Interpellation Gemperli
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93.3497
Interpellation Gemperli Empfang von S plus in der Ostschweiz Réception de la chaîne S plus en Suisse orientale
Wortlaut der Interpellation vom 7. Oktober 1993
Am 25. September 1993 ist der neue Schweizer Fernsehkanal S plus auf Sendung gegangen. Das neue, vorwiegend deutschsprachige Programm S plus soll vor allem Sport- und Unterhaltungssendungen sowie Beiträge beinhalten, welche die Zusammenarbeit zwischen den Sprachregionen fördern und das Verständnis für die Anliegen Europas wecken. Der Ausbau der Verbreitungseinrichtungen soll entsprechend den finanziellen Mitteln, den frequenztechnischen Möglichkeiten und den Lieferfristen für sendetechnische Anlagen schritt- weise erfolgen.
Es steht fest, dass zurzeit in der Ostschweiz der Empfang über das Sendernetz nicht möglich ist, weil offenbar die erforderli- chen Frequenzen nicht freigegeben wurden. Im betroffenen Gebiet ist der Empfang lediglich über das Gemeinschaftsan- tennen-Zubringernetz der PTT möglich.
Ich frage daher den Bundesrat an:
Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Verbreitung des S-plus-Programms über das Sendernetz auch in der Ost- schweiz zu garantieren?
Welcher Zeitraum ist für die Verbesserungsmassnahmen notwendig?
Texte de l'interpellation du 7 octobre 1993
La nouvelle chaîne de télévision S plus émet depuis le 25 septembre 1993. Diffusant un programme en langue alle- mande surtout, elle doit avant tout offrir des émissions sporti- ves et des émissions de divertissement tout en contribuant à promouvoir la coopération entre les régions linguistiques et à éveiller l'intérêt des téléspectateurs pour les questions euro- péennes. L'aménagement des équipements de diffusion doit se faire progressivement, en fonction des moyens financiers, des fréquences disponibles et des délais de livraison des ins- tallations émettrices.
Pour l'instant, la Suisse orientale ne peut pas recevoir ce pro- gramme par le réseau des émetteurs, car les fréquences né- cessaires n'ont manifestement pas été accordées. Dans la ré- gion en question, la réception n'est possible que par le réseau d'appoint des antennes collectives des PTT.
Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral:
Quelles sont les mesures qui ont été prévues pour garantir la diffusion du programme S plus en Suisse orientale par le ré- seau des émetteurs?
Combien de temps faudra-t-il pour les réaliser?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Onken, Rüesch, Schmid Carlo, Schoch, Schüle, Uhlmann (6)
Gemperli Paul (C, SG): Ich will mich angesichts der fortge- schrittenen Zeit kurz fassen. Es handelt sich ja zugegebener- massen auch nicht um ein weltbewegendes Problem, aber es geht doch um eine Frage, die in der Ostschweiz einigen Unwil- len erregt hat. Wie Sie wissen, ist das Fernsehprogramm S plus am 25. September 1993 auf Sendung gegangen. Der Bundesrat hatte im Vorfeld die SRG beauftragt, nach Möglich- keit ein sprachregional aufteilbares Fernsehprogramm zu ver- anstalten, das einerseits über den PTT-Programmverteildienst GAZ, also Gemeinschaftsantennenzubringer, und die ange- schlossenen Kabelnetze, andererseits über terrestrische Füll- sender verbreitet werden soll.
Das neue Programm S plus soll vor allem Sport- und Unterhal- tungssendungen sowie Beiträge beinhalten, die die Zusam-
menarbeit zwischen den Sprachregionen fördern und das Ver- ständnis für die Anliegen Europas wecken. Die SRG wurde ausserdem verpflichtet, konzessionierten Veranstaltern Sen- deplätze im Programm einzuräumen.
Nun zeigt es sich, dass nördlich der Alpen, östlich der Linie Basel-Luzern, zurzeit die Frequenzen für die terrestrische Ver- breitung von S plus fehlen. Aufgrund internationaler Fre- quenzabkommen stehen sie dem Fernsehen nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen frühestens 1997 zur Ver- fügung. Man hat auch schon gesagt, dass der Termin 1997 wahrscheinlich nicht eingehalten werden könne. Bis es soweit ist, wird in den betroffenen Gebieten S plus ausschliesslich über die Kabelnetze verbreitet. In dieser Beziehung sind zwar in letzter Zeit einige Fortschritte erzielt worden. Beispielsweise konnte das St. Galler Rheintal angeschlossen werden. Aber es bleibt nach wie vor die Tatsache bestehen, dass die Ost- schweiz, relativ gesehen natürlich, immer noch schlecht ver- kabelt ist. Das hat damit zu tun, dass die ausländischen Sen- der Deutschland und Österreich relativ gut in die Ostschweiz einstrahlen und dort empfangen werden können.
Nach meiner Auffassung sollte alles darangesetzt werden, dass auch die Ostschweiz einen Versorgungsgrad erhält, der mit jenem anderer Landesgegenden vergleichbar ist. Es macht wenig Sinn, eine neue Konzession für ein viertes Pro- gramm zu erteilen, wenn dieses nachher in der Schweiz nicht überall empfangen werden kann. Gerade angesichts der zur- zeit in Gang befindlichen Entwicklung im Mediensektor scheint es mir doppelt wichtig zu sein, dass für schweizerische Programme ebenfalls ein hoher Versorgungsgrad vorhanden ist.
Herr Bundesrat Ogi kann die Versorgungskarte noch selber ansehen. Wenn Sie die Karte der Schweiz betrachten, dann stellen Sie einfach fest, dass die Ostschweiz für S plus, terre- strisch jedenfalls, weitgehend noch Terra incognita ist.
Ich wäre Ihnen daher dankbar für die Beantwortung meiner beiden Fragen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich weiss, dass diese Frage für die Ost- schweiz wichtig ist, und wir werden uns der Sache auch an- nehmen.
Zunächst kann ich Ihnen folgendes sagen. Das neue SRG- Programm S plus wird über den PTT-Gemeinschaftsanten- nenzubringer (GAZ) den Kabelbetreibern zugeführt und er- gänzend über konventionelle Fernsehsender verbreitet. Da- durch wurden vom Start weg, das wussten wir, nur 80 Prozent der Schweizer Haushalte erreicht. Wegen fehlender Sendefre- quenzen wird S plus in der Ostschweiz derzeit ausschliesslich über die entsprechend ausgerüsteten Kabelnetze verbreitet und erreicht dort nur gut 40 Prozent der Haushalte - also in der Schweiz insgesamt 80 Prozent, in der Ostschweiz 40 Prozent der Haushalte.
Um die Versorgung der Ostschweiz nachhaltig zu verbessern, müsste ein S-plus-Sender auf dem Säntis installiert werden. Dies ist jedoch nicht möglich, weil keine geeignete Frequenz frei verfügbar ist. Verfügbar sind lediglich bestimmte Sendeka- näle, auf denen jedoch aufgrund des Stockholmer Wellen- plans von 1961 die militärische Verwendung den Vorrang hat. Von diesem Vorrecht macht heute namentlich die Nato in Deutschland Gebrauch.
Durch Verhandlungen des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und der PTT mit deutschen Stellen konnte bisher er- reicht werden, dass die Nato auf zwei Fernsehkanäle verzich- tet. Leider eignen sich die vorgeschlagenen Kanäle nur schlecht für den exponierten und weit nach Deutschland hin- ein strahlenden Sender auf dem Säntis. Daher hat die Schweiz weitere politische Vorstösse auf internationaler Ebene unter- nommen, um eine bessere Frequenz nutzen zu können. Dane- ben prüfen wir auch andere Lösungen, wie z. B. das Ausrüsten der bestehenden kleineren Sender mit S plus. Aber da diese Sender vergleichsweise wenig Empfänger versorgen, brächte das bestensfalls punktuelle Verbesserungen. Das Bakom und die PTT werden jedoch alles daransetzen, um die Empfangssi- tuation in der Ostschweiz so rasch wie möglich - nicht erst 1997 - spürbar zu verbessern. Wir sind auf dem Weg. Wir kön- nen Probleme nicht von heute auf morgen lösen, geben uns
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Politique des transports. Interpellations
aber allergrösste Mühe. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir im St. Galler Rheintal, seitdem Sie hier intervenierten, Verbes- serungen erreicht haben. Es ist unser Ziel, auch für den Emp- fang von S plus rasch weitere Verbesserungen zu erreichen.
Gemperli Paul (C, SG): Ich anerkenne die Bemühungen zur Verbesserung der bestehenden Situation. Diesbezüglich kann ich mich befriedigt erklären. Hingegen muss ich nach wie vor sagen, dass der Versorgungsgrad zweifellos noch ver- bessert werden muss.
Präsident: In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit beantrage ich Ihnen, das Geschäft 93.055, «Radioaktive Abfälle. Zwi- schenlager», auf nächste Woche zu verschieben. Ist der Herr Kommissionspräsident einverstanden?
Schallberger Peter-Josef (C, NW): Ich bin selbstverständlich einverstanden. Es scheint mir wichtig, dass wir die Vorlage in einem Zug behandeln können.
93.3207
Motion des Nationalrates (Bürgi) Erlass der Wasserzinsen für Kleinkraftwerke Motion du Conseil national (Bürgi) Exemption de la redevance pour les petites usines hydrauliques
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1993 Das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasser- kräfte (Stand 1. Januar 1991) wird wie folgt geändert: Der Artikel 49 wird ergänzt, neuer Absatz 5:
«Für Wasserkraftwerke mit weniger als 1000 Kilowatt Bruttolei- stung ist der Wasserzins zu erlassen. Im Bereich von 1000 bis 2000 Kilowatt ist höchstens ein linearer Anstieg bis zum Bun- desmaximum vorzusehen. »
Texte de la motion du 4 octobre 1993
La loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques (état au 1er janvier 1991) est modifiée comme il suit:
L'article 49 est complété par un alinéa 5, dont voici la teneur: «Les usines d'une puissance brute inférieure à 1000 kilowatts sont exemptées de la redevance. Pour celles dont la puis- sance s'échelonne entre 1000 et 2000 kilowatts, il convient de prévoir, au plus, une augmentation linéaire ne dépassant pas le maximum admis par les prescriptions fédérales.»
Zimmerli Ulrich (V, BE), Berichterstatter: Es ist kein grosses, aber doch ein recht wichtiges Geschäft. Der Nationalrat über- wies am 4. Oktober 1993 eine Motion zum Problem des Erlas- ses der Wasserzinsen für Kleinkraftwerke. Der Nationalrat be- schloss, den Artikel 49 des Bundesgesetzes über die Nutzbar- machung der Wasserkräfte zu ändern, und zwar so, dass für Wasserkraftwerke mit weniger als 1000 Kilowatt Bruttoleistung der Wasserzins zu erlassen sei und im Bereich von 1000 bis 2000 Kilowatt höchstens ein linearer Anstieg bis zum Bundes- maximum vorzusehen sei.
Das Pikante an dieser Motion war, dass sie von 101 Mitglie- dern des Nationalrates mitunterzeichnet worden war, dann aber von nur 41 Nationalrätinnen und Nationalräten überwie- sen wurde, allerdings einstimmig, was auf eine nicht gerade grosse Präsenz im Nationalratssaal schliessen lässt. Das soll gegen Ende der Sitzung gelegentlich vorkommen!
Nun, wir haben uns in unserer Kommission mit dem Anliegen befreunden können. Uns hat aber vor allem das überzeugt, was Herr Bundesrat Ogi bereits vor dem Nationalrat ausge- führt hatte, dass man nämllich mit dieser Motion wirklich of- fene Türen einrennt. Herr Bundesrat Ogi hat bereits im Natio- nalrat darauf aufmerksam gemacht, dass das Anliegen ja im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbar- machung der Wasserkräfte aufgenommen werde, und das ist auch so. Der neue Artikel 66 der Vorlage, die in die Vernehm- lassung gegangen ist, nimmt das Anliegen auf, und zwar hun- dertprozentig, mit dem kleinen Unterschied, dass es etwas besser formuliert ist als in der Motion des Nationalrates.
Dieser Umstand hat uns dazu geführt, Ihnen einstimmig zu be- antragen, diese Motion als Postulat beider Räte zu überwei- sen, in der Überzeugung, dass natürlich diese Revision fortge- führt und dass in der Vorlage dieser Artikel übernommen wird. Ich wäre Herrn Bundesrat Ogi sehr dankbar, wenn er zuhan- den der Materialien - oder zuhanden der Geschichte, wie er sich auszudrücken pflegt - noch eine entsprechende Erklä- rung abgeben würde.
Ogi Adolf, Bundesrat: Ich kann zuhanden der Materialien das, was Herr Zimmerli soeben gesagt hat, voll unterstützen. Im üb- rigen hat der Bundesrat immer die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt, dies aus den Gründen, die Herr Zim- merli bereits erwähnt hat.
Ich bitte Sie also, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Danioth Hans (C, UR): Ich bestreite den Antrag auf Umwand- lung in ein Postulat beider Räte selbstverständlich nicht; ich möchte nur zur Bekräftigung dieses Versprechens darauf hin- weisen, dass wir es hier mit einem Relikt aus der Zeit des Kampfes um das neue Gewässerschutzgesetz zu tun haben. Damals beklagten ja die 700 Kleinkraftwerkbesitzer, dass sie mit den relativ starren Regeln und hohen Restwassermengen keine adäquaten Lösungen mehr finden könnten. Wenn jetzt über die Entlastung beim Wasserzins eine wirtschaftliche Lö- sung gesucht wird, tragen wir einem Anliegen Rechnung, das damals auch im Abstimmungskampf unbestritten blieb. Ich hoffe, dass die Umwandlung in ein Postulat nicht dazu führt, dass der Vorstoss in eine noch tiefere Schublade gerät, sondern dass er tatsächlich in die Revision des Bundesgeset- zes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte einfliesst.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3401
Interpellation Bloetzer Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes Extension du réseau des routes principales
Wortlaut der Interpellation vom 21. September 1993
Seit längerer Zeit wird die Erweiterung des schweizerischen Hauptstrassennetzes geprüft. Die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Massnahme sind ohne Zwei- fel gegeben.
Es ist unbestritten, dass im Berggebiet grosse und dringende Investitionen anstehen, um die notwendige Sicherheit der Strassen zu gewährleisten; insbesondere leiden in den Ge- birgskantonen die Bevölkerung und die Gäste ganzer Tal- schaften und bedeutender Fremdenverkehrsorte unter völlig ungenügender Sicherheit der Zufahrtsstrassen.
Die Kantone alleine sind nicht in der Lage, diese Investitionen zu tätigen. Es ist dies vielmehr eine Aufgabe, die vom Bund und von den Kantonen gemeinsam erfüllt werden muss.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gemperli Empfang von S plus in der Ostschweiz Interpellation Gemperli Réception de la chaîne S plus en Suisse orientale
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3497
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1994 - 15:00
Date
Data
Seite
195-196
Page
Pagina
Ref. No
20 024 023
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