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Interpellation Fischer-Seengen
mieten würde. Die Besteuerung des Eigenmietwertes bildet das Gegenstück zur steuerlichen Nichtabziehbarkeit der Woh- nungsmiete (Art. 23 BdBSt und Art. 34 Bst. a DBG). Auf diese Gleichbehandlung der Mieter und der Eigentümer legt be- kanntlich auch das Bundesgericht grossen Wert. So hat es in einem Entscheid vom 9. November 1990 betreffend die berni- sche Staatssteuer festgehalten, dass der Mieter eines Einfami- lienhauses seinen - grundsätzlich nicht abzugsfähigen - Miet- zins steuerlich insoweit in Abzug bringen könne, als eine krasse Differenz zum steuerlich massgeblichen Eigenmietwert besteht, der dem Eigentümer eines gleichen Einfamilienhau ses aufgerechnet wird (veröffentlicht in «Steuer Revue», Nr. 5/ 1991, S. 277).
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat als Auf- sichtsbehörde für eine einheitliche Veranlagung der direkten Bundessteuer durch die Kantone zu sorgen. Zu diesem Zweck führt sie periodische Erhebungen über die Bemessung der Mietwerte in den Kantonen durch. Dabei werden die bei der Vermietung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnun gen erzielten Mietzinse erfasst; sie entsprechen 100 Prozent des Marktwertes. Sodann werden diese Mietzinse den Miet- werten gegenübergestellt, die bei Selbstnutzung der gleichen Objekte in der kommenden Steuerperiode der Veranlagung zugrunde gelegt worden wären. Wenn sich aufgrund dieser Erhebung herausstellt, dass in einem bestimmten Kanton die Eigenmietwerte erheblich unter dem Marktwert liegen, muss die ESTV eingreifen. Nach der Praxis ist dies der Fall, wenn die Marke von 70 Prozent unterschritten wird.
Die Modalitäten über Umfang, regionale Verteilung, Alter und Zahl der Objekte usw. werden jeweils vor der Erhebung unter Mitwirkung der kantonalen Verwaltungen festgelegt, so dass Beanstandungen über deren repräsentativen Gehalt in der Folge praktisch ausgeschlossen werden können. In einzelnen Fällen führt die kantonale Verwaltung die Erhebung sogar selbst durch. In jedem Fall hat die kantonale Verwaltung Gele- genheit, zu den Ergebnissen der von der ESTV durchgeführ ten Erhebungen Stellung zu nehmen. Wo Kantone eigene Er- hebungen durchgeführt hatten, bestätigte sich immer wieder die praktische Uebereinstimmung der Ergebnisse.
Seit der Veranlagungsperiode 1985/86 wurden 20 Kantone aufgefordert, die Mietwerte für die direkte Bundessteuer den Marktwerten anzupassen. Einige Kantone wollten jeweils oh- nehin für die Staatssteuer Neuschätzungen durchführen, wäh- rend andere für die Staatssteuer das Marktwertprinzip verlies- sen, sei es wegen abweichender kantonaler Gesetzgebung oder anderen von den zuständigen Behörden zu vertretenden Gründen. Der Umfang der jeweils für die direkte Bundessteuer verlangten Anpassungen kann nicht in einer Durchschnitts- zahl beziffert werden, weil praktisch jeder Kanton ein anderes Vorgehen bei der Eigenmietwertfestsetzung kennt. Diese kan- tonalen Eigenheiten mussten jeweils berücksichtigt werden. Ziel der verlangten Anpassungen war aber überall, die er- wähnte Marke von 70 Prozent nicht zu unterschreiten.
Zurzeit kennen 13 Kantone einen unterschiedlichen Eigen- mietwertansatz für die Bundessteuer einerseits und die Kan- tonssteuer anderseits. Es handelt sich um die Kantone Aar- gau, Bern, Basel-Landschaft, Genf, Graubünden, Jura, Nid- walden, Schwyz, Solothurn, Tessin, Waadt, Zug und Zürich. Die Einzelheiten gehen aus einem von der ESTV am 26. April 1993 veröffentlichten Rundschreiben hervor.
Der Eigenmietwert orientiert sich am jeweiligen Markt. Dazu gehören folgerichtig auch die Beschränkungen, die sich bei der Erhöhung der Mietzinsen nach Artikel 269ff. OR ergeben. Sind also solche mietrechtlichen Beschränkungen zu beach- ten, wirkt sich das auch auf den steuerlich massgeblichen Ei- genmietwert aus.
Die geltende Eigenmietwertbesteuerung ist kaum Ursache für die relativ tiefe Eigentumsquote in unserem Land. Denn ge- rade bei Neuerwerb von Eigentum wirkt sich die bei unserem System ebenfalls vorhandene Möglichkeit des Abzuges der Hypothekarzinsen sehr zugunsten des neuen Eigentümers aus. Bei starker Fremdfinanzierung und entsprechend hoher Zinsbelastung kann denn auch der Eigenmietwert weitgehend «neutralisiert» oder gar «negativ» werden. Wenn also die Ei- gentumsquote im Landesdurchschnitt nur bei rund 30 Pro-
zent liegt, so sind die Gründe wohl eher bei den hohen Investi- tionskosten zu suchen, die wiederum ihre eigenen Ursachen (vorab Bodenknappheit und ein allgemein hohes Preis- und Lohnniveau in der Schweiz) haben.
Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass der Erwerb von Wohneigentum steuerlich konkret gefördert wird. Nach der bundesrätlichen Verordnung über die steuerliche Abzugsbe- rechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BWV 3), die für die Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gilt, kann seit dem 1. Januar 1990 die auf die- sem Weg geäufnete Altersleistung vorzeitig bezogen werden, wenn ein Wohneigentum erworben oder eine darauf beste- hende Hypothek amortisiert werden soll. Die Abzugsmöglich- keiten im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge sind be- kanntlich grosszügig ausgestaltet. Ferner wird es das soeben verabschiedete Bundesgesetz über die Wohneigentumsför- derung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge ermöglichen, auch die Vorsorgegelder der zweiten Säule für den Erwerb oder die Amortisation von Wohneigentum zu verwenden.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
93.3226
Interpellation Fischer-Seengen Einsatz der Osteuropahilfe im Energiebereich Aide aux pays de l'Est dans le domaine de l'énergie
Wortlaut der Interpellation vom 29. April 1993 Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Was hat der Bundesrat bisher im Sinne des Postulates vor- gekehrt, um zur Verbesserung der Sicherheit der osteuropäi- schen Kernkraftwerke beizutragen? Welche konkreten Pro- jekte werden unterstützt?
Welcher Anteil des Osteuropahilfe-Kredites wurde bisher zu diesem Zweck eingesetzt (Verpflichtungskredite, Zahlungs- kredite in Prozenten und Franken)?
Wie werden die Mittel des Osteuropahilfe-Kredites auf die Finanzhilfe und die technische Zusammenarbeit aufgeteilt? Nach welchen Kriterien erfolgt diese Aufteilung, welches sind die Entscheidungsmechanismen?
Wie gedenkt der Bundesrat, künftig die von ihm ausdrück- lich befürworteten Ziele meines Postulates (Botschaft 92.065, S. 15) zu verwirklichen?
N
17 décembre 1993
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Interpellation Fischer-Seengen
Texte de l'interpellation du 29 avril 1993
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
Qu'a-t-il entrepris jusqu'ici pour contribuer à améliorer la sé- curité des centrales nucléaires en Europe de l'Est, comme le demandait mon postulat? Quels projets concrets soutient-il?
Quelle est la part du crédit d'aide à l'Europe de l'Est affectée jusqu'ici à ce but (crédits d'engagement, crédits de paiement: pourcentage et montant en francs)?
Comment se répartit, entre l'aide financière et la coopéra- tion technique, le crédit d'aide à l'Europe de l'Est? Quels critè- res président à cette répartition et quels sont les mécanismes décisionnels?
Comment le Conseil fédéral envisage-t-il à l'avenir de réali- ser les objectifs que j'ai mentionnés dans mon postulat et qu'il a expressément approuvés (message 92.065, p. 15)?
Quels moyens mettra-t-il en oeuvre pour améliorer l'appro- visionnement en énergie des Etats d'Europe de l'Est et la sé- curité des installations nucléaires, y compris l'élimination des déchets?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In einem Postulat vom 3. März 1992 habe ich den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob und wie die Schweiz im Rahmen der bereits beschlossenen und allenfalls noch zu beschlies- senden Osteuropahilfe zur Sanierung der Kernkraftwerke im ehemaligen Ostblock beitragen kann. Vor allem sei der Ein- satz schweizerischer Nuklearfachleute zur Mitwirkung bei der Lösung dieser Aufgabe zu prüfen. Am 6. Mai 1992 nahm der Bundesrat dieses Postulat entgegen.
In der Zwischenzeit ist der Osteuropahilfe-Kredit um weitere 600 Millionen Franken auf insgesamt 1,65 Milliarden Franken aufgestockt worden. Dem Vernehmen nach werden diese für die Verwendung innerhalb der nächsten drei Jahre vorgese- henen Mittel nur sehr restriktiv und schwergewichtig für die Fi- nanzhilfe eingesetzt. Für die technische Zusammenarbeit, für die Hilfe zur Selbsthilfe sollen nur mehr relativ kleine Beträge zur Verfügung stehen, wobei der Sektor Energie mit der Kern- energie besonders stiefmütterlich behandelt werden soll, ob- wohl der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Juli 1992 zum GUS-Kredit folgendes ausgeführt hat (was von den eidgenös sischen Räten auch akzeptiert wurde): «Im Aktionsplan der Washingtoner Konferenz wird der Verbesserung der Sicher- heit der Kernkraftwerke in der GUS hohe Priorität eingeräumt Es liegt auch im Interesse der Schweiz, dieses ökologische Ri- sikopotential zu verringern. Wir wollen deshalb bei der fachli- chen Unterstützung im Bereich der Sicherheitsanalyse, der Verbesserung der Sicherheit der Reaktoren sowie der Abfall- bewirtschaftung einen Beitrag leisten.» Falls meine Informatio- nen zutreffen, würde jedoch die Schweiz nur sehr wenig oder fast nichts zur Verringerung eines weiteren Kernkraftwerkun- falls in Osteuropa und ebenso wenig zur Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Länder beitragen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 15 septembre 1993
nanziert werden, zielen einzig darauf, das Risiko der gefähr- lichsten Anlagen bis zu deren Stillegung zu vermindern.
Der Nuklearfonds hat seine Tätigkeit bereits aufgenommen und ein Projekt im Umfang von 25 Millionen Ecu zur Verbesse- rung der Sicherheit des bulgarischen Kernkraftwerkes in Kozloduy gutgeheissen.
Ausser dem Beitrag an den Nuklearfonds hat die Schweiz mit Oesterreich eine Machbarkeitsstudie zur Umrüstung des Kernkraftwerkes in Bohunice (Slowakei) in ein gasbefeuertes Elektrizitätswerk respektive zu dessen Ersatz durch mehrere Blockheizwerke finanziert. Diese Studie ist mit der österreichi- schen und slowakischen Regierung gemeinsam geplant und durchgeführt worden. Im weiteren wurde auf Begehren des li- tauischen Energieministers eine Expertise über ein Zwischen- lager für abgebrannte Elemente des Kernkraftwerkes Ignalina in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Projektes finanzierte die Schweiz die Lieferung von Manipulatoren, die für die Zerle- gung von Brennelementen nach der Entnahme aus dem Re- aktorkern benötigt werden. Die schweizerische Unterstützung für das Kernkraftwerk Ignalina ist in der Nukleargruppe der G-24 koordiniert worden. Ferner leistete die Schweiz einen fi- nanziellen Beitrag an eine Studie der IAEA zur Verbesserung der Sicherheit von RBMK-Reaktoren. Zum besseren Verständ- nis des Störverhaltens russischer RBMK-Reaktoren sollen auch eine vom PSI ausgeführte «Transientenanalyse» sowie eine «Druckrohrschadensanalyse» beitragen. Diese Studien sollten es der russischen Regierung ermöglichen, zukünftige Entscheide über Weiterbetrieb, Abschaltung oder Nachrü- stungsmassnahmen der RBMK-Reaktoren auf einer wissen- schaftlich fundierten Grundlage zu treffen. Diese Analysen sind im Rahmen der IAEA, die auf dem Gebiet der Sicherheits- analysen von RBMK-Reaktoren tätig ist, koordiniert worden.
Zur Leistung unseres Beitrages an den Nuklearfonds der Berd wurden bisher 20 Millionen Franken über drei Jahre verpflich- tet. Davon werden 10 Millionen Franken zu Lasten des Bud- gets 1993 (das insgesamt für Finanzhilfe 77 Millionen Franken vorsieht) ausbezahlt werden. Für Bohunice werden 1,5 Millio- nen Franken reserviert Im Laufe des Jahres können weitere Projekte hinzukommen (siehe Frage 5).
Das in der Verordnung vom 6. Mai 1992 über die Weiterfüh- rung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleu- ropäischen Staaten vorgesehene interdepartementale Pro- grammkomitee, das sich mit der schwergewichtigen Verwen- dung des zweiten Rahmenkredites befasst, hat Richtgrössen für die Aufteilung der für die technische Zusammenarbeit zur Verfügung stehenden Mittel auf die verschiedenen in der Bot- schaft genannten Kooperationsbereiche festgelegt. Für den Bereich Umwelt und Energie hat das Programmkomitee 11 Prozent der Mittel vorgesehen. Diese Richtgrösse gründet auf Erfahrungswerten, die bei der Umsetzung des ersten Rahmenkredites gesammelt wurden und die auch die Priori- täten der Empfängerstaaten widerspiegeln. Im vergangenen Jahr standen somit für die technische Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Energie rund 3 Millionen Franken zur Verfügung. Davon wurden knapp 20 Prozent für Projekte im Bereich Sicherheit von Kernkraftwerken verpflichtet und aus- bezahlt.
Die Rahmenkredite für die Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten wurden im Verhältnis 1 zu 3 auf die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe aufgeteilt. Der Bundesrat hat die Gründe für diese Aufteilung in seiner Stellungnahme zum Postulat der christlichdemokratischen Fraktion vom 8. Oktober 1992 ausführlich dargelegt.
Die schweizerische Hilfe zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke wird sowohl über multilaterale wie auch bi- laterale Kanäle laufen.
Die Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Kernkraftwerke ist ein komplexes Unterfangen und erfordert beträchtliche Mit- tel. Ein international abgestimmter Ansatz ist deshalb unum- gänglich. Der Bundesrat hat sich deshalb für einen substanti- ellen Beitrag an den Nuklearfonds der Berd entschieden.
Interpellation Reimann Maximilian
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Dieser Ansatz schliesst bilaterale Projekte nicht aus. Mit sorg- fältig vorbereiteten bilateralen Projekten, die international ab- gestimmt sind, kann die in der Schweiz vorhandene Expertise einen raschen und effizienten Beitrag zur Verbesserung der Si- cherheit gefährlicher Kernanlagen leisten. Dank diesen bilate- ralen Projekten kann auch eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den osteuropäischen In- stitutionen in die Wege geleitet werden. Diese Projekte müs- sen auch aus der Sicht der Schweiz prioritär sein.
Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Fi- nanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsor- gung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe sie für diese Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im Energiebereich (inklusive Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5 bis 10 Prozent ausmachen werden.
Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmko- mitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschie- denen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Pro- zent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensi- tät der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungs- krediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährli- chen Voranschlag jeweils genehmigt werden.
Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
93.3408
Interpellation Reimann Maximilian Diplomatisch beklagtes Aussenseiterdasein der Schweiz
Isolement de la Suisse. Critiques émanant des milieux diplomatiques
Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1993
Gemäss Presseinformation des EDA verspüren angeblich im- mer mehr schweizerische Botschafter die Nachteile, die der Schweiz aus ihrer Nichtmitgliedschaft in der EG und in der Uno erwachsen. Entsprechend sollen sie sich darüber anläss- lich der diesjährigen Botschafterkonferenz von Ende August in Bern beklagt haben.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Haben die Botschafter nicht auch über Vorteile berichtet, die der Schweiz aus besagten Nichtmitgliedschaften er- wachsen?
Falls nein, wäre der Bundesrat bereit, ein breiter als bloss di- plomatisch abgestütztes Expertengremium einzusetzen, das auch die positiven Aspekte unserer derzeitigen aussenpoliti- schen Konfiguration auflisten würde?
Hat der Bundesrat seinen auswärtigen Vertretungen Anwei- sungen im Sinne einer gemeinsamen Sprachregelung erteilt, wie vor Ort auf Kritiken an unserer Nichtmitgliedschaft in EWR, EG oder Uno zu reagieren ist?
Hält der Bundesrat mit Blick auf weitere aussenpolitische Urnengänge dieses «diplomatisch bejammerte Aussenseiter- dasein» abstimmungspsychologisch nicht für kontrapro- duktiv?
Texte de l'interpellation du 22 septembre 1993
Selon une information communiquée à la presse par le DFAE, le fait que la Suisse n'appartienne ni à la CE ni à l'ONU presen- terait des inconvénients aux yeux d'un nombre croissant d'ambassadeurs. Ces derniers s'en seraient d'ailleurs plaints à l'occasion de la Conférence des ambassadeurs à Berne fin août 1993.
En conséquence, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Les ambassadeurs n'ont-ils pas également fait remarquer certains avantages découlant de cette non-appartenance de la Suisse aux organisations mentionnées?
Si tel n'est pas le cas, le Conseil fédéral serait-il prêt à mettre en place une commission d'experts qui soit plus largement soutenue que d'une manière purement diplomatique, et qui dresserait également la liste des points positifs de notre politi- que étrangère actuelle?
Le Conseil fédéral n'a-t-il pas donné les mêmes instructions à tous ses représentants à l'étranger quant à la manière de ré- pondre aux critiques de notre non-appartenance à l'EEE, à la CE ou à l'ONU?
Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas que le fait que les diplo- mates déplorent l'isolement de la Suisse aura une influence néfaste sur l'issue des scrutins à venir portant sur des objets de politique extérieure?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Als seinerzeitiger Befürworter einer EWR-Mitgliedschaft der Schweiz halte ich ein einseitiges Beklagen von Konsequenzen aus missliebigen Entscheiden des Souveräns durch die schweizerische Diplomatie nicht für opportun. Dies um so mehr, als unsere derzeitige aussenpolitische Stellung nebst Nachteilen zweifellos auch Vorteile mit sich bringt. Zu denken wäre beispielsweise an:
den schweizerischen Aktienmarkt, der bekanntlich stark von ausländischen Investoren «gemacht» wird und nach dem «di- manche noir» des 6. Dezember 1992 weit euphorischer nach oben tendiert hat als die übrigen europäischen Aktienbörsen; - die Stärke des Schweizerfrankens im Vergleich zu praktisch allen anderen europäischen und aussereuropäischen Wäh- rungen mit positiven Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz;
die Entwicklung der Beschäftigungszahlen ausländischer Firmen in der Schweiz, wo mit Genugtuung zu registrieren ist, dass u. a. die amerikanischen Computer-Konzerne IBM oder Digital Equipment ihre schweizerischen Belegschaften 1993 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht haben;
das Exklusivmandat, das die von 160 Staaten beschickte Genfer Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer am 31. August 1993 der Schweiz im Zusammenhang mit der Bildung einer Expertengruppe im Bereich des humanitären Völkerrechts er- teilt hat;
die unangefochten starke Stellung von Genf als internatio- nale Konferenzstadt.
Solch positive Aspekte, die noch verschiedentlich ergänzbar sind, sollten von der «offiziellen Schweiz» doch nicht einfach negiert werden. Ebenso dürfen die Nachteile nicht übersehen werden, die anderen Ländern durch ihre Mitgliedschaften zum Beispiel in EG und EWR erwachsen. Auch diese Aspekte gehören in eine Saldobilanz über die Vor- und Nachteile unse- rer derzeitigen aussenpolitischen Sonderstellung mit einbe- zogen.
Der Bundesrat täte gut daran, das feinfühlige Schweizervolk nicht mit einseitig gefärbten Stellungnahmen zu berieseln.
64-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fischer-Seengen Einsatz der Osteuropahilfe im Energiebereich Interpellation Fischer-Seengen Aide aux pays de l'Est dans le domaine de l'énergie
In
Dans
In
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3226
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1993 - 08:00
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Data
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20 023 559
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