmeldegesetzes die Liberalisierung weiterge- führt. Auch die Schweiz muss mit dieser Entwicklung mithalten und für eine auf ihre Verhältnisse abgestimmte und ihren Be- dürfnissen entsprechende Weiterentwicklung der Fernmelde- ordnung sorgen. Zur Diskussion steht zum Beispiel eine Fern- meldegesetzrevision mit gezielter Marktöffnung und neuen Mechanismen zur Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung, damit die Fernmeldebedürfnisse von Be- völkerung und Wirtschaft in allen Landesteilen zuverlässig, preiswert und nach gleichen Grundsätzen befriedigt werden können. Daneben läuft die Revision des PTT-Organisationsge- setzes zur Verbesserung der Situation im neuen Umfeld.
Noch zur Reform der PTT: Eine gezielte Marktöffnung muss mit einer Entflechtung und Reorganisation der PTT-Betriebe einhergehen. Dies ist unter den aktuellen Bedingungen - wie Staatsunternehmungen, verwaltungsrechtliche Kundenbezie- hungen, Gesetzmässigkeitsprinzip, starre Tarifregelungen, Beamtenstatut, starre Finanzregelungen usw. - schwierig. Ein Gutachten von Professor Knapp von der Universität Genf kommt zum Schluss, dass im Rahmen von Artikel 36 der Bun- desverfassung für die PTT verschiedene Rechtsformen mög- lich seien. Es ist für die schweizerische Volkswirtschaft ent- scheidend, dass eine wettbewerbsfähige Telecom PTT am Markt flexibel agieren und ihre Kräfte gezielt einsetzen kann. Ist dies nicht der Fall, gefährdet sie ihre internationale Spitzen- funktion.
Im Rahmen eines Seminars haben wir uns intensiv mit der Re- organisation der PTT befasst. Es ist vorgesehen, die PTT zu privatisieren. Voraussichtlich werden sie in eine spezialgesetz- liche Aktiengesellschaft umgewandelt, und zwar mit einer Be- teiligung des Bundes von mehr als 50 Prozent. Die Funktion des Parlaments bei diesem Modell ist noch nicht klar. Wer übt die Funktion der Generalversammlung aus? Parlament, Bun- desrat oder sogar Departement? Eine ganze Reihe weiterer Fragen muss noch geklärt werden: die Aufgabenabgrenzun- gen zwischen Post und Telecom, die Abgeltung gemeinwirt- schaftlicher Leistungen, die Stellung der Postautomobilbe- triebe. Wohin fliessen die Finanzströme?
Zum Personalstatut: Nach meiner persönlichen Meinung ist es bedauerlich, dass sowohl die PTT als auch die SBB beim Personalrecht eigene Wege gehen wollen. Der Verwaltungsrat wird dem Bundesrat voraussichtlich noch im Sommer 1994 ei- nen Antrag über das weitere Vorgehen stellen, wobei nur Massnahmen vorgesehen sind, für welche Gesetzesänderun gen ausreichen.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Rat ein- stimmig die Genehmigung des Bundesbeschlusses A über die Geschäftsführung des Bundesrates im Bereich der PTT- Betriebe im Jahre 1993.
Bei dieser Gelegenheit danken wir dem Verwaltungsrat, der Generaldirektion und dem gesamten Personal für den gelei- steten Einsatz im Dienste des Regiebetriebes. Ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre es nicht möglich gewe- sen, statt eines geplanten Defizits einen doch erklecklichen Überschuss zu erwirtschaften. Alle haben das Ihre dazu beige- tragen. Diese Motivation verdient auch unsere Anerkennung. Wir wünschen den Verantwortlichen in Zukunft ein gutes Fin- gerspitzengefühl.
Zuviel Leistungsabbau und ständige Preisaufschläge könnten sich als ein Bumerang auswirken und der Bevölkerung in den
falschen Hals geraten. Wenn die PTT privatisiert werden sol- len, brauchen sie das Vertrauen des Schweizervolkes. Wenn die Kunden durch unverhältnismässige Massnahmen verär- gert werden, dann werden sie Widerstand leisten. Vor allem empfehlen wir, den guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sorge zu tragen. Sie sind das Fundament einer erfolgreichen Betriebsführung. Gute Köpfe an der Spitze des Unternehmens sind unentbehrlich. Ihre Entscheide müssen aber auch unten verstanden und getragen werden.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Präsidentin: Am Schluss der heutigen Sitzung nehmen wir nun noch von unserer Kollegin Elisabeth Zölch Abschied, die im vergangenen Monat glanzvoll in die Exekutive des Kantons Bern gewählt worden ist. Zu ihrem grossen Erfolg gratulieren wir ihr herzlich. (Beifall)
Elisabeth Zölch gehörte während sieben Jahren dem Natio- nalrat an. Während dieser Amtszeit hat sie insbesondere zu ju- ristischen Debatten nachhaltige Beiträge geleistet, sich aber auch in bildungs- und kulturpolitischen Diskussionen einfluss- reich engagiert. Sie hat die parlamentarische Gruppe Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie gegründet und ge- leitet. Während zwei Jahren präsidierte unsere Kollegin die Staatspolitische Kommission, welche mit der Parlamentsre- form beauftragt worden war.
Wir danken Frau Zölch ganz herzlich für ihre vielfältigen Lei- stungen und wünschen ihr viel Freude und Erfolg als berni- sche Volkswirtschaftsdirektorin. (Beifall)
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr La séance est levée à 13 h 05
8-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
PTT. Geschäftsbericht und Rechnung 1993
PTT. Gestion et compte 1993
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.018
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
31.05.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
752-753
Page
Pagina
Ref. No
20 024 080
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.