2575
Interpellation Gonseth
Texte de l'interpellation du 30 septembre 1993
Dans les milieux économiques, les avis sont unanimes: sans nouvelles mesures de déréglementation, il n'y aura pas de re- prise. Étant donné que le chômage ne cesse de progresser, de nouvelles mesures de ce type s'imposent d'urgence! Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Quelles mesures de déréglementation applicables aux entreprises le Conseil fédéral a-t-il mises en oeuvre avec suc- cès depuis 1991?
Quelles mesures de déréglementation le Conseil fédéral prépare-t-il à l'heure actuelle?
Quelles dispositions légales le Conseil fédéral prévoit-il de supprimer (dans le but d'améliorer le contexte économique)?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Bührer Gerold, Dettling, Dreher, Früh, Giezendanner, Kern, Miesch, Moser, Neuenschwander, Stamm Luzi, Steine- mann (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit: Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993
Der Bundesrat ruft an dieser Stelle im wesentlichen seine Ant- wort vom 27. September 1993 auf die dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. Sep- tember 1993 in Erinnerung. Die verschiedenen Massnahmen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zielen auf die gesamte Wirtschaft, womit auch das Gewerbe zum Adres- satenkreis zählt. Eine isolierte Betrachtung erscheint daher wenig sinnvoll. Die Anstrengungen im Rahmen der marktwirt- schaftlichen Erneuerung sind auf mittlere und längere Sicht ausgerichtet. Die Massnahmen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechend unterschied- lichen Fristen zwischen Einbringen und Realisieren der Vor- schläge. Eine Diskussion über den Erfolg der ergriffenen Massnahmen ist aus diesen Gründen verfrüht.
Dies vorausgeschickt, kann sich der Bundesrat zu den drei Fragen des Interpellanten wie folgt äussern:
Seit der Initiative zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sind im Bereich des Arbeitsmarktes Massnahmen zum Tragen ge- kommen. Auf den 1. Mai 1993 wurde die Ausländerregelung 1992/93 (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Aus- länder) durch eine ausserordentliche Revision ergänzt (libera- lisierte Zulassung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten; weitgehende berufliche Freizügigkeit für Grenz- gänger innerhalb der Grenzzone nach fünf Jahren Erwerbstä- tigkeit in der Schweiz; erleichterte Wiedereinreise nach berufli- chem Auslandaufenthalt). Die Kündigung des ILO-Abkom- mens 89/1991 öffnet den Weg zu einer Revision des Arbeitsge- setzes (Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen, Mög- lichkeit des Zweischichtbetriebs durch Ausdehnung der bewil- ligungsfreien Arbeitszeit). Auf den 1. Juli 1993 wurde ferner die Verordnung über die Vorratshaltung im Bäckereigewerbe aufgehoben. Mit der Zulassung von Fahrzeugen mit neuer Breite für Kühltransporte wurde einem weiteren Begehren entsprochen.
Zurzeit befinden sich verschiedene Vorschläge des Bun- desrates in der Phase der Ausarbeitung bei ausserparlamen- tarischen Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen (Schaffung eines Binnenmarktgesetzes, Liberalisierung kan- tonaler Beschaffungspolitiken, Revision von Bundeserlassen, welche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen bein- halten, Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, Teilrevision der Lex Friedrich). An- dere liegen als Vorentwurf vor (Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder befinden sich im Ver- nehmlassungsverfahren: Revision des Bundesgesetzes ge- gen den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufsregelung), des Raumplanungsgesetzes (Einführung einer Pflicht zur Befri-
stung der Bewilligungsverfahren, minimale bundesrechtliche Koordinationsvorschriften, einheitliche Rechtsmittelinstanz im Falle mehrerer Bewilligungsentscheide) sowie der Verord- nung über die Warenaus- und -durchfuhr. Ein weiterer Vor- schlag ist an das Parlament überwiesen worden (Aenderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente, Ge- nehmigung einer Aenderung des Europäischen Patentüber- einkommens). Die Armeereform 95 wird ihrerseits eine Entla- stung der Wirtschaft durch eine geringere zeitliche Beanspru- chung durch Militärdienstleistungen ihrer Beschäftigten zur Folge haben.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
93.3421
Interpellation Gonseth Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte Réseaux de téléphones sans fil. Effets sur les malentendants
Wortlaut der Interpellation vom 27. September 1993 Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche unmittelbaren Schutzmassnahmen sieht der Bun- desrat vor, um die aktuelle Gefährdung von Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten und anderen medizinischen elektro- nischen Geräten durch die Natel-D-Telefone zu vermeiden? Welche Aufklärungsarbeit wird bei Berufsgruppen durchge- führt, welche mit dem Einsatz solcher Geräte betraut sind (Aerzte und Aerztinnen, Hörakustikerinnen und Hörakustiker usw.)? Wie werden Kosten für unnötige Kontroll- und Repara- turarbeiten bei Geräten, die ja nicht defekt sind, vermieden? 2. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Lösung der anstehenden Probleme zum medizinischen und finanziellen Schutz der Be- troffenen ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefone anzuordnen? 3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene vorgesehen, um das Problem langfristig zu lösen?
Wie ist heute die Kostenfolge geregelt? Wird die Telecom- Industrie nach dem Verursacherprinzip für alle entstehenden Kosten (Forschung für neue Hörgeräte, Aufklärung, Reparatu- ren, Kosten für eventuell neue Hörgeräte, Einbusse der Le- bensqualität für Hörbehinderte usw.) verantwortlich gemacht? Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Betroffe- nen? Was unternehmen AHV und IV, damit sie keine durch die Natel-D-Telefone verursachten Kosten zu tragen haben? Wird in der Schweiz Forschung zur gestellten Problematik durchge- führt, und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?
17 décembre 1993
N
2576
Interpellation Gonseth
Texte de l'interpellation du 27 septembre 1993
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quelles sont les mesures de protection immédiates que le Conseil fédéral prévoit d'arrêter pour éliminer les risques que comportent les appareils de téléphonie mobiles Natel D pour les porteurs de prothèses auditives et d'autres appareils élec- troniques médicaux? Quel travail d'information a-t-on entre- pris auprès des personnes qui doivent utiliser de tels appareils dans leur profession (médecins, audioprothésistes, etc.)? Comment évitera-t-on les frais occasionnés par des contrôles et des réparations inutiles effectués sur des appareils qui ne sont pas défectueux?
Le Conseil fédéral est-il prêt à interdire les téléphones mobi- les Natel D jusqu'à ce que les problèmes que pose la protec- tion des intéressés sur le plan médical et sur le plan financier soient réglés?
Quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il prévu de prendre au niveau national comme au niveau international pour trouver une solution durable à ce problème?
Qui doit supporter les frais selon la réglementation en vi- gueur? L'industrie des télécommunications est-elle tenue, conformément au principe de la responsabilité causale, de prendre en charge tous les frais occasionnés (développement de nouveaux appareils auditifs, information, réparations, le cas échéant achat de nouvelles prothèses, inconvénients su- bis par les malentendants, etc.)? Quelles mesures les intéres- sés peuvent-ils prendre sur le plan juridique? Quelles disposi- tions l'AVS et l'Al prévoient-elles pour éviter de supporter les coûts de dommages causés par les téléphones mobiles Natel D? Procède-t-on en Suisse à des recherches sur les problèmes évoqués? Qui subvient au financement de ces recherches?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bühlmann, Diener, Dünki, von Felten, Gardiol, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Herczog, Hollenstein, Jäggi Paul, Leuenberger Ernst, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Mi- steli, Rebeaud, Robert, Schmid Peter, Seiler Rolf, Spielmann, Thür, Weder Hansjürg, Zbinden, Zisyadis (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zusätzlich zum bestehenden Telefonnetz und zu Natel C be- findet sich europaweit ein neues drahtloses Telefonnetzwerk in der Einführung, das GSM-Netz (Global System for Mobile Communications), auch Natel-D-Netz genannt; diese arbeiten im problematischen 900-MHz-Bereich.
Hörgeräteträgerinnen und Hörgeräteträger werden in ihrem täglichen Leben durch dieses Netz ernsthaft beeinträchtigt Kommt nämlich ein GSM-Telefon in die Nähe von Hörgeräte- trägern, so vernehmen diese einen Störbrumm, der die Ver- wendung des Hörgerätes weitgehend verunmöglicht. GSM- Geräte produzieren ein elektromagnetisches Feld, welches die Empfindlichkeitswerte für Hörgeräte um ein Vielfaches übersteigt. Die entstehenden Interferenzen verschlechtern die Uebertragungsqualität von Hörgeräten oder verhindern sogar total deren normales Arbeiten. Die Intensität der Interferenzen kann die Schmerzgrenze erreichen. Ueber eingehende Stu- dien der NAL (National Acoustic Laboratories) berichtete die Zeitschrift «Hörakustik» 7/93. Eine dänische Studie konnte Störungen aus bis zu 30 Metern Entfernung feststellen. Ge- mäss europäischen Richtlinien über elektromagnetische Ver- träglichkeit müssen Hörgeräte bis zu einer Feldstärke von 3 V/m gegen elektromagnetische Einstreuungen immun sein, was sie auch sind. Ausserdem darf die ausgesendete Feld- stärke elektronischer Geräte diesen Wert ebenfalls nicht über- schreiten. Mobiltelefone sind allerdings von dieser Auflage ausgenommen, da sie «gewollte» Sender sind - und daher rührt die Misere. Bedauerlicherweise wurde die Einführung des GSM-Systems ohne jegliche Konsultation mit Hörbehin- derten, Fachleuten in der Rehabilitation von Schwerhörigkeit oder der Hörgeräte-Industrie (vertreten durch die EHIMA) zu- gelassen.
Deshalb werden heute grundsätzlich alle Hörgeräte durch die Interferenzen gestört. Gemäss EHIMA ist es fraglich, ob in Zu-
kunft eine befriedigende technische Lösung auf der Seite der Hörgeräte gefunden werden kann. Selbst wenn eine solche gefunden werden könnte, ist das Problem der Kostenfolgen nicht gelöst. Alle im Einsatz befindlichen Hörgeräte müssten ausgewechselt werden. Es wäre nicht zumutbar, dass die Ko- stenfolgen der Bevölkerungsgruppe, welche in ihrer Fähigkeit zu kommunizieren, bereits heute stark behindert ist, oder den Sozialwerken (IV, AHV), welche heute Beiträge an Hörgeräte ausrichten, aufgeladen würden.
In der Schweiz sind rund 200 000 Hörbehinderte auf ein Hör- gerät angewiesen; europaweit sind über 5 Millionen Hörge- räte im Einsatz. Die Hörprobleme werden in den nächsten Jah- ren für all diese Menschen enorm zunehmen. Fachleute mei- nen, dass die heutigen Hörgeräte zum grössten Teil un- brauchbar werden, falls nicht geeignete Massnahmen getrof- fen werden. Die ins GSM-Projekt involvierten Kreise rechnen mit dem Verkauf von über 10 Millionen GSM-Telefonen in Eu- ropa bis zum Jahr 1996. In der Schweiz gibt es derzeit bereits 3000 Natel-D-Benützerinnen und -Benützer, und ein flächen- deckendes Konzept für die Schweiz sieht angeblich eine Ka- pazität von 500 000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen bis 1997 vor.
Untersuchungen zeigen, dass auch Herzschrittmacher durch Mobiltelefone beeinflusst, unter Umständen gar auf die maxi- male Geschwindigkeit beschleunigt werden. Weiter hat in Skandinavien ein Mobiltelefon das Dialysegerät eines Patien- ten derart gestört, dass er dadurch in Lebensgefahr geriet. Mo- biltelefone sind deshalb in vielen skandinavischen Spitälern verboten worden.
Neben medizinischen werden aber auch zahlreiche andere elektronische Geräte durch die neuen Natel-D-Geräte gestört. Die seit Jahren bekannten Probleme werden durch die Tele- com-Industrie systematisch unter den Tisch gewischt, insbe- sondere wollen sie nicht für die enormen Kostenfolgen nach dem Verursacherprinzip aufkommen, sondern diese der Oef- fentlichkeit auflasten. Ein energisches politisches Eingreifen zum Schutz der Betroffenen drängt sich auf.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 10 novembre 1993
Allfällige Störungen mit Natel-D-Mobilgeräten treten nur auf, wenn das Gerät in einem aktiven Zustand, d. h. im Wahl- oder Gesprächszustand ist.
Umfangreiche, neutrale Untersuchungen vor allem in England und Dänemark zeigen folgende Resultate:
Viele elektronische Geräte sind nicht oder nur sehr schlecht gegen EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) geschützt.
Bei Herzschrittmachern sind bisher keine nennenswerten Störungen bekannt.
Viele Hörgeräte sind heute bereits weitgehend EMV- geschützt und -resistent, d. h., in einem Abstand von einem Meter vom Handmobilgerät sind bereits keine Einflüsse mehr erkennbar. Ein ausreichender Schutz von Hörgeräten ist tech- nisch absolut möglich.
MoU GSM: Memorandum of Understanding GSM; Gruppe mit Vertretern der Zulassungsstellen und Betreibern von GSM mit zurzeit 58 Mitgliedern aus 38 Ländern;
ETSI: European Telecommunications Standards Institute (für Normierung);
Cenelec: Comité européen de normalisation électrotechnique (für EMV-Normierung in Europa mit diversen technischen Kommissionen);
EC: Europäische Kommission mit EG-Richtlinien über EMV; EHIMA: European Hearing Instrument Manufactures Asso- ciation.
Damit sind die Verhandlungen mit den Interessengruppen auf internationaler Ebene lanciert worden. Weitere konkrete Mass- nahmen können erst vorgenommen werden, wenn die Ergeb- nisse aus diesen internationalen Verhandlungen vorliegen.
Interpellation Grossenbacher
2577
Auf nationaler Ebene finden ebenfalls Besprechungen zwi- schen der Telecom PTT und der Schwerhörigenvereinigung sowie der Akustika, der schweizerischen Vereinigung der Hör- mittelbranche, statt.
Als Sofortmassnahme hat die Telecom PTT in der Schweiz schon ab offizieller Inbetriebnahme des D-Netzes (März 1993) eine automatische Leistungsbegrenzung auf maximal 2 Watt eingeführt. Damit wird die Abstrahlung sehr stark reduziert. Mit dieser Massnahme hat die Schweiz als einziges Land im euro- päischen Umfeld sofort reagiert.
Das System Natel D ist ein internationaler Standard (GSM: Global System for Mobile Communications), der im Normie- rungsgremium ETSI (European Telecommunications Stan- dards Institute) spezifiziert wurde. Dieser Standard hält alle re- levanten Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene bezüglich elektromagnetischer Verträglichkeit ein.
Alle Betreiber des GSM-Systems sowie die nationalen Zulas- sungsstellen der betreffenden Länder haben in einem Memo- randum of Unterstanding (MoU) in Absprache mit den betref- fenden Gremien der EG und der Efta einen grenzenlosen, freien Zugang für Handel, Austausch und Betrieb von geprüf- ten GSM-Geräten vereinbart. In der Schweiz erfolgt die Zulas- sung der Geräte durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Zurzeit sind in diesem MoU 58 Mitglieder aus 38 Ländern (zuerst Europa, heute bereits weltweit) vertreten.
Ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefongeräte würde die Schweiz bezüglich einer europaweiten und später weltum- spannenden Mobilkommunikation isolieren. Zudem würde ein Verkaufsverbot wenig nützen, da die Geräte im Ausland gekauft und in der Schweiz betrieben werden können. Es liesse sich somit nur mit einem Abschalten des Natel-D-Netzes durchsetzen. Eine solche einschneidende Massnahme ist auf- grund der eben erwähnten internationalen Absprachen aber nicht möglich.
Das Bakom prüft die Möglichkeit eines nationalen Forums al- ler Beteiligten in Zusammenhang mit der EMV des GSM. Aus- serdem prüft das Bundesamt für Gesundheitswesen mit den zuständigen Stellen, ob in heiklen Bereichen von Spitälern ge- nerell auf den Gebrauch von Natel-D-Geräten verzichtet wer- den soll.
Ansprüche auf Kostenübernahme könnten nur gestützt auf die allgemeinen haftpflichtrechtlichen Bestimmungen gestellt werden. Darüber hätten allenfalls die zuständigen Justizbe- hörden zu entscheiden. Im Zusammenhang mit der Einfüh- rung des Natel-D-GSM liegt nach heutigen Kenntnissen aber kein haftungsbegründendes Verhalten vor.
Präsidentin: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
93.3425
Interpellation Grossenbacher Stellenabbau bei den Telefonistinnen der PTT Téléphonistes des PTT. Suppression d'emplois
Wortlaut der Interpellation vom 29. September 1993
Presseberichten ist zu entnehmen, dass die PTT-Führung beim Auskunftsdienst Nummer 111 einen Stellenabbau vor- sieht: Telefonistinnen sollen durch eine elektronische Stimme überflüssig werden. Wie viele der Stellen abgebaut werden sollen, wird nicht beziffert, von den insgesamt 18 000 Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der PTT Telecom werden jedoch nach Aussagen der PTT-Führung bis 1995 zehn Prozent ent- lassen oder nicht mehr ersetzt. Unsicherheit und Angst um den Arbeitsplatz prägen das Klima bei den gefährdeten Frauen von Nummer 111.
Beim Auskunftsdienst mit unregelmässigen Arbeitszeiten han- delt es sich um Frauen, die auf einen Verdienst und auf einen Arbeitsplatz dringend angewiesen sind. Zur Begründung wird seitens der PTT richtig angeführt, dass mit dem geltenden Fernmeldegesetz Quersubventionen nicht mehr möglich sind und die Dienste bis 1994 kostendeckend werden müssen. Der Auskunftsdienst Nummer 111 ist auch nach Tariferhöhungen nicht kostendeckend.
Nur gibt es im Hause PTT auf der anderen Seite weitere nicht kostendeckende Dienstleistungen. Paradebeispiel ist der Vi- deotex, der bis in die höchste Führungsebene umstritten ist und mit Millionenaufwand in der Werbung gestützt wird. Er wird mit Sicherheit nie kostendeckend werden. Es ist also eine Frage der Prioritäten.
Von der PTT-Führung sind in letzter Zeit Stichworte zu hören wie Orientierung am Markt, Rücksicht nehmen auf Kundenbe- dürfnisse, Kundennähe. Ich frage mich, ob es richtig ist, aus- gerechnet bei einer der populärsten Visitenkarten der PTT, dem Auskunftsdienst 111, die menschliche Stimme am ande- ren Ende des Drahtes durch eine Computerstimme zu er- setzen und damit das Arbeitslosenheer der Frauen zu ver- grössern.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage gestellt, wie- weit der Bundesrat die PTT durch die Ablieferungen an die Bundeskasse - die bereits fixierte Summe von 150 Millionen Franken soll noch durch weitere 40 Millionen Franken aufge- stockt werden - zu immer mehr Personalabbau zwingt, und dies nicht nur bei der Nummer 111, sondern im gesamten Be- reich der Telekommunikation, von deren Qualität unsere Wirt- schaft in hohem Masse abhängig ist. Damit schafft er nicht nur ungleiche Spiesse für die PTT im Konkurrenzkampf mit aus- ländischen Telekommunikationsunternehmen, er nimmt auch nicht genügend Verantwortung wahr in der Solidarität mit der Gesellschaft Schweiz, mit den Menschen ohne Arbeit, insbe- sondere mit den gefährdeten Frauen.
In der vergangenen Zeit hat sich ein (inzwischen verstorbener) Bundesrat aus dem Kanton Solothurn in einer Rezession mas- siv gegen einen Stellenabbau bei den PTT eingesetzt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele Arbeitsplätze bei Nummer 111 gehen tatsächlich verloren?
Ist es richtig, im Wachstumsbereich der Telekommunikation generell Personal abzubauen?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Abliefe- rungen der PTT an die Bundeskasse in der jetzigen Arbeits- marktlage Arbeitsplätze in einem Bereich gefährden, wo er Einfluss nehmen und sich damit entscheidend für Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen kann?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gonseth Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte Interpellation Gonseth Réseaux de téléphones sans fil. Effets sur les malentendants
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1993
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Anno
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V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3421
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1993 - 08:00
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Data
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