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Teuerungsausgleich
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Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. November 1993 (BBI IV 249) Message et projet d'arrêté du 3 novembre 1993 (FF IV 262)
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Plattner Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Plattner Ne pas entrer en matière
Rüesch, Berichterstatter: Ich kann auch dieses Mal auf wei- tere Ausführungen verzichten, weil ich ja in meinem Eintre- tensreferat gestern unseren Standpunkt ausführlich begrün- det und erläutert habe, so dass wir gleich zu den neu einge- reichten Anträgen übergehen können.
Die Kommission beantragt Eintreten und Zustimmung zu ih- ren Anträgen.
Plattner: Ich möchte ganz kurz begründen, warum ich Ihnen empfehle, auf diesen dringlichen Bundesbeschluss nicht ein- zutreten. Es sind vier Gründe, die mich dazu bewegen.
Es handelt sich, wenn Sie es sich genau überlegen, nicht um ein wirklich dringliches Anliegen im Sinne der langjährigen Praxis. Dringlich würde heissen: nicht nur zeitlich, sondern auch sachlich dringlich. Ich sehe nicht, wie Sie die sachliche Dringlichkeit begründen wollen, wenn es um 35 Millionen Franken bei einem Budget von 40 Milliarden Franken geht. Die Schweiz geht nicht unter, wenn dieser Beschluss nicht so- fort in Kraft tritt; damit ist für mich die sachliche Dringlichkeit nicht gegeben.
Ich halte es für unvertretbar, über einen dringlichen allge- meinverbindlichen Bundesbeschluss in die sozialpartner- schaftliche Beziehung zwischen der Exekutive - Bundesrat - und den Angestellten und Beamten des Bundes einzugreifen. In den Verhandlungen der Sozialpartner waren ja durchaus Fortschritte zu verzeichnen. Die Angestellten und Beamten zeigten bei der schwierigen Lage der Bundesfinanzen Einsicht und starkes Entgegenkommen; sie haben «Opfer» angebo- ten, sie haben sich bereit erklärt, bei einer Teuerung, die eher in der Gegend von 2,7 bis 3 Prozent liegt, sich mit nur 2 Pro- zent Teuerungsausgleich zufriedenzugeben. Sie haben wei- terhin schon Zulagenkürzungen erdulden müssen, die durch- aus substantiell waren. Jetzt noch von Parlamentes wegen mit einem dringlichen Bundesbeschluss die ganzen Gespräche wie mit einem Peitschenschlag zu beenden, um es so auszu- drücken, halte ich für falsch.
Die soziale Ausgestaltung der notwendigen Sparmassnah- men im Bereiche dieses Teuerungsausgleiches ist keines- wegs gegeben. Die Vorschläge, die auf dem Tische liegen und mit diesem dringlichen Bundesbeschluss durchgedrückt wer- den sollen, führen ja dazu - das hat der Bundesrat selber in seiner Botschaft geschrieben -, dass es sogar, gerade bei niedrigen Einkommen, zu nominalen Lohneinbussen käme, weil zur Kürzung des Teuerungsausgleiches, der ja nur die Er- haltung der Kaufkraft der Löhne bezweckt, auch noch die ge- kürzten Zulagen in den grossen Agglomerationen kommen. Der Bundesrat gibt zu, dass das zu nominalen Lohnkürzun- gen führen würde. Er hat deshalb bei den Zulagen vorgese- hen, auf seine ursprünglichen Beschlüsse zurückzukommen,
und fordert dafür extra wieder 2,5 Millionen Franken mehr. Ein solches System kann nicht genügen. Wenn schon, dann müsste man sich an Modellen orientieren, bei denen bei nied- rigen Einkommen die Teuerung ausgeglichen würde, denn diese Lohnempfänger leben ohnehin mit knappen Mitteln, während bei höheren Einkommen etwas grössere Opfer vor- gesehen werden müssten.
Ich sehe zwar ein - und mit mir die Angestellten und die Beam- ten des Bundes -, dass auch sie wie alle anderen zur Sanie- rung der Bundesfinanzen beitragen müssen. Sie haben diese Bereitschaft bewiesen; sie sind gegenüber den Forderungen des Bundesrates nicht taub gewesen. Aber was jetzt hier ge- plant wird, geht meiner Meinung nach zu weit.
Ich bitte Sie deshalb, auf diesen Beschlussentwurf nicht einzu- treten.
Rüesch, Berichterstatter: Ich bitte Sie im Namen der einstim- migen Kommission, den Antrag Plattner abzulehnen. Es ist nämlich nicht so, dass diese Einsparung nichts bringt. Ich habe Ihnen gestern die Zahlen erklärt: 96 Millionen Franken beim Bundespersonal, 30 Millionen bei den SBB, zwischen 70 und 80 Millionen bei den PTT, nur an Löhnen; dazu kommen noch die erheblichen Leistungen an die Personalversiche- rung, die wir mit berücksichtigen müssen.
Wenn Sie etwas um sich schauen und die Landschaft in bezug auf Teuerungsausgleich betrachten, stellen Sie fest, dass in vielen Kantonen ebenfalls Kürzungen vorgenommen worden sind. In verschiedenen Kantonen und in mehreren grossen Städten gibt es überhaupt keine Erhöhungen, nicht einmal den ordentlichen Stufenanstieg im Verlaufe des Alters, der beim Bund unbestritten ist; den haben wir ganz bewusst nicht in die Kürzungsrunde miteinbezogen.
Wenn Sie das mit der finanziellen Lage des Bundes verglei- chen, wenn Sie daran denken, was wir den Subventionsemp- fängern in den Debatten von gestern und heute alles zugemu- tet haben, dann muss das Bundespersonal auch seinen Bei- trag leisten. Darum kommen wir einfach nicht herum!
Was die niedrigen Einkommen anbelangt, Herr Plattner, so ha- ben wir festgestellt, dass gerade die niedrigen Einkommen beim Bund sehr gut gestellt sind. Sie sind im Vergleich zur Pri- vatwirtschaft besser gestellt. Es gibt auf dem Gebiet der Eidge- nossenschaft viele Familien, die ein geringes Einkommen be- ziehen, ein viel geringeres als das minimale Einkommen beim Bund, und die keinen Teuerungsausgleich bekommen.
Die Verbände wären mit 2 Prozent einverstanden gewesen. Wir schlagen 1,7 Prozent vor. Die Differenz ist 3 Promille. Das macht bei jemandem, der jährlich 50 000 Franken verdient, im Monat 10 Franken aus, und nicht mehr. Das müssen wir ein- fach sehen! Im übrigen haben wir gerade den untersten Ein- kommen auf den Plätzen Basel und Genf Rechnung getragen, indem wir darauf verzichtet haben, den gesamten Ortszu- schlag zu streichen. Wir haben uns auf die Hälfte beschränkt. Damit ist vermieden, dass einzelne Leute nominal weniger ver- dienen als bisher.
Aus diesen Gründen, die ich Ihnen nochmals dargelegt habe, bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und auch hier einen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen zu leisten.
On. Morniroli: Le finanze della Confederazione devono es- sere risanate. Su questo imperativo non ci piove. Tale opera- zione non può però essere retta da occasionali improvvisa- zioni. Non ho potuto riscontrare una chiara scelta di priorità e conseguenti indicazioni di rinunce a compiti assunti dallo Stato. Troppe proposte infatti si limitano a correggere aumenti eccessivi o a ridurre crediti di pagamento, senza peraltro rive- dere la necessità dell'intervento federale in specifici settori.
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Ecco il motivo per cui ho aderito alla proposta della collega Weber Monika, votando il rinvio del preventivo della Confede- razione al Consiglio federale.
La proposta concernente l'indennità di rincaro per il perso- nale federale è proprio - a mio avviso - da inquadrare in que- st'ottica Non si può governare il Paese a suon di decreti ur- genti. Questo strumento, previsto dall'articolo 89bis capover- so 1 della Costituzione federale, deve essere riservato per af- frontare situazioni gravi, impreviste ed imprevedibili. L'evolu- zione delle finanze pubbliche era invece perfettamente, e da tempo, intuibile. Siamo nella stessa situazione da me stigma- tizzata dal profilo costituzionale quando venne discusso il decreto urgente per arginare i costi della salute. Ne faccio quindi anche una questione di principio: mancano semplice- mente le premesse costituzionali per l'emanazione di un de- creto urgente.
Pur tralasciando gli aspetti formali, non scarseggiano certo gli argomenti sostanziali per un rigetto del presente decreto. Se siamo giunti all'attuale catastrofe delle finanze della Confede- razione, la colpa è da attribuire in primo luogo al Parlamento. Il nostro popolo che dimostra sempre di nuovo grande sag- gezza - vedi la votazione di domenica scorsa, ma anche le de- cisioni sullo Spazio economico europeo e sulla moratoria per l'acquisto di aerei da combattimento - sembra averlo intuito, quando il 27 settembre 1992 ha respinto la riforma del Parla- mento. Allora il Sovrano ci aveva conferito un chiaro incarico al risparmio, manifestando il parere che il Parlamento non do- vesse costare di più. Detto per inciso: siamo poi andati tran- quillamente a Ginevra, per una trasferta più folcloristica che politica, spendendo quanti soldi del contribuente? Mi piace- rebbe proprio saperlo!
E già che ci siamo: a me sembra proprio che margine di rispar- mio ce ne sia veramente ancora e non soltanto a proposito delle 258 lampadine che illuminano questa sala e citate dal collega Cavelty ieri mattina. Mi rendo conto che provocherò le ire di qualche collega in questa Camera: penso per esempio alle riunioni commissionali che qualche volta potrebbero es- sere tranquillamente annullate o perlomeno contenute in un unico giorno di lavoro, e non iniziate il pomeriggio e terminate a mezzogiorno del giorno seguente.
Così, invece di dare il buon esempio, rischiamo ora di aderire ad una proposta di taglio sull'indennità di rincaro per il perso- nale della Confederazione, penalizzando questa fetta di popo- lazione che di colpe per l'andamento delle finanze pubbliche non ne ha, o perlomeno ne ha ben poche.
Si deve pur concedere alle associazioni del personale di aver dimostrato disponibilità nell'accettare una riduzione dell'in- dennità di rincaro, conscie che con i tempi che corrono tutti devono fare sacrifici. Ma si è voluto tirare la corda, andando ol- tre a quanto ritenuto ragionevole e sopportabile da parte di dette associazioni. Non mi soffermo sugli aspetti pratici segna- lati dall'Unione federativa del personale federale, come l'im- patto sull'economia in generale, la politica del personale, il già regolare ritardo dell'adeguamento degli stipendi in rapporto all'evoluzione effettiva dell'indice dei prezzi al consumo, la soppressione di posti di lavoro e l'importante effetto psicolo- gico sul personale non giustificato dall'esiguo risparmio con- seguibile.
Il decreto è classificato di obbligatorietà generale e con ciò sottostante a referendum facoltativo. Non dubito che la propo- sta del Consiglio federale - se verrà accettata dal nostro Con- siglio - provocherà una reazione con probabilmente un refe- rendum. E se vedo tutte le cartoline arancioni che avrete rice- vute anche voi, penso che tutta questa massa di gente po- trebbe anche decidere di lanciare il referendum. Voglio sol- tanto sperare che questi cittadini, così zelanti, lo stesso impe- gno lo dimostrino anche al posto di lavoro nell'interesse della nostra comunità. Ricordo il già elogiato buonsenso del nostro popolo, ma anche un certo egoismo, visto l'effetto a cascata per il settore pubblico cantonale e comunale, ma anche pri- vato che l'esito dell'oggetto potrebbe avere.
Non voterò quindi l'entrata in materia, appoggiando la propo- sta del collega Plattner e, se del caso, respingerò l'oggetto. Per evitare che capiti quello che è capitato al collega Salvioni, consegno il mio testo in italiano per il protocollo.
On. Salvioni: Abbiamo già discusso in questa sala un pro- blema analogo. Ricordo che allora il Consiglio federale, per bocca dell'on. Stich, aveva dichiarato che, con il testo attuale della legge sulla compensazione del rincaro, era possibile te- ner conto delle situazioni sociali e dell'andamento generale dei conti della Confederazione. Tant'è vero che sulla base di quest'argomentazione quella proposta fu respinta, e si man- tenne il testo attuale.
Ora si torna alla carica con una proposta di modifica che in- tende allargare la flessibilità e la disponibilità del Consiglio fe- derale nella determinazione della compensazione del rincaro. Se è vero quello che è stato affermato l'altra volta, e cioè che il testo attuale permette al Consiglio federale di tener in conside- razione le condizioni finanziarie della Confederazione, allora questa modifica è inutile. Questa è stata la conclusione della discussione che abbiamo avuto credo due anni fa.
Il Consiglio federale propone una modifica allo scopo di per- mettere di adeguare la compensazione del rincaro alle finanze della Confederazione. E' certamente una manovra disperata, dovuta alle particolari condizioni delle finanze federali, perché in sostanza la diminuzione del potere d'acquisto corrisponde a una diminuzione di stipendio. E se in certi casi questa dimi- nuzione di stipendio in termini reali può essere anche am- messa, in altri casi essa può essere molto dolorosa e difficile da gestire. Penso soprattutto alle persone che sono nelle classi inferiori di stipendio, le quali, secondo una consuetu- dine ormai inveterata, hanno magari già impegnato il loro sti- pendio per finanziare acquisti.
Quindi mi chiedo se in definitiva questa compensazione al rin- caro - che non è altro che un mantenere il potere d'acquisto dello stipendio - non debba essere mantenuta, allo scopo di evitare in definitiva una diminuzione di stipendio.
Ero in dubbio se fare o non fare questo intervento e l'avevo an- nunciato nel mio primo intervento d'entrata in materia. Avevo detto: dipenderà dalla volontà di risparmio reale che questa Camera dimostrerà.
Ora, visto il risultato della votazione di ieri sulla proposta di ri- nunciare ai corsi di ripetizione inutili con una spesa di 14 mi- lioni di franchi, debbo ritenere che in questa Camera non si procede ai risparmi con un criterio rigoroso, ma si fanno an- cora delle eccezioni. E allora, se vogliamo fare delle eccezioni dico che questa è un'eccezione più importante di quella dei corsi militari.
Voterò quindi la proposta Plattner.
Bundesrat Stich: Im Frühjahr lagen Ihnen verschiedene - ich glaube, es waren zwei - Motionen in bezug auf den Teue- rungsausgleich vor. Vorher bereits hatten wir Motionen für eine Aenderung des Beamtengesetzes; dort hat man mehr Flexibilität verlangt. Die Revision des Beamtengesetzes hat sich etwas verzögert, nicht zuletzt, weil wir die Anliegen der beiden Motionen direkt im Beamtengesetz berücksichtigen wollten. Wir haben dann die Teilrevision des Beamtengeset- zes gleichzeitig mit dem Budget unterbreitet. Die Revisions- vorlage liegt also heute beim Parlament, aber sie ist bis jetzt noch in keiner Kommission behandelt worden.
Wenn man etwas zurückblickt, scheint es seltsam: Die Teil- revision (mehr Flexibilität) hat sich vor allem auf die Anstel- lungsbedingungen bezogen, und zwar wollte man in den oberen Besoldungsklassen mehr Flexibilität haben. Wenn ich die heutige Diskussion höre und die vielen Anträge in der nationalrätlichen Kommission anschaue, dann stelle ich fest, dass man jetzt hingegen in den oberen Klassen erst recht abstreichen möchte. Vom Bundesrat aus gesehen ist das nicht sinnvoll. Die geringe Differenz, die hier zur Diskussion steht, bringt nichts ausser einer Frustration des obersten Kaders.
Weil unseres Erachtens das geltende Recht eine Kürzung des Teuerungsausgleichs auf 1,7 Prozent nicht zulässt, stellt sich nun die Frage, ob ein dringlicher Bundesbeschluss notwendig ist oder nicht. Nachdem die Finanzkommissionen in der er- sten Lesung diesen Wunsch geäussert haben, hat das EFD mit den Personalorganisationen diskutiert. Wir haben ver- sucht, eine Lösung zu finden, die keinen dringlichen Bundes- beschluss erfordert, weil wir davon ausgegangen sind, dass
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eine derart kleine Differenz keinen dringlichen Bundesbe- schluss rechtfertigt.
Wir sind zum Schluss gekommen - und die Personalverbände haben eigentlich zugestimmt -, auf 2 Prozent zu gehen; es ist für uns ohnehin einmalig, so früh zu verhandeln. Normaler- weise würden wir die Verhandlungen mit den Personalorgani- sationen erst Ende dieser Woche führen. Dann wüssten wir bereits, wie der Index für den November aussieht. Wir hätten dann etwas bessere Ausgangszahlen. Wir nehmen heute an, dass die Dezemberteuerung 2,7 Prozent betragen wird.
Der Bundesrat wollte indessen mehr tun. Mit einem dringli- chen Bundesbeschluss sollen nur 1,7 Prozent ausgeglichen werden. Finanzpolitisch betrachtet handelt es sich um einen sehr bescheidenen Betrag. Andererseits ist die Differenz zwi- schen 2 Prozent und 1,7 Prozent auch nicht alle Welt Dafür lohnt es sich auch wieder nicht, auf die Barrikaden zu steigen. Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat zuzustimmen und den Nichteintretensantrag Plattner abzulehnen. Im übrigen bitte ich Sie aber auch, den Anträgen des Bundesrates zu folgen und keine Abänderungen vorzuschlagen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Plattner
32 Stimmen 4 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 Streichen
Antrag Cottier Abs. 1
.... unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie der Lage der Bundesfinanzen im Verhältnis ....
Antrag Onken Abs. 1
der Lage der Bundesfinanzen, unter Wahrung des sozialen Aspektes, im Verhältnis ...
Art. 2
Proposition de la commission Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2 Biffer
Proposition Cottier Al.1
.... compte tenu du coût de la vie, de la situation économique et sociale et de l'état des finances fédérales, ....
Proposition Onken Al. 1
.... de la situation économique, de l'état des finances fédérales ainsi que de critères sociaux, au prorata ....
Abs. 1 -Al. 1
Onken: Sie sind nicht unerwartet und gegen unseren Wider- stand auf diesen Bundesbeschluss eingetreten. Ich gehe da-
von aus, dass Sie damit ein Zeichen setzen wollten, dass auch im Bereiche des Bundespersonals etwas zu bewegen und ein Opfer einzufordern sei. Ich denke jedoch nicht, dass Sie sich verweigern wollen, diesen Bundesbeschluss in der Detailbe- ratung noch zu formen, zu verbessern und damit eigentlich tragbar und annehmbar zu machen. Dem dienen die beiden Anträge (vgl. auch Ziff. Il des Beschlussentwurfes), die ich Ih- nen stelle.
Beim ersten Antrag geht es mir darum, ein zusätzliches Krite- rium in Artikel 2 Absatz 1 aufzunehmen, nämlich das Kriterium des sozialen Aspekts, der sozialen Komponente. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass die Entwicklung der Lebenskosten natürlich die Grundlage bilden muss. Es ist auch sicher richtig, wenn die Wirtschaftslage des Landes gewürdigt wird. Einver- standen bin ich natürlich auch damit, dass die Bundesfinan- zen in die Beurteilung einbezogen werden. Aber daneben sollte auch der soziale Aspekt, den es zu wahren gilt, vom Bun- desrat beachtet, gewürdigt und einbezogen werden. Wenn schon die anderen Kriterien aufgelistet werden, dann, bitte- schön, auch dieses Kriterium, diese Komponente.
Ich verlange damit im Grunde genommen nicht mehr als das, was auch in jedem Privatunternehmen üblich ist: dass man nämlich bei der Lohngestaltung differenziert beurteilt, dass man die kleinen und mittleren Einkommen entsprechend anders behandelt, je nach Situation etwas besserstellt und ihnen - gerade ihnen - keinen Kaufkraftverlust zumutet.
Herr Kollege Rüesch hat vorhin locker ausgerechnet, dass es ja selbst bei kleineren Einkommen hier nur um 10 Franken monatlich gehe. «Nur» um 10 Franken! Diese 10 Franken im Monat sind 120 oder mit dem 13. Monatslohn 130 Franken im Jahr. Wenn Sie sie zu dem Opfer hinzurechnen, das gerade diese Einkommenskategorien am vergangenen Sonntag er- brachten, als sie zur Mehrwertsteuer ja gesagt haben - die dort jetzt einen happigen Betrag mehr bezahlen müssen -, dann sehen Sie, dass auch 120 oder 130 Franken kein Pappenstiel sind. Nicht für unsere Einkommenskategorie, Herr Rüesch, da kann man eine lockere Handbewegung machen, aber für diese Leute gilt es wohl.
Ich möchte Ihnen sagen, dass die nationalrätliche Kommis- sion bereits mit grosser Mehrheit eine entsprechende Formu- lierung in ihren Antrag aufgenommen hat. Auch sie möchte diesen «sozialen Aspekt» - ich habe die Formulierung über- nommen - gewahrt sehen. Ich finde, wir sollten hier keine Dif- ferenz schaffen, wir sollten nicht einen anderen Wortlaut wäh- len. Ich sehe, dass Herr Kollege Cottier eine andere Formulie- rung vorschlägt, wonach es nicht den «sozialen Aspekt» zu wahren gilt, sondern die «soziale Lage» einbezogen werden soll. Ja, ist es denn wirklich sinnvoll, dass man hier noch eine abweichende Formulierung sucht, dass wir uns hier um Worte streiten? Im Grunde genommen dürfen wir in die Sozialpart- ner, namentlich in den Bundesrat und die Personalverbände, das Vertrauen haben, dass sie die Situation richtig beurteilen. Es geht ja auch nicht um die wirtschaftliche und soziale Lage der Schweiz, sondern um die Wahrung des sozialen Aspektes bei den Betroffenen, bei den einzelnen Personalkategorien. Ich bitte Sie - so sehr ich Verständnis dafür habe, dass sich Herr Cottier hier noch um eine Verbesserung bemüht -, doch bei dieser Formulierung hier zu bleiben, wenn Sie schon zuzu- stimmen bereit sind. Es ist damit gleich auch eine Differenz zum Nationalrat aus der Welt geschafft.
Schliesslich möchte ich noch daran erinnern, dass wir genau diesen Aspekt in die Motionen einbezogen haben, die wir überwiesen haben. Auch dort ist diese Komponente aus- drücklich aufgenommen worden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Gedanken ebenfalls in Ar- tikel 2 des Beschlussentwurfes zu verankern.
M. Cottier: Le projet d'arrêté que nous présente le Conseil fé- déral fait suite aux motions qui ont été déposées et votées par les deux Chambres en 1991 déjà. Nous avions ainsi invité le Conseil fédéral à modifier la clause sur la compensation du renchérissement accordée à la fonction publique.
L'une des deux motions, celle du Conseil national, tenait compte d'un critère social alors que la motion du Conseil des Etats en faisait abstraction. Il s'agit dès lors d'inscrire ce critère
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social dans l'arrêté, ce que le Conseil fédéral n'a pas fait. Mais comment le formuler? M. Onken a défini ce critère social comme sauvegarde des aspects sociaux. Dans les critères dé- cisifs pour refuser la compensation du renchérissement ou pour ne l'accorder que partiellement, la situation sociale doit fi- gurer au même titre que le coût de la vie, la conjoncture, l'état des finances.
Or, avec la proposition Onken la sauvegarde de l'aspect social pourrait primer sur les autres critères et nous ne le voulons pas. En outre, le terme de sauvegarde peut aussi être équivo- que. En principe on sauvegarde l'acquis. Pour cette raison, nous estimons qu'une autre définition doit être donnée au cri- tère social. C'est ce que nous faisons par notre proposition. Le critère social, d'une part, est global: l'adaptation partielle au coût de la vie a tout d'abord des effets sur le corps social. En outre, le terme «critère social» doit aussi pouvoir exprimer en cas de compensation partielle, par exemple une adaptation non linéaire des traitements, contrairement à ce qui se fera l'année prochaine. Nous voulons alors donner au Conseil fé- deral la possibilité de traiter de façon différenciée l'indexation des salaires en tenant compte de la situation sociale indivi- duelle. Cela peut être nécessaire lorsque l'écart entre le taux d'inflation et le taux de compensation du renchérissement ac- cordé est particulièrement élevé. J'estime que le critère social, tel qu'il est rédigé et formulé dans ma proposition, est plus glo- bal et surtout n'est pas équivoque quant à l'égalité qui doit ré- gner entre les divers critères retenus.
Je vous invite dès lors à soutenir ma proposition.
Rüesch, Berichterstatter: Der Antrag Onken ist so zu verste- hen, dass der Teuerungsausgleich zwingend degressiv ge- staltet werden soll, so dass die unteren Einkommen mehr be- kommen als die oberen. Anders kann ich diesen Antrag nicht verstehen. Er will also den Bundesrat zwingen, den Teue- rungsausgleich degressiv auszugestalten. Oder verstehe ich Sie falsch, Herr Onken?
Onken: Zwang können wir nicht ausüben. Wir können dem Bundesrat nur mit auf den Weg geben, dass er bei der Ge- samtbeurteilung, bei der Abwägung, die er vornimmt, zusätz- lich zu den Kriterien, die jetzt aufgelistet sind, auch diese sozi- ale Komponente einbezieht und wahrt und damit vielleicht bei den unteren Einkommen entgegenkommender ist.
Ruesch, Berichterstatter: Wenn das Ihre Meinung ist, Herr On- ken, dann ist die Formulierung von Herrn Cottier wesentlich besser.
In der Kommission stand einmal die Frage zur Diskussion, ob man den Bundesrat zu einem degressiven Ausgleich zwingen soll. Man hat das Modell diskutiert, dass man auf die ersten 50 000 Franken den Ausgleich voll gibt - d. h. 2 Prozent, wie das mit den Verbänden vereinbart wurde - und darüber nichts mehr. Wer also 200 000 Franken im Jahr verdient, würde für die ersten 50 000 Franken den Ausgleich bekommen und für die restlichen 150 000 Franken nicht; das ist in dem Sinne ge- meint. Dann sah man, dass das zu grossen Schwierigkeiten führt, gerade in bezug auf die Rentner.
Man könnte sich aber den Fall vorstellen - vielleicht im Jahre 1995, der Beschluss gilt ja für zwei Jahre -, dass beispiels- weise verglichen mit der Wirtschaft eine Nullrunde im Raume steht. Dann wäre ein sozialer Ausgleich sicher richtig, dass die unteren Einkommen allein den Ausgleich bekommen und die oberen nicht. Diese Flexibilität sollte der Bundesrat haben.
Die Idee einer fixen Bindung des Bundesrates ist in der Finanz- kommission eindeutig unterlegen. Wir haben uns zur Meinung durchgerungen, dass der Bundesrat flexibel handeln müsse. Ich glaube darum, die Variante Cottier, die in der Kommission noch nicht zur Diskussion stand - sie ist erst «geboren» wor- den, nachdem Herr Onken einen Antrag eingereicht hat -, trägt diesem Aspekt besser Rechnung. Der Variante Cottier könnte ich meinerseits zustimmen.
Ich persönlich würde Ihnen empfehlen, in der Eventualabstim- mung dem Antrag Cottier den Vorzug zu geben und den Arti- kel allenfalls so zu ändern.
Herrn Onken möchte ich sagen: Sie beschwören uns, wir soll- ten keine Differenz zum Nationalrat schaffen. Wir sind Erstrat, der Nationalrat hat noch nicht getagt. Ein Antrag der national- rätlichen Kommission ist für mich noch lange kein Evange- lium! Ich konnte mir vorstellen: Wenn wir dem Antrag Cottier folgten, wäre das vielleicht für den Nationalrat ein Signal, hier einzulenken.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu entscheiden.
Frau Weber Monika: Der Kanton Zürich richtet seinen Beam- ten dieses Jahr überhaupt keinen Teuerungsausgleich aus, und es sind auch keine Beförderungsschritte und Stufenan- stiege vorgesehen, weil das abgeschafft wurde.
Wir haben nun mit dem Eintreten beschlossen, dass das Bun- despersonal zwar einen reduzierten Teuerungsausgleich er- halten soll, dass aber die Stufenanstiege und die Beförde- rungsschritte - ich glaube, Herr Rüesch hat darauf hingewie- sen - automatisch weiterlaufen. Mit dem Eintreten auf diese Vorlage haben wir der wirtschaftlichen Situation Rechnung ge- tragen; ich denke, dass wir mit diesem Beschluss nun auf die veränderte wirtschaftliche Situation und auf die prekäre Fi- nanzsituation eingehen.
Deshalb scheint es mir sinnvoll, wenn Herr Onken einen An- trag stellt, der sich auf die Wahrung des sozialen Aspektes be- zieht. Ich unterstütze diesen Antrag.
In der Zukunft kann es sehr wichtig sein - ich hätte das schon in bezug auf die Runde erwartet, die wir dieses Jahr durchfüh- ren -, dass insbesondere die unteren Einkommen zum Zuge kommen. Mein Wunsch geht in diese Richtung. In einer Kri- sensituation ist es immer denkbar, dass man den Teuerungs- ausgleich nicht voll bezahlen kann. Aber es ist klar, dass die Leute mit Einkommen von 40 000 oder 50 000 Franken in einer schlechteren Situation sind und die Teuerung stärker zu spü- ren bekommen als Leute mit Einkommen von 150 000 oder 200 000 Franken. Ueber eine beschränkte Zeit kann man gut die unteren Einkommen gegenüber den höheren ohne wei- teres bevorzugt behandeln, Wenn das nicht über einen Zeit- raum von mehr als zehn oder fünfzehn Jahren geschieht, fin- det die Nivellierung nicht statt, die man so sehr befürchtet hat. Wenn wir dem Antrag Onken folgen und sich der Nationalrat uns anschliesst, hätten wir mit diesem Artikel die Möglichkeit, in Zukunft solche Lösungen zu treffen. Das würde für dieses Jahr heissen, dass man, statt generell auf 1,7 Prozent zu ge- hen, auf 2 Prozent ginge und das auf 70 000 Franken plafo- nierte.
Ich bin der Meinung, dass wir uns in einer Krisenlage insbe- sondere um die unteren und mittleren Einkommen und nicht in erster Linie um die oberen Einkommen kümmern müssen.
Bundesrat Stich: An sich habe ich alles Verständnis dafür, dass Sie hier soziale Aspekte aufnehmen wollen. Die Frage ist: Was meinen Sie damit? Wenn Sie von der Wahrung des sozia- len Aspektes sprechen, dann ist das bezogen auf einzelne Be- amtenkategorien. Wenn Sie soziale Lage unter Berücksichti- gung der wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie der Situa- tion der Bundesfinanzen meinen, dann könnte man daraus schliessen, es sei die soziale Lage in der Schweiz und nicht diejenige der Beamten.
Ich bitte Sie, das Hauptgewicht darauf zu legen, dass es heisst: Der Teuerungsausgleich wird vom Bundesrat festge- legt. Sie sollten das dem Bundesrat überlassen und nicht zu sehr ins Detail gehen, denn man sagt nicht zu Unrecht: Der Teufel steckt im Detail.
Ich bitte Sie, die Anträge Onken und Cottier abzulehnen, denn letztlich eignen sich Teuerungsausgleiche nicht, soziale Aspekte zu wahren - ausgesprochen nicht! Denn wenn Sie soziale Aspekte wahren und die unteren Einkommensklassen besserstellen wollen - vielleicht 2 Prozent oder 2,5 Prozent -, dann erreichen Sie, dass in der ganzen Schweiz die Besol- dung der Bundesbeamten der untersten Klassen um 2,5 Pro- zent steigt.
Wir stellen aber fest - das gilt nicht für die Städte, vor allem nicht für die Grossstädte -, dass auf dem Land der Bundesbe- amte in der tiefen Lohnklasse oftmals derjenige ist, der ver- gleichsweise mehr bezieht als andere Leute. Sie schaffen aus-
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gerechnet da neue soziale Probleme. Wir dürfen die untersten Lohnklassen nicht zu stark anheben, weil sonst ein Ungleich- gewicht zwischen der Privatwirtschaft und dem Bund entsteht. Das kann man dann wieder kritisieren und dem Bundesrat die Schuld in die Schuhe schieben.
Ich denke auch, dass degressive Lösungen nicht gut sind. Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass letztlich derjenige, der 200 000 Franken verdient und nun statt 3400 Franken nur 1700 Franken bekommt, diese 1700 Franken Differenz als Chefbeamter fünfmal einsparen oder fünfmal ausgeben kann, vernünftig oder unvernünftig. Deshalb sollte man nicht zu kleinlich sein.
Man muss auch etwas anderes überlegen: Diese Abstufung eignet sich gar nicht, wenn Sie daran denken, dass wir das auch bei den Rentnern machen müssen, und sie eignet sich noch weniger bei den Kinderzulagen, Familienzulagen usw. Sonst sind dann die Teuerungszulagen dort plötzlich auch be- grenzt.
Lehnen Sie bitte diese beiden Anträge ab, und folgen Sie bei Artikel 2 Absatz 1 dem Antrag Ihrer Kommission.
M. Petitpierre: Je suis absolument désolé de vous ennuyer, mais après avoir entendu les arguments de M. Rüesch, d'une part, et lu le texte français, d'autre part, je vois qu'ils sont in- compatibles.
Si j'ai bien compris M. Rüesch, il part de l'idée qu'il y a une cer- taine souplesse que l'on peut introduire entre la compensa- tion du renchérissement et le pourcentage du salaire. En alle- mand, on dit «im Verhältnis», mais en français on dit «au pro- rata», ce qui exclut toute souplesse. Je ne veux pas faire de proposition puisque c'est un problème linguistique, mais j'ai- merais qu'on autorise la Commission de rédaction à faire dis- paraître cette notion «au prorata». En français, le prorata c'est le blocage et l'absence de toute souplesse.
Je voulais signaler ce fait et demander au Conseil des Etats d'autoriser la Commission de rédaction à introduire la sou- plesse, comme c'est prévu dans le rapport du président de la commission.
M. Cottier: Je me dois de corriger l'interprétation donnée par M. le conseiller fédéral à ma proposition. Quand on parle de situation sociale, il est évident que cette situation est aussi indi- viduelle. Elle peut donc être propre au fonctionnaire qui est l'objet de la réduction de l'indexation de traitement.
C'est la raison pour laquelle j'estime que cette formule permet au Conseil fédéral d'être souple dans l'application non linéaire de la compensation du renchérissement. C'est le but de ma proposition.
Bundesrat Stich: Das ist eine Interpretation.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Cottier Für den Antrag Onken
30 Stimmen 6 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag Cottier
Für den Antrag der Kommission
27 Stimmen 10 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Rüesch, Berichterstatter: Ich habe Ihnen schon gestern be- gründet, dass die Kommission der Auffassung ist, diese Be- stimmung sei überholt, eine Nachteuerungszulage komme heutzutage ohnehin nicht mehr in Frage. Es sei ein gutes Zei- chen nach aussen, wenn man darauf verzichte. In der Privatin- dustrie wird niemand an eine Nachteuerungszulage denken, wenn man nicht einmal die normale Teuerungszulage ausrich- ten kann. Und übrigens wurde diese Bestimmung seit etwa 1984 überhaupt nie mehr gebraucht. Wir beantragen Streichung.
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Onken Abs. 1
.... allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Refe- rendum und gilt bis 31. Dezember 1995.
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Abs. 3
Streichen
Ziff. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Onken Al. 1
.... de portée générale; il est sujet au référendum facultatif; il a effet jusqu'au 31 décembre 1995.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date d'entrée en vigueur. Al. 3 Biffer
Onken: Mit diesem zweiten Antrag möchte ich Sie nochmals dafür zu gewinnen versuchen, diesen Bundesbeschluss nicht dringlich zu erklären. Ich knüpfe dabei an die Argumentation an, die mein Kollege Plattner bereits vorgetragen hat.
Die Personalverbände waren bereit, einen Teuerungsaus- gleich von 2,0 Prozent zu akzeptieren. Das wäre im Rahmen des bestehenden Bundesbeschlusses ohne jedwede Aende- rung möglich gewesen. Diese 2 Prozent bedeuten bereits ein Entgegenkommen. Wir haben eine Teuerung, die darüber liegt, wieviel genau, wissen wir noch nicht. Es ist ein Entgegen- kommen, das viele ohne weiteres wegstecken können - ein- verstanden -, das aber doch wiederum für diejenigen, die in bescheidenen Einkommensverhältnissen leben - ich wieder- hole mich -, ein echtes Opfer bedeutet, weil sie erneut einen Kaufkraftverlust hinnehmen müssen, kurz: weniger verdienen als im Vorjahr.
Sie haben alle diese Tabelle gesehen (die Sie mit dem Brief des Föderativverbandes erhalten haben), aus der deutlich wird, dass das Bundespersonal in den letzten Jahren lau- fend - wenn auch stets geringe - Einkommenseinbussen hat hinnehmen müssen. Das summiert sich, wenn man es über die letzten zehn Jahre aufrechnet, auf eine Reduktion von 12, fast 13 Prozent. Es ist also doch ein ganz beträchtlicher Teil des Einkommens, der auf diese Art und Weise durch die Teue- rung weggefressen worden ist.
Nun wollen Sie noch einmal einen Abstrich machen, noch ein- mal etwas hinunterdrücken, nochmals etwas weniger gewäh- ren, als ursprünglich vorgesehen war. Sie greifen wegen ei- nem Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent mehr und wegen dieser 32 Millionen Franken, die damit verbunden sind, sogar zu einem Instrument, das in der Verfassung an klare, verbindli- che Voraussetzungen geknüpft ist. Diese sind in diesem Falle weder in zeitlicher Hinsicht noch in sachlicher Weise gegeben. Von der inhaltlichen Stossrichtung einmal abgesehen, finde ich dieses forcierte, notrechtliche Vorgehen, das Sie hier wäh- len, gerade eines Rates, der sonst die staatspolitischen Grundsätze hochhält, schlicht für unwürdig.
Warum gerade hier, warum gerade beim Personal? Warum nicht dringliches Recht in einem anderen Bereich? Beispiels- weise - was weiss ich - bei der Käseexportförderung oder bei einer anderen Grundlage, die mit dringlichem Recht abgeän- dert und bei der ungleich mehr gespart werden könnte als hier, wo man dem Bundespersonal ein weiteres Opfer abver- langt. Hier jedoch soll die Sparübung durchgezogen werden, hier soll ein Exempel statuiert werden, das von den Betroffe- nen im Grunde genommen als nichts anderes denn als eine Strafaktion empfunden werden kann.
Bei der Treibstoffzollvorlage beispielsweise, wo auch Dring- lichkeit anbegehrt worden war, hat man diese abgelehnt, ob-
Compensation du renchérissement
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E
1er décembre 1993
wohl sie dort ausgewiesener gewesen wäre und dem Bundes- haushalt ungleich mehr gebracht hätte als hier. Bei diesem Betrag jedoch ist es nicht gerechtfertigt, gleichsam den Not- stand auszurufen und mit dringlichem Recht Ordnung zu schaffen.
Ich möchte wiederholen, dass das Bundespersonal schon in der Vergangenheit Opfer gebracht hat: Es hat den rückwirken- den Teuerungsausgleich gestrichen bekommen; es hat die halbjährliche Teuerung nicht mehr erhalten, es hat eine Re- duktion der Sonderzuschläge hingenommen. Es leidet unter Leistungsdruck und unter Stellenabbau, und es muss hier - selbst wenn es bei 2,0 Prozent bliebe - nochmals ein Opfer bringen. Ich finde es auch vor diesem Hintergrund übertrie- ben, wenn man hier tatsächlich mit dringlichem Recht ein Ex- empel statuieren will. Die 2,0 Prozent wären, wie gesagt, im or- dentlichen Recht durchsetzbar gewesen; dazu hätte es keines besonderen Bundesbeschlusses bedurft, und es hätte auch keine Dringlichkeit gebraucht. Das ordentliche Recht hat sich nun, weiss Gott, in all den Jahren, in Hochs und Tiefs, bei Re- zessionen und überhitzter Konjunktur, als eine sinnvolle Lö- sung bewährt. Warum jetzt davon abweichen? Warum hier eine Aenderung durchsetzen?
Zur Dringlichkeit besteht meines Erachtens kein überzeugen- der Grund, zumal wir noch nicht einmal wissen, wie hoch die Teuerung sein wird. Wenn sie nur 2,5 oder gar 2,2 Prozent be- trägt - und es gibt Indikatoren, die das voraussagen -, würde es dieses dringlichen Bundesbeschlusses nicht einmal bei 1,7 Prozent bedürfen, sondern dann läge das in der Kompe- tenz des Bundesrates. Es gibt also keine überzeugende Be- gründung. Hier stimmt nun fürwahr, was ich dem freisinnigen Pressedienst entnehme, einem Artikel Ihres Parteikollegen, Nationalrat Fischer-Seengen, der da schreibt: «Die Schweiz wird immer mehr mit Notrecht regiert, wie wenn äussere Be- drohungen die Weiterexistenz unseres Staates in Frage stellen würden. Das Notrecht wirkt wie eine Droge: Je mehr man es in Anspruch nimmt, desto abhängiger wird man von ihm, und desto mehr braucht man davon.»
Und noch ein zweites Zitat ins Gedenkbuch: «Mit einer Hüft- schussgesetzgebung macht sich das Parlament je länger, de- sto mehr unglaubwürdig. Besonders bedauerlich ist dabei, dass sich auch der Ständerat, vormals Chambre de réflexion, für diese populistischen Feuerwehrübungen einspannen lässt. Das Parlament sollte sich allmählich wieder aus der Ab- hängigkeit von der Notrechtsdroge lösen und auch die ent- sprechenden 'Dealer' in die Schranken weisen.» Dem ist für- wahr nichts hinzuzufügen!
Rüesch, Berichterstatter: Herr Onken, wenn man zitiert, ist trotzdem etwas beizufügen. Es ist beizufügen, welche Absicht mit dem Zitat verbunden war. Herr Fischer-Seengen hat seine Aussage nicht im Zusammenhang mit dieser Vorlage gemacht. Herr Fischer ist sehr dafür, dass man dieser Vorlage folgt. Ich möchte Ihnen nur empfehlen, dann wenigstens Freisinnige zu zitieren, die in dieser Sachfrage anderer Meinung sind.
Wenn Sie dem Antrag Onken folgen, können Sie den Bundes- beschluss gerade vergessen, dann können Sie ohne weiteres auch bei der Gesamtabstimmung nein stimmen. Dieser Be- schluss muss für das Budget 1994 wirksam werden, und des- halb brauchen wir die Dringlichkeit. Wenn Sie die Dringlichkeit nicht gewähren, müssen Sie nochmals auf die Positionen im Budget zurückkommen, und Sie werden die entsprechenden Zahlen korrigieren müssen. Der Bundesbeschluss wird nicht mehr realisierbar sein, wenn wir eine Referendumsfrist haben. Sie werden erleben, Herr Onken, dass wir im Rahmen der Sparmassnahmen noch mehr Dringlichkeitsrecht erlassen müssen. Denn man hat eben allzu lange die Finanzen dieses Staates verkommen lassen, und deshalb kommt man nur noch mit Dringlichkeitsrecht weiter. Das ist vielleicht auch das, was Herr Fischer gemeint hat: Man hätte früher schalten sol- len, bevor das Dringlichkeitsrecht notwendig wurde.
Zu Ihrem grossen Jammern um die Lage unseres Bundesper- sonals stelle ich einfach fest: In den letzten Jahren ist hier die Fluktuationsrate laufend zurückgegangen. Vater Bund wird wieder gerne als Arbeitgeber gesehen, man fühlt sich dort re- lativ gut geborgen; die Lohnverluste bei der Privatindustrie
sind wesentlich grösser, als sie beim Staat je waren. Das gilt vor allem für die Kategorien, die Sie zu vertreten glauben, die unteren - das hat auch Herr Bundesrat Stich sagen müssen. Ich bitte Sie dringend, den Antrag Onken abzulehnen und das Dringlichkeitsrecht zu erlassen. Nur so kann das Budget 1994 gerettet werden.
Rhinow: Das Votum und die Philippika von Kollege Onken wa- ren sehr eindrücklich. Ich bin auch kein Freund von Dringlich- keitsrecht, und Herr Fischer-Seengen wird eine grosse Freude haben, dass er aus unerwarteter Ecke plötzlich soviel Zustim- mung erhält.
Aber darf ich Ihnen etwas in Erinnerung rufen? Im Juni des ver- gangenen Jahres sassen wir hier und hatten einerseits über ei- nen Entwurf des Bundesrates (gleichzeitig Antrag der Minder- heit der Staatspolitischen Kommission (SPK)) zu befinden, der die Rechtsgrundlagen für den Teuerungsausgleich des Bun- despersonals tel quel verlängern wollte, und andererseits über einen Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommis- sion, die mehr Flexibilität einführen wollte.
Die Kommissionsminderheit obsiegte damals. Man folgte dem Bundesrat und dem Nationalrat. Hätten wir damals mehr Flexibilität eingebaut - die Mehrheit der SPK wollte dies näm- lich, damit auf die Lage der Bundesfinanzen und die Lage der Wirtschaft Rücksicht genommen werden kann -, dann müss- ten wir die ganze Uebung heute nicht durchführen. Der Bun- desrat wäre frei. Es würde in seinem Ermessen liegen, diese Anpassungen vorzunehmen.
Ich möchte das nur in Erinnerung rufen, nicht nur unter dem Stichwort «gouverner c'est prévoir», sondern auch um darzu- legen, dass das Dringlichkeitsrecht heute die Folge unseres nicht sehr zukunftsträchtigen Entscheides darstellt. Sonst müssten wir nämlich diesen Weg nicht beschreiten.
Bundesrat Stich: Zum Dringlichkeitsrecht, Herr Rhinow, darf ich immerhin folgendes sagen: Es geht hier letztlich um 32,5 Millionen Franken, und bezogen auf 40 Milliarden Fran- ken sind das 0,8 Promille. Wenn man Dringlichkeitsrecht wirk- lich anwenden will, muss man das beispielsweise bei der Ar- beitslosenversicherung tun, wo wir in diesem Jahr 1,7 Milliar- den Franken Nachtragskredite gehabt haben - dort müsste man für eine Beitragserhöhung sorgen, das wäre angemessen. Hier geht es nun um die Dringlichkeit. Meines Erachtens ist das nicht praktikabel, Herr Onken, denn wenn diesem Antrag zugestimmt würde, müssten wir die Anpassung nach gelten- dem Recht machen, d. h., wir müssten noch einmal verhan- deln und uns Rechenschaft darüber geben, wie die Teue- rungssituation Ende des Jahres tatsächlich aussieht Dass man sich dann vielleicht auf einen anderen Satz als diese 2 Prozent einigen könnte, wäre nicht ausgeschlossen. Aber im Prinzip müssten wir das dann tun und die 2 Prozent, die aus- gehandelt worden sind, ausbezahlen. Nachher, wenn dieser Beschluss tatsächlich in Kraft treten würde, müssten wir alles zurückbuchstabieren, korrigieren und rückwärtsrechnen. Auch der Einkauf in die Pensionskasse ist so nicht möglich und nicht zumutbar.
Deshalb muss man sich entscheiden: Entweder bezahlt man - dann macht man keinen dringlichen Beschluss, sondern be- lässt es beim geltenden Recht -, oder man macht einen dringli- chen Bundesbeschluss, und die neue Regelung gilt ab sofort. Ich beantrage Ihnen, den Antrag Onken abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Onken
30 Stimmen 3 Stimmen
Präsident: Die Dringlichkeitsklausel (Zif. Il Abs. 2) ist von der Gesamtabstimmung noch auszunehmen; über sie wird später separat abgestimmt.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
31 Stimmen 4 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
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Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral
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1993
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Wintersession
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Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.089
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Numero dell'oggetto
Datum 01.12.1993 - 08:00
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Data
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851-856
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