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Motion Küchler
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Motion Küchler Mehrwertsteuer. Sondersatz für touristische Leistungen Taxe à la valeur ajoutée. Taux particulier applicable aux prestations touristiques
Wortlaut der Motion vom 29. November 1993
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten, gestützt auf Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, einen Erlass vorzulegen, der gleichzeitig mit dem Wechsel zur Mehrwertsteuer die Anwendung eines reduzierten Satzes für touristische Leistungen vorsieht.
Texte de la motion du 29 novembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé, comme l'y autorise l'article 8ter des dispositions transitoires de la constitution, de présenter aux Chambres un projet qui prévoira l'imposition des presta- tions touristiques à un taux réduit lors du passage à la taxe sur la valeur ajoutée.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Bisig, Bloetzer, Bühler Robert, Cavadini Jean, Cavelty, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Gadient, Iten Andreas, Kündig, Loretan, Mar- tin Jacques, Morniroli, Rhyner, Schallberger, Seiler Bernhard, Ziegler Oswald
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Küchler Niklaus (C, OW): Der Tourismus zählt in der Schweiz zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen, und seit 1992 er- brachte er rund 10 Prozent der Exporteinnahmen. Er stand so- mit an dritter Stelle der schweizerischen Exportindustrie, noch vor der Textil- und der Uhrenindustrie.
Der eigentliche Exportanteil beim Schweizer Tourismus be- trägt rund 61 Prozent; von 20,8 Milliarden Franken Gesamtein- nahmen des Tourismus stammen nämlich 12,7 Milliarden Franken aus dem Ausland. Tourismus ist also ganz eindeutig Exportwirtschaft, d. h., seine Leistungen werden in erhebli- chem Masse durch Ausländer konsumiert, wie dies Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung als Vor- aussetzung für einen Sondersatz fordert.
Als arbeitsintensive Dienstleistungsbranche schafft der Touris- mus in unserem Land rund 360 000 Arbeitsplätze. In der Schweiz ist ungefähr jeder zehnte Erwerbstätige direkt oder in- direkt in dieser Branche beschäftigt, in den Berggebieten so- gar jeder dritte. Tourismus hat also eine gewaltige volkswirt- schaftliche Dimension. Der Tourismus und mit ihm die Hotelle- rie stellen gerade für die wirtschaftlich schwachen Regionen - vor allem die Bergregionen - die wichtigste Erwerbsquelle dar.
Der Preis des touristischen Angebots stösst aber in der Schweiz bereits heute an eine kritische Obergrenze, d. h., die Abwanderungen ins Ausland nehmen zu. Die Zahl der Hotel- übernachtungen geht demzufolge laufend zurück. Alleine im Jahre 1993 hat die Zahl der Hotelübernachtungen gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Million abgenommen. Die sich daraus er- gebenden Mindereinnahmen werden letztlich auch das Steueraufkommen stark beeinträchtigen. Bei einer Wert- schöpfung von 30 Milliarden Franken bedeutet allein schon ein 5prozentiger Rückgang im Tourismus einen Verlust von 1,5 Milliarden Franken für unsere Volkswirtschaft.
Es muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wer- den, dass beispielsweise der Entscheid des Hotelgastes über die Logiernacht gleichzeitig auch den Konsum bzw. Nichtkon- sum aller übrigen Nebenleistungen bestimmt. Die Logiernacht ist somit der eigentliche Motor des Tourismus mit einem ent- sprechenden Multiplikatoreffekt, auf unsere Zulieferindustrie nämlich.
Einen Rückgang von 5 Prozent könnten die Schweizer Hotel- lerie und von ihr abhängig auch die Zulieferindustrie und die
Erbringer touristischer Nebenleistungen - ich erwähne die Transportanstalten, die Läden, die Dienstleistungserbringer usw. - schlicht nicht mehr verkraften. Vor allem die Saisonho- tellerie hätte wegen des durch die Mehrwertsteuer zu erwar- tenden Teuerungsschubes von rund 5 Prozent, der für den Gast ohne jegliche zusätzliche Dienstleistung einträte, auf dem internationalen Markt äusserst schwer zu kämpfen. Es müsste mit weiteren Betriebsschliessungen gerechnet wer- den, und ein «Hotelsterben» im grössten Stil würde die wirt- schaftlichen Randregionen äusserst schwer treffen und das regionalpolitische Gleichgewicht aus dem Lot bringen. Ich glaube, dies gilt es zu vermeiden.
Der Sondersatz ist also für die Tourismuswirtschaft im Alpen- gebiet lebenswichtig. Anders als die übrige Exportindustrie ist der Tourismus mit seinen Dienstleistungen standortgebun- den. Er kann weder die Arbeitsplätze ins Ausland verlagern noch beliebig rationalisieren oder zentralisieren. Die Konkur- renz- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Tourismusbranche erfordert für die Leistungen dieser Branche einen Sondersatz, wie dies praktisch alle touristischen Länder rings um unser Land bereits kennen, die in den letzten Jahren die Mehrwert- steuer eingeführt haben. Ich verweise auf Österreich, Frank- reich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Belgien, Hol- land usw. Dabei ist für die Steuerlast nicht etwa der dortige Sondersatz, sondern die Differenz zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Sondersatz entscheidend. Von der Ho- tellerie wird also beispielsweise ein reduzierter Satz von 2 Pro- zent auf dem sogenannten Logement als kostenneutral be- zeichnet.
Aus all dem ergibt sich, dass unsere Tourismusbranche auch die zweite Anforderung gemäss Artikel 8ter der Übergangsbe- stimmungen der Bundesverfassung für einen Sondersatz er- füllt, die mit «sofern .... die Wettbewerbsfähigkeit es erfordert» umschrieben wird. Damit sind also beide Erfordernisse gege- ben, um für die Tourismusbranche einen Sondersatz zu be- schliessen. Wird der Exportsatz für die Tourismusbranche, vor allem aber für die Hotellerie bzw. für das Logement als Haupt- exportanteil, nicht sofort mit Inkrafttreten der Mehrwertsteuer- bestimmungen realisiert, dann nimmt die gesamte schweizeri- sche Volkswirtschaft schweren Schaden daran.
Was nützt die ganze Regionalpolitik, die wir immer wieder dis- kutieren und aufgrund welcher wir entsprechende Massnah- men treffen, was nützt uns das ganze Gerede von Deregulie- rung, von Revitalisierung, von Impulsprogrammen usw., wenn wir in Zukunft gegen alle Logik und Vernunft die sogenannte Leitindustrie unserer Berggebiete, nämlich den Tourismus, schlechterstellen als die ganze ausländische Konkurrenz? Mit anderen Worten: Wir dürfen dem Tourismus in seinem harten, brutalen Konkurrenz- und Überlebenskampf keinesfalls die Spiesse stumpfen. Bauen wir also nicht in kurzsichtiger Weise durch zu hohe neue Steuerbelastungen volkswirtschaftliche Hindernisse, die wir danach mit anderen Staatsmitteln teuer bezahlen müssen. Hüten wir uns also, ein volkswirtschaftli- ches Eigengoal zu schiessen, und sorgen wir rechtzeitig da- für, dass unsere Tourismusbranche überlebt.
Stich Otto, Bundespräsident: Artikel 8ter der Übergangsbe- stimmungen der Bundesverfassung gemäss Bundesbe- schluss vom 18. Juni 1993 über die Finanzordnung gibt dem Bund die Kompetenz, auf dem Wege der Gesetzgebung für bestimmte im Inland erbrachte Tourismusleistungen einen tieferen Satz der Umsatzsteuer festzulegen, sofern diese Dienstleistungen in erheblichem Ausmass durch Ausländer konsumiert werden und die Wettbewerbsfähigkeit es er- fordert
Im Unterschied zur Mehrwertsteuervorlage, die in der Volksab- stimmung vom 2. Juni 1991 verworfen wurde und die einen re- duzierten Steuersatz von 4 Prozent für die gastgewerblichen Leistungen während der ersten fünf Jahre vorsah, hat das Parlament diesmal bewusst darauf verzichtet, für bestimmte Branchen, z. B. für das Gastgewerbe oder die Bauwirtschaft, Sondersätze anzuordnen. Was die Leistung des Gastgewer- bes oder allgemein die Tourismusleistungen anbelangt, wa- ren die Räte der Meinung, bei den beschlossenen tiefen Steuersätzen - 2 Prozent als ermässigter Satz und 6,5 Prozent
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als Normalsatz - sei eine Besteuerung der Tourismusleistun- gen zum Normalsatz vertretbar. Mithin sei eine allfällige Son- derbehandlung dieser Umsätze erst ins Auge zu fassen, wenn eine Erhöhung der erwähnten Steuersätze zur Diskussion stehe. Aus dieser Willenskundgebung des Parlamentes kann deshalb geschlossen werden, dass es dem Bundesrat in Arti- kel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung die Kompetenz hätte geben müssen und auch gegeben hätte, wenn es einen reduzierten Steuersatz für bestimmte Touris- musleistungen, beispielsweise für Übernachtungen und Früh- stück, sofort hätte einführen wollen. Sie sehen, Herr Küchler, der Bundesrat hält sich gelegentlich auch an die Weisungen des Parlamentes.
Der Bundesrat hat für das Anliegen der Hotellerie zwar gros- ses Verständnis. Er ist aufgrund der durch das neue Verfas- sungsrecht geschaffenen Rechtsgrundlage, aber auch aus weiteren Gründen der Meinung, dass von einer Sonderbe- handlung des Gastgewerbes Abstand zu nehmen sei. Ein re- duzierter Steuersatz, von z. B. 2 Prozent für Übernachtungen und Frühstück, wäre mit Einnahmenausfällen von mindestens 250 Millionen Franken verbunden. In der heutigen, schwieri- gen Finanzlage des Bundes könnten Mindereinnahmen in die- sem Ausmass gar nicht verkraftet werden.
Es trifft zwar zu, dass einige Länder des EWR für bestimmte gastgewerbliche Leistungen einen reduzierten Steuersatz kennen. Dazu muss jedoch bemerkt werden, dass diese Sätze im wesentlichen dem Normalsatz entsprechen, wie er in der schweizerischen Mehrwertsteuer zur Anwendung kommen soll, oder nur geringfügig darunter liegen.
Im weiteren ist festzuhalten, dass die Höhe des Vorsteuerab- zuges nicht nur vom Niveau des Normalsatzes, sondern noch viel mehr vom Ausmass der getätigten Investitions- und Be- triebsmittelkäufe abhängig ist.
Der Bundesrat wäre bereit, diesen Vorstoss als Postulat entge- genzunehmen, aber nicht als Motion. Wenn der Motionär ein- verstanden wäre, wäre ich bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen, sonst müsste ich diese Motion ableh- nen. Man kann nicht für jede Sparte, d. h. immer und immer wieder, Ausnahmen machen, das ist nicht möglich. Und hier hatte das Parlament die Gelegenheit, sich vorher zu äussern. Wir sind aber bereit, in der Zukunft die Frage in der weiteren Entwicklung zu prüfen.
Küchler Niklaus (C, OW): Vorerst möchte ich Herrn Bundes- präsident Stich für das Verständnis danken, das er der Touris- musbranche entgegenbringt. Aber ich muss aufgrund der ge- genwärtig kritischen Situation, die in der Tourismusbranche tatsächlich herrscht, an der Motion festhalten. Die wirtschaftli- che Situation erfordert es, dass wir heute handeln, d. h., dass wir dem Bundesrat mit einer Motion den verbindlichen Auftrag geben, dem Parlament so rasch als möglich den Sondersatz für diese schwer konkurrenzierte Branche vorzulegen.
Die Margen sind ausgereizt. Die effektive Steuererhöhung, die durch die Mehrwertsteuer eintreten wird, kann nicht mehr von der Tourismusbranche selber aufgefangen werden. Sie müsste also auf den Gast überwälzt werden und würde die Konkurrenzsituation nochmals drastisch verschlechtern.
Mir ist auch bekannt, dass sich inzwischen verschiedene kan- tonale Parlamente mit der Thematik befasst haben und ihrer- seits die Kantonsregierungen beauftragt haben, beim Bun- desrat vorstellig zu werden. Sie haben eventuell auch mitbe- kommen, dass am vergangenen Samstag in Graubünden eine grosse Konferenz unter Mitwirkung der Regierung und weiter Tourismuskreise stattgefunden hat, wobei letztere auf ihre Situation aufmerksam gemacht haben. Die Tourismus- branche ist solidarisch hinter der Mehrwertsteuervorlage ge- standen, und ich meine, jetzt erwartet man eine Solidarität sei- tens der übrigen Exportwirtschaft, seitens von uns Parlamen- tariern. Wir müssen beweisen, dass auch wir zu dieser volks- wirtschaftlich wichtigen Branche stehen.
Ich möchte Sie also ersuchen, der Überweisung der Motion zuzustimmen.
Gadient Ulrich (V, GR): Ich ersuche Sie höflich, den Vorstoss Küchler als Motion zu überweisen.
Wenn man den Willen des Verfassungsgebers historisch und teleologisch interpretiert, wird sichtbar, dass er die Möglich- keit eines reduzierten Satzes für den Tourismus schaffen wollte. Es ist wenig überzeugend und wenig plausibel, dass die vorerst durch Verordnung eingeführte Mehrwertsteuer kei- nen reduzierten Satz für den Tourismus enthalten dürfte, wäh- rend in der Folge die diese Regelung ablösende Bundesge- setzgebung einen reduzierten Satz normieren könnte.
So weit, so gut, ein solches Vorgehen wird offenbar abgelehnt. So bleibt der Weg, jetzt über die Gesetzgebung das ge- wünschte Korrektiv einzubringen, und da ist nun doch auf die inzwischen eingetretene Entwicklung massgeblich abzustel- len. Wir halten dafür und müssen unter allen Umständen ver- langen, dass nun eine zügige Umsetzung erfolgt, d. h. in Form eines Erlasses im Sinne der Motion Küchler, die einen redu- zierten Satz für touristische Leistungen gleichzeitig mit dem Wechsel zur Mehrwertsteuer vorsieht.
Die Bündner Regierung hat in ihrem Schreiben an den Bun- desrat darauf hingewiesen - ich erlaube mir, das als Vertreter des bedeutendsten Tourismuskantons zu erwähnen -, dass der Bündner Souverän nicht zuletzt aufgrund der im Vorfeld der Abstimmung zugunsten der Tourismuswirtschaft abgege- benen Zusicherungen am 28. November 1993 alle vier Vorla- gen der neuen Bundesfinanzordnung mit deutlichem Mehr angenommen hat. Er hat damit seine Bereitschaft bekundet, einen Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen zu leisten, und dabei wurde nicht übersehen, dass mit dem Wechsel zur Mehrwertsteuer eine ganz wesentliche steuerliche Entlastung der vorab in den Wirtschaftszentren verankerten Exportindu- strie stattfindet. Der Souverän nahm es in Kauf, dass die Wirt- schaft der Rand- und Berggebiete hingegen durch den Sy- stemwechsel stärker belastet wird, obwohl in steuerlicher Hin- sicht weite Bereiche der Tourismuswirtschaft der Exportindu- strie gleichgestellt werden müssen. Zur deutlichen Annahme der vier Vorlagen hat der Umstand geführt, dass die eidgenös sischen Räte den Zusammenhang erkannt und mit Artikel 8ter der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung im Bun- desbeschluss über die Finanzordnung die erforderliche Rechtsgrundlage für diesen reduzierten Satz auf den Export- anteil der Tourismuswirtschaft geschaffen haben.
Die Tourismusbranche ist insbesondere für die Berggebiete von existentieller Bedeutung. Der Motionär hat dies mit Zahlen belegt. Wir hätten auch gerne ausgewogenere volkswirtschaft- lichere Strukturen, aber es ist auch in den guten Jahren eigent- lich nie gelungen, hier einen Ausgleich zu schaffen. Das An- siedlungspotential neuer Unternehmen war schon seit jeher gering, und es ist im Lichte der Rezession noch bedeutend kleiner geworden. Es ist fast nicht mehr möglich, neue Arbeits- plätze ausserhalb des Tourismus zu schaffen. Diese Branche hat demnach für die Berggebiete die grundlegende, existenti- elle Bedeutung, wie dargelegt worden ist.
Der reduzierte Satz für die Tourismusbranche soll zur Anwen- dung gelangen, wenn die fraglichen Dienstleistungen in er- heblichem Umfang von Ausländern konsumiert werden und die Wettbewerbsfähigkeit dies erfordert. Dem liegt der Ge- danke zugrunde, dass gegenüber Ausländern erbrachte Dienstleistungen dem Export gleichgestellt und von der Steuer befreit werden sollen. Das ist in der Tat ausgewiesen und richtig. Der Verfassungsgeber wollte damit eine rechts- gleiche Behandlung der ausländerorientierten Tourismusin- dustrie mit der übrigen Exportindustrie erreichen. Lassen Sie mich das ganz kurz auch noch am Beispiel meines Kantons belegen.
Im Kanton Graubünden erfüllen die Tourismusbetriebe gene- rell und die Betriebe der Hotellerie im besonderen die Voraus- setzungen für mehrheitlich gegenüber Ausländern erbrachte Dienstleistungen. Rund 55 Prozent der Hotelübernachtungen im Kanton Graubünden werden von Ausländern gebucht und konsumiert. Die Situation in anderen Tourismuskantonen ist sicher vergleichbar, weshalb sich unter diesem Aspekt eine Reduktion des Satzes sicherlich aufdrängt. Aber auch die zweite Bedingung - Herr Küchler hat das auch schon ge- sagt -, wonach eine Reduktion aufgrund der Wirtschaftslage erforderlich sein müsse, ist nach dem Dafürhalten der Bünd- ner Regierung klar erfüllt. In der Tat ist dieses Abstellen auf die
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Wirtschaftslage durchaus vorbehalten. Also geht es heute darum, zu beurteilen, ob die aktuelle Wirtschaftslage einen Handlungsbedarf in dieser Richtung aufzeigt. Das ist nach un- serer Überzeugung in der Tat der Fall.
Eine Verringerung der Gewinnspanne führt notgedrungen zu einer Vernachlässigung der dringendsten Ersatzinvestitionen, kurzfristig zu einem tieferen Auftragsvolumen für die ansässi- gen Handwerksbetriebe und längerfristig infolge veralteter Häuser zum Verlust der Konkurrenzfähigkeit mit dem auslän- dischen Hotelgewerbe. Unsere Hotellerie kämpft heute um die Voraussetzungen für das Überleben. Wir haben schon in der vergangenen Zeit bei den Finanzierungsinstrumenten grosse Zurückhaltung geübt. Also sollten wir jetzt in diesem Bereich nicht auch noch die Gesamtsicht verlieren und darauf verzich- ten, diesen reduzierten Satz einzuführen.
Ich kann weiter sagen, dass unser Hotelierverein in Erwartung eines reduzierten Steuersatzes, im Vertrauen auf diese Vor- aussetzungen, aktiv für die Mehrwertsteuervorlage eingetre- ten ist. Diese Fakten sind gebührend zu berücksichtigen, wenn wir einen irreparablen und vorweg für die Berggebiete folgenschweren Schaden vermeiden wollen.
Martin Jacques (R, VD): L'introduction du régime financier de la TVA a entre autres objectifs celui d'améliorer la compétitivité de l'industrie d'exportation suisse par la suppression de la taxe occulte. Or, nous devons considérer que le tourisme a un caractère d'exportation indéniable. En conséquence, exiger de cette branche la même charge fiscale que pour d'autres prestataires de services, tournés uniquement vers le marché intérieur, est une option indéfendable au plan économique et au plan de l'équité.
Je vous rappelle à cet égard que les pays de l'Union euro- péenne voisins ont largement admis cette exception touristi- que puisque ce secteur y bénéficie de taux différentiés très fa- vorables. Cette situation aggrave encore le handicap de l'offre touristique helvétique, déjà chère, vu ses coûts plus élevés. De nombreuses études prouvent que le prix de la nuitée est un élément prépondérant du choix d'un pays de vacances, cela tant pour les touristes suisses qu'étrangers.
Dans ce contexte d'extrême concurrence, augmenter les char- ges des entreprises touristiques aura une incidence sur l'exis- tence même de certaines d'entre elles - je pense notamment à la petite hôtellerie de type familial. Or, le tourisme est la princi- pale industrie et le premier pourvoyeur d'emplois dans les régions périphériques, notamment de montagne, régions dans lesquelles il n'existe, à l'heure actuelle, aucune alterna- tive économique.
La décision relative au tourisme dans le projet d'ordonnance relatif à l'application du régime financier de la TVA dépasse l'intérêt particulier de la branche. Il touche directement la substance économique de régions défavorisées. Je demande dès lors de la cohérence de la part du Conseil fédéral. On ne peut pas à la fois mener une politique visant à un meilleur équi- libre entre les régions de plaine et celles de la périphérie et dé- cider d'un régime fiscal qui les pénalise.
Le gouvernement du canton de Vaud a rappelé, dans sa ré- ponse à la consultation relative à l'ordonnance concernée, l'im- portance du tourisme pour son économie. Il propose ferme- ment au Conseil fédéral un taux réduit. Il considère en outre que la fixation d'un taux particulier, telle qu'envisagée à l'article 8ter des dispositions transitoires de la Constitution fédérale, est de la seule compétence de l'Assemblée fédérale. Par conséquent, elle ne peut être proposée par voie d'ordonnance.
Permettez-moi en outre de relever le paradoxe entre la politi- que de soutien volontariste à l'ONST et la non-entrée en ma- tière sur un taux de TVA modulé. Je peux comprendre la posi- tion d'un responsable des finances fédérales face aux excep- tions, mais la rigueur et l'absolu, Monsieur le Président de la Confédération, ne résolvent pas toujours les problèmes dans le sens de l'intérêt général.
L'ensemble de ces raisons m'incite à vous demander de trans- mettre la motion Küchler. Dans la période conjoncturelle diffi- cile que nous traversons, il en va de l'avenir de notre troisième industrie; il en va aussi du maintien de l'emploi dans des ré- gions particulièrement touchées.
Frick Bruno (C, SZ): Die Ausführungen von Herrn Bundesprä- sident Stich, wonach es nicht angehe, einer einzelnen Sparte hier eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen, veranlas- sen mich, zwei Gedanken vorzutragen.
Der erste Gedanke betrifft die Sonderbehandlung. Wenn wir die Motion Küchler überweisen, führen wir keine Sonderbe- handlung ein. Die Hotellerie, die Ausländer beherbergt, ist ein klassischer Exportartikel. Die Exportwirtschaft aber privilegie- ren wir bei der Mehrwertsteuer. Dabei wird generell darauf ab- gestellt, wo der Leistungsempfänger sein Domizil hat Und hier ist es ebenfalls ein Ausländer, der eine schweizerische Dienstleistung in Anspruch nimmt Es ist also keine Sonderbe- handlung, sondern eine Gleichbehandlung.
Damit das Ganze klar und einfach praktikabel bleibt, soll ja nur das Logement ausgenommen werden. Alle übrigen Leistun- gen des Gastgewerbes - Restauration und Nebenleistungen - bleiben voll der Mehrwertsteuer unterstellt. Wir haben tatsäch- lich grosse Sorge um unsere Hotellerie. Es sind nicht die 4,5 Prozent mehr oder weniger Mehrwertsteuer allein, die dem Hotelgewerbe «das Genick brechen» oder «den Rücken stär- ken» können. Diese steuerliche Last ist eine unter vielen, die das Hotelgewerbe zu tragen hat. Es geht auch um erhöhten Konkurrenzdruck aus dem Ausland. Das Hotelgewerbe ist in mancher Hinsicht weniger wettbewerbsfähig geworden. Im ganzen Bündel von Lasten, die das Hotelgewerbe zu tragen hat, ist es von den genannten Lasten zu befreien. Weniger die Hotellerie in den grössten Touristenorten, sondern vor allem jene in den kleineren Orten leidet unter diesen Schwierig- keiten.
Der zweite Gedanke, den ich äussern möchte: Wir müssen auch diese Frage mehr gesamtwirtschaftlich als nur von der Fiskalpolitik her betrachten. Die Situation in der Hotellerie ist tatsächlich alarmierend. Wenn wir durch Steuersätze dazu bei- tragen, dass die Hotellerie als Leitindustrie der Berggebiete zusätzlich geschwächt wird, schwächen wir eben unser gan- zes Staatswesen. Wir dürfen nicht unsere Kühe schlachten, wenn wir Milch trinken wollen. Wir fahren gesamtwirtschaftlich besser, wenn wir diese Begünstigung einführen. Der Gesamt- wirtschaft und dem gesamten Steueraufkommen in der Schweiz - auch jenem der Mehrwertsteuer - wird es dadurch nicht schlechter, sondern wesentlich besser gehen.
Rüesch Ernst (R, SG): Gestatten Sie mir noch folgende Be- merkungen:
Ich möchte dem Herrn Bundespräsidenten herzlich dafür danken, dass er uns garantiert, dass der Bundesrat wenig- stens gelegentlich die Beschlüsse des Parlamentes ausführen will. Wir nehmen das dankbar zur Kenntnis und werden es wohl in das neue Verwaltungsgesetz einbauen.
Wir haben in der Verfassungsvorlage, die vom Volk ange- nommen worden ist, bewusst darauf verzichtet, das Inkrafttre- ten so weit hinauszuschieben, bis ein Bundesgesetz steht. Wir haben deshalb dem Bundesrat direkte Verordnungskompe- tenzen gegeben, damit die Vorlage möglichst rasch in die Tat umgesetzt werden kann, d. h. zu Beginn des nächsten Jahres. Damit war natürlich nicht die Meinung verbunden, dass es dem Bundesrat dadurch verboten wäre, irgendwelche Erleich- terungen einzubauen. Hätten wir sofort ein Gesetz gemacht statt dem Bundesrat Verordnungskompetenzen gegeben, dann hätten wir zweifellos die Auseinandersetzung um das, was Herr Küchler heute vorschlägt, im Parlament ausgetra- gen. Sehr wahrscheinlich wäre die Meinung von Herrn Küchler auch durchgekommen.
Es gilt, die Motion Küchler am «Geist der Gesetze», gemäss Montesquieu, hier am Geist des «Grundgesetzes», zu mes- sen. Ein wesentlicher Bestandteil der Idee der Mehrwertsteu ervorlage war doch die, dass wir den Standort der schweizeri- schen Volkswirtschaft aufwerten wollen - mit dem Abschaffen der Taxe occulte, mit einer besseren Relation im Verhältnis direkte/indirekte Steuern. Das war selbstverständlich nicht die einzige Idee, aber eine wichtige Teilidee im «Geist des Geset- zes» war die Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Nun haben wir das für die Exportwirtschaft mit dem Fall der Taxe occulte erreicht, aber zur Diskussion steht im Moment of- fensichtlich noch das Thema Banken. Auch dort wird expor-
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tiert; es werden Dienstleistungen im Rahmen der Vermögens- verwaltung exportiert Man erwartet dort vom Bundesrat, dass er nicht eine Lösung trifft, die schliesslich 20 000 Arbeitsplätze in Frage stellt und dem Finanzplatz Schweiz Schaden zufügt. Wir warten dort noch immer auf ein Einlenken. Und ein dritter Wirtschaftsbereich ist jener, den Herr Küchler nun heute anvi- siert, nämlich der Tourismus. Der Tourismus ist ganz eindeutig ein Stück Exportwirtschaft, und deshalb ist es nicht mehr als logisch, hier im «Geist des Gesetzes» im Sinne von Herrn Küchler etwas zu tun.
Darum ersuche ich Sie, der Überweisung der Motion Küchler zuzustimmen.
Schallberger Peter-Josef (C, NW): Ich empfehle Ihnen eben- falls, der Überweisung der Motion Küchler zuzustimmen.
Der Tourismus ist ein sehr arbeitsintensiver Wirtschaftszweig. Die Schweiz gilt als ein Land mit einem vergleichbar hohen Lohnniveau. Wir verfolgen mit Besorgnis, wie als Reaktion auf diese Tatsache in der Industrie und auch in Dienstleistungs- zweigen zunehmend Arbeitsplätze wegrationalisiert werden, damit man im internationalen Wettbewerb noch bestehen zu kann. Das Gastgewerbe kann nicht ein Gleiches tun. Der aus- ländische Gast will nicht von Robotern, sondern von Men- schen bedient werden. Die Tourismusbranche ist an den Standort und die Strukturen gebunden und kann dem höhe- ren Lohnniveau und den höheren Investitionskosten nicht aus- weichen.
Der Wettbewerb mit den anderen Alpenländern ist hart. Wenn wir die Betriebskosten des Gastgewerbes über den Maximal- satz bei der Mehrwertsteuer zu stark erhöhen, wird die Wettbe- werbsfähigkeit vermindert. Es ist zu befürchten, dass in die- sem Falle die Rechnung für die öffentliche Hand ganz und gar nicht aufgeht. Eine Reduktion der arbeitsintensiven Touris- musbranche würde zusätzliche Arbeitslose verursachen, was nicht nur die bereits erschreckend hohen Kosten für die Ar- beitslosenversicherung noch mehr erhöhen, sondern auch weitere unerwünschte Folgen mit sich bringen könnte. Den- ken Sie nur an die - teils durch Jugendarbeitslosigkeit verur- sachte - Drogenproblematik.
Ich bitte Sie, auch solche Zusammenhänge zu beachten und der Überweisung der Motion Küchler zuzustimmen.
Bühler Robert (R, LU): Ich unterstütze die Überweisung der Motion.
Während des Abstimmungskampfes - oder Abstimmungs- krampfes - haben viele Befürworter - ich auch - einen redu- zierten Satz für touristische Leistungen in Aussicht gestellt. Wir erreichten dadurch die Unterstützung der Hoteliers, der Touri- stikbranche und somit nicht zuletzt, Herr Bundespräsident, die Zustimmung des Volkes. Es wäre nebst der sachlichen Be- gründung, wie sie der Motionär und weitere Befürworter vor- getragen haben, ein unfairer Akt, wenn kein reduzierter Satz realisiert würde.
Herr Bundespräsident, werden Sie nicht übermütig.
Morniroli Giorgio (D, TI): Intervengo solo brevemente, perché più o meno è già stato detto tutto.
Tenendo conto del fatto che il settore del turismo è un pilastro fondamentale per l'economia del mio Cantone e della preoc- cupazione per la sempre maggiore concorrenzialità a cui esso
è sottoposto, reputo necessaria una riduzione dei dazi IVA per le prestazioni colpite in questo settore. In questo senso si è espresso in occasione della procedura di consultazione an- che il nostro Governo cantonale.
Appoggio perciò senza limitazioni la mozione Küchler.
Stich Otto, Bundespräsident: Ich werde nicht übermütig, wenn mich in diesem Saale überhaupt niemand unterstützt! Aber für alles, worauf Sie nicht verzichten, müssen wir einen Ausgleich finden, und ich wäre dankbar, wenn beispielsweise Herr Küchler als Verwaltungsratspräsident der Käseunion diese 250 Millionen Franken dort einbringen würde. Man kann schon die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beklagen, man kann die hohen Löhne beklagen, aber letztlich sind auch die hohen landwirtschaftlichen Preise für die Hotellerie ausschlag- gebend - sie sind mindestens ebenso massgebend, nicht al- lein die Löhne; die beiden Dinge muss man natürlich schon zusammen sehen.
Ich bin erstaunt, dass sich hier niemand an die Diskussionen erinnern will, die stattgefunden haben. Ich gebe zu, vor allem im Nationalrat ist ganz eindeutig die Meinung gewesen - auch in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) -, dass man hier zum zweiten Mal keine Erleichterung gewähren würde. Der Hinweis auf das Ausland ist sachlich nicht richtig, denn das Ausland hat Mehrwertsteuersätze von 15, 20 und 25 Prozent, der tiefste Satz ist 5 Prozent. Also sollten wir auch nicht gerade auf 2 Prozent gehen - ganz abgesehen davon, dass wir die Meinung nicht teilen, dass der Bundesrat eine sol- che Übung auf dem Wege der Verordnung durchführen könnte; er müsste ein Gesetz machen, anders wäre das nicht denkbar.
Ich bitte Sie, sich trotz allem zu überlegen, wie Sie den Bun- deshaushalt sanieren wollen, wenn Sie überall nur Geschenke machen, überall! Bei den Banken kommt es natürlich, Herr Rüesch, das ist auch selbstverständlich, aber irgendwoher sollten auch wir das Geld bekommen. Die Theorie, dass es in einem Land wirtschaftlich besser gehe, wenn man keine Steuern erhebe, dass der Umsatz grösser werde, haben in Amerika zwei Präsidenten vertreten, Reagan und Bush - mit dem Ergebnis, dass die USA heute 20 Prozent der Steuerauf- kommen brauchen, um die Zinsen zu zahlen. Wir werden im nächsten Jahr auch schon bei 10 Prozent sein. Glauben Sie, es sei sehr sinnvoll, Steuern zu erheben, nur damit man die Zinsen zahlen kann? Es ist natürlich auch eine Umverteilung, aber nicht von Reich zu Arm, sondern von Arm zu Reich. Sie sollten auch bedenken, dass man hier Gegensteuer geben muss, und zwar rasch und massiv, und das setzt Opfer von al- len voraus, selbst von der Hotellerie!
Abstimmung - Vote Für Überweisung der Motion Dagegen
20 Stimmen 9 Stimmen
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Postulat Delalay Vereinfachte Mehrwertsteuer-Abrechnungen Décomptes de taxe sur la valeur ajoutée simplifiés
Wortlaut des Postulates vom 2. Dezember 1993
Bei der Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ist für die klei- nen Unternehmen ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren vorzusehen. Dadurch würde auch die Kontrolle durch die Ver- waltung erleichtert und billiger.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Küchler Mehrwertsteuer. Sondersatz für touristische Leistungen Motion Küchler Taxe à la valeur ajoutée. Taux particulier applicable aux prestations touristiques
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Datum 01.03.1994 - 08:00
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