Concession for Saint-Luc-Tignousa funicular granted

20023650Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB)01.12.1993Granted

Zusammenfassung

The Council of States debated two railway-concession proposals. First, it approved a 20-year concession for the Saint-Luc-Tignousa funicular, which would replace an obsolete chairlift and serve exclusively tourism. Second, it approved the extension of Chemins de fer électriques veveysans’ concession to the Blonay-Chamby line, likewise for tourist traffic and museum-train operations, until 6 October 2029. In both matters, the assembly relied on Article 5(2) of the Railway Act and voted unanimously without opposition after entry into the matter was accepted.

Regest

Art. 5 Abs. 2 Eisenbahngesetz; Erteilung und Ausdehnung von Eisenbahnkonzessionen durch die Bundesversammlung. Die Konzessionserteilung setzt voraus, dass das Vorhaben in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung fällt; bei ausschliesslich touristischer Zweckbestimmung und fehlendem Anspruch auf Bundesbeiträge ist die Konzession gleichwohl zulässig, sofern die eisenbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Konzessionsausdehnung kann bis zum Ablauf der Gesamtkonzession der betroffenen Strecke befristet werden. Parlamentarische Zustimmung ergeht durch Bundesbeschluss nach Beratung und Gesamtabstimmung (consid. nicht angegeben).

Gesamter Gesetzestext

Chemins de fer électriques veveysans

864

E 1er décembre 1993

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes

An den Nationalrat - Au Conseil national

28 Stimmen (Einstimmigkeit)

Begrüssung - Bienvenue

Präsident: Ich begrüsse in unserem Saal herzlich unseren ehemaligen Präsidenten Pierre Dreyer sowie die ehemaligen Mitglieder der Bundesversammlung, die auf den Tribünen Platz genommen haben. Sie sind uns sehr herzlich willkom- mene Gäste. Wir freuen uns über die Verbundenheit, die in ih- rer Anwesenheit zum Ausdruck kommt. (Beifall)

93.032

Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession

Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. März 1993 (BBI | 1561) Message et projet d'arrêté du 15 mars 1993 (FF | 1456) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Bloetzer, Berichterstatter: Bei dieser Vorlage geht es darum, eine Konzession für die Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa im Val d'Anniviers zu erteilen. Die Sesselbahngesellschaft Saint- Luc-Bella Tola AG betreibt im Raum von Saint-Luc eine Reihe von Seilbahnen. Die 1964 in Betrieb genommene Sesselbahn Saint-Luc-Tignousa genügt den Anforderungen unter den Aspekten des technischen Zustandes und der Förderleistung nicht mehr. Die Gesellschaft hat sich aufgrund eingehender Abklärungen dafür entschieden, die Seilbahn durch eine ober- irdische Standseilbahn zu ersetzen. Ausschlaggebend für ih- ren Entscheid waren die geringen Unterhaltskosten.

Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen; es ist bloss zu sagen, dass die zu erstellende Seilbahn ausschliesslich touri- stischen Bedürfnissen dient Bundesbeiträge aufgrund des Ei- senbahngesetzes fallen ausser Betracht.

Für den Bau dieser Standseilbahn bedarf das Unternehmen einer Eisenbahnkonzession. Zuständig für deren Erteilung ist gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes die Bun- desversammlung. Die Konzession soll für die Dauer von zwan- zig Jahren erteilt werden.

Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession 1993 dis- kussionslos zugestimmt.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Vorlage zuzustimmen.

Bundespräsident Ogi: Wir brauchen im Alpengebiet dringend qualitative Verbesserungen. Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Natio- nalrates zuzustimmen. Ich unterschreibe jedes Wort, das Herr Bloetzer gesagt hat. Deshalb brauche ich mich nicht weiter zu äussern.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1-15 Titre et préambule, art. 1-15

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes

22 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

93.002

Chemins de fer électriques veveysans. Ausdehnung der Konzession Chemins de fer électriques veveysans. Extension de la concession

Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Januar 1993 (BBI I 185) Message et projet d'arrêté du 13 janvier 1993 (FF | 161) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993

Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière

Bloetzer, Berichterstatter: Wie der Titel sagt, geht es bei dieser Vorlage darum, die bestehende Eisenbahnkonzession der Chemins de fer électriques veveysans (CEV) auf die Strecke Blonay-Chamby auszudehnen. Diese Strecke ist 1966 stillge- legt worden. Auf ihr verkehrt nunmehr eine Museumsbahn; an Sommerwochenenden finden Fahrten mit historischem Roll- material statt.

Die CEV - sie gehören zur MOB-Gruppe (Montreux-Ober- land-Bahnen) - möchten diese Strecke nun wieder benützen. Es geht ihnen darum, ihr Bahnangebot zu attraktivieren, dies durch den Verkehr historischer Zugskompositionen auf der Strecke Vevey-Blonay-Chamby-Montreux und den An- schluss an den Panoramic-Express der MOB in Montreux.

Der Wochenendbetrieb der Museumsbahn soll weitergeführt werden. Ein Betriebsvertrag mit den CEV ist abgeschlossen worden. Die Region von Montreux ist durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen; die Nutzung der Strecke Blonay- Chamby drängt sich für den Lokalverkehr nicht auf. Der neuen Bahnverbindung kommt somit ausschliesslich touristischer Charakter zu. Ein Anspruch auf Bundesbeiträge gestützt auf das Eisenbahngesetz steht nicht zur Diskussion.

Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes ist die Bun- desversammlung für diese Konzessionsausdehnung zustän- dig. Gültigkeit haben soll die beantragte Ausdehnung bis zum 6. Oktober 2029; das ist der Zeitpunkt des Ablaufes der Ge- samtkonzession dieser Strecke.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundes- beschluss über die Ausdehnung dieser Konzession zuzu- stimmen.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition

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Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1993

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Anno

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V

Volume

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Session

Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.032

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.12.1993 - 08:00

Date

Data

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864-864

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20 023 650

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