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Bodenrecht. Vorstosse
könnten. Aufgrund von Zusatzabklärungen ist hier die Haltung der Kommission klar - ich lege Wert darauf, dies zuhanden der Materialien festzuhalten -: Anwälte, die in ihrem angestamm- ten Geschäftsbereich tätig sind, fallen nicht unter die Katego- rie der Financiers und sind damit von der Regelung in Absatz 2 mit dem Melderecht nicht betroffen. Eines ausdrücklichen Vorbehaltes des Berufsgeheimnisses des Anwaltes bedarf es nicht. Insoweit möchte ich Herrn Bundesrat Koller noch er- gänzen.
Allfällige Abgrenzungsprobleme sind nach den gleichen Krite- rien zu beurteilen wie im Zusammenhang mit den Formularen betreffend die Sorgfaltspflicht gegenüber den Banken. In die- sem Sinne möchte ich an dieser Stelle die vielleicht etwas missverständlichen Ausführungen in Ziffer 233 der Botschaft noch präzisieren.
Im übrigen habe ich keine weiteren Bemerkungen mehr zu machen.
Angenommen - Adopté
Ziff. II, III Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
23 Stimmen (Einstimmigkeit)
91.3383
Motion des Nationalrates (freisinnig-demokratische Fraktion) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Motion du Conseil national (groupe radical-démocratique) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence
Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1993
Der Bundesrat wird aufgefordert, den Teil B (Bundesbe- schluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirt- schaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bo- denrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu setzen.
Texte de la motion du 3 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé d'abroger le volet B des arrêtés fédéraux urgents et de durée limitée du 6 octobre 1989, soit l'arrêté fédéral concernant une charge maximale en matière d'engagement des immeubles non agricoles.
Antrag der Kommission Ueberweisung als Postulat beider Räte
Proposition de la commission Transmettre comme postulat des deux Conseils
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 1 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer l'intervention parlementaire selon la page 1 du message
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.089
Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
Dringlichkeitsklausel - Clause d'urgence
Siehe Seite 961 hiervor - Voir page 961 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 1993 Décision du Conseil national du 9 décembre 1993
Abstimmung - Vote Für Annahme der Dringlichkeitsklausel Dagegen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
An den Nationalrat - Au Conseil national
28 Stimmen 3 Stimmen
93.3525
Empfehlung RK-SR (91.3383) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Recommandation CAJ-CE (91.3383) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence
Wortlaut der Empfehlung vom 14. Oktober 1993 Dem Bundesrat wird empfohlen, den Teil B (Bundesbe- schluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirt- schaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bo- denrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu setzen.
Texte de la recommandation du 14 octobre 1993 Le Conseil fédéral est invité à abroger le volet B des arrêtés fé- déraux urgents et de durée limitée du 6 octobre 1989, soit l'ar- rêté fédéral concernant une charge maximale en matière d'en- gagement des immeubles non agricoles.
Antrag der Kommission Mehrheit Ueberweisung der Empfehlung Minderheit (Meier Josi, Küchler, Plattner) Ablehnung der Empfehlung
Proposition de la commission Majorité Transmettre la recommandation Minorité (Meier Josi, Küchler, Plattner) Rejeter la recommandation
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9 décembre 1993
Zimmerli, Berichterstatter: Diese beiden Geschäfte gehören natürlich sachlich zusammen. Am 26. November 1991 reichte die freisinnig-demokratische Fraktion im Nationalrat folgende Motion ein: «Der Bundesrat wird aufgefordert, den Teil B (Bun- desbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nicht- landwirtschaftliche Grundstücke) der dringlichen und befriste- ten Bodenrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu setzen.» Am 3. Juni 1993 wurde der Vorstoss im Nationalrat behandelt, und zwar gestützt auf eine schriftliche Stellung- nahme des Bundesrates vom 12. Februar 1992. Darin lehnte der Bundesrat die Motion in erster Linie mit dem Hinweis dar- auf ab, die Zeit für eine Aufhebung des Beschlusses über die Pfandbelastungsgrenze sei noch nicht reif.
Im Anschluss an die Debatte machte Herr Bundesrat Koller den Nationalrat zunächst darauf aufmerksam, dass die Motion eindeutig in den Kompetenzbereich des Bundesrates ein- greife und daher eigentlich unzulässig sei. Im übrigen bestä- tigte Herr Bundesrat Koller die schriftliche, ablehnende Stel- lungnahme aus dem Jahre 1992 ausdrücklich; er verwies ab- schliessend darauf, dass über die Frage der Aufhebung des umstrittenen Bundesbeschlusses zweckmässigerweise bei der Verabschiedung des Anschlussprogramms «Boden» ent- schieden werde. Trotzdem überwies der Nationalrat die Mo- tion mit 55 zu 43 Stimmen.
Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen, die das Ge- schäft an ihrer Sitzung vom 14. Oktober 1993 behandelte, gab sich zunächst Rechenschaft darüber, dass es - nach den kla- ren Vorschriften im Bundesbeschluss selber - in der Kompe- tenz des Bundesrates liegt, diesen Pfandbelastungsbe- schluss während dessen Geltungsdauer vorzeitig aufzuhe- ben; ich verweise auf den Artikel 9.
Der Bundesbeschluss ist bekanntlich bis zum 31. Dezember 1994 befristet. Damit war es für die Kommission klar, dass die Motion des Nationalrates aus formellen Gründen höchstens im Sinne von Artikel 22 Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgeset- zes einmal mehr als Postulat beider Räte an den Bundesrat hätte überwiesen werden können. Der Ständerat lehnte es be- kanntlich ab, mit Motionen in den delegierten Rechtsetzungs- bereich einzugreifen.
Folgerichtig beantragt Ihnen deshalb die einstimmige Kom- mission, die Motion des Nationalrates in der weniger verbindli- chen Form eines Postulates beider Räte zu überweisen.
Weit weniger einig war man sich indessen in der Sache selbst. Zwar erwarten alle Kommissionsmitglieder vom Vertreter des Bundesrates, dass er heute vor dem Rat die neuesten Absich- ten und Pläne der Regierung zum Sofortprogramm «Boden» sowie zur Opportunität einer Aufhebung des umstrittenen Bundesbeschlusses über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke Bericht erstattet und da- mit das Postulat eigentlich der Sache nach erfüllt. Die Mehrheit der Kommission möchte sich indessen nicht mit einem blos- sen Prüfungsauftrag begnügen - damit sie erfahren könnte, ob und wann der Bundesbeschluss allenfalls vorzeitig aufge- hoben werden könnte -, sondern sie möchte das Anliegen des Nationalrates aufnehmen und den Bundesrat mit einer förmli- chen Empfehlung im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 unseres Ratsreglementes anhalten, den Bundesbeschluss in der Tat unverzüglich ausser Kraft zu setzen.
Die Mehrheit der Kommission hält die Zeit für gekommen, die nach ihrem Dafürhalten wirtschaftlich schädliche Verfügungs- beschränkung aufzuheben. Im Lichte der jüngsten Entwick- lungen in der schweizerischen Wirtschaft betrachtet sie die Kreditbeschränkung gemäss Bundesbeschluss nicht nur als unnötig, sondern als kontraproduktiv. Die Mehrheit vermag auch keinen direkten Zusammenhang mit dem bekanntlich äusserst umstrittenen Anschlussprogramm «Boden» zu er- kennen. Sie ist überzeugt, dass die Banken in Zukunft aus- schliesslich aufgrund sorgfältiger Prüfungen und sachlicher Ueberlegungen Kredite gewähren werden und dass die Ge- fahr von übermässigen Kreditierungen und Missbräuchen mit entsprechendem volkswirtschaftlichem Schaden nicht mehr besteht.
Die Mehrheit der Kommission hat deshalb - mit 6 zu 3 Stimmen - beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Teil B des Pakets, nämlich den Bundesbeschluss über eine
Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grund- stücke, ausser Kraft zu setzen.
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dieser Empfehlung zuzustimmen. Den Minderheitsantrag begründet Ihnen Herr Plattner.
Plattner, Sprecher der Minderheit: Wie der Berichterstatter be- reits ausgeführt hat, war die Minderheit durchaus bereit, die ganze Frage in Form eines Postulates zur Prüfung zu überwei- sen - in Kenntnis der Tatsache, dass der Bundesrat dabei ist, ein Anschlussprogramm «Boden» vorzubereiten, das auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten soll. Die Minderheit war aber nicht bereit, eine förmliche Empfehlung zur vorzeitigen Aufhe- bung des Bundesbeschlusses über eine Pfandbelastungs- grenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke abzugeben. Ich möchte kurz begründen, was dabei unsere Ueberlegun- gen sind: Die Pfandbelastungsgrenze wurde seinerzeit einge- führt, um spekulative Kaskadenkäufe und -verkäufe zu unter- binden. Solche Käufe und Verkäufe wurden häufig durch die Banken durch Belehnungen von 100 oder 110 Prozent des Kaufpreises - oder noch mehr - finanziert. Diese unsinnige Praxis trug stark zu der seinerzeitigen Spekulationsspirale bei, die zum einen die Bodenpreise schier ins unermessliche hochschiessen liess, zum andern auch zu den erheblichen Ueberengagements der Banken in spekulativ überbewerteten Liegenschaften führte, welche nun nach dem Platzen der spe- kulativen Seifenblase die bekannten Erschütterungen im Ban- kenbereich auslöste.
Diese Erschütterungen haben leider nicht nur Direktoren ihren Job gekostet, sondern sie haben auch Sparer bei Bankenzu- sammenbrüchen geschädigt, bei den Kantonalbankenverlu- sten die Steuerzahler zur Deckung erheblicher Löcher, also zur Sozialisierung der Verluste, gezwungen und auch die Er- träge vieler noch bestehender Banken, auch der Grossban- ken, in volkswirtschaftlich schmerzlicher Weise geschmälert. Es ist zwar wahr, dass jetzt gerade die Spekulation - wie der ganze Liegenschaftsmarkt - am Boden liegt. Trotzdem be- steht nach Meinung der Minderheit überhaupt kein Anlass, den Banken nun zu gestatten, ihre gegenwärtig sehr hohe Li- quidität wieder in Ueberbelehnungen anzulegen. Im Gegen- teil, nach unseren Auskünften sind die Banken durchaus froh, dass sie den Kunden, die wieder solche Ansprüche stellen, die gesetzliche Grenze der Pfandbelastung entgegenhalten können.
Eine Zulassung unsinniger Pfandbelastungen von 100 Pro- zent oder mehr zur Ankurbelung des Liegenschaftsmarktes, wie sich das offenbar die Mehrheit der Kommission verspricht, heisst für uns den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Um es noch präziser zu sagen: Es ist das gleiche, wie wenn man einen an einer schweren Grippe darniederliegenden Men- schen dadurch wieder auf die Beine stellt, dass man ihm Am- phetamine als Aufputschmittel spritzt. Im Sport nennt man diese Praxis Doping, und dort ist sie verboten, weil bekannt ist, dass sie langfristig die Gesundheit schädigt.
Genau das haben im vorliegenden Fall der Ueberbelehnun- gen die Firmen- und Bankenzusammenbrüche bestätigt: Auch auf den Finanz- und Liegenschaftsmärkten führt «Do- ping» zu irreparablen Schäden.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, das bundesrätliche An- schlussprogramm zu den dringlichen Massnahmen im Bo- denrecht abzuwarten, das uns in diesem Jahr vorgelegt wer- den sollte, und nicht mit einer übereilten und unsinnigen Emp- fehlung in die entsprechenden Beratungen des Bundesrates einzugreifen.
Es bleibt ja im übrigen ohnehin bei einer Empfehlung. Nach- dem der gewünschte Akt selber im übertragenen Kompetenz- bereich des Bundesrates liegt, ist anzunehmen, dass der Bun- desrat der Empfehlung sowieso nicht folgen wird.
Ich bitte Sie, die Empfehlung nicht zu überweisen.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat die vom Berichterstatter gewünschte Lagebeurteilung vorgenommen, und wir sind da- bei zu folgenden Schlüssen gekommen:
Wir sind - offenbar im Unterschied zu einem Teil der Mitglieder Ihrer Kommission - der Meinung, dass die Pfandbelastungs-
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grenze sinnvolle und erwünschte Engagements im Woh- nungsbau heute in keiner Weise behindert. Wir dürfen auch feststellen, dass die anfänglichen Rechtsanwendungspro- bleme, die sich hier gestellt haben, heute nicht mehr be- stehen. Die Gerichtsfälle sind klar und drastisch zurück- gegangen.
Im weiteren mussten wir leider feststellen, dass das An- schlussprogramm, das wir in Vernehmlassung gegeben ha- ben, praktisch in allen Punkten kontrovers ist. Nicht eine ein- zige der Ersatzmassnahmen, die wir Ihnen empfohlen haben, hat nach der Vernehmlassung eine echte Chance auf Reali- sierung, so dass wir, wenn wir jetzt die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen aufheben würden, überhaupt keinerlei Ersatzinstrumente besässen. Wir sind der Meinung, dass wenigstens im fiskalischen Bereich weitere Möglichkeiten von Ersatzmassnahmen verfügbar sein müssten, damit es nicht wieder zu den Zuständen kommt, die wir alle verurteilt haben.
Am meisten Sorge macht uns aber eine wirklich neueste Ent- wicklung. Ich kann Ihnen hier aus verschiedenen aktuellen Presseartikeln zitieren - von einer Presse übrigens, die unse- rer privaten Wirtschaft durchaus wohlwollend und offen ge- genübersteht. In «Finanz und Wirtschaft» erschien jüngst der Artikel: «Nichts gelernt. Der Immobilienmarkt hat noch kaum richtig Fuss gefasst, und schon werden die alten Praktiken wieder ausgegraben. Liegenschaftenhändler können ihre Im- mobilien wieder zu 100 Prozent belasten, sofern sie von aller- erster Qualität sind, beteuern die Banken.» Man schliesst dann weiter unten: «Es darf also wieder spekuliert werden. » Um Ih- nen eine andere unverdächtige Adresse zu zitieren: Der Präsi- dent der Generaldirektion der Kreditanstalt hat in einem Inter- view, erschienen in «Finanz und Wirtschaft» vom 20. Novem- ber 1993, folgendes ausgeführt: «Der reichliche Zufluss an Passivgeldern verleitet bereits wieder zu einer grosszügigen Bevorschussung. Dabei wären wir im Hypothekarbereich gut beraten, die Uebertreibungen im Stile der späten achtziger Jahre nicht zu wiederholen.»
Da ist nun offenbar der Grunddissens zwischen der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat. All diese Ausführun- gen von Leuten, die wirklich in dieser Branche tätig sind, zei- gen, dass wegen der grossen Liquidität, die heute bei den Banken besteht, und auch wegen eines gewissen Anziehens der Immobiliennachfrage in der Tat die Gefahr besteht, dass unter dem Druck der Konkurrenz erneut ungesunde Auslei- hungen gemacht werden.
Ich darf noch auf ein drittes Dokument hinweisen. Jüngst hat man festgestellt, dass die Baukredite zwar um 14 Prozent ge- sunken seien, demgegenüber aber die Hypothekarverschul- dung in unserem Land auch in dieser Krise ständig zunehme. In diesem Artikel wird denn auch zu Recht die Frage gestellt, ob sich diese Trendwende allein mit der geringen Nachfrage nach neuen Baukrediten erklären lasse oder ob die Banken in der Vergabe bzw. Aufstockung von Hypothekarkrediten be- reits wieder zu unvorsichtig seien.
Also, es sind nicht wirtschaftsfeindliche Kreise, die hier auf Ge- fahren hinweisen, die offenbar wieder bestehen, sondern es sind Leute, die aus der Wirtschaft selber kommen: Bankdirek- toren, Journalisten, die Spezialisten auf diesem Gebiete sind. Sie alle wissen, dass die Banken heute über eine sehr, sehr grosse Liquidität verfügen; dabei besteht natürlich ohne Vor- schriften einfach die Gefahr, dass der Konkurrenzdruck erneut zu Vergabungen führt, die nicht vertretbar sind. Man sollte aber nicht zweimal den gleichen Fehler machen.
Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass wir an diesen Massnahmen vorläufig festhalten sollten. Wir werden Ihnen im nächsten Jahr ein Massnahmenpaket präsentieren, und wenn wir ein vernünftiges Anschlussprogramm auf die Beine stellen können - bei dem zurzeit Massnahmen im fiskalischen Be- reich im Vordergrund stehen -, dann können wir natürlich auf die Frage zurückkommen.
Ich glaube, ich habe Ihnen damit die Meinung des Bundes- rates klargemacht. Das zeigt auch, dass ich bereit bin, das Postulat entgegenzunehmen, aber dass ich Ihnen nicht vor- machen will, dass der Bundesrat diesen Bundesbeschluss un- verzüglich aufheben würde.
M. Coutau: Permettez-moi d'appuyer l'argumentation de la majorité de la commission, malgré les interventions de M. Plattner et de M. Koller, conseiller fédéral.
Dans une réponse récente, qui date du 29 novembre 1993, à la motion Ducret (93.3362) du 18 juin 1993, le Conseil fédéral répond notamment ceci: «Le Conseil fédéral s'est toujours dé- claré prêt à examiner l'abrogation des mesures en cas de changement des circonstances.» Je ne sais pas comment il faut interpréter les changements de circonstances si, entre la situation du marché de 1991 et celle de 1993, on estime qu'il n'y a pas eu de changements de circonstances.
Sur le marché immobilier entre ces deux années, le revirement a été total. L'évolution des taux d'intérêts a été brutale. Le mar- ché immobilier, les ventes et les achats, s'est écroulé, même si, aujourd'hui, on peut se féliciter d'une certaine reprise, à peine frémissante, et encore! C'est la raison pour laquelle, à partir du moment où le Conseil fédéral lui-même avait déclaré à plusieurs reprises qu'il était prêt à abroger ces arrêtés fédé- raux urgents au moment où les circonstances se seraient mo- difiées, je ne vois pas quelles circonstances pourraient davan- tage se modifier qui justifieraient une abrogation anticipée de ces arrêtés.
D'autre part, l'attitude des banques a été, une fois de plus, mise en cause. Ce matin encore, dans le «Journal de Genève et Gazette de Lausanne», un directeur de banque fait l'analyse de ce qui peut être reproché aux banques dans la situation an- térieure. Il réduit considérablement la portée des reproches qu'on peut leur adresser. Mais ce qui m'intéresse, ce n'est pas tellement ce qui s'est passé à l'époque que ce qui est en train de se passer aujourd'hui. Aujourd'hui, les banques sont obli- gées de continuer à faire des provisions importantes à l'égard des opérations qui n'ont pas donné un résultat satisfaisant dans le marché immobilier. Ces provisions sont énormes, et il est bien évident que les banques ne vont pas se relancer dans des opérations, je dirais «osées», avant d'avoir terminé de pro- visionner les résultats désastreux que certaines opérations qui se sont mal terminées ont provoqués.
Je crois qu'on doit tenir compte, non seulement des circons- tances, mais aussi du fait qu'un certain nombre de choses ont été apprises au cours de ces deux dernières années de crise immobilière. Et je pense, pour ma part, que si l'on veut vérita- blement être crédible quand on parle de revitalisation de l'éco- nomie de ce pays, quand on parle d'une certaine déréglemen- tation, il faut aussi donner des signes. Un signe bienvenu de ce genre consisterait à accepter notre recommandation.
Je suis favorable à la transformation de la motion en postulat, pour des raisons de pure forme; mais sur le fond, je vous invite instamment à suivre la proposition de la majorité de la com- mission et à transmettre la recommandation que nous adres- sons au Conseil fédéral d'abroger dans les meilleurs délais une disposition qui n'est plus nécessaire, qui a fait la démon- stration de sa nocivité en maintes circonstances et qui, certai- nement, n'a plus sa raison d'être dans la phase actuelle de la conjoncture.
Si, l'année prochaine, le Conseil fédéral vient avec un ensem- ble de mesures, notamment à caractère fiscal, qui auraient pour conséquence de juguler les tentatives de spéculation foncière mieux que ces arrêtés n'ont pu le faire, eh bien! on pourra examiner les choses. Mais, entre temps, j'estime qu'il y a un signe important à donner en faveur de la revitalisation de l'ensemble de l'économie et du marché immobilier en particulier.
Bisig: Die Antwort von Herrn Bundesrat Koller macht mir et- was Sorgen. Ich sehe mich als Praktiker zu einer Stellung- nahme gezwungen.
Zuerst kurz zum Formellen: Der Nationalrat geht bei Motionen bezüglich Unzulässigkeit respektive Kompetenzabgrenzung weniger weit als der Ständerat. Wir haben heute bereits mehr- fach darüber gesprochen. Diese Differenzierung bezüglich Begriffsdefinition ist unglücklich und schwächt die Position des Parlamentes unnötigerweise. Ich stelle fest: Dies gilt auch im vorliegenden Fall.
Mit dieser Motion fordert der Nationalrat den Bundesrat auf, den Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für
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nicht landwirtschaftliche Grundstücke ausser Kraft zu setzen. Unsere Kommission für Rechtsfragen stimmt dem Beschluss des Nationalrates zwar grundsätzlich zu, will die Motion aber aus Kompetenzgründen lediglich als Postulat beider Räte überweisen.
Tatsächlich muss man sich fragen, ob wir uns angesichts der Befristung bis Ende 1994 und der unbestrittenen Kompetenz- zuordnung diesen Kraftakt noch leisten wollen. Es darf dabei aber nicht übersehen werden, dass die Motion vor über zwei Jahren eingereicht wurde und der Bundesrat sich in der Zwi- schenzeit nicht bemüssigt fühlte, von sich aus diesen sicher nicht mehr nötigen Bundesbeschluss ausser Kraft zu setzen. Dies, obwohl auch er eingesehen haben dürfte oder müsste, dass das anvisierte Ziel erreicht wurde. Die heutige Antwort von Bundesrat Koller beweist mir allerdings, dass dies nicht der Fall ist.
Seit einiger Zeit liegen die Probleme völlig anders. Auf dem Im- mobilienmarkt ist Ruhe eingekehrt; so, wie ich es erlebe, ist es Grabesstille. Trotz tiefen Hypothekarzinsen klemmt es auf dem Wohnungsmarkt, vor allem im preisgünstigen Sektor. Die Gründe für diese unbefriedigende Situation sind uns allen be- kannt, und der Bundesrat bemüht sich im Rahmen des Revita- lisierungsprogrammes, Gegensteuer zu geben.
In den nächsten Tagen läuft die Vernehmlassungsfrist für eine Revision des Raumplanungsgesetzes zwecks Vereinfachung, Beschleunigung und Koordinierung des Baubewilligungsver- fahrens ab. Im gleichen Revisionspaket dürfte man das Recht auf private Erschliessung und eventuell noch weitere Boden- rechtsreformfragen finden. Offensichtlich ist man seitens des Bundesrates bemüht, den steckengebliebenen Karren aus dem Dreck zu ziehen.
Da fällt es mir besonders schwer, zu verstehen, warum man nicht das Naheliegende tut und wenigstens die situationsfrem- den dringlichen Bundesbeschlüsse ausser Kraft setzt, aller- mindestens den Teil B, die Pfandbelastungsgrenze.
Vor allem diesem dringlichen Bundesbeschluss habe ich nie viel Verständnis entgegenbringen können. Er riecht mir zu stark nach Besserwisserei. Ich habe mich immer gefragt, warum man es nicht dem Kreditgeber überlassen will, das Ri- siko selber abzuschätzen. Die allermeisten Kreditinstitute ver- fügen seit langem über die erforderlichen Absicherungsinstru- mente, und sie wissen auch, wo Ausnahmen verantwortbar sind. Vereinzelte Ausrutscher rechtfertigen so rigorose Ein- griffe in das freie Marktgeschehen kaum.
Herrn Kollege Plattner muss ich entgegnen - ich habe es schon einmal ausgeführt -, dass die Pfandbelastungsgrenze in Berücksichtigung der Optik des Einfamilienhaus- und Ei- gentumswohnungskäufers begründet und erlassen wurde. 70 Prozent der schweizerischen Bevölkerung lebt aber in Miet- wohnungen und ist auf einen funktionierenden Mietwoh- nungsmarkt angewiesen. Hier mit Pfandbelastungsgrenzen operieren zu wollen, ist schlichtweg realitätsfremd. Da sind an- dere Kriterien wie das Marktgeschehen und Renditeüberle- gungen relevant und nicht Anlagekosten oder der Kaufpreis. Aus diesen Ueberlegungen komme ich zum Schluss, dass es situationsgerechter wäre, der nationalrätlichen Motion zuzu- stimmen und die formellen Bedenken unserer Kommission für Rechtsfragen weniger zu gewichten. Es wäre in dieser Session nicht das erste Mal, es wäre auch nicht der erste «Sündenfall». Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, dass der Stän- derat bezüglich Respektierung der Kompetenzen eine diffe- renziertere Haltung einnimmt als der Nationalrat. Mit etwas ge- mischten Gefühlen - die Antwort von Herrn Bundesrat Koller rechtfertigt diese Gefühle - schliesse ich mich darum der Lö- sung unserer Kommission für Rechtsfragen an. Ich erwarte aber, dass unsere Empfehlungen - und besonders diese - künftig den Stellenwert bekommen, der ihnen gebührt.
Im Falle der Pfandbelastungsgrenze werden wir mit Sicherheit genau verfolgen, was damit in nächster Zukunft geschieht. Ich bitte Herrn Bundesrat Koller eindringlich, uns möglichst bald von diesem Bremsklotz, von der Pfandbelastungsgrenze, zu befreien. Der Wohnungsmarkt wartet auf ein Signal aus Bern, vor allem der preisgünstige Sektor. Die tieferen Hypothekar- zinse alleine genügen nicht, und die Mittel der Wohnbauförde- rung sind auch nicht unbegrenzt.
Frick: In der Tat ist heute der Bundesbeschluss B überflüssig und hinderlich, vor allem für die Bereitstellung von zukünftigen Wohnbauten.
Was mich aber veranlasst, das Wort zu ergreifen, ist ein ande- rer Gesichtspunkt. Wir haben in unserem Rechtssystem fol- gendes Problem: Als wir den Bundesbeschluss einführten, kam er zu spät. Wenn wir ihn jetzt aufheben, kann es zur richti- gen Zeit sein; wenn wir wieder einen ähnlichen Erlass be- schliessen müssen, werden wir wiederum zu spät sein.
Ich zweifle, entgegen meinem Kollegen Bisig, ob die Kreditge- ber tatsächlich immer in der Lage sind, das Risiko selber zu beurteilen. Dem ist in der Realität nicht so. Ich bin hauptberuf- lich Notar. Wir liquidieren wöchentlich «Leichen» von Kreditge- bern, die das Risiko falsch beurteilt haben, die am Schluss mit volkswirtschaftlichem Schaden, auch für Handwerker, liqui- diert werden müssen. Das darf auch gesagt werden. Aber mich stört das System, das ich vorher angesprochen habe.
Ich möchte Herrn Bundesrat Koller fragen: Sieht er nicht eine Möglichkeit, im Rahmen des Anschlussprogrammes eine fle- xible Lösung vorzuschlagen, wonach durch den Bundesrat - oder allenfalls durch Parlamentsbeschluss - eine solche Be- stimmung kurzfristig in Kraft gesetzt werden und wieder aufge- hoben werden könnte?
Das heutige Rechtssystem erlaubt uns nämlich nicht, auf die tatsächlichen konjunkturellen und wirtschaftlichen Verhält- nisse in diesem Sektor zeitgerecht zu reagieren. Wir kommen immer zu spät.
Herr Bundesrat, welche Möglichkeit sehen Sie?
Bundesrat Koller: Zunächst möchte ich klar festgehalten ha- ben, dass sich der Bundesrat wirklich engagiert für die Revitali- sierung der schweizerischen Wirtschaft einsetzt; ich darf das auch für mich in Anspruch nehmen. Wir haben die Tatbeweise schon geliefert; in meinem Departement zum Beispiel bei der Zulassung ausländischer Fachkräfte, indem ich Ihnen rasch eine Revision des Patentgesetzes unterbreitet habe. Letzte Woche habe ich Ihnen eine Lockerung der Lex Friedrich vor- geschlagen. Wir bauen Handelshemmnisse im Bereich der Fahrzeugimporte und anderswo ab.
Aber der Bundesrat ist eben auch der Ueberzeugung, dass der Bodenmarkt nicht ein Markt wie jener für Autos oder an- dere Waren ist, sondern dass er eigenen Gesetzen folgt. Ich bin Herrn Frick für sein Votum dankbar. Was Sie gesagt haben, nimmt unser Grundanliegen wieder auf: Wir müssen ein ver- nünftiges Anschlussprogramm finden, womit wir durch markt- konformere, dauerhafte Massnahmen derartige Missbräuche und Ueberhitzungen des Bodenmarktes, wie wir sie Ende der achtziger Jahre erlebt haben, vermeiden können. Das ist das Grundanliegen.
Nun haben wir leider feststellen müssen, dass jene Massnah- men, die in der Vernehmlassung waren, total kontrovers sind; also müssen wir neue suchen. Beispielsweise sind wir in die- sem Bereich zurzeit auch daran, zu untersuchen, ob nicht eventuell die Bankenkommission im Rahmen der Prüfung ei- ner seriösen Geschäftsführung dafür besorgt sein könnte, dass die nötigen Eigenmittelunterlegungen immer vorhanden sind. Das wäre eine dauerhafte Lösung, die viel besser wäre als das ewige Hüst und Hott zwischen Ueberhitzungen und entsprechendem Niedergang. Leider liegt hier zurzeit noch nichts vor, aber unsere Bemühungen gehen in diese Rich- tung. Wir hoffen, dass wir Ihnen nächstes Jahr ein entspre- chendes Programm unterbreiten können.
Noch ein Wort zur «Besserwisserei», Herr Bisig: Ich habe jüngst gelesen, die Banken hätten wegen dieser Ueberhitzun- gen etwa 80 Milliarden Franken Rückstellungen machen müs- sen. Es hat natürlich kolossale volkswirtschaftliche Verluste gegeben, weil wir damals mit unseren Massnahmen zu spät gekommen sind. Ich glaube, wir sind uns wirklich alle einig: Es muss mit Entschiedenheit vermieden werden, dass sich noch einmal wiederholt, was wir Ende der achtziger Jahr erlebten und was zu grossen volkswirtschaftlichen Schäden führte.
Zu den «circonstances», Herr Coutau: Leider haben sich die «circonstances» in jüngster Zeit eher verschlechtert. Klare Indi- zien, die gegen eine sofortige Aufhebung sprechen: einmal die totale Bestrittenheit des Anschlussprogramms, so dass wir
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Empfehlung Frick
dort neue Massnahmen suchen müssen; zweitens die neue- sten Entwicklungen, die ich Ihnen zitiert habe.
Herr Bisig, das sind nicht Zitate eines weltfremden Professors, sondern Zitate eines Bankdirektors, der selber sagt, der Zu- fluss an Passivgeldern verleite bereits wieder zu einer grosszü- gigen Bevorschussung. Eine andere Fachinstanz sagt, man habe nichts gelernt, es gebe heute bereits wieder Ausleihun- gen zu 100 Prozent.
Gerade das wollen wir nicht. Deshalb bitte ich Sie, den Bun- desrat arbeiten zu lassen. Wir werden Ihnen hoffentlich näch- stes Jahr ein vernünftiges und dauerhaftes Anschlusspro- gramm präsentieren. Aber vorher und unverzüglich solche Be- schlüsse aufzuheben, dafür kann und will der Bundesrat die Verantwortung nicht übernehmen.
Motion 91.3383
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
19 Stimmen 1 Stimme
Empfehlung 93.3525 - Recommandation 93.3525
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Empfehlung Dagegen
17 Stimmen 6 Stimmen
93.3314
Empfehlung Frick Beseitigung des diskriminierenden Sonderstatus der sogenannten Cabaret-Tänzerinnen
Recommandation Frick Elimination du statut discriminatoire des «danseuses» de cabaret
Wortlaut der Empfehlung vom 16. Juni 1993
Frauen aus der Dritten Welt und neuerdings auch aus den Ost- staaten werden - meist unter falschen Versprechungen - mit einer Artistenbewilligung in die Schweiz gebracht, wo sie wäh- rend 8 Monaten pro Jahr als sogenannte Cabaret-Tänzerin- nen (Art. 13 Bst. c Ziff. 3 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer; BVO) in Nachtlokalen arbeiten. Nebst den Auftritten als Striptease-Tänzerin besteht ihre Aufgabe in aller Regel darin, Gäste zum Konsum von Alkoholika zu ani- mieren und sich ihrer weiteren Unterhaltung zu widmen, was meist mit Prostitution gleichzusetzen ist.
Weil die Aufenthaltsbewilligung nur als sogenannte Cabaret- Tänzerin gilt und einschlägige Agenturen unter diesem Titel unbeschränkt andere Frauen in die Schweiz holen können, die keine andere Tätigkeit ausüben dürfen, sind sie den Betrei- bern der Nachtlokale und den Agenturen völlig ausgeliefert. Zudem werden ihnen durchwegs nur einmonatige Verträge angeboten, und die Arbeitsbedingungen sind sehr häufig menschenunwürdig.
Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Eine Anzahl parlamentari- scher Anfragen und die Aktivitäten interessierter Hilfswerke und Organisationen belegen den Handlungsbedarf seit meh- reren Jahren. Insbesondere muss der Status der sogenannten Cabaret-Tänzerin durch ein anderes Aufenthaltsrecht ersetzt werden, das ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert und ihr auch andere Tätigkeiten ermöglicht, z. B. durch branchenun- abhängige Kontingente für Arbeitsuchende aus der Dritten Welt.
Der Bundesrat wird eingeladen:
durch ein anderes Aufenthaltsrecht zu ersetzen, welches ih- nen auch den Zugang zu anderen Erwerbsmöglichkeiten aus- serhalb des Animations-, Unterhaltungs- und Sexgewerbes er- möglicht;
Texte de la recommandation du 16 juin 1993
Des femmes du tiers monde et, récemment, des pays de l'Est sont amenées en Suisse avec une autorisation d'artiste, sou- vent sur la foi de fausses promesses, pour travailler 8 mois par an dans des boîtes de nuit sous l'appellation de danseuses de cabaret (art. 13 let c ch. 3 de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers; OLE). Outre leur activité de strip-teaseuses, elles sont en général chargées d'inciter les clients à consom- mer de l'alcool et de les distraire, ce qui, le plus souvent, signi- fie purement et simplement qu'elles se prostituent.
Comme l'autorisation de séjour ne vaut qu'au titre de dan- seuse de cabaret, et que les agences spécialisées peuvent user de cette autorisation pour amener en Suisse sans restric- tion aucune d'autres femmes qui ne pourront pas exercer d'autre activité, les personnes concernées sont totalement li- vrées aux gérants des boîtes de nuit et à ces agences. En outre, on leur offre toujours des contrats d'un mois et leurs conditions de travail sont très souvent dégradantes.
Ces faits ne sont pas nouveaux. Un certain nombre d'interven- tions parlementaires et les activités des organisations d'en- traide concernées soulignent depuis plusieurs années la né- cessité de prendre des mesures. En particulier, il faut rempla- cer le statut de soi-disant danseuse de cabaret par un autre droit de séjour, qui améliore la position de ces femmes sur le marché de l'emploi et qui leur permette d'exercer aussi d'au- tres activités, par exemple en instaurant des contingents sans attribution à un secteur pour les personnes du tiers monde qui cherchent un emploi.
Le Conseil fédéral est invité:
à supprimer le statut particulier et discriminatoire des dan- seuses de cabaret tel qu'il est fixé à l'article 13 OLE et à le rem- placer par un autre droit de séjour qui leur permette d'accéder à d'autres activités professionnelles, en dehors de l'industrie du divertissement et du sexe;
à prendre les mesures relevant de sa compétence, afin d'as- surer à ces femmes une protection en matière de santé, de droit du travail et de respect de la personnalité.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Bloetzer, Cot- tier, Delalay, Huber, Meier Josi, Morniroli, Onken, Petitpierre, Piller, Plattner, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schmid Carlo, Simmen, Weber Monika, Zimmerli (19)
Frick: Ich möchte Ihr Augenmerk auf einen Sachverhalt len- ken, der unserer Schweiz als humanitärem Rechtsstaat un- würdig ist, sich aber mehr und mehr ausgeweitet hat. Es geht um die sogenannten Cabaret-Tänzerinnen, die in unserem Land mit Wissen der Behörden und gesellschaftlich toleriert in unwürdiger Weise ausgebeutet werden.
Zuerst einige Worte zu den Tatsachen: Heute leben gegen 2000 Frauen aus Drittweltländern und neuerdings auch aus den ehemaligen Ostblockstaaten - insbesondere aus Russ- land - als sogenannte Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz, wo sie sich aufgrund eines Sonderstatus jedes Jahr acht Mo- nate aufhalten dürfen.
Sie werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechungen und mit Aussicht auf ein Leben im westeuropäischen Wohlstands- paradies als Tänzerinnen angeheuert. Die Aussicht auf Löhne von 4000 Franken im Monat wird ihnen vorgegaukelt, was in ihrer Heimat vielfach einem Jahreslohn entspricht Doch da- von bleibt kaum etwas. Was sie hier in der Schweiz erwartet, wird ihnen in der Heimat bei der Anwerbung verschwiegen. Die schweizerischen Konsulate und Botschaften verhelfen leicht - zu leicht - zu einem Visum.
Diese Anwerbung ist nur dank der Naivität dieser Frauen aus der Dritten Welt, dank dem sozialen Gefälle und dank der Hoff- nung auf unseren Garten Eden möglich.
25-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (freisinnig-demokratische Fraktion) Sofortmassnahmen Bodenrecht. Aufhebung von Teil B Motion du Conseil national (groupe radical-démocratique) Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures d'urgence
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3383
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.12.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
985-989
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20 023 688
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