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989
Empfehlung Frick
dort neue Massnahmen suchen müssen; zweitens die neue- sten Entwicklungen, die ich Ihnen zitiert habe.
Herr Bisig, das sind nicht Zitate eines weltfremden Professors, sondern Zitate eines Bankdirektors, der selber sagt, der Zu- fluss an Passivgeldern verleite bereits wieder zu einer grosszü- gigen Bevorschussung. Eine andere Fachinstanz sagt, man habe nichts gelernt, es gebe heute bereits wieder Ausleihun- gen zu 100 Prozent.
Gerade das wollen wir nicht. Deshalb bitte ich Sie, den Bun- desrat arbeiten zu lassen. Wir werden Ihnen hoffentlich näch- stes Jahr ein vernünftiges und dauerhaftes Anschlusspro- gramm präsentieren. Aber vorher und unverzüglich solche Be- schlüsse aufzuheben, dafür kann und will der Bundesrat die Verantwortung nicht übernehmen.
Motion 91.3383
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
19 Stimmen 1 Stimme
Empfehlung 93.3525 - Recommandation 93.3525
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Empfehlung Dagegen
17 Stimmen 6 Stimmen
93.3314
Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen
Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret
Wortlaut der Empfehlung vom 16. Juni 1993
Frauen aus der Dritten Welt und neuerdings auch aus den Ost- staaten werden - meist unter falschen Versprechungen - mit einer Artistenbewilligung in die Schweiz gebracht, wo sie wäh- rend 8 Monaten pro Jahr als sogenannte Cabaret-Tänzerin- nen (Art. 13 Bst. c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO) in Nachtlokalen arbeiten. Nebst den Auftritten als Striptease-Tänzerin besteht ihre Aufgabe in aller Regel darin, Gäste zum Konsum von Alkoholika zu ani- mieren und sich ihrer weiteren Unterhaltung zu widmen, was meist mit Prostitution gleichzusetzen ist.
Weil die Aufenthaltsbewilligung nur als sogenannte Cabaret- Tänzerin gilt und einschlägige Agenturen unter diesem Titel unbeschränkt andere Frauen in die Schweiz holen können, die keine andere Tätigkeit ausüben dürfen, sind sie den Betrei- bern der Nachtlokale und den Agenturen völlig ausgeliefert. Zudem werden ihnen durchwegs nur einmonatige Verträge angeboten, und die Arbeitsbedingungen sind sehr häufig menschenunwürdig.
Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Eine Anzahl parlamentari- scher Anfragen und die Aktivitäten interessierter Hilfswerke und Organisationen belegen den Handlungsbedarf seit meh- reren Jahren. Insbesondere muss der Status der sogenannten Cabaret-Tänzerin durch ein anderes Aufenthaltsrecht ersetzt werden, das ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert und ihr auch andere Tätigkeiten ermöglicht, z. B. durch branchenun- abhängige Kontingente für Arbeitsuchende aus der Dritten Welt.
Der Bundesrat wird eingeladen:
durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, welches ih- nen auch den Zugang zu anderen Erwerbsmöglichkeiten aus- serhalb des Animations-, Unterhaltungs- und Sexgewerbes er- möglicht;
Texte de la recommandation du 16 juin 1993
Des femmes du tiers monde et, récemment, des pays de l'Est sont amenées en Suisse avec une autorisation d'artiste, sou- vent sur la foi de fausses promesses, pour travailler 8 mois par an dans des boîtes de nuit sous l'appellation de danseuses de cabaret (art. 13 let c ch. 3 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers; OLE). Outre leur activité de strip-teaseuses, elles sont en général chargées d'inciter les clients à consom- mer de l'alcool et de les distraire, ce qui, le plus souvent, signi- fie purement et simplement qu'elles se prostituent.
Comme l'autorisation de séjour ne vaut qu'au titre de dan- seuse de cabaret, et que les agences spécialisées peuvent user de cette autorisation pour amener en Suisse sans restric- tion aucune d'autres femmes qui ne pourront pas exercer d'autre activité, les personnes concernées sont totalement li- vrées aux gérants des boîtes de nuit et à ces agences. En outre, on leur offre toujours des contrats d'un mois et leurs conditions de travail sont très souvent dégradantes.
Ces faits ne sont pas nouveaux. Un certain nombre d'interven- tions parlementaires et les activités des organisations d'en- traide concernées soulignent depuis plusieurs années la né- cessité de prendre des mesures. En particulier, il faut rempla- cer le statut de soi-disant danseuse de cabaret par un autre droit de séjour, qui améliore la position de ces femmes sur le marché de l'emploi et qui leur permette d'exercer aussi d'au- tres activités, par exemple en instaurant des contingents sans attribution à un secteur pour les personnes du tiers monde qui cherchent un emploi.
Le Conseil fédéral est invité:
à supprimer le statut particulier et discriminatoire des dan- seuses de cabaret tel qu'il est fixé à l'article 13 OLE et à le rem- placer par un autre droit de séjour qui leur permette d'accéder à d'autres activités professionnelles, en dehors de l'industrie du divertissement et du sexe;
à prendre les mesures relevant de sa compétence, afin d'as- surer à ces femmes une protection en matière de santé, de droit du travail et de respect de la personnalité.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Cot- tier, Delalay, Huber, Meier Josi, Morniroli, Onken, Petitpierre, Piller, Plattner, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19)
Frick: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Sachverhalt len- ken, der unserer Schweiz als humanitärem Rechtsstaat un- würdig ist, sich aber mehr und mehr ausgeweitet hat. Es geht um die sogenannten Cabaret-Tänzerinnen, die in unserem Land mit Wissen der Behörden und gesellschaftlich toleriert in unwürdiger Weise ausgebeutet werden.
Zuerst einige Worte zu den Tatsachen: Heute leben gegen 2000 Frauen aus Drittweltländern und neuerdings auch aus den ehemaligen Ostblockstaaten - insbesondere aus Russ- land - als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz, wo sie sich aufgrund eines Sonderstatus jedes Jahr acht Mo- nate aufhalten dürfen.
Sie werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen und mit Aussicht auf ein Leben im westeuropäischen Wohlstands- paradies als Tänzerinnen angeheuert. Die Aussicht auf Löhne von 4000 Franken im Monat wird ihnen vorgegaukelt, was in ihrer Heimat vielfach einem Jahreslohn entspricht Doch da- von bleibt kaum etwas. Was sie hier in der Schweiz erwartet, wird ihnen in der Heimat bei der Anwerbung verschwiegen. Die schweizerischen Konsulate und Botschaften verhelfen leicht - zu leicht - zu einem Visum.
Diese Anwerbung ist nur dank der Naivität dieser Frauen aus der Dritten Welt, dank dem sozialen Gefälle und dank der Hoff- nung auf unseren Garten Eden möglich.
25-S
9 décembre 1993
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Recommandation Frick
In der Schweiz wird folgende Ernüchterung Tatsache: Diese Frauen müssen in Nachtlokalen der billigsten Sorte zwei- bis dreimal pro Abend auftreten und der Kundschaft einen Strip intégral von ungefähr je 6 Minuten darbieten. Daneben wer- den sie zur Animation verpflichtet - ich sage: verpflichtet. Sie werden gehalten, mit den Gästen Champagner zu konsumie- ren und sie zum Konsum anzuhalten. Sie werden auch gehal- ten, den Gästen andere Unterhaltung zu bieten, die sich in der Nähe oder ganz im Bereich der Prostitution bewegt. Nach den Angaben der Kantonspolizei Zürich müssen dies in Zürich rund 90 Prozent der Frauen so machen; im Tessin und in an- deren Kantonen sind die Zahlen - Schätzungen - ungefähr gleich.
Wer glaubt, dass sich diese Frauen diesem Zustand und Ge- werbe freiwillig hingeben, täuscht sich gewaltig. Denn diese Tänzerinnen sind erstens den Agenturen, die sie angeworben haben, und zweitens den Betreibern der Nachtlokale vollstän- dig ausgeliefert Das hat eine rechtliche und eine faktische Grundlage. Ich gehe auf beide ein.
Zuerst die rechtliche Grundlage: Artikel 13 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) legt fest, dass sich jede Frau für acht Monate ausserhalb jedes Aus- länderkontingentes in der Schweiz aufhalten darf, vorausge- setzt, sie besitzt einen Agenturvertrag, wonach ihr in der Schweiz eine Anstellung als Tänzerin in Aussicht gestellt ist. Unsere Konsulate verteilen die Visa ohne Probleme, auch über Agenten; nicht einmal persönliches Erscheinen ist er- forderlich!
Die faktischen Grundlagen und die Praxis, die sich in der Wirk- lichkeit herausgebildet haben, sind folgende: Jede Frau wird nicht nur zum Strip intégral verpflichtet, sie wird auch verpflich- tet, zum Alkoholkonsum zu animieren, selber Getränke zu konsumieren und Handlungen mitzuvollziehen, die in den Be- reich der Prostitution gehören. Die Agenturen und Dancing- Betreiber haben sich auf einen Modus vivendi verständigt, wo- nach die Frauen jeden Monat von einem Dancing an das näch- ste weitergeleitet werden. Sie erhalten Arbeitsverträge von je- weils nur einem Monat Dauer; der Jargon in dieser Branche heisst: «Wir brauchen jeden Monat frisches Fleisch.» So geht es jeweils acht Monate, bis diese Frauen wieder ins europäi- sche Ausland ausreisen müssen. Dort geht es gleich weiter, im gleichen System, bis sie allenfalls später wieder einmal für acht Monate in die Schweiz zurückkommen.
Wer sich diesem System nicht fügt, dem drohen der Verlust des neuen Vertrags für den nächsten Monat oder die sofortige Entlassung wegen ungenügender Leistung. Es werden auch mindestens ungefähr 12 000 Franken Alkoholkonsum im Mo- nat als Animationsregel festgelegt. Wer keinen Arbeitsvertrag mehr hat, hat keine Arbeit, kein Geld und muss aus der Schweiz ausgewiesen werden. Für die Rückkehr ins eigene Land fehlt das Geld, und neben der Rückkehr in die Armut kommt die Schande vor der eigenen Familie zu Hause.
Auf diese Weise werden diese Frauen in unserem Lande zu gesundheitsschädigendem Verhalten und zur Prostitution ge- zwungen. Die Lebensbedingungen, die wir in unseren Dan- cings bieten, sind sehr schlecht: schlechte Zimmer, für die horrende Mietzinse verlangt werden, schlechte Anstellungs- bedingungen und menschenunwürdige Behandlung durch die Arbeitgeber. Der finanzielle Traum vom Wohlstand löst sich in der Realität auf, und zur persönlichen Erniedrigung kommt die finanzielle Ausbeutung.
Ich habe viele Abrechnungen gesehen, seit ich mich mit dieser Angelegenheit befasse. Ich möchte nur ein Beispiel nennen, wenn auch ein krasses: Eine Tänzerin verdient im Tessin pro Nacht 150 Franken. 25 Tage werden bezahlt, die Menstruati- onstage gelten in diesem Gewerbe selbstverständlich nicht als arbeitsfähige Tage. Hinzu kommt eine fünfprozentige Prämie aus dem Alkoholkonsum. Das ergibt 4100 Franken brutto - eine Abrechnung aus dem Jahre 1993! Davon werden alle Arten von Abzügen zurückbehalten: für ein Zimmer, in die- sem Fall von 10 Quadratmetern und ohne eigenes WC, 1200 Franken; für unerklärliche Agenturspesen; für überbe- zahlte Transportdienste; für andere Pauschalspesen; für Kran- kenkassen usw. Am Schluss sind dieser Frau sage und schreibe 787 Franken ausbezahlt worden! Von diesem Betrag
hat sie alle persönlichen Bedürfnisse wie Kleider, Nahrung, Freizeit usw. zu decken. Hinzu kommen in letzter Zeit die Er- kenntnisse, dass diese Frauen, vor allem jene aus Russland, noch durch Kriminelle zusätzlich ausgebeutet werden, welche sie zu Zahlungen verpflichten.
Diese Frauen werden in der Schweiz zum grossen Teil in men- schenunwürdiger Weise erniedrigt und ausgenutzt. Es ist nichts anderes als ein entwürdigender Menschenhandel, der sich hier in der Schweiz abspielt, ein Sklavenhandel des 20. Jahrhunderts in einem humanitären Staat - und dies mit Duldung der Behörden und mit Billigung einer breiten Oeffent- lichkeit!
Das Problem wurde verschiedentlich an unsere Bundesbe- hörden und kantonalen Behörden herangetragen und ist durch Hilfswerke, durch Organisationen, die diesen Frauen helfen wollen, bekanntgemacht worden. Aber nichts ist ge- schehen. Auch das Bundesamt für Ausländerfragen wurde an- gegangen. Doch die Probleme wurden bei den Verantwortli- chen dieses Bundesamtes nicht ernst genommen; diese Lar- geheiten sind unverständlich. Ob es Naivität oder bewusste Toleranz ist, bleibe hier dahingestellt. Auf jeden Fall spottet der heutige Zustand der Menschenwürde und ist unseres Staates unwürdig.
Diese Frauen aus der Dritten Welt haben keine politische Lobby und stellen kein mögliches Elektorat dar. Es ist da- her an uns, sich für die Menschenwürde in der Schweiz einzu- setzen.
Nun zu den Massnahmen, die zu treffen sind: Ich habe vor ei- nem halben Jahr meinen Vorstoss eingereicht. Seither sind vor allem zwei Dinge passiert:
Das Problem hat sich verschärft. Ich erinnere Sie an ver- schiedene Artikel in den Zeitungen der letzten Wochen, an ei- nen heutigen Artikel im «Hebdo», auch an ausländische Zeit- schriften.
Seit das Problem Ihnen, Herr Bundesrat, unterbreitet wor- den ist, hat man offenbar gehandelt. Ich stelle erfreut fest, dass Sie das Problem ernst nehmen und handeln. Bereits die heu- tige Beratung hat eine Vorwirkung entfaltet, indem Sie vor we- nigen Tagen Sofortmassnahmen bekanntgegeben haben. Ich freue mich, dass das Problem angegangen wird. Es ist aber noch lange nicht gelöst.
Zuerst erwähne ich eine Massnahme, die wir auf keinen Fall treffen dürfen: Wir dürfen die Tätigkeit der sogenannten Go- go-Girls, Cabaret-Tänzerinnen, oder wie wir sie nennen wol- len, nicht verbieten. Es liegt mir fern, zu moralisieren. Ein Ver- bot würde das Problem auch nicht lösen, sondern diese Frauen nur in den Untergrund und in die Illegalität drängen und sie vollends den Agenturen und Cabaret-Besitzern und ih- rem getarnten Sklavenhandel ausliefern.
Zwei Gruppen von Massnahmen, meine ich, sind zu treffen: 1. Der diskriminierende Sonderstatus der sogenannten Caba- ret-Tänzerinnen ist abzuschaffen. Er ist durch ein anderes Auf- enthaltsrecht zu ersetzen, durch ein Recht, das die Stellung dieser Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, das ihnen er- möglicht, aus dieser Tätigkeit zu einem anderen Beruf überzu- wechseln, auch wenn es nur für eine beschränkte Zeit ist, um das Geld für die Rückkehr und einen Grundstock für die neue Existenz in der Heimat aufzubauen.
Das ist dann möglich, wenn wir auch für Frauen aus der Drit- ten Welt Kontingente für Einreise und eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz vorsehen. Eine solche Massnahme gibt die- sen Frauen eine Chancengleichheit. Sie sind ihren «Arbeitge- bern» nicht ausgeliefert, sondern müssen wieder als Arbeits- kräfte geschätzt und respektiert werden. Das ist heute nicht der Fall.
Mein Kanton wollte den Betrieb eines solchen Dancings nicht gestatten, weil die menschenwürdigen Anstellungsbedingun- gen nicht garantiert seien. Das Bundesgericht hat diesen Ent- scheid, auch gestützt auf Artikel 13 BVO, kassiert und den Kanton zurückgepfiffen, obwohl der Kanton Schwyz nur men- schenwürdige Anstellungsbedingungen für diese Frauen ge- währleisten wollte.
Ein weiterer Bereich dieser Massnahmen ist präventiver und polizeilicher Natur: Teilweise, Herr Bundesrat, haben Sie sie angekündigt, teilweise sind sie noch zusätzlich zu treffen.
Dezember 1993
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991
Empfehlung Frick
Die erste Massnahme dieser Gruppe ist, dass diese Frauen die Visa auf den Konsulaten persönlich abholen müssen und nicht mehr durch Agenten abholen lassen können.
Die zweite Massnahme dieser Gruppe besteht darin, dass die Frauen auch durch unsere Konsulate mündlich und schriftlich zu informieren sind. Das kann in Form eines Merkblattes ge- schehen. Aber es ist klarzustellen, dass diese Frauen der schriftlichen Sprache kaum mächtig sind, und deshalb auch mündliche Erklärungen erhalten müssen.
Vielleicht wäre es auch von gutem, wenn diese Frauen ihren Vertrag mit der Agentur auf einem Schweizer Konsulat unter- schreiben müssten, wo sie ganz klar auf die Konsequenzen und möglichen Situationen in der Schweiz hingewiesen wür- den. Das ist eine präventive Massnahme, die einem humanitä- ren Rechtsstaat gut ansteht. Hier muss das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten über seine Kon- sulate und Botschaften handeln.
Die dritte Massnahme dieser Gruppe: Die Verträge müssen durch das Biga kontrolliert werden; die Polizei muss die Ein- haltung dieser Arbeitsbedingungen und Verträge auf allen Ebenen, auch auf kantonaler Ebene, prüfen. Auch bei der Poli- zei fehlt in vielen Fällen die Bereitschaft, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zum Durchbruch zu verhelfen.
Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, die Empfehlung entge- genzunehmen, entsprechend zu handeln und die angeregten Massnahmen zu treffen, soweit Sie sie nicht bereits vor kurzem angekündigt haben.
Bundesrat Koller: Herr Frick macht tatsächlich auf eine sehr bedauernswerte und unmenschliche Erscheinung aufmerk- sam; wir müssen zudem feststellen, dass diese Entwicklung in der letzten Zeit stark zugenommen hat. Es kam nicht nur zu verschiedenen Neueröffnungen von Nachtklubs, sondern wir müssen auch eine spürbare Zunahme der Anzahl Cabaret- Tänzerinnen pro Lokal und Kanton feststellen. Wir müssen lei- der davon ausgehen, dass ein gewisser Teil dieser Tänzerin- nen überhaupt nicht, wie es unsere Vorschriften vorsehen, we- gen künstlerischer Darbietungen engagiert werden, sondern dass sie ausschliesslich zur Animation der Gäste eingesetzt werden, was einer offensichtlichen Umgehung der geltenden Bestimmungen gleichkommt.
Der Bundesrat anerkennt daher durchaus einen Handlungs- bedarf, und zwar kurz- und mittelfristiger Art. Wie Sie bereits selber ausgeführt haben, wollen wir Ihre Empfehlungen, so- weit es sich um kurzfristige Massnahmen handelt, dieser Tage realisieren, indem wir sowohl an die Fremdenpolizeichefs der Kantone wie auch an unsere schweizerischen Auslandvertre- tungen ein Kreisschreiben richten.
Im Kreisschreiben an die Fremdenpolizeichefs der Kantone halten wir fest, dass diese Umgehungen künftig verhindert werden müssen, indem allen Verträgen ein ausgefülltes Ver- tragsformular beigelegt sein muss, welches die von der Asco - das ist die zuständige Berufsorganisation - ausgearbeiteten und vom Biga anerkannten Vertragsklauseln beinhaltet. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verträge korrekt ausgefüllt und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden. Wir for- dern zudem die kantonalen Fremdenpolizeichefs auf, zur Ver- meidung von Umgehungen vermehrte Kontrollen in den fragli- chen Lokalen durchzuführen, damit die von Ihnen geschilder- ten, gravierenden Missbräuche seitens gewisser Arbeitgeber verhindert werden können. Es ist auch ausdrücklich zu kon- trollieren, ob die angestellten Tänzerinnen wirklich für künstle- rische Darbietungen engagiert sind oder eben im Sinne der Umgehungsbestimmungen nur zur Animation der Gäste ein- gesetzt werden.
Wir weisen zudem unsere schweizerischen Auslandvertretun- gen an, dass sie künftig, gestützt auf die Ermächtigung der kantonalen Fremdenpolizei, Visa nur noch ausstellen dürfen, wenn die Tänzerin persönlich bei ihnen vorspricht, damit sie entsprechend über die Rechtslage orientiert werden kann. Wir haben vor, den Tänzerinnen ein Merkblatt zu übergeben, in welchem ihre Rechtsstellung eindeutig festgehalten ist; eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Ausländer- fragen (EJPD) prüft zurzeit den möglichen Inhalt dieses Merk-
blattes, das den Tänzerinnen in unseren ausländischen Vertre- tungen überreicht werden soll. Das sind die kurzfristigen Massnahmen.
Was die mittelfristigen Massnahmen anbelangt, so ist Ihnen selber auch bewusst, dass natürlich die Ziffer 2, also der Ar- beitnehmer-, Gesundheits- und Persönlichkeitsschutz, in er- ster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt. Wir erinnern die Kantone mit diesem Kreisschreiben an diese Pflicht.
Bedenken hat der Bundesrat eigentlich nur gegenüber einer Empfehlung: Das ist jene, dass wir den Cabaret-Tänzerinnen ohne weiteres andere Arbeitsmöglichkeiten gewähren sollten; das ist an sich mit unserem Dreikreisemodell nicht vereinbar. Aber wir sind auch hier bereit, die Frage der Aenderung der entsprechenden Bestimmung, also von Artikel 13 der Verord- nung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), zu prüfen.
Mit den kurzfristigen Massnahmen, die wir sofort realisieren, werden wir die gröbsten Missbräuche sicher beseitigen kön- nen. Welche Lösung wir dann für das längerfristige Problem, also bezüglich der Aenderung von Artikel 13 BVO finden wer- den, kann ich Ihnen heute noch nicht verbindlich sagen. Vor allem nicht verbindlich in jenem Sinne, wie Sie es hier andeu- ten: in bezug auf den Ersatz durch einen anderen Aufenthalts- status.
Frau Simmen: Ich möchte die Sitzung nicht verlängern. Herr Frick hat seine Empfehlung sehr ausführlich begründet. Ich möchte lediglich Herrn Bundesrat Koller für seine Ausführun- gen danken.
Ich stelle fest, dass in dieser Beziehung das Problembewusst- sein in den letzten zwei Jahren auch beim Bundesrat gewach- sen ist und dass heute Herr Bundesrat Koller zum ersten Mal konkrete Massnahmen im Inland ankündigt, im Unterschied zur Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation (91.3189) am 3. Oktober 1991 (AB 1991 S 894), in welcher sich der Bundesrat darauf beschränkte, die Massnahmen in den Herkunftsländern der Tänzerinnen zu erläutern.
Es hat sich gezeigt, dass diese Aufklärungsschriften und Auf- klärungsmassnahmen in den Herkunftsländern der Frauen ungenügend sind, sei es, dass die Frauen nicht in der Lage sind, diese Merkblätter zu lesen, sei es, dass sie ganz einfach trotzdem hierherkommen wollen, weil sie den Versprechen der Agenten mehr Glauben schenken.
Es mutet zynisch an, wenn heute zum Teil argumentiert wird, diese Frauen hätten sich halt besser erkundigen müssen, be- vor sie abgereist seien. Wir in der Schweiz sind für die Verhält- nisse, die bei uns herrschen, verantwortlich. Wir sind ein Rechtsstaat, und nichts dispensiert uns von Massnahmen, die wir selber im Landesinnern ergreifen müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Aufhebung von Artikel 13 BVO, wie dies Herr Kollege Frick angeregt hat.
Ich unterstütze deshalb mit Nachdruck seine Empfehlung, und ich bitte Sie, sie zu überweisen.
Frick: Ich möchte kurz auf die Ausführungen von Herrn Bun- desrat Koller eingehen. Ich danke Ihnen, dass Sie das Pro- blem erkannt haben, den Handlungsbedarf ausdrücklich an- erkennen und Massnahmen treffen wollen. Ich freue mich, dass bereits gewisse Vorkehrungen in Kraft getreten sind, aber ich meine, es muss mehr geschehen.
Vor allem möchte ich Sie bitten, beim Bundesamt für Auslän- derfragen darauf hinzuwirken, dass diese Probleme in ihrer Tragweite erkannt und nicht bagatellisiert und verniedlicht werden.
Die kurzfristigen Massnahmen unterstütze ich. Ich frage mich aber, ob ein schriftlicher Vertrag, für den man bloss Blätter ab- geben und unterschreiben lässt, die richtige Massnahme ist. Ich habe Akten gesehen: Diese Frauen unterschreiben immer alles. Es braucht auch eine Belehrung. Darum dürften die Kon- sulate eben solche Visa nur nach einem kurzen persönlichen Gespräch abgeben. Das ist mit vertretbarem Aufwand mög- lich. So kann auch auf die Konsequenzen hingewiesen wer- den. Schriftlichkeit genügt aufgrund der mangelnden Schul- bildung der meisten Frauen nicht.
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Postulat Plattner
Was die Kontrollen in den Cabarets und Dancings betrifft: Das ist ein gangbarer Weg, aber wir dürfen nicht in eine Art Sitten- polizei verfallen, wo wir hingehen und bewerten: Ist das nun künstlerisch genug oder nicht? Die Frauen werden nicht für künstlerische Zwecke geholt, auch wenn das in einer Tanzdar- bietung verlangt wird.
Zu den mittel- und längerfristigen Massnahmen, Herr Bundes- rat: Sie haben das Problem zwischen dem Dreikreisemodell und unserer Aufenthaltsregelung angesprochen. In der Tat gibt das Probleme. Aber ich bin der Ueberzeugung, dass wir die Menschenwürde in unserem Staat über ein Dreikreisemo- dell stellen müssen - die ist in Gottes Namen ein höherer Wert. Heute werden diese Frauen auch nicht nach dem Dreikreise- modell, sondern in beliebiger Zahl in die Schweiz gelassen. Wir müssen eine Lösung finden, die die Ausbeutung der Frauen verhindert. Die Ausbeutung der Frauen verhindern wir vor allem, indem wir erstens die Zahl limitieren, so dass weni- ger einreisen können und wodurch ihre Position verbessert wird, und indem sie zweitens auch eine andere Tätigkeit an- nehmen können.
Das ist heute nicht möglich. Ich danke Ihnen, dass Sie bereit sind, die Empfehlung entgegenzunehmen. Sie ist aktuell. Sie anerkennen sie, aber ich bitte Sie, auf die genannten Punkte mehr Gewicht zu legen und auf ein rasches Ergebnis betref- fend die Aenderung von Artikel 13 BVO zu drängen. Ich werde die Angelegenheit im Auge behalten.
Frau Weber Monika: Ich kann mich erinnern, dass Frau Sim- men vor zwei Jahren einen Vorstoss in dieser Sache unter- nommen hat. Ich bin Herrn Frick sehr dankbar, dass er jetzt nachgestossen hat. Ich weiss nicht, was dieses Gesäusel hier soll - erlauben Sie mir diesen Ausdruck! Hier gibt es nieman- den, der gegen das Handeln wäre. Deshalb bitte ich den Bun- desrat, dringend zu handeln.
Ich sehe gar nicht, wer den Bundesrat daran hindern könnte, hier zu handeln. Deshalb verstehe ich nicht, was wir hier hin und her reden und grosses Lob austeilen.
Ich glaube, hier muss einfach gehandelt werden! Ich bitte den Bundesrat darum!
Bundesrat Koller: Frau Weber Monika, ich habe gesagt, dass ich zu handeln bereit bin, aber man darf jetzt natürlich nicht so tun, als ob es das Einfachste auf der Welt wäre. Herr Frick hat selber gesagt, dass auch er kein Verbot von Tänzerinnen und von entsprechenden Darstellungen will. Wenn wir aber kein Verbot wollen, dann bleibt uns natürlich nur die Missbrauchs- bekämpfung. Wie wir diese Missbrauchsbekämpfung ange- hen wollen, habe ich bereits ausgeführt.
Ich glaube, dass in den Ausführungen von Herrn Frick noch ein Missverständnis vorlag. Wenn ich sage, wir weisen die Kantone an, vermehrt Kontrollen zu machen, dann geht es na- türlich nicht um eine Beurteilung, ob Vorführungen künstle- risch seien oder nicht; aber offenbar gibt es heute sehr, sehr viele Tänzerinnen, die überhaupt keine Vorführungen ma- chen, die tatsächlich exklusiv zur Animation angestellt wer- den. Das ist natürlich ein klarer Missbrauch, den wir beheben müssen.
Noch ein letztes Problem: Wir können natürlich nicht jede Frau, die sich als Tänzerin meldet, nachher einfach ohne wei- teres in unseren Arbeitsmarkt aufnehmen; dies wäre eine Möglichkeit, unkontrolliert zu einer Arbeit in der Schweiz zu kommen. Das geht natürlich auch nicht. Deshalb geht es wirk- lich darum, die Missbräuche effizienter zu bekämpfen; da bin ich entschieden dafür. Aber es wäre falsch, wenn man so täte, als ob wir überhaupt die Patentlösung auf den Tisch des Hau- ses legen könnten. Das trifft nicht zu.
Schmid Carlo: Ich will nicht sauseln - ich hätte auch ge- säuselt.
Ueberwiesen - Transmis
93.3356
Postulat Plattner Kantonale Freizügigkeit für EWR-Angehörige Effectif des ressortissants de l'EEE. Libre decision des cantons
Wortlaut des Postulates vom 18. Juni 1993
Unter Bezugnahme der Anregung eines Basler Juristen (Ste- phan Breitenmoser, «NZZ», Nr. 136, 16.6.1993) bitte ich den Bundesrat, zu prüfen und zu berichten, wie im Sinne einer Auf- wertung der grenzüberschreitenden Regionen möglichst bald die Kompetenzen der Kantone bei der Regelung von Aufent- halt und Niederlassung von Ausländern so erweitert werden können, dass die einzelnen Kantone oder regionale Gruppen von Kantonen zusammen den Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus EWR-Ländern an ihrer Wohnbevölkerung selb- ständig bestimmen dürfen.
Mit einer entsprechenden «kleinen Reföderalisierung der Aus- länderpolitik» ohne Einschränkung der bereits bestehenden gesamtschweizerischen Freizügigkeitsrechte von Ausländern könnten insbesondere die Grenzkantone ihrer wirtschaft- lichen Abschnürung vom grenznahen Ausland wirksam be- gegnen.
Texte du postulat du 18 juin 1993
Me fondant sur une proposition faite par un juriste bâlois, M. Stephan Breitenmoser, dans la «NZZ» No 136 du 16 juin 1993 et pour donner plus de poids aux régions frontalières, je prie le Conseil fédéral d'étudier la possibilité d'étendre au plus vite la compétence des cantons en matière de séjour et d'établisse- ment des étrangers, en permettant à chacun d'eux ou aux groupes régionaux qu'ils formeraient de fixer en toute autono- mie le pourcentage de ressortissants des pays de l'EEE qu'ils souhaiteraient compter dans leur population résidante.
Grâce à cette décentralisation, minirelance du fédéralisme, qui n'entrave pas la liberté d'établissement des étrangers au plan fédéral, les cantons frontaliers, surtout eux, pourraient ve- nir à bout de l'isolement économique dont ils souffrent, face aux pays étrangers limitrophes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Büttiker, Coutau, Delalay, Gemperli, Loretan, Martin Jacques, Onken, Rey- mond, Rhinow, Roth, Salvioni, Schule, Seiler Bernhard, Weber Monika (15)
Plattner:Ich habe in meinem Vorstoss den Gedanken eines Basler Juristen, Herrn Stephan Breitenmoser, aufgenommen. Ich stütze mich auch in meiner Begründung stark auf seinen Gedankengang, den er seinerzeit in der «NZZ» publiziert hat. Nachdem das Schweizervolk am 6. Dezember 1992 den EWR-Beitritt abgelehnt hatte, wurden vor allem in den Grenz- kantonen verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die be- fürchteten negativen Auswirkungen vermieden oder wenig- stens gemindert werden könnten. Solche Bestrebungen füh- ren immer wieder zur Frage, ob die im EWR gewährleisteten Grundfreiheiten, auf die wir dann verzichtet haben, im regiona- len oder im föderalen Rahmen verwirklicht werden könnten. Von den vier Grundfreiheiten des EWR-Vertrags bietet sich als solche grenzüberschreitende Regelung der Kantone insbe- sondere die Freizügigkeit der Personen an. Die Idee wäre, den einzelnen Kantonen die Möglichkeit zu geben, ihren Anteil an gewissen Kategorien von Ausländern - weil es um den EWR- Vertrag geht; von EWR-ansässigen Ausländern - selbständig zu bestimmen. Den kantonalen Arbeitsmarktbehörden würde dadurch ein Instrument in die Hand gegeben, um auf die Be- dürfnisse der auf ihrem Gebiet angesiedelten Unternehmen zu reagieren.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3314
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.12.1993 - 08:00
Date
Data
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Pagina
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