Interpellation Reimann Maximilian
2565
Dieser Ansatz schliesst bilaterale Projekte nicht aus. Mit sorg- fältig vorbereiteten bilateralen Projekten, die international ab- gestimmt sind, kann die in der Schweiz vorhandene Expertise einen raschen und effizienten Beitrag zur Verbesserung der Si- cherheit gefährlicher Kernanlagen leisten. Dank diesen bilate- ralen Projekten kann auch eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den osteuropäischen In- stitutionen in die Wege geleitet werden. Diese Projekte müs- sen auch aus der Sicht der Schweiz prioritär sein.
Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Fi- nanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsor- gung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe sie für diese Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im Energiebereich (inklusive Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5 bis 10 Prozent ausmachen werden.
Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmko- mitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschie- denen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Pro- zent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensi- tät der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungs- krediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährli- chen Voranschlag jeweils genehmigt werden.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
93.3408
Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz
Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques
Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1993
Gemäss Presseinformation des EDA verspüren angeblich im- mer mehr schweizerische Botschafter die Nachteile, die der Schweiz aus ihrer Nichtmitgliedschaft in der EG und in der Uno erwachsen. Entsprechend sollen sie sich darüber anläss- lich der diesjährigen Botschafterkonferenz von Ende August in Bern beklagt haben.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Haben die Botschafter nicht auch über Vorteile berichtet, die der Schweiz aus besagten Nichtmitgliedschaften er- wachsen?
Falls nein, wäre der Bundesrat bereit, ein breiter als bloss di- plomatisch abgestütztes Expertengremium einzusetzen, das auch die positiven Aspekte unserer derzeitigen aussenpoliti- schen Konfiguration auflisten würde?
Hat der Bundesrat seinen auswärtigen Vertretungen Anwei- sungen im Sinne einer gemeinsamen Sprachregelung erteilt, wie vor Ort auf Kritiken an unserer Nichtmitgliedschaft in EWR, EG oder Uno zu reagieren ist?
Hält der Bundesrat mit Blick auf weitere aussenpolitische Urnengänge dieses «diplomatisch bejammerte Aussenseiter- dasein» abstimmungspsychologisch nicht für kontrapro- duktiv?
Texte de l'interpellation du 22 septembre 1993
Selon une information communiquée à la presse par le DFAE, le fait que la Suisse n'appartienne ni à la CE ni à l'ONU presen- terait des inconvénients aux yeux d'un nombre croissant d'ambassadeurs. Ces derniers s'en seraient d'ailleurs plaints à l'occasion de la Conférence des ambassadeurs à Berne fin août 1993.
En conséquence, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Les ambassadeurs n'ont-ils pas également fait remarquer certains avantages découlant de cette non-appartenance de la Suisse aux organisations mentionnées?
Si tel n'est pas le cas, le Conseil fédéral serait-il prêt à mettre en place une commission d'experts qui soit plus largement soutenue que d'une manière purement diplomatique, et qui dresserait également la liste des points positifs de notre politi- que étrangère actuelle?
Le Conseil fédéral n'a-t-il pas donné les mêmes instructions à tous ses représentants à l'étranger quant à la manière de ré- pondre aux critiques de notre non-appartenance à l'EEE, à la CE ou à l'ONU?
Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que le fait que les diplo- mates déplorent l'isolement de la Suisse aura une influence néfaste sur l'issue des scrutins à venir portant sur des objets de politique extérieure?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Als seinerzeitiger Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft der Schweiz halte ich ein einseitiges Beklagen von Konsequenzen aus missliebigen Entscheiden des Souveräns durch die schweizerische Diplomatie nicht für opportun. Dies um so mehr, als unsere derzeitige aussenpolitische Stellung nebst Nachteilen zweifellos auch Vorteile mit sich bringt. Zu denken wäre beispielsweise an:
den schweizerischen Aktienmarkt, der bekanntlich stark von ausländischen Investoren «gemacht» wird und nach dem «di- manche noir» des 6. Dezember 1992 weit euphorischer nach oben tendiert hat als die übrigen europäischen Aktienbörsen; - die Stärke des Schweizerfrankens im Vergleich zu praktisch allen anderen europäischen und aussereuropäischen Wäh- rungen mit positiven Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz;
die Entwicklung der Beschäftigungszahlen ausländischer Firmen in der Schweiz, wo mit Genugtuung zu registrieren ist, dass u. a. die amerikanischen Computer-Konzerne IBM oder Digital Equipment ihre schweizerischen Belegschaften 1993 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht haben;
das Exklusivmandat, das die von 160 Staaten beschickte Genfer Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer am 31. August 1993 der Schweiz im Zusammenhang mit der Bildung einer Expertengruppe im Bereich des humanitären Völkerrechts er- teilt hat;
die unangefochten starke Stellung von Genf als internatio- nale Konferenzstadt.
Solch positive Aspekte, die noch verschiedentlich ergänzbar sind, sollten von der «offiziellen Schweiz» doch nicht einfach negiert werden. Ebenso dürfen die Nachteile nicht übersehen werden, die anderen Ländern durch ihre Mitgliedschaften zum Beispiel in EG und EWR erwachsen. Auch diese Aspekte gehören in eine Saldobilanz über die Vor- und Nachteile unse- rer derzeitigen aussenpolitischen Sonderstellung mit einbe- zogen.
Der Bundesrat täte gut daran, das feinfühlige Schweizervolk nicht mit einseitig gefärbten Stellungnahmen zu berieseln.
64-N
17 décembre 1993
N
2566
Interpellation Zisyadis
Das gilt nachgerade auch für Verlautbarungen unserer Diplo- maten. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn der Bundesrat im Sinne dieses Vorstosses angemessen Gegensteuer geben würde.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 10 novembre 1993
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass ein einseitiges Bekla- gen der Folgen eines demokratischen Entscheids durch die schweizerischen Vertreter im Ausland unseren Interessen nicht zuträglich wäre. Die an der diesjährigen Botschafterkon- ferenz geäusserten Ansichten sind nicht als solche Klagen zu verstehen.
In bezug auf die Folgen der Ablehnung des EWR hat der Bun- desrat u. a. bereits in seiner Antwort auf das Postulat Eymann Christoph vom 18. Juni 1993 (93.3350) erklärt, dass die Lage umfassender und zuverlässiger erst nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens beurteilt werden kann. Dies dürfte auch auf die vom Interpellanten in der Begründung des Vorstosses auf- geführten Beispiele zutreffen, zumal die Motive unternehmeri- scher Entscheide im einzelnen schlecht eingesehen werden können und nicht auf eine einzige Ursache zurückgeführt wer- den sollten.
Genf hat sicher eine lange Tradition als Sitz internationaler Or- ganisationen und als Konferenzort. Die aus der finanziellen Lage der Uno entstehenden Zwänge und die aufgrund der weltpolitischen Veränderungen schärfere Konkurrenz haben zur Folge, dass die Stellung Genfs nur um den Preis ständiger diplomatischer und materieller Anstrengungen aufrechterhal- ten werden kann. Die Uebertragung internationaler Mandate auf die Schweiz - wie das Ende August 1993 von der Interna- tionalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer in Genf unse- rem Land erteilte Exklusivmandat zur Bildung einer Gruppe von Regierungsexperten mit dem Auftrag, nach praktischen Mitteln für den Respekt des Rechts und seiner Anwendung zu suchen - zeugt vom grossen Vertrauen, das die Schweiz in der Staatengemeinschaft nach wie vor geniesst. Dies wird im In- land nicht immer erkannt. Dieses Vertrauen ist zu einem we- sentlichen Teil auf unser politisches und materielles Engage- ment sowie die fachliche Kompetenz unserer Vertreter in inter- nationalen Gremien zurückzuführen. Unsere Aussenpolitik muss in der Lage sein, dieses Vertrauenskapital stets neu zu festigen und zu mehren.
Die Beurteilung aller positiven und negativen Aspekte der aus- senpolitischen Gesamtlage ist die Voraussetzung jedes wich- tigen Entscheids in der Aussenpolitik. Sie wird vom Bundesrat vorgenommen, der sich dabei auf sämtliche verfügbaren Er- kenntnisse - auch solche von Experten ausserhalb der Ver- waltung - abstützt. Diese Beurteilung ist auch Gegenstand des aussenpolitischen Berichts, der demnächst an die Räte überwiesen wird. Deshalb und aufgrund des unter Ziffer 1 dar- gestellten Sachverhaltes erübrigt sich die Einsetzung eines Expertengremiums im Sinne der Frage des Interpellanten.
unseren europäischen Partnern auf das Verständnis für demo- kratisch gefällte Entscheide zählen.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates befriedigt und verzichtet auf Diskussion.
93.3454
Interpellation Zisyadis Beziehungen Schweiz-Türkei Relations Suisse-Turquie
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1993
Ein Staat, ja sogar ein Mitglied des Europarates, verstösst ge- gen unsere Ueberzeugungen und verletzt die demokratischen Werte, die uns so am Herzen liegen: die Türkei.
Der Völkermord, der erste in diesem Jahrhundert, an 1,6 Mil- lionen Armeniern und Griechen darf nicht aus unseren Ge- dächtnissen verschwinden. Das Militär verstösst noch immer gegen die demokratischen Regeln - man denke nur an die Er- oberung Zyperns im Jahre 1974 und an die Teilung der Insel - und zerstört systematisch kulturelles, archäologisches oder religiöses Erbe.
Die Türkei im Jahre 1993 steht auch für politische und kultu- relle Unterdrückung eines Teils ihrer Bevölkerung, der Kur- den, die ins Exil, namentlich auch in unser Land, gehen müs- sen. Zudem kommt es nicht selten vor, dass türkische Drogen- kreise unser Land für den Drogenhandel und für den Transfer von Drogengeldern benutzen.
Nach der Schiesserei vom 24. Juni 1993, die mit der Erschies- sung eines Kurden von der türkischen Botschaft aus endete, konnte der Bundesrat feststellen, welche Methoden die Türkei anwendet.
Es ist nun an der Zeit, sich die Frage zu stellen, ob die Schweiz ihre Unterstützungs- und Investitionspolitik nicht überdenken sollte. Die Augen unter dem Vorwand «unserer guten wirt- schaftlichen Beziehungen» zu verschliessen wäre für unsere Institutionen eine gefährliche Politik und käme einer Kompli- zenschaft gleich.
Kann der Bundesrat folgende Fragen beantworten:
Wie hoch sind die Gelder und Finanzsicherheiten, die der Türkei aus der Bundeskasse gewährt werden?
Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten aus Fonds, die die Schweizerische Nationalbank führt und überwacht?
Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Banken oder anderen halbstaatlichen Unternehmungen?
Wie hoch sind die Gelder und Sicherheiten von Handels- banken oder von Privaten?
Hat die Türkei in der Schweiz Obligationenanleihen auf- gelegt?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz
Interpellation Reimann Maximilian Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1993
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Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3408
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2565-2566
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Pagina
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20 023 560
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