N 10 mars 1994
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Initiative parlementaire. Investissements publics
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Donnerstag, 10. März 1994, Vormittag Jeudi 10 mars 1994, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Haller Gret (S, BE)/Schmidhalter Paul (C, VS)
94.400
Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics
Bericht und Beschlussentwurf der WAK-NR vom 1. Februar 1994 (BBI II 789) Rapport et projet d'arrêté de la CER-CN du 1er février 1994 (FF II 784)
Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 1994 (wird im BBI veröffentlicht) Avis du Conseil fédéral du 28 février 1994 (sera publié dans la FF) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit
(Blocher, Gros Jean-Michel, Mauch Rolf, Nebiker, Perey, Schwab) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité
(Blocher, Gros Jean-Michel, Mauch Rolf, Nebiker, Perey, Schwab)
Ne pas entrer en matière
Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Sie haben zu diesem Geschäft einen schriftlichen Bericht erhalten (dieser Bericht wird im BBI veröffentlicht). Ich möchte ihn im folgenden er- gänzen.
Das Geschäft geht auf eine parlamentarische Initiative der so- zialdemokratischen Fraktion (93.450) zurück. Um es vorweg- zunehmen: Jene Initiative ist zugunsten einer Kommissions- initiative, die Ihnen als ausformulierter Beschlussentwurf zuge- gangen ist, zurückgezogen worden. (Der Beschlussentwurf wird ebenfalls im BBI veröffentlicht.)
Vor der Erläuterung der Vorlage selbst möchte ich einige Be- merkungen zur Lage in der Bauwirtschaft und zur aktuellen Abwicklung des Investitionsbonus machen.
etwa mit 16 Prozent rechnet, die gehalten werden sollten. Wir liegen also um etwa 1 Prozent darunter.
Trotzdem darf man feststellen, dass die Bauindustrie die Tal- sohle erreicht, ja sogar durchschritten hat. Das ergibt sich aus dem Auftragsbestand, der im ersten Quartal 1993 um 4 Pro- zent, im zweiten Quartal um 13 Prozent und im dritten Quartal um 7 Prozent zugenommen hat. Das sind eindrückliche Zah- len, aber man muss immer sehen, dass man von einem sehr tiefen Stand ausgegangen ist. Per 1. Oktober 1993 liegt der Auftragsbestand mit 4 Prozent erstmals seit zweieinhalb Jah- ren über der tiefen Vorjahresperiode.
Die Prognosen für 1994 sind die folgenden: gesamthaft ein Anstieg um 1,5 Prozent, davon Bauten der öffentlichen Hand um 4,8 Prozent (hier wirkt sich der Investitionsbonus aus) und Wohnungsbau um 2,5 Prozent. Hingegen ist die Ten- denz beim gewerblich-industriellen Bau nach wie vor negativ. Allerdings hat die Zahl der Baugesuche selbst in diesem Sek- tor deutlich zugenommen. Man rechnet im Jahr 1995 ge- samthaft mit einem Anwachsen des Auftragsbestandes von 2,5 Prozent.
Politisch gesehen ist aber sicher der folgende Punkt der wich- tigste: Neu in der Vorlage ist die Bedingung, dass das Inkraft- treten von der Gewährung des Vorsteuerabzuges auf den 1. Juli 1994 abhängig gemacht wird. Damit werden zwei Dinge miteinander gekoppelt: der Investitionsbonus mit dem Vor- steuerabzug. Die grundlegende Überlegung der Kommission war, dass es wenig sinnvoll ist, über den Investitionsbonus die Wirtschaft ankurbeln zu wollen, aber mit einer Verweigerung des Vorsteuerabzuges gleichzeitig eine Bremsung der Kon- junktur zu riskieren.
Gleichzeitig - das muss ich auch unterstreichen - ist natürlich diese Koppelung oder Verknüpfung auch ein politischer Kom- promiss. Das zeigen die Abstimmungen in der Kommission. Dieser Form der Koppelung stimmte die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. In der Gesamtabstim- mung wurde die Vorlage mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, während vor der Koppelung die Zustimmung zum Investitionsbonus nur mit Stichentscheid des Präsiden- ten zustande kam.
Wie der Vorsteuerabzug im einzelnen ausgestaltet werden soll, hat die Kommission absichtlich nicht festlegen wollen. So ist offengelassen, ob er im vollen Umfang von 6,2 Prozent - das entspricht dem Satz der Warenumsatzsteuer - angerech- net werden soll oder - ein anderes Merkmal - wo die Minimalli- mite des Wertes der Anlagegüter liegen soll, die noch darun- terfallen.
Schon aus diesem Grund kann man eigentlich nicht berech- nen, ob und in welchem Umfang dem Fiskus Mittel entzogen würden. Es ist zwar immer wieder von 600 Millionen Franken die Rede. Diese Rechnung kommt folgendermassen zu- stande: Die Taxe occulte für ein ganzes Jahr beträgt etwa 2 Milliarden Franken, für ein halbes Jahr folglich 1 Milliarde Franken, und wenn etwas mehr als die Hälfte auf die Anlage- güter entfallen würde, die für den Vorsteuerabzug qualifiziert werden, dann ergäbe sich eine Rechnung von etwa 600 Millio-
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nen Franken - wohlverstanden, wenn der volle Satz der Wa- renumsatzsteuer angerechnet würde. Das zeigt schon, mit welchen Unsicherheiten eine solche Rechnung belastet ist. Man kann sich natürlich fragen, ob überhaupt ein Steueraus- fall entsteht. Wenn - was theoretisch ist - alle Investitionen ver- schoben würden, entstünden offensichtlich keine Ausfälle. Al- lerdings ergäben sich, wenn alle Investitionen verschoben würden, 1994 auch keine Wust-Erträge; 1995 könnte für diese aufgeschobenen Anlagen dann die Anrechnung der Vor- steuer, aber mit dem vollen Satz von 6,5 Prozent - statt jetzt 6,2 Prozent - geltend gemacht werden.
Im Grunde genommen hängt der Ausfall also sehr vom Ent- scheid ab, ob der Vorsteuerabzug voll oder nur teilweise ge- währt wird. Wird dagegen eine Investition in der zweiten Hälfte 1994 ohnehin getätigt, kann der Investor selbstverständlich von der Rückerstattung profitieren, und es entsteht ein Steuer- ausfall im Jahr 1995 - nicht im Jahr 1994, in dem die Warenum- satzsteuer in jedem Fall bezahlt werden muss.
Bei Bauten hängt der Abzug von der Unterstellung des Bauträ- gers unter die Mehrwertsteuer ab. Ein Privater kann von einem Vorsteuerabzug ohnehin nicht profitieren, ein Mehrwertsteuer- pflichtiger dagegen wohl. Das sind nicht nur die heute der Wa- renumsatzsteuer unterstellten Betriebe, sondern auch etwa Dienstleistungsbetriebe, ja sogar Einzelpersonen, die in Zu- kunft steuerpflichtig werden, wie Anwälte usw.
Es zeigt sich, dass der Vorsteuerabzug auch auf die Bauwirt- schaft, aber vor allem auf die Maschinen-, Apparate- und Me- tallindustrie Einfluss haben kann. Diese zählt etwa 365 000 Ar- beitsplätze und ist somit der wichtigste volkswirtschaftliche Sektor. Ende 1993 weist dieser Sektor 21 800 Arbeitslose und 18 200 Kurzarbeiter auf und hat die Talsohle - im Unterschied zur Bauwirtschaft - noch nicht durchschritten. Der Arbeitsvor- rat ist mit 4,5 Monaten auf einem historischen Tiefstand. Zwar schlägt sich unsere Maschinenindustrie im Ausland trotz har- ter Konkurrenz ansprechend, aber der Inlandanteil von etwa 30 Prozent des Gesamtabsatzes geht mangels Aufträgen lau- fend zurück.
So erwartet dieser Industriezweig ein Signal aus Bern, und da- mit sind wir beim Hauptargument für den Vorsteuerabzug: Wenn er nicht gewährt wird, besteht die Gefahr, dass es zu ei- nem Aufschub der Investitionen in der gesamten Wirtschaft kommt, zu einem Stau, und damit zu einer Dämpfung der jetzt gerade einsetzenden Konjunktur, die noch eine sehr zarte Pflanze ist.
Wir müssen uns schon bewusst sein, dass bei einer Investi- tionsplanung einige Prozente mehr oder weniger Kosten durchaus dazu verleiten können, diese Investition um ein hal- bes Jahr aufzuschieben. Es sind mir in den letzten Tagen ver- schiedene solche Projekte gezeigt worden, zum Teil Millionen- projekte. Die Metallindustrie rechnet mit einem Aufschub von gegen 20 Prozent. Das ist ein sehr grosser Anteil, wenn ich an die schon bestehende Unterbeschäftigung denke.
Ordnungspolitisch ist der Vorsteuerabzug dem Investitions- bonus sicher überlegen. Es wird nämlich der Investitionsbe- reite stimuliert, der seine Investition in seinem wirtschaftli- chen Umfeld als Erfolg beurteilt - nicht der Träger der öffentli- chen Hand, wie das beim Bonus der Fall ist, wo eher Projekte zweiter Priorität dank den Zuschüssen aus Bern verwirklicht werden; auch dort sind - das muss auch noch gesagt wer- den - die Kassen natürlich leer.
Der Bundesrat hat nun in seiner Stellungnahme, die Sie auch erhalten haben, zwei formelle Argumente gegen den Vor- steuerabzug vorgebracht: Dass er dafür allein zuständig sei und dass deshalb eine Verknüpfung mit dem Investitionsbo- nus, wofür das Parlament zuständig sei, zwar rechtlich zuläs- sig, aber widersprüchlich sei, wenn man einen dringlichen Bundesbeschluss fassen wolle. Dabei übersieht der Bundes- rat, dass das Parlament ihm politisch allein über diese Ver- knüpfung «Beine machen» kann, gerade weil es die Zustän- digkeit des Bundesrates nicht in Frage stellen will.
Des weiteren schreibt der Bundesrat, ein dringlicher Bundes- beschluss könne nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Man muss sich fragen: Warum eigentlich nicht? Es können bei jedem Beschluss, den wir fassen, Drittumstände vorlie- gen, von denen ein Inkrafttreten abhängig gemacht wird.
Dass dies bei dringlichen Bundesbeschlüssen selten ge- schieht, liegt daran, dass es eben selten dringliche Bundesbe- schlüsse braucht, aber es gibt keine Verfassungsbestimmun- gen oder anderen rechtlichen Bestimmungen, die dies verbie- ten würden.
Sollte die Vorlage zum Vorsteuerabzug abgelehnt werden, so würde das Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abga- ben für den Vorsteuerabzug (94.3000) wiederaufleben; Sie ha- ben den Text dieses Postulates ebenfalls bereits erhalten. Letztlich entscheidet der Bundesrat. Er würde aber eine schwere Verantwortung übernehmen, sollte er sich gegen den Willen des Parlaments nicht für den Vorsteuerabzug entschei- den. Er trüge dann die alleinige politische Verantwortung, sollte es tatsächlich zu einem Investitionsstau und damit zu ei- ner Erhöhung respektive einem verzögerten Abbau der Ar- beitslosenzahl kommen.
Matthey Francis (S, NE), rapporteur: Les 8 et 9 mars 1993, le Conseil national débattait de l'octroi d'aides financières desti- nées à promouvoir l'emploi dans le secteur de la construction de logements, projet qui donna lieu, finalement, à la décision des Chambres d'adopter, le 19 mars de l'année dernière, le fa- meux bonus à l'investissement et d'augmenter les crédits à la construction de logements et aux constructions rurales.
Cette action visait en premier lieu à apporter un soutien à l'in- dustrie du bâtiment qui était alors la branche économique la plus fortement touchée par la récession. Les investissements étaient en recul et les entrées de commandes aussi, autant dans la construction de logements que de maisons familiales ou de constructions publiques. La conséquence de cette si- tuation était bien entendu un taux de chômage élevé et une diminution substantielle des postes de travail dans cette in- dustrie.
Je rappelle que notre Conseil avait adopté l'arrêté au vote sur l'ensemble par 99 voix contre 14.
Le succès rencontré par le bonus a été considérable. Comme le mentionne le rapport de notre commission à l'appui de no- tre initiative parlementaire, en 6 mois, près de 1400 demandes ont été enregistrées, réparties à raison de 50 pour cent pour des projets de rénovation, 42 pour cent pour de nouvelles constructions, le reste étant des projets visant à économiser l'énergie. On estime à plus de 2,6 milliards de francs le volume des commandes générées pour 1993 et 1994 par l'ensemble de la mesure et le maintien ou la création de quelque 30 000 places de travail, ce qui a naturellement économisé un certain nombre de millions de francs aux caisses d'assurance- chômage.
En fonction de ces résultats positifs et de la persistance d'un haut niveau de chômage dans l'industrie de la construction, le groupe socialiste a déposé, le 8 octobre 1993, une initiative parlementaire (93.450) visant à l'extension du bonus à l'inves- tissement, tout en déposant également un projet d'initiative parlementaire devant notre commission, qui était d'ailleurs for- mulé de la même façon. Cette initiative visait à augmenter le bonus de 200 millions de francs ainsi qu'à étendre son champ d'application, notamment au matériel roulant des transports publics. Elle visait aussi à favoriser le travail des femmes.
La commission a examiné cette initiative au cours de quatre séances. Elle a en particulier abordé l'évolution de l'industrie de la construction, la situation conjoncturelle et l'examen de la déduction de l'impôt préalable comme moyen de favoriser les investissements.
L'industrie de la construction a connu, en 1991 et 1992, des diminutions très fortes d'entrées de commandes. Le recul de cet indicateur a pris fin au quatrième trimestre de l'année der- nière, mais cette évolution, que l'on peut estimer réjouis- sante, n'empêchera toutefois pas un nouveau recul des ré- serves de travail en 1993, et aussi en 1994. En effet, l'état des commandes total a enregistré un recul de 4,1 pour cent en 1991, de 12,7 pour cent en 1992, et on estime qu'en 1993 ce recul des commandes a été encore de 12,8 pour cent. Ce re- cul atteint très fortement le second oeuvre. La situation y ap- paraît encore plus délicate. Ainsi, par rapport au trimestre correspondant de l'année précédente, aussi bien les activités de plomberie et d'installations sanitaires, de menuiserie,
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d'installations électriques, que de serrurerie ont enregistré une très forte baisse des commandes.
La situation et les perspectives de l'emploi dans la construc- tion, dans le bâtiment et le génie civil, font que - là aussi, les commandes ont reculé -, aux premier et deuxième trimestres de 1993, les personnes actives occupées dans ce secteur ont encore diminué de 8 pour cent. Le recul de l'emploi en général a cependant été moins prononcé au cours du dernier trimestre de l'année dernière. Dans le secteur de la construction, l'em- ploi connaîtra pourtant sa contraction maximale en 1993 et l'on prévoit encore malgré tout une certaine contraction en 1994. La reprise des entrées de commandes est encore trop faible pour permettre une augmentation des réserves de tra- vail. Ce sont toutefois ces dernières qui constituent la variable déterminante pour l'évolution de l'emploi.
En ce qui concerne la situation conjoncturelle, une des préoc- cupations principales soulevées devant la commission a porté sur l'effet procyclique ou non d'un nouveau bonus, étant donné l'éclaircie des perspectives conjoncturelles. Déjà lors de la discussion de l'arrêté du 19 mars 1993, nombreux ont été ceux qui avaient craint d'alimenter la conjoncture par l'attribu- tion d'un bonus à l'investissement. Cette crainte ne s'est pas avérée justifiée et ne le sera certainement pas avec le nouveau bonus, au vu de la situation de la branche, et du fait que les chantiers entrepris doivent être terminés à mi-1995.
Certes, selon les pronostics établis et partagés par l'adminis- tration fédérale, le fond de la baisse conjoncturelle a été atteint au troisième trimestre 1993, et la croissance attendue du pro- duit intérieur brut en 1994 se situe entre 0,8 et 1,7 pour cent contre une croissance négative au cours de ces trois dernières années. La baisse du taux d'inflation et du taux d'intérêt devrait aussi, selon certains membres de la commission, favoriser la reprise sans intervention de l'Etat.
Pour la majorité de la commission, cependant, la question de l'effet procyclique d'un nouveau bonus ne doit pas être sures- timée et il faut au contraire craindre une destruction exagérée des capacités de l'industrie de la construction, notamment dans tout ce qui concerne l'encadrement. Elle a cependant voulu tenir compte des remarques émises lors des discus- sions de mars 1993, d'abord en limitant l'extension du bonus à 100 millions de francs et en restreignant l'attribution de ce bo- nus aux seules rénovations, alors que jusqu'à présent il avait été accordé aussi aux constructions nouvelles. Enfin, elle a fixé l'échéance de la réalisation des projets au 31 décembre 1995, c'est-à-dire à l'échéance des perspectives encore néga- tives en matière d'emploi dans la construction.
La majorité de la commission entend ainsi privilégier la lutte contre le chômage et permettre par un nouveau bonus de ne pas charger les caisses de chômage - on permettrait certaine- ment ainsi de les décharger de 230 millions de francs. C'est une manifestation claire de la volonté de combattre la crise que la majorité de la commission veut donner, avec la convic- tion qu'il n'y a pas lieu de craindre un effet contraire à l'évolu- tion structurelle de l'industrie de la construction. Ce bonus a été lié, dans les propositions de la majorité de la commission, à la déduction de l'impôt préalable.
Dans sa préoccupation de renforcer les signes de reprise éco- nomique, et toujours dans la volonté de combattre le chô- mage par l'investissement, la majorité de la commission a dé- cidé, par 15 voix sans opposition et avec plusieurs absten- tions, de coupler le bonus Il à la déduction de l'impôt préala- ble, ou plus simplement de permettre aux investisseurs de pouvoir déduire la TVA sur les investissements réalisés dès le 1er juillet de cette année, de façon à éliminer la taxe occulte qui pourrait inciter à différer des investissements en 1995. En effet, l'arrêté fédéral sur le régime financier du 18 juin 1993, qui modifie la constitution, prévoit à son article 8 alinéa 3 des dis- positions transitoires la possibilité pour le Conseil fédéral, en vue d'assurer la transition entre le régime actuel et le nouveau régime, celui de la TVA, de limiter ou d'anticiper, pour la pé- riode initiale consécutive à l'entrée en vigueur du nouveau ré- gime, la déduction de l'impôt préalable grevant les biens d'in- vestissement.
La majorité de la commission n'ignore pas que l'application de cette disposition est de la compétence du Conseil fédéral
et qu'en conséquence elle lie aussi l'attribution du nouveau bonus à la décision du gouvernement. On connaît aussi les ré- serves du Conseil fédéral quant à ce couplage et les craintes du gouvernement, qui vous ont d'ailleurs été adressées par le président de notre commission, quant aux implications finan- cières de la proposition de la majorité de la commission.
Toutefois, à notre avis, on ne saurait ignorer, alors qu'on sou- tient l'industrie de la construction par le bonus, la situation de l'industrie des machines, notamment, et des autres secteurs industriels, où nous devons aussi favoriser les investisse- ments. Rappelons que l'industrie des machines occupe en- core 365 000 personnes, alors qu'il y a 22 000 personnes au chômage complet ou partiel dans ce secteur. Même si l'on enregistre ici aussi un certain frémissement en matière d'en- trée de commandes, c'est essentiellement du fait des exporta- tions qui ont crû de 3,2 pour cent par rapport à 1992. Le mar- ché intérieur, en revanche, a vu ses entrées de commandes di- minuer de 10 pour cent en 1993.
Or, selon les responsables de cette industrie, l'introduction de la déduction préalable en 1995 risque de provoquer une réten- tion d'investissements en 1994 pour des montants considéra- bles, que l'on peut évaluer à 1 ou 2 milliards de francs. La taxe occulte à 6,2 pour cent de ce montant représente environ 124 millions de francs d'Icha. La taxe occulte a rapporté, dans les bonnes années, plus de 2 milliards de francs. Si aucun in- vestissement n'était différé, c'est environ 1 milliard de francs, c'est-à-dire la moitié, qui serait prélevé au titre de l'Icha. A l'ex- trême, si tous les investissements étaient différés, aucune taxe occulte ne serait prélevée. En fait, de l'avis de la majorité de la commission, l'introduction de la déduction préalable de l'im- pôt au 1er juillet prochain n'est qu'une déduction d'un mon- tant qui sera pris en compte au début de 1995 au lieu de fin 1995 si l'investisseur diffère son investissement au début de cette année-là.
La majorité de la commission laisse d'ailleurs au Conseil fédé- ral le soin de déterminer les modalités et la valeur de cette dé- duction préalable pour en faciliter l'introduction sur le plan ad- ministratif. La majorité de la commission entend, par ses pro- positions en matière de bonus à l'investissement et de déduc- tion de l'impôt préalable, assurer l'équilibre de l'évolution conjoncturelle dans une perspective de politique de stabilité. Elle forme le voeu, Monsieur le Conseiller fédéral, que le gou- vernement suivra ses propositions.
L'arrêté fédéral que nous vous proposons revêt un caractère d'urgence. Etant donné qu'il est lié à une décision du Conseil fédéral, il ne pourra entrer en vigueur que dix jours après son acceptation et pour autant que le Conseil fédéral en décide positivement pour la déduction préalable. Comme on l'a dit en d'autres circonstances, Monsieur le Conseiller fédéral, nous remettons notre initiative parlementaire entre vos mains.
C'est par 13 voix contre 7 et avec 1 abstention que la commis- sion vous propose d'accepter son initiative parlementaire sur la prolongation du bonus à l'investissement et la déduction de l'impôt préalable dès le 1er juillet 1994.
Blocher Christoph (V, ZH), Sprecher der Minderheit: Die Min- derheit der Kommission beantragt Ihnen, auf diesen Be- schlussentwurf nicht einzutreten.
Der Investitionsbonus segelt unter dem Anliegen, Arbeits- plätze zu erhalten oder Arbeitsplätze zu schaffen.
Er ist aber ein untaugliches Mittel. Wenn Sie es genau betrach- ten, ist es sogar so, dass er ein Mittel ist, um die Arbeitsplatzsi- tuation zu verschlechtern.
Der Staat kann im wesentlichen nur drei Dinge tun, wenn er Ar- beitsplätze erhalten oder schaffen will. Er muss darauf achten, 1. dass er für eine geringe Staatsquote und für eine niedrige Steuerquote sorgt;
dass er heute eine Politik der niedrigen Zinsen und Inflati- onsraten betreibt; und
dass er eine richtige Ordnungspolitik betreibt.
Der Investitionsbonus ist ein zweifacher Sündenfall: Er ist ord- nungspolitisch völlig falsch, und er läuft dem Anliegen zuwi- der, eine geringe Staatsquote und eine geringe Steuerquote zu haben.
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Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen - gleichgül- tig, wem Sie diesen Investitionsbonus zukommen lassen -: Er verzerrt den Arbeitsmarkt, und er verzerrt die Wettbewerbssi- tuation, wenn Sie ihn Privaten zugute kommen lassen. Wenn Sie ihn in öffentliche Investitionen fliessen lassen, führt das dazu, dass entweder etwas gebaut wird, das man nicht bauen sollte, oder wenn es für etwas ist, das ohnehin gebaut wird, dann ist er unnötig.
Den Investitionsbonus muss man ablehnen; Geld verteilen ist kein Mittel, um Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen.
Nun wird dieser Investitionsbonus mit etwas Zweitem gekop- pelt, nämlich mit dem Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug geht in die richtige Richtung, weil er hilft, direkt die Steuer- quote zu senken. Der Staat kann durch Neueinführungen von Steuern und durch Steuergesetzänderungen natürlich den Ar- beitsmarkt und die Wettbewerbssituation verzerren; darum ist es hier gerechtfertigt, entsprechend Gegensteuer zu geben. Wenn auf den 1. Januar 1995 - vielleicht auch erst auf den 1. Ja- nuar 1996 - die Mehrwertsteuer eingeführt wird und kein sol- cher Vorsteuerabzug möglich ist, besteht die Gefahr, dass - namentlich in den letzten Monaten vor der Einführung - ge- wisse Investitionen nicht getätigt werden. Dann gibt es ein «Loch»; die Investitionen werden auf das nächste Jahr verscho- ben; das führt zu einer gewissen Überkapazität, und das ist schädlich. Von daher rechtfertigt sich ein Vorsteuerabzug. Der Bundesrat hat das an sich in der Hand - es ist nicht Sache des Parlamentes -, und er wird im April darüber entscheiden. Es sieht so aus, dass er einen solchen Abzug, wenn über- haupt, frühestens auf Mitte Jahr oder auf den Herbst be- schliessen könnte oder beschliessen würde, damit er die Übergangsfrist erleichtern könnte. Dafür habe ich Verständ- nis. Ich bin auch der Meinung - es gibt ja ein Postulat, das in diese Richtung geht -, dass diese Massnahme richtig ist und dass man den Bundesrat mindestens auffordert oder bittet, das in seiner Kompetenz Liegende zu tun.
Was ich aber nicht verstehe, ist die Koppelung, die in diesem Beschlussentwurf vorgesehen wird - das kann ich gar nicht verstehen. Die Sozialdemokraten haben sich gegen den Vor- steuerabzug gewandt, weil dadurch ein «Loch in der Kasse» entstehe; dies, obwohl er beschäftigungswirksamer wäre als der Investitionsbonus. Wenn wir zu diesem Vorsteuerabzug noch den Investitionsbonus gewähren, dann haben Sie ein noch grösseres «Loch in der Kasse». Ich sehe es aus dieser Sicht nicht ein, wieso man ein noch grösseres «Loch in der Kasse>> machen will, indem man die Sache koppelt.
Aber auch aus bürgerlicher Sicht sehe ich es nicht ein. Sollen wir einer falschen Massnahme - darum hat die Mehrheit der Bürgerlichen in der Kommission gegen den Investitionsbonus gestimmt -, einer solchen ordnungswidrigen Massnahme und einem Staatsquoten-Sündenfall, plötzlich zustimmen, obwohl man genau weiss, dass eine solche Massnahme keine Ar- beitsplätze bringt und auf die Dauer keine Arbeitsplätze erhal- ten kann, sondern das Gegenteil bewirkt? Wir wären ja stark genug, um nur das Richtige zu beschliessen. Dieser Kompro- miss ist für mich eigenartig, von beiden Seiten aus gesehen. Nun weiss ich natürlich auch, dass es Kreise aus der Wirtschaft gibt, namentlich aus dem Baugewerbe, die an Aufträgen inter- essiert sind und für Investitionsboni eintreten. Wir dürfen nicht einzelnen Wirtschaftskreisen, die etwas verlangen, was für sie richtig, aber ordnungspolitisch und gesamtwirtschaftlich falsch ist, zustimmen, sonst ergibt das eine Kettenreaktion; je- desmal hat dann eine andere Branche auch noch etwas, das sie gerne haben möchte. Wir in diesem Parlament haben Wirt- schaftspolitik zu betreiben, die der Gesamtbeschäftigungssi- tuation, der Konkurrenzfähigkeit und der gesamten Wirtschaft dient; darum kann man auf diesen Beschlussentwurf nicht ein- treten.
Die Sache ist aber noch verzwickter. Stimmen wir diesem Be- schlussentwurf zu-und sagen wir: Wir sind für den Investitions- bonus, sofern der Bundesrat den Vorsteuerabzug macht -, so kann der Bundesrat das Richtige, also den Vorsteuerabzug, nicht beschliessen. Der Vorsteuerabzug liegt nämlich in der Kompetenz des Bundesrates und der Investitionsbonus in der Kompetenz des Parlamentes. Wenn wir diesem Beschlussent- wurf zustimmen, kann der Bundesrat, der meines Erachtens
richtigerweise den Investitionsbonus abgelehnt hat, auch aus konjunkturzyklischen Gründen für die Übergangsphase gar keinen Vorsteuerabzug beschliessen, sonst «bekommt» er ja den Investitionsbonus, den er gar nicht will.
Mit dieser Koppelung erschweren wir also an sich noch die Einführung des Vorsteuerabzuges. Das ist eine Massnahme, die ich jetzt überhaupt nicht mehr begreife. Wir machen nicht nur etwas Falsches, wenn wir dem zustimmen, sondern ver- hindern oder erschweren zumindest das Richtige. Man kann es drehen, wie man will: Es geht nicht!
Ich bin der Auffassung: Wenn wir etwas machen, dann sollten wir den Bundesrat auffordern, den Vorsteuerabzug für die Übergangszeit zu beschliessen - ob das Mitte dieses Jahres oder im Herbst ist, das überlassen wir dem Bundesrat -, und sollten hier auf diesen Beschlussentwurf nicht eintreten. Ich glaube, im Sinne der Erhaltung und Förderung von Arbeits- plätzen in unserem Land ist das der richtige Entscheid.
Ich habe sowohl im Namen der Minderheit der Kommission als auch in demjenigen meiner Fraktion gesprochen. Unsere Fraktion hat einstimmig beschlossen, auf diesen Beschluss- entwurf nicht einzutreten.
Thür Hanspeter (G, AG): Wenn ich die heute zur Diskussion stehende Verlängerung des Investitionsbonus aus grüner Sicht beurteile, möchte ich zunächst Rückschau halten.
Sündenfall hin oder her, Herr Blocher, es ist eine Tatsache, dass die bisherigen Erfahrungen mit dem im letzten Jahr be- schlossenen Investitionsbonus ausserordentlich positiv wa- ren. Die Einzelheiten können Sie dem Bericht des Bundesam- tes für Konjunkturfragen entnehmen: 30 000 Arbeitsplätze konnten gesichert werden, die Arbeitslosenversicherung sparte 768 Millionen Franken, und das bei einem Einsatz von 200 Millionen Franken. Das ist fürwahr ein gutes Preis-Lei- stungs-Verhältnis.
Auch aus ökologischer Sicht kann festgestellt werden, dass die Mittel sinnvoll eingesetzt wurden. Zwei Drittel der geförder- ten Projekte können nämlich unter dem Oberbegriff «Bauliche Erneuerungs- und Energiesparmassnahmen» zusammenge- fasst werden. Ich bin froh, dass unser Appell bei der Behand- lung des ersten Investitionsbonus in dieser Hinsicht auch be- züglich der Verwendung der Mittel gehört wurde. Wir haben uns damals, im März 1993, mit der Frage auseinandergesetzt, ob die damals beschlossene 200-Millionen-Spritze in die Bau- wirtschaft einer unerwünschten Strukturerhaltung Vorschub leisten könnte, und darauf hingewiesen, dass in Zukunft im Er- neuerungsbereich ein gewaltiger Nachholbedarf besteht. Statt 30 Milliarden Franken investieren wir heute im Sektor der baulichen Erneuerungen lediglich 10 Milliarden Franken. Das heisst, wir tun zu wenig für die Erhaltung unserer bestehenden Bausubstanz.
Nachdem die beschlossenen 200 Millionen Franken vor allem in die baulichen Erneuerungen geflossen sind, haben wir im strukturellen Sinn etwas Sinnvolles gemacht. Da muss man Herrn Blocher widersprechen, der sich mit dieser Tatsache nicht auseinandergesetzt hat, wenn er behauptet, wir würden eine falsche Strukturpolitik betreiben. Wir haben Sinnvolles getan, indem wir nämlich Baukapazitäten, die in Zukunft im Er- neuerungsbereich nötig sind, nicht unnötig vernichtet haben. Die Baukapazitäten haben sich in der Phase seit 1990 den- noch massiv zurückgebildet. Das wurde von uns immer ge- wünscht und ist auch richtig.
Ich möchte das in Zahlen ausdrücken, damit Sie diesen dra- matischen Rückgang sehen: 1990 hatte der Bausektor noch einen Anteil am Bruttoinlandprodukt von 18 Prozent; 1993 war er noch mit 14,5 Prozent daran beteiligt. Wir haben also tat- sächlich eine massive Rücknahme dieser Kapazitäten er- reicht.
Heute stellt sich aber die Frage - das ist für die Beurteilung der zur Diskussion stehenden Finanzspritze wichtig -, ob die Ka- pazitäten im Bausektor im Blick auf die Zukunft, auf die länger- fristigen Bedürfnisse unserer Volkswirtschaft, nicht bereits auf ein schädlich tiefes Niveau abgesunken sind. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass im Bauhauptgewerbe mit 11 Pro- zent eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit herrscht und auch die Quote der Langzeitarbeitslosen mit 22 Prozent
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ausserordentlich hoch ist. Umgekehrt muss festgestellt wer- den, dass zwar die gesamtwirtschaftlichen Konjunkturprogno- sen für das Jahr 1994 vorsichtig positiv sind, dass aber für das Baugewerbe mit einem Aufschwung erst auf Ende des näch- sten Jahres gerechnet werden kann. Es muss davon ausge- gangen werden, dass die Arbeitslosigkeit in diesem Jahr und auch 1995 vor allem in diesem Sektor noch massiv zunehmen wird. Man rechnet mit zusätzlichen 2,8 Prozent für 1994 und 1,4 Prozent für 1995.
Aufgrund dieser Sachlage kommen wir zum Schluss, dass der heute zur Diskussion stehende Bonus beschlossen werden muss, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsa- che, dass im Beschlussentwurf festgelegt wird, dass nur Bau- vorhaben berücksichtigt werden, die bis 31. Dezember 1995 verwirklicht sind. Das ist eine zusätzliche Bremse gegen eine allfällige prozyklische Wirkung des Investitionsbonus.
Im Beschlussentwurf wurde eine weitere Bremse eingebaut, die gerade auch aus grüner Sicht sehr zu begrüssen ist: Es darf mit diesem Investitionsbonus nur noch der Erneuerungs- bau gefördert werden. Das kommt uns sehr gelegen. Der Bo- nus fördert nämlich - wie ich bereits dargelegt habe - den er- wünschten Strukturwandel im Baugewerbe Richtung Erneue- rungsbau. Das können wir nur noch einmal betonen. Gleich- zeitig sind wir erfreut darüber, dass aufgrund des Beschlusses die ökologisch sinnvolle Erneuerung von Anlagen zur Nut- zung erneuerbarer Energien sowie von Wärmekraftkoppe- lungsanlagen gefördert werden soll.
Ich komme damit zur Frage der Verknüpfung des Investitions- bonus mit der Vorverlegung des Vorsteuerabzuges. In diesem Punkt kann ich den Überlegungen von Herrn Blocher folgen. Ich verstehe diese Verknüpfung auch nicht Nachdem be- kannt ist, dass der Bundesrat gegen eine solche Vorverlegung des Vorsteuerabzuges ist, und das liegt ja in der Kompetenz des Bundesrates, bedeutet doch das Festhalten an dieser Ver- knüpfung die Vorbereitung einer - ich möchte sagen: un- schicklichen - Beerdigung des Investitionsbonus. Wenn der Bundesrat nämlich den Vorsteuerabzug - was er bereits de- klariert hat - nicht vorverlegen will, haben wir mit dieser Ver- knüpfung gleichzeitig den Investitionsbonus beerdigt.
So kann sich das Parlament nicht aus der Verantwortung steh- len. Wir haben uns unabhängig davon, was der Bundesrat tut oder lässt, die Frage zu stellen und diese auch zu beantwor- ten, was das Parlament heute aus konjunkturpolitischer Sicht tun muss und tun kann. Wir können lediglich im Rahmen die- ses Investitionsbonus tätig werden und müssen das Nichthan- deln bei der Vorverlegung des Vorsteuerabzuges dem Bun- desrat überlassen, wenn er daran festhalten will.
Es ist eben nicht so, wie Herr Stucky gesagt hat, dass das Par- lament nur über diese Verknüpfung überhaupt auf den Ent- scheid des Bundesrates bezüglich Vorsteuerabzug Einfluss nehmen kann. Dieser Druck könnte nur dann erzeugt werden, wenn wir wüssten, dass der Bundesrat diesen Vorsteuerabzug beschliessen will. Dann hätte mit dieser Verknüpfung ein Druck erzielt werden können. Aber wenn das Gegenteil der Fall ist und der Bundesrat sagt, er wolle den Vorsteuerabzug nicht, dann hat eben beides keine Chance. Das müssen Sie bei der Beurteilung dieses Punktes berücksichtigen. Die grüne Fraktion unterstützt deshalb in diesem Punkt den An- trag Baumberger (Ziff. III Abs. 2 des Beschlussentwurfes). Wir wollen diese Verknüpfung nicht.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.
Kühne Josef (C, SG): Die CVP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass für den Entscheid über die Förderung der öffentlichen In- vestitionen, also Bonus II, und die vorgezogene Einführung des Vorsteuerabzuges folgende Fragen zu beantworten sind: 1. Wie entwickelt sich die Konjunktur- und Beschäftigungs- lage 1994/95? Sind Massnahmen notwendig?
Wirkt ein Bonus Il und/oder ein vorgezogener Vorsteuerab- zug im Sinne der Verbesserung der Beschäftigungslage?
Sind unerwünschte Auswirkungen auf die Struktur damit verbunden?
Übersteigt der Nutzen die Kosten und die Einnahmenaus- fälle oder Einnahmenverschiebungen?
Zur Beschäftigungslage: Die Prognosen sind so, dass die Schweizer Wirtschaft wohl die konjunkturelle Talsohle er- reicht, durchschritten hat. Ein Aufschwung - mit bisher doch recht wenig Schwung - zeichnet sich ab. Positive Beschäfti- gungseffekte sind nicht gesichert. Ich halte mich an die Ein- schätzung der Schweizerischen Bankgesellschaft, welche das Ganze unter den Titel «abgeschwächter Personalabbau» stellt und festhält, dass beim Baugewerbe weniger als 10 Pro- zent der Bauunternehmer beabsichtigen, ihren Personalbe- stand zu erhöhen. Gleichzeitig haben wir auch ein histori- sches Tief an Arbeitsvorrat in der Maschinenindustrie. Damit ist die Frage der Notwendigkeit von beschäftigungsstützen- den Massnahmen bejaht.
Zur strukturellen Frage wird sich mein Kollege Fasel äussern. Der Vorsteuerabzug wird erst auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten und wird den Aufschwung verlangsamen. Die Investitio- nen werden zurückgestellt. Es entsteht ein Investitionsstau. Ich habe vor mir das Schreiben einer grossen Firma, welche feststellt, dass ihr Grossprojekt für den Ausbau eines Feinche- mikalienkomplexes im Betrage von 50 Millionen Franken hin- ausgezögert wird. Dadurch könne sie vorgesehene Markt- chancen nicht rechtzeitig nutzen und die Entwicklung der Wal- liser Werke nicht wie geplant vorantreiben. Damit habe ich nicht gesagt, um welche Firmen es sich handelt!
Zur Frage Kosten/Nutzen: Hier ist die Frage der Zählweise wichtig. Wenn der Bundesrat davon ausgeht, dass die Vor- schüsse an die Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt wer- den, ist seine Rechnungsweise noch einigermassen verständ- lich. Aber so geht es natürlich nicht. Die Entlastung der Ar- beitslosenversicherung muss mit in die Betrachtungen einbe- zogen werden, und dadurch entsteht eine Bilanz, die im Ver- hältnis 1 zu 4 oder, wenn der Bonus II weniger günstig wird, im Verhältnis 1 zu 3 positiv ist. Damit wird der Sündenfall - Herr Blocher - zu einer sehr kleinen Sünde, wenn Sie das so rechnen.
Ich komme zur politischen Würdigung. Mit der Verknüpfung von Bonus und Vorsteuerabzug macht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) etwas Druck auf den Bundes- rat. Sie will ihn motivieren, die Angelegenheit konzentriert an- zugehen, um einen Schub für die Beschäftigung zu bewirken. Wir wissen, dass im Geltungsbereich Vorsteuerabzug der Bundesrat zuständig ist. Wir machen keine detaillierte Aus- sage über den Umfang. Der Bundesrat hat noch Bewegungs- spielraum.
Ein ähnlich unkonventionelles Vorgehen, Herr Bundesrat, ha- ben wir auch bei der Mehrwertsteuer gewählt. Die CVP-Depu- tation hat dort auch ein Paket geschnürt. Viele Beteiligte waren zu Beginn nicht glücklich, aber am Abend des 28. November 1993 habe ich im Fernsehen gesehen, dass Bundesrat Stich rundum glücklich war. Bitte schliessen Sie sich diesem Vorge- hen an. Auch Sie werden glücklich werden können damit.
Ich muss Ihnen bekanntgeben, dass es natürlich bei uns Leute gibt, die - vor die Wahl gestellt, ob sie das doppelte Glück oder die Nullösung wollen - lieber den Bonus haben als gar nichts. Es gibt aber auch Fraktionsmitglieder, die lieber den Vorsteuerabzug hätten als gar nichts.
Fasel Hugo (C, FR): Über den Investitionsbonus zu entschei- den heisst natürlich immer auch, sich zwei, drei Fakten in be- zug auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Erinnerung zu ru- fen. Es ist eine stattliche Zahl: 180 000 Arbeitslose. Man muss es immer wiederholen, damit man sich nicht nach und nach einfach an diese Grössenordnung gewöhnt, sondern sich im- mer wieder bewusst wird, dass damit Familien, Menschen die- ses Landes, sehr hart betroffen sind.
Wenn ich mit dieser grundsätzlichen Aussage anfange, möchte ich gleich auch darauf hinweisen, dass wir in den letz- ten zweieinhalb Jahren über 70 000 Saisonniers und Grenz- gänger nach Hause geschickt haben, die also nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erscheinen und deshalb auch nicht mehr als Nachfrager und Nachfragerinnen auftauchen. In die- sem Vergleich ist die Zahl der Kurzaufenthalter und Kurzauf- enthalterinnen erst noch nicht inbegriffen.
Warum verweise ich auf diese «exportierten Leute» - so schrecklich der Begriff ist, aber so nennen wir es eben -, die
Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
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wir nach Hause geschickt haben? Sie treten nicht mehr als Nachfrager auf, und das hat eine wesentliche Bedeutung, wenn wir den Investitionsbonus beurteilen müssen. Weshalb? Wir stellen fest - der Kommissionssprecher hat es auch schon gemacht -, dass sich die Baukonjunktur ganz massiv zurückgebildet hat, wesentlich auch hinter das längerfristige Niveau zurück. Wenn wir jetzt also einen Investitionsbonus beschliessen, versuchen wir nur, eine Struktur, die wir bei Gelegenheit mit Bestimmtheit wieder brauchen, sinnvoll aus- zunützen. Wir geben damit einen gewissen Anreiz dafür, dass die öffentliche Hand Bauprojekte aufrechterhält und nicht zurückstellt, weil sie auch unter Druck ist. Was hat das für Auswirkungen?
Erstens einmal ist das keine Marktverzerrung, wie hier be- hauptet wurde, sondern die Marktverzerrung hat natürlich da- durch stattgefunden, dass wir Ausländer, die arbeitslos wur- den, zurückgeschickt haben. Ich habe zwei Kantone aus der Nähe betrachtet. Allein die Leistung der nach Hause geschick- ten Kurzaufenthalter macht genau eine Jahresproduktion an Wohnungen aus. Das sind die, die jetzt am Immobilienmarkt nicht mehr als Nachfrager auftauchen, d. h., es findet hier keine Marktverzerrung statt, sondern die Marktverzerrung hat vorgängig stattgefunden.
Zur Staatsquote: Wir können schon daherreden, diese 100 Millionen Franken würden die Staatsquote erhöhen. Tat- sache aber ist, dass es sich nicht um eine wiederkehrende, sondern um eine einmalige Ausgabe handelt. Es ist beizufü- gen: Wenn wir die Ausgaben des Bundes für die Arbeitslosen auch in die Staatsquote einbeziehen, wird diese wesentlich höher ausfallen. Wir ersehen daraus, dass der Investitionsbo- nus aus strukturellen Gründen unsere volle Unterstützung ver- dient.
Ich erlaube mir noch, einen kurzen Satz zum Vorsteuerabzug zu sagen, weil dieser Link nun gemacht wurde: Wenn es um die Beschäftigungswirksamkeit geht, dann wissen wir in be- zug auf den Investitionsbonus, dass er wirkt. Für den Vor- steuerabzug hingegen ist die Wirkung unklar, ich würde sagen unsicher.
Weshalb? Weil gerade im Bereich der Ausrüstungsinvestitio- nen die Importquote sehr hoch ist; sie beträgt bis zu 70 Pro- zent. Es kommt hinzu, dass im Bereich der Ausrüstungsinve- stitionen eine bestimmte Investition jetzt nicht einfach auf- grund des zurückgestellten Vorsteuerabzuges zurückgescho- ben wird, denn europaweit sind die Preise gegenwärtig im Kel- ler. Nehmen wir die Computerbranche: Gerade hier wird sich eine Unternehmung sehr wohl überlegen, ob sie nicht inve- stiert und tätig wird.
Ich bitte Sie, dem Investitionsbonus zuzustimmen. Ich werde mich allerdings nicht dagegen wehren, wenn man den Vor- steuerabzug auch gewährt.
Jaeger Franz (U, SG): Unter den Konjunkturprognostikern herrscht weitgehend Einigkeit, dass die Konjunktur in Europa, insbesondere auch in der Schweiz, den Wendepunkt über- schritten, die Talsohle durchschritten hat und dass ein Turn- around zu erwarten ist, dieses oder nächstes Jahr. Worüber die Meinungen noch auseinandergehen, ist der Zeitpunkt des Eintritts und auch die Intensität dieses Aufschwungs. Darüber streitet man sich. Es gibt optimistische Prognosen, die dieses Jahr mit einem realen Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) von über einem Prozent rechnen. Unser Institut liegt in bezug auf diese Prognosen etwas tiefer.
Sicher ist auch, dass die Produktivitätssteigerungsrate dieses Jahr das BIP-Wachstum noch übertreffen wird, was bedeutet, dass die Arbeitslosigkeit, die sich ja momentan etwas zurück- zubilden scheint, weiterhin hoch bleiben wird und nach dieser saisonalen Korrektur möglicherweise sogar wieder etwas zu- nehmen könnte. Ich hoffe, dass ich nicht recht erhalte. Aber immerhin müssen wir daraus entnehmen, dass der Wiederauf- schwung eine sehr, sehr zarte Pflanze ist - die vor allem im Be- reich der Investitionen und auch im Bereich des Konsums sehr sensibel ist.
Bei der heutigen Vorlage geht es insbesondere um die Investi- tionen. Wir halten dafür, dass gerade dem Bereich der Investi- tionen deshalb sehr, sehr Sorge getragen werden muss.
Wenn wir die Vorlage betrachten, stellen wir fest, dass - ob man das will oder nicht, ob man es gut findet oder nicht - die beiden Projekte Vorziehen des Vorsteuerabzuges und Investi- tionsbonus miteinander verknüpft worden sind.
Diese Verknüpfung scheint mir gar nicht so wichtig zu sein. Mir scheint wichtig zu sein, dass wir die Gewichte richtig verteilen. Es ist ganz klar, dass der Vorsteuerabzug vorgezogen werden muss; wenn wir das nicht machen, ist das eine Konjunktur- bremse zum falschen Zeitpunkt, in einer falschen Periode, nämlich im Herbst, im zweiten und dritten Quartal dieses Jah- res, wo wir eben hoffen, dass der Aufschwung einsetzen wird. Dann haben wir eine Investitionsbremse.
Warum? Weil zwar der private Bau durch den Systemwechsel zur Mehrwertsteuer benachteiligt wird, aber die gewerblichen Investitionen, die Dienstleistungen, bevorteilt werden. Weil die Investoren das wissen, werden sie sich überlegen, ob sie nicht entweder ihre Investitionen auf das nächste Jahr aufschieben sollen, bis sie die Vorsteuer abziehen können, oder die Faktu- rierung so vornehmen werden, dass sie die Akontozahlungen dieses Jahr und die Endabrechnungen nächstes Jahr ma- chen, um wenigstens teilweise in den Genuss der Vorsteuer- abzüge zu kommen. Das ist die Situation.
Ich bin schon erstaunt, Herr Fasel, wie Sie da berichten kön- nen, es sei überhaupt kein Problem, das sei alles sehr unsi- cher. Ich muss eingestehen, dass ich auch skeptisch war und etwas daran zweifelte, dass die Relationen ganz so hoch sind, wie wir das ursprünglich gedacht haben. Aber ich habe mir die Mühe genommen, einige Umfragen zu machen. Ich habe eine Umfrage bei einem Verband von Investitionsgüterproduzen- ten und einige Umfragen bei Grossverteilern gemacht. Auf- grund dieser Umfragen - es sind keine wissenschaftlichen Be- funde, das muss ich klarstellen, das alles ist auch mit Unsi- cherheiten behaftet - ist es aber klar: Die Investitionsvorlauf- zeiten sind nicht gross. Man kann viele Investitionen mit Leich- tigkeit verschieben, und die Importanteile liegen nicht bei 70 Prozent, Herr Fasel, sondern sie betragen in diesen spezi- ellen Bereichen nur 40 bis 50 Prozent.
Zusammengerechnet bin ich allein bei diesen beiden Umfra- gen auf potentielle 400 bis 500 Millionen Franken gekommen. Wenn Sie das nun mit dem Multiplikator rechnen, dann sind Sie weit, weit über dem, was mit dem Investitionsbonus zu ma- chen ist. Das müssen Sie sehen. Wenn es nun tatsächlich so läuft, dann haben Sie die Steuereinnahmen auch nicht.
Herr Bundespräsident Stich sagt, es würden ihm 600 bis 700 Millionen Franken Steuereinnahmen entgehen. Aber wenn die Investitionen verschoben werden, haben Sie auch nicht die Wust-Einnahmen - dann haben Sie gar nichts. Es bleibt dann eigentlich nur die Konjunkturbremse, die auf die Konjunktur drücken wird, und wir haben einen «Stau» für das nächste Jahr.
Ich bitte deshalb den Bundesrat eindringlich, im April einen positiven Entscheid zu fällen. Ich habe gehört, dass der Bun- desrat in dieser Frage gespalten ist. Aber ich bin überzeugt: Wenn das Parlament heute einen klaren Entscheid fällt, wird der Bundesrat die Kraft aufbringen, einen positiven Entscheid zu fällen.
Und nun zu Herrn Blocher: Herr Blocher, Sie haben beim Inve- stitionsbonus mit Recht darauf hingewiesen, das sei eine Geldverteilerei, das würde noch keine Konjunktur schaffen. Da gebe ich Ihnen recht. Trotzdem muss ich aber sagen: Sie sind hier einmal mehr zu radikal gewesen, denn man kann natür- lich sagen, ein Investitionsbonus, wie er von uns konzipiert worden ist, sei ja nichts anderes als eine sinnvollere Verteilung der öffentlichen Investitionen im Konjunkturablauf. Ich muss aber leider zugeben, dass es meistens so läuft, dass man in der Hochkonjunktur viel investiert und dann in der Depression gleich nochmals viel investiert. Damit kommt man natürlich auf höhere Staatsquoten, da haben Sie leider recht.
Nicht recht haben Sie aber, wenn Sie hier sagen, man dürfe den Vorsteuerabzug und den Investitionsbonus nicht mitein- ander verknüpfen. Der Bundesrat ist frei, unabhängig von un- serem Entscheid zum vorliegenden Beschlussentwurf, zum Vorsteuerabzug ja zu sagen, ohne sich um den Investitionsbo- nus zu kümmern, und wir sind frei, über den Investitionsbonus zu entscheiden.
Initiative parlementaire. Investissements publics
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N
10 mars 1994
Ich gebe zu - ich mache aus meinem Herzen keine Mörder- grube -, ich habe als Ökonom nicht viel für Arbeitsbeschaf- fungsprogramme übrig; ich habe das an diesem Pult schon ei- nige Male gesagt. Aber ich muss sagen: Wenn bei diesen 100 Millionen Franken die Sozialdemokraten bereit sind, dafür dem Vorsteuerabzug zuzustimmen und somit dem Bundesrat den Rückhalt zu geben, dass hier für den Vorsteuerabzug wirklich etwas geschieht, dann glaube ich, ist das nicht so schlimm, wenn wir jetzt hier diese Fliege schlucken.
Aber es ist eine Fliege, die bitter zu schlucken ist, denn Sie können nicht kommen und rechnen: 240 Millionen Franken Einsparung bei der Arbeitslosenversicherung. Sie müssen nämlich bedenken, dass die 100 Millionen Franken, die der Bund hier als Investitionsbonus gibt, dann bei den Gemein- den und Kantonen Hunderte von Millionen Franken an öffentli- chen Investitionen auslösen. Dazu sind auch wieder öffentli- che Mittel nötig. Bei der Defizitlage bei den Gemeinden und Kantonen muss man sich schon überlegen, was man da macht - abgesehen davon, dass die Massnahme prozyklisch wirkt: Wir kommen nämlich wieder einmal zu spät.
Ich möchte deshalb nochmals den Appell an die Sozialdemo- kraten richten, dieses Instrument mehr als ein Instrument der antizyklischen Fiskalpolitik zu verstehen. Herr Ledergerber hat das ja auch einmal so interpretiert; ich wäre froh, wenn er das heute bestätigen würde.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der LdU/EVP-Fraktion, in erster Priorität dem Postulat für den vorgezogenen Vor- steuerabzug zuzustimmen und - ich sage es ganz offen - in zweiter und dritter Priorität, wenn Sie nicht anders können, auch dem Investitionsbonus, für den mein Herz gar nicht schlägt.
Gros Jean-Michel (L, GE): Déjà lors de la session de prin- temps de l'an dernier, le groupe libéral avait exprimé le plus grand scepticisme quant à l'efficacité du bonus à l'investisse- ment. Injecter de l'argent de l'Etat - qu'au surplus celui-ci ne possède pas - dans l'économie ne nous a jamais paru consti- tuer un instrument efficace de relance des investissements. Les craintes exprimées à l'époque par les libéraux concer- naient certes l'inutilité de ces mesures, mais plus encore les risques qui leur sont liés. Nous évoquions le risque d'accrois- sement de l'endettement de la Confédération, bien sûr, mais aussi des cantons et des communes; la possibilité que cette aide n'atteigne pas les collectivités les plus touchées par le chômage. Nous redoutions que ces mesures déploient leur ef- fet trop tard, c'est-à-dire au moment où la conjoncture se re- dresserait d'elle-même, ou encore que ce bonus ne fasse que retarder les indispensables restructurations de certaines entreprises, notamment dans le secteur de la construction. Toutes ces considérations nous avaient d'ailleurs conduits à ne pas entrer en matière sur le projet.
Il n'apparaît pas aujourd'hui aux libéraux que de nouveaux ar- guments soient décisifs pour justifier la prolongation du bonus à l'investissement. Aussi, le groupe libéral vous proposera-t-il de ne pas entrer en matière.
Bien sûr, un rapport relatif aux effets des mesures de relance sur l'emploi, rédigé par le Département fédéral de l'économie publique, est parvenu à la commission. S'il souligne en effet que le bonus à l'investissement n'a pas déployé les effets pro- cycliques que nous redoutions, le rapport se fait plus hésitant sur ses effets réels sur l'emploi. Le chiffre avancé de 30 000 emplois préservés grâce au bonus à l'investissement suscite en nous les plus grandes réserves.
Premièrement, cet effet sur l'emploi est calculé selon un multi- plicateur des dépenses publiques de relance qui est très dis- cuté. Le professeur Lambelet, par exemple, estime que dans une petite économie ouverte comme celle de la Suisse, ce multiplicateur est inférieur à celui retenu par le département. Deuxièmement, les éventuels effets sur l'emploi des mesures votées en 1993 ne se feront sentir, le cas échéant, qu'en 1994. Le rapport ne peut, de ce fait, se baser que sur des hypo- thèses. Troisièmement, ce rapport ne tient pas assez compte de la volonté des collectivités publiques - en tout cas de celles qui bénéficient encore de rentrées fiscales suffisantes - de mener une politique anticyclique et d'augmenter ainsi, bonus
fédéral ou non, leur volume d'investissements. Enfin, le rap- port passe sous silence les risques de retard dans la restructu- ration des entreprises et traite un peu trop brièvement de la possibilité que la demande supplémentaire ait pu être partiel- lement absorbée par des prix plus élevés.
En résumé, si ce premier bonus à l'investissement n'a proba- blement, et heureusement, pas eu tous les effets pervers que nous craignions l'an dernier, si son succès auprès des collecti- vités publiques a été indéniable, son efficacité réelle sur le marché de l'emploi est, pour l'instant, incertaine. Ce résultat mitigé ne permet en tous les cas pas de justifier la prolonga- tion des mesures d'aide à l'investissement, et ce, d'autant plus que cette fois-ci le risque d'effets procycliques existe réelle- ment - le rapport le dit clairement, l'avis du Conseil fédéral le confirme: les plus récentes données montrent que le creux de la vague a été atteint l'automne dernier et que la reprise s'amorce, même si elle sera lente. Ce n'est donc pas le mo- ment d'injecter 100 millions de francs supplémentaires - que la Confédération ne possède pas, je le répète -, qui ne dé- ploieront leurs hypothétiques effets qu'en 1995 ou 1996.
Nous disposons, pour aider à la relance, d'autres moyens, sans doute plus efficaces et moins risqués, pour favoriser cette reprise plus rapidement et, à terme, une amélioration du marché de l'emploi. C'est, d'une part, la mise en oeuvre du fa- meux programme de revitalisation, avec, à la clé, une stimula- tion de la concurrence, mais c'est aussi la mise en chantier des ouvrages, tant ferroviaires que routiers, pour lesquels les crédits ont déjà été acceptés soit par le Parlement soit par le peuple.
Enfin, et c'est important, c'est une volonté politique de ne pas freiner les investissements et c'est précisément l'objet du pos- tulat «Déduction de l'impôt préalable sur les biens d'investis- sement» (94.3000) de la Commission de l'économie et des re- devances qui demande au Conseil fédéral, dans le cadre de l'ordonnance sur la TVA, la possibilité de déduire l'impôt préa- lable sur les investissements effectués dès le 1er juillet de cette année. Ce postulat, soutenu par le groupe libéral, revêt une importance particulière au moment où les prémices d'une reprise se font sentir. Nous insistons pour que le Conseil fédé- ral, qui a promis une réponse pour le mois d'avril, tienne compte d'un intérêt évident pour la place économique suisse que les investissements ne soient pas retardés par une taxe occulte que le peuple a voulu voir disparaître.
Bien sûr, et vous l'avez remarqué, la majorité de la commis- sion a prévu l'entrée en vigueur du bonus Il seulement si le Conseil fédéral consent à la déduction de l'impôt préalable. Ceci constitue, comme dans le cas du bonus I, un marchan- dage permettant aux partis gouvernementaux de s'abriter der- rière un consensus de façade. Même si la manoeuvre est ha- bile, le groupe libéral partage, à ce sujet, l'avis du Conseil fédé- ral qu'il n'est pas opportun de faire dépendre l'entrée en vi- gueur d'un arrêté, dont l'acceptation est de la compétence du Parlement, d'une décision purement gouvernementale. Plus encore qu'inopportune, cette décision de lier les deux objets devrait paraître absurde aux yeux des partisans du bonus à l'investissement puisque le Conseil fédéral nous a annoncé qu'aucune décision au sujet de la TVA ne sera prise à la date prévue.
Vous l'avez compris, le groupe libéral ne veut pas d'une proro- gation du bonus à l'investissement. Il soutiendra unanime- ment, par contre, le postulat de la commission concernant la déduction de l'impôt préalable lorsqu'il viendra en discussion. Nous vous demandons donc de ne pas entrer en matière sur ce projet et de soutenir la minorité Blocher.
Früh Hans-Rudolf (R, AR): Die Slalomsiegerin von Lilleham- mer, Vreni Schneider, sagt jeweils beim Interview, wenn man gewinnen wolle, müsse alles stimmen; vor allem im Kopf müsse es stimmen. Mentale Stärke sei gefordert, eine gute körperliche Verfassung sei eine Grundbedingung, Risikobe- reitschaft sei erforderlich, um voll attackieren zu können; der Rückstand aus verschlafenen ersten Durchgängen sei nur schwer aufzuholen.
Warum dieser Exkurs in den Sport? Weil Sie in den vergange- nen Monaten wahrscheinlich das Plakat auch bemerkt haben:
Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
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«Der Aufschwung beginnt im Kopf. » Aus dem Sport wissen wir, dass das nur ein Teil des Erfolges ist. Nach 38 Monaten Rezes- sion darf man doch behaupten, dass die Schweizer Betriebe - auch die kleinen und mittleren Unternehmungen - nach vielen Umorganisationen, nach strukturellen Verbesserungen und nach allen «Schlankheitskuren» in einer guten Verfassung sind; die Fitness würde also stimmen.
Was fehlt, ist die Risikobereitschaft, vom einzelnen Konsumen- ten bis hin zum Unternehmer. Die Verunsicherung nach den vergangenen drei Jahren ist noch gross. Man will trotz Verbes- serung an der Zinsfront und bei der Teuerung noch nicht so recht an die Zukunft glauben. Der Rückstand aus verschlafe- nen ersten Slalomläufen sei nur schwer aufzuholen, habe ich gesagt. Wenn wir jetzt nicht alles tun, um dem zaghaften Auf- schwung mehr Schwung zu verleihen und die Zaghaftigkeit zu überwinden, komme ich mir wirklich vor wie ein Slalomläufer nach einem verschlafenen ersten Durchgang.
Die FDP-Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass es im vorlie- genden Falle eben beides braucht. Es braucht Investitionen im Maschinen- und im Anlagebereich, und es braucht Investi- tionen im Baubereich, wobei im Baubereich eigentlich nur der Tiefbau, der Ausbau, der Wohnungsbau und der öffentliche Bau zur Debatte stehen. Die Überkapazitäten im industriellen und gewerblichen Bau sind ja bekannt.
Es braucht also beides, deshalb die Koppelung von Investi- tionsbonus - mit der Einschränkung, dass er vielleicht wirklich eine etwas prozyklische Komponente enthalten könnte - und vorgezogenem Vorsteuerabzug, der ordnungspolitisch abso- lut sauber ist und auch beim Verband Schweizerischer Ma- schinen-Industrieller sehr starke Unterstützung findet. Aber auch die Kantone Solothurn, Bern, Neuenburg und Freiburg haben sich klar dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die- sen Vorsteuerabzug vorziehen könnte.
Ich halte es hier mit Kollege Jaeger: Das Vorziehen dieses Vor- steuerabzuges ist nun absolut wichtig. Das Argument des Bundesrates, es gehe um zwei verschiedene Probleme, die auf zwei verschiedenen Hierarchieebenen entschieden wür- den, können wir nicht gelten lassen. Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, dann kann doch dieses Hierarchiegeplänkel kein Hindernis sein. Zusammenarbeit ist auf der ganzen Linie ge- fragt, wenn man Erfolg haben und vor allem wenn man Krisen bewältigen will.
Noch eine Bemerkung zu den KMU, zu den kleinen und mittle- ren Unternehmungen, denen ich ja sehr verbunden bin. Ich habe das gestern schon gesagt: In Schönwetterreden wird im- mer von der Resistenz der kleinen und mittleren Unterneh- mungen dahergeredet. Es wird gerühmt, dass dank der star- ken Ausrichtung der Schweizer Wirtschaft auf die KMU die Kri- sen in der Schweiz weniger tief gingen, die Arbeitslosigkeit we- niger ausgeprägt sei.
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Das mag wohl stimmen, aber nach über drei Jahren Rezession wurden auch bei den KMU die Reserven aufgefressen. Es ist nämlich wenig erhebend, wenn Sie als Unternehmer nun dauernd privates Kapital einschiessen müssen, um der Vorstellung von der Re- sistenz der kleinen und mittleren Unternehmungen zu genü- gen. Wir dürfen nichts, aber auch gar nichts unterlassen, um den Aufschwung wirklich zu schaffen. Ich bitte Sie eindringlich darum.
Noch eine kritische Bemerkung zum Investitionsbonus. Es ist ja bekannt, dass die Fertigstellung der Bauten aufgrund des ersten Investitionsbonus bis Mitte 1995 unmöglich ist. Eine Verlängerung bis Ende 1995 ist also angesagt. Ein neuer Bo- nus müsste also seine Auswirkungen weit bis ins Jahr 1996 hinein haben. Das wird dann, so hoffen wir alle - das bestäti- gen auch Konjunkturforscher -, bereits prozyklisch wirken. Der erste Investitionsbonus wird als voller Erfolg bezeichnet. Herr Fasel hat in aller Klarheit behauptet, dass der Bonus wirke.
Ich kenne einige solcher Vorhaben, die zwar durch die Volks- abstimmung gebracht wurden - aber noch kein einziger Bau- arbeiter hat bisher eine Schaufel in die Hand genommen!
Noch eine Bemerkung zur Glaubwürdigkeit: Um in den Ge- nuss des Investitionsbonus zu kommen, haben Abstimmun- gen in den Gemeinden stattgefunden. Wenn die Fertigstellung
nicht in der gegebenen Frist möglich ist, also bis Ende 1995, werden die Gemeinden diesen Bonus nicht erhalten. Das heisst, der Anreiz der Bundes- und Kantonsgelder besteht nicht mehr. Nun leidet aber die Glaubwürdigkeit der Gemein- den gegenüber ihren Stimmbürgern, und es leidet das Ver- trauensverhältnis zwischen Bund und Gemeinden. Schliess- lich bekommen dann jene recht, die schon immer sagten, Ar- beitsbeschaffungsmassnahmen und Investitionsbonus seien Instrumente, die zu spät einsetzten und dann erst noch falsch tönten.
Herr Bundesrat, die schweizerische Wirtschaft erwartet bezüg- lich des vorgezogenen Vorsteuerabzuges so schnell wie mög- lich ein weisses Rauchsignal aus dem Bundeshaus, damit die Investoren disponieren können, und Sie können mit diesem Signal einen grossen Beitrag leisten, Schwung in diesen Auf- schwung zu bringen.
Die FDP-Fraktion wird der Koppelung von Vorsteuerabzug und Investitionsbonus zustimmen. Sie wird der Aufteilung op- ponieren. Sollte alleine der Investitionsbonus zur Abstimmung kommen, wird sie dagegen die Neinparole herausgeben, und sie wird selbstverständlich für einen vorgezogenen Vorsteuer- abzug stimmen und den Antrag Baumberger ablehnen.
Nun gibt es eine Minderheit in der freisinnigen Fraktion - ver- treten durch Herrn Bezzola -, die auch auf regionale Unter- schiede bezüglich des Investitionsbonus eintreten möchte.
Bezzola Duri (R, GR): Ich spreche für eine kleine Minderheit unserer Fraktion, und ich würde auch lieber über Slalomvor- bereitungen sprechen als über Arbeitsplatzsicherung und Ar- beitslosigkeit.
Der Aufschwung beginnt bekanntlich in diesem Saal. Auf- grund verschiedener Voten habe ich heute morgen fast das Gefühl gehabt, dass wir uns in einer Phase der Hochkonjunk- tur befinden. Kollega Stucky hat seine Ansicht, dass wir uns im Aufschwung befinden, begründet, indem er Zahlen angeführt hat. Ich bin überzeugt, dass er die richtigen Zahlen gefunden hat, aber ich bin nicht sicher, ob die Zahlen richtig sind. Ge- samtschweizerisch mögen diese Zahlen stimmen, anders sieht es in den Regionen aus. Bekanntlich wird der Investi- tionsbonus im Verhältnis zu den Arbeitslosen- und Bevölke- rungszahlen der Kantone ausbezahlt. Also werden die Gelder gezielt dort eingesetzt, wo Arbeitslosigkeit herrscht.
Es gibt leider immer noch Regionen, in denen in bezug auf die Situation im Baugewerbe die Talsohle noch nicht erreicht ist oder wo die Breite der Talsohle nicht absehbar ist. Ich denke da für einmal nicht an den Kanton Graubünden - der Kanton Graubünden profitiert nicht stark von diesem Investi- tionsbonus, weil die Arbeitslosenzahlen ungefähr um 2 Pro- zent liegen -, ich denke an den Kanton Wallis, an die Roman- die, an den Kanton Tessin und an andere Regionen.
Der Abbau im Baugewerbe erfolgte in vielen Regionen stärker, als es die Strukturanpassung erfordert hat. Mit dem Investi- tionsbonus sind gute Erfahrungen gemacht worden, das be- stätigt auch Professor Sieber, Direktor des Bundesamtes für Konjunkturfragen. 30 000 Arbeitsplätze sind geschaffen, 2,6 Milliarden Franken Bauvolumen sind ausgelöst, 800 Millio- nen Franken Arbeitslosengelder sind eingespart worden.
Kollega Blocher - er ist gerade nicht im Saal - erwähnte unter anderem, der Investitionsbonus sei ordnungspolitisch frag- würdig; er begünstige nur das Baugewerbe. Das Baugewerbe kann bekanntlich nicht in einer schwierigen Situation von einer Exportrisikogarantie oder von Kompensationsgeschäften pro- fitieren. Das Baugewerbe ist auch sehr stark von Aufträgen der öffentlichen Hand abhängig. Mit dem Investitionsbonus wer- den baureife Bauvorhaben ausgelöst, mit diesen Bundesbei- trägen werden Restfinanzierungen ermöglicht.
Die Frage ist natürlich: Wollen wir - mit tauglichen Mitteln - die Beschäftigungslage in den stark betroffenen Regionen überhaupt verbessern und gleichzeitig die Bundeskasse ent- lasten? Wir müssen es tun, der Kampf gegen die Arbeitslosig- keit ist eine unserer anspruchsvollsten Hauptaufgaben. Mit dem Investitionsbonus haben wir ein taugliches Mittel in der Hand.
Ich bitte Sie, der Aufstockung des Investitionsbonus zuzustim- men - mit oder ohne vorgezogenen Vorsteuerabzug.
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Initiative parlementaire. Investissements publics
Stalder Fritz (D, BE): Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi unterstützt den Nichteintretensan- trag. Wir begründen dies wie folgt:
Finanzielle Gründe: Über den besorgniserregenden Zu- stand der Bundesfinanzen brauche ich Ihnen nichts zu erzäh- len. Nach Ansicht der SD/Lega-Fraktion gilt es jetzt, mit wei- teren Sparbemühungen Ernst zu machen. Dabei ist auf viel- leicht Wünschbares, aber nicht zwingend Notwendiges zu ver- zichten. Die Tatsache, dass die Initianten ihren Vorstoss mit der Annahme der Mehrwertsteuer verknüpft haben, zeigt, dass das eintrifft, was zu befürchten war. Die Mehrwertsteuer weckt neue Begehrlichkeiten, statt dass sie schlicht dazu die- nen würde, die in der Bundeskasse vorhandenen «Löcher» zu stopfen.
Kein Staatsinterventionismus in der Bauwirtschaft: Die Schweizer Demokraten haben Staatsinterventionismus in der Bauwirtschaft stets abgelehnt. Angesichts der Tatsache, dass die stark bevölkerte Schweiz insbesondere im Mittelland be- reits stark verbetoniert ist, halten wir es für verkehrt, die Bautä- tigkeit noch zusätzlich von seiten des Staates anzuheizen. Wir befürworten das freie Spiel der Marktkräfte im Bereich der Bau- wirtschaft.
Arbeitsplatzförderung ja, aber nicht im Baugewerbe: Die Förderung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiges Ziel. Wir halten es aber für falsch, mit diesem Argument einer weiteren Verbe- tonierung unseres Landes Vorschub zu leisten. Vielmehr muss die Förderung neuer Arbeitsplätze in anderen, zukunfts- weisenden Wirtschaftszweigen erfolgen.
Erlauben Sie mir folgende Bemerkung: In der Bauwirtschaft arbeitet seit langen Jahren ein sehr hoher Anteil an ausländi- schen Arbeitskräften. Wenn der Bundesrat bei einem Heer von beinahe 200 000 Menschen, welche keine Arbeit haben, die Einwanderung einfach weiterlaufen lässt, halten wir es für ver- fehlt, auf dem Bausektor Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Einwanderungsüberschuss betrug 1993 inklusive Asylbe- werber über 70 000 Personen. Ist es wirklich zu verantworten, dass arbeitslose Einheimische und in der Schweiz wohnhafte Ausländer bei der Stellensuche chancenlos sind, weil sie durch Neuzuzüger an die Wand gedrückt werden?
Zudem sollte auch der Bundesrat endlich begreifen, dass die Schweiz längst übervölkert ist. Ökologische Untersuchungen erhärten, dass unser Land, gemessen an dem zur Verfügung stehenden Lebensraum, höchstens 5,5 Millionen Einwohner ertragen würde. Bei heute 7 Millionen Einwohnern sollte end- lich Vernunft Einzug halten. Die Schweiz dürfte also schon lange kein Einwanderungsland mehr sein.
Unsere Ablehnung der vorliegenden Initiative basiert auf de- ren Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a, «die Erneuerung und den An- oder Umbau von Hoch- und Tiefbauten». Gegen den Buchstaben b, welcher den Energiebereich betrifft, hätten wir nichts einzuwenden.
Ich bitte Sie, diese Überlegungen zu bedenken und den Nich- teintretensantrag zu unterstützen.
Dreher Michael (A, ZH): Die Fraktion der Auto-Partei unter- stützt den Nichteintretensantrag der Minderheit Blocher. Wir erachten diesen Investitionsbonus, wie es sich bei ordnungs- politisch klar denkenden Politikern von selbst ergibt, als falsch. Wir haben einerseits das Geld nicht - wir müssten also neue Schulden machen -, und andererseits finden wir es nicht richtig, dass man Branchen aus öffentlichen Mitteln, mit Steuergeldern, subventioniert, während andere nichts bekom- men. Es ist eine gefährliche, falsche Weichenstellung, die wir schon wiederholt kritisiert haben und die, wenn sie zur Regel wird, zu völlig falschen Entwicklungen und in völlig falsche Richtungen führt.
Die Fraktion der Auto-Partei ist der Auffassung, dass einzig und allein der Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer zu ei- nem vorgezogenen Investitionsverhalten der Wirtschaft führt. Das liegt auch auf der Hand: Wer von uns geht denn hin und investiert, wenn er weiss, dass er die Warenumsatzsteuer auf seinen Investitionen nicht zurückfordern kann, aber beispiels- weise ab dem 1. Januar 1995, soweit Vorsteuerabzug anfällt, diesen voll abziehen kann?
Wir haben uns im übrigen gefreut, dass ausgerechnet der grü- nen Fraktion das Heil des Baugewerbes so sehr am Herzen liegt. Das sind tatsächlich neue Entwicklungen. Wir stellen fest, dass bei anderen Sachverhalten -- ich denke etwa an das selbständige Beschwerderecht der sogenannten Umweltor- ganisationen -fleissig mitgemacht wird, um dem Baugewerbe Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Da macht man mit, um Arbeitsplätze zu vernichten, Investitionsvorhaben zu torpedie- ren oder auf die lange Bank zu schieben; und am Schluss hat dann der Steuerzahler in Form von höheren öffentlichen Ko- sten oder der Investor in Form aufgelaufener Zinsen und ent- gangener Gewinne die Rechnung zu bezahlen. Ich bitte denn doch sehr, hier nicht plötzlich den Anwalt des Baugewerbes und der Arbeitsplätze zu spielen. Das ist eine Rolle, die man der grünen Fraktion nicht abkauft.
Wir werden also den Nichteintretensantrag der Minderheit Blocher unterstützen. Sollte er abgelehnt werden, werden wir das Junktim Vorsteuerabzug/Investitionsbonus unterstützen müssen, weil wir keine andere Wahl haben. Das ist die ein- zige Möglichkeit, um den Bundesrat zu zwingen - die einzige Möglichkeit, Herr Bundesrat Delamuraz -, diesen Vorsteuer- abzug einzuführen, wenn er das nicht in einem doch von Zeit zu Zeit auftretenden «lucidum intervallum» von sich aus ma- chen will.
Den Antrag Baumberger lehnen wir auch ab. Etwas, das wir ei- gentlich nicht wollen, wollen wir ja nicht noch so rasch wie möglich einführen.
Strahm Rudolf (S, BE): Ich spreche im Namen der SP-Frak- tion. Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage Investi- tionsbonus II, also für die Aufstockung. Der Anstoss kam auch von unserer Fraktion, mit einer parlamentarischen Initiative, die anlässlich der Herbstsession in Genf eingereicht worden ist. Wir sind auch für den Antrag Baumberger, d. h. für die Ent- koppelung von Investitionsbonus und vorgezogenem Vor- steuerabzug. Wir sind natürlich auch für die Dringlicherklä- rung dieser Vorlage.
Warum eine Aufstockung? Hier noch einige Worte zur Kon- junkturlage; einiges ist schon gesagt worden. Ich bin der Mei- nung, dass wir sehr differenzieren müssen. Die Vorlaufindika- toren weisen auf eine gesamtwirtschaftliche Erholung im Jah- re 1995, eine Stabilisierung der Arbeitslosenzahl bei etwa 180 000 in diesem Jahr hin; die grösste Gefahr für die Gesamt- wirtschaft kommt von der Wechselkursentwicklung.
Ich bin erstaunt, dass so viele von der Exportindustrie gespro- chen haben, aber in allen Landessprachen die Wechselkurs- frage verschwiegen wurde. Wir haben exportgewogen eine Aufwertung des Frankens von 6 Prozent und gegenüber der D-Mark von 8 Prozent; hier liegt meines Erachtens eine todli- che Gefahr für den Aufschwung.
Wir haben aber beim Bausektor auch in diesem Jahr noch 3000 bis 5000 Entlassungen zu erwarten. Der Arbeitsvorrat im Baubereich lag Anfang des Jahres um 3,4 Prozent tiefer als im Vorjahr; beim öffentlichen Bau um 11 Prozent und im öffentli- chen Tiefbau sogar um 15 Prozent tiefer als im Vorjahr.
Der Kapazitätsabbau im Baugewerbe wird weitergehen. Ver- mutlich hat der Abbau das Optimum überschritten, d. h., die Kapazität ist unter das notwendige Niveau gefallen. Wenn da von Strukturerhaltung die Rede ist, muss man immerhin die Frage stellen: Ist nicht eine Vernichtung von Arbeitsplätzen, eine Vernichtung von Kapazitäten, gerade wenn man diese nach ein oder zwei Jahren wieder aufbauen muss, auch ein grosser volkswirtschaftlicher Verlust? Bewirken nicht auch die Langzeitarbeitslosen und jene Leute, die mehr als ein Jahr nicht mehr im Arbeitsprozess integriert sind, einen grossen volkswirtschaftlichen und sozialen Schaden? Wenn Sie zwei bis drei Jahre später wieder aufbauen müssen, die Baukapazi- täten wieder anheben müssen, dann sind eben zusätzliche In- vestitionen nötig.
Die Bauquote, das heisst der Anteil des Bausektors am Brutto- inlandprodukt, ist jetzt von 18 Prozent auf 14 Prozent gesun- ken. Man sagt - auch die Prognosen des St. Galler Zentrums für Zukunftsforschung besagen das -, es seien längerfristig etwa 16 Prozent nötig. Das würde darauf hinweisen, dass jetzt zuviel geschrumpft und abgebaut worden ist.
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Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
Ein Wort zur Frage der Bundesausgaben und zur Belastung des Bundes. Herr Blocher hat mit seinem «Killerwort» behaup- tet, diese Ausgabe sei ein «Staatsquoten-Sündenfall» - ein neues Wort für den Duden! - , diese zusätzlichen Ausgaben würden nur den Bundeshaushalt belasten. Aber der bisherige Investitionsbonus hat gezeigt, dass der Bundeshaushalt auch mit geringeren Ausgaben bei der Arbeitslosenversicherung entlastet wird: Der bisherige Bonus - 300 Millionen Franken Ausgaben - hatte 768 Millionen Franken Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung zur Folge, d. h., auf jeden Fran- ken Investitionsbonus waren 2,5 Franken weniger Ausgaben bei der Arbeitslosenversicherung nötig.
Es gibt so viele Ökonomen in diesem Saal, aber keiner spricht vom Multiplikator. Jeder Franken Auftrag im Baugewerbe in- duziert sofort 50 Rappen Zulieferungen aus der Industrie, und mit dem Multiplikator macht das Zulieferungen aus anderen Branchen für mehr als 1 Franken. Dies muss man auch beden- ken: Der Aufschwung im Baugewerbe hat einen weiteren Ef- fekt in der Gesamtwirtschaft.
Ein Wort zu den Behauptungen über die Wirkung: Es wurde jetzt der Investitionsbonus gegen den Vorsteuerabzug ausge- spielt. Es wurden hier Behauptungen in die Welt gesetzt, es werde so und so herauskommen, der Vorsteuerabzug wirke so und so, der Investitionsbonus wirke nicht usw. Wir müssen uns die Frage stellen: Was wissen wir sicher, und was sind Hy- pothesen? Die Ökonomen arbeiten immer mit Verhaltenshy- pothesen, und erst im nachhinein kann man sagen, ob sie sich bestätigt haben oder nicht.
Was wir wissen, ist dies: Der Investitionsbonus hat gewirkt, wir haben ihn erprobt. Er hat entgegen Voraussagen von Profes- soren, entgegen Aussagen von bürgerlicher Seite, von freisin- niger Seite, rasch gewirkt; er ist voll ausgenützt worden und wirkte mit dem gewünschten Multiplikator. Dank dem Investi- tionsbonus sind Arbeitsplätze geschaffen worden. Das wissen wir. Nicht nur im letzten und in diesem Jahr, sondern auch in den siebziger und Anfang der achtziger Jahre hat sich diese Kur bewährt. Es ist fast so, wie wenn man bei Grippe Aspirin braucht: Wenn es Grippe ist, dann wirkt Aspirin immer noch; wenn es nicht Grippe ist, wenn es Strukturprobleme sind, dann wirkt auch Aspirin nicht. Aber es sind heute vor allem konjunkturpolitische Probleme.
Die andere Seite: Was wissen wir vom Vorsteuerabzug? Vom Vorsteuerabzug sind nur Behauptungen über dessen Wirkung im Raum. Es gibt keine Belege für den Investitionsstau, es gibt keine Belege, dass sich irgend etwas, z. B. im Baugewerbe oder im Inland, ändern würde.
Die Eidgenössische Kommission für Konjunkturfragen - das wurde uns in der WAK berichtet - hat die Frage der Wirkung des Vorsteuerabzuges eingehend besprochen. Das Resultat ist: Man kann nichts Sicheres sagen, man kann keinen Investi- tionsstau belegen, und man kann auch nicht sagen, ob ge- wisse Investitionen vorgezogen oder aufgeschoben würden. Diese Behauptung ist im Raum. Ich verweise auch darauf, dass eine Grossbank zu ähnlichen Schlüssen gekommen ist und den Investoren geraten hat: Warten Sie nicht auf einen Vorsteuerabzug, die Bauten und die Investitionen sind 1995 so oder so teurer.
Ein Wort zur ordnungspolitischen Frage. Auch das ist eine «Kil- lerphrase» - Herr Blocher braucht eine solche in jedem dritten Satz -: «Dies ist ordnungspolitisch richtig, jenes ist ordnungs- politisch nicht richtig.» Wer kann schon sagen, was ordnungs- politisch richtig und was ordnungspolitisch nicht richtig ist? Die Ordnungspolitik wird zu einer Glaubensfrage gemacht: Meine Ordnung ist Ordnung, deine Ordnung ist keine Ord- nung. Fast nach dem religiösen Motto: Mein Glaube ist der richtige Glaube, dein Glaube ist es nicht. Sie werten die ord- nungspolitische Frage ab und biegen sie immer dort zurecht, wo es Ihnen passt.
Dieser Investitionsbonus ist nicht marktwirtschaftswidrig. Er passt ordnungspolitisch zur Marktwirtschaft. In den siebziger und achtziger Jahren haben auch die bürgerlichen Parteien in diesem Saal die keynesianischen Massnahmen als marktwirt- schaftliches, als makroökonomisches Instrument akzeptiert. Der Investitionsbonus ist wettbewerbsneutral. Das hat bis jetzt niemand in Frage gestellt. Wer den Investitionsbonus be-
kämpft, nimmt einfach in Kauf, dass die Arbeitslosigkeit weiter- geht und weiter verlängert wird; damit kann man auch Lohn- druck betreiben und weiter politisieren.
Wir haben die grösste Rezession mit den höchsten Arbeitslo- senzahlen seit 1930 erlebt. Die schweizerische Wirtschafts- politik war in dieser grössten Rezession der zweiten Hälfte die- ses Jahrhunderts auf peinliche Art abwesend. Man hat in Lais- ser-faire gemacht, man hat das Deregulierungsgerede weiter- geführt, man hat die Revitalisierungsrethorik gepflegt, aber man hat nichts dazu beigetragen, die Konjunktur wirksam zu stützen.
Wirksam stützen heisst auch die Nachfrage stützen. Die Wer- ber haben gesagt: «Der Aufschwung beginnt im Kopf.» Das Gewerbe hat auch eine Kampagne lanciert: «Wollen Sie wis- sen, wie man Wunder bewirkt?» Herr Früh, ich kann Ihnen sa- gen: Der Aufschwung ist schon eine mentale Frage, aber der Aufschwung ist auch eine reale Frage, nämlich: Kommt die Nachfrage, oder kommt sie nicht? Wenn wir von aller Ideologie abstrahieren, kann man sagen: Der Investitionsbonus zieht die Nachfrage vor, meistens eine Nachfrage, die später im Jahrzehnt auch kommen würde, aber mit dem Investitionsbo- nus wird sie um einige Jahre vorgezogen. Das heisst auch Auslösung des Aufschwungs.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der SP-Fraktion, diesen Investitionsbonus II - es ist sicher der letzte - und auch die Entkoppelung Investitionsbonus/Vorsteuerabzug zu unter- stützen.
Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Es ist wie immer, wenn wir Massnahmen beraten, die sich auf die Zukunft beziehen: viele Zahlen, viele Zweifel, viele Behauptungen. Es hat keinen Wert, hier auf die einzelnen Zahlen, die präsentiert worden sind, zurückzukommen. Dem Investitionsbonus kann man keinen Glorienschein aufsetzen, auch wenn er positive Resul- tate zeitigt - solche erwartet man übrigens hauptsächlich im Jahre 1994. Übrigens hat auch das Bundesamt für Konjunk- turfragen in seinem Bericht entsprechende Vorbehalte ge- macht. Die Kritik an der Tranche Il bezieht sich vielmehr auf die Frage: Wirkt sie prozyklisch, ja oder nein?
Ebensowenig ist das ganze Heil für die kommende Konjunktur im Vorsteuerabzug zu sehen. Da wirken noch andere Mo- mente mit. Herr Strahm Rudolf hat mit Recht auf die Währungs- relationen verwiesen, aber es sind positive Wirkungen zu ver- muten. Und sie sind auch einsichtig, nämlich darum, weil die 6,2 Prozent Warenumsatzsteuer doch eine Grössenordnung darstellen, die zu Buche schlägt: Man bezahlt sie lieber nicht respektive erhält sie lieber zurückerstattet, wenn ein Aufschub der Investitionen machbar ist.
Im Grunde genommen muss man sehen, dass beim Vor- steuerabzug der Lieferant in eine Vorfinanzierungsrolle ge- drängt wird. Der Kunde sagt: «Ich kaufe wohl deine Maschine, aber schick mir die Rechnung nächstes Jahr, wenn ich den Vorsteuerabzug machen kann.» So besteht das Problem, dass der Lieferant die Maschine baut, selber finanzieren muss und ein halbes Jahr wartet, bis er das Geld erhält.
Das ist das Problem, vor allem bei den kleinen und mittleren Unternehmungen, die ihre Reserven, wie Herr Früh zu Recht dargestellt hat, in den Vorjahren bereits aufgezehrt haben und jetzt nicht noch zu einer Fremdfinanzierung schreiten können. Zusammengefasst: Wir sind der Meinung, dass man in Form eines Paketes beide Massnahmen ergreifen soll und damit, auch gegenüber dem Bundesrat, eine politische Wirkung er- zielt.
Über die Koppelungsfrage zu diskutieren werden wir im Zu- sammenhang mit dem Antrag Baumberger (Ziff. III Abs. 2 des Beschlussentwurfes) noch Gelegenheit haben.
Matthey Francis (S, NE), rapporteur: En fait le débat que nous venons d'avoir, c'est un peu la photographie de celui que nous avons eu il y a une année. L'année passée, tant M. Gros Jean-Michel que M. Blocher n'avaient pas été convaincus de l'opportunité d'introduire le bonus à l'investissement. Il ne le sont pas plus cette année.
Nous ne comprenons pas que M. Gros ait mis en question le rapport qui nous a été fourni par le Département fédéral de
Initiative parlementaire. Investissements publics
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l'économie publique. On ne peut pas être d'accord avec un rapport lorsqu'il est en notre faveur et le contester quand les résultats sont plutôt contre les théories qu'on a tenues. Or, ce rapport reconnaît incontestablement les effets favorables, tant sur l'emploi que sur le multiplicateur de l'investissement, de l'introduction du bonus de 200 millions de francs qui avait été voté l'année passée.
En fait, quelle est la responsabilité de l'Etat dans la situation que nous connaissons? Quelle est l'attitude que nous voulons avoir face à l'avenir, face aux investissements? La responsabi- lité de l'Etat, c'est incontestablement la politique de stabilité - c'est prévu dans la constitution. En conséquence de quoi, pour toute industrie et pour toute région qui, en particulier, se trouve dans des situations délicates, le rôle de l'Etat est d'inter- venir, même si le marché doit tenir le rôle essentiel.
Est-ce que le bonus est pro ou anticyclique? Nous avons eu l'occasion de le dire dans notre première intervention.
Incontestablement, la conjoncture est à nouveau sur un che- min montant. Toutefois, les études qui nous ont été soumises en commission démontrent clairement que la situation du marché du travail dans cette industrie sera à la baisse en tout cas jusqu'en 1995. C'est pourquoi nous proposons qu'un nouveau bonus puisse intervenir.
Quant à la déduction de l'impôt préalable, certains ont mis en cause son opportunité, d'autres ont dit l'incertitude quant à ses effets. Là aussi, face à l'avenir, il y a une attitude à avoir: il faut qu'on puisse donner un certain nombre de signes à toutes les entreprises, en particulier de l'industrie, de telle façon qu'elles puissent, elles aussi, reprendre confiance dans l'ave- nir et dans les investissements. C'est la raison pour laquelle nous aimerions attirer l'attention de notre Conseil sur le dan- ger qu'il y aurait à découpler le bonus de la déduction de l'im- pôt préalable.
Il y a peu d'intervenants qui se sont déclarés opposés aux deux projets. Or, si on les découple l'ensemble des interven- tions en matière d'investissements pourrait se trouver compro- mis. En considérant dans les deux projets ceux qui les veulent et ceux qui ne les veulent pas, nous craignons quant à nous - comme d'ailleurs dans d'autres projets - qu'avec le décou- plage on n'ait ni l'un ni l'autre, ce qui ne correspondrait pas, nous semble-t-il, à la volonté de notre Conseil.
Nous vous demandons instamment, au nom de la majorité de la commission, d'éviter le découplage et de voter en faveur du projet qui vous est soumis aujourd'hui.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Il est de tradition que le conseiller fédéral de service ne s'exprime pas ou s'ex- prime très brièvement lorsque votre Conseil discute d'une ini- tiative parlementaire. Je vais donc me tenir à la tradition et ré- sumer mon intervention en deux points.
Le premier concerne une éventuelle prolongation de l'exer- cice du bonus à l'investissement. J'aimerais tout d'abord me réjouir des effets positifs qu'a provoqués et que continue de provoquer le premier bonus. Il a en effet enrayé une certaine hémorragie des emplois dans le secteur de la construction et du génie civil, secteur particulièrement touché par la crise. Il n'a nullement compromis la part nécessaire de l'assainisse ment de ce secteur. Il n'a donc pas contribué à maintenir, en quelque sorte artificiellement, des structures disproportion- nées, telles qu'on peut les observer dans plusieurs régions du pays, dans le domaine de la construction et du génie civil. Il n'a pas maintenu que des emplois temporaires ou saisonniers, comme certains l'affirment. Non, le premier bonus a bel et bien eu des effets positifs sur les emplois à plein temps et les em- plois annuels de ce secteur économique.
Nous devons donc nous féliciter d'avoir, en quelque sorte in ex- tremis, apporté ce surplus d'impulsion au secteur de la cons- truction et du génie civil et en même temps, d'une manière gé- nérale, à l'ensemble de l'économie de notre pays, tout particu- lièrement dans les régions où elle bat singulièrement de l'aile. Mais ce n'est pas parce que ce premier exercice a été réussi qu'il faut immanquablement et automatiquement en envisager la répétition sous la forme d'un bonus Il à l'investissement. Le Conseil fédéral est en effet opposé à ce bonus pour trois rai- sons, d'inégale importance, mais que je veux vous citer.
Premièrement, il est évident que les signes avant-coureurs, et maintenant de plus en plus précis, d'une reprise se dessinent, nous en avons parlé hier lors du débat sur la politique écono- mique extérieure. La deuxième raison de notre opposition à ce bonus, c'est que, dans les circonstances où nous allons nous trouver, ce bonus pourrait bien avoir non pas un effet anticycli- que, mais un effet cyclique caractérisé. Troisièmement, je rap- pelle la situation plus que misérable des caisses fédérales, et je propose dès lors que nous nous abstenions de ce prélève- ment de 100 millions de francs supplémentaires dans des caisses exsangues. Voilà ce que j'avais à vous dire au nom du Conseil fédéral quant à la prolongation d'un bonus à l'investis- sement. Nous n'y sommes pas favorables.
Quant au lien qui est établi entre ce bonus Il et la déduction anticipée de l'impôt préalable, le Conseil fédéral n'y est pas fa- vorable non plus. J'observe avec un très vif intérêt que M. Blocher lui-même n'est pas favorable à ce lien, non plus que M. Gros Jean-Michel, et ils ont raison. En effet, même si la CER du Conseil national s'est fait un peu la spécialiste des pa- quets, et des paquets contre nature, parfois avec succès, j'ob- serve qu'il s'agit de deux matières différentes. De surcroît, ces deux matières relèvent de deux autorités différentes et relè- vent, par conséquent, de deux procédures différentes. Cette relation, qui est établie artificiellement entre elles, n'est pas convenable. Enfin, j'observe que le degré de maturité de ces deux projets est, lui aussi, très différent.
Comment peut-on, logiquement, lier un arrêté fédéral réputé urgent, qui peut être pris séance tenante, et une décision du seul Conseil fédéral, qui porte sur une matière tout autre? L'il- logisme de cette relation apparaît clairement, et c'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral exprime une opinion franche- ment négative quant à l'établissement de ce lien.
Je dirai deux mots pour terminer de ce que fera le Conseil fédé- ral en matière de déduction anticipée de l'impôt préalable, qui est de son seul domaine de décision. Il prendra une décision, positive ou négative, au mois d'avril, lorsqu'il sera à même tech- niquement de prendre une telle décision. Mais il ne devrait pas en prendre une plus tard, car il est bien clair que les investis- seurs potentiels, dans ce pays, entendent savoir sur quel pied danser et connaître les conditions qui seront faites à leurs inves- tissements, longtemps à l'avance. Ils ne travaillent pas à la pe- tite semaine. C'est la raison pour laquelle, au nom du Conseil fédéral, nous avons pris cet engagement de nous prononcer dans le délai du mois d'avril au plus tard. Ce délai sera tenu.
Je dirai encore à M. Früh, qui s'est exprimé au nom de l'écono- mie, que cette économie, pour ce que j'en sais actuellement, a des opinions assez diverses quant à la légitimité de cette dé- duction anticipée de l'impôt préalable. Si certains milieux de l'économie, en particulier l'Union suisse des arts et métiers que vous présidez avec distinction, sont très favorables, d'au- tres milieux le sont beaucoup moins, et sont même hostiles. C'est en fonction aussi de ces appréciations que le Conseil fé- déral se prononcera.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten)
113 Stimmen
50 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der WAK-NR
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer au projet de la CER-CN
Angenommen - Adopté
Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf der WAK-NR
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Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
Antrag Baumberger
Abs. 2
Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung dringlich erklärt und tritt 10 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft. (Rest des Absatzes streichen)
Ch. III
Proposition de la commission Adhérer au projet de la CER-CN
Proposition Baumberger
Al. 2
Il est déclaré urgent conformément à l'article 89bis alinéa 1er de la constitution et entre en vigueur dix jours après son adop- tion. (Biffer le reste de l'alinéa)
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2 -Al. 2
Baumberger Peter (C, ZH): Wie Sie dem Inhalt meines Antra- ges entnommen haben, bin ich mit der von der Kommission vorgenommenen Koppelung Investitionsbonus/Vorsteuerab- zug nicht glücklich. Ich halte diese Koppelung und die damit meines Erachtens gesuchte Alles-oder-nichts-Politik für nicht verantwortbar. Ich ersuche Sie dementsprechend, der Ent- koppelung und damit eben dem konkreten Antrag zu Ziffer ill Absatz 2 zuzustimmen. Warum das?
Ich versuche, es kurz zu machen, da in der Eintretensdebatte schon viele zu dieser Frage gesprochen haben. Es sind im we- sentlichen drei Gründe:
Ich kenne die Maschinenindustrie im Raume Winterthur und weiss, dass sie von der Rezession stark betroffen ist. Ich unter- stütze daher alle Motionen, die in dieser Richtung gehen; ich unterstütze auch das Postulat der WAK in dieser Richtung, und ich ersuche den Bundesrat, den Vorsteuerabzug auch dann zu beschliessen, wenn dieser Rat nach erfolgter Entkoppe- lung den Investitionsbonus - was ich nicht hoffe - ablehnen sollte.
Es ist jedoch unbestritten - Sie haben es von Herrn Bundes- rat Delamuraz wieder gehört -, dass der Bundesrat nicht nur für den Vorsteuerabzug zuständig ist, sondern dass er diesen zumindest bisher abgelehnt hat - Sie haben es in der Presse gelesen - und dass er auch den Investitionsbonus eben nicht will. Die Absicht Ihrer WAK, diese beiden Geschäfte nun mit- einander zu verbinden, ist nur so lange nachvollziehbar, als eine Chance besteht, dass der Bundesrat beidem zustimmt. Im anderen Falle aber - so sehen die Dinge im Moment aus - läuft das auf eine Einladung an den Bundesrat hinaus, beides abzulehnen, beides nicht zu beschliessen. Sie delegieren Ihre Kompetenz, über den Investitionsbonus zu beschliessen, an den Bundesrat. Das scheint mir falsch zu sein.
Ich möchte Sie daran erinnern: Es kann nicht bestritten werden, dass der Investitionsbonus im heutigen Zeitpunkt - wir haben bereits März, der Bundesrat wird im April be- schliessen - konjunkturpolitisch bedeutsamer ist. Warum das? Die Bestellungen der Ausrüstungsindustrie für dieses Jahr werden weitgehend schon getätigt sein, und soweit sie es nicht sind, kann man bekanntlich zwischen Bestellung und Zahlung, und damit steuerlicher Abrechnung, auch eine gewisse zeitliche Verschiebung vornehmen.
Noch eine Bemerkung zum Inhaltlichen: In der Diskussion zum Eintreten wurde immer wieder die Haushaltlage des Bun- des erwähnt. Es wurde ausführlich dargelegt - die Kollegen Strahm Rudolf, Fasel usw. haben das getan -, dass der Investi- tionsbonus im Ergebnis den Bundeshaushalt entlastet. Das Spiel «Ein Franken Ausgabe, drei Franken Ersparnis» ist nicht ein Perpetuum mobile, aber es ist eine Tatsache, weil wir hier nicht nur Arbeitsplätze erhalten, sondern weil wir investieren.
Das sind nicht einfach Ausgaben - auch nicht jene, die Kan- tone und Gemeinden tätigen -; es sind vorgezogene Investi- tionen.
Auf der anderen Seite ist es falsch, wenn man buchhalterisch so tut, als ob die Beiträge des Bundes an die Arbeitslosenver- sicherungskasse Investitionen seien. Ich glaube, daran glaubt hier niemand im Ernst. Das sind Ausgaben; sie werden nie zu- rückbezahlt.
Eine weitere Bemerkung zur prozyklischen Wirkung: Es wurde unter Hinweis auf die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF ETH) erwähnt, dass wir im Baugewerbe - ich weiss das aus der Ostschweiz - heute am Untersteuern sind, und zwar ziemlich stark. 1994 haben wir in der Ostschweiz, wo ich die Verhältnisse kenne, einen weiteren Rückgang der Bauquote unter das langjährig Notwendige (wie es die KOF ETH gezeigt hat), einen weiteren Rückgang bezüglich Aufträgen, bezüg- lich der Arbeitsplätze und selbstverständlich auch bezüglich des Ertrages.
Ich erinnere Sie ferner daran, dass die Grossprojekte des Bun- des, die kommen sollten, Neat und «Bahn 2000», offenbar noch in weiter Ferne sind. Wir haben da keine prozyklische Wirkung. Ich erinnere Sie auch an die Abstimmung über die Alpen-Initiative; wir haben deswegen ein weiteres Investitions- loch. Es wäre richtig, wenn wir heute nicht zusätzlich unter- steuern, sondern eine gewisse Ausgleichsfunktion vorneh- men würden.
Letztlich teile ich häufig die ordnungspolitischen Bedenken, die Herr Blocher - er ist zwar nicht da - und weitere Redner ge- äussert haben. Aber im vorliegenden Falle, bei dieser kleinen Erweiterung des Investitionsbonus um nur 100 Millionen Fran- ken und bei dieser kleinen zeitlichen Verlängerung um nur sechs Monate, ist das nun gewiss eine lässliche Sünde.
Wären wir in unserem politischen Courant normal ordnungs- politisch stets so sauber, würde ich sagen, wir müssten den Investitionsbonus aus solchen Gründen ablehnen. Das sind wir aber ganz offensichtlich nicht. Ich bitte Sie also: Lassen Sie - auch die Kollegen von der FDP - Ihrem Ärger gegen- über dem Bundesrat im Hinblick auf den Mehrwertsteuer-Vor- steuerabzug nicht in der Weise freien Lauf, dass Sie sagen: Wenn es den einen schon nicht gutgehe, soll es den anderen auch nicht gutgehen. Ich erinnere daran, dass die Bauwirt- schaft immerhin eine konjunkturpolitische Schlüsselfunktion innehat.
Des weiteren bitte ich Sie: Nehmen Sie nicht Ihre Hoffnungen auf den Aufschwung bereits als Tatsache. Einzig dann, wenn Herr Bundesrat Delamuraz im Sinne des Aufrufes von Kollege Jaeger jetzt zusichern würde: Ja, wir haben den Mut, wir sagen zu beidem ja, könnte ich meinen Antrag zurückziehen.
Im anderen Falle aber möchte ich den Bundesrat bitten, in sei- ner Kompetenz den Vorsteuerabzug zu beschliessen, und das Parlament, in seiner Kompetenz und in seiner Verantwortung den Investitionsbonus zu beschliessen. Deswegen: Entkop- peln Sie die beiden Fragen im Sinne meines Antrages; stimmen Sie nachher dem Investitionsbonus, dem Beschluss- entwurf, wie er hier vorliegt, zu.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Ich spreche im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion zum Antrag Baumberger, gleich- zeitig aber bereits zu meiner Motion, die zwar als nächstes Ge- schäft traktandiert ist, jedoch die gleiche Materie betrifft.
Wenn Sie dem Antrag Baumberger zustimmen und dann die parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) unterstützen, bin ich bereit, meine Motion zu- rückzuziehen. Bei allen drei Vorstössen, die zum Thema «Auf- stockung des Investitionsbonus und Vorsteuerabzug» einge- reicht wurden, geht es darum, die gegenwärtige Rezession zu bekämpfen, das weitere Ansteigen der Arbeitslosigkeit zu dämpfen, und schliesslich auch darum, einen Verfassungs- auftrag zu erfüllen.
In Artikel 31quinquies Absatz 1 der Bundesverfassung steht immerhin folgendes: «Der Bund trifft Vorkehren für eine aus- geglichene konjunkturelle Entwicklung, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teue- rung.» Dass der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen gegenwärtig nicht bereit ist, diesen Verfassungsauftrag wahr-
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zunehmen, sollte uns nicht davon abhalten, heute die not- wendigen und geeigneten Massnahmen trotzdem zu be- schliessen.
Kurz zur Chronologie der Vorstosse: Meine Motion stammt vom 7. Oktober letzten Jahres und verlangt nichts anderes als die Aufstockung und Weiterführung des Investitionsbonus vom März 1993 um 100 bis 200 Millionen Franken. Einen Tag später, am 8. Oktober des letzten Jahres, hat die sozialdemo- kratische Fraktion eine parlamentarische Initiative mit ähnli- chem Inhalt eingereicht - auch sie hat 200 Millionen Franken gefordert -, allerdings mit einer Ausdehnung des Geltungsbe- reichs auf weitere öffentliche Beschaffungen. Ich habe bereits in der Dezembersession erklärt, dass ich angesichts der lee- ren Bundeskasse bereit bin, meinen Antrag auf 100 Millionen Franken zu fixieren.
Am 1. Februar dieses Jahres zog die SP-Fraktion ihre Initiative zugunsten einer parlamentarischen Initiative der WAK zurück. Wir haben davon gehört.
Die Befürworter dieser Initiative, also die Mehrheit der Kom- mission, sind mit mir der Ansicht, der im letzten Frühling be- schlossene Investitionsbonus habe die in ihn gesetzten Erwar- tungen bei weitem übertroffen, was tatsächlich auch stimmt. Gemäss Bundesamt für Konjunkturfragen hat er nämlich nicht wie erwartet 15 000, sondern sogar 30 000 Mannjahre Be- schäftigung ausgelöst und bei den Arbeitslosentaggeldern Einsparungen von nahezu 800 Millionen Franken bewirkt! Herr Saurer vom Bundesamt für Konjunkturfragen hat diese Zahlen gegenüber der Presse kürzlich nochmals ausdrücklich bestätigt.
Bis Ende November 1993 wurden rund 95 Prozent dieser Mit- tel zugesprochen. Sie werden also bestimmt dieses Jahr be- schäftigungswirksam. Das dadurch ausgelöste Auftragsvolu- men von etwa 2,6 Milliarden Franken fällt spürbar ins Gewicht. Bei einer Bautätigkeit in der Schweiz im Betrag von insgesamt 50 Milliarden Franken ist doch von einem spürbaren Impuls zu sprechen, der den Abschwung bremst und die Beschäftigung stützt.
Zu dieser Beschäftigungslage: Die vom Schweizerischen Bau- meisterverband per 1. Januar 1994 durchgeführten Erhebun- gen ergeben für 1993 immer noch eine gegenüber dem Vor- jahr um fast 6 Prozent verminderte Bautätigkeit. Die Arbeits- vorräte nahmen trotz Investitionsbonus des Bundes ab, insbe- sondere im Bereich der Bauten der öffentlichen Hand mit mi- nus 11,2 Prozent gegenüber 1992. Das ist beträchtlich. Dies ist vor allem auf einen Einbruch im Bereich des Tiefbaus der öffentlichen Hand mit minus 15 Prozent zurückzuführen, was eine Aufstockung und Erweiterung des Investitionsbonus für Tiefbauten rechtfertigt. Der bescheidene Zuwachs im Woh- nungsbau - davon wird immer gesprochen - macht lediglich etwa ein Siebentel der Verluste im industriell-gewerblichen Bau wett. Im negativen Sinn prozyklisch verhielt sich die öffent- liche Hand. Sie verbaute im letzten Jahr 5,3 Prozent weniger als im Vorjahr, und das fällt ins Gewicht. Die sinkende Bau- quote spricht deshalb dagegen, dass lediglich eine aufge- blähte Baustruktur erhalten wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Unkorrekthei- ten in der bundesrätlichen Stellungnahme zu meiner Motion hinweisen. Dort wird geschrieben: «Die Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle durchschritten.» Mich wundert, woher der Bundesrat diese Behauptung nimmt, weil alle Zahlen für das Jahr 1993 und die Prognosen für 1994 eine deutlich andere Sprache sprechen.
Es stimmt auch nicht, dass der Nationalrat im letzten Dezem- ber einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abge- lehnt habe, der den Investitionsbonus um 200 Millionen Fran- ken aufstocken wollte. Es ist abgelehnt worden, diesen Antrag im Rahmen der Budgetberatungen zu behandeln. Es war der Antrag Stucky, der unterstützt worden ist, und es ist nicht der Investitionsbonus abgelehnt worden.
1994 wird die Arbeitslosigkeit noch steigen, deshalb bleibt der neue Investitionsbonus ohne die von seinen Gegnern progno- stizierte prozyklische Wirkung. Angesichts der bereits über- grossen Strukturbereinigung sind diese 100 Millionen Fran- ken verkraftbar. Dieser aufgestockte Bonus ist auch richtig und absolut nötig.
Ich werde vielleicht im Rahmen der Behandlung meiner Mo- tion nochmals das Wort ergreifen. Ich möchte Ihnen aber emp- fehlen, wie folgt vorzugehen:
Ich bitte Sie, dem Antrag Baumberger zuzustimmen, die auch juristisch fragwürdige Koppelung mit dem Vorsteuerabzug aufzuheben, dann aber den Antrag der WAK zu unterstützen. Weil dieser weitgehend mit meiner Motion übereinstimmt, könnte ich dann diese zurückziehen. Ich unterstütze auch das Postulat der WAK für den Vorsteuerabzug. Wenn Sie anders entscheiden, bitte ich, meine Motion separat zur Abstimmung zu bringen.
Ich danke Ihnen, insbesondere im Namen aller noch in der Bauwirtschaft Beschäftigten.
Jaeger Franz (U, SG): Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass sich Herr Hegetschweiler von seiner Interessenposition aus für eine Aufstockung des Investitionsbonus stark macht und Sie um Zustimmung zu seiner Motion bittet oder, wenn er sie zurückzieht, mindestens um Zustimmung zum Antrag Baumberger bittet, der eine Entkoppelung der beiden Vorha- ben Vorsteuerabzug und Investitionsbonus verlangt.
Herr Hegetschweiler, Sie haben mit Recht darauf hingewie- sen, dass es gefährlich ist, jetzt schon zu sagen, die Konjunk- turtalsohle sei durchschritten. Aber es ist in der Tat so, dass bereits die Zahlen des letzten Quartals 1993 und noch deutli- cher die Zahlen des ersten Quartals 1994 signalisieren, dass sich offensichtlich, mindestens mit Bezug auf das Bruttoin- landprodukt, eine Erholung abzeichnet, dass aber die Ent- wicklung, soweit es um die Arbeitslosen geht, leider - und das ist die Crux - mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa einem bis zwei Jahren hintendreinhinkt.
Wenn Sie Konjunkturpolitik machen, müssen Sie natürlich nicht die Spätindikatoren nehmen. Ich weiss, das tönt jetzt sehr technokratisch, und es tönt fast zynisch, wenn ich die Ar- beitslosigkeit als Spätindikator bezeichne. Aber es ist natürlich schon so, dass wir unsere Konjunkturpolitik auf die Frühindi- katoren ausrichten müssen, und die zeigen, dass sich hier ein Wiederaufschwung abzeichnet.
Allerdings - das ist ebenfalls zu sagen - ist dieser Wiederauf- schwung eine sehr, sehr sensible Angelegenheit. Ich sage nochmals: Wenn es uns nicht gelingt, diesen Vorsteuerabzug vorzuziehen, dann müssen wir damit rechnen - das muss ich auch Herrn Baumberger sagen -, dass einige hundert Millio- nen Franken an Investitionen aufgeschoben werden. Das ist eine Tatsache, die Sie nicht wegdiskutieren können!
Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Hegetschweiler. Auch Ihnen kann es nicht gleich sein, ob der Vorsteuerabzug vorgezogen wird, denn Vorsteuerabzüge erlauben es nicht nur den Investoren von Ausrüstungsinvestitionen, von Anlage- gütern mobiler Natur, sondern beispielsweise auch dem Sa- nierungsgewerbe, mehr Investitionen in diesem Jahr zu täti- gen und den Investitionsstau zu verhindern. Es ist also auch für Sie ein positiver Effekt davon zu erwarten.
Wenn Sie nun den Investitionsbonus so hochjubeln, muss ich einfach auf einige Fakten hinweisen: Die Bauquote ist von 19 Prozent auf 15 Prozent zurückgegangen. Das ist eine schmerzliche Tatsache, besonders für das Baugewerbe. Aber da ist natürlich ein Struktureffekt dabei, und wir können wahr- scheinlich nie mehr auf diese Zahlen zurückkommen. Weiter gab es Betriebsstrukturen, die nicht mehr effizient waren, und in der Rezession sind diese Betriebsstrukturen zum Teil re- strukturiert und gestrafft worden.
Wenn wir jetzt in einer Phase, wo bereits die Gefahr der prozy- klischen Auswirkung besteht, hier wieder aufstocken, besteht die Gefahr, dass wir dadurch den Strukturwandel behindern. Das ist eine Problematik, die man nicht wegdiskutieren kann. Ich möchte deshalb auch darauf hinweisen, dass Sie die Fol- gekosten berücksichtigen müssen: 600 bis 700 Millionen Franken werden bei den Gemeinden und bei den Kantonen ausgelöst, sonst nützt der Bonus ja nichts. Denken Sie daran: Das sind ebenfalls öffentliche Aufträge, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen. So leicht dürfen wir also die Angelegenheit nicht hinnehmen.
Ich bitte Sie deshalb, auch im Namen unserer Fraktion, den Antrag Baumberger abzulehnen, der Verknüpfung zuzustim-
Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
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men, wenn auch «à contre coeur», damit wenigstens der Vor- steuerabzug dem Bundesrat mit auf den Weg gegeben wer- den kann. Ich bitte Sie vor allem auch, dem Postulat der Kom- mission für Wirtschaft und Abgaben betreffend Vorverlegung des Vorsteuerabzuges zuzustimmen.
Das ist nach meiner Auffassung eine Linie, die einen Kompro- miss darstellt, mit dem man noch leben kann. Aber ich sage es ganz offen: Mir persönlich liegt in erster Linie am Vorsteuerab- zug, und ich bin bereit - ich sage es nochmals -, auch dem In- vestitionsbonus zuzustimmen, wenn Herr Ledergerber bestä- tigt, dass die SP in Zukunft dieses Instrument als ein Instru- ment einer antizyklischen öffentlichen Investitionspolitik be- trachtet. Ich bin gespannt, was Herr Ledergerber jetzt darauf antworten wird.
Ledergerber Elmar (S, ZH): Ich danke Herrn Jaeger für die wohlwollende Einführung meines Referates und komme da- mit gleich zur Sache.
Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, den Antrag Baumber- ger zu unterstützen. Warum? Ich muss, um das zu erläutern, zum Thema Vorsteuerabzug noch einmal etwas ausholen.
Wenn die Einführung der Mehrwertsteuer auf 1995 tatsächlich zu einem Investitionsstau mit konjunkturpolitisch relevanten Problemen führen würde, dann würden wir Hand dazu bieten, eine Lösung zu finden - es sind noch andere Lösungen denk- bar, zum Beispiel könnten ertragsneutrale Lösungen einge- führt werden. Aber nach reiflicher Überlegung und Analyse kommen wir zum Schluss, dass diese Debatte über den Vor- steuerabzug ein reines Schattenboxen darstellt. Sie, Herr Stucky, und einige andere bürgerliche Wirtschaftspolitiker ha- ben ein Potemkinsches Dorf aufgebaut und sich jetzt darin ver- irrt. Der Vorsteuerabzug hat jetzt in der Diskussion eine Bedeu- tung bekommen, die ihm in keiner Art und Weise zukommen kann. Ich möchte das gerne erläutern.
Ein erster Punkt: Das Aufschieben von Investitionen kostet im- mer Geld, ob es eine kleine oder grosse Investition ist, und je grösser die Investition, desto teurer ist dieses Aufschieben. Sie werden die Projekte bereinigen müssen, Sie müssen neue Konditionen berücksichtigen, Sie haben möglicherweise zu- sätzliche Finanzierungskosten, oder es fehlt Ihnen die Kapazi- tät, wenn Sie sie brauchen. Also: Das Aufschieben kostet Geld.
Ein zweiter Punkt: Wer Investitionen aus dem Jahr 1994 ins Jahr 1995 verschiebt, läuft Gefahr, dass er diese Investitionen dannzumal zu real höheren Preisen bezahlen muss. Denn wenn die Konjunktur anzieht, werden sowohl im Bausektor als auch im übrigen Bereich die Beschaffungskosten deutlich anziehen. Also hat das Aufschieben auch hier kein Senken der Kosten zur Folge, sondern möglicherweise deutliche Teuerungen.
Ein dritter Punkt: Wenn Sie die Investitionen erst im Jahr 1995 tätigen, werden auch Dienstleistungsbereiche, Dienstlei- stungsanteile, die in jeder Investition enthalten sind, mehrwert- steuerpflichtig; das ist im Jahr 1994 noch nicht der Fall. Da handelt man sich möglicherweise sogar eine Verteuerung ein. Es kommt dazu, dass bei diesen Investitionen, die in diesem Jahr anstehen, immer ein relativ grosser Auslandsanteil ent- halten ist. Es sind heute Zahlen von 40 bis 70 Prozent genannt worden, und genau diese Importzahlen sind für die schweize- rische Konjunktur nicht relevant. Auch in diesem Punkt kommt dazu: Wer Investitionen mit Auslandsanteilen in die Zukunft aufschiebt, trägt zudem ein beachtliches Währungsrisiko, das heute nur schwer abzuschätzen ist.
Ein vierter Punkt: Sie müssen doch die Unternehmer und Un- ternehmerinnen in der Schweiz nicht lehren, wie man mit sol- chen Regelungen umgeht. Diese wissen ganz genau, dass derjenige, der im Jahr 1994 investiert, in der Regel keine Pro- bleme hat, die Abrechnung erst im Jahr 1995 vorzulegen. Da liegt Herr Stucky quer, wenn er sagt, das würde dazu führen, dass die Liquidität, vor allem jene der kleinen Betriebe, über- strapaziert würde. Auch hier wird man Lösungen finden. Man wird diese Investitionen so tätigen, dass man eine oder mehr- ere Anzahlungen leisten muss, aber die Fakturierung erst im Jahr 1995 erfüllt. Dann haben Sie das Gespenst der Investi- tionsblockade beseitigt.
Wenn wir noch berücksichtigen, dass bei einem Vorsteuerab- zug eine hohe Bagatellgrenze eingeführt werden müsste - eine halbe oder eine ganze Million Franken -, müssen wir jetzt zum Schluss kommen, dass diese Diskussion, dieses Ge- zerre, um den Vorsteuerabzug als konjunkturpolitische Mass- nahme eine Seifenblase ist.
Ich komme zum Formellen: Die Verknüpfung eines möglichen Vorsteuerabzuges mit einem Investitionsbonus ist sachlich so nicht gerechtfertigt, und sie ist formell absolut unverständlich. Wenn Sie den Text des Gesetzentwurfes lesen, sehen Sie, dass der Investitionsbonus zehn Tage nach Verabschiedung in Kraft treten soll. Sie wissen: Der Ständerat wird nächste Wo- che den Investitionsbonus auch verabschieden, das heisst, der Investitionsbonus würde etwa um den 25. März herum in Kraft treten. Dann müssen Sie mir aber, sofern ab dem 1. Juli 1994 der Vorsteuerabzug auf Anlagegütern gewährt wird, er- klären, wie man diese verschiedenen Zeitschienen miteinan- der verknüpfen kann, damit das einigermassen aufgeht. Es geht nicht: Entweder tritt dieser Beschluss im März in Kraft, oder dann haben Sie per 1. Juli die Inkraftsetzung eines Vor- steuerabzuges. Der Bundesrat wäre, selbst wenn er wollte, nicht in der Lage, im Rahmen dieser Termine zu agieren.
Einen zweiten Punkt zum Verfahren: Einige von Ihnen haben gedacht, sie seien sehr schlau, sie würden den Bundesrat un- ter Druck setzen, damit er den Vorsteuerabzug einführen müsse. Es ist aber das Gegenteil der Fall. Nicht wir als Parla- ment werden durch eine solche Verknüpfung gestärkt, son- dern Sie geben alle Mittel aus der Hand, und der Bundesrat kann letztlich machen, was er will, das heisst, er wird sowohl den Investitionsbonus als auch den Vorsteuerabzug platzen lassen; dann haben wir in diesem Bereich keine Möglichkeit mehr, konjunkturpolitisch etwas zu tun.
Es ist ausgeführt worden - ich trete nicht mehr darauf ein -, dass wir den Investitionsbonus dieses Jahr noch brauchen, dass die Aufstockung um 100 Millionen Franken sinnvoll ist, dass sie es uns ermöglicht, auch in der Arbeitslosenversiche rung wesentliche Mittel einzusparen.
Ich bitte Sie, den Antrag Baumberger zu unterstützen und hier die Entkoppelung vorzunehmen. Wir werden anschliessend an diese Vorlage noch das Postulat der Kommission für Wirt- schaft und Abgaben behandeln, das den Vorsteuerabzug ver- langt. Da kann man dann allenfalls die Zügel loslassen, damit Herr Stucky ein Erfolgserlebnis hat. Ich glaube aber, dass sich bezüglich der Realisierung nicht sehr viel ändern wird. Wer heute die Vorsteuerfrage so hochpuscht, spielt mit dem Feuer. Denn dieses Hochpuschen führt dazu, dass Leute, die nicht rechnen, konjunkturpolitisch Unverantwortliches machen würden. Wer aber rechnet, der staut seine Investitionen nicht, der investiert auch 1994, wenn er es braucht.
Blocher Christoph (V, ZH): Wir haben für Nichteintreten ge- stimmt, wir werden hier aber mit der Kommission stimmen. Zu- stimmung zum Antrag Baumberger bringt den Vorsteuerab- zug definitiv zu Fall.
Ich möchte Herrn Ledergerber, der sagt, die Terminfrage in diesem Gesetz sei eine Unmöglichkeit, folgendes auf den Weg mitgeben: Das stimmt nicht! Der Bundesbeschluss kann zehn Tage nach unserem Beschluss in Kraft treten, sofern ein solcher Vorsteuerabzug für den 1. Juli 1994 beschlossen wird. Wenn der Bundesrat vierzehn Tage, sechs Wochen oder einen Monat später entscheidet, dann ist das der Termin des Inkraft- tretens.
Nun muss ich als Unternehmer, der investiert, Herrn Lederger- ber sagen: Wenn er die Verschiebung von Investitionen um ei- nige Monate so herunterspielt, versteht er nichts vom Investie- ren. Es geht um 6,2 Prozent; das ist nicht nichts, das sind Sum- men! Die Versuchung ist ausserordentlich gross, zu verschie- ben. Wenn Herr Ledergerber sagt, man könne ja einfach die Rechnungen im nächsten Jahr stellen, vergisst er, dass derje- nige, der einem anderen ein Produkt verkauft, selbstverständ- lich mindestens den Zins einrechnen muss, wenn er die Rech- nung zehn Monate oder ein halbes Jahr später stellen darf. Das ergibt auch eine Verteuerung.
Ich glaube, was Sie gegen den Vorsteuerabzug gesagt haben, ist schlicht und einfach falsch. Ich profitiere nicht von diesem
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N
10 mars 1994
Vorsteuerabzug als einer, der etwas liefert, aber ich sehe, wel- che Investitionsabläufe das auslöst.
Wenn Sie jetzt dem Antrag Baumberger zustimmen, ist das wirksame Instrument Vorsteuerabzug «erledigt». Der Bundes- rat wird dann sagen, er könne jetzt ohnehin dem Vorsteuerab- zug nicht mehr zustimmen, weil das Parlament schon 100 Mil- lionen Franken für den Investitionsbonus ausgegeben habe. Hier stimmen wir mit der Kommission, und ich bitte Sie, den Antrag Baumberger abzulehnen.
Jaeger Franz (U, SG): Herr Ledergerber, Sie haben uns vorge- worfen, wir hätten hier eine Seifenblase hochgepuscht. Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen der Politiker gesprochen hat. Ich möchte mich jetzt doch ganz kurz mit dem Ökonomen Le- dergerber unterhalten. Herr Ledergerber, das dürfen Sie so nicht sagen: Wenn Sie mit den Unternehmern sprechen, geht ganz klar hervor, dass die Investitionsabsichten für dieses und nächstes Jahr von den Erwartungen abhängen. Die Zinser- wartungen lauten auf tiefere Zinsen für das nächste Jahr. Die Wechselkurserwartungen laufen auch für das nächste Jahr auf eine Frankenaufwertung hinaus. Bei den Teuerungserwartun- gen schliesslich wird ein Absinken erwartet. Alle diese Erwar- tungen haben eine Anreizwirkung, die Investitionen zu ver- schieben.
Wenn wir jetzt den Vorsteuerabzug nicht vorziehen, richten wir eine zusätzliche Bremse ein. Das sind die Realitäten, so ist die Wirklichkeit, und deshalb ist das kein Popanz. Ich bitte Sie, daran zu denken und das zu berücksichtigen. Es ist eine ganz wichtige Sache, dass wir die Konjunkturbremse entfernen. Da- mit ist es mir wirklich ernst.
Thür Hanspeter (G, AG): Herr Jaeger hat jetzt ausgeführt, was vom Vorsteuerabzug zu halten ist. Hier geht es aber nicht um diese Frage, sondern um die Frage der Verknüpfung, und da habe ich dem Votum von Herrn Blocher mit Interesse zuge- hört. Sie haben beim Eintreten des langen und breiten darge- legt, dass Sie diese Verknüpfung eigentlich überhaupt nicht verstehen, weder bei denjenigen, die für den Investitionsbo- nus sind, noch bei jenen, die dagegen sind. Nun, in der Detail- beratung, haben Sie, Herr Blocher, die Meinung geändert, un- terstützen den Antrag der Kommission und wollen den Antrag Baumberger ablehnen, der genau diese Verknüpfung aufhe- ben will. Ich verstehe diesen Slalomlauf überhaupt nicht.
Stucky Georg (R, ZG), Berichterstatter: Sie haben jetzt zwei Diskussionen auf einmal durchgeführt. Im Grunde genommen geht es um die Frage «Verknüpfung, ja oder nein?». Das ist ein politischer Entscheid.
Dann haben wir mit dem Votum Ledergerber schon die Dis- kussion über das Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (94.3000) aufgenommen: «Vorsteuerabzug, ja oder nein?». Es ist so: Wenn die Verknüpfung bleibt, müssen wir über das Postulat nicht mehr reden, weil dessen Anliegen als Bedingung in Ziffer III des Beschlussentwurfes eingebaut ist. Wenn die Verknüpfung aber entfällt, also der Antrag Baumber- ger gutgeheissen wird, werden wir je eine Abstimmung über den Investitionsbonus und über das Postulat haben. Diese Fragestellung ist eben etwas durcheinandergeraten.
Ich äussere mich jetzt über beide Punkte, damit wir die Sache schneller erledigen können.
Ich fange «hinten» an, mit dem Vorsteuerabzug. Ich bin etwas verwundert über die Ausführungen, die Herr Ledergerber über die teureren Investitionen im nächsten Jahr gemacht hat. Ich weiss eigentlich nicht, woher er diese Teuerung kennt. Aber, Herr Ledergerber, ich kann Sie versichern, dass wir so etwas, wie den Vorsteuerabzug zu verlangen, nicht unternehmen, ohne vorher irgend etwas abzuklären! Wir haben natürlich her- umgefragt. Herr Kühne hat sogar einen entsprechenden Brief vorgelesen, wobei Sie ahnen konnten, um welches Unterneh- men es sich handelt. Es ist mir übrigens auch bekannt: Hiergeht es um ein Investitionsvolumen von etwa 50 Millionen Franken, und das ist nicht nichts. Herr Jaeger hat Beispiele genannt. Die Maschinenindustrie, die hauptbetroffene und grösste Arbeitge- berin in der Schweiz, schätzt die Differenz auf 20 Prozent. Das schlägt bei der Arbeitslosigkeit zu Buche.
Mir ist auch bewusst, was man versuchen kann, wenn man die Investition jetzt machen will, um nächstes Jahr die Rück- erstattung zu verlangen. Ich habe bereits darauf hingewie- sen, dass durch die Lieferanten vorfinanziert werden muss. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man ausser dem Auf- schieben der Rechnungsstellung eine Art Leasing dazwi- schenschaltet usw.
Ich muss Sie einfach fragen: Wollen wir denn, weil der Staat das Signal für den Vorsteuerabzug nicht gibt, die Wirtschaft tatsächlich zu solchen Hilfskonstruktionen zwingen? Es ist doch viel gescheiter, wenn der Bundesrat Ende März das Si- gnal gibt; dann wird der Vorsteuerabzug gewährt, und Sie wer- den sehen, dass entsprechende Investitionen erfolgen. Die- ses Signal muss und kann auch bald gegeben werden.
Nun aber zurück zum Antrag Baumberger: Wir waren in der Kommission in der gleichen Situation, in der Sie jetzt sind: Man hat sich gegenseitig blockiert. Ich habe Ihnen das im Ein- tretensreferat gesagt. Die einen wollten den Vorsteuerabzug und haben Opposition gegen den Investitionsbonus ge- macht, und umgekehrt. Dann haben wir das Paket geschnürt und eine grosse Mehrheit dafür gefunden.
Ich erinnere mich an die Vorgänge, die vor etwa einem Jahr in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) vorge- kommen sind. Da haben wir ebenfalls ein Paket geschnürt, nämlich bei der Mehrwertsteuer. Wir haben dort auch den In- vestitionsbonus eingebaut, und siehe da, wir sind erfolgreich gewesen, sogar in einer Volksabstimmung! Also hat die WAK offenbar ein politisches Feeling, ein Gefühl dafür, wie man po- litische Gräben überwinden kann.
Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, der WAK zu folgen und hier die Verknüpfung zu belassen, nicht zuletzt einfach aus der Überlegung heraus, dass wir nicht beim Investitionsbonus Gas für die Wirtschaft geben und beim Vorsteuerabzug auf die Bremse treten können.
Matthey Francis (S, NE), rapporteur: En fait, avec M. Leder- gerber, nous avons largement repris la question de fond, qui a déjà été débattue jusqu'à présent. Je m'en tiendrai donc à la question du couplage du bonus Il et de la déduction de l'impôt préalable.
Monsieur Baumberger, vous demandez au Parlement de pren- dre ses responsabilités et, en conséquence, de décider dans le secteur où il en a la compétence, à savoir le bonus à l'investisse- ment. Mais, en acceptant la proposition de la majorité de la com- mission, c'est-à-dire de lier le bonus Il à la déduction de l'impôt préalable, nous prenons une double responsabilité, c'est-à- dire celle de demander au Conseil fédéral à la fois le bonus et la déduction de l'impôt préalable. Et nous demandons au Conseil fédéral d'assumer, lui aussi, cette double responsabilité, d'as- sumer ce double signal à l'adresse de l'économie pour lui dire que nous sommes prêts - au Conseil national - à favoriser l'in- vestissement, tant dans le secteur de la construction que dans celui des machines en particulier, puisque c'est bien essentiel- lement de cela qu'il s'agit aujourd'hui.
Contrairement à ce que M. Baumberger essayait de faire valoir devant notre Parlement, nous assumons la responsabilité en question. Mais, nous devons l'assumer dans les deux sec- teurs. Ce qu'a voulu la commission, c'est ce couplage parce que nous ne pouvons pas aujourd'hui dire au Conseil fédéral et à l'économie de notre pays: «Nous sommes prêts à favoriser l'investissement dans le secteur industriel, mais nous ne pre- nons pas la responsabilité de le faire.»
Nous vous demandons donc instamment, au nom de la majo- rité de la commission, de bien vouloir accepter ce couplage. Je rappelle que la proposition Baumberger a été refusé en com- mission par 11 voix contre 1 et avec 6 abstentions. Cela signifie donc qu'il y avait malgré tout un large consensus de différentes sensibilités politiques, comme l'a dit M. Stucky, pour estimer que le maintien des deux projets d'encouragement des inves- tissements avaient le maximum de chance devant le plénum.
Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Si nous pouvions procéder à la radiographie du Conseil national, elle nous révé- lerait au moins quatre catégories de conseillers nationaux: ceux qui sont favorables au bonus Il ainsi qu'à la déduction
Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen
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anticipée de l'impôt préalable; ceux qui sont hostiles à ces deux mesures; ceux qui sont favorables au bonus II, mais hos- tiles à la déduction; enfin, ceux qui sont hostiles au bonus Il, mais favorables à la déduction. Et voilà que tout cet ensemble zoologique complexe va devoir se départager sur un seul vote: oui ou non à la proposition Baumberger. J'abandonne à votre conscience les immenses responsabilités tactiques et même stratégiques de cette décision.
En clair, cela veut dire ceci: si vous suivez M. Baumberger, en acceptant sa proposition, vous vous décidez dans le domaine de votre compétence stricte, à savoir le bonus II - en disant oui ou non au bonus Il au vote sur l'ensemble -, et alors le Conseil fédéral, avec ou sans postulat de votre part à la clé, se détermi- nera pour la déduction de l'impôt préalable au moment où il lui sera possible de le faire. La clarté de la décision est ainsi bien établie.
Si vous rejetez la proposition Baumberger, et que vous suivez par conséquent les propositions de la majorité de la commis- sion, vous prenez une décision quant au bonus, mais celle-ci est suspendue à la décision souveraine et de dernière ins- tance que le Conseil fédéral doit prendre. Quelle est alors la décision qu'il peut prendre? C'est une décision qui, si elle n'intervient pas dans les dix jours à compter du vote final des deux Chambres, rend caduc l'arrêté que vous auriez voté et si- gnifie qu'il n'y a pas de bonus Il à l'investissement.
Voilà clairement la décision que le Conseil fédéral a en son pouvoir et que vous lui donneriez dès lors que vous diriez non à la proposition Baumberger. C'est le pouvoir du Conseil fédé- ral de dire non à une déduction anticipée de l'impôt préalable et, par conséquent, de réduire à néant l'arrêté concernant le bonus II - ou bien de décider, après ce délai de dix jours sui- vant la votation finale, ce qui revient au même s'agissant de l'arrêté concernant le bonus Il.
Que les choses soient bien claires: vous renoncez à un pou- voir qui est le vôtre, au profit du Conseil fédéral, qui a alors la parfaite liberté de ne pas faire entrer en application l'arrêté concernant le bonus Il.
Je voulais vous le dire, car en général le Parlement s'arroge quelques droits supplémentaires au détriment du Conseil fé- déral. Ici, c'est le contraire que vous feriez, l'événement est as- sez unique pour que je le signale en toute clarté.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Kommission stimmen: Votent pour la proposition de la commission:
Aregger, Binder, Bischof, Blatter, Blocher, Bonny, Borer Ro- land, Borradori, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Burgi, Cavadini Adriano, Chevallaz, Comby, Couchepin, Daepp, David, Dettling, Dreher, Dünki, Engler, Fehr, Fischer- Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Graber, Grendel- meier, Gros Jean-Michel, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hess Pe- ter, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Maeder, Mamie, Maspoli, Maurer, Meier Samuel, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Pini, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruf, Rutis- hauser, Rychen, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schwab, Schwein- gruber, Segmüller, Seiler Hanspeter, Sieber, Spoerry, Stalder, Steffen, Steinegger, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Tschopp, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Weder Hansjürg, Wieder- kehr, Wyss William, Zölch (94)
Für den Antrag Baumberger stimmen: Votent pour la proposition Baumberger:
Aguet, Bär, Baumann, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bez- zola, Bircher Peter, Bodenmann, Borel François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Buhlmann, Bundi, Caccia, Carobbio, Caspar-Hutter, Cincera, Danuser, de Dardel, Deiss, Diener, Dormann, Eggenberger, Epiney, Eymann Christoph, Fankhau- ser, Fasel, von Felten, Gobet, Goll, Gonseth, Gross Andreas, Grossenbacher, Gysin, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Hegetschweiler, Hildbrand, Hollenstein,
Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Keller Anton, Ledergerber, Lee- mann, Lepori Bonetti, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Schnider, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm Luzi, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Wick, Züger
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Gardiol, Matthey, Rebeaud, Stamm Judith (4)
Abwesend sind - Sont absents:
Allenspach, Aubry, Berger, Camponovo, Columberg, Darbel- lay, Ducret, Duvoisin, Eggly, Frey Claude, Friderici Charles, Haller, Herczog, Jenni Peter, Keller Rudolf, Maitre, Mauch Rolf, Narbel, Pidoux, Poncet, Ruckstuhl, Steinemann, Wittenwiler, Wyss Paul, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Zwahlen, Zwygart (29)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Schmidhalter (1)
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Aregger, Baumann, Baumberger, Bezzola, Bircher Pe- ter, Blatter, Bodenmann, Bonny, Borradori, Brügger Cyrill, Bührer Gerold, Bürgi, Caccia, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Chevallaz, Comby, Couchepin, de Dardel, David, Dormann, Dünki, Eggenberger, Engler, Epiney, Eymann Chri- stoph, Fasel, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Fritschi Os- car, Früh, Gardiol, Giger, Gobet, Grendelmeier, Grossenba- cher, Gysin, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hari, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Peter, Hildbrand, Hu- bacher, Iten Joseph, Jaeger, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Keller An- ton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Josef, Maeder, Mamie, Maspoli, Mauch Ursula, Meier Samuel, Meyer Theo, Mühlemann, Neuenschwander, Oehler, Philipona, Pini, Rebeaud, Rechsteiner, Rohrbasser, Ruckstuhl, Ruffy, Savary, Schmied Walter, Schnider, Schweingruber, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Spielmann, Spoerry, Stamm Luzi, Steiner Rudolf, Strahm Rudolf, Stucky, Suter, Theubet, Thür, Tschopp, Voll- mer, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr (94)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Binder, Bischof, Blocher, Borel François, Borer Roland, Borto- luzzi, Bühler Simeon, Cincera, Daepp, Dreher, von Felten, Fi- scher-Hägglingen, Frey Walter, Giezendanner, Gros Jean- Michel, Hess Otto, Kern, Leuba, Loeb François, Maurer, Meier Hans, Miesch, Moser, Müller, Nabholz, Nebiker, Perey, Rag- genbass, Reimann Maximilian, Ruf, Rutishauser, Rychen, Sandoz, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Schwab, Seiler Hanspeter, Stalder, Steffen, Steiger Hans, Steinegger, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wyss William (45)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:
Bär, Bäumlin, Béguelin, Brunner Christiane, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Danuser, Deiss, Dettling, Diener, Fankhau- ser, Fehr, Goll, Gonseth, Graber, Gross Andreas, Hämmerle, Hollenstein, Jöri, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Matthey, Misteli, Robert, Schmid Peter, Stamm Judith, Tschäppät Alexander, Zölch, Züger (31)
Abwesend sind - Sont absents:
Allenspach, Aubry, Berger, Camponovo, Columberg, Darbel- lay, Ducret, Duvoisin, Eggly, Frey Claude, Friderici Charles, Haller, Herczog, Jenni Peter, Keller Rudolf, Maitre, Mauch Rolf, Narbel, Pidoux, Poncet, Scheurer Rémy, Steinemann, Witten- wiler, Wyss Paul, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, Zwahlen, Zwygart (29)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Schmidhalter (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
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Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1994
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.400
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
278-293
Page
Pagina
Ref. No
20 023 766
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