581
Motion Goll
sammenarbeit mit den Jugendverbänden - welche mit wach- sendem Geschick die letzten zwei Jugendsessionen vorberei- tet haben - die notwendigen Schritte zur Realisierung dieses Anliegens einzuleiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 février 1994
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Jugendsessionen durchaus eines von mehreren Mitteln sein können, um die po- litische Integration der Jugendlichen zu fördern und das Ver- ständnis zwischen den Generationen zu verbessern. Deshalb hat er auch seine Bereitschaft erklärt, im Anschluss an die er- ste Jugendsession im Jahre 1991 eine Nachfolgesession zu unterstützen, die - organisiert von der Schweizerischen Ar- beitsgemeinschaft der Jugendverbände - am 4. Dezember 1993 stattgefunden hat. Der Bundesrat ist bereit, die von den Jugendverbänden in eigener Initiative und in eigener Verant- wortung geplanten und organisierten Jugendsessionen finan- ziell auch in Zukunft zu unterstützen. Er hat die entsprechen- den finanziellen Mittel im Voranschlag und Finanzplan 1994 bis 1997 eingestellt.
Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass die in der Motion vorgeschlagene staatliche Institutionalisierung eines eidge- nössischen Jugendparlamentes erhebliche materielle und or- ganisatorische Konsequenzen hätte, die bei der gegenwärti- gen Finanzlage des Bundes einer sehr sorgfältigen Überprü- fung bedürfen. Ein ständiges Jugendparlament ist zudem nur eine Form von Möglichkeiten jugendpolitischer Partizipation und Einflussnahme. Andere Modelle könnten gegebenenfalls die mit der Motion anvisierte Zielsetzung des Meinungsaus- tausches zwischen den Jugendlichen und der Bundespolitik, der Förderung des demokratischen Bewusstseins und des Verständnisses für die politischen und parlamentarischen In- stitutionen ebenso gut erfüllen.
Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass - ausgehend von den Erfahrungen der bisher durchgeführten Jugendses- sionen - verschiedene Modelle und Formen jugendpolitischer Partizipation (dazu gehört auch die Institutionalisierung eines Jugendparlamentes) geprüft werden müssen. Dabei sollen die Erfahrungen, die mit den in den letzten Jahren durchge- führten Jugendsessionen und institutionalisierten Jugendpar- lamenten auf kantonaler und lokaler Ebene gemacht worden sind, berücksichtigt werden. Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten ist der Bundesrat auch bereit, zusammen mit den Jugendverbänden abzuklären, wie Anliegen und Impulse von Jugendsessionen oder anderer Formen jugendpoliti- scher Partizipation in einer verbindlicheren Form in die eidge- nössische Politik Eingang finden könnten. Er wird die Notwen- digkeit und Möglichkeiten entsprechender gesetzlicher Grundlagen prüfen. Zur Abklärung aller offenen Fragen bean- tragt der Bundesrat jedoch, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsidentin: Der Vorstoss wird von Herrn Bischof bekämpft Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
93.3593
Motion Goll Unterstützung der Frauenhäuser Soutien des maisons pour femmes battues
Wortlaut der Motion vom 9. Dezember 1993 Der Bundesrat wird ersucht, die Frauenhäuser in der Schweiz zu unterstützen.
Texte de la motion du 9 décembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de subventionner les maisons pour femmes battues en Suisse.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin, Brunner Christiane, Bühlmann, Caspar-Hutter, Danuser, Diener, Dor- mann, Fankhauser, von Felten, Gardiol, Gonseth, Grendel- meier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Lee- mann, Lepori Bonetti, Mauch Ursula, Misteli, Robert, Stamm Judith, Wittenwiler (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Gewalt an Frauen und Kindern ist kein individuelles Problem, sondern gesellschaftlich bedingt.
Die finanzielle Situation der 13 Frauenhäuser in der Schweiz ist keineswegs befriedigend und für Trägervereine, Stiftungen und Mitarbeiterinnen zunehmend belastend. Im vergangenen Jahr haben die Frauenhäuser über 42 000 Übernachtungen von Frauen und Kindern verzeichnet. Rund 630 Frauen und fast ebenso viele Kinder wurden aufgenommen, doch min- destens 750 Frauen, die Schutz vor Gewalt suchten, mussten wegen Platzmangels abgewiesen werden. Die Jahresberichte zeigen, dass die Frauenhäuser unter Geld- und Personal- knappheit leiden.
Nicht jeder Kanton verfügt über ein Frauenhaus, weshalb schutzsuchende Frauen und Kinder auch auf entsprechende ausserkantonale Einrichtungen angewiesen sind. Je nach Standortkanton werden individuelle Finanzierungsmöglich- keiten und unterschiedliche Subventions- oder Defizitverträge ausgehandelt.
Aufgrund der unbestrittenen Notwendigkeit und der finanziell bedrohlichen Situation der Frauenhäuser in der Schweiz muss der Bund in die Verantwortung mit einbezogen werden. Frauenorganisationen haben heute (9. Dezember 1993) Un- terschriftenbogen ihrer Petition «Stopp der Gewalt» einge- reicht, in der sie den Bundesrat zu einer breit angelegten Kam- pagne gegen Gewalt auffordern. Die Finanzierung der Frauen- häuser in der Schweiz wäre ein konkreter Beitrag.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 février 1994
Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäu- ser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den siebziger Jahren vollbracht haben. Ohne ihren - in den Anfangszeiten fast ausschliesslich unentgeltlich geleisteten - Einsatz wäre die Gewalt gegen Frauen und Kinder nach wie vor ein Tabuthema. Dank der Öffentlichkeitsarbeit der Frauen- organisationen, der Frauenbewegung und nicht zuletzt der Frauenhäuser ist heute anerkannt, dass es sich bei dieser Art von Gewalt nicht um ein Randphänomen, sondern um ein ge- sellschaftliches und deshalb gesamtschweizerisch politisch anzugehendes Problem handelt.
Die dritte Europäische Fachministerinnen- und Fachminister- konferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Oktober 1993, an der auch die Schweiz vertreten war, verabschiedete eine Deklaration über die Politik zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Ein wichtiger Punkt des Aktionsprogrammes,
Motion Gonseth
582
N
18 mars 1994
das einen Bestandteil der Schlussdeklaration bildet, ist die materielle und sonstige Unterstützung von Frauenhäusern, Nottelefonen und ähnlichen Institutionen durch den Staat. Die Bekämpfung der Gewalt und Hilfe für Gewaltopfer sind ein Be- standteil der Sozialpolitik und deshalb von gesamtschweizeri- scher Bedeutung.
Nach Artikel 64ter der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone dafür, dass die Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten. Gestützt auf diese Bestimmung wurde 1991 das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5, AS 1992 2465) er- lassen, das seit 1. Januar 1993 in Kraft ist Nach Artikel 3 OHG sorgen die Kantone für Beratungsstellen. Der Bund gewährt nach Artikel 18 OHG den Kantonen während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge in Form einer Pauschale für den Aufbau der Opferhilfe. Einige Kantone (z. B. Schaffhausen) haben die Frauenhäuser als Be- ratungsstellen nach OHG anerkannt. Die vom Bund nach Arti- kel 18 OHG ausgerichtete Aufbauhilfe kann in einem solchen Fall für die Finanzierung eines Teilbereichs der von den Frau- enhäusern wahrgenommenen Aufgaben verwendet werden. Ob die Frauenhäuser bei der Durchführung ihrer ausseror- dentlich wichtigen Aufgabe allenfalls noch in anderer Form un- terstützt werden können, bedarf noch der Prüfung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3663
Motion Gonseth Nachfolgekonzept zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Respect de l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair)
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1993 Der Bundesrat wird gebeten,
umgehend eine konkrete Nachfolgestrategie bzw. eine Ak- tualisierung des Luftreinhalte-Konzepts (LRK) vom Oktober 1986 vorzulegen, mit konkreten Schritten und Massnahmen, die alle die LRV betreffenden Bereiche (nicht nur stationäre An- lagen) mit einbezieht;
einen konkreten Fahrplan zu erstellen, bis wann er die neuen Umsetzungsstrategien erreichen will.
Texte de la motion du 17 décembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé
de soumettre au plus vite aux Chambres une stratégie com- plémentaire, à savoir un projet d'actualisation de la SLPA d'oc- tobre 1986, qui soit assorti de mesures et d'étapes concrètes et qui prenne en compte tous les domaines relevant de l'OPair (et non uniquement les installations stationnaires);
d'établir un calendrier concret indiquant le délai dans lequel il entend réaliser les objectifs de cette stratégie complémen- taire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bi- schof, Bühlmann, Dormann, Fasel, Gardiol, Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein, Jöri, Keller Rudolf, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Re- beaud, Schmid Peter, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, We- der Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Oktober 1986, ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), hat der Bundesrat das Luft- reinhalte-Konzept (LRK) verabschiedet. Damit sollten bis 1. März 1994 die Vorgaben der LRV erreicht werden.
Heute zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die gesteckten Ziele des LRK bei weitem nicht erreicht. Durch eine mutlose und inkohärente Politik besonders bei der Umsetzung der An- träge der Kantone ist er für das Scheitern des LRK massgeb- lich verantwortlich. Der Bundesrat wurde deswegen auch wie- derholt von den Kantonen gerügt
Lediglich bei den Schwefeldioxiden konnte die notwendige Re- duktion (annähernd?) erreicht werden. Dagegen besteht nach wie vor ein grosser Handlungsbedarf zur Beseitigung der über- mässigen Ozon- und Stickstoffdioxidbelastung. Weiterhin hauptverantwortlich für die übermässigen Stickstoffdioxid- werte sind der zunehmende Schwerverkehr und auch der Indi- vidualverkehr, trotz Katalysator. Die Anstrengungen von Indu- strie und Gewerbe zur Reduktion der VOC als Mitverantwortli che für die Ozonbildung führen nur dann zum Erfolg, wenn end- lich auch Massnahmen beim Verkehr ergriffen werden.
Die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch (zum Beispiel massive Zunahme der Atemwegsaller- gien), Tier- und Pflanzenwelt (zum Beispiel Ernte-Einbussen bis zu 15 Prozent, Waldsterben nach neuem Sanasilva- Bericht), die Verschmutzung und Schädigung historischer Kulturgüter und anderer Gebäude usw. bleiben weiterhin be- stehen und stellen ein ernstes gesundheitliches, ökologi- sches und auch ökonomisches Problem dar, auch im Hinblick auf Langzeitauswirkungen.
Bisher haben zahlreiche Kantone weiter gehende Massnah- men, soweit sie in die Kompetenz der Kantone fielen, entspre- chend ihren Massnahmenplänen, realisiert. Zur Senkung der Luftschadstoffe auf das für Mensch und Umwelt unschädliche Niveau der LRV bedarf es aber weiterer Anstrengungen. We- sentliche Aufgaben muss der Bund endlich anpacken.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Februar 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 février 1994
Die vom Bundesrat in seinem Luftreinhalte-Konzept festge- legte Strategie zur Reduktion der Luftverschmutzung ist wei- terhin gültig. Die hierfür notwendigen Massnahmen sind aller- dings erst teilweise realisiert, so dass die 1986 festgelegten Fristen nur teilweise eingehalten werden können. So befindet sich die Änderung des Umweltschutzgesetzes, mit der unter anderem eine VOC-Abgabe eingeführt werden soll, noch in der parlamentarischen Beratung. Auch bei der Erstellung und Umsetzung der Massnahmenpläne auf Kantonsebene haben sich in unterschiedlichem Ausmass Verzögerungen ergeben. Insbesondere bei den Stickoxid- und den VOC-Emissionen bestehen noch erhebliche Ziellücken. Eine vom EDI einge- setzte interdepartementale Arbeitsgruppe «Luft» hat den Auf- trag, die noch ausstehenden Massnahmen auf Bundesebene so rasch wie möglich voranzutreiben und die Anträge, die die Kantonsregierungen im Rahmen ihrer Massnahmenpläne ge- stellt haben, zu koordinieren und zu bearbeiten. Der Bundes- rat wird voraussichtlich im Sommer 1994 über ein drittes Paket von kantonalen Anträgen entscheiden und dabei auch das weitere Vorgehen mit entsprechendem Zeitplan für konkrete Massnahmen vorlegen.
Die Bemühungen, die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu er- reichen, sind auf verschiedenen Ebenen im Gange. Die vor- handenen Lücken müssen dabei so rasch als möglich ge- schlossen werden. Der Bundesrat hält deshalb an seiner be- stehenden Strategie fest.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Goll Unterstützung der Frauenhäuser Motion Goll Soutien des maisons pour femmes battues
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3593
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
581-582
Page
Pagina
Ref. No
20 023 843
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.