13 décembre 1993
N
2302
Budget de la Confédération 1994
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 13. Dezember 1993, Nachmittag Lundi 13 décembre 1993, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Frau Haller
93.069
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994 Budget de la Confédération 1994
Fortsetzung - Suite
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Pos. 703.3600.301
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: Die Kommissions- minderheit beantragt Ihnen, bei der Position «Finanzhilfe- schenkungen» gemäss Ständerat einen Betrag von 144,2 Mil- lionen Franken einzusetzen.
Worum geht es hier? Dieser Betrag ist im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz zu sehen. Während die Staaten der Europäischen Union durchschnitt- lich 0,5 Prozent des Volkseinkommens für die Entwicklungs- zusammenarbeit zahlen, leistet die Schweiz zurzeit gerade 0,34 Prozent des Volkseinkommens. Die Uno fordert sogar ei- nen höheren Satz von 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts. Da in diesem Saal ja bei jeder Gelegenheit verlangt wird, dass man sich den internationalen Normen und Usanzen anpasst, wäre dies doch auch im Bereich der Entwicklungszusammen- arbeit notwendig.
Es gibt aber, abgesehen von der internationalen Zusammen- arbeit, auch andere inhaltliche Gründe, weshalb die Schweiz in diesem Bereich nicht geizig oder knausrig sein sollte. Die in- ternationale Zusammenarbeit dient ja auch dazu, schwierige Situationen zu beheben oder Probleme abzubauen und zu verhindern, dass Krisen entstehen.
Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen im Sinne eines Kompromisses, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Die Kommissionsmehrheit ist davon ausgegangen, dass man beim Volkswirtschaftsdepartement überall Abstriche vorneh- men müsse, darum also die Reduktion. Auf der anderen Seite hatte die Botschaft des Bundesrates ursprünglich einen höhe- ren Betrag vorgesehen, nämlich 146,7 Millionen Franken. Man darf sagen, dass die Version gemäss Beschluss des Ständerates effektiv einen Kompromiss darstellt.
Die Minderheit bittet Sie in diesem Sinne, diesem Kompro- miss - dem Betrag gemäss Ständerat - zuzustimmen und nicht noch weitere Abstriche vorzunehmen, wie das die Kom- missionsmehrheit beantragt.
Steffen: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi beantragt Ihnen, den Budgetposten «Finanz- hilfeschenkungen» des Bundesamtes für Aussenwirtschaft um rund einen Drittel zu senken, nämlich von rund 146 Millio- nen auf 100 Millionen Franken.
Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Ständerat und die Minderheit Hafner Rudolf diesen Posten auf 144 Millio- nen Franken reduzieren wollen, die Mehrheit unserer Kommis- sion auf 140 Millionen Franken. Obwohl unsere Fraktion ge- genüber jeglicher Form von Schenkungen äusserst kritisch
eingestellt ist, beantragen wir Ihnen lediglich eine Senkung um 31 Prozent. Schliesslich ist ja das Ziel dieser ganzen Bud- getdebatte zu sparen. Trotzdem sollen dem Bund noch genü- gend Mittel zur Verfügung stehen, um die meisten in Aussicht genommenen Massnahmen zu erfüllen und einzuleiten.
Es ist uns natürlich bewusst, dass es sich bei der einzusparen- den Summe nur um einen grossen Tropfen auf einen heissen Stein handeln kann. Aber zusammen mit den Anstrengungen von Bundesrat, Kommission und unserem Plenum vermögen die vereinten Spartropfen den grossen Stein des Defizits sogar etwas auszuhöhlen.
Unter dem Budgettitel «Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der internationalen Entwicklungs- zusammenarbeit» sind Kredite im Betrage von 1,92 Milliarden Franken bewilligt, wobei bis Ende dieses Jahres rund 1,5 Milli- arden Franken verpflichtet sind. Wenn Sie beschliessen soll- ten, dass die Zahlungen für 1994 auf 100 Millionen Franken zu beschränken sind, stünden für spätere Zahlungen rund 620 Millionen zur Verfügung, eine Summe, die bei allfälliger Streckung der jährlichen Verpflichtungen infolge von weiteren Defiziten noch für rund sechs Jahre genügen könnte.
Erlauben Sie mir zwischendurch ein paar grundsätzliche Ueberlegungen zum Problem des Abbaus von Defiziten und Schulden: Die grünen Seiten des Voranschlages geben unter anderem über die früher bewilligten, laufenden Verpflich- tungskredite, die Zahlungsmodalitäten und die voraussicht- lich nicht beanspruchten Kredite Auskunft. Nachdem wir für die nächsten Jahre mit einem weiteren Ansteigen der Defizite im Bundeshaushalt rechnen müssen, genügt es unserer Mei- nung nach nicht, einfach dort Abstriche zu tätigen, wo die Aus- gaben nicht an Gesetze und Bundesbeschlüsse gebunden sind. Hier ist der Spielraum zu eng. Die Erhöhung von Steuern und Abgaben ist ohnehin die miserabelste Lösung eines Defi- zitproblems.
Was also soll man unternehmen? Lösungsvorschläge stehen im Raum. Herr Bonny hat sie in seinem Votum zum Eintreten angedeutet. Die leider abgelehnten Rückweisungsanträge wollten solche Vorschläge ebenfalls aufnehmen, und mit den Sanierungsmassnahmen 1993 zieht der Bundesrat in die rich- tige Richtung. Wir meinen, dass innert nützlicher Frist zusätz- lich Gesetze und Bundesbeschlüsse zusammengetragen und durch Kürzungsvorschläge ergänzt werden sollten.
Zusammengefasst: Nach der Eurolex-Vorlage eine «Sparlex»- Vorlage! Merken Sie sich diesen Begriff, so dass er uns in den Kopf geht. Es interessiert uns übrigens, wie sich der Vorsteher des Finanzdepartements zur Idee einer zusätzlichen «Spar- lex»-Vorlage stellt. Die Masse der gebundenen Ausgaben lässt sich auf diese Weise verkleinern, und das Sparpotential wird vergrössert.
Zurück zu unserem Antrag: Die Fraktion der Schweizer Demo- kraten und der Lega dei Ticinesi wiederholt und betont, dass es jedem vernünftigen Finanzgebaren widerspricht, wenn ein Staat im gleichen Moment, wo er hohe Defizite durch Auf- nahme von Milliardenkrediten abdecken muss, hingeht und Beiträge für Finanzhilfen und Finanzhilfeschenkungen noch zusätzlich aufstockt. Grosszügige Geschenke durch Auf- nahme von Krediten zu finanzieren ist also mehr als frag- würdig.
Wir bitten Sie, unserem Antrag auf Kürzung des Budgetpo- stens «Finanzhilfeschenkungen» von 146 Millionen auf 100 Millionen Franken zuzustimmen.
Aregger, Berichterstatter: Ich bitte Sie im Namen der Kommis- sionsmehrheit, beide Anträge abzulehnen, sowohl den Antrag der Minderheit Hafner Rudolf als auch den Antrag der SD/Lega-Fraktion.
Wie Sie auf der Fahne sehen, beantragt Ihnen die Kommis- sionsmehrheit, die «Finanzhilfeschenkungen» auf 140 Millio- nen Franken festzulegen. Wir sind darauf angewiesen, dass unser Land namentlich den jungen Ländern, die vornehmlich im Osten entstanden sind, mit vernünftiger Hilfe zur Seite steht. Wir können nicht warten, bis sich diese Länder aus eige- ner Kraft Strukturen geschaffen haben, um im Konzert der in- ternationalen Nationen als ebenbürtige Partner mitspielen zu können.
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
Wenn die Mehrheit der Kommission Ihnen gegenüber dem Beschluss des Ständerates eine weitere Kürzung beantragt, nämlich auf 140 Millionen Franken, dann deshalb, weil sie vom Kredit für 1993 von 136,8 Millionen Franken ausgeht; eine Erhöhung auf 140 Millionen Franken entspricht somit in etwa der Zuwachsrate der Teuerung. Die Leistung ist also gleich- wertig mit jener im Jahre 1993.
Wir sind ferner davon ausgegangen, dass die jährliche Zu- nahme des Aussenhandelswertes des Schweizerfrankens um 2 bis 3 Prozent für die Entwicklungshilfeleistungen der letzten Jahre einen Realzuwachs dieser Kredite bedeutet. Unter die- sem Aspekt können wir davon ausgehen, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit mit 140 Millionen Franken eine Lei- stung ermöglicht, die in der Tradition der vergangenen Jahre begründet ist und mit der sich unser Land in Anbetracht der aktuellen Situation sehen lassen kann.
Ich bitte Sie, den radikalen Antrag der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi, aber auch den Antrag der Minderheit Hafner Rudolf abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Antrag der SD/Lega-Frak- tion abzulehnen. Herr Steffen hat gefragt, wie ich mich zu einer «Sparlex»-Vorlage stellen würde. Wir machen ja nichts ande- res als «Sparlex»-Vorschläge! Wir tun selten etwas anderes. Wir haben alles Verständnis für das Sparen. Aber auf der ande- ren Seite sollte man die Aufgaben des Bundes trotzdem erledi- gen. Hier bitte ich Sie, zu beachten: Es sind Finanzhilfeschen- kungen. Finanzhilfeschenkungen werden im Grunde genom- men nur für Lieferungen aus der Schweiz gemacht. Es ist also indirekt eine Förderung der schweizerischen Wirtschaft. Das sollten Sie nicht vergessen.
Ich bitte Sie, auch den Antrag der Kommissionsmehrheit abzu- lehnen und mit der Kommissionsminderheit dem Ständerat zuzustimmen. Das ist einigermassen angemessen.
Präsidentin: Die sozialdemokratische und die grüne Fraktion beantragen Zustimmung zum Minderheitsantrag; die SVP- und die FDP-Fraktion beantragen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit
offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag der SD/Lega-Fraktion Minderheit
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit
78 Stimmen 33 Stimmen
Pos. 703.3600.310
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: Die Kommissions- minderheit beantragt Ihnen, bei den «Entschuldungsmass- nahmen» dem ersten Entwurf des Bundesrates (rund 45 Mio. Fr.) zuzustimmen.
Warum dieser Antrag, obwohl man weiss, dass bei diesem Budget die Version mit dem geringsten Betrag beschlossen wird? Es geht hier um eine Frage des Gedächtnisses. Sie kön- nen sich erinnern, dass wir vor rund zwei Jahren anlässlich des 700-Jahr-Jubiläums der Eidgenossenschaft feierlich ver- kündet haben, dass wir das ärmere Ausland mit insgesamt 700 Millionen Franken beschenken wollen. In diesem Bereich der «Entschuldungsmassnahmen» hat man einen Rahmen- kredit von 400 Millionen Franken gesprochen. Damals war die Rede davon, dass man das innert rund fünf Jahren abwickeln wolle. Man kann zurückblättern: Man hat damals tatsächlich Tranchen von 75 Millionen Franken eingestellt. Das Gedächt- nis hat etwas kurz gewirkt; diese 75-Millionen-Franken-Tran- chen wurden sukzessive gekürzt, und wenn man dem neuen Entwurf des Bundesrates folgen würde, wären es noch 43 Mil- lionen Franken.
Es braucht hier keinen Computer, um nachzurechnen; man sieht schlicht und einfach: Wenn man in diesem Tempo weiter-
macht, ist klar, dass man das, was man anlässlich des 700- Jahr-Jubiläums hoch und heilig versprochen hat, in absehba- rer Zeit nicht erfüllen wird. Wenn man bei einem 700-Jahr-Jubi- läum Geschenke macht, dann sollte man später doch wenig- stens einigermassen den gesetzten Zielen folgen. Es geht in dem Sinne weniger um die 2 Millionen Franken Differenz - das macht die ganze Sache nicht viel besser oder viel schlechter -, aber ich denke, dass man gegenüber den ärmeren Ländern ein falsches Zeichen setzt, wenn man noch weiter reduziert. Die ärmeren Länder sind nicht daran schuld, dass die Schweiz mit ihrem Finanzhaushalt Probleme hat, sondern dies hat an- dere Gründe, und es liegt an unserem Willen, was wir daraus machen.
Ich hatte vorhin schon die Gelegenheit, Ihnen zu sagen, dass sich die Schweiz bei der internationalen Entwicklungszusam- menarbeit «unterdurchschnittlich» bemüht. Die Uno verlangt, dass man 0,7 Prozent des BSP gibt; in der Realität ist es so, dass wir nur rund die Hälfte leisten, und das ist eines reichen Landes wie der Schweiz unwürdig.
Ich bitte Sie in dem Sinne, doch ein kleines Zeichen zu setzen, sich daran zu erinnern, was wir beim 700-Jahr-Jubiläum alles versprochen haben, und dem Antrag der Kommissionsmin- derheit und damit dem ersten Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Stalder: Obwohl die Idee der Schuldentilgung sehr sympathi- sche Züge aufweist, kommt man nicht darum herum, sich zu diesem Problem kritische Fragen zu stellen.
Ist es richtig, dass die wirtschaftlich starken Länder den ärm- sten Ländern Wirtschaftshilfe gewähren, welche diese in un- tragbare Schulden bringt?
Kann die nachträgliche Schuldentilgung die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder fördern?
Müsste diesen Ländern nicht von allem Anfang an ein ande- rer Modus der Hilfeleistung zur wirtschaftlichen Entwicklung angeboten werden?
Leider sind die Fälle recht zahlreich, in welchen die unverhält- nismässig hohe Verschuldung diese Länder in den sozialpoli- tischen Abgrund getrieben hat, sich also die materielle Hilfe für diese Völker ins Gegenteil gewandelt hat.
Die Geste der Schuldentilgung gegenüber den ärmsten Ent- wicklungsländern ist eine sehr noble Geste. Diese noble Ge- ste kostet aber Geld, das die Schweiz gegenwärtig eben nicht hat. Der Beschluss, anlässlich des 700-Jahr-Jubiläums 700 Millionen Franken für diese Schuldentilgung einzusetzen, war nicht falsch. Trotzdem muss die Frage gestellt werden, ob es sich die Schweiz in der aktuellen Finanzlage leisten kann, sich im vorgesehenen Ausmass an der Schuldentilgung zu beteiligen. Ist es richtig, mit leeren Taschen den grosszügigen Spender zu spielen? Der Bundesrat bestätigt ja selber, dass er diese Rolle nicht ohne Bedenken spielt, schlägt er ja selber eine bescheidene Reduktion dieses Betrages vor.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi beantragt, diesen Betrag im Budget 1994 auf 40 Millionen Franken zu begrenzen. Die Begrenzung auf 40 Millionen Fran- ken stellt den guten Willen und die Hilfsbereitschaft der Schweiz nicht in Frage. Sie kann höchstens eine kleine Verzö- gerung der angebotenen Schuldentilgung bedeuten. Was uns aber wichtiger zu sein scheint, ist, dass wir dazu beitragen, das Defizit des Budgets 1994 so tief wie möglich zu halten.
Die SD/Lega-Fraktion bittet Sie, ihrem Antrag zuzustimmen.
Oehler: Die Frage, die uns Herr Stalder gestellt hat, nämlich ob wir reichen Schweizer es uns leisten können, an den Ent- schuldungsmassnahmen von armen Völkern mitzuwirken, möchten wir von der CVP mit einem klaren, unmissverständli chen Ja beantworten.
Unsere momentane Aufgabe, Herr Stalder, ist es wohl, dass wir unsere Bundesfinanzen in Ordnung bringen. Auf der ande- ren Seite glauben wir aber, dass wir nicht gleichzeitig andere, arme Völker, die ärmsten Teile unserer Welt, darniederliegen lassen können, nur gerade, um unser Haus in Ordnung zu bringen. Ich sage das auch im Namen der CVP: Wir vertreten die Meinung, dass wir wohl ein Staat mit finanziellen Proble- men sind, dass es aber auf unserer Welt Menschen und Völker
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gibt, die sich nicht einmal das leisten können, was sie für das nackte Ueberleben brauchen.
Als Präsident der damaligen vorberatenden Kommission mag ich mich sehr gut daran erinnern, dass wir 1991 in einer relativ raschen Aktion zur Petition der Hilfswerke Stellung nahmen. Damals ging es darum, einen Kredit von 700 Millionen Fran- ken zu sprechen, um über den Bund - und zusammen mit der Wirtschaft - unseren Beitrag an die Entschuldungsmassnah- men zugunsten der ärmsten Völker zu leisten. Wir sind der Meinung, dass der Betrag, den der Bundesrat in seinem er- sten Entwurf eingesetzt bzw. nachher um knappe 2 Millionen Franken reduziert hat, ganz jenem Beschluss entspricht, den wir in diesem Rat mit Blick auf jene Petition, ich wage zu be- haupten, fast einstimmig gefasst haben.
In diesem Sinne bittet Sie die CVP-Fraktion, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und den Antrag der SD/Lega-Frak- tion abzulehnen.
Aregger, Berichterstatter: Einiges von dem, was ich vorher sagte, gilt auch in diesem Fall. Ich möchte Sie bitten, sowohl den Antrag der SD/Lega-Fraktion als auch den Antrag der Min- derheit Hafner Rudolf abzulehnen und der Mehrheit zuzustim- men, d. h. dem durch den Bundesrat in seiner Kürzungsrunde festgelegten Betrag von rund 43 Millionen Franken (neuer Ent- wurf des Bundesrates).
Ich betone, dass Ihre Beschlüsse nichts daran ändern, dass die Schweiz einen Rahmenkredit von 400 Millionen Franken gesprochen hat. Was Sie mit Ihren Beschlüssen beeinflussen können, ist die Festlegung des jährlichen Zahlungskredites, also jener Rate, die 1994 ausbezahlt werden soll. Ich weise darauf hin, dass in diesem Kredit 24,5 Millionen Franken für den Rückkauf kommerzieller Forderungen zum Marktwert, also für echte Entschuldungsmassnahmen, festgelegt sind. Bitte stimmen Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, die Anträge der SD/Lega-Frak- tion und der Minderheit Hafner Rudolf abzulehnen.
Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass hier Entscheide des Par- lamentes anlässlich der 700-Jahr-Feier vorliegen. Das ist an sich der kleinere Teil, den Sie hier ausgewiesen bekommen; der grössere Teil besteht darin, dass wir neben dem Aufkauf dieser Forderungen natürlich auch bei der Exportrisikogaran- tie Abschreibungen vornehmen müssen. Das Parlament hat das beschlossen, und jetzt müssen wir die Konsequenzen daraus tragen; das lässt sich nicht mehr ändern.
Präsidentin: Von der grünen und der sozialdemokratischen Fraktion liegt eine positive Stellungnahme zum Minderheits- antrag vor. FDP- und SVP-Fraktion beantragen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.
Steffen: Meiner Meinung nach sollten wir so abstimmen, dass wir den neuen Entwurf des Bundesrates bzw. den Antrag der Mehrheit der Kommission (43 Mio. Fr.) dem Antrag der SD/Lega-Fraktion (40 Mio. Fr.) gegenüberstellen; denn diese Anträge gehen ja weniger weit als das, was uns die Minderheit Hafner Rudolf vorschlägt. Im Grunde genommen haben wir bei der letzten Abstimmung einen Fehler gemacht.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der SD/Lega-Fraktion
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit
offensichtliche Mehrheit Minderheit
ku8705 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Antrag der Kommission 3600. 109 Aktionsplan für den europäischen Tourismus EG/Efta 3600.303 Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen
Streichen
8 000 000 Fr.
Antrag Carobbio 3600.001 Berufliches Bildungswesen. Zustimmung zum ersten Entwurf des Bundesrates
Antrag Brunner Christiane 3600.004 Sondermassnahmen für die Weiterbildung 34 000 000 Fr.
Antrag Stamm Judith 3600.004 Sondermassnahmen für die Weiterbildung 25 000 000 Fr.
705 Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail Proposition de la commission 3600.109 Plan d'action CE/AELE afférent au tourisme européen Biffer
3600.303 Aides financières destinées aux régions dont l'économie est menacée 8 000 000 fr.
Proposition Carobbio 3600.001 Formation professionnelle Adhérer au premier projet du Conseil fédéral
Proposition Brunner Christiane 3600.004 Mesures spéciales en faveur de la formation continue 34 000 000 fr.
Proposition Stamm Judith 3600.004 Mesures spéciales en faveur de la formation continue 25 000 000 fr.
Pos. 705.3600.001
On. Carobbio: Con la mia proposta numero 17 propongo di ri- stabilire l'importo iniziale del Consiglio federale di 404,5 mi- lioni di franchi previsto nel preventivo 1994 per la formazione professionale, importo che lo stesso Governo aveva già ridotto nella sua lettera del novembre scorso a 396,5 milioni di franchi e che la commissione ha ulteriormente ridotto di 2 milioni di franchi:
Ritengo il previsto risparmio di 8 rispettivamente 10 milioni di franchi, discutibile e non giustificato. Vorrei far presente che si tratta dei crediti destinati alla formazione dei giovani apprendi- sti, la maggioranza dei giovani svizzeri. Giovani che non si può certo dire che siano stati particolarmente beneficiati in pas- sato, rispetto ad esempio a quanto spendiamo per la forma- zione scolastica superiore dei giovani studenti. Anche se capi- sco che nell'ambito degli sforzi per ridurre il deficit della Confe- derazione nessuna posta debba costituire un tabù, ritengo che il settore della formazione professionale dovrebbe rien- trare in quelle scelte di priorità, di cui si parla spesso, ma che mai o raramente si applica. E' in gioco un settore importante della formazione della futura mano d'opera qualificata, di cui abbiamo bisogno e avremo sempre più bisogno in futuro.
Le esigenze del settore, comprese quelle finanziarie, sono par- ticolarmente importanti, se si pensa ai problemi con i quali la formazione professionale, e quindi gli apprendisti, sono sem- pre più confrontati. Si pensi solo all'introduzione recente della maturità professionale tecnica, ma anche alla necessità di mi- gliorare la formazione di base degli apprendisti in un mondo in profonda mutazione per facilitare domani il loro inserimento nelle nuove realtà economiche e sociali. Tagliare in questo set- tore vuol dire rendere più difficile il potenziamento - secondo me necessario - della formazione professionale.
Non dimentichiamo che ridurre le risorse finanziarie a disposi- zione della formazione professionale nella pratica vuol dire: ri- tardi e rinvii dei programmi di aggiornamento dell'infrastrut- tura della formazione di base superiore; ritardi e rinvii nell'isti- tuzione di scuole superiori professionali; difficoltà e ritardi nella diffusione della maturità professionale e tecnica, com- merciale e artistica, per non dire che si favorisce, a scapito della formazione, la concentrazione sistematica di più profes- sioni, anche non affini, per l'insegnamento, soprattutto della cultura generale, ma anche delle conoscenze professionali.
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Ma le conseguenze potrebbero anche riguardare le attività di perfezionamento e di riqualificazione professionale, nonché i progetti CIM.
Sono soprattutto - ma non solo - le regioni periferiche, quelle già confrontate con i problemi di una crisi economica pro- fonda e di una disoccupazione alta, che finirebbero per farne le spese.
Non c'è nessuna logica nella decisione di spendere 7 milioni di franchi, che abbiamo presa giovedì scorso, per dei corsi di ripetizione inutili, e quella di tagliare 10 milioni di franchi sulle spalle degli apprendisti, i giovani già meno favoriti del Paese. Per tutte queste ragioni vi invito caldamente a sostenere la mia proposta di ristabilire l'importo iniziale, previsto dal Governo, cioè 404,5 milioni di franchi nell'interesse della nostra econo- mia, ma soprattutto dei nostri giovani futuri operai.
Aregger, Berichterstatter: Zu dieser Position ist zu sagen, dass der Budgetentwurf, wie er vom Bundesrat zuerst ver- abschiedet wurde, gegenüber 1993 einen Zuwachs von 12,25 Prozent beinhaltet hätte. In seinem Beschluss vom 1. November 1993 bezüglich weiterer Einsparungen kürzte dann der Bundesrat seinen ursprünglichen Budgetentwurf auf 396,5 Millionen Franken, der Ständerat hat ihn auf 394,5 Millio- nen Franken gekürzt; das ist gegenüber dem Budget 1993, das in dieser Rubrik 360 Millionen Franken aufwies, immer noch eine deutliche Steigerung. Die Kommission des Natio- nalrates hat sich dem Beschluss des Ständerates ange- schlossen.
Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun und der Kommission zuzu- stimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Carobbio
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Pos. 705.3600.004
Mme Brunner Christiane: L'offensive de formation telle qu'elle a été décidée en 1990 constitue un des éléments essentiels d'un programme de revitalisation de l'économie. Dans tous les débats auxquels je participe: sur la situation économique, ou comment combattre le chômage, un seul thème est de ma- nière unanime toujours soulevé, c'est celui de la formation, de la formation continue comme mesure essentielle pour com- battre le chômage. Vous le savez, les personnes les plus fragi- les sur le marché du travail sont celles qui n'ont pas de forma- tion de base, qui ont perdu une partie de leurs qualifications pendant leur carrière professionnelle, et c'est bien pour ces personnes-là, finalement, qu'est conçue essentiellement l'of- fensive de formation.
En 1990, on est parti de l'idée juste qu'il était nécessaire d'avoir un nouvel élan en matière de formation continue. Mais si, au fil des ans, on diminue le crédit initial, l'offensive de for- mation n'aura bientôt strictement plus rien d'offensif. Réduire les crédits de l'offensive de formation continue, cela revient à enterrer des projets qui sont actuellement en cours et en plein développement, et cela revient aussi à enterrer des projets qui, jusqu'à présent, étaient des projets d'étude, notamment des projets d'étude des besoins en matière de formation, et finale- ment, nous enterrerions ces projets au moment où il faut les concrétiser dans la phase de réalisation.
Si on suit les propositions de notre commission, cela revient pratiquement à avoir jeté l'argent par les fenêtres pendant les deux dernières années, puisque les projets en cours devraient être bloqués et ceux en phase de maturation devraient rester à l'état de bonnes intentions. Ces crédits sont de toute manière limités dans le temps, puisqu'ils ne doivent porter effet que jusqu'en 1996. Il serait incohérent d'enlever maintenant la substance de l'offensive de formation et de déclarer ensuite, au moment de l'analyse - c'est-à-dire lorsqu'on voudra savoir si cette mesure a entraîné des effets positifs -, qu'elle n'a pas porté les fruits escomptés parce qu'on lui a coupé l'herbe sous les pieds au fil des années. Il ne s'agit pas là de fixer des priori- tés, mais de maintenir notre propre cohérence politique. On ne dit pas une fois: la formation continue, c'est notre priorité
absolue, pour lui rogner ensuite les ailes en la faisant passer par la petite porte, sans même qu'on ne s'en aperçoive
C'est pourquoi je vous invite à accepter ma proposition dans sa totalité ou à suivre au moins celle qui sera développée par Mme Stamm Judith.
Frau Stamm Judith: Ich möchte Ihnen zuerst sagen, dass ich natürlich froh wäre, wenn Sie den Antrag Brunner Christiane unterstützen und den ganzen Zahlungskredit bewilligen wür- den. Da ich aber sehe, wie die Situation heute ist, habe ich Ih- nen den Vorschlag gemacht, statt 34 Millionen Franken wenig- stens 25 Millionen Franken zu bewilligen. Denn ich bin der Meinung, die Kürzung eines vorgesehenen Zahlungskredites von 34 Millionen Franken auf 15 Millionen Franken, wie das Bundesrat, Ständerat und Kommission vorsehen, sei ein viel zu grosser Einschnitt.
Frau Brunner hat es Ihnen erklärt: Es geht hier um die Förde- rung der Weiterbildung, um Projekte, die von Privaten und der öffentlichen Hand getragen werden und die über diese Pro- jekte hinaus weiterwirken sollen, die auch einen Innovations- charakter haben. Der Bundesrat hat seinerzeit in der Botschaft geschrieben, dass diese Massnahmen ungeachtet der Kon- junkturlage wichtig seien. Ich meine, dass das heute in einem besonderen Masse zutrifft.
Ich muss noch zwei Bemerkungen machen, die damit zusam- menhängen: Ich gehe davon aus, Herr Bundesrat Stich, dass der ursprüngliche Verpflichtungskredit von 162 Millionen Franken, den das Parlament beschlossen hat, weiterbesteht. Sie haben zwar in der Begründung auf Seite 501b unter dem Stichwort «Redimensionierung» geschrieben, die Sanierungs- massnahmen 1992 und 1993 hätten eine Reduktion des ur- sprünglich bewilligten Verpflichtungskredites von ursprüng- lich 162 Millionen Franken auf 98 Millionen Franken zur Folge. Nun habe ich aber in diesen beiden Botschaften gesucht - Herr Bundesrat Stich sollte jetzt zuhören, weil ich eine Bestäti- gung brauche - und habe das Geschäft «Weiterbildungsoffen- sive» nirgends gefunden, weder 1992 noch 1993. Ich nehme nicht an, dass wir mit der Absegnung des Budgets auch zu ei- nem Satz in der Begründung ja sagen, wo es einfach heisst, wir hätten jetzt nochmals 39 Millionen Franken gekürzt. Ich halte das für inakzeptabel. Ich gehe davon aus, dass die 162 Millionen Franken noch vorhanden sind.
Ich bitte Sie im weiteren um folgendes: Wir haben in der Bot- schaft diese Millionenbeträge bereichsweise zugeteilt. Ich glaube, es sind 90 Millionen Franken für Fachhochschulen, dann für Förderung von Frauen und Ausländern 15 Millionen Franken, für Ausbildung ungelernter Erwerbstätiger 15 Millio- nen Franken, für Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs 15 Millionen Franken - Herr Darbellay, ich möchte mit Herrn Bundesrat Stich reden -: Ich möchte Sie bitten, Herr Bundes- rat Stich, dafür zu sorgen, dass diese Beträge in diesen Berei- chen bleiben. Es besteht die Gefahr, dass jene Bereiche, die ihre Kredite schon ausgeschöpft haben, sich dort Geld holen wollen, wo es noch vorhanden ist; bei der Förderung des be- ruflichen Wiedereinstiegs und bei der Förderung von Frauen ist es noch vorhanden, weil diese Projekte langsamer angelau- fen sind. Wir möchten nun nicht dafür bestraft werden, dass wir eine weniger effiziente Infrastruktur zur Verfügung haben als zum Beispiel höhere Fachschulen und Berufsverbände.
Seien Sie so gut, und bewilligen Sie - wenn Sie nicht 34 Millio- nen Franken bewilligen können - wenigstens 25 Millionen Franken; und, Herr Bundesrat Stich, bitte bestätigen Sie uns, dass die 162 Millionen Franken noch vorhanden sind und dass sie in den Bereichen bleiben, für die sie das Parlament seinerzeit gesprochen hat.
Mme Gardiol: Le groupe écologiste vous demande de soutenir la proposition de Mme Brunner Christiane ou, si vous ne pouvez pas soutenir celle de Mme Brunner, en tout cas celle de Mme Stamm Judith.
En mars 1990, le vote de 162 millions de francs en faveur de mesures spéciales pour la formation a été ressenti comme une ouverture bienvenue, en particulier les 45 millions de francs prévus pour les projets pour les femmes, les étrangers, le personnel peu qualifié et pour la réinsertion professionnelle.
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On désignait ainsi toute une série de nouveaux bénéficiaires potentiels du subventionnement par l'Ofiamt. Mais, alors que ce programme ne devait se terminer qu'à fin 1995, depuis la fin de cet été, les requérants, quelle que soit la qualité du projet déposé, reçoivent une circulaire annonçant une coupe de 63 millions de francs et que les 99 millions de francs restants ont déjà été distribués ou attribués, que c'est donc terminé. J'aimerais attirer votre attention sur deux catégories de lésés par ces coupures intempestives. Tout d'abord, les trois nou- veaux groupes que j'ai mentionnés, les institutions et associa- tions s'occupant de femmes, d'étrangers, de personnel peu qualifié et de réinsertion professionnelle. Elles ne font pas par- tie des interlocuteurs traditionnels de l'Ofiamt. Elles n'ont ni l'infrastructure ni la routine pour la demande de subventions et ont donc pris un peu plus de temps pour déposer leurs de- mandes. Elles arrivent en fait maintenant trop tard avec leurs projets novateurs, elles reçoivent un «niet» tout sec et sonnant, alors que, sur les 45 millions de francs prévus, environ 15 millions de francs seulement ont été distribués. On assiste donc, dans cette catégorie, à une coupe de plus de 60 pour cent, et c'est un véritable scandale.
La deuxième catégorie lésée, c'est la Romandie. De manière générale, elle a tiré la courte paille. Une des explications, confirmée par l'Ofiamt, est que, vu la situation financière pré- caire des cantons romands depuis deux ans, ces derniers ont été très restrictifs dans leur appréciation des projets présen- tés, beaucoup plus restrictifs que les cantons alémaniques. Les 99 millions de francs distribués sont donc partis de ma- nière disproportionnée du côté alémanique de la Sarine.
Cette coupure de 40 pour cent, j'y reviens, veut-elle dire que les besoins en formation et en formation continue auraient di- minué de 40 pour cent? En fait, Mme Brunner vous l'a bien rap- pelé, ils sont en augmentation dans les périodes de chômage, et le chômage n'a pas fini de croître. Ce sont donc des écono- mies particulièrement malvenues et qui risquent de coûter fort cher dans le cadre de l'assurance-chômage et des aides so- ciales cantonales.
Au lieu de prendre des mesures anticycliques de relance, on renforce donc encore plus le mouvement en pesant sur la tête des plus faibles. C'est absolument incompréhensible. Vous avez entendu Mme Stamm qui vous a expliqué que le Parle- ment n'est jamais intervenu pour demander ces coupures. Elles ont été glissées par la petite porte, et je pense qu'il est de notre devoir de les refuser.
C'est pourquoi je vous remercie de suivre les propositions de Mmas Stamm et Brunner, et donc de rester fidèles aux décisions que nous avons prises en mars 1990 en matière de formation.
Aregger, Berichterstatter: Ich bitte Sie, beide Anträge abzu- lehnen, sowohl den Antrag Brunner Christiane wie auch den Antrag Stamm Judith. Tatsache ist, dass es sich bei dieser Po- sition schwergewichtig um freiwillige Weiterbildungsangebote in den Bereichen HTL, HWV und Technikerschulen handelt. Weiter ist es so - und das wird Ihnen, Frau Stamm, der Finanz- minister erläutern -, dass diese Rahmenkredite tatsächlich schon gekürzt worden sind, und deshalb können wir keine grössere Tranche als diese beantragten 15 Millionen Franken beanspruchen. Weiter gilt es zu beachten, dass mit dieser Kre- dittranche alle eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden können. Es geht also nicht darum, dass man Verpflich- tungen nicht einhalten könnte, sondern diese sind mit der Budgetposition garantiert.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge Brunner Christine und Stamm Judith abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates respektive dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie ebenfalls, die Anträge Brunner Christiane und Stamm Judith abzulehnen. Ich muss allerdings gestehen, dass wir in wenig komfortablen Schuhen stecken. Zwar hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 162 Millionen Franken bewilligt. Wir haben im Sparprogramm 1993 die Reduktion nicht aufgenommen, weil wir davon aus- gehen, dass man einen Verpflichtungskredit nicht zwingend ausgeben muss, sondern die Ausgaben über die Zahlungs-
kredite steuern kann. Das ist der Grund, weshalb wir diese 162 Millionen Franken prima vista unangetastet gelassen ha- ben. Aber wir sind der Auffassung, dass das Budget, der Bud- getentscheid, ein gleichwertiger Bundesbeschluss ist und dass deshalb hier die Kürzung vorgenommen werden kann. Die 162 Millionen Franken sind lediglich ein Versprechen für die Zukunft.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese beiden Anträge ableh- nen würden, damit wir unsere Ausgaben etwas reduzieren können. Früher hat man leicht sehr hohe Kredite bewilligt, und heute müssen wir uns doch etwas nach der Decke strecken. Ich hoffe zuversichtlich, dass man noch eine Lösung findet und dem Begehren Rechnung tragen kann, dass die Frauen nicht ganz zu kurz kommen.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Brunner Christiane 43 Stimmen Für den Antrag Stamm Judith 51 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag Stamm Judith Dagegen
59 Stimmen
58 Stimmen
707 Bundesamt für Landwirtschaft Antrag der Kommission 3600.008 Forschungsbeiträge Zustimmung zum ersten Entwurf des Bundesrates
3600.102 Käseverwertung Mehrheit 450 000 000 Fr. Minderheit
(Ruckstuhl, Aregger, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Fischer- Hägglingen, Frey Walter, Oehler, Raggenbass, Theubet) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Baumann 3600.210 Oekobeiträge 221 400 000 Fr.
3600.211 Ergänzende Direktzahlungen 600 000 000 Fr.
707 Office fédéral de l'agriculture Proposition de la commission 3600.008 Subsides pour la recherche Adhérer au premier projet du Conseil fédéral
3600.102 Placement du fromage Majorité 450 000 000 fr. Minorité
(Ruckstuhl, Aregger, Bühler Simeon, Bührer Gerold, Fischer- Hägglingen, Frey Walter, Oehler, Raggenbass, Theubet) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Baumann 3600.210 Contributions écologiques 221 400 000 fr.
3600.211 Paiements directs complémentaires 600 000 000 fr.
Pos. 707.3600.102
Ruckstuhl, Sprecher der Minderheit: Der Antrag, den Ihnen die knapp zustande gekommene Mehrheit der Finanzkommis- sion unterbreitet, kommt zu den bereits beschlossenen Mass- nahmen des Bundesrates hinzu, welche eine starke Senkung der Beträge unter der Rubrik «Käseverwertung» im Budget 1994 und im Hinblick auf den Finanzplan 1995-1997 ermög- licht haben.
Ich erinnere Sie daran, dass wir gerade in diesem Bereich rasch aufeinanderfolgende Gesetzesrevisionen vornehmen: Wir haben 1988 den Milchwirtschaftsbeschluss revidiert, und wir sind zurzeit bereits wieder daran, Uebergangsrecht zu schaffen, um 1997 ein weiteres Mal eine Revision des Milch- wirtschaftsbeschlusses zu beantragen. So erreichen wir eine gewisse Kontinuität in der Revision, damit sie für Produzenten
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
2307
und Verwerter in der Käsebranche verkraftbar wird. Wir hatten 1993 in dieser Position noch 567 Millionen Franken einge- setzt, Budget- und Nachtragskredit zusammengezählt, und re- duzieren diesen Betrag gemäss dem Entwurf des Bundesra- tes um 94 Millionen Franken auf 473 Millionen Franken.
Die Minderheit bittet Sie, bei dieser Reduktion zu bleiben und nicht dem zusätzlichen Kürzungsantrag der knapp zustande gekommenen Mehrheit der Finanzkommission zu folgen. Ich erinnere Sie daran, dass diese Reduktion bereits im Septem- ber 1993 als maximale Sparmassnahme dargestellt wurde. Wir hatten damals eine Milchgrundpreis-Senkung zu verkraften, wir hatten Abzüge für qualitativ ungenügenden Käse be- schlossen. Die Verschärfung der Massnahmen ab Be- ginn 1994 ist für gewisse Betriebe kaum verkraftbar. Wir hatten eine Senkung der Käsemargen, die zu einer Kürzung der Uebernahmepreise führte, und wir hatten auch eine Senkung der Margen bei den Käsehändlern. Es sind verschiedene wei- tere Massnahmen getroffen worden, die es kaum erlauben, dass wir in diesem Rahmen und in dieser Form weitere Kür- zungen vornehmen.
Die Minderheit bittet Sie, das wohlabgestimmte Paket, das Ih- nen hier im Bereiche der Käsebewirtschaftung und Käsever- wertung vorgelegt wird, so zu akzeptieren, dass es für alle Teile verkraftbar ist. Wir sollten nicht in einem Schritt eine der- artige Reduktion vornehmen, dass wir mit nachfolgenden Ko- sten zu rechnen haben, die weit über dem Betrag liegen, der jetzt zur Diskussion steht.
Die Minderheit bittet Sie deshalb, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und eine weitere Reduktion bei dieser Po- sition abzulehnen.
Wyss William: «Alle Jahre wieder», so könnte man sagen. Es geht hier um die Milchrechnung, und ich möchte Sie dringend bitten, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Warum? Wenn Sie das Budget konsultieren, stellen Sie fest, dass in der Rechnung 1992 die Käseverwertung 570 Millionen Franken kostete. Bereits im Budget 1993 hat man eine Reduktion auf 508 Millionen vorgesehen, also eine Kürzung um fast 70 Millio- nen Franken. Und nun ist vorgesehen, noch einmal zu redu- zieren, und zwar von 508 auf 473 Millionen Franken (Entwurf des Bundesrates; Beschluss des Ständerates; Antrag der Min- derheit). Die Mehrheit möchte demgegenüber noch einmal kürzen. Das ist nicht zu verkraften. Ich möchte Sie dringend bitten, dem Antrag der Minderheit Ruckstuhl zuzustimmen, also gemäss Botschaft zu kürzen, sonst riskieren wir Nach- tragskredite. Die gesetzlichen Grundlagen sind nicht vorhan- den, um solche Kürzungen einfach übers Knie zu brechen. Eine weitere Folge wäre, dass der Bundesrat sofort eine wei- tere Milchpreissenkung beschliessen müsste. Das hätte Di- rektzahlungen zur Folge. Das können wir uns jetzt auch nicht leisten. Die Grundlagen erlauben es also nicht, diesen Kürzun- gen zuzustimmen.
Ich möchte Sie im Namen der SVP-Fraktion bitten, der Minder- heit Ruckstuhl zuzustimmen.
Begrüssung - Bienvenue
Präsidentin: Es freut mich, dass ich als Gäste auf der Tribüne einige Persönlichkeiten aus Südafrika begrüssen darf, die sich zurzeit in der Schweiz über die Institutionen unseres Landes und den Föderalismus informieren.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit der Republik Südafrika, die im April des nächsten Jahres eine historische Wende erleben wird, alles Gute wünschen.
Im Namen aller hier anwesenden Parlamentsmitglieder wün- sche ich Ihnen, dass sich Ihr Land zu einer parlamentarischen Ordnung in Friede und Eintracht findet. Ich heisse Sie herzlich willkommen! (Beifall)
Kühne: Ich möchte offenlegen, dass ich Präsident des Zen- tralverbandes schweizerischer Milchproduzenten bin.
Ich muss Ihnen sagen, dass es bei der Käseverwertung vor al- lem um die Frage der Währungsrelationen geht. Unser Hauptabnehmerland ist Italien. Die Lira ist um 25 Prozent ge- sunken. Ich möchte die Sprecher der Kommission darum bit- ten, Auskunft zu geben, wie sich diese Posten entwickeln. Die Verwertungsbeiträge sind nämlich sehr stark im Sinken begrif- fen. Es geht um die Frage, in welchem Zeitraum Sie das vorse- hen wollen. Milchverwertung betrifft die gesamte Landwirt- schaft, auch das Berggebiet. Milchverwertung hat auch mit Viehabsatz im Berggebiet zu tun.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen, also auch dem Ständerat und dem Bundesrat. Die CVP-Fraktion emp- fiehlt Ihnen dasselbe.
Marti Werner: Sie haben es gesehen oder gehört: Wir spre- chen zu einem Landwirtschaftsthema. Nachdem sich hier die Vertreter der Bauern und der nachgelagerten Betriebe, insbe- sondere der nachgelagerten Betriebe, für den Antrag der Min- derheit stark gemacht haben, möchte ich Ihnen dringend emp- fehlen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wenn hier die ganze Problematik der Landwirtschaftspolitik aufgerollt wird, dann ist das nur beschränkt richtig, denn der Antrag der Mehrheit der Finanzkommission zielt eben nur auf die nachgelagerten Betriebe ab. Wir sind der Auffassung, dass auch dort ein Sparpotential vorhanden ist. Wenn vorher ge- sagt worden ist, dass die gesetzlichen Grundlagen für Kürzun- gen fehlten, dann muss ich festhalten, dass auch die Käse- union sparen muss - selbst wenn keine gesetzliche Grund- lage vorhanden ist: Um zu sparen, braucht es keine gesetzli- che Grundlage!
Der Antrag der Mehrheit der Finanzkommission geht eindeu- tig dahin, dass die Käseunion diese Einsparungen machen muss. Ich kann Ihnen das anhand von einigen Zahlen verdeut- lichen. Die Käseunion weist für Werbung, PR und Verkaufsför- derung ein Budget von 55,7 Millionen Franken aus. Im wei- teren hat sie Verwaltungskosten von total 20,5 Millionen Fran- ken. Das macht bereits über 75 Millionen Franken. Wir sind der Auffassung, dass allein in diesem Bereich ein Sparpoten- tial vorhanden ist. Wenn dann im Gesamtbudget der Käse- union noch weiter gespart wird, dann können diese 23 Millio- nen Franken eingespart werden, ohne dass dies auf den Milchpreis durchschlägt oder ohne dass die Differenz - und das ist ebenso wichtig - in Form von Nachtragskrediten näch- stes Jahr wieder unterbreitet wird.
Die Mehrheit der Finanzkommission hat diesen Antrag be- wusst gestellt, um eben auch ein Zeichen zu setzen, dass bei den nachgelagerten Betrieben etwas geändert werden muss. Wir wissen, dass diese Kosten von Jahr zu Jahr grösser wer- den, von Jahr zu Jahr untragbarer werden. Hier soll einmal ein Anfang gemacht werden, wobei wir uns sehr wohl bewusst sind, dass dies nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist.
Aregger, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ihnen diese Kürzung mit 11 zu 9 Stimmen. Wenn Sie die Fahne kon- sultieren, sehen Sie, dass ich bei der Minderheit eingeschrie- ben bin. Ich bin bei der Verteidigung des Antrages der Mehr- heit in einer etwas ungemütlichen Situation.
Ich möchte Ihnen aber immerhin zu bedenken geben: Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, müssen Sie in Kauf nehmen, dass der Bundesrat gezwungen ist, sofort den Milchpreis wei- ter zu senken und die Milchkontingente zu reduzieren. Das wäre die Konsequenz bei einer Zustimmung zur Kommis- sionsmehrheit, ich zeige Ihnen nur die Konsequenzen eines allfälligen Beschlusses auf.
Ich weise auch darauf hin, dass im Departement eine neue, marktnahe Milchwirtschaftsordnung vorbereitet wird. Ohne dass die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen geän- dert werden, lassen sich gewisse massive Eingriffe in ein Sy- stem nicht verantworten. Es ist auch zu bedenken, dass eine Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit eine Ver- unsicherung verursachen wird; ein gewisses chaotisches Um- feld wird die Folge sein. Sie müssen bedenken, dass die neue Milchmarktordnung in diesem gespannten Umfeld über die
Budget de la Confédération 1994
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13 décembre 1993
Bühne gehen muss. Das sind ernsthafte Argumente, die ich Ih- nen vor dem Entscheid zu bedenken geben möchte. Zum Werbebudget der Käseunion, auf das Herr Marti Werner hingewiesen hat: Das Marketingbudget bewegt sich insge- samt tatsächlich in einer Höhe von über 50 Millionen Franken, dessen haben wir uns vergewissert; aber nehmen wir zum Bei- spiel Holland als Vergleich: Holland gibt für die Vermarktung seiner milchwirtschaftlichen Erzeugnisse viel grössere Be- träge aus. Es geht darum, die Produkte der Landwirtschaft ab- zusetzen, ein gezieltes Marketing muss da betrieben werden, sonst wäre das Ergebnis wohl noch schlimmer: Das Argument mit dem Werbebudget der Käseunion ist nicht dasjenige, das die Kommissionsmehrheit zum Kürzungsantrag geführt hat Ich bitte Sie also, den Entscheid in Anbetracht all dieser Argu- mente zu treffen und wohlüberlegt zu handeln.
Marti Werner: Herr Aregger, ich anerkenne ohne weiteres, dass Sie eine eigene Meinung haben und dass Sie sich der Minderheit angeschlossen haben. Aber als Kommissions- sprecher haben Sie die Aufgabe, die Auffassung der Kommis- sionsmehrheit zu vertreten, und das haben Sie nicht gemacht. Wenn Sie das nicht tun können, hätten Sie besser ge- schwiegen.
Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass diese Einsparung gemacht werden soll, ohne dass dies Auswirkun- gen auf den Milchpreis hat, und dass diese 23 Millionen Fran- ken im Rahmen des Budgets der Käseunion eingespart wer- den müssen und eingespart werden können.
Bühler Simeon: Ich möchte nur etwas richtigstellen. Herr Marti Werner hat gesagt, dass die Kosten für die Käseverwer- tung von Jahr zu Jahr steigen. Ich bitte Sie, Herr Marti: Schauen Sie die Unterlagen genau an! Seit der Rech- nung 1992 ist eine Reduktion um 100 Millionen Franken er- folgt. Ich glaube, das sollte reichen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat wäre sehr froh, wenn diese Verwertungsverluste weiter reduziert werden könnten, und er ist auch bestrebt, sie weiter zu reduzieren. Ich kann Herrn Marti Werner versichern, dass wir bei der Käseunion tun werden, was möglich ist Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, weil wir immer noch davon ausgehen, dass diese Reduktion ohne weiter gehenden Abzug, ohne Reduk- tion des Milchgrundpreises doch nicht möglich sein wird. Das entspricht der Haltung des Departementes und des Bundesrates.
Präsidentin: Die FDP- und die SVP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen. Die sozialdemo- kratische und die grüne Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
63 Stimmen 57 Stimmen
Pos. 707.3600.210, 707.3600.211
Baumann: Ich beantrage Ihnen, rund 100 Millionen Franken von den «Ergänzenden Direktzahlungen» auf den Budgetpo- sten «Oekobeiträge» zu verschieben. Der Antrag - das möchte ich betonen - ist budgetneutral. Es entstehen also keine zu- sätzlichen Kosten. Man kann aber davon ausgehen, dass we- niger Nachtragskredite entstehen werden, weil in der Land- wirtschaft durch diesen Antrag auch weniger Ueberschüsse resultieren würden.
Zur Begründung: Im laufenden Jahr wurden erstmals die Di- rektzahlungen, gestützt auf die neuen Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes, ausgerichtet. In Artikel 31a sind die ergänzenden Direktzahlungen geregelt, die an alle Bauern ausgerichtet werden, sofern eine minimale Betriebsgrösse er- reicht ist. Nach Artikel 31b werden die Oekobeiträge nur an Betriebe ausgerichtet, die einen minimalen ökologischen Lei- stungsauftrag erfüllen. Stichworte: integrierte Produktion, kontrollierte Freilandhaltung, biologischer Landbau.
Die Erfahrungen im ersten Jahr haben deutlich gezeigt, dass die Bauern sehr wohl bereit sind, ökologische Bedingungen und Auflagen zu erfüllen, sofern - das scheint mir wichtig - diese anständig abgegolten werden. Leider sind diese Ent- schädigungsansätze viel zu tief. Der Mehraufwand wird in kei- ner Art und Weise abgegolten. Das lässt sich in der Zwischen- zeit auch durch Forschungsergebnisse wissenschaftlich bele- gen. Ich nenne als Beispiel die kontrollierte Freilandhaltung: Ein Tier 365mal pro Jahr ins Freie zu lassen wird mit mickrigen 60 Franken pro Jahr abgegolten. Nach den Aufwandberech- nungen der Forschungsanstalt müssten es mindestens 250 Franken sein. Kein Wunder, dass von den interessierten Organisationen in diesem Zusammenhang gar eine Aufsichts- beschwerde gegen den Bundesrat eingereicht wurde. Das Gesetz verlangt nämlich, dass die Abgeltungen so sein müs- sen, dass ein entsprechendes Verhalten für die Landwirte wirt- schaftlich lohnend ist. Wegen den ungenügenden Entschädi- gungsansätzen haben sich jetzt verhältnismässig wenige Bau- ern entschlossen, die Oekobeiträge überhaupt zu beanspru- chen. Meines Wissens sind es erst 9 Prozent der Betriebe, die integriert produzieren, erst 6 Prozent der Betriebe, die Frei- landhaltung praktizieren, und sogar weniger als 2 Prozent der Betriebe, die biologisch bauen.
Auf der andern Seite hat beispielsweise der Kanton Bern die Absicht, bis in sechs Jahren alle - alle! - Betriebe mindestens auf integrierte Produktion umzustellen. Nach Gesetz müssten in 3 bis 4 Jahren die Beiträge nach den Artikeln 31a und 31b gleich hoch sein. Nach dem Entwurf des Bundesrates ist das Verhältnis aber erst 1 zu 6. Nach meinem Antrag würde im- merhin etwa ein Verhältnis von 1 zu 3 erreicht. Ich erinnere Sie daran: In ein paar Jahren muss es, gestützt auf das Landwirt- schaftsgesetz, 1 zu 1 sein.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, meinem budgetneutralen Antrag zuzustimmen.
Aregger, Berichterstatter: Die Kommission beantragt Ihnen, diese Umlagerung nicht vorzunehmen. Man kann nicht aus dem Stand heraus eine Summe von 100 Millionen Franken für eine neue Aufgabe umlagern, die - wie es Herr Baumann selber ausgeführt hat - in der Breite noch gar nicht zu greifen begonnen hat. Herr Baumann, Sie haben selber gesagt, dass erst 9 Prozent der Betriebe integrierte Produktion betreiben, dass erst 2 Prozent der Betriebe rein biologisch produzieren. Auf der anderen Seite verweise ich Sie auf den Finanzplan, der dieser Entwicklung Rechnung trägt, und zwar so Rechnung trägt, dass die Umlagerung kontinuierlich erfolgen kann. Wir haben 1994 für die Oekobeiträge 114 Millionen Franken im Budget, schon 1995 werden es 197 Millionen Franken sein; 1996 sind im Finanzplan 322 Millionen Franken und 1997 gar 472 Millionen Franken eingesetzt. Das erlaubt eine kontinuier- liche Ausdehnung dieser Produktionsweise.
Was Herr Baumann vorschlägt, ist wie ein Sprung ins kalte Wasser. Die Umstellung kann gar nicht in dieser Intensität er- folgen.
Wir bitten Sie, zu beachten, wie gross der Unterschied vom Budget 1992 zum Budget 1993 war, wie er jetzt sein wird und wie er sich gemäss Finanzplan in den kommenden Jahren ent- wickeln wird.
Stimmen Sie also dem Entwurf des Bundesrates zu!
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Antrag Baumann abzuleh- nen. Herr Baumann hat es selber gesagt: Es sind im Moment noch wenig Betriebe, die nach diesen Methoden produzieren. Es wäre also völlig falsch, wenn man dann, um das Geld aus- geben zu können, unter diesem Titel für alles Mögliche Bei- träge bezahlen würde.
Es gilt auch zu berücksichtigen: Es ist eine Schätzung, es ist noch nicht das nächste Jahr. Man wird dann auch noch sehen müssen, wie viele Betriebe es tatsächlich sind. Ein Ueber- gang, eine Anpassung, scheint hier notwendig zu sein.
Umgekehrt sind die anderen Beiträge, die Flächenbeiträge, plafoniert. 1996 sollen sie nicht mehr ansteigen, so dass diese Anpassung erfolgen kann.
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
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Abstimmung - Vote Für den Antrag Baumann Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
723 Bundesamt für Konjunkturfragen Antrag Ledergerber 4600.900 Förderung der öffentlichen Investitionstätigkeit (Investitionsbonus)
299 650 000 Fr.
Antrag Hegetschweiler 4600.900 Förderung der öffentlichen Investitionstätigkeit (Investitionsbonus)
199 650 000 Fr.
703 Office fédéral des questions conjoncturelles Proposition Ledergerber
4600.900 Encouragement des investissements publics (prime à l'investissement) 299 650 000 fr.
Proposition Hegetschweiler 4600.900 Encouragement des investissements publics (prime à l'investissement)
199 650 000 fr.
Ledergerber: Sie haben im Frühjahr dieses Jahres den Be- schluss gefasst, einen Investitionsbonus zu alimentieren, um Gemeinden und Kantone zu veranlassen, Projekte, die sie aus konjunkturellen oder finanzpolitischen Gründen zurückge- stellt hatten, vorzuziehen und jetzt zu realisieren. Die Absicht war, mit dieser Massnahme in der heutigen Rezession Arbeits- plätze zu schaffen oder zu erhalten. Ich weiss - Sie haben das damals auch deutlich gemacht -, dass viele unter Ihnen die- sem Paket nur mit erheblichen Zweifeln und Widerständen zu- gestimmt haben. Ich möchte Ihnen für Ihre Zustimmung noch- mals danken, sicher auch im Namen all jener Arbeitslosen, die deswegen eine Arbeit gefunden haben. In der Tat ist dieser In- vestitionsbonus von den Gemeinden und den Kantonen sehr freudig aufgegriffen worden. Innert kürzester Zeit war die Zahl der Projekte, die angemeldet wurden, damit vom Investitions- bonus profitiert werden konnte, so gross, dass sogar das Dop- pelte des Betrages hätte eingesetzt werden können.
Das Bundesamt für Konjunkturfragen hat dieses Programm In- vestitionsbonus evaluiert. Die Resultate können sich sehen lassen. Aufgrund dieses Programmes ist im Jahr 1993 in der Schweiz zusätzliche Arbeit für über 30 000 Personenjahre ge- schaffen worden. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunkturfragen sind deshalb 24 000 Männer und Frauen nicht der Arbeitslosenversicherung zur Last gefallen; sie hat- ten nämlich Arbeit und Verdienst.
Fassen wir das zusammen, so können wir aufzeigen, dass mit einem Investitionsbonus - bitte hören Sie gut zu - von einem Franken aus der Bundeskasse etwa drei Franken bei der Ar- beitslosenversicherung gespart werden konnten. Es handelt sich also um ein «Bombengeschäft» für die Bundeskasse und für die öffentlichen Finanzen.
Nun stehen wir erneut vor Ihnen mit dem Antrag, diesen Inve- stitionsbonus aufzustocken und um ein Jahr zu verlängern. Der Bedarf ist nach wie vor sehr gross, und die bereits einge- reichten Projekte, die gemäss diesem Beschluss bewilligt wer- den könnten, würden genügen, um für den Investitionsbonus noch einmal Beiträge in der Grössenordnung von 200 Millio- nen Franken sinnvoll einzusetzen. Wir haben hier eigentlich nur zwei Fragen zu prüfen:
Verhindern wir mit diesem Investitionsbonus eine notwen- dige Strukturanpassung?
Bewirken wir mit diesem Investitionsbonus ein neues Nach- fragehoch in der Bauwirtschaft, wenn dort bereits der Auf- schwung wieder kommen sollte?
Zur ersten Frage: Wir können heute mit guten Gründen festhal- ten, dass der Investitionsbonus nicht strukturerhaltend wirkt. Er bewirkt lediglich, dass Projekte, die sonst in den Gemein- den und in den Kantonen aus finanzpolitischen Gründen hin- ausgeschoben würden, jetzt realisiert würden, dass also Pro-
jekte, die baureif sind, die definiert sind, die ausgearbeitet sind, heute in Angriff genommen würden. Der Investitionsbo- nus hat darum zur Folge, dass heute Kapazitäten, die wir in diesem Bereich in den kommenden Jahren wieder brauchen werden, nicht abgebaut werden. Ohne Investitionsbonus ris- kieren wir tatsächlich, dass in der Bauwirtschaft Kapazitäten geschleift und vernichtet werden, die wir in den kommenden Jahren mit teurem Geld wieder werden aufbauen müssen.
Auch die zweite Frage, ob der positive, stimulierende Effekt erst wieder beim Aufschwung zum Tragen komme, können wir befriedigend beantworten. Ich habe es bereits erwähnt: Die jetzt eingereichten Projekte, die baureif sind, könnten sofort fi- nanziert werden und könnten zum grössten Teil noch im Jahre 1994 nachfragewirksam werden. Wie Sie sicher alle wissen, wird im Jahr 1994 ein weiterer starker Einbruch bei der Bau- wirtschaft erwartet. Die Bauinvestitionen im Wohnungsbau- sektor werden nochmals massiv zurückgehen, und der Be- reich Geschäftsbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebauten stagniert sowieso, weil wir bereits heute ein sehr grosses Ueberangebot an leeren Flächen haben.
Wir können also zusammenfassen, dass eine jetzige Auf- stockung dieses Investitionsbonus um die beantragten 200 Millionen Franken positive konjunkturelle Zeichen aus- sendet und für die Beschäftigung in bedrohten, sehr gefährde- ten Branchen, die sonst noch wesentliche weitere Einbussen erleiden, äusserst wirksam ist. Wir können ebenfalls festhal- ten, dass dieser Investitionsbonus im kommenden Jahr eine massive Entlastung der Arbeitslosenversicherung mit sich bringen wird.
Es sind auch einige Zuschriften aus Kantonen und Gemein- den vorhanden, die die «getreuen lieben Eidgenossen» bitten, diesen Investitionsbonus zu verlängern, weil gerade in ihren Regionen sehr grosse Arbeitslosigkeit herrsche. Ich habe hier z. B. einen Brief vom Regierungsrat des Kantons Solothurn, der Sie inständig bittet und auffordert, doch diese Auf- stockung vorzunehmen.
Zum Schluss können wir sicher noch festhalten: Wenn es möglich ist, bei der Käseverwertung 27 Millionen Franken aufs Budget zu schlagen, ohne mit der Wimper zu zucken, wenn es möglich ist, den Bundesratsbunker weiterzubauen, sollte es auch möglich sein, für die arbeitslosen Männer und Frauen in diesem Land und für eine gefährdete Branche, von der auch Sie profitieren, hier nochmals ein wichtiges Zeichen zu setzen, diesen Investitionsbonus um ein Jahr zu verlängern und ent- sprechend aufzustocken.
Ich bitte Sie, meinem Antrag die Stimme zu geben.
Hegetschweiler: In der Herbstsession habe ich eine Motion zur Aufstockung der Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen eingereicht und einen zusätzlichen Investitions- bonus von 100 Millionen bis 200 Millionen Franken beantragt. In Anbetracht der schwierigen Finanzlage des Bundes bin ich der Meinung, mich im Rahmen des Budgets auf 100 Millionen Franken beschränken zu müssen.
Warum dieser Antrag? Im Frühjahr hat dieser Rat einen ersten Investitionsbonus von 200 Millionen Franken beschlossen. Der ursprüngliche Antrag lautete auf 300 Millionen Franken, er ist aber zugunsten des landwirtschaftlichen Hochbaus und des Wohnungsbaus auf 200 Millionen Franken reduziert wor- den. Es geht heute grundsätzlich nur darum, den Bonus wie- der auf das ursprüngliche, bereits vorgesehene Niveau anzu- heben.
Die Gründe, die im Frühling für einen Investitionsbonus ge- sprochen haben, gelten immer noch unverändert - ich kann mich in dieser Beziehung der Argumentation meines Kollegen Ledergerber anschliessen. Der Auftragseingang im Bauhaupt- gewerbe hat sich zwischen 1989 und 1992 um real 32 Prozent zurückgebildet. Zwischen 1989 und 1993 sank die Zahl der Beschäftigten von 171 000 auf 135 000. Von den in dieser Peri- ode abgebauten 36 000 Arbeitsplätzen betrafen - im Gegen- satz zur Rezession Mitte der siebziger Jahre - nur noch 22 000 solche von relativ wenig qualifizierten Saisonniers. Die Bau- krise geht damit an die Substanz, die bei Bedarf und im Zu- sammenhang mit den anstehenden Grossprojekten nur mit grossen Kosten wiederaufgebaut werden kann. Für die Bran-
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che sind derzeit über 12 000 Arbeitslose gemeldet, dabei ist der zunehmende Trend noch keineswegs gebrochen. Das branchenspezifische Konjunkturbarometer zeigt kein besse- res Bild als im März dieses Jahres, als National- und Ständerat erstmals in dieser Rezession zum Mittel des Investitionsbonus gegriffen haben.
Im industriell-gewerblichen Bau wird es aufgrund der grossen Leerstände auf Jahre hinaus keine grossen Bauaufträge mehr geben. Der infolge der Zinsbaisse stellenweise doch wieder etwas anziehende Wohnungsbau ist aber insgesamt immer noch rückläufig. Die vom Schweizerischen Baumeisterver- band per 1. Oktober 1993 durchgeführten Konjunkturerhe- bungen zeigen eine Abnahme der Gesamtbautätigkeit in den ersten drei Quartalen 1993 von minus 6 Prozent gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode. Das Beschäftigungs- niveau der Branche ist in den letzten 20 Jahren noch nie so tief gewesen wie heute. Auch die Konkurse in der Baubranche sind in der zweiten Hälfte dieses Jahres dramatisch angestie- gen. Von etwa 700 Konkursen bis Mitte Jahr ist die Zahl gegen Jahresende auf 2000 gestiegen, und dies vor allem im Bau- hauptgewerbe. Die Strukturanpassung ist also in vollem Gange und wird auch durch eine Aufstockung des Investi- tionsbonus nicht verhindert. Damit erlangen die Bauten der öf- fentlichen Hand eine enorme Bedeutung. Diese Bauherren agieren jedoch infolge ihrer eigenen Finanznöte ausgespro- chen prozyklisch. 1994 sollen noch für 13,4 Milliarden Fran- ken öffentliche Bauten erstellt werden, das sind 2,1 Milliarden Franken oder 13 Prozent weniger als im laufenden Jahr.
Der im vergangenen März beschlossene Investitionsbonus war ein grosser Erfolg, trotz den damals geäusserten Beden- ken. Es ist bereits erwähnt worden: 200 Millionen Franken sind praktisch vergeben, Hunderte weiterer Gesuche sind abge- wiesen oder gar nicht erst eingereicht worden. Dass mit die- sen 200 Millionen Franken beinahe 2 Milliarden Franken Bauinvestitionen ausgelöst wurden und dass damit 30 000 Mannjahre Beschäftigung gesichert wurden, muss in Betracht gezogen werden, wenn wir von einer Aufstockung sprechen. Mit Blick auf die mittelfristig zu realisierenden Grossprojekte wie «Bahn 2000» und Neat sowie mit Blick auf die bereits stark abgebauten Baukapazitäten ist es eine sachliche Notwendig- keit, mit diesem Investitionsbonus mindestens eine Versteti- gung der Baunachfrage zu bewirken. Auf jüngste Negativmel- dungen aus dem Kanton Solothurn ist bereits hingewiesen worden, wo Baufirmen 200 Arbeitsplätze abbauen mussten und für die verbleibenden Arbeiter Kurzarbeit einführten, weil die Auftragsvorräte innert zweier Jahre um sage und schreibe 63 Prozent abgenommen haben.
Wer also wirklich sparen will, sollte meinem Antrag unbedingt zustimmen, konjunkturstützende Massnahmen sind dringend und nötig.
Ich bitte deshalb auch jene, die meinem Antrag aus gewissen ordnungspolitischen Ueberlegungen etwas skeptisch gegen- überstehen: Wenn Sie wirklich nicht zustimmen können, so stimmen Sie doch wenigstens nicht dagegen!
Jaeger: Ich bitte die Antragsteller um Nachsicht, wenn ich die- sen Anträgen nicht mit der gleichen Begeisterung, mit der sie hier vertreten worden sind, begegne und ihnen nicht zustim- men kann.
Ich möchte versuchen, einige Argumente zu erwähnen, die ei- ner Politik der globalwirtschaftlichen Nachfragesteuerung et- was kritischer gegenüberstehen. Ich möchte nicht einmal in erster Linie von den ordnungspolitischen Ueberlegungen sprechen. Es gibt natürlich auch ordnungspolitische Beden- ken, wie Sie richtig bemerkt haben, Herr Hegetschweiler. Ich möchte auch nicht von finanzwirtschaftlichen Bedenken spre- chen. Denn wenn wir auf diese Weise tatsächlich längerfristig zukunftsgerichtete Arbeitsplätze erhalten könnten, dann müssten an sich diese finanzpolitischen Ueberlegungen keine entscheidende Rolle spielen, zumal damit - wie gesagt wor- den ist - Mittel bei der Arbeitslosenversicherungskasse einge- spart werden können.
Ich möchte aber auch nicht in erster Linie von den protektioni- stischen Nebenwirkungen sprechen, obwohl es klar ist: Wenn wir einen solchen Investitionsbonus bejahen, dann meinen wir
eigentlich damit, dass in erster Linie inländische Anbieter zum Zuge kommen sollten. Damit hat die Massnahme natürlich eine protektionistische Note.
Ich möchte auch nicht unbedingt das Argument der Struktur- erhaltung der Branche in den Vordergrund stellen, denn es ist wahrscheinlich weder Befürwortern noch Kritikern möglich, mit Sicherheit zu sagen, ob ein solcher Investitionsbonus - wie wir ihn für das Jahr 1993 in erster Linie für die Erhaltung von Ar- beitsplätzen verabschiedet haben - insbesondere in der Bau- branche strukturerhaltend mitgewirkt hat. Denn dazu braucht es eine genauere Abklärung, eine Analyse der effektiv einge- tretenen makroökonomischen Effekte. Ich möchte aber im- merhin die Vermutung äussern, dass es im Zusammenhang mit den ausgelösten Investitionsvorhaben doch in erster Linie darum gegangen ist, bestehende Kapazitäten zu erhalten.
Man kann sich nun fragen, ob es wichtig oder richtig war, dass wir diese Kapazitäten erhalten haben, um nicht unter ein Ni- veau zu gehen, das in einer späteren Phase zum Beispiel eine Gefährdung des notwendigen Wohnungsbaus und auch einer Realisierung weiterer wichtiger, vor allem infrastruktureller Projekte bewirken könnte.
Ich meine in erster Linie, dass der Investitionsbonus so, wie er hier vorgeschlagen wird - als Verlängerung und Auf- stockung -, die Gefahr in sich birgt, dass betriebliche Struktu- ren erhalten bleiben, die an sich nicht erhalten werden sollten, weil sie nicht mehr effizient sind. Dass solche Strukturen dem Strukturwandel geopfert werden müssen, ist - glaube ich - evident, denn längerfristig werden wir von einem solchen be- trieblichen Strukturwandel nur profitieren können. Ich bin überzeugt, dass der Investitionsbonus den Nachteil haben wird, dass er eben gerade im betrieblichen Bereich Strukturen erhält, die an sich vom Markt her nicht erhaltenswürdig sind. Dazu kommt noch ein letztes Argument, nämlich die Frage der Zyklität: Wenn wir jetzt, in dieser letzten Phase der rezessiven Konjunkturepoche, eine Verlängerung und Aufstockung des Investitionsbonus verabschieden, laufen wir tatsächlich Ge- fahr, dass die dadurch ausgelösten Einkommens- und Be- schäftigungseffekte erst Ende des nächsten Jahres oder so- gar erst Anfang 1995 wirksam werden, was dann bereits in ei- nen Wiederaufschwung hineinführen könnte. Dann haben wir natürlich den klassischen Fall der prozyklischen Wirkung ei- ner Massnahme, die an sich eben antizyklisch gemeint war. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Anträge Ledergerber und Hegetschweiler abzulehnen. Wir werden im Januar 1994 in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) erneut Gelegenheit haben, über solche Vorschläge sorgfältig zu dis- kutieren. Wir sind aber der Auffassung, dass gerade die letzten drei Argumente eher gegen die Verlängerung des Investitions- bonus sprechen.
Zum Schluss möchte ich doch noch etwas Positives an die Adresse der Antragsteller sagen: Ich meine, dass man sich durchaus für die antizyklische Realisierung von Infrastruktur- vorhaben einsetzen kann, wenn sie ökologisch sinnvoll sind und wenn sie sozialpolitisch etwas bringen. Ich bin aber der Auffassung, dass wir ein solches Programm in Zukunft vorbe- reiten sollten, dass wir also Szenarien vorbereiten sollten, da- mit solche Programme nicht prozyklisch wirken. Dann sollte auch ganz genau evaluiert werden, welche dieser Investitio- nen tatsächlich realisiert werden sollen, damit wenigstens die infrastrukturellen Wirkungen möglichst optimal sind und nicht auf eine unnötige Art Strukturerhaltung gemacht wird.
Oehler: Die CVP-Fraktion hat bereits im Rahmen der Budget- debatte in der Dezembersession 1992 verlangt, dass Vorkeh- rungen getroffen und allenfalls ein Eventualbudget ausgear- beitet werden, mit denen positiv auf die Beschäftigungslage in unserem Land eingewirkt werden kann. In jenem Vorstoss ha- ben wir verschiedene Möglichkeiten aufgezeichnet, welche die Wirtschaft positiv beeinflussen, Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen können. Das bedeutete für uns damals - und das bedeutet es für uns auch heute noch .- , dass wir mit all diesen Konjunkturankurbelungs- und Beschäfti- gungsmassnahmen nicht nur an die Bauwirtschaft denken dürfen, sondern an alle Bereiche unserer schweizerischen Volkswirtschaft denken müssen.
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
2311
Wir haben indessen mit Interesse und mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, welche positiven Auswirkungen die Massnahmen, welche wir am 19. März 1993 beschlossen hat- ten, auf unsere Wirtschaft hatten. Entsprechend haben wir dann auch die Zahlen interpretiert, welche uns das Bundes- amt für Konjunkturfragen vorlegte. Wir glauben indessen, dass es nicht angängig ist, wenn wir heute unter dem Titel der Budgetberatung 299 Millionen oder 199 Millionen Fran- ken zusätzlich beschliessen. Wir sagen das nicht, weil wir gegen Ankurbelungs- und Beschäftigungsmassnahmen wä- ren, sondern weil der Bundesbeschluss vom 19. März 1993 über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen gemäss Artikel 5 Absatz 1 lediglich festhält: «Der Bund darf im Jahre 1993 Bundeshilfen von gesamthaft höchstens 200 Millionen Franken zusichern.» (AS 1993 | 1073) Dieser Bundesbeschluss vom 19. März 1993 beschränkt also die Zahlungsverpflichtungen des Bundes auf höchstens 200 Mil- lionen Franken, und der Bundesbeschluss - das stellen Sie fest, wenn Sie ihn durchsehen - ist klar und unmissverständ- lich auf zwei Jahre, bis Ende 1995, befristet. Was heisst das für unsere Fraktion?
Wir sind grundsätzlich nicht gegen Ankurbelungsmass- nahmen.
Wir sind der Meinung, dass das ganze Projekt auszuweiten ist; mindestens sind entsprechende Ueberlegungen anzu- stellen.
Wir halten uns an diesen Beschluss, wir sind aber für eine rechtlich saubere Regelung der ganzen Angelegenheit offen. Das bedeutet für uns, dass - wie es soeben dargelegt worden ist - unsere WAK im kommenden Jahr über die Bücher zu ge- hen und uns einen konkreten Vorschlag vorzulegen hat. Die WAK hat bekanntlich mit Stichentscheid des Präsidenten eine Verlängerung dieser Beschlüsse abgelehnt.
Für unsere Fraktion bedeutet das, dass wir wohl gegenüber Wirtschaftsankurbelungsmassnahmen positiv eingestellt sind, aber zu diesen beiden Anträgen negativ Stellung neh- men, weil sie unseres Erachtens gegen die gesetzlichen Grundlagen verstossen. Ferner verlangen wir eine klare, sau- bere Regelung bis zur Märzsession des kommenden Jahres. Wir lehnen die Anträge Ledergerber und Hegetschweiler - trotz Abstimmung unter Namensaufruf - mit der Erklärung ab, dass wir im März 1994 eine saubere Regelung treffen wollen.
Fischer-Hägglingen: Wie Sie sich erinnern, war unsere Frak- tion seinerzeit dem Investitionsbonus gegenüber sehr skep- tisch, und zwar aus ordnungspolitischen Ueberlegungen her- aus. Diese ordnungspolitischen Vorbehalte bestehen heute noch, und auch der Sprecher der LdU/EVP-Fraktion, Franz Jaeger, hat entsprechende Vorbehalte wieder vorgebracht.
Wir haben im heutigen Zeitpunkt vor allem einen anderen Ein- wand gegenüber diesen Anträgen Ledergerber und Heget- schweiler. Wir behandeln heute das Budget, und es geht nicht an und ist rechtlich nicht zulässig, dass wir via Budget einen Bundesbeschluss verlängern. Im Bundesbeschluss wurde seinerzeit ein Betrag von 200 Millionen Franken gesprochen, der für die Förderung der Investitionen zur Verfügung gestellt werden sollte. Wenn wir diesen Betrag erhöhen wollen, braucht es eine neue rechtliche Grundlage und damit auch ei- nen neuen Bundesbeschluss.
Im alten Bundesbeschluss wurde auch festgehalten, dass die Bauten bis 1995 beendet sein müssen. Auch dieses Kriterium könnte mit einer einfachen Verlängerung nicht erfüllt werden. Der Weg, den die WAK begeht, ist richtig: Man muss sich über das ganze Problem neu unterhalten und dann zuhanden des Rates mit einer eventuellen Neuauflage dieses Bundesbe- schlusses Bericht erstatten und Antrag stellen.
Wir bezweifeln auch, dass mit diesem Investitionsbonus die Arbeitslosenzahl gesenkt werden kann. Ich habe bei sehr vie- len Betrieben der Baubranche und der Baunebenbranchen festgestellt, dass eine grosse Zahl von Fachleuten, aber auch von Hilfspersonal fehlt, und die bestehenden Projekte können vielfach erst im nächsten Jahr mit zusätzlichen Saisonniers ausgeführt werden. Es ist wohl nicht der Sinn dieser Vorlage, dass wir wieder eine zusätzliche Zahl von Saisonniers in unser Land aufnehmen.
Auch aus diesen Ueberlegungen, aber insbesondere wegen der fehlenden rechtlichen Grundlagen bin ich der Auffassung, dass wir diese beiden Anträge ablehnen sollten.
Bührer Gerold: Gemäss dem Verzeichnis über die Interessen- bindungen müsste ich den Anträgen Ledergerber und Heget- schweiler zustimmen, da ich direkt und indirekt mit der Bau- wirtschaft liiert bin. Ich werde jedoch persönlich - wie auch die grosse Mehrheit der FDP-Fraktion - gegen die beiden Anträge stimmen.
Die FDP-Fraktion hat seinerzeit dem Investitionsbonus trotz gewisser ordnungspolitischer Bedenken - wie Sie wissen - zugestimmt, und zwar im Rahmen dieses Gesamtpaketes zur Verlängerung der Finanzordnung, aber in dieser ausseror- dentlichen konjunkturzyklischen Lage auch mit Blick auf ein doch valables Instrument mit einem nicht unbedeutenden Multiplikatoreffekt.
Ich teile die Auffassung der Antragsteller, dass die Baukon- junktur - insbesondere im industriellen und gewerblichen Bau sowie im Bürobau - zweifellos im argen liegt und noch für ei- nige Zeit im argen liegen wird. Ich teile auch die Auffassung der Antragsteller, dass wir alles daransetzen müssen, um mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen das Klima für Investitionen generell und für Bauinvestitionen speziell zu ver- bessern.
Wenn wir uns jedoch die Schlüsselfragen stellen, ob ein sol- cher Beschluss konjunkturpolitisch sinnvoll, ob er ordnungs- politisch und finanzpolitisch verantwortbar und ob er vor allem in der Form, wie er vorgeschlagen wird, juristisch akzeptabel ist, dann kommt die FDP-Fraktion zu einer klaren Antwort: Wir müssen zu den beiden Anträgen nein sagen.
Wir sind in einer anderen konjunkturellen Situation als beim letzten Beschluss. Wir müssen davon ausgehen, dass ein neuer Beschluss grösstenteils erst 1995 zum Tragen käme. Aufgrund der Zinsentwicklung und der Frühindikatoren, die wir mit Bezug auf die Wirtschaft haben, können wir, wenn auch nicht mit abschliessender Sicherheit, davon ausgehen, dass sich 1994 und vor allem 1995 die Nachfragekräfte bei den Inve- stitionen ohnehin beleben werden und dass, konjunkturell be- trachtet, diese Nachfragesteuerung einen prozyklischen Ef- fekt haben dürfte.
Ordnungspolitisch ist es nicht optimal, durch sektorielle Be- günstigungen die Investitionen ankurbeln zu wollen. Wir sind entschieden der Auffassung, ein vorgezogener Vorsteuerab- zug, der sämtliche Investitionen der Wirtschaft begünstigt, wäre im Quervergleich das essentiell bessere Instrumenta- rium, um 1994 und 1995 Investitionen zu begünstigen, besser als diese sektorielle Massnahme, die eben doch zum Teil strukturerhaltende Nebeneffekte hat. Jedenfalls hat diese Massnahme im Vergleich zu einem Vorziehen des Vorsteuer- abzuges nicht die gleichen positiven Effekte in bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Finanzpolitisch wäre es inkonsequent und falsch, einerseits Bauinvestitionen zu kürzen - entsprechende Anträge liegen vor - und vor allem, finanzpolitisch argumentierend, den Vor- steuerabzug nicht zu wollen, aber andererseits für diesen Inve- stitionsbonus zusätzliche Mittel auszugeben: Mittel, die natür- lich auch Folgekosten im staatlichen Sektor haben und primär die staatlichen Investitionen und nicht die privaten Investitio- nen zu begünstigen helfen.
Herr Ledergerber, ich glaube, dass es aus juristischen, ver- fahrensmässigen Gründen nicht möglich ist, Ihren Antrag in der von Ihnen vorgesehenen Form zu behandeln. Es ist be- reits erwähnt worden: Wir haben einen Beschluss gefasst und den entsprechenden Kreditrahmen gesetzt. Nach unserem Dafürhalten handelt es sich jetzt um einen neuen allgemein- verbindlichen Bundesbeschluss mit Referendumsvorbehalt, den wir in dieser Fassung nicht als Budgetbeschluss verab- schieden können.
Die FDP-Fraktion anerkennt die Notwendigkeit, das Klima für die Investitionen zu verbessern. Auch wir teilen die Auffas- sung, dass dies 1994 noch notwendig sein wird, finden aber, dass der eingeschlagene Weg aus ordnungs- und konjunktur- politischen, aber auch verfahrensmässigen Gründen nicht ak- zeptiert werden kann.
13 décembre 1993
N
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Budget de la Confédération 1994
Mme Brunner Christiane: Le bonus à l'investissement a mani- festement été un instrument si ce n'est créateur d'emplois en tout cas un instrument qui a permis de maintenir des emplois. Malheureusement, Monsieur Jaeger, les chômeurs de notre pays ne vivent pas de grandes analyses économiques théori- ques, ils ne vivent pas de pronostics favorables de reprise de la conjoncture, mais ils vivent s'ils peuvent retrouver du travail. Dans la condition de chômeur, le fait de savoir si les mesures décidées par notre Parlement vont avoir, à terme, un effet pro- cyclique ou un effet anticyclique, cela paraît assez abstrait par rapport à la constatation que la mesure que nous avons prise en mars de cette année nous évitera environ 24 000 cas de chômage.
Dans une situation de chômage gravissime, il n'est pas ac- ceptable de s'en tenir uniquement à la confiance dans les rè- gles du marché pour résorber un chômage qui va en aug- mentant, malgré une productivité qui va, elle aussi, en aug- mentant. Un franc de dépensé, dans le cadre d'un bonus à l'investissement, permet d'économiser entre 2 à 3 fois autant dans le cadre de l'assurance-chômage. Ce n'est pas une mauvaise affaire, de surcroît, pour les cantons romands et les cantons latins en général qui connaissent actuellement, d'une part, les taux de chômage les plus élevés de Suisse, tout en devant participer à la couverture des déficits de l'as- surance-chômage. Je prie mes collègues de ces cantons de bien vouloir réfléchir aussi à cette question avant de prendre position pour le vote.
Il faut relever, d'autre part, que le bonus à l'investissement n'a pas seulement des effets de relance dans le secteur de la construction et du bâtiment, mais également un effet de re- lance généralisé, notamment pour les petites et moyennes entreprises de l'artisanat du métal, des entreprises qui sont concernées par la rénovation et l'assainissement des bâti- ments publics et, bien sûr aussi, toutes les entreprises qui sont concernées en matière de sous-traitance.
Si nous ne prenons pas la décision, aujourd'hui, d'augmenter et de reconduire le bonus à l'investissement, on pourra dire une fois de plus: mais finalement, nos politiciens et politicien- nes à Berne ne font jamais les choses en temps utile, quand cela servirait effectivement à améliorer une situation, par ail- leurs, catastrophique pour tous ceux et celles que la subis- sent. Comme d'habitude, on nous reprochera de ne pas pren- dre les décisions à temps.
C'est pourquoi je vous enjoins de prendre la décision au- jourd'hui et de ne pas vous référer à une analyse à faire l'année prochaine pour savoir si ces mesures doivent véritablement être prises ou non. C'est maintenant qu'il faut les prendre et c'est maintenant que les chômeurs de ce pays vous en seront reconnaissants.
Strahm Rudolf: Ich erlaube mir vorab drei Vorbemerkungen, und im weiteren möchte ich keine neuen Argumente vorbrin- gen, sondern auf hier vorgebrachte Argumente eintreten.
Der Investitionsbonus war wirksam und hat gegriffen, und zwar rasch, entgegen den Prognosen der sogenannten «Etats géneraux» in Gerzensee und entgegen den Schreibtischpro- gnosen einiger Oekonomieprofessoren - Herr Jaeger inbe- griffen.
Der Investitionsbonus war beschäftigungswirksam, und zwar wirksamer als erwartet. 30 000 Arbeitsplätze wurden während eines Jahres gesichert, man hatte nur mit 11 000 bis 15 000 gerechnet.
Für den Bund war der Investitionsbonus positiv. Die erste Serie hat 300 Millionen Franken gekostet und dem Bund bei der Arbeitslosenversicherung Einsparungen im Betrag von 768 Millionen Franken gebracht - für jeden Franken Investi- tionsbonus eine Einsparung von zweieinhalb Franken bei der Arbeitslosenversicherung.
Der Investitionsbonus ist die am schnellsten wirksame und bil- ligste Form der Arbeitsplatzbeschaffung; das ist jetzt kein Schreibtischargument, sondern empirisch erprobt. Der Inve- stitionsbonus hat einfach einen höheren Multiplikatoreffekt; pro Million Bundesfranken ist die Beschäftigungswirkung sie- benmal höher als pro Million Franken an Steuergeschenken oder anderen Bundesausgaben.
Nun möchte ich auf das Votum von Herrn Bührer Gerold eintre- ten: Herr Bührer, Sie und Ihre Fraktion verlangen ab 1. Juli 1994 den sogenannten vorgezogenen Vorsteuerabzug. Das kommt einem Steuergeschenk von sage und schreibe 600 Millionen bis 800 Millionen Franken gleich; was wir hier beschliessen, kostet viel weniger und ist viel beschäftigungs- wirksamer.
Zu einigen Argumenten, die hier vorgebracht worden sind: Es ist immer wieder betont worden, das sei eine Strukturerhal- tungsübung für die Bauwirtschaft, es seien Sonderinteressen im Spiel usw. Wenn der Bonus nur die Privilegien der Baubran- che stützen würde, wäre ich und wären wir nicht für diesen Bo- nus eingetreten. Jeder Franken für Investitionen im Baube- reich induziert Zulieferungen für 50 Rappen, aus der Industrie, aus dem Dienstleistungsbereich - Architekten, Planer usw. - , und wirkt dort auch multiplikativ. Das ist der Hintergrund unse- res Begehrens: Wir möchten einen Anreiz bieten, der sich in der gesamten Wirtschaft auswirkt.
Ist die Baubranche überdimensioniert? Einige haben das be- hauptet, auch Herr Jaeger hat das behauptet - einfach vom Schreibtisch aus. Die Bauquote sollte längerfristig weiter 16 Prozent des Bruttoinlandproduktes betragen. Das sind ver- schiedene Schätzungen, die sich auch aus den Prognosen im Tiefbau, im Tunnelbau, bei der Neat usw. ergeben.
1994 beträgt die Bauquote noch 14 Prozent des Bruttoinland- produktes. Was jetzt abgebaut worden ist, muss wieder aufge- baut werden, und das ist teuer. Leute müssen entlassen wer- den, und es werden auch nächstes Jahr noch einige tausend Leute entlassen werden müssen; diese muss man auch wie- der einstellen, und es müssen wieder Kapazitäten aufgebaut werden. Das hat natürlich nicht nur psychische Schäden der Entlassenen zur Folge - das auch -, sondern es sind auch volkswirtschaftliche Verluste im Spiel.
Zur Frage des Zeitplans: Herr Oehler hat hier eigentlich für den Bonus gesprochen, hat aber gesagt, wir müssten im März 1994 entscheiden. Wir sind der Meinung, dass der Bo- nus sofort wirkt, innert 3 bis 4 Monaten; und wenn er antizy- klisch wirken soll, d. h. 1994 nachfragewirksam werden soll, muss jetzt entschieden werden. Es ist allen bewusst - da müs- sen wir uns nicht belehren lassen -, dass auch der entspre- chende Bundesbeschluss noch abgeändert werden muss. Aber durch den heutigen Entscheid des Rates für die Anträge Hegetschweiler und Ledergerber geben wir ein Signal, damit auch das zuständige Bundesamt und die Kantone wissen, dass eine Aufstockung drinliegt.
Ich möchte hier nicht auf die ordnungspolitischen Bedenken eingehen. Mit der Ordnungspolitik kommt man immer wieder, und diese ideologischen Argumente sollten in diesem Fall jetzt nicht vorgebracht werden. Es ist doch kein «Sündenfall», wenn das Land noch ein Jahr lang Investitionsförderung be- treibt; das ist nicht gegen die Marktwirtschaft gerichtet. Es ist fast wie bei der Grippe: Solange es Grippe ist, ist eben Aspirin immer noch wirksam; die keynesianischen Massnahmen grei- fen immer noch. Wenn es dann Krebs ist und wenn es Struktur- probleme sind, dann nützt Aspirin nichts, da sind wir uns einig. Aber es handelt sich hier im wesentlichen um eine Grippe; also bekämpfen wir doch die Grippe mit dem altbewährten Mit- tel, nämlich mit Aspirin bzw. die Arbeitslosigkeit mit diesem In- vestitionsbonus.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu den Anträgen.
M. Theubet, rapporteur: Nous avons, au sujet de ce qu'il est convenu d'appeler le «bonus à l'investissement», deux propo- sitions: l'une de M. Ledergerber, qui veut augmenter les moyens à mettre à disposition de 200 millions de francs, et l'autre, de M. Hegetschweiler, qui, lui, demande 100 millions de francs de plus au budget 1994, alors que le crédit-cadre se monte à 200 millions de francs. C'est évidemment là le fond du problème de l'encouragement des investissements publics, notamment celui d'un deuxième programme de ce genre, qui se pose.
Ce n'était, à mon avis, ni le lieu - j'entends ici le budget - ni le moment pour en débattre. D'ailleurs, la Commission de l'éco- nomie et des redevances avait mis ce point à l'ordre du jour de sa séance du 6 décembre dernier, saisie qu'elle était d'une
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
proposition Strahm Rudolf pour une initiative parlementaire de la commission visant à étendre le bonus à l'investissement. Or, cette commission a décidé, avec la voie prépondérante de son président, de ne pas proposer à notre conseil, durant la présente session, une extension du bonus à l'investissement. Elle se réserve de le faire lors de la session de mars, à plus forte raison si une éventuelle demande de crédits supplémen- taires devait être présentée entre temps.
Pour conclure le débat qui a tout de même eu lieu, je soumets à votre appréciation l'avis que nous a donné l'Administration fédérale des finances à ce sujet. L'économie suisse marque des signes de reprise, dit-elle; le PIB a recommencé à croître légèrement aux deuxième et troisième trimestres 1993, et ce, en termes réels. Les investissements dans le secteur de la construction se sont maintenus, au troisième trimestre, au ni- veau atteint précédemment. Pour l'immédiat, la baisse prolon- gée des taux d'intérêts ne devrait pas manquer d'induire le re- dressement de l'activité dans ce secteur, en particulier pour les immeubles résidentiels. En outre, les programmes d'aide à l'investissement ne produisent des effets qu'avec un certain décalage. Étant donné l'amélioration attendue de la situation économique, les mesures déploieront leurs effets de relance alors que le redémarrage conjoncturel prévu se sera déjà concrétisé.
Dans ces conditions, un second programme d'aide à la cons- truction n'apparaît pas indispensable pour des raisons de na- ture conjoncturelle. Accessoirement, on peut également crain- dre que la mise en place d'un nouveau programme retarde le processus de mutations structurelles nécessaires. Enfin, et surtout, la situation financière largement déficitaire de la Confédération ne permet pas d'apporter un soutien supplé- mentaire - car c'est bien de cela qu'il s'agit - à un secteur en voie de redressement, alors que de nouvelles mesures d'as- sainissement doivent être prises de toute urgence.
Fort de ces considérations, et sans préjuger d'une décision définitive sur cet objet, je vous invite, au nom de la commis- sion, à refuser les deux propositions d'augmentation du bud- get qui nous sont faites aujourd'hui.
Stucky: Ich stelle Ihnen den Ordnungsantrag, jetzt nicht über diesen Kredit abzustimmen. Es geht nämlich, wie das von ver- schiedenen Rednern gesagt wurde, nicht an, dass man über das Budget einen Rahmenkredit aufstockt. Der Rahmenkredit für den Investitionsbonus wurde in der Form eines allgemein- verbindlichen Bundesbeschlusses gesprochen; der Bundes- beschluss ist also referendumspflichtig. Wenn man nun diese Summe aufstocken will, wie das die Absicht der Antragsteller ist, braucht es wiederum einen allgemeinverbindlichen Bun- desbeschluss, der referendumspflichtig ist und der im übli- chen Verfahren erlassen wird. Wir müssen also nichts anderes machen als warten, bis die WAK oder allenfalls der Bundesrat dem Parlament einen solchen Bundesbeschluss vorlegt, auf dem üblichen oder, wenn das gewünscht wird, auf dem dring- lichem Weg.
Hier jedoch «zu mischen», das geht wirklich nicht. Sonst könn- ten wir über das Budget die wildesten Beschlüsse fassen, un- ter Umgehung des Volkes, des Referendums, unter Umge- hung des üblichen Verfahrens, das übrigens auch eine spezi- elle Differenzbereinigung vorsieht.
Ich möchte Ihnen also nahelegen, die Abstimmung auszu- setzen.
Bodenmann: Herr Stucky gehört zu jenen, die am Investi- tionsbonus zwei Dinge zu kritisieren haben: Der erste Kritik- punkt, den er immer wieder äussert, ist, dass die Massnahme prozyklisch wirken könnte, dass wir also wieder in den Auf- schwung hineinkommen könnten. Der zweite Kritikpunkt, den er in der Kommission geäussert hat, lautet, dass wir gar keine Zeit hätten, dieses Geschäft sofort zu behandeln.
Wenn wir einen Investitionsbonus für sinnvoll anschauen - wie es auch von seiten der CVP-Fraktion betont wurde -, dann müssen wir ihn sinnvollerweise jetzt beschliessen, Herr Stucky! In der Kommission ist es zu einer Pattsituation von 9 zu 9 Stimmen gekommen, und der Präsident hat unglückli- cherweise dafür entschieden, dieses wichtige Problem nicht
sofort in der WAK zu diskutieren und zu entscheiden, sondern dessen Lösung zu verschieben.
Es ist uns allen bewusst: Wenn wir dieses Geld ausgeben wol- len, brauchen wir zwei Dinge, nämlich eine Position im Budget und eine Aenderung des entsprechenden Bundesbeschlus- ses. Sie, Herr Stucky, gehören zu jenen, die in der Kommis- sion verhindert haben, dass wir rechtzeitig ein aktuelles Pro- blem diskutiert haben, das die Leute in diesem Land beschäf- tigt, dass wir rechtzeitig über jenen Investitionsbonus abge- stimmt haben, der in diesem Land für ein Jahr 15 000 bis 20 000 Fälle von Arbeitslosigkeit verhindern kann. Und jetzt kommen Sie in den Rat und sagen, die Reihenfolge sei falsch. Nein! Wir haben diesen Antrag hier nur gestellt, damit die WAK - wenn der Nationalrat zu dieser Position ja sagt - um- gehend zusammenkommen und auf der Ebene des entspre- chenden Bundesbeschlusses auch die rechtlichen Grund- lagen schaffen kann.
Es braucht beides, Herr Stucky, aber im Interesse der Arbeits- losen braucht es jetzt vorab Entscheide und nicht faule Aus- reden!
David: Nachdem Herr Bodenmann hier die Sitzung der Kom- mission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) angesprochen hat, muss ich dazu auch etwas sagen. Er hat den Stichentscheid erwähnt, den ich getroffen habe. Es trifft zu: Ich habe mich bei einem Ergebnis von 9 zu 9 Stimmen dafür entschieden, die- ses Geschäft nicht in dieser Session zu behandeln, in der Mei- nung, dass es nicht möglich sei, dieses Geschäft in genügend seriöser Art durch beide Räte zu bringen. Das heisst aber nicht, dass wir dieses Geschäft in der WAK nicht behandeln. Kollege Bodenmann weiss, dass wir es bereits für die erste Sit- zung im Januar traktandiert haben und dass wir auf die Früh- jahrssession hin Beschluss fassen können. Es ist dann Sache dieses Rates und selbstverständlich des Ständerates zu ent- scheiden, ob man noch einmal einen dringlichen Bundesbe- schluss erlassen und den Investitionsbonus erweitern oder aufstocken will.
Heute ist der Zeitpunkt falsch. Herr Bodenmann sagt, eine Budgeterhöhung habe Signalwirkung für die WAK; ich bin aber dagegen, dass wir über das Budget 100-Millionen-Fran- ken-Signale für eine Kommission setzen. Die WAK wird die Fortsetzung des Bonus sehr sorgfältig prüfen, und wir werden im Frühjahr Klarheit haben.
Das ist die korrekte Vorgehensweise.
Aus diesem Grund muss ich Sie bitten, beide Anträge auf Er- höhung der Budgetposition «Investitionsbonus» abzulehnen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Stucky abzulehnen. Er ist überflüssig. Hier behandeln wir das Budget, und wir legen den Zahlungsrahmen für das Jahr 1994 fest. Nach Auffassung des Bundesrates kann man - gestützt auf den Beschluss vom 19. März 1993 - im nächsten Jahr 100 Mil- lionen Franken ausgeben. Das ist realistisch. Wir können keine 200 Millionen Franken ausgeben.
Was spricht gegen eine Aufstockung? Der Bundesrat ist nicht verpflichtet, Geld auszugeben, wenn die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Und er könnte die zusätzlichen 200 Millionen Fran- ken aufgrund des Antrages Ledergerber gar nicht ausgeben. Der Bundesrat kann aufgrund eines Zahlungskredites gar keine neuen Verpflichtungen eingehen; nur die 200 Millionen Franken aus dem Bundesbeschluss vom 19. März 1993 sind verpflichtet, und darüber hinaus sind keine Verpflichtungen möglich - ausser Sie beschlossen wieder einen dringlichen Bundesbeschluss. Im Rahmen des Budgets haben Sie keine Möglichkeit: Ob Sie nun der Erhöhung des Kredits zustimmen oder nicht, spielt für den Bundesrat keine Rolle, er kann keine Verpflichtungen eingehen, weil er keine rechtliche Grundlage dazu hat.
Deshalb bitte ich Sie, die Anträge Ledergerber und Heget- schweiler abzulehnen und auf den Ordnungantrag Stucky zu verzichten.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Stucky Dagegen
76 Stimmen 49 Stimmen
Budget de la Confédération 1994
2314
N
13 décembre 1993
Präsidentin: Damit entfallen die Abstimmungen über die An- träge Ledergerber und Hegetschweiler.
724 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Antrag der Kommission 3180.005 Werbung und Information Haushaltvorräte
79 000 Fr.
724 Office fédéral pour l'approvisionnement économique du pays
Proposition de la commission
3180.005 Réserves de ménage, propagande et information
79 000 fr.
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
802 Bundesamt für Verkehr Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Hafner Rudolf, Weder Hansjürg) 4200.601 Projektaufsicht
sperren 2 500 000 Fr.
4200.611 Gotthard, Finanzierung mit Treibstoffzöllen
4200.621 Lötschberg
sperren 7 649 000 Fr. sperren 40 945 000 Fr.
Antrag Meier Hans 3600.001 Abgeltung regionaler Personenverkehr 750 000 000 Fr.
Antrag Schmid Peter 3600. 101 Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen 3600.102 Tarifannäherung
82 500 000 Fr. 148 400 000 Fr.
802 Office fédéral des transports Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Hafner Rudolf, Weder Hansjürg)
4200.601 Surveillance des projets bloquer 2 500 000 fr.
4200.611 Gothard, financement par les droits d'entrée sur les carburants
4200.621 Loetschberg
bloquer 7 649 000 fr. bloquer 40 945 000 fr.
Proposition Meier Hans 3600.001 Trafic régional des voyageurs, indemnisation 750 000 000 fr.
Proposition Schmid Peter 3600. 101 Prestations en faveur de l'économie en général, indemnisation 3600. 102 Rapprochement des tarifs
82 500 000 fr.
148 400 000 fr.
Meier Hans: Es gab einmal eine Zeit, als der Regionalverkehr der Bahnen aufblühte. Die Schliessung von Lücken im Takt- fahrplan und die Tariferleichterungen von 1987 brachten den SBB nach einer langen Stagnationszeit Nachfragerekorde. So stieg bis 1992 die Zahl der gefahrenen Personenkilometer von 9,3 Milliarden auf 10,7 Milliarden. Der Ertrag aus dem Perso- nenverkehr steigerte sich von 1,2 Milliarden auf 1,64 Milliarden Schweizerfranken. Noch im Abstimmungskampf um die Neat, als wir Grünen auf die Gefahr der Vernachlässigung des Re- gionalverkehrs hinwiesen, wurde hoch und heilig verspro- chen, der Regionalverkehr werde auf keinen Fall angetastet. Heute, etwas mehr als ein Jahr später, haben wir bereits den Schlamassel: kostensenkende, schikanöse Verkaufsauto- maten, unbediente Stationen - bald einmal die Hälfte aller
800 SBB-Bahnhöfe -, schon in Kürze unbegleitete Regional- züge, abgeschlossene WC-Anlagen und Warteräume verja- gen die Kunden. Bald einmal werden, wie vor der Förderung des öffentlichen Verkehrs, nur noch die vier «A» - die Armen, die Auszubildenden, die Alten und die Alkoholiker - die Regio- nalzüge benützen!
Durch Schaffung von Lücken im Taktfahrplan in verkehrsar- men Zeiten werden die Fahrpläne ausgedünnt, und immer weitere Eisenbahnlinien werden auf Busbetrieb umgestellt. Im Ständerat wurde letzte Woche bei der Beratung des SBB-Bud- gets diese Entwicklung bedauert und heftig kritisiert. SBB-Direktionspräsident Benedikt Weibel erklärte kürzlich in einem Interview mit der «SonntagsZeitung»: «All diesen Kritik- ern geht das wirtschaftliche Verständnis ab. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass wir im nächsten Jahr im regionalen Perso- nenverkehr 725 Millionen Franken zur Verfügung haben und keinen Rappen mehr.»
Tatsächlich: Im Mittelfristplan 1995-1999 wird die Abgeltung für den Regionalverkehr wacker zurückbuchstabiert. 1994 be- trägt der Budgetposten, den wir jetzt behandeln, 725 Millionen Franken wie schon im Jahre 1993, 1995 nur noch 700 Millio- nen Franken, 1996 gar nur 688 Millionen Franken. In der bun- desrätlichen Begründung steht auf Seite 523a: «Gleichblei- bender Aufwand budgetiert, der durch die geplanten Spar- massnahmen und durch Leistungsabbau durchgesetzt wer- den soll.» So geht das doch nicht! Herr Weibel sagte denn auch in der nationalrätlichen Kommission bei der Beratung des SBB-Budgets trocken, das Regionalverkehrsangebot werde durch den Bundesrat bestimmt, die letzte Verantwor- tung aber trage das Parlament.
Jammern und Kritisieren bei der Behandlung des SBB-Bud- gets nützt nichts. Dieses können wir ja nur akzeptieren, ableh- nen oder zurückweisen. Wir müssen jetzt, beim Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994, zugunsten des Regionalver- kehrs Gegensteuer geben. Deshalb beantrage ich beim Bud- getposten «Abgeltung regionaler Personenverkehr» eine be- scheidene Erhöhung um 3 Prozent, von 725 Millionen auf 750 Millionen Franken. Selbstverständlich müssen wir diese Entwicklung entgegen der im Mittelfristplan der SBB vorgese- henen Reduktion dann in den nächsten Jahren fortsetzen. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Schmid Peter: Ueberall wird der Abbau des Regionalverkehrs beklagt. Hier können Sie - auch mit der Zustimmung zu mei- nen Anträgen - etwas für dessen Erhaltung tun.
Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, die beiden Anträge zu unterstützen:
Mit der Kürzung der Betriebsbeiträge treffen Sie den öffentli- chen Verkehr bis ins Mark. Wenn für die KTU keine Möglichkeit mehr besteht, durch Bundesbeiträge die Tarife auszugleichen und die mit etlichem Aufwand erbrachten Verkehrsleistungen für die Allgemeinheit teilweise abgelten zu lassen, so hat dies sehr rasch Auswirkungen auf das Fahrplanangebot, den Bahnkomfort und damit auch auf Passagierzahlen und Güter- volumen.
Im Unterschied zu anderen Kürzungen, die vielleicht ein- fach eine vorübergehende Durststrecke in einer Institution be- wirken, lösen Sie mit den vorgeschlagenen Sparmassnahmen beim öffentlichen Verkehr eine Fehlentwicklung aus, die nicht mehr einfach rückgängig gemacht werden kann. Wenn sich die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel umorientieren und sich wieder auf die Strasse ausrichten, dann holen wir sie kaum mehr zurück - dies gerade auch darum nicht, weil für den Ausbau der Strassen keine ähnlich einschneidenden Sparanstrengungen vorgesehen sind.
Mit der Einführung der Mehrwertsteuer findet zudem eine zusätzliche Verteuerung des öffentlichen Verkehrs statt, wes- halb die Aufrechterhaltung der Betriebsbeiträge besonders angezeigt wäre. Ich möchte da an all jene Kreise appellieren, die mit der Einführung der Mehrwertsteuer beträchtliche finan- zielle Entlastungen erwarten dürfen, jetzt mit ihrer Stimme eine bescheidene Geste zugunsten des Regionalverkehrs zu machen.
Bei den linearen Beitragskürzungen der KTU handelt es sich um eine Sparmassnahme, die der Bundesrat durch Ver-
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
ordnungsänderung beschliessen kann. Sie ist auch für die kommenden Jahre vorgesehen. Wenn Sie jetzt für dieses Jahr hier die Sparmassnahmen unterstützen, so wird der Bundes- rat dies als Argument benützen, auch in den kommenden Jah- ren diese Kürzungen im Budget vorzunehmen.
Meine beiden Anträge sind nicht überrissen. Ich fordere dort keine volle Defizitdeckung, wo die Beiträge wenigstens jene des Vorjahres nicht unterschreiten, meine aber, dass die Ab- geltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf dem Stand von 1993 zu belassen sei und dass bei den Beiträgen zugun- sten einer Tarifannäherung zwischen SBB und KTU auf die li- neare Kürzung von 5 Prozent verzichtet werden soll.
Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, an jene aus Gegenden mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehr, vor al- lem aber auch an jene aus Randregionen, mit der Unterstüt- zung meines Antrages dazu beizutragen, dass die bundesrät- lichen Zusicherungen eingehalten werden, die im Vorfeld der grossen Bauvorhaben zugunsten des Regionalverkehrs ab- gegeben worden sind. Wenn Sie schon die Raumfahrt gross- zügig unterstützen, dann tun Sie doch auch etwas für den irdi- schen Regionalverkehr!
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: Der Antrag der Kom- missionsminderheit hat im Rahmen der Finanzkommission eine relativ lange Debatte ausgelöst. Bundespräsident Ogi hatte dabei als Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements wieder einmal die Gelegen- heit, sich für sein Projekt Alptransit zu wehren, und er hat dies relativ ausgiebig getan. Er hat sich vor allem dagegen ge- wehrt, dass man den Begriff «Geschenk» im Zusammenhang mit der Neat verwendet hat. Ich möchte hier keine philosophi- sche Studie über den Inhalt des Begriffes «Geschenk» ma- chen; man kann vielleicht auch andere Begriffe wie «Uebervor- teilung der Schweiz seitens der Europäischen Union» oder ähnliche brauchen.
Auf jeden Fall waren sich viele Mitglieder der Finanzkommis- sion einig, dass im Prinzip auf das Projekt, wie es jetzt vorliegt, und auf den Zeitplan zurückgekommen werden muss, insbe- sondere im Zusammenhang mit der finanzpolitischen Per- spektive. Aufgrund dieser Diskussion kann man sagen, dass der Antrag berechtigt war.
Sie werden voraussichtlich im Zusammenhang mit dem Sa- nierungsprogramm 1993 die Gelegenheit haben - es liegt dort eine Motion der Minderheit der Kommission vor -, auf dieses Thema zurückzukommen.
In dem Sinne erkläre ich hier, dass die Anträge der Minderheit zur Position Alptransit zurückgezogen werden.
M. Theubet, rapporteur: Concernant la proposition Meier Hans, il faut dire que l'indemnisation en question a été discu- tée avec les CFF. Ces derniers l'ont acceptée. Les restrictions entraînées pour le trafic régional des voyageurs sont, de l'avis de la commission, raisonnables. Cinq lignes seront doréna- vant desservies par des bus, ce qui représente une économie de 14 millions de francs. La population sera mieux servie par ce nouveau mode de transport. Qu'on en juge: aujourd'hui, 30 stations sont desservies par le train; dès mai 1994, 115 stations, environ, le seront par le bus. Sur 38 lignes, l'offre de transport n'est réduite que de 3 pour cent par rapport à la situation actuelle. Ne seront supprimés que les trains qui sont occupés par moins de 20 personnes, ce qui dégage une éco- nomie de 8 millions de francs.
Une augmentation de l'indemnisation va à l'encontre des ef- forts de rationalisation déployés actuellement par les CFF. Il faut rappeler que les coûts d'exploitation de la régie sont trop élevés. En moyenne, un train régional coûtait 21,95 francs au kilomètre parcouru en 1992. Les produits ne rapportant que 7,45 francs le kilomètre, les frais non couverts représentent donc 14,50 francs au kilomètre. En comparaison, le bus coûte de 4 à 6 francs par kilomètre en campagne et jusqu'à 10 francs dans les agglomérations. Vu sous l'angle de l'économie, nous devons suivre la politique engagée.
Concernant les deux propositions Schmid Peter, nous devons rappeler que les contributions aux entreprises de transport concessionnaires ont échappé aux mesures d'assainisse
ment des finances fédérales 1992, qui prévoyaient une réduc- tion linéaire de 10 pour cent. On attendait de la révision de la loi fédérale sur les chemins de fer qu'elle allège les charges de la Confédération de quelque 30 millions de francs dès le 1er janvier de l'année prochaine. Comme ladite révision tarde, l'économie ne peut se matérialiser dans l'immédiat. C'est pourquoi, on reprend ici l'idée de la réduction linéaire appli- quée aux entreprises de transport concessionnaires dans le cadre du programme d'assainissement 1993. Eu égard à la nature des prestations en cause et aux préoccupations actuel- les de ces entreprises, on appliquera un taux de 5 pour cent seulement. On s'attend à ce que les entreprises en question compensent la réduction des contributions qu'elles reçoivent par des mesures de rationalisation.
Dans cette optique, nous partageons l'avis du Conseil fédéral et nous vous demandons de refuser aussi bien la proposition Meier Hans que les deux propositions Schmid Peter.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie auch, die Anträge Meier Hans und Schmid Peter abzulehnen.
Beim Antrag Meier Hans geht es letztlich um die SBB. Wir ha- ben mit den SBB vereinbart, dass man die Position «Abgel- tung regionaler Personenverkehr» auf 725 Millionen Franken belässt und sie nicht höher ansetzt. Das setzt voraus, dass bei- spielsweise Kurse gestrichen werden, die nur von zwanzig oder noch weniger Personen benützt werden. Solche Leistun- gen sind nicht mehr sinnvoll. Die Kürzung ist gerechtfertigt.
Für die KTU, für den Antrag Schmid Peter, gilt im Grunde ge- nommen dasselbe. Wir haben dort ursprünglich eine 10pro- zentige Kürzung vorgesehen, allerdings unter der Annahme, dass auf Ende dieses Jahres das revidierte Eisenbahngesetz in Kraft treten würde. Das ist nicht möglich; und deshalb sollte man hier wenigstens diese Kürzung von 5 Prozent vor- nehmen.
Ich bitte Sie, die Anträge Meier Hans und Schmid Peter abzu- lehnen.
Pos. 802.3600.001
Abstimmung - Vote Für den Antrag Meier Hans Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit
Pos. 802.3600.101
Abstimmung - Vote Für den Antrag Schmid Peter Dagegen
36 Stimmen 63 Stimmen
Pos. 802.3600.102
Abstimmung - Vote Für den Antrag Schmid Peter Dagegen
37 Stimmen 62 Stimmen
Pos. 802.4200.601, 802.4200.611, 802.4200.621
Präsidentin: Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
805 Bundesamt für Energiewirtschaft Antrag Bundi 4600.002 Nutzung erneuerbarer Energien 4600.003 Pilot- und Demonstrationsanlagen Zustimmung zum ersten Entwurf des Bundesrates
805 Office fédéral de l'énergie Proposition Bundi 4600.002 Utilisation des énergies renouvelables 4600.003 Installations pilotes et de démonstration Adhérer au premier projet du Conseil fédéral
Budget de la Confédération 1994
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N
13 décembre 1993
Bundi: Ich beantrage, dass bei der Position «Nutzung erneu- erbarer Energien» und bei der Position «Pilot- und Demonstra- tionsanlagen» die ursprünglichen Beträge, wie sie der Bun- desrat in der Botschaft fixiert hatte, beibehalten werden.
Mit dem Energienutzungsbeschluss wurde die Grundlage ge- schaffen, um auf dem Gebiete der Nutzung erneuerbarer Energien Ernst zu machen. Das Programm «Energie 2000» gab Zielvorgaben für die verschiedenen Energieträger. Grosse Hoffnungen wurden geweckt Forschung und Indu- strie wurden ermuntert zu investieren. Besonders die Bran- chen der Sonnen- und der Holzenergie wurden angeregt, tätig zu werden. Im Bundesamt für Energiewirtschaft sind die För- derungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Branchen und den Projektträgern fertig ausgearbeitet und erste Aktio- nen vor einiger Zeit gestartet worden.
Der Bundesrat hat im Juli dieses Jahres auch die Maximalan- sätze für die Hilfe angehoben, so auf 50 Prozent respektive auf 60 Prozent. Was aber fehlt, ist das Geld. Mit den nach unten korrigierten Budgetzahlen (neuer Entwurf des Bundesrates) wird man die Ziele von «Energie 2000> nie erreichen. Meine beiden Anträge bezwecken, dass ein angemessener Teil von anstehenden Projekten der Sonnenenergie und der Holzener- gie realisiert werden kann. Bei der Holzenergieförderung reicht das zur Verfügung stehende Geld bei weitem nicht zur Deckung der grossen Nachfrage. Gerade die Holzenergiepro- jekte bieten viele Vorteile. Sie wirken konjunkturbelebend, was in der jetzigen Zeit wichtig ist. Sie erzielen eine hohe lokale und regionale Wertschöpfung, sie leisten einen Beitrag zur Diversi- fizierung, und sie fördern auch eine sinnvolle Nutzung des Ab- fallholzes.
Bei der Sonnenenergie stehen die Photovoltaik und die Wär- menutzung im Vordergrund. Ein Vorteil ist, dass bereits über- baute Gebiete für Solaranlagen genutzt werden können. Heute funktionieren schon diverse Solarkollektoren und Pho- tovoltaikanlagen erfolgreich, so z. B. in Schulhäusern und an- deren öffentlichen Einrichtungen, in Wohn- und Geschäfts- häusern. Die Produktion von Strom aus Solaranlagen ist heute leider noch nicht wirtschaftlich. Das ist aber nur eine Frage der Zeit. Die Experten nannten uns in der Kommission eine Ueber- gangszeit von etwa zehn Jahren. In der Zwischenzeit braucht die Solartechnik noch Impulshilfe vom Bund und von anderer Seite. Werden die unerlässlichen Mittel nicht gewährt, so be- steht das grosse Risiko, dass eine Branche und eine Industrie, die man ermuntert hatte, zu investieren und aufzubauen, in den Ruin getrieben wird. Das darf in der jetzigen Konjunktur- phase nicht geschehen. Es würde einen gewaltigen Verlust an technischem Wissen zur Folge haben.
Bei der Förderung der Holz- und der Sonnenenergie geht es nicht primär um Forschungsförderung, sondern um die di- rekte, praktische Umsetzung und Anwendung; es geht darum, die Realisierung konkreter Projekte in den Gemeinden sicher- zustellen.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, meinen beiden Anträgen zu- zustimmen.
M. Theubet, rapporteur: La proposition Bundi reprend les montants proposés par le Conseil fédéral dans son premier projet. Les Chambres, par leurs Commissions des finances, ont exigé du Conseil fédéral des coupures supplémentaires. Elles doivent maintenant être conséquentes. Ces sacrifices, respectivement 3,7 millions de francs pour la première rubri- que et 1 million de francs pour la seconde, sont jugés suppor- tables par l'Office fédéral de l'énergie. La commission partage tout à fait cet avis et vous demande de repousser les deux propositions Bundi.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, die beiden Anträge Bundi abzu- lehnen.
Im ersten («Nutzung erneuerbarer Energien») beträgt die Zu- nahme gegenüber dem Budget 1993 immer noch 26 Prozent, und beim zweiten («Pilot- und Demonstrationsanlagen») macht sie 11 Prozent aus. Bei solchen Zuwachsraten kann man nicht zu einem ausgeglichenen Budget kommen.
Deshalb bitte ich Sie, dem neuen Entwurf des Bundesrates zu- zustimmen und die beiden Anträge abzulehnen.
Pos. 805.4600.002
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bundi
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Pos. 805.4600.003
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bundi
offensichtliche Mehrheit Minderheit
806 Bundesamt für Strassenbau Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit / (Comby, Borel François, Camponovo, Marti Werner, Suter, Züger)
3600.001 Nationalstrassen, baulicher Unterhalt 203 520 000 Fr.
3600.004 Allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich (ausserordentlicher Anteil) 95 000 000 Fr.
Minderheit II
(Leuenberger Ernst, Bäumlin, Borel François, Hafner Rudolf, Leemann, Marti Werner, Weder Hansjürg, Züger) 4600.001 Nationalstrassen, Bau 1 581 400 000 Fr.
Antrag Meier Hans 4600.001 Nationalstrassen, Bau 1 200 000 000 Fr.
Antrag Aubry 4600.001 Nationalstrassen, Bau Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
806 Office fédéral des routes Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité / (Comby, Borel François, Camponovo, Marti Werner, Suter, Züger)
3600.001 Routes nationales, gros entretien 203 520 000 fr.
3600.004 Subventions routières générales et péréquation financière (part extraordinaire) 95 000 000 fr.
Minorité II (Leuenberger Ernst, Bäumlin, Borel François, Hafner Rudolf, Leemann, Marti Werner, Weder Hansjürg, Züger) 4600.001 Routes nationales, construction 1 581 400 000 fr.
Proposition Meier Hans 4600.001 Routes nationales, construction 1 200 000 000 fr.
Proposition Aubry 4600.001 Routes nationales, construction Adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Comby, porte-parole de la minorité I: La proposition de la minorité I de la Commission des finances consiste simple- ment à transférer 5 millions de francs des crédits pour le gros entretien des routes nationales sur la part extraordinaire du produit des droits d'entrée sur les carburants en faveur de la péréquation financière intercantonale.
Il s'agit donc d'une opération neutre du point de vue financier, qui ne charge point le budget 1994 de la Confédération, mais permet une meilleure utilisation des deniers publics. Voici
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
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d'ailleurs les cinq raisons pour lesquelles je vous invite vive- ment à voter en faveur de la proposition de la minorité I de la Commission des finances.
Première raison: la part extraordinaire du produit des droits d'entrée sur les carburants revêt une grande importance pour l'ensemble des cantons, qui peuvent utiliser cet argent selon leurs propres priorités. Elle revêt également une signification spéciale pour la péréquation financière entre les cantons de montagne ayant une charge routière très lourde - je pense ici notamment aux cantons d'Uri, du Tessin, des Grisons et du Valais - et les cantons de plaine qui ont une charge routière moins élevée.
Deuxième raison: de 1985 à 1989, cette part extraordinaire re- présentait encore 150 millions de francs par année. Elle attei- gnait 140 millions de francs en 1992 et, si ça continue, ça va fi- nir comme une peau de chagrin si on ne maintient pas au moins le montant qui figure au budget 1993, soit 95 millions de francs.
Troisième raison: la part extraordinaire du produit des droits d'entrée sur les carburants s'inscrit - et c'est important - dans le deuxième paquet de mesures d'assainissement des finan- ces fédérales qui sera encore traité par le Parlement cette se- maine. Ce programme a été élaboré en étroite collaboration entre le Département fédéral des finances et la Conférence des directeurs cantonaux des finances. Il prévoit notamment la reprise du financement par les cantons de la surveillance des routes nationales effectuée par la police à partir de 1995, ce qui représente pour la Confédération une économie de 100 millions de francs. Il est donc juste et équitable de mainte- nir la part extraordinaire à 95 millions de francs par année.
Quatrième raison: une réduction de 5 millions de francs sur les crédits prévus pour le gros entretien des routes nationales ne devrait par contre pas porter à conséquence. Dans ce do- maine, les besoins ont toujours été largement couverts. Aussi devrait-il être possible, en prenant quelques mesures prati- ques telles qu'un abaissement des standards ou un étalement des travaux dans le temps, de réduire les crédits affectés à ce secteur sans nuire pour autant à ces travaux ou les remettre en cause. Selon les informations obtenues, il y a parfois du gas- pillage dans ce domaine. Un effort supplémentaire d'écono- mie peut donc être exigé sans difficultés.
Cinquième et dernière raison: un transfert de crédit de 5 millions de francs du gros entretien des routes nationales vers la part extraordinaire du produit des droits d'entrée sur les carburants est parfaitement défendable. Une telle opération est de nature à aider financièrement les cantons sans porter préjudice aux travaux de gros entretien des routes nationales.
Leuenberger Ernst, Sprecher der Minderheit II: Wie praktisch alle Jahre begründe ich Ihnen den Antrag, die Budgetposition «Nationalstrassen, Bau» sei etwas zu kürzen, wobei ich gerne zugeben und einräumen will, dass das bei weitem der be- scheidenste Antrag ist, den ich je gestellt habe. Ich versuche denn auch, vorwiegend finanzpolitisch zu argumentieren.
Sie erinnern sich an die gleiche Debatte vor einem Jahr. Da- mals hat dieser Rat etwas euphorisch den Strassenkredit über den Bundesratsantrag hinaus um 100 Millionen Franken er- höht. Ich schlage Ihnen vor, im Jahr 1994 beim Betrag von 1993 zu bleiben. Im Jahre 1992 betrug der Rechnungsbetrag für den Nationalstrassenbau 1,279 Milliarden Franken. Ich rufe Ihnen in Erinnerung, welchen Sprung dieser Betrag beim Budget 1993 gemacht hat - der Budgetbetrag 1993 beträgt 1,581 Milliarden Franken -: Wenn wir den Sprung von 1992 auf 1993 in Prozentzahlen ausdrücken, ergibt das fast 24 Pro- zent. Deshalb bin ich der Meinung: Wenn wir uns auf eine durchschnittliche Zuwachsrate von 12 Prozent beziehen, kön- nen wir ruhig im Jahre 1994 erneut den Betrag von 1993 ein- setzen. Dann haben wir im Durchschnitt eine 12-Prozent-Stei- gerung von 1992 bis 1993 und eine weitere 12-Prozent-Steige- rung von 1993 bis 1994. Ich finde, das müsste in der schwieri- gen finanzpolitischen Lage der Eidgenossenschaft durchaus genügen.
Der Minderheitsantrag beinhaltet denn auch bloss eine Kür- zung um 68 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates und hebt sich damit wohltuend von Phantasiean-
trägen - nach oben oder nach unten - ab, die ebenfalls auf dem Tisch des Hauses liegen. Auch angesichts der Tatsache - ich sage das aus verkehrspolitischer und nicht aus finanzpoliti- scher Sicht -, dass wir vorhin beim Bundesamt für Verkehr bei den Positionen über die Konzessionierten Transportunterneh- mungen relativ hart dreingefahren sind, indem wir dort gegen- über dem Vorjahr etwa in der Grössenordnung von 70 Millio- nen Franken gekürzt haben, lässt es sich sehr wohl rechtferti- gen, dass hier aus Gleichgewichtsgründen eine etwa gleich grosse Kürzung vorgenommen wird.
Ich bitte Sie, sich bei der Position «Nationalstrassen, Bau» mit einer 12prozentigen Ausgabensteigerung im Zweijahres- durchschnitt zu begnügen und nicht noch ein mehreres drauf- zuschlagen. Deshalb beantrage ich Ihnen Zustimmung zur Minderheit II.
Meier Hans: Im Gegensatz zu Herrn Leuenberger Ernst finde ich meinen Antrag keinen Phantasieantrag, sondern ich finde die beantragte Summe eher noch zu hoch.
Vor allem von den Rechten dieses Rates wird immer wieder festgehalten, dass die unsinnigen Ausgabensteigerungen der letzten Jahre die Bundesfinanzen in die roten Zahlen geritten hätten. Recht haben diese rechten Herren und wenigen Da- men, vor allem beim Nationalstrassenbau. 1988 wurden dafür 880 Millionen Franken budgetiert, nächstes Jahr sollen es 1650 Millionen sein. Nach Adam Riese ist dies eine Ausgaben- steigerung von sage und schreibe 87,5 Prozent Mit meinem Antrag will ich diese Strassenbauwut in vernünftige Bahnen lenken.
Sagen Sie jetzt nicht, man müsse heute investieren, um die Ar- beitslosigkeit zu bekämpfen. Sie wissen genau, die Zeit der Ar- beitsbrigaden mit Pickel und Schaufel ist vorbei. Der National- strassenbau ist sehr maschinenintensiv. Dann hätten wir wennschon vorher den Investitionsbonus annehmen müssen. Die Annahme meines Antrages bringt eine schöne Entlastung der Bundesrechnung um immerhin 450 Millionen Franken.
Sagen Sie jetzt aber auch nicht, wegen der Zweckbindung der Mineralölsteuer und der Milliarde, die immer noch im Spezialfi- nanzierungsfonds Strassenverkehr vorhanden sei, spüre die Bundeskasse die Ausgaben für den Nationalstrassenbau gar nicht. Wir alle wissen genau, dass der Bund keine «Kässeli» hat, sondern auch dieses Geld aufnehmen und verzinsen muss.
Im übrigen sind wir Grünen der Meinung, dass die Zweckbin- dung für die Mineralölsteuer fallen muss. Wir sind der Ansicht, dass der Mineralölsteuer-Zuschlag für den Bau und den Unter- halt der Nationalstrassen reichen muss, sonst ist er allenfalls zu erhöhen. Der Treibstoffgrundzoll, d. h. heute die Mineralöl- steuer, gehört aber zur Bestreitung der vielfältigen Bundesauf- gaben in die allgemeine Bundeskasse. Ich habe deshalb ei- nen Vorstoss zur Aenderung von Artikel 36ter der Bundesver- fassung eingereicht.
Im übrigen bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen und für den Nationalstrassenbau 1,2 Milliarden Franken im Budget einzustellen.
M. Narbel: En mars dernier, le peuple suisse a accepté l'aug- mentation de 20 centimes du droit de base sur les carburants dans un souci de donner de nouvelles ressources à la Confé- dération, certes, mais aussi - et cela a été affirmé lors de la campagne précédent les votations - les partisans de cette augmentation ont affirmé qu'elle devait permettre de terminer rapidement le réseau des autoroutes dans notre pays. Pour les cantons romands, c'était une condition indispensable pour achever la N 1 et la N 5, a-t-on dit, et ceci dans des délais rai- sonnables.
C'est donc avec surprise qu'aujourd'hui j'ai entendu le déve- loppement de la proposition de la minorité Il (Leuenberger Ernst) de la commission qui veut amputer de 70 millions de francs la rubrique relative à la construction des routes nationa- les. Quant à la proposition Meier Hans qui demande une éco- nomie drastique, comme il en a l'habitude chaque année, de 450 millions de francs, on peut la considérer comme de l'op- position antiroute primaire. Accepter de telles propositions équivaudrait à ne pas tenir les promesses faites au peuple
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avant les votations. Si nous voulons rester crédibles, il faut, lorsque l'on affirme quelque chose dans une campagne, le te- nir par la suite. Suivre la majorité est la seule position crédible qui permette au Parlement de ne pas se déjuger.
Par ailleurs, tout à l'heure, nous discutions du bonus à l'inves- tissement. Certains souhaitaient que l'on donne des possibili- tés, pour des secteurs de l'économie en difficulté actuelle- ment, de trouver des possibilités d'investissement. Eh bien, les investissements en matière d'autoroutes font partie de ces bonus à l'investissement. En quelque sorte, ce que vous n'avez pas accepté au niveau du bonus à l'investissement puisqu'il n'y avait pas de base légale, ici vous avez parfaite- ment la possibilité de le faire.
Aussi, je vous encourage à voter la proposition de la majorité de la commission.
Raggenbass: Die CVP-Fraktion stimmt bei den zur Diskus- sion stehenden Positionen über die Nationalstrassen ganz klar den Anträgen der Mehrheit zu. Es seien kurz drei Argu- mente erwähnt.
Bezüglich der Finanzpolitik ist darauf hinzuweisen, dass wir uns hier nicht einigen können. Es ist ganz klar, dass wir im Rahmen unserer allgemeinen Politik klare Linien zu ziehen ha- ben. Im Rahmen des Strassenbaus Kürzungen vorzunehmen, ist nicht angezeigt. Wir haben vorgängig eine lange Diskus- sion über den Investitionsbonus gehört Dieser Investitionsbo- nus wird frühestens im März 1994 beschlossen werden. Ent- gegen der Darstellung von einigen Kollegen wird nicht eine Anlaufzeit von drei oder vier Monaten, sondern eine solche von acht Monaten notwendig sein. Mit anderen Worten: Ein In- vestitionsbonus würde sich frühestens Anfang 1995 auswir- ken. Damit verfehlt er eigentlich die massgebliche Zeit, näm- lich das Jahr 1994.
Bei den Investitionen dürfen wir nicht kürzen. In der Bauindu- strie gingen in den letzten drei Jahren über 30 000 Arbeitsplätze verloren. Der Anteil der Baubranche am Bruttoinlandprodukt hat sich um 2 Prozent reduziert. Wir sind in einer extrem schwie- rigen Situation. Es ist daher nicht richtig, hier zu kürzen.
Sie wissen, dass im Februar 1994 die Abstimmung über die Vignette und die Schwerverkehrsabgabe stattfinden wird. Vi- gnette und Schwerverkehrsabgabe werden Einnahmen von 400 Millionen bis 500 Millionen Franken bringen. Wenn wir hier nun vom vierten Strassenbauprogramm wesentlich ab- weichen, werden wir nicht mehr mit der Unterstützung unserer Verbände - des ACS und des TCS - rechnen können. Es geht nicht an, dass wir das Risiko eingehen, dass die Verbände ge- gen Vignette und Schwerverkehrsabgabe Stellung beziehen. Bedenken Sie: 70 Millionen Franken an Ausgaben wären es hier gemäss Antrag der Minderheit II (Leuenberger Ernst) we- niger. Können Sie eine Ablehnung von Vignette und Schwer- verkehrsabgabe riskieren und damit in Kauf nehmen, pro Jahr 400 Millionen oder 500 Millionen Franken weniger Einnahmen zu erhalten?
Ich ersuche Sie daher, bei den beiden zur Diskussion stehen- den Positionen über die Nationalstrassen der Mehrheit zuzu- stimmen.
Scherrer Jürg: Die Anträge der Minderheit I und der Minder- heit II sowie der Antrag Meier Hans zielen eindeutig darauf ab, bei Bau und Unterhalt der Nationalstrassen Abstriche zu ma- chen und weitere Verzögerungen bei der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes herbeizuführen.
Die Vertreter des Minderheitsantrages waren aber im Februar und März dieses Jahres auch dabei, als es darum ging, den Treibstoffgrundzoll um 20 Rappen zu erhöhen. Dies sei nötig, sagten sie, einerseits um der maroden Bundeskasse «auf die Beine zu helfen» und andererseits um das Nationalstrassen- netz fertigstellen und unterhalten zu können.
Herr Meier: Sparen ja, aber nicht so! Offensichtlich hatte Herr Bundesrat Stich recht, als er letzte Woche feststellte, dass bei den meisten Parlamentariern das Gedächtnis nicht neun Mo- nate überdauert. Aber die APS weiss, was die Windfahnen im letzten Frühjahr versprochen und welche Argumente sie ins Feld geführt haben, und sie will, dass sie jetzt dieses Verspre- chen einlösen und sich an ihre Argumentation halten.
Herr Meier, die Treibstoffkasse soll mit rund 1 Milliarde Fran- ken gefüllt sein. Natürlich ist dieses Geld nicht mehr vorhan- den, denn der Bund hat es ja ausgegeben. Es ist natürlich ein- fach, den Leuten Geld abzuknöpfen, jemandem, der etwas ge- spart hat, dieses Geld wegzunehmen und es dann einfach an- ders zu verwenden als versprochen.
Es ist richtig, Herr Meier, der Bund hat kein «Kässeli», aber of- fensichtlich haben Ihrer Meinung nach die Privaten, die ihr Mo- torfahrzeug benutzen, ein «Kässeli»; daraus können Sie sich so richtig schön bedienen und das Geld so verwenden, wie es Ihnen passt - Verfassung hin oder her!
Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Artikel 36ter der Bundesverfassung nach wie vor in Kraft ist. Man knöpft dem Individualverkehr Geld ab, also soll dieses Geld auch zweckgebunden, das heisst gemäss dem Entwurf des Bun- desrates bzw. dem Antrag der Mehrheit, verwendet werden. Ich weiss im übrigen nicht, wie die Vertreter der Minderheiten, die im Frühling ihren Wählern diese 20 Rappen verkauft ha- ben und jetzt ganz anders argumentieren, den Wählern diesen Meinungsumschwung erklären wollen. Aber ich weiss, dass das Nationalstrassennetz rasch fertiggestellt wer- den muss.
Die N 5 und die Südumfahrung von Biel müssen jetzt kom- men, und zwar möglichst rasch. Biel wartet seit 30 Jahren auf den Anschluss an das Autobahnnetz Wenn ich sehe, wo die Vertreter des Minderheitsantrages wohnen, erstaunt mich nichts mehr: Das sind Zürcher, das sind Aargauer, das sind al- les Leute, die die Autobahn vor der Türe haben. Aber freund- eidgenössisch dürfte man schon ein bisschen mehr Rücksicht von ihnen erwarten. Wir Bieler sind nicht mehr bereit, wegen Budgetkürzungen beim Bau der N 5 noch weitere Verzögerun- gen hinzunehmen.
Ich möchte Sie bitten, die Anträge der Minderheit I und der Minderheit Il abzulehnen, natürlich auch den Antrag Meier Hans, und der Mehrheit zuzustimmen.
Giezendanner: Der Autofeind Leuenberger Ernst hat gespro- chen. Ja, er hat gesprochen, er will wieder kürzen, und zwar um 68 Millionen Franken. Aber er spricht heute nicht mehr vom Verursacherprinzip. Jahrelang haben Sie von der Linken gehört: Das Verursacherprinzip muss in diesem Land gelten. Aber selbstverständlich nicht für die KTU, selbstverständlich nicht für den Regionalverkehr; der Bund soll bezahlen, die Au- tomobilisten sollen bezahlen, wenn die Leute mit dem Züglein, der Seetalbahn, fahren wollen. Hier gilt das natürlich nicht mehr. Das war ein Eigentor.
Dann kommt der Herr Meier Hans. Ich mag ihn ganz gut, aber er erzählt einen «Chabis». Stellen Sie sich doch vor, er spricht von Ausgabensteigerung beim Nationalstrassenbau, aber er spricht nicht von der Einnahmensteigerung. Sie unterschla- gen wissentlich etwas, Herr Meier Hans. Wir haben eine rie- sige Einnahmensteigerung.
Und es läuft wieder darauf hinaus, dass die EG- bzw. EU-Freunde in diesem Saal den Nationalstrassenbau be- kämpfen. Haben Sie übers Wochenende nicht gehört, dass die EG bzw. die EU Milliardenbeträge ausgibt, um die Ar- beitslosigkeit zu bekämpfen? Wie gibt sie sie aus? Mit dem Bau von Bahnen und dem Bau von Autobahnen; da wird Geld investiert
1000 Millionen Franken seien im «Kässeli», hat Herr Meier Hans gesagt, aber wir hätten keine Kässeli. Ja, sollen wir Auto- fahrer denn immer bezahlen, ohne etwas zurückzubekom- men? Es ist doch Betrug, wenn das Geld vorhanden sein soll und dann nicht mehr da ist. Also da platzt mir wirklich der Kra- gen! Dieses Land braucht Strassen. Nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, dass es halt im Güterverkehr und im Per- sonenverkehr ganz eindeutig eine Strukturänderung gegeben hat, davor können Sie doch nicht immer die Augen verschlies- sen. Es hat Strukturänderungen gegeben, die bahnprädesti- nierten Güter sind nicht mehr vorhanden. Also müssen wir mit unserer Topographie und der Geographie halt ganz einfach die Autobahnen und die Strassen ausbauen, damit wir die Lo- gistik in diesem Land aufrechterhalten können. Diese Anträge der Minderheit I und der Minderheit Il und dieser Antrag Meier Hans sind Theater. Bitte lehnen Sie sie ab.
2319
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
Aregger, Berichterstatter: Ich bitte Sie, die Anträge der Min- derheit I und der Minderheit Il sowie den Antrag Meier Hans abzulehnen und jeweils dem neuen Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Der Antrag der Minderheit I (Comby) bei Position 806.3600.001 ist von aussen gesehen insofern kostenneutral, als er - gegenüber dem neuen Entwurf des Bundesrates - bei der Position «Nationalstrassen, baulicher Unterhalt» 5 Millio- nen Franken kürzen und den gleichen Betrag bei der Position «Allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich (ausser- ordentlicher Anteil)» wieder zulegen will. Diese Kostenneutrali- tät ist insofern zu hinterfragen, als der bauliche Unterhalt der Nationalstrassen ein Obligo ist. Man muss den baulichen Un- terhalt über die Nationalstrassenrechnung finanzieren, wäh- rend die allgemeinen Strassenbeiträge und der Finanzaus- gleich ausserordentliche Anteile sind. Es ist also keine gleich- wertige Kostenkategorie. Insofern steht der Kompensations- antrag doch auf etwas wackligen Füssen. Die Kommission hat sich mit 13 zu 6 Stimmen gegen diesen Antrag entschieden. Zur Position «Nationalstrassen, Bau»: Der Antrag Meier Hans, der die Position 806.4600.001 um 450 Millionen Franken kür- zen möchte, ist ein sehr gravierender Eingriff: Falls er ange- nommen würde, müssten zahlreiche Baustellen, namentlich in der Suisse romande, geschlossen werden, und zwar unver- züglich, weil die entsprechenden Mittel für die Transjurane oder für die Strecke Murten-Yverdon nicht mehr vorhanden wären.
Es wäre ein Ausdruck der Missachtung all dessen, was vor der Abstimmung über die Treibstoffzoll-Abgaben gesagt wurde, auch eine Missachtung des Willens des Bürgers, der eindeutig einerseits die Sanierung der Bundesfinanzen und anderer- seits die unverzügliche Fertigstellung des Nationalstrassen- netzes gefordert hat. So weit zu gehen, wie es Herr Meier Hans vorschlägt, wäre eine Missachtung des Bürgerwillens.
Beim Antrag der Minderheit II (Leuenberger Ernst) zur glei- chen Position, der darauf abzielt, die Ausgaben gemäss Bud- get des Vorjahres zu beschliessen, gelten im Grunde genom- men die gleichen Argumente. Wie alle Abstimmungen in be- zug auf Nationalstrassenbau usw. gezeigt haben, wünscht die Bevölkerung unseres Landes, dass dieses Strassennetz fertig- gestellt wird. Der Bundesrat hat am 1. April 1992 mit dem vier- ten langfristigen Bauprogramm die Tranchen festgelegt. Für 1994 war eine Tranche von 1,735 Milliarden Franken festge- legt. Sie wurde über das Sanierungsprogramm 1992 und über die seitherigen Kürzungen auf 1,65 Milliarden Franken redu- ziert. Es wurden also gegenüber dem vierten langfristigen Bauprogramm bereits 85 Millionen Franken herausgestri- chen, um auf die heutige, revidierte Budgetposition zu kom- men, und die Minderheit II möchte noch einmal um 68 Millio- nen Franken kürzen. Sie sehen also, dass wir uns je länger, je mehr von diesem vierten Mehrjahresprogramm aus dem Jah- re 1992 entfernen würden.
Ich bitte Sie, in allen Positionen der Kommissionsmehrheit bzw. dem Bundesrat zuzustimmen.
Bundespräsident Stich: Zuallererst bitte ich Sie, die Anträge der Minderheit I (Comby) abzulehnen. Herr Comby sagt natür- lich, dass diese Anträge kostenneutral seien. Rechnerisch mag das stimmen, aber in Wirklichkeit möchte die Minderheit I in der Position 806.3600.004, «Allgemeine Strassenbeiträge und Finanzausgleich (ausserordentlicher Anteil)», auf Sei- te 530, den ausserordentlichen Anteil der Kantone erhöhen. Der ausserordentliche Anteil ist an sich ein freiwilliger Anteil des Bundes; der Bund ist dazu nicht verpflichtet. Die Kantone haben Anrecht auf 12 Prozent der zweckgebundenen Einnah- men. Wenn die Einnahmen sinken bzw. die Ausgaben stei- gen, dann soll den Kantonen eben ein kleinerer Anteil gege- ben werden. Der Bundesrat hat Ihnen ja einmal vorgeschla- gen, diese 100 Millionen Franken überhaupt wegzulassen. Sie sollten also jetzt dem neuen Entwurf des Bundesrates zustim- men, die Kürzung auf 90 Millionen Franken vornehmen und bei der anderen Rubrik (806.3600.001) nicht kürzen.
Herrn Scherrer Jürg und Herrn Giezendanner muss ich sagen, dass wir uns an die Verfassung halten. Sie können nicht sagen «Verfassung hin oder her». Herr Giezendanner, Sie können
einmal zu mir kommen, damit ich Ihnen erklären kann, wie das funktioniert. Wenn Sie es wüssten, könnten Sie nicht von Be- trug sprechen. Mit Betrug hat das nichts zu tun und mit Verlet- zung der Verfassung auch nicht. Es ist richtig, dass in diesem Jahr die Treibstoffzölle um 20 Rappen pro Liter erhöht worden sind. Das tut mir selber leid. Wir hatten 25 Rappen beantragt und nicht 20 Rappen. Sie waren ja auch daran beteiligt, dass es lediglich zu 20 Rappen pro Liter gekommen ist. Und gleich- zeitig hat man im letzten Jahr noch das Budget im Strassenbe- reich um 100 Millionen Franken aufgestockt. Wir haben also diese Uebung teuer bezahlt. Trotzdem bitte ich Sie, hier dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, also die Anträge der Minderheit I und der Minderheit Il und den An- trag Meier Hans abzulehnen. Herr Meier hat recht: Die Ausga- ben haben zugenommen; aber auf der andern Seite wollte und will man eben auch die Nationalstrassen in der Romandie fertig erstellen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit (Zu- stimmung zum Beschluss des Ständesrates bzw. zum neuen Entwurf des Bundesrates) zu folgen.
Pos. 806.3600.001, 806.3600.004
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I offensichtliche Mehrheit Minderheit
Pos. 806.4600.001
Präsidentin: Der Antrag Aubry entfällt, da er mit dem Antrag der Mehrheit identisch ist.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit II Für den Antrag Meier Hans
32 Stimmen 24 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit II Minderheit
Präsidentin: Die Ausgaben nach Sachgruppen (Pos. 30.3000, 30.3010, 30.3020, 30.3030) haben wir bereits er- ledigt.
Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 1994 Arrêté fédéral I concernant le budget pour l'année 1994
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1
Ausgaben von 42 531 457 134 Franken;
Einnahmen von 35 608 557 800 Franken;
einem Ausgabenüberschuss im Finanzvoranschlag von 6 922 899 334 Franken;
einem budgetierten Aufwandüberschuss in der Erfolgsrech- nung von 5 994 906 423 Franken wird genehmigt.
N
13 décembre 1993
2320
Budget de la Confédération 1994
Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1
Proposition de la commission Al. 1
des dépenses de 42 531 457 134 francs;
des recettes de 35 608 557 800 francs;
un excédent de dépenses au budget financier de 6 922 899 334 francs;
un excédent de charges budgété au compte de résultats de 5 994 906 423 francs
est approuvé. Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit
(Von den bewilligten Stellen sind 80 für die Mehrwertsteuer re- serviert.)
Minderheit I
(Bührer Gerold, Aregger, Camponovo, Comby, Dreher, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Oehler, Suter)
(Von den bewilligten Stellen sind 80 für die Mehrwertsteuer re- serviert.)
Minderheit II
(Züger, Bäumlin, Borel François, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2, 3 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4
Der Bundesrat wird ermächtigt, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen 1994 .... maximal 80 Stellen zu erhöhen. 15 Stellen sind an die Zentrale Ausgleichstelle (ZAS) in Genf zu verschie- ben. Die restlichen 65 Stellen sind innerhalb von 3 Jahren im Gesamtbestand zu kompensieren.
Antrag Carobbio Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2
Proposition de la commission AI. 1
Majorité
(Parmi les postes autorisés, 80 sont réservés à la taxe sur la va- leur ajoutée.)
Minorité /
(Bührer Gerold, Aregger, Camponovo, Comby, Dreher, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Oehler, Suter)
(Parmi les postes autorisés, 80 sont réservés à la taxe sur la va- leur ajoutée.) Minorité II
(Züger, Bäumlin, Borel François, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
AI. 4
Pour des motifs tenant à la politique du marché du travail, le Conseil fédéral est autorisé à transférer .... de 80 unités au maximum. 15 postes sont transférés à la Centrale de compen- sation (CC) à Genève. Les 65 postes restants seront compen- sés au sein de l'effectif global, dans un délai de 3 ans.
Proposition Carobbio Al. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abs. 1 - Al. 1
Präsidentin: Die Anträge der Minderheit | (Bührer Gerold) und der Minderheit II (Züger) werden gemeinsam mit den An- trägen, die wir ausgeklammert haben (Pos. 614.3010.004, 615.3040.001, 615.3050.001 und 615.5400.001, Seite A 24 der Fahne), behandelt.
Herr Weder Hansjürg verzichtet hier darauf, den Antrag der Minderheit II zur Versicherungskasse (Pos. 615.3040.001, 615.3050.001 und 615.5400.001, Seite A 24 der Fahne) zu be- gründen.
Bührer Gerold, Sprecher der Minderheit I: Die Minderheit I er- sucht Sie, ihrem Antrag zuzustimmen.
Worum geht es? Es geht nicht darum, dass wir 200 von rund 35 000 Stellen kürzen wollen, sondern darum, dass wir die rund 230 eingesparten Stellen des EMD nicht in anderen Dienstabteilungen des Bundes wieder kompensiert sehen wollen. Mit anderen Worten: Wir wollen konsequent den Weg weiterverfolgen, den wir anlässlich der Verhandlungen über das Budget 1993 gewählt haben, nämlich ein Plafonieren der Stellen gemäss einem früher gefassten Beschluss, und wir wollen dieses Plafonieren der Stellen nicht unterlaufen, indem wir die Einsparungen beim EMD an anderen Orten wieder kompensieren.
Wir sind uns alle bewusst, dass mit dem Stellenwachstum enorme Folgekosten direkter und indirekter Art verbunden sind. Wir sind der Auffassung, dass wir den konsequenten Weg, den wir anlässlich der letzten Budgetberatung gewählt haben, jetzt nicht verlassen und kein falsches Zeichen setzen dürfen, sondern diesen Weg weiterbeschreiten müssen ·· als Zeichen, dass wir die Stellenbewirtschaftung auch beim Bund ernst nehmen.
Züger, Sprecher der Minderheit II: Die Minderheit Il beantragt Ihnen, den Personalbestand gemäss Beschluss des Stände- rates bzw. Entwurf des Bundesrates zu bewilligen. Damit wird nämlich genau das Ziel erreicht, das wir uns letztes Jahr ge- setzt haben, allerdings unter Berücksichtigung der vorliegen- den besonderen Umstände, die da sind: 80 zusätzliche Stellen für die Einführung der Mehrwertsteuer, für neue Rekurskom- missionen beim EVD, für verstärkte Reaktorsicherheit und Kontrolle der Talsperren.
Man kann dem Bund nicht laufend neue Aufgaben zuschan- zen und das nötige und benötigte Personal nicht bewilligen. Mit Umlagerungen innerhalb der Departemente allein ist nicht alles mehr möglich. Zwischen 1990 und 1993 wurden jährlich rund 350 Stellen zwischen den zivilen Departementen ver- schoben. Auch die vom Parlament zusätzlich bewilligten, be- fristeten 165 Stellen im Flüchtlingsbereich sind wieder abge- baut worden. Weiter sollte man jetzt wirklich nicht mehr gehen. Ich erinnere Sie an den Wiederanstieg der Asylgesuche und an den nach wie vor bestehenden Pendenzenberg. Die glei- che Zitrone lässt sich nicht ewig auspressen: Entweder geben wir dem Bundesrat das für eine effiziente Aufgabenerfüllung nötige Personal, oder wir sagen ihm ehrlicherweise, auf wel- che Dienstleistungen wir künftig verzichten wollen. Das Schlimmste ist wohl eine «halbbatzige» Aufgabenerfüllung. Das wollen wir doch alle nicht!
Also bitte: Stimmen Sie mit der Minderheit II für den Entwurf des Bundesrates!
Nun noch eine ganz persönliche Bemerkung: Bei der Käsever- wertung haben Sie vorhin so nonchalant, so richtig generös, 23 Millionen Franken verschenkt. Ist es wirklich der politischen
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
Weisheit letzter Schluss, wenn dann die korrekte Einführung der Mehrwertsteuer - übrigens: der vom Volk beschlossenen Mehrwertsteuer - vergleichsweise nicht einmal 3,5 Millionen Franken wert sein sollte?
M. Theubet, rapporteur: Concernant l'article 2 alinéa premier, je tiens à défendre, au nom de la majorité de la commission, la position suivante quant à l'effectif moyen du personnel de la Confédération.
Nous avons estimé que les 230 postes supprimés au Départe- ment militaire fédéral et dans les stations de recherches agro- nomiques ne devaient servir que dans une moindre mesure à effectuer de nouveaux engagements de personnel, et ce, pour des raisons que vous comprendrez. C'est pour cela que nous vous proposons de disposer, pour le budget 1994, de l'effectif autorisé pour 1993 moins 150 postes, alors que la minorité I (Bührer Gerold) souhaite aller plus loin, en réduisant l'état 1993 de 200 postes et la minorité II (Züger) moins loin, en le réduisant de 115 postes, soit de revenir au premier projet du Conseil fédéral, lequel a été accepté par le Conseil des Etats. L'effort de compression que nous vous demandons est à nos yeux indispensable dans les circonstances actuelles. Il con- duit à des économies substantielles, ce qui reste l'objectif pri- mordial de cet exercice budgétaire, ne l'oublions pas.
Je vous demande donc de suivre la majorité de la commis- sion, qui a tranché par 13 voix contre 7 dans le premier cas, la proposition de minorité I, et par 14 voix contre 6 dans le se- cond cas, c'est-à-dire la proposition de minorité Il.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, der Minderheit Il bzw. dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen. Das sind dann immerhin noch 115 Stellen weniger, als wir letztes Jahr hat- ten - in einer Zeit, in der man krampfhaft versucht, Arbeits- plätze zu schaffen! Es wäre eigentlich vernünftig, Sie würden uns heute die Arbeitsplätze geben, die wir zwingend und not- wendig brauchen. Einsparen können Sie dann wieder, wenn die Arbeitskräfte rar werden. Sie wissen, wir haben grosse Auf- gaben vor uns, wir müssen die Mehrwertsteuer einführen, wir brauchen die Leute zwingend.
Ich bitte Sie, der Minderheit Il und damit dem Ständerat bzw. dem Bundesrat zuzustimmen und sowohl den Antrag der Min- derheit I, die den Stellenbestand um 200 Stellen reduzieren will, als auch denjenigen der Mehrheit, die um 150 Stellen re- duzieren will, abzulehnen.
Ich bitte Sie, helfen Sie dem Bundesrat, stimmen Sie für den Antrag der Minderheit II (Ständerat/Bundesrat).
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit I
76 Stimmen 74 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit II
93 Stimmen
47 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen - Adopté
Abs. 3 - Al. 3
On. Carobbio: Chiedo scusa di prendervi ancora alcuni mi- nuti alla fine di questo lungo dibattito, ma la questione che vo- glio sollevare a nome della deputazione ticinese, al di là della disposizione particolare, è una questione importante.
Vi domando, per quanto riguarda il numero dell'effettivo me- dio del personale dei Servizi del Parlamento, di restare al testo proposto dal Consiglio federale e di rifiutare la proposta della Commissione e del Consiglio degli Stati, di ridurre l'aumento dei posti permanenti da 118,5 a 116,5. La riduzione riguarda gli 11 posti per i Servizi del Parlamento previsti inizialmente e che vengono appunto ridotti a 9. E guarda caso - vorrei sottoli- neare quest'aspetto -, i due posti da sopprimere sono quelli che riguardano il segretariato di lingua italiana che era previsto d'istituire presso i Servizi del Parlamento.
Capisco che nella foga di contenere le spese, ogni misura possa essere utile, ma su 11 posti previsti sopprimere proprio i due che riguardano l'affermazione della parità della lingua ita- liana con le altre lingue, anche all'interno di questo Parla- mento e dei suoi servizi, a mio parere rasenta la provocazione. Questo almeno per due motivi: anzitutto per la scarsa impor- tanza del risparmio, poi perché - una volta ancora - alle pro- clamazioni verbali non si fanno seguire fatti concreti, anzi, si fanno scelte inverse.
Il risparmio ottenuto con la misura è al massimo di 200 000/ 250 000 franchi annui, una somma irrisoria su un deficit di 7 miliardi di franchi e che non è per niente giustificata, soprat- tutto quando - una volta ancora - finisce per penalizzare una minoranza, quella di lingua italiana. E mi stupisce una misura di questo genere quando fra qualche mese - il Consiglio degli Stati l'ha già fatto in questa sessione - saremo chiamati a di- scutere un rapporto sulla comprensione nazionale; non mi pare che si vada in quella direzione.
Come sapete, negli anni scorsi - non un secolo fa, ma nel 1991 - sono state votate prima una mozione della deputazione ticinese, portavoce il collega Cavadini Adriano (91.3193), e poi un'iniziativa parlamentare dell'Ufficio (Ad 91.3193/92.406) con la quale si proponeva il potenziamento dei Servizi di lingua ita- liana, sia presso la cancelleria di lingua italiana, sia presso i Servizi del Parlamento.
Ed allora permettetemi di leggere che cosa dicevano i relatori da questa tribuna nel mese di dicembre 1992: «I parlamentari di lingua italiana sono particolarmente toccati da questo pro- blema. Lo svolgimento attuale dei lavori impone loro l'esame di documentazione, redatta in francese o tedesco, e durante i dibattiti di gruppo commissionali non possono esprimersi nella lingua madre. La mutua comprensione delle lingue na- zionali figura tra le componenti del nostro patrimonio cultu- rale .... L'Ufficio ritiene dunque importante adottare i provvedi- menti necessari per migliorare questa situazione», cioè creare un segretariato di lingua italiana. E la portaparola in lingua francese diceva: «Ce n'est pas un cadeau de Noël que vous faites à la minorité tessinoise, c'est un acte de justice.» (BO 1992 N 2517)
Ebbene, a poco più di un anno di distanza, dopo che già nel 1992 si era rinviata la realizzazione di questa proposta, si va ancora nella stessa direzione. Il risultato - cito ancora un altro documento che viene dai Servizi del Parlamento: «Le secréta- riat de langue italienne aurait été chargé d'assister les parle- mentaires italophones dans certains travaux sortant du cadre des prestations habituelles des Services du Parlement (do- maines spécialisés, documentation, administration). Ces deux postes ayant été biffés, il sera impossible» - je souligne: impossible - «aux Services du Parlement, du moins à courte échéance, de mettre sur pied un secrétariat de langue ita- lienne et de fournir ces prestations supplémentaires. »
Mi pare che ci sono sufficienti argomenti per ritenere che que- sta decisione non debba essere seguita, che si debba appog- giare invece il Consiglio federale. Mi si dirà che possiamo fare a meno di un servizio come questo, transitoriamente, visto che ne abbiamo fatto a meno fin qui.
Ma il problema non è questo. In discussione è una questione di principio: la parità della lingua italiana, che è lingua ufficiale insieme al francese ed al tedesco. Una questione sulla quale noi non possiamo rinunciare, proprio perché è da tempo che poniamo questi problemi.
Vi invito quindi, nello spirito della comprensione nazionale, a rifiutare la proposta del Consiglio degli Stati e della Commis- sione del Consiglio nazionale ed a seguire invece la proposta del Consiglio federale mantenendo i due posti previsti per il segretariato di lingua italiana. Credo che sia ora di costituirlo!
Bonny, Berichterstatter: Nach dem fulminanten Votum unse- res Kollegen Carobbio könnte man meinen, es gehe hier um eine absolut zentrale Frage. Die Sache ist die, dass unter die- sem Artikel 2 Absatz 3 vom Bundesrat ursprünglich elf Stellen aufgeführt wurden: die Umwandlung von neun Hilfskräftestel- len plus zwei neue Stellen für das italienische Sekretariat der Parlamentsdienste. Es war also nicht ganz so, wie es Herr Ca- robbio gesagt hat.
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13 décembre 1993
Nun glaube ich, sagen zu dürfen, dass sich weder im Stände- rat noch in unserer Kommission irgendeine Aversion manife- stiert hat, weder gegen unsere italienischsprachigen Kollegen noch gegen die Italianità. Es geht vielmehr darum, dass wir auch bei den Parlamentsdiensten mit dem guten Beispiel vor- angehen müssen, wenn wir schon überall beim Personal Vor- schriften machen und die Schraube anziehen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Parlamentsdienste - die in den letzten Jahren bestandesmässig ausserordentlich stark zugenom- men haben - davon ausgenommen werden.
Weiter ist zu beachten: In den Generalsekretariaten sämtlicher Departemente gibt es italienische Sprachdienste - allein unter der «Bundeskanzlei» sind im «Eidgenössischen Staatskalen- der» etwa 20 Personen aufgeführt; es werden mit dem Kanzlei- personal noch mehr sein. Wir meinen, es sollte mit Bezug auf diese Aufgaben eigentlich etwas mehr Austausch zwischen den einzelnen Departementen geben. Wir brauchen in Zu- kunft auch hier etwas mehr Flexibilität.
Das sind die Gründe gewesen, die uns dazu geführt haben, von diesen zwei neuen Stellen abzusehen. Die neun Hilfskräf- testellen werden trotzdem in Etatstellen umgewandelt, hier fin- det die Kürzung nicht statt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und den Antrag Carobbio abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Carobbio
70 Stimmen 42 Stimmen
Abs. 4 -Al. 4 Angenommen - Adopté
Pos. 614.3010.004, 615.3040.001, 615.3050.001, 615.5400.001 Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Bonny, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen noch das Resultat nach den Beratungen bekanntgeben. Es liegt jetzt ein Defizit von 6,963 Milliarden Franken vor. Wir haben also die 7-Milliar- den-Grenze doch noch knapp unterschritten: ein Erfolg, aber ein relativer Erfolg.
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Allenspach, Aregger, Aubry, Baumann, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bezzola, Binder, Bircher Peter, Blatter, Bo- denmann, Bonny, Borel François, Brunner Christiane, Bühler Simeon, Bühlmann, Bührer Gerold, Bundi, Bürgi, Caccia, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Couchepin, Daepp, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Deiss, Dettling, Diener, Dormann, Ducret, Eggenberger, Eggly, Engler, Epiney, Ey- mann Christoph, Fankhauser, Fasel, von Felten, Fischer- Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Früh, Gobet, Goll, Gonseth, Graber, Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Gysin, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hämmerle, Hari, Heber- lein, Hegetschweiler, Herczog, Hess Otto, Hess Peter, Hild- brand, Hollenstein, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jeanprêtre, Keller Anton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Lepori Bonetti, Leu Jo- sef, Leuenberger Ernst, Loeb François, Mamie, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Müller, Nabholz, Nar- bel, Oehler, Perey, Poncet, Raggenbass, Rebeaud, Rechstei- ner, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Savary,
Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spoerry, Stamm Judith, Steinegger, Steiner Rudolf, Strahm Rudolf, Stucky, Suter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschuppert Karl, Vollmer, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss Wil- liam, Zölch, Züger (130)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Bischof, Blocher, Borer Roland, Bortoluzzi, Dreher, Dünki, Fehr, Giezendanner, Grendelmeier, Jaeger, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Maeder, Mauch Rolf, Maurer, Meier Sa- muel, Miesch, Moser, Ruf, Scherrer Werner, Stalder, Steffen, Steinemann, Vetterli, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zwahlen, Zwygart (29)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Gross Andreas, Haering Binder, Misteli, Schmied Walter, Steiger Hans, Zbinden (6)
Abwesend sind - Sont absents: Bär, Berger, Borradori, Brügger Cyrill, Duvoisin, Gardiol, Gi- ger, Hubacher, Jöri, Leuba, Leuenberger Moritz, Maitre, Mas- poli, Matthey, Mühlemann, Nebiker, Neuenschwander, Phili- pona, Pidoux, Pini, Robert, Rohrbasser, Ruffy, Rychen, San- doz, Scherrer Jürg, Segmüller, Sieber, Spielmann, Stamm Luzi, Tschopp, Wyss Paul, Ziegler Jean, Zisyadis (34)
Präsidentin Haller stimmt nicht Mme Haller, présidente, ne vote pas
Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1994 des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe Arrêté fédéral Il concernant le budget 1994 de l'Office fédéral de la production d'armements
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission
Betriebsaufwand von 957,9 Millionen .... Betriebsgewinn von 38,2 Millionen .... Reingewinn von 23,5 Millionen ....
Art. 1 Proposition de la commission
.... charges d'exploitation de 957,9 millions .... béné- fice d'exploitation de 38,2 millions .... bénéfice net de 23,5 millions ....
Angenommen - Adopté
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
123 Stimmen 5 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Bundesgesetz über die politischen Rechte
2323
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Ruckstuhl: Ich beantrage Ihnen, die Fragen der Fragestunde schriftlich beantworten zu lassen.
Die Begründung meines Ordnungsantrages können Sie an der Uhr ablesen: Es ist die Zeit, die uns drängt vorwärtszuma- chen. Sie können sich vorstellen, wer dann noch im Saal ist, wenn wir jetzt zur Fragestunde übergehen. Man muss sich fra- gen, ob wir um 19.55 Uhr noch mit dem Geschäft 93.066, «Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung», beginnen wollen oder nicht.
Ich bin deshalb der Meinung, dass es sich rechtfertigt, für ein- mal die Fragen schriftlich zu beantworten und direkt zum Bun- desgesetz über die politischen Rechte überzugehen.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Ruckstuhl offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit
93.070
Voranschlag 1993. Nachtrag II Budget 1993. Supplément II
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 2226 hiervor - Voir page 2226 ci-devant
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
111 Stimmen 9 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
93.066
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung Loi fédérale sur les droits politiques. Révision partielle
Botschaft und Gesetzentwurf vom 1. September 1993 (BBI III 445) Message et projet de loi du 1er septembre 1993 (FF III 405) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Ordnungsantrag Spoerry/Iten Joseph Artikel 24 und 31 (Unterzeichnungsquoren, Kaution, Listen- verbindungen) von Vorlage A sind in Vorlage B einzufügen.
Ordnungsantrag Tschäppät Alexander Ablehnung des Ordnungsantrages Spoerry/Iten Joseph
Eventualantrag Tschäppät Alexander (falls der Ordnungsantrag Spoerry/Iten Joseph angenommen wird)
Rückweisung an die Kommission
Das Geschäft sei an die Staatspolitische Kommission zu- rückzuweisen und dem Rat in einer Gesamtvorlage zu präsentieren.
Motion d'ordre Spoerry/Iten Joseph Les articles 24 et 31 (signataires, caution, apparentements) de l'arrêté A doivent être introduits dans l'arrêté B.
Motion d'ordre Tschäppät Alexander Rejeter la motion d'ordre Spoerry/Iten Joseph
Proposition subsidiaire Tschäppät Alexander (en cas d'acceptation de la motion d'ordre Spoerry/Iten Joseph)
Renvoi à la commission
L'objet doit être renvoyé à la Commission des institutions poli- tiques et être présenté au conseil dans son ensemble.
Frau Spoerry: Herr Iten Joseph und ich möchten Ihnen beliebt machen, die Artikel 24 und 31 aus dem Bundesgesetz über die politischen Rechte in die heute zur Diskussion stehende Teiländerung dieses Gesetzes einzufügen. Bei Artikel 31 han- delt es sich um einen Antrag Iten Joseph, bei Artikel 24 um ei- nen Antrag Spoerry. Der Antrag hier umfasst beide Artikel. Im Interesse der Verhandlungsökonomie und in Absprache mit meinem Kollegen Iten Joseph vertrete ich den Antrag. (Die bei- den materiellen Artikel wurden dem Antrag beigefügt und lie- gen Ihnen vor.)
Wie Sie wissen, hat die Staatspolitische Kommission unseres Rates, der weder Iten Joseph noch ich angehören, beschlos- sen, den bundesrätlichen Entwurf über die Revision des Bun- desgesetzes über die politischen Rechte nicht als Ganzes vor das Plenum zu bringen, sondern die darin enthaltenen Neue- rungen in zwei Teilbeschlüsse aufzugliedern. Wir sprechen heute demnach lediglich über den ersten Teil der Revisions- vorlage, über eine Teiländerung (Vorlage B).
Die Triage, welche die Kommission vorgenommen hat, scheint den nachstehenden Kriterien zu folgen:
Mit der heutigen Vorlage B sollen die Aenderungen verab- schiedet werden, welche die für die Nationalratswahlen 1995 unabdingbaren Voraussetzungen enthalten, und zudem soll es sich dabei um politisch harmlose Neuerungen handeln, weil man der Gefahr eines allfälligen Referendums auswei- chen will. In der zurückgestellten Vorlage A sollen dann schwergewichtig das Initiativ- und das Referendumsrecht revi- diert werden.
Kollege Iten Joseph und ich opponieren dieser Aufteilung nicht grundsätzlich, aber wir sind dezidiert der Meinung, dass
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994 Budget de la Confédération 1994
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.069
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
13.12.1993 - 14:30
Date
Data
Seite
2302-2323
Page
Pagina
Ref. No
20 023 473
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