Interpellation Jenni Peter
2574
N
17 décembre 1993
Weiter wird die Einführung der strafrechtlichen Verantwortlich- keit des Unternehmens im Rahmen der laufenden Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbu- ches bearbeitet.
Handlungsbedarf besteht schliesslich auch im Bereich des Strafprozessrechts. So sind gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von V-Leuten (d. h. von verdeckt operierenden Polizei- beamten) zu schaffen.
Verbesserungen im Finanzaufsichtsrecht werden durch den bereits erwähnten Vorentwurf eines verwaltungsrechtlichen Geldwäschereigesetzes vorgeschlagen, welches über den Bankensektor hinaus für die gesamte Finanzbranche auf- sichtsrechtliche Bestimmungen und Verhaltensregeln enthält, denen vor allem präventive Wirkung zukommt. Gedacht ist hier namentlich an die Einführung einer Meldepflicht bei be- gründetem Verdacht auf Geldwäscherei.
Mit der im Rahmen des 2. Massnahmenpaketes vorgesehe- nen Einführung der Strafbarkeit der Zugehörigkeit zu einer kri- minellen Organisation und der teilweisen Beweislastumkehr bei der Einziehung von Geldern, die Gewinn einer kriminellen Organisation darstellen, werden die notwendigen und griffi- gen Instrumente für eine gesteigerte Effizienz in der Verfol- gung schwerer Kriminalität geschaffen. In diesem Zusammen- hang muss jetzt sorgfältig geprüft werden, ob mittelfristig an der traditionellen Kompetenzverteilung zwischen den Kanto- nen und den Bundesbehörden weiter festzuhalten ist oder ob sich bei der Strafverfolgung nicht, analog dem bewährten Mu- ster der Zentralstelle Rauschgift im Bundesamt für Polizeiwe- sen, neue Lösungen aufdrängen.
Mit Blick auf die klare Kompetenzzuweisung nach Artikel 64bis der Bundesverfassung, wonach Gerichtsorganisation, Straf- verfolgung und Rechtsprechung zur Hauptsache eine kanto- nale Angelegenheit sind, wie auch unter Verweis auf das Prin- zip der Gewaltentrennung muss die vom Interpellanten gefor- derte Instruktion und Neuorientierung der eidgenössischen und kantonalen Justizbehörden unterbleiben.
Bei beschleunigter Behandlung im Parlament sollte es mög- lich sein, dass die neuen Bestimmungen per 1. Juli 1994 in Kraft treten. In absehbarer Zukunft sollten sich daher nament- lich Koordinationsprobleme bei laufenden Asyl- und Strafver- fahren lösen lassen. Dies unabhängig davon, ob die Straffäl- ligkeit in Zusammenhang mit dem Drogenhandel oder einem anderen Delikt steht.
Financial Action Task Force on Money Laundering - eine sehr aktive Rolle spielt In die gleiche Richtung zielt die laufende Revision des Rechtshilfegesetzes. Besondere Erwähnung verdient schliesslich die Tatsache, dass die Schweiz am 11. Mai 1993 als dritter Staat nach Grossbritannien und den Nie- derlanden das Geldwäschereiübereinkommen des Europara- tes ratifiziert hat. Damit hat unser Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dieses Uebereinkommen, welches die Mitgliedstaaten zur Bestrafung der Geldwäscherei verpflichtet und wesentliche Fortschritte bei der rechtshilfeweisen Beschlagnahme und Einziehung von Deliktsgut bringt, am 1. September 1993 in Kraft treten konnte.
Erforderlich ist sodann auch eine Verstärkung der interkanto- nalen Rechtshilfe. Wesentliche Verbesserungen wird hier das vom Bundesrat genehmigte Konkordat vom 5. November 1992 über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammen- arbeit in Strafsachen bringen. Das Ziel einer Verstärkung der interkantonalen Rechtshilfe verfolgen zudem die laufenden Revisionsarbeiten im Rahmen des Dritten Buches des StGB. Mit der im Rahmen des sogenannten 2. Massnahmenpaketes gegen das organisierte Verbrechen geplanten Einführung bzw. mit dem Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen für die Ent- sendung von schweizerischen Polizeiverbindungsbeamten an Destinationen, die bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des illegalen Drogenhandels Brennpunkte bilden, und mit der noch 1993 als Sofortmassnahme geplan- ten Erhöhung des Personalbestandes der Zentralstelle Rauschgift (im Bundesamt für Polizeiwesen) gibt der Bundes- rat seinem deutlichen Willen Ausdruck, das organisierte Ver- brechen zu bekämpfen.
Insofern es gelingt, die Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu lösen, soll noch dieses Jahr mit dem Start des Pilotprojektes «Dosis» (Datenbank des Bundesamtes für Poli- zeiwesen mit Anschluss von vorerst acht Versuchskantonen zur effizienteren Bekämpfung des Drogenhandels) die Koordi- nationsaufgabe des Bundes durch die Zentralstelle Rausch- gift besser wahrgenommen werden.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit
Verschoben - Renvoyé
93.3439
Interpellation Jenni Peter Deregulierungsmassnahmen Mesures de déréglementation
Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1993 Von seiten des Gewerbes ist man sich einig, dass ohne weitere Deregulierungsmassnahmen kein wirtschaftlicher Auf- schwung erreicht werden kann. In Anbetracht der immer noch steigenden Arbeitslosigkeit sind weitere Deregulierungen dringend notwendig!
Ich bitte den Bundesrat, mir mitzuteilen:
Welche Deregulierungsmassnahmen wurden seit 1991 vom Bundesrat für das Gewerbe erfolgreich durchgeführt?
Welche Deregulierungsmassnahmen werden zurzeit vom Bundesrat getroffen?
Welchen Gesetzesabbau (im Sinne eines besseren Wirt- schaftsumfeldes) stellt der Bundesrat für die Zukunft in Aussicht?
Dezember 1993 N
2575
Interpellation Gonseth
Texte de l'interpellation du 30 septembre 1993
Dans les milieux économiques, les avis sont unanimes: sans nouvelles mesures de déréglementation, il n'y aura pas de re- prise. Étant donné que le chômage ne cesse de progresser, de nouvelles mesures de ce type s'imposent d'urgence! Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- vantes:
Quelles mesures de déréglementation applicables aux entreprises le Conseil fédéral a-t-il mises en oeuvre avec suc- cès depuis 1991?
Quelles mesures de déréglementation le Conseil fédéral prépare-t-il à l'heure actuelle?
Quelles dispositions légales le Conseil fédéral prévoit-il de supprimer (dans le but d'améliorer le contexte économique)?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Bührer Gerold, Dettling, Dreher, Früh, Giezendanner, Kern, Miesch, Moser, Neuenschwander, Stamm Luzi, Steine- mann (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit: Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 novembre 1993
Der Bundesrat ruft an dieser Stelle im wesentlichen seine Ant- wort vom 27. September 1993 auf die dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. Sep- tember 1993 in Erinnerung. Die verschiedenen Massnahmen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zielen auf die gesamte Wirtschaft, womit auch das Gewerbe zum Adres- satenkreis zählt. Eine isolierte Betrachtung erscheint daher wenig sinnvoll. Die Anstrengungen im Rahmen der marktwirt- schaftlichen Erneuerung sind auf mittlere und längere Sicht ausgerichtet. Die Massnahmen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechend unterschied- lichen Fristen zwischen Einbringen und Realisieren der Vor- schläge. Eine Diskussion über den Erfolg der ergriffenen Massnahmen ist aus diesen Gründen verfrüht.
Dies vorausgeschickt, kann sich der Bundesrat zu den drei Fragen des Interpellanten wie folgt äussern:
Seit der Initiative zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sind im Bereich des Arbeitsmarktes Massnahmen zum Tragen ge- kommen. Auf den 1. Mai 1993 wurde die Ausländerregelung 1992/93 (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Aus- länder) durch eine ausserordentliche Revision ergänzt (libera- lisierte Zulassung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten; weitgehende berufliche Freizügigkeit für Grenz- gänger innerhalb der Grenzzone nach fünf Jahren Erwerbstä- tigkeit in der Schweiz; erleichterte Wiedereinreise nach berufli- chem Auslandaufenthalt). Die Kündigung des ILO-Abkom- mens 89/1991 öffnet den Weg zu einer Revision des Arbeitsge- setzes (Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen, Mög- lichkeit des Zweischichtbetriebs durch Ausdehnung der bewil- ligungsfreien Arbeitszeit). Auf den 1. Juli 1993 wurde ferner die Verordnung über die Vorratshaltung im Bäckereigewerbe aufgehoben. Mit der Zulassung von Fahrzeugen mit neuer Breite für Kühltransporte wurde einem weiteren Begehren entsprochen.
Zurzeit befinden sich verschiedene Vorschläge des Bun- desrates in der Phase der Ausarbeitung bei ausserparlamen- tarischen Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen (Schaffung eines Binnenmarktgesetzes, Liberalisierung kan- tonaler Beschaffungspolitiken, Revision von Bundeserlassen, welche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen bein- halten, Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, Teilrevision der Lex Friedrich). An- dere liegen als Vorentwurf vor (Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder befinden sich im Ver- nehmlassungsverfahren: Revision des Bundesgesetzes ge- gen den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufsregelung), des Raumplanungsgesetzes (Einführung einer Pflicht zur Befri-
stung der Bewilligungsverfahren, minimale bundesrechtliche Koordinationsvorschriften, einheitliche Rechtsmittelinstanz im Falle mehrerer Bewilligungsentscheide) sowie der Verord- nung über die Warenaus- und -durchfuhr. Ein weiterer Vor- schlag ist an das Parlament überwiesen worden (Aenderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente, Ge- nehmigung einer Aenderung des Europäischen Patentüber- einkommens). Die Armeereform 95 wird ihrerseits eine Entla- stung der Wirtschaft durch eine geringere zeitliche Beanspru- chung durch Militärdienstleistungen ihrer Beschäftigten zur Folge haben.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
93.3421
Interpellation Gonseth Drahtlose Telefonnetze. Auswirkungen für Hörbehinderte Réseaux de téléphones sans fil. Effets sur les malentendants
Wortlaut der Interpellation vom 27. September 1993 Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche unmittelbaren Schutzmassnahmen sieht der Bun- desrat vor, um die aktuelle Gefährdung von Trägerinnen und Trägern von Hörgeräten und anderen medizinischen elektro- nischen Geräten durch die Natel-D-Telefone zu vermeiden? Welche Aufklärungsarbeit wird bei Berufsgruppen durchge- führt, welche mit dem Einsatz solcher Geräte betraut sind (Aerzte und Aerztinnen, Hörakustikerinnen und Hörakustiker usw.)? Wie werden Kosten für unnötige Kontroll- und Repara- turarbeiten bei Geräten, die ja nicht defekt sind, vermieden? 2. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Lösung der anstehenden Probleme zum medizinischen und finanziellen Schutz der Be- troffenen ein Verkaufsverbot für Natel-D-Telefone anzuordnen? 3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat auf nationaler und internationaler Ebene vorgesehen, um das Problem langfristig zu lösen?
Wie ist heute die Kostenfolge geregelt? Wird die Telecom- Industrie nach dem Verursacherprinzip für alle entstehenden Kosten (Forschung für neue Hörgeräte, Aufklärung, Reparatu- ren, Kosten für eventuell neue Hörgeräte, Einbusse der Le- bensqualität für Hörbehinderte usw.) verantwortlich gemacht? Welche juristischen Möglichkeiten bestehen für die Betroffe- nen? Was unternehmen AHV und IV, damit sie keine durch die Natel-D-Telefone verursachten Kosten zu tragen haben? Wird in der Schweiz Forschung zur gestellten Problematik durchge- führt, und wer kommt für die entsprechenden Kosten auf?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Jenni Peter Deregulierungsmassnahmen Interpellation Jenni Peter Mesures de déréglementation
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3439
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2574-2575
Page
Pagina
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20 023 567
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