Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994
2275
Achte Sitzung - Huitième séance
Donnerstag, 9. Dezember 1993, Vormittag Jeudi 9 décembre 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Frau Haller/M. Frey Claude
Ordnungsanträge - Motions d'ordre
Hess Peter: Sie sehen, dass wir auf der Traktandenliste das Geschäft «Teuerungsausgleich an das Bundespersonal» mit der Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel haben. Ich möchte Sie bitten - nachdem sich Verzögerungen beim Bud- get ankündigen -, jetzt schon festzulegen, dass wir im Laufe des Morgens zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt in Absprache mit dem Ständerat diese Diskussion dazwischen- schalten, damit wir das Geschäft 93.089 heute beendigen können.
Thür: Ich äussere mich zu diesem Ordnungsantrag. Ich bin damit grundsätzlich einverstanden, würde dann aber den Zu- satzantrag stellen, die Position, die sich konkret mit dem Teue- rungsausgleich beschäftigt, vorzuziehen. Wenn wir über die Dringlichkeit des Bundesbeschlusses diskutieren, sollte be- kannt sein, welchem Teuerungsausgleichsmodell der Rat zu- gestimmt hat. Dieses ist zwar für den Bundesrat rechtlich nicht verbindlich, es ist aber immerhin eine deutliche Meinungsäus- serung gegenüber dem Bundesrat, wie der Teuerungsaus- gleich vollzogen werden soll.
Mein Zusatzantrag zum Ordnungsantrag Hess Peter lautet, dass diese Position im Budget beschlossen wird und nachher die Debatte zur Dringlichkeit stattfindet.
Bonny, Berichterstatter: Ich werde mich nicht zur Frage des dringlichen Bundesbeschlusses über den Teuerungsaus- gleich äussern, sondern zum Budget des Finanzdepartemen- tes. Ueber die Position auf Seite A32 der Fahne, Personalaus- gaben, müssen wir heute noch entscheiden. Wir werden also die entsprechende Position vorziehen. Dort geht es darum, welcher Betrag eingesetzt werden soll, und nicht, wie der Teuerungsausgleich im einzelnen ausgestaltet werden soll.
Bundesrat Stich: Ich würde Ihnen empfehlen, jetzt mit den Ge- schäften vorwärtszumachen. Ich habe nichts dagegen, wenn man das Finanzdepartement vorzieht. Es würde uns helfen. Ich hoffe, dass wir heute so speditiv vorankommen wie bisher und das Budget heute durchberaten.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Hess Peter offensichtliche Mehrheit Dagegen Minderheit
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Thür Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
93.069
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1994 Budget de la Confédération 1994
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 2254 hiervor - Voir page 2254 ci-devant
Pos. 327.3600.007
Hafner Rudolf, Sprecher der Minderheit: Es geht bei diesem Punkt um etwas Wichtiges. Es geht um alle Schulen für Soziale Arbeit - es sind etwas über 20 - in der Schweiz. Diese Schulen für Soziale Arbeit erfüllen eine sehr wichtige Ausbildungsfunk- tion im Hinblick auf den Sozialbereich in der ganzen Schweiz. Wenn man den Weg dieses Geschäftes betrachtet, stellt man einige Missverhältnisse fest. Sie haben im Jahre 1992 - auf- grund der Motion 87.390 von Kollega Fischer-Sursee - ein Ge- setz für den Bereich der Schulen für Soziale Arbeit geschaffen. Sie haben in diesem Gesetz verankert, dass man bis zu einem Subventionssatz von 31,5 Prozent gehen könne.
Die Schulen für Soziale Arbeit haben dann ausführliche Un- terlagen bereitgestellt und diese dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eingereicht. Von seiten des Bundesamtes ist anerkannt worden, dass ein Betrag von 17,3 Millionen Franken vergütet werden solle. Dort wurde dann eine lineare Kürzung um 10 Prozent vorgenommen, und das hätte für 1994 einen Bundesbeitrag von 15,6 Millionen Franken er- geben.
Dieser Vorschlag des Bundesamtes war dann sehr lange Zeit von keiner Seite bestritten. Die Schulen für Soziale Arbeit ha- ben auf dieser Basis ihre Budgetierung vorgenommen und ihre Schulgelder festgelegt. Später, im Laufe des Budgetpro- zesses, ist dann der Bundesbeitrag plötzlich um weitere 5 Mil- lionen Franken gekürzt worden, was einem Subventionssatz von nur noch 19 Prozent entspricht.
Das ist natürlich etwas völlig anderes als das, worüber man bei der Gesetzesberatung gesprochen hat. Richtigerweise stellt Kollega Fischer-Sursee den Antrag, man solle diese 15,6 Mil- lionen Franken ins Budget aufnehmen, weil die Schulen für Soziale Arbeit nach Treu und Glauben davon ausgehen durf- ten, dass dieser Betrag wirklich gewährt werde.
Was würde es bedeuten, wenn Sie hier gemäss Antrag des Bundesrates nur rund 10 Millionen Franken einsetzen wür- den? Das würde bedeuten, dass man Dozenten entlassen müsste, es würde bedeuten, dass man Kurse absetzen müsste, ja es könnte sogar so weit kommen, dass man ein- zelne Schulen schliessen müsste. Mindestens das letztere wäre überhaupt nicht im Sinne des Gesetzes, das wir hier be- raten und dem wir mehrheitlich zugestimmt haben.
Ich bitte Sie also eindringlich, doch mindestens dem Kompro- missantrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
Wir haben die Frage in der Subkommission der Finanzkom- mission ausführlich beraten. Es ist klar, dass man materiell mindestens dem Antrag der Minderheit folgen müsste. Ich glaube, dass man hier nicht allein die Priorität bei der Finanz- politik setzen kann, weil es hier um etwas wirklich Wichtiges geht. Ich glaube kaum, dass Sie, Herr Bundesrat Stich, und Ihr Finanzdepartement damals diesem Gesetz über die Finanzie- rung der Schulen für Soziale Arbeit grundsätzlich opponier- ten. Man darf doch feststellen: Wenn das zuständige Bundes- amt die Schulen für Soziale Arbeit im Glauben gelassen hat, dass hier auf der höheren Basis subventioniert werde, dann würde es wirklich dem Grundsatz von Treu und Glauben wi- dersprechen, wenn man in einem späteren Stadium eine Aen- derung vornehmen würde. Ich bitte Sie zu beachten, dass es sich hier gewissermassen um einen Betriebsunfall des Bun- desamtes handelt.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Minderheit der Kommission, der einen Kompromissantrag darstellt, zuzustimmen.
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Ordnungsanträge Motions d'ordre
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Jahr
1993
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V
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Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.12.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2275-2275
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