Initiative parlementaire. Contributions aux groupes
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6 décembre 1993
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Montag, 6. Dezember 1993, Nachmittag Lundi 6 décembre 1993, après-midi
17.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Jagmetti
Präsident: Am letzten Freitag hat im Nationalratssaal die Al- terssession stattgefunden; zum Abschluss wurden einige Re- solutionen verabschiedet. Am Samstag folgte die Jugendses- sion, an deren Schluss den beiden Ratspräsidenten eine Reihe von Anträgen in Form von Petitionen übergeben wurde. Ich habe diese Petitionen im Namen des Ständerates entge- gengenommen. Wir werden Sie über das weitere Vorgehen in- formieren.
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Parlamentarische Initiative (Büro-NR) Fraktionsbeiträge. Erhöhung Initiative parlementaire (Bureau-CN) Contributions aux groupes. Augmentation
Bericht und Beschlussentwurf des Büros des Nationalrates vom 26. August 1993 (BBI III 780) Rapport et projet d'arrêté du Bureau du Conseil national du 26 août 1993 (FF III 745)
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 1993 Décision du Conseil national du 23 septembre 1993
Antrag des Büros Eintreten
Antrag Schoch Nichteintreten
Proposition du Bureau Entrer en matière
Proposition Schoch Ne pas entrer en matière
Küchler, Berichterstatter: Gemäss Artikel 10 des ausführen- den Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz beträgt heute der Grundbeitrag an die einzelnen Fraktionen 50 000 Franken und der Beitrag pro Mitglied 9000 Franken. Der Natio- nalrat hat am 23. September in Genf auf Antrag seines Büros mit 71 zu 37 Stimmen beschlossen, die Fraktionsbeiträge nicht bloss der Teuerung anzupassen, sondern real zu erhö- hen, und zwar den Grundbeitrag auf 70 000 Franken und den Beitrag pro Mitglied auf 12 000 Franken. Ein freisinniger Min- derheitsantrag, der lediglich die Teuerung ausgleichen wollte, unterlag damals mit 44 zu 63 Stimmen.
Der nationalrätliche Entscheid, der also eine reale Erhöhung der Fraktionsbeiträge beinhaltet, fand in der Oeffentlichkeit wenig Verständnis und wurde ungefähr nach dem Motto kom- mentiert: Das Parlament predigt dem Volk Wasser, trinkt aber selber Wein.
Das ständerätliche Büro hat sich nun eingehend mit der The- matik auseinandergesetzt und schlägt Ihnen vor, zurzeit auf eine reale Erhöhung der Fraktionsbeiträge zu verzichten - ob-
wohl eine solche materiell ausgewiesen wäre - und diese Bei- träge lediglich, im Sinne des im Erstrat unterlegenen Minder- heitsantrages, der seit Juli 1990 eingetretenen Teuerung anzu- passen, d. h. den Grundbeitrag auf 58 000 Franken und den Beitrag pro Mitglied auf 10 500 Franken zu erhöhen. Daraus werden sich künftige Mehrkosten zu Lasten der Bundeskasse von 436 500 Franken ergeben, während sich die Mehrkosten gemäss Vorlage des Nationalrates künftig auf 909 000 Fran- ken, also auf mehr als das Doppelte, belaufen würden.
Für das ständerätliche Büro waren hauptsächlich folgende Ueberlegungen ausschlaggebend:
Die Erhöhung der Beiträge ermöglicht eine bessere perso- nelle Dotierung der Fraktionssekretariate, aber auch den Bei- zug von Experten sowie eine bessere Koordination der Aktivi- täten der einzelnen Parlamentarier im Rahmen der Fraktions- tätigkeit.
Das ständerätliche Büro vertritt die Auffassung, dass das Parlament nicht schlechtergestellt sein darf als die übrigen Bundesbetriebe, als die Verwaltung als solche. Gerade unter diesem Gesichtspunkt drängt sich eine Stärkung des Parla- ments gegenüber dem ungleich grösseren Apparat der Ver- waltung und den ungleich grösseren und in jeder Hinsicht besser dotierten Verbänden und Gewerkschaften auf. Nur durch ausreichende Fraktionsbeiträge kann das politische Gewicht der Fraktionen nicht bloss erhalten, sondern in Zu- kunft noch verstärkt und verbessert werden.
Eine Umfrage bei den verschiedenen Fraktionssekretariaten im Sommer 1993 hat ergeben, dass die heutigen Beiträge die Kosten der Fraktionssekretariate kaum decken und dass die Arbeiten der einzelnen Parteien zugunsten der Fraktionen nach wie vor nicht voll abgegolten werden. Ebenso müssen in einzel- nen Fraktionen von den Fraktionsmitgliedern nach wie vor per- sönliche Beiträge zur Kostendeckung eingezogen werden.
Ein Ausbau der Fraktionssekretariate ist gemäss Umfrage überhaupt nicht möglich, obwohl ein solcher Ausbau infolge der zunehmenden Komplexität der Themen und Aufgaben des Parlaments und der sich je länger, je mehr aufdrängenden internationalen Kontakte nötig wäre. Eine Erhöhung der Frakti- onsbeiträge gemäss Beschluss des Nationalrates wäre also an und für sich materiell zweifelsohne ausgewiesen.
Im damals abgelehnten Beschluss im Rahmen der Parla- mentsrevision ging es um die Erhöhung der Beiträge für die persönliche Infrastruktur der einzelnen Ratsmitglieder. Hinge- gen wurde die Vorlage, die eine Effizienzsteigerung der Parla- mentsarbeit beinhaltete, vom Volk gutgeheissen. Es war in den Diskussionen immer unbestritten, dass das Parlament in die Lage versetzt werden müsse, effizienter zu arbeiten. Eine gute Vorbereitung ist aber auch eine unabdingbare Vorausset- zung für eine effizientere Arbeit hier im Ratssaal. Somit steht also die vorgeschlagene massvolle Erhöhung der Fraktions- beiträge keineswegs im Widerspruch zum seinerzeitigen Volkswillen.
Aufgrund der zwiespältigen Ausgangssituation, nämlich auf der einen Seite der ausgewiesene Bedarf nach Ausbau und besserer Dotierung der einzelnen Fraktionssekretariate und auf der anderen Seite die Notwendigkeit zum Sparen in Anbe- tracht der knappen Bundesfinanzen, schlägt Ihnen das stän- derätliche Büro eine Kompromissvariante - ich betone: Kom- promissvariante - im Sinne des im Nationalrat unterlegenen Minderheitsantrages vor.
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Parlamentarische Initiative. Fraktionsbeiträge
Damit kann gleichzeitig ein Zweifaches erreicht werden: Einer- seits kann die Bedeutung und Stellung der Fraktionen gegen- über der Bundesverwaltung, gegenüber den Verbänden und den Gewerkschaften nicht bloss erhalten, sondern leicht ge- stärkt werden. Andererseits kann durch die Reduzierung des nationalrätlichen Beschlusses auch seitens des Ständerates ein politisches Zeichen gesetzt werden, dass auch das Parla- ment selber gewillt ist, bei sich mit Sparmassnahmen Ernst zu machen.
Beim vorliegenden Entscheid gilt es immerhin zu berücksichti- gen, dass wir als Parlamentarier verpflichtet sind, uns so zu or- ganisieren, dass wir überhaupt erst in die Lage versetzt wer- den, als Mandatsträger, als politische Milizler, unsere politi- sche Verantwortung dem Bürger gegenüber vollumfänglich wahrnehmen zu können. Hierzu bedarf es aber einer finanziell ausreichend dotierten Infrastruktur.
Aus all diesen Ueberlegungen bitte ich Sie, dem Kompromiss- antrag Ihres Büros zuzustimmen.
Schoch: Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutre- ten, und habe zur Begründung dieses Antrages zwei Ueberle- gungen vorzubringen:
Zum einen und ersten möchte ich an das erinnern, was letzte Woche in diesem Saal ausgiebig und wortreich beklagt wor- den ist, nämlich an die überaus traurige Finanzlage des Bun- des. Sie erinnern sich - ich brauche Ihnen das nicht eigens nochmals zu sagen - daran, dass wir bei der Gestaltung des Budgets um jeden Franken gerungen und jede Einsparung möglich zu machen versucht haben, die irgendwo und irgend- wie denkbar war. Es steht quer in der Landschaft, wenn wir jetzt in unserem eigenen Bereich eine Erhöhung der Beiträge beschliessen, selbst wenn wir uns dem Büro unseres Rates anschliessen und damit nicht so weit gehen würden, wie der Nationalrat das tat.
Es kommt ein Weiteres dazu: Das, was der Stimmbürger und die Stimmbürgerin am vorigen Wochenende beschlossen ha- ben, ist ein generöses Entgegenkommen gegenüber der Mi- sere, die letztlich wir selbst geschaffen haben. Wir waren uns natürlich nicht immer im klaren über das, was wir beschlossen. Aber Sie wissen - es ist letzte Woche in diesem Saal immer wieder in Erinnerung gerufen worden -, dass die Finanzmi- sere zum weitaus grössten Teil durch Beschlüsse verursacht worden ist, die wir selbst in ungenügender Respektierung der finanziellen Konsequenzen fassten. Es wäre einfach nicht zu verantworten und dem Entgegenkommen und Verständnis des Stimmbürgers und der Stimmbürgerin gegenüber nicht richtig, wenn wir jetzt ungeachtet der Geste, die uns gegen- über erwiesen worden ist, in unserem eigenen Bereich eine Er- höhung beschliessen würden. Die Finanzlage des Bundes ist die Hauptüberlegung, die mich dazu veranlasst, Nichteintre- ten auf diese Vorlage zu beantragen.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass auch eine schlichte Anpassung an die Teuerung abzulehnen ist, nachdem die volle Teuerungsanpassung mit Rücksicht auf die aktuelle Wirtschaftslage und angesichts der Lage der Bundes- finanzen auf das Jahresende hin weder in der Privatwirtschaft noch bei den Bundesbeamten - Sie wissen das, denn wir ha- ben hier darüber diskutiert - erfolgt. Der Bund hat hier vor- gelebt, was es zu tun gilt: die Teuerung eben nicht voll aus- zugleichen.
Es kommt eine zweite Ueberlegung dazu: Effektiv führen mich nicht nur Ueberlegungen finanzieller Art, Ueberlegungen im Hinblick auf das notwendige Sparen, dazu, Ihnen Nichteintre- ten zu beantragen, sondern es gibt weitere Gründe, die in die- sem Zusammenhang in Betracht gezogen werden müssen: Die Fraktionen erhalten heute einen Grundbeitrag von 50 000 Franken pro Fraktion und 9000 Franken pro Mitglied. Das gibt recht stolze Gesamtbeträge - Sie ersehen das aus den Unter- lagen, die Ihnen verteilt worden sind -, Beträge, die in den grösseren Fraktionen nicht ausschliesslich für die Fraktionsar- beit eingesetzt werden, sondern darüber hinaus effektiv als Parteienfinanzierung Verwendung finden. Ich konzediere durchaus, dass die grösseren Fraktionen ein mehreres im Zu- sammenhang mit ihrer Fraktionsarbeit tun könnten, aber sie tun das - mindestens heute - nicht und verwenden namhafte
Teilbeträge der Fraktionsbeiträge für die Finanzierung ihres Parteiapparates.
Wir sind damit bei der Frage der Parteienfinanzierung, denn dazu dienen die Fraktionsbeiträge heute in der Praxis zu ei- nem namhaften Teil. Natürlich müssen auch die Parteien und muss deren Arbeit finanziert werden, das ist völlig unbestrit- ten; die Problematik ist Ihnen bekannt. Aber es wäre verfehlt, wenn wir die Parteienfinanzierung mit dem Deckmäntelchen der Fraktionsbeiträge versehen und einfach auf diese Art und Weise zum Teil vornehmen würden. Vielmehr ist es notwendig, im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung bald einmal - das erträgt keinen langen Aufschub mehr - ein grundlegen- des Konzept zu erarbeiten, die Fragestellung grundlegend zu prüfen, zu Lösungen zu kommen und diese durchzuziehen. Derartige Konzepte fehlen aber zurzeit, und es wäre einfach nicht zu verantworten, unter dem Deckmantel der Fraktions- beiträge Löcher zu stopfen, die bei den Parteien bestehen und weiter im Entstehen sind. Das um so mehr, als angesichts der gegebenen Situation, angesichts der Verwendung, die die Fraktionsbeiträge heute in der Praxis bei vielen Fraktionen und Parteien finden, davon ausgegangen werden muss - das er- gibt sich zwischen den Zeilen aus den Unterlagen, die wir er- halten haben -, dass es für das, was jetzt durch den National- rat beschlossen worden ist und was durch das Büro unseres Rates vorgeschlagen wird, an der gesetzlichen Grundlage und ebensosehr an der Verfassungsgrundlage fehlen würde. Ich meine, dass die Verfassungsgrundlage und das, was wir an gesetzlichen Grundlagen haben, zu dem, was uns das Büro unseres Rates vorschlägt, nicht ausreicht. Wir können das nicht als Basis nehmen für das, was uns das Büro bean- tragt, und noch viel weniger für das, was der Nationalrat be- reits beschlossen hat.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag auf Nichteintreten zu fol- gen und auch nicht auf den Kompromissantrag des Büros ein- zutreten.
M. Cavadini Jean: Nous souhaitons apporter ici rapidement notre appui à la proposition du Bureau.
En effet, il ne nous paraît pas raisonnable d'être aujourd'hui beaucoup plus restrictifs avec le travail des groupes que nous l'avons été avec le travail de l'administration. Nous avons régu- lièrement, pas toujours entièrement, compensé par l'indexa- tion les revenus et les salaires de la fonction publique. Nous n'avons pas indexé depuis des années la rétribution des grou- pes. Or, l'infrastructure des groupes, leur travail, est inhérent au travail de notre Parlement.
Pour cet argument-là principalement, nous nous rallions à la mesure symbolique que nous propose le Bureau, c'est-à-dire non pas une complète réadaptation au renchérissement, mais un simple ajustement qui ne nous paraît décidément pas être déplacé.
C'est la raison pour laquelle nous souhaitons que notre Cham- bre puisse se rallier à la proposition du Bureau.
Rüesch: Anlässlich der Budgetsitzung hat sich auch die Fi- nanzkommission mit diesem Geschäft befasst. Eine Zustim- mung zur Vorlage würde einen entsprechenden Kredit in der ersten Botschaft für Nachtragskredite 1994 erfordern.
Die Finanzkommission hat damals in einem Brief an das Büro diesem empfohlen, dem Plenum des Ständerates zu beantra- gen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Das Büro unterbreitet uns nun einen sogenannten Kompromiss, die Beiträge nicht real zu erhöhen, sondern «nur» der Teuerung anzupassen. Dieser Vorschlag, sie der Teuerung anzupassen, ist zu hinter- fragen.
Innerhalb der Finanzkommission hat der Kollege, der dieses Geschäft bearbeitet hat, damals zu Recht geäussert, eine An- passung an die Teuerung dränge sich überhaupt nicht auf; nicht nur aus den Gründen, die Herr Schoch gesagt hat, aus diesen allerdings auch. Aber man muss bedenken, dass man im Jahre 1990, vor drei Jahren, die Fraktionsbeiträge von 20 000 auf 50 000 Franken erhöht hat. Man hat sie somit ver- zweieinhalbfacht, und es war im Rat ein Antrag auf 80 000 Franken gestellt, d. h. auf eine Vervierfachung; dieser Antrag wurde nur dank dem Ständerat abgelehnt. Wir haben uns
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dann entschieden, von 20 000 auf 50 000 Franken aufzu- stocken. Pro Fraktionsmitglied haben wir von 3600 auf 9000 Franken aufgestockt.
Jetzt kann man doch nicht bereits wieder von Teuerung spre- chen, wenn man vor drei Jahren eine Verzweifachung bis Ver- dreifachung der Beiträge vorgenommen hat. Daher ist der Ver- gleich mit der Administration nicht am Platz, Herr Cavadini. Bei der Administration haben wir niemals eine Verdoppelung oder eine Verdreifachung der Verwaltungskosten des Bundes be- schlossen. Aber hier haben wir das getan.
Zweitens ist die Frage zu prüfen, ob die Sache aus materiellen Gründen notwendig sei, ob sie notwendig sei wegen der Frak- tionsarbeit. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir in den letzten Jahren unsere Parlamentsdienste, das Instrumen- tarium für unsere sachliche und fachliche Arbeit, gewaltig aus- gebaut haben. Wir haben die Parlamentsdienste von 1990 bis heute von 66 Stellen auf 116 Stellen ausgebaut. Sehen Sie einmal in der Bundesrechnung die entsprechenden Kosten nach, welche die Folge dieser Beschlüsse sind. Wir verfügen heute über ein Instrumentarium, das uns fachlich und wissen- schaftlich jederzeit zur Verfügung steht. Das ist der zweite Grund, warum sich eine solche Erhöhung heute überhaupt nicht aufdrängt, aus rein sachlichen Gründen.
Es ist tatsächlich so, dass wir mit den Fraktionsbeiträgen nichts anderes machen, als teilweise die Finanzierung der Par- teien vorzunehmen, wie das bereits gesagt wurde und wozu eine verfassungsrechtliche Grundlage fehlt. Sie alle wissen, was Sie von Ihren Fraktionen bekommen. Ich sage Ihnen noch dazu: Wenn Sie die Beiträge, die zwischen 122 000 und 608 000 Franken liegen, ansehen, so bitte ich Sie, einmal zu überlegen, ob Sie einen solchen Gegenwert aus Ihren Fraktio- nen erhalten. Unter vier Augen müssen Sie alle sagen, dass da indirekt die Parteien finanziert werden - und das akzeptiert der Bürger nicht.
Wir machen, wenn wir der Vorlage heute zustimmen, auch wenn wir dem Kompromiss zustimmen, einen Griff in die Bun- deskasse, den wir uns nicht erlauben dürfen.
Schon im Jahre 1990, damals bei der Verzweieinhalbfachung, schrieb ein Journalist, das Parlament habe «une mauvaise fa- çon» gemacht. Das dürfte heute ebenfalls der Fall sein.
Es sticht auch nicht, Herr Küchler, wenn Sie sagen, das Volk habe damals über diese Frage nicht entschieden. Das stimmt zwar. Aber das Volk hat damals alle Vorlagen mit finanziellen Konsequenzen abgelehnt, und zwar mit Dreiviertelmehrheit. Es würde auch diese Vorlage ablehnen, das garantiere ich Ih- nen. Bedenken Sie auch, dass das Volk des Kantons Basel- Landschaft vor einer Woche eine Erhöhung der Sitzungsgel- der zum zweiten Mal im Verhältnis zwei zu eins abgelehnt hat. Wenn Sie diesen Griff in die Bundeskasse vornehmen - im Jahre des Sparens -, wird man uns einmal mehr nachsagen, der Politiker sei ein Mensch, der das Gemeinwohl im Auge und den Vorteil in der eigenen Hand habe.
Das gilt es heute zu vermeiden. Ich bitte Sie deshalb dringend, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Frick: In der Tat ist es schwierig, und man fragt sich, ob der Zeitpunkt nicht falsch gewählt sei, heute eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge durchsetzen zu wollen. Ich habe bisher vor allem finanzpolitische Argumente gehört. Eine solche Vorlage hat aber auch staatspolitische Aspekte, und diese veranlassen mich, kurz das Wort zu ergreifen.
Es geht nicht nur um mehr Geld für die Fraktionen. Es geht auch um zwei andere Fragen, die damit zusammenhängen. Die erste Frage lautet: Wem ist es in der Schweiz noch mög- lich, eidgenössische Politik zu betreiben? Und die zweite Frage lautet: Woher beziehen denn die Parteien und Fraktio- nen die Mittel, wenn nicht vom Bund?
Die erste Frage steht hier nicht direkt zur Debatte. Ich möchte sie aber trotzdem kurz anschneiden. Ein Ständeratsmandat verlangt heute einen Arbeitseinsatz von der Hälfte bis zu zwei Dritteln unserer Arbeitskraft. Die Nettoentschädigung beträgt zwischen 30 000 und 40 000 Franken. Es ist einem Freiberufli- chen, der nicht nur geistig, sondern auch wirtschaftlich unab- hängig sein will, in der Tat kaum mehr möglich, in diesem Rat Einfluss zu nehmen. Möglich ist es praktisch nur noch drei
Gruppen: einer ersten Gruppe, die von Verbänden, Gewerk- schaften oder von der Wirtschaft direkt oder indirekt finanziert wird; einer zweiten Gruppe, bestehend aus aktiven und ehe- maligen Regierungsvertretern; einer dritten Gruppe, die ihr Parlamentsmandat ideal mit einem Beruf verbinden kann, mit einer Professur oder ähnlichen Institutionen. Den anderen ist es kaum mehr möglich.
Zum Hauptanliegen, weshalb ich das Wort ergriffen habe: Wie sollen denn die Parteien und Fraktionen ihre politische Arbeit finanzieren? Die Ansprüche an die Arbeit sind gestiegen. Die Fragen sind sehr komplex, arbeitsintensiv geworden. Wir brauchen die Vorbereitungsarbeit durch Fraktionen, durch un- sere Gruppen im Hintergrund dringend. Wie wollen wir sonst den zahlreichen Interessengruppen begegnen?
Verbände, Branchen und Interessengruppen setzen ihre Ar- gumente und ihre PR-Arbeit sehr gekonnt auch auf uns an. Sie überhäufen uns mit Argumenten und Material, denen wir et- was entgegensetzen müssen. Je weniger Geld wir als Fraktio- nen selber haben, um so mehr sind wir auf die Informationen von Dritten angewiesen, auf Informationen von Verbänden und auf Argumente von Interessenvertretern, anstatt dass wir auf selbsterarbeitete Argumente und Grundlagen zurückgrei- fen könnten.
Ich möchte hier ausdrücklich davor warnen: Je geringer die Mittel der Fraktionen sind, um so höher wird unsere Abhängig- keit von der Arbeit der Verbände und Interessenvertreter. Heute sind es nämlich nur noch die Verbände - Wirtschaftsver- bände, Gewerkschaften und einzelne Unternehmen -, welche die politische Grundlagenarbeit leisten können. Wir selber - seien wir ehrlich - vermögen dies nicht mehr. Wir können uns die politische, gründliche Arbeit finanziell nicht mehr leisten. Es gibt tatsächlich Kreise, die uns von den Argumenten und der Vorarbeit der Interessenverbände abhängig machen wol- len. Ich will das nicht. Wenn wir uns auf Politsponsoren stützen müssen, begeben wir uns auch in geistige Abhängigkeit. Polit- sponsoren erwarten ein geistiges Entgegenkommen. Nicht in dem Masse, dass wir am Gängelband geführt würden, indem wir uns direkt in ihrem Sinne äussern sollten. Aber jeder Spon- sor erwartet ein Entgegenkommen, und wenn es nur ab und zu ein Schweigen ist Schweigen aber ist manchmal schwieri- ger als sprechen! Wenn wir unsere Parteien und die Fraktio- nen längerfristig nicht anders finanzieren, sie in der Abhängig- keit von Interessenvertretern lassen, ist die Verliererin die De- mokratie.
Ich glaube nicht, Herr Schoch, dass wir mit dieser Erhöhung die Parteien finanzieren. Das geht gar nicht. Die Beträge sind viel zu klein. Richtig ist, dass viel Grundlagenarbeit, auf die auch ich mich stütze, in der Partei und nicht durch ein Frakti- onssekretariat gemacht wird. Das fliesst ineinander über. Was hier beantragt ist, kommt der Fraktion direkt zugute.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Büro zu folgen.
Küchler, Berichterstatter: Gestatten Sie mir, kurz zu re- plizieren.
Ich teile die Auffassung, dass zufolge der Finanzmisere heute keine reale Erhöhung der Fraktionsbeiträge möglich ist; aber ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir die politische Ver- pflichtung haben, für eine effiziente Infrastruktur unseres Miliz- parlamentes besorgt zu sein. Die heutige Infrastruktur für uns Parlamentarier ist nach wie vor ungenügend. Hierüber muss ich keine weiteren Worte verlieren.
Durch den vom Volk gutgeheissenen Erlass im Rahmen der Parlamentsreform 92 haben die Tätigkeit und die Belastung für uns Parlamentarier zufolge der Komplexität der Themen ei- nerseits und der Internationalisierung gewisser Politikberei- che andererseits zweifelsohne zugenommen. Und die Ten- denz ist weiterhin steigend.
Ohne zusätzliche finanzielle Mittel, also ohne Teuerungsaus- gleich, wird die Bedeutung der Fraktionen gegenüber der mächtigen Verwaltung - wie soeben ausgeführt wurde -, ge- genüber Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften usw. tendenziell geschwächt. Staatspolitisch ist dies sicher uner- wünscht. Der Teuerungsausgleich, den Ihnen das Büro vor- schlägt, steht auch nicht im Widerspruch zum Volksentscheid von 1992, denn damals ging es um Mehrausgaben im Betrag
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Jugend + Sport-Alter
von etwa 22 Millionen Franken zugunsten der Parlamentarier, zugunsten der persönlichen Infrastruktur der Parlamentarier. Gemäss Vorschlag des Büros geht es heute lediglich um rund 400 000 Franken.
Zur Parteienfinanzierung darf ich ausführen, dass die Umfrage im Sommer 1993 ergeben hat, dass die Parteien namhafte Ar- beiten zugunsten der Fraktionen leisten, dass diese Arbeiten aber seitens der Fraktionen nie und nimmer voll und ganz ab- gegolten werden. Es kann sich hier nicht um eine Parteienfi- nanzierung handeln.
Es geht um die politische Verantwortung als Parlament. Damit wir diese gegenüber den Bürgern wahrnehmen können, müs- sen wir alles unternehmen, um die nötige Infrastruktur zu be- sitzen.
In diesem Sinne muss ich Sie bitten, den Nichteintretensan- trag abzulehnen und den Antrag Ihres Büros zu unterstützen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag des Büros Für den Antrag Schoch
17 Stimmen 17 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten wird der Antrag des Büros angenommen Avec la voix prépondérante du président la proposition du Bureau est adoptée
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 10 Antrag des Büros Der Grundbeitrag beträgt 58 000 Franken, der Beitrag pro Mit- glied 10 500 Franken.
Art. 10
Proposition du Bureau Le montant de bases s'élève à 58 000 francs, celui par député à 10 500 francs.
Angenommen - Adopté
Ziff. Il Antrag des Büros Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. Il Proposition du Bureau Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
19 Stimmen 15 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.041
Jugend + Sport-Alter. Herabsetzung Jeunesse + Sport. Abaissement de l'âge
Botschaft und Gesetzentwurf vom 5. Mai 1993 (BBI II 591) Message et projet de loi du 5 mai 1993 (FF II 577)
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 1993 Décision du Conseil national du 23 septembre 1993
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Onken, Berichterstatter: Die zentrale Aussage dieser Vorlage steckt schon in ihrem Titel: Es geht um die Herabsetzung des Jugend + Sport-Alters von bisher 14 bis 20 Jahren auf neu 10 bis 20 Jahre. Jugend + Sport gründet auf dem Bundesgesetz von 1972; es ist das zentrale und äusserst vielgestaltige Förde- rungswerk des Bundes und der Kantone für den Sport im Ju- gendalter. Von den rund 570 000 Mädchen und Knaben in der Schweiz nehmen landauf, landab gut 480 000 an einem der vielen ausgeschriebenen Sportprogramme teil.
Das Angebot ist sehr facettenreich; waren es 1972 beim Start 25 Sportarten, so sind es heute deren 35. Diese Anreicherung folgt den sich wandelnden Bedürfnissen der Jugendlichen. So wie immer neue Sportarten in Mode kommen, immer mehr Disziplinen olympisch werden und sich die Spiele zeitgemäss erneuern, so muss auch Jugend + Sport attraktiv und innova- tiv bleiben, um die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Es sei dankbar anerkannt, dass dies geschieht, aber auch, dass es mit Augenmass geschieht, denn jede Erweiterung muss den Kriterien Gesundheitsförderung, Erschwinglichkeit für die Ju- gendlichen und Umweltverträglichkeit genügen. Die vorbera- tende Kommission legt Wert darauf, dass dies so bleibt.
Seit geraumer Zeit besteht nun der Wunsch, die Jugendlichen früher ansprechen und einbeziehen zu können. Das Alter ab 10 Jahren ist ideal, um mit spielerischer Leichtigkeit und noch ohne jeden Leistungsdruck in die sportliche Betätigung hin- einzuwachsen und sich gewisse motorische Fähigkeiten wie Geschmeidigkeit, Bewegungsgefühl, Ballgefühl, Reaktions- schnelligkeit anzueignen.
Fast alle Kantone haben deshalb damit begonnen, Anschluss- programme für jüngere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein- zuführen. Es entstanden somit neue Angebote, aber auch un- einheitliche, von Kanton zu Kanton wechselnde und in sich va- riierende Strukturen. Bund und Sportverbänden wurde die Ko- ordination erschwert. Der Ruf nach einer verbindlichen Rege- lung schlug sich auch in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen nieder, darunter ein Postulat unseres geschätzten Kollegen Ernst Rüesch, die allesamt eine Senkung des Ju- gend + Sport-Alters auf ein für die ganze Schweiz gültiges Ni- veau forderten.
Nach sorgfältigen Abklärungen und in enger Abstimmung mit den Kantonen kann dafür jetzt die von vielen längst erwartete und herbeigehoffte Lösung vorgeschlagen werden. Die be- reits bestehenden kantonalen Jugend + Sport-Anschlusspro- gramme werden schrittweise abgelöst; der Bund kann somit auch für die 10- bis 13jährigen die koordinierende Funktion zwischen den Kantonen und den nationalen Sportverbänden übernehmen, die er bisher schon bei den älteren Jugendli- chen mit Erfolg ausgeübt hat.
Die finanzielle Situation erlaubt es freilich nicht, mit der gros- sen Kelle anzurühren und freigiebig zu schöpfen; von vornher- ein war deshalb eine kostenneutrale Regelung gefordert Für die Mehrausgaben mussten zwingend ein Interessenaus- gleich und eine sinnvolle Aufschlüsselung zwischen den Part- nern gefunden werden. Auf der einen Seite erhöhen sich die
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1993
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Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance Seduta
Geschäftsnummer 93.442
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.12.1993 - 17:15
Date
Data
Seite
898-901
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Pagina
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20 023 658
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