Motion Gross Andreas
2518
N
17 décembre 1993
Grossenbacher, Haering Binder, Haller, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Jöri, Ledergerber, Leemann, Marti Werner, Matthey, Meyer Theo, Misteli, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Stei- ger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Vollmer, Zbinden, Züger (42)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Obligationenrecht ist ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen zu verankern. Die EO soll die unterschiedlichen Belastungen, die den Arbeitgebern dadurch entstehen, aus- gleichen. Eine freiwillige Taggeldversicherung, wie sie im revi- dierten KVG vorgesehen ist, genügt nicht, um den Verfas- sungsauftrag von 1945 über die Schaffung einer Mutter- schaftsversicherung zu erfüllen, denn sie stellt den Ersatz des Erwerbsausfalls nicht für alle Schwangeren und Mütter sicher. Auch aus finanziellen Gründen ist es sinnvoll, diesen Ersatz über die EO zu regeln, die als einziges Sozialwerk keine Finanzprobleme kennt. Deshalb soll durch eine Revision der EO die ungenügende Versicherung im neuen KVG abgelöst werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 septembre 1993
Der Bundesrat will noch in dieser Legislaturperiode den eidge- nössischen Räten die Botschaft und den Entwurf für eine Mut- terschaftsversicherung unterbreiten (Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1991-1995, S. 108). Die Mutter- schaftsversicherung soll - in einem ersten Schritt - folgende Elemente umfassen: einen bezahlten Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Bedarfsleistungen für nichterwerbstä- tige und selbständigerwerbende Frauen.
Eine Regelung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO) ist dagegen nicht vorgesehen. Am 6. Dezember 1987 haben Volk und Stände die Aufnahme von Entschädigungen bei Mutter- schaft in das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz abgelehnt
Die verwaltungsinternen Vorbereitungen für eine Mutter- schaftsversicherung sind, losgelöst von jenen für die 6. EO- Revision, bereits im Gange. Der Vorentwurf für ein Bundesge- setz über die Mutterschaftsversicherung soll Anfang 1994 in die Vernehmlassung geschickt werden. Voraussichtlich bis Ende 1994 werden Botschaft und Gesetzentwurf vorliegen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Binder, Blocher, Bortoluzzi, Fehr, Fischer-Hägglingen, Hari, Hess Otto, Neuen- schwander, Reimann Maximilian, Rychen, Schmied Walter, Schwab, Steinemann, Vetterli, Wyss William, Zölch (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die sehr bescheidenen Leistungen der EO haben, wie die Me- dien diesen Sommer mehrfach berichtet haben, zu zahlrei- chen Notfällen geführt. Der Armeefürsorge ist es zwar gelun- gen, einer bedeutenden Zahl von Rekruten rasche Hilfe zu lei- sten und bei diesen damit eine Verschuldung wegen Militär- dienstleistungen abzuwenden. Nachhaltige Leistungen bei der EO sind aber unumgänglich. Weiter geht es nicht an, dass Dienstleistende gegenüber Zivilpersonen derartig grobe Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Revision der EO ist deshalb unverzüglich an die Hand zu nehmen und wenn mög- lich gleichzeitig mit der Armeereform in Kraft zu setzen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 novembre 1993
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 25. März 1992 über die Legislaturplanung 1991-1995 eine Botschaft über eine 6. EO-Revision angekündigt. Im Rahmen dieser Revision soll eine bessere Abgeltung der Erziehungsaufgaben durch die EO geprüft werden. Bedingt durch die schlechte Wirtschafts- lage sind in den letzten Monaten neue Probleme zutage getre- ten, so insbesondere die Stellung von arbeitslosen Absolven- ten von mehrmonatigen Militärdiensten, deren Lage verbes- sert werden sollte. Zurzeit wird von EDI und EMD geprüft, wie diese beiden Punkte, welche im Zentrum der Gesetzesrevi- sion stehen dürften, verwirklicht werden könnten.
Anderseits prüft aber der Bundesrat zurzeit auch die Möglich- keit einer Verlagerung von 0,2 Lohnprozenten von der EO in die IV, um Defizite, welche sich sonst für die IV ergäben, zu ver- meiden. Die 6. EO-Revision wird auch diesen Rahmenbedin- gungen Rechnung tragen müssen.
Der Bundesrat hat die Absicht, in der ersten Hälfte 1994 ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Entwurf für die 6. EO-Revision durchzuführen. Es ist sein Ziel, gegen Ende 1994 eine Botschaft zu verabschieden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.3411
Motion Seiler Hanspeter Revision der EO Révision du régime des APG
Wortlaut der Motion vom 22. September 1993
Der Bundesrat wird gebeten, ohne Verzug eine Revision der Erwerbsersatzordnung an die Hand zu nehmen, damit diese gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden kann.
Texte de la motion du 22 septembre 1993
Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre sans tarder une révision du régime des allocations pour perte de gain afin que les modifications apportées puissent entrer en vigueur le 1er janvier 1995 en même temps que la réforme de l'armée.
93.3132
Motion Gross Andreas Revision des Verfahrens beim Kantonswechsel von Gemeinden Révision de la procédure permettant aux communes de changer de canton
Wortlaut der Motion vom 17. März 1993 Der Bundesrat wird ersucht, eine Vorlage zu Revision der Bun- desverfassung vorzulegen, so dass in Zukunft Gemeinden, welche ihre Kantonszugehörigkeit ändern wollen, nur noch der Zustimmung der beiden betroffenen Kantone und nicht mehr des Einverständnisses des Bundes bedürfen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Seiler Hanspeter Revision der EO Motion Seiler Hanspeter Révision du régime des APG
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Dans
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3411
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2518-2518
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Pagina
Ref. No
20 023 511
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