Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
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b. für das Jahr 1995 bis September 1994 einen Voranschlag auszuarbeiten, welcher den Ausgabenüberschuss auf höch- stens 5 Milliarden Franken begrenzt.
Antrag Bortoluzzi
Rückweisung an den Bundesrat
Das Budget 1994 wird an den Bundesrat zurückgewiesen mit folgendem Auftrag:
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ständerates bzw. der Beratung der nationalrätlichen Finanzkommission ist ein Notbudget für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1994 vorzu- legen.
Bis zum 28. Februar 1994 ist ein Budget vom 1. April 1994 bis 31. Dezember 1994 vorzulegen, das ein Nullwachstum der Bundesausgaben beinhaltet, so dass es auf den 1. April 1994 in Kraft gesetzt werden kann.
Der Bundesrat legt bis Mitte 1994 einen vierjährigen Finanz- plan 1995-1998 vor, bei dem die Ausgaben die voraussichtli- chen Einnahmen nicht überschreiten dürfen. Gleichzeitig sind die Vorlagen bzw. Gesetzesänderungen zu bezeichnen und aufzulisten, die zur Sanierung des Bundeshaushaltes notwen- dig sind.
Bis zur Beschlussfassung des Budgets 1994 und zur Verab- schiedung des Vierjahresplanes 1995-1998 werden keine Ge- setze durch die eidgenössischen Räte verabschiedet oder durch den Bundesrat in Kraft gesetzt, die für den Bundeshaus- halt Mehrausgaben zur Folge haben.
Antrag Scherrer Werner
Rückweisung an den Bundesrat
Der Voranschlag 1994 wird an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag:
Der Ausgabenüberschuss für das Jahr 1994 ist im Dringlich- keitsverfahren auf höchstens 5 Milliarden Franken zu be- grenzen;
in der Frühjahrssession 1994 ist ein Entwurf vorzulegen für einen dringlichen Bundesbeschluss, in welchem die nötigen Abänderungen von Gesetzen und Bundesbeschlüssen aufge- listet sind, die zur Einhaltung der neuen Vorschläge nötig sind; 3. für das Jahr 1995 ist bis September 1994 ein Voranschlag auszuarbeiten, welcher den Ausgabenüberschuss auf höch- stens 4 Milliarden Franken begrenzt.
Proposition Weder Hansjürg Renvoi au Conseil fédéral
Le budget 1994 est renvoyé au Conseil fédéral qui est invité à: 1. présenter un budget prévoyant un excédent de dépenses qui ne dépasse pas 5,5 millards de francs;
a. les contributions fédérales à l'AVS/Al;
b. les contributions fédérales à l'assurance-chômage;
c. les contributions fédérales à l'assurance-maladie;
d. les parts cantonales des recettes fédérales.
Proposition du groupe DS/Ligue Renvoi au Conseil fédéral avec mandat:
a. de limiter l'excédent de dépenses pour 1994 à 6 milliards de francs dans le cadre d'une procédure d'urgence;
b. d'élaborer jusqu'en septembre 1994 le budget pour 1995 qui limitera l'excédent de dépenses à 5 milliards de francs.
Proposition Bortoluzzi Renvoi au Conseil fédéral Le budget de la Confédération pour 1994 est renvoyé au Conseil fédéral avec le mandat suivant:
Sur la base des décisions du Conseil des Etats et des déli- bérations de la Commission des finances, le Conseil fédéral est prié de présenter un budget de crise pour la période du 1er janvier au 31 mars 1994.
Le Conseil fédéral présente en outre, jusqu'au 28 février 1994, un budget pour la période du 1er avril 1994 au 31 dé- cembre 1994 excluant toute augmentation des dépenses de la Confédération (croissance zéro) de sorte que celui-ci puisse entrer en vigueur au 1er avril 1994.
Le Conseil fédéral présente, jusqu'au milieu de l'année 1994, un plan financier quadriennal (1995-1998), dans lequel les dépenses ne doivent pas excéder les recettes prévisibles. Il définit les projets et révisions de loi nécessaires à l'assainis- sement des finances fédérales et en établit la liste.
Jusqu'à l'adoption du budget 1994 et du plan quadriennal de 1995-1998, aucune loi entraînant des dépenses supplé- mentaires pour la Confédération ne doit être votée par les Chambres fédérales ni mise en vigueur par le Conseil fédéral.
Proposition Scherrer Werner Renvoi au Conseil fédéral
Le budget 1994 doit être renvoyé au Conseil fédéral avec mandat:
de limiter l'excédent de dépenses pour 1994 à 5 milliards de francs dans le cadre d'une procédure d'urgence;
de présenter lors de la session de printemps 1994 un projet d'arrêté fédéral urgent qui contienne une énumération de mo- difications de lois et d'arrêtés fédéraux nécessaires à la réali- sation des nouvelles propositions;
de présenter jusqu'en septembre 1994, le budget 1995, lequel limite l'excédent de dépenses à 4 milliards de francs.
93.070
Voranschlag 1993. Nachtrag II Budget 1993. Supplément Il
Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1993 Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1993
Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Beschluss des Ständerates vom 1. Dezember 1993 Décision du Conseil des Etats du 1er décembre 1993 Kategorie II, Art. 68 GRN - Catégorie II, art. 68 RCN
Präsidentin: Wir behandeln diese drei Geschäfte beim Eintre- ten gemeinsam. Es sprechen vier Berichterstatter: Die Herren Hess Peter und Camponovo zum Teuerungsausgleich, Bonny und Theubet zum Budget und zum Nachtrag II.
On. Camponovo, relatore: Sul problema della compensa- zione del rincaro al personale federale arrischiamo oggi di gio- care sul filo del fuorigioco per il fatto che sono cambiati i dati di base della nostra discussione. Se, fino a una settimana fa, tutti partivamo dalla previsione di un rincaro a fine novembre del 2,7 percento, ci siamo improvvisamente trovati di fronte alla notizia di un rincaro a fine novembre del 2,2 percento. La so- stanza del problema però non cambia.
Il Consiglio federale - vi ricordate - si è trovato a dover trattare una mozione, votata dalle due Camere nel novembre del 1992, nella quale si chiedeva di modificare con urgenza, rendendola più elastica, la disposizione di adeguamento del rincaro.
Il Consiglio federale ha inteso dar seguito a questa mozione mettendosi, come si suol dire, di buzzo buono a preparare la revisione approfondita della legge che ordina i rapporti fra Confederazione e funzionari federali, il «Beamtengesetz». Questa modifica della legge fondamentale è stata oggetto di discussioni con i sindacati ed è sfociata nel messaggio che il Consiglio federale ha presentato a fine ottobre, un mese fa.
Il progetto è all'attenzione delle Camere. Il Consiglio federale prevede che questa modifica possa entrare in vigore con il
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1º gennaio del 1995. L'evoluzione economica e delle finanze federali non permettono di rimanere passivi sino all'approva- zione di questa legge.
Il Paese, e non dico nulla di nuovo, conosce una pesante di- soccupazione e una tendenza al riconoscimento soltanto limi- tato delle retribuzioni nell'economia privata. La compensa- zione integrale del rincaro non è più un oggetto indiscutibile. La sicurezza del lavoro è decisamente in calo.
Per altro verso, l'evoluzione delle finanze cantonali e comunali ha spinto molti Cantoni e alcune città ad annullare o ridurre la compensazione del rincaro.
Il degrado delle finanze federali ha assunto un ritmo infernale che nessuno prevedeva un anno fa, ingigantendo si al vuoto di carattere congiunturale e quello di carattere strutturale. Cosa ancora più preoccupante: malgrado i due pacchetti di ri- sparmio, malgrado le ripetute operazioni di riduzione delle voci di preventivo: le previsioni per i prossimi quattro anni non sono minimamente incoraggianti.
Ulteriori azioni sono state preannunciate dal Consiglio fede- rale nel messaggio sul preventivo, sezione piano finanziario. Per la spesa per il personale in questa situazione generale de- gli enti pubblici, al Consiglio federale non rimaneva altro che proporre una misura che avesse effetto immediato e che po- tesse permettere di esaminare in modo sereno la revisione to- tale della legge sui funzionari.
L'urgenza si impone specie dopo l'adesione del popolo alle due proposte di aumento fiscale - benzina e IVA -; il voto è stato accompagnato da un mandato preciso di seria atten- zione a tutte le componenti della spesa pubblica. Solo l'ur- genza garantisce che con il prossimo gennaio le retribuzioni dei funzionari federali trovino un adeguamento equilibrato con quella dei funzionari degli enti inferiori e del settore privato.
La Commissione delle finanze ha votato l'entrata in materia re- spingendo una proposta di rinvio con 17 voti favorevoli, 5 con- trari e 1 astensione; ha votato l'urgenza con 13 voti favorevoli e 7 astensioni; ha accolto il decreto in votazione finale con 13 voti favorevoli, 5 contrari e 3 astenuti. Questo per quanto ri- guarda la legge, il decreto urgente.
Per quanto riguarda il riconoscimento concreto ai dipendenti e il modo con cui riconoscerlo bisogna andare alle cifre di pre- ventivo. Il Consiglio federale propone un credito di preventivo che gli permette di riconoscere un rincaro a tutti i dipendenti dell'1,7 percento. Troviamo questa cifra a pagina A32 della «Fahne» per un importo di 4 079 379 000 franchi.
La vostra commissione vi propone invece un credito di preven- tivo calcolato in modo da permettere il riconoscimento di un rincaro pari all'1,7 percento sino a 100 000 franchi di retribu- zione con un blocco da quel momento a 1700 franchi, pari a 4 075 379 000 franchi. La competenza per la soluzione defini- tiva rimane del Consiglio federale.
La volontà della commissione, che può trasformarsi in volontà del Parlamento nel caso in cui questo accetti le cifre di preven- tivo proposte dalla maggioranza, è che il Consiglio federale proponga e adotti una soluzione graduata. L'aggiunta al primo paragrafo dall'articolo 2 che prevede che per la determi- nazione del rincaro si tenga conto, della situazione econo- mica, della condizione delle finanze federali, ma anche degli aspetti sociali va proprio in questa direzione. Il Consiglio fede- rale è libero di utilizzare il credito votato come meglio crede. Il rincaro non compensato - e questa è un'informazione supple- mentare agli atti - non viene più ripreso in futuro.
Come si è arrivati alla percentuale dell'1,7 percento? Questa percentuale è dell'1 percento inferiore alla previsione di rin- caro che era del 2,7 percento. Così si esprime il messaggio del Consiglio federale. Dovesse valere l'adozione del medesimo concetto di calcolo, ecco che partendo dal rincaro registrato a fine novembre pari al 2,2 percento, bisognerebbe correggere la cifra di preventivo in modo che corrisponda a un rincaro dell'1,2 percento.
Non ci sono proposte in questo senso. Ci si potrebbe chiedere se di fronte a un rincaro del 2,2 percento e un riconoscimento dell'1,7 percento un decreto urgente sia ancora necessario. La commissione ritiene che questo messaggio al popolo sviz- zero va dato. E' necessario - come dicevo - che con il 1° gen- naio del 1994 possa esser applicato il rincaro così come lo fis-
seremo in questi giorni. Non dovessimo avere un decreto ur- gente, anche in presenza di un'adesione dei rappresentanti dei funzionari federali ci potremmo trovare di fronte a un ri- corso al Tribunale federale che bloccherebbe l'adozione del rincaro e procrastinerebbe ogni e qualsiasi applicazione. Nella situazione economica finanziaria abbiamo bisogno di un segnale, immediato, chiaro e definitivo.
Hess Peter, Berichterstatter: Wie Sie den Ausführungen von Herrn Camponovo entnommen haben, besprechen wir hier vorab die Frage der Rechtsgrundlage für die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs an das Bundespersonal. Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als Ihre Beschlüsse zu diesem Pro- blem dann in die entsprechenden Budgetpositionen Eingang finden, die wir nachträglich unter dem Finanzdepartement für das Bundespersonal zu beschliessen haben. Ebenso ist fest- zuhalten, dass diese Beschlüsse indirekt auch massgebend sein werden für die Festlegung des Teuerungsausgleichs der Angestellten von PTT und SBB, insofern sich die entsprechen- den Einsparungsmöglichkeiten verdoppeln oder verdreifa- chen werden.
Warum sprechen wir heute über die Frage des Teuerungsaus- gleichs? Sie erinnern sich, dass wir am 19. Juni 1992 einen neuen Bundesbeschluss über die Ausrichtung des Teue- rungsausgleichs an das Bundespersonal, und zwar für vier Jahre, für die Jahre 1993 bis 1996, verabschiedet haben. Die- ser Beschluss war das Resultat eingehender, zum Teil auch widersprüchlicher Beratungen.
Obwohl sich im Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Bun- desbeschlusses vom 19. Juni 1992 bereits eine Schlechtwet- terfront am Horizont des Bundeshaushalts abzeichnete, glaubten es damals Bundesrat und Parlament verantworten zu können, dem Bundespersonal erneut für 4 Jahre einen «an- gemessenen» Teuerungsausgleich zuzusichern. In der bishe- rigen Praxis bedeutete dies die Gewährung des vollen Teue- rungsausgleichs, wobei aber inzwischen vom Bundesamt für Justiz gutachterlich festgestellt wurde, «angemessen» meine, dass der Bundesrat beim Teuerungsausgleich um rund bis ei- nen Viertel unter die effektive Teuerung gehen dürfte.
Mit der raschen und nachhaltigen Verschlechterung der Per- spektiven des Bundeshaushalts in den vergangenen beiden Jahren trat nun aber eine unerwartet rasche Kehrtwende ein. National- und Ständerat haben den Bundesrat bereits im No- vember 1992 mit Motionen beauftragt, es sei eine Revision des Teuerungsbeschlusses vorzulegen. Sie taten dies selbst- redend in der Meinung, dass diese Revision bereits bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs an das Bundesperso- nal für das Jahr 1994 Anwendung finden sollte. Herr Bundes- rat Stich hat sich in der Folge entschlossen, von einer separa- ten Vorlage für die Neuregelung des Teuerungsausgleichs- mechanismus abzusehen und diese Frage im grösseren Rahmen einer Teilrevision des Beamtengesetzes zu behan- deln. Dies hätte wohl bedeutet, dass der Teuerungsausgleich für das Jahr 1994 nochmals auf der Grundlage des Bundes- beschlusses vom 19. Juni 1992 hätte festgelegt werden müs- sen. Das heisst, dass das Bundespersonal erneut einen an- gemessenen oder beinahe vollen Teuerungsausgleich erhal- ten hätte.
Konfrontiert mit einem Budgetdefizit von rund 7 Milliarden Franken einerseits und mit der Forderung der beiden Finanz- kommissionen anderseits, dieses Defizit für 1994 um 650 Mil- lionen - so die ständerätliche Kommission - bzw. um 900 Mil- lionen - so die nationalrätliche Kommission - zu kürzen, be- schloss der Gesamtbundesrat am 3. November 1993, dem Parlament die sofortige Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal im dringlichen Verfahren zu beantragen.
Gleichzeitig gab der Bundesrat zu erkennen, dass er beab- sichtige, für das Jahr 1994 die Teuerung mit einem Satz von 1,7 Prozent auszugleichen.
Was ist nun der Inhalt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Aenderungen des Teuerungsbeschlusses von 1992? In erster Linie bringt der neue Beschluss eine Abkehr vom bisherigen Grundsatz des angemessenen bzw. eben des vollen Teue- rungsausgleiches.
Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
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In einem zweiten Schritt soll der Bundesrat, der weiterhin für die Verhandlungen mit den Verbänden und für die definitive Festlegung des Teuerungsausgleichs zuständig bleibt, er- mächtigt werden, nebst der Wirtschaftslage und der Lage der Bundesfinanzen auch soziale Aspekte zu berücksichtigen. Konkret heisst das, dass der Teuerungsausgleich inskünftig auch degressiv ausgestaltet werden könnte.
Der dringliche Bundesbeschluss ist auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist soll der Teuerungsausgleich im Rah- men des Beamtengesetzes festgelegt werden, sofern die vom Bundesrat in Aussicht genommene Teilrevision dieses Geset- zes innert zwei Jahren verabschiedet werden kann.
Was sind nun die vom Bundesrat erhofften Einsparungen ge- genüber dem Budget, die ja unmittelbarer Anlass für die dring- liche Aenderung dieses Bundesbeschlusses sind? Auf Bun- desebene, d. h. beim Bundespersonal im engeren Sinne, rechnet der Bundesrat bei einem Teuerungsausgleich von 1,7 Prozent, wie er durch die dringliche Aenderung ermöglicht würde, mit Einsparungen von rund 159 Millionen Franken ge- genüber dem vollen Teuerungsausgleich gemäss bisheriger Praxis bei einer geschätzten Teuerung von ungefähr 2,7 Pro- zent bzw. von 98 Millionen Franken gegenüber der Budget- botschaft, wo bereits ein tieferer Satz eingerechnet wurde. Bei den SBB wird mit 30 Millionen Franken Einsparung gerechnet, bei den PTT ist der entsprechende Betrag auf rund 80 Millio- nen Franken veranschlagt.
Wenn Sie nun die Fahne beim Posten Finanzdepartement konsultieren, werden Sie sich fragen, wie ich auf die genann- ten Einsparungen komme, denn Sie finden dort nur eine Diffe- renz in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht der Differenz der Einsparungen zwischen 2,0 Prozent und 1,7 Prozent Teuerungsausgleich (netto EVK- Beiträge).
In diesem Zusammenhang gilt es zu berücksichtigen, dass die Entschädigung des Bundespersonals mit allen Neben- aspekten ein sehr komplexes Gefüge ist, indem der Bund als Arbeitgeber einen erheblichen Teil der Beiträge und des Ein- kaufs der erhöhten Saläre in die Eidgenössische Versiche- rungskasse zu berappen hat. Weil nun im Falle eines nur teil- weisen Teuerungsausgleichs diese Leistungen an die EVK ge- ringer ausfallen werden und weil anderseits die EVK rech- nungsmässig voll über die Bundesrechnung läuft, wird im er- sten Jahr der Ueberschuss der Eidgenössischen Versiche- rungskasse um rund 162 Millionen Franken kleiner ausfallen, womit sich die Finanzrechnung des Bundes per saldo ver- schlechtern wird. Aber entscheidend ist natürlich nicht die rein buchhalterische Zahl, sondern die effektive Einsparungsmög- lichkeit, die durch einen reduzierten Teuerungsausgleich möglich wird.
Noch ein Wort zur Ausgestaltung des Teuerungsausgleichs. Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass nach dem Willen der Kom- mission der Bundesrat für Verhandlungen mit den Verbänden und auch für die definitive Festlegung des Teuerungsaus- gleichs zuständig bleibt. Ungeachtet dessen hat sich in der Fi- nanzkommission Ihres Rates eine Mehrheit dafür ausgespro- chen, dass bereits für das Jahr 1994 ein degressiver Teue- rungsausgleich festgelegt werden solle, und zwar im Sinne ei- ner Empfehlung an den Bundesrat, den Teuerungsausgleich bei 100 000 Franken Lohnbezug zu plafonieren. Das heisst, dass Lohnbezüger über 100 000 Franken nur noch pauschal 1700 Franken Teuerungsausgleich erhalten würden. Aller- dings hat in der Zwischenzeit der Ständerat am letzten Don- nerstag beschlossen, dass er von einer solchen weiter gehen- den Einsparung - es handelt sich um etwa 4 Millionen Fran- ken - absehen wolle, und hat der Fassung des Bundesrates zugestimmt.
Wenn Sie beim Posten Finanzdepartement über die Höhe der Bezüge an das Bundespersonal entscheiden, werden Sie zu entscheiden haben zwischen dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag Ihrer Kommission, die über eine Einsparung von 4 Millionen Franken dem Bundesrat nahelegen möchte, bereits für dieses erste Jahr den Teuerungsausgleich nur de- gressiv zu gewähren.
Ich fasse zusammen: Ziel der Revision des Bundesbeschlus- ses über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal im
Dringlichkeitsverfahren ist es, durch eine markante Reduktion des Teuerungsausgleichs gegenüber dem normalerweise vol- len Ausgleich Einsparungen zu erzielen. Das Bundespersonal soll dazu bewegt werden, einen Solidaritätsbeitrag zu erbrin- gen einerseits gegenüber dem Personal in verschiedenen Kantonen, wo bereits heute beschlossen wurde, keinen oder nur einen teilweisen Teuerungsausgleich zu gewährleisten, aber andererseits auch gegenüber vielen Bereichen in der Wirtschaft, die heute gezwungen sind, einen nur teilweisen oder gar keinen Teuerungsausgleich zu gewähren.
Es ist uns bewusst, dass es Kantone und auch Branchen gibt, die weiterhin den vollen Ausgleich ausrichten können. Ange- sichts der heutigen desolaten Situation der öffentlichen Fi- nanzen sind wir aber gezwungen, auch in dieser Hinsicht ei- nen Schritt zu tun, der wohl schmerzlich sein kann, der bei der Unsicherheit im Bereich der Beschäftigung jedoch sicher der mildere Weg ist, um möglichst bald wieder zu einer Verbesse- rung der Lage der Bundesfinanzen zu kommen.
Bonny, Berichterstatter: Wenn man die Ratsprotokolle der letzten zehn bis fünfzehn Jahre über die Budgetberatungen durchgeht, stellt man fest, dass die Präsentation des Voran- schlages im Laufe der Zeit zu einem Ritual verkommen ist. Es gibt kaum einen Kommissionsberichterstatter, kaum einen Fi- nanzminister, der selbst in relativ normalen Zeiten nicht ein mehr oder weniger durch die dunkle Brille gefärbtes Referat gehalten hat. Wie ein roter Faden geht durch all diese Beratun- gen das Stichwort «angespannte Finanzlage». Um so schwie- riger ist es für uns heute, nachdem beim Parlament und im Volk eine gewisse Abstumpfung stattgefunden hat, die Leute für die sehr harte Problematik der Bundesfinanzen zu sensibili- sieren. Aber die Verhältnisse - das muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden - sind Ende 1993 und mit Blick auf 1994 funda- mental und total anders, als das in früheren Jahren der Fall war.
Der Bundesrat hat im Oktober ein Budget präsentiert, das zum Aufhorchen mahnte. Das Gewitter hat man kommen sehen, wenn man die Entwicklung der Rechnung 1993 durch das Jahr hindurch verfolgt hat: Wir hatten ein Budget 1993 mit ei- nem Defizit von 3,1 Milliarden Franken - auch das war schon ein Alarmzeichen -, und nun sind im Laufe des Jahres durch die Nachträge I und II zum Voranschlag 1993 noch weitere 2,9 Milliarden Franken hinzugekommen. Das sind 7,4 Prozent der Gesamtausgaben, was das Doppelte des Durchschnitts der letzten zehn Jahre bedeutet, der etwa bei 3,6 Prozent lag. Wenn man noch die Rechnung von 3,1 Milliarden plus 2,9 Mil- liarden mit einem Total von 6 Milliarden Franken berücksich- tigt - und es ist anzunehmen, dass wir in diesem Jahr, Herr Bundesrat Stich, vor allem bei der Warenumsatzsteuer auch noch Ausfälle haben werden -, dann ist nicht auszuschlies- sen, dass die Staatsrechnung 1993 mit einem Minus von etwa 7 Milliarden Franken abschliessen wird.
Noch eine weitere Bemerkung im Zusammenhang mit den Bundesfinanzen: Bereinigt um den Einnahmenüberschuss der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) erhöhen sich die Defizite innert vier Jahren um das Zehnfache, von rund 800 Millionen auf 8 Milliarden Franken. Das sind Zahlen, die dramatisch sind und die mit vorherigen Verhältnissen nicht mehr verglichen werden können.
Der Bundesrat hat uns dann im Oktober 1993 einen Voran- schlag mit einem Defizit von 7,1 Milliarden Franken präsen- tiert. Dort hat sich klar gezeigt, dass sich jetzt die Schere in ei- nem negativen Sinn auftut, nämlich mit einer Erhöhung der Ausgaben auf der einen Seite, und auf der anderen Seite mit einer Verminderung der Einnahmen, konkret mit einer Erhö- hung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 Prozent und einer Verminderung der Einnahmen um 1,3 Prozent.
Die Finanzkommissionen beider Räte - wir haben gut zusam- mengearbeitet - haben sofort erklärt, dass sie dieses Budget, wie es in der ersten Runde in der Botschaft präsentiert worden ist, nicht akzeptieren könnten, und haben das durch eindeu- tige Forderungen klargemacht. Die nationalrätliche Kommis- sion ist dabei etwas weiter gegangen als die ständerätliche: Wir haben Einsparungen um 900 Millionen Franken verlangt und die Ständeratskommission um 700 Millionen Franken.
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6 décembre 1993
Diese Forderungen, die mit ernstzunehmenden Drohungen verbunden waren, dass das Budget zurückgewiesen werden könnte, haben den Bundesrat - das sei anerkannt - zu einem raschen Handeln unter der Leitung unseres Finanzministers bewogen. In einer zweiten Runde hat er uns dann in einem Schreiben vom vergangenen 1. November bei den Ausgaben Kürzungsvorschläge von 624 Millionen Franken unterbreitet. Schade ist, Herr Bundesrat Stich, dass diese zweite Runde nö- tig war; vielleicht hätte man das Budget auch in der ersten Runde so präsentieren können.
Der Ständerat, vorerst die Kommission und dann letzte Woche das Plenum, hat nun die Ausgabenkürzungen noch um 20 Mil- lionen Franken erhöht. Die Finanzkommission des Nationalra- tes ist noch einen Schritt weiter gegangen und hat 104 Millio- nen Franken hinzugefügt. Aufgerechnet vom ursprünglichen bundesrätlichen Budget ergibt das immerhin einen Kürzungs- betrag von rund 750 Millionen Franken. Das ist, weiss Gott, nicht nichts und war mit intensiven Arbeiten in den Subkom- missionen verbunden. Erstmals haben Subkommissionen zwischen den Plenumssitzungen zum Teil sogar zweimal ge- tagt, und die Schlussrunde in der nationalrätlichen Plenums- kommission erstreckte sich über 17 Stunden.
Aber dann kam die kalte Dusche: Eine Enttäuschung stellte sich insofern ein, als die Schere noch einmal geöffnet wurde. Im Schreiben vom 1. November hat uns der Bundesrat auch mitgeteilt, dass er aufgrund der jüngsten Entwicklung bei den Einnahmen, vor allem bei der Warenumsatzsteuer und bei der Verrechnungssteuer, für 1994 nochmals fast 500 Millionen Franken Kürzungen vornehmen müsse. Das entspricht, auch wenn es uns nicht passt, dem Prinzip der Budgetwahrheit und der Budgetklarheit. Damit war aber unser Effort - wir glaubten, wir könnten das Defizit etwa auf die Höhe von 6,4 oder 6,5 Milli- arden Franken senken - ins Leere verpufft.
Heute präsentiert Ihnen die nationalrätliche Kommission statt dieses Defizites von 6,4 Milliarden Franken einen Abschluss mit einem Defizit von 6,922 Milliarden Franken. Die 7-Milliar- den-Grenze haben wir knapp unterschritten. Trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass die Situation der Bundesfinan- zen schlecht ist - sie ist dramatisch schlecht!
Das zeigt sich nicht nur in den absoluten Zahlen; noch be- denklicher ist der Trend, der ihnen zugrunde liegt. Innert drei Jahren kam es bei den Bundesfinanzen zu einem eigentlichen Absturz Ohne drastische Sparmassnahmen auf der Budget- ebene - durch Sanierungspakete mit Aenderungen gesetzli- cher Grundlagen und institutionellen Vorkehren - und ohne strukturelle Eingriffe bei den Bundesaktivitäten - z. B. bei den Subventionen, bei den Qualitätsnormen - werden wir innert kurzer Zeit bei einem Defizit von 10 Milliarden Franken und bei einer Verschuldung von über 100 Milliarden Franken landen. Natürlich - das sage ich hier gerne - gibt es auch einige kleine positive Signale. Wir sind dankbar, dass das Schweizervolk am vorletzten Wochenende die Mehrwertsteuer zu einem Satz von 6,5 Prozent akzeptiert hat. Das bringt etwas, abgesehen vom Systemwechsel. Bei dieser Umstellung werden etwa eine knappe Milliarde Franken Mehreinnahmen herausschauen; von den 1,5 Milliarden, die sie brutto ausmacht, müssen wir ja eine halbe Milliarde Franken, die für die Entlastung der Kran- kenkassenprämien reserviert sind, abziehen.
Wir nehmen auch dankbar zur Kenntnis, dass wir jetzt eine et- was niedrigere Inflation haben, wobei der hausgemachte An- teil an dieser Inflationsrate immer noch zu hoch ist. Wir sind auch dankbar, dass seit einem Jahr die Kapitalmarktzinsen zu- rückgegangen sind.
Das ist soweit gut, darf uns aber in keiner Weise zu irgendwel- chem Optimismus veranlassen. Ueber unseren Köpfen hän- gen nämlich einige Damoklesschwerter. Zuerst möchte ich einmal - das ist eine persönliche Meinung - sagen, dass ich eher skeptisch bin, Herr Bundesrat Stich, ob das Schweizer- volk weitere Steuererhöhungen einfach so schlucken wird. Ich würde hier vor Illusionen warnen. Dann schweben noch an- dere Damoklesschwerter über uns; ich nenne nur deren drei, die in finanzieller Beziehung schwerwiegende Wirkungen zeitigen werden:
steht, muss man sagen: Hier liegt eine Situation vor, die zu schweren Bedenken Anlass gibt. Hier werden mit Sicherheit weitere Belastungen kommen.
Trotz oder besser wegen der Beratungen über die Revision der Krankenversicherung in Genf schwebt ein weiteres Damo- klesschwert über uns, nämlich der ganze Gesundheitssektor. Auch hier ist noch einiges im Rohr.
Der öffentliche Verkehr. Ohne auf Polemiken, die im Gange sind, zurückkommen zu wollen, ist klar, dass auch dort punkto Finanzen ein negatives Zukunftspotential vorhanden ist.
Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bela- stung der Kantone und damit indirekt der Gemeinden Aus- masse angenommen hat, die wir nicht einfach negieren kön- nen, auch wenn wir hier nur über Bundesfinanzen sprechen. Uebungen wie das erste Sanierungspaket, welches zu einem gewissen Teil auf der Verschiebung der finanziellen Belastung an die Adresse der Kantone und damit auch der Gemeinden basierte, werden wir uns wahrscheinlich nicht mehr leisten können.
Wenn wir in Zukunft sparen, haben wir auch Auflagen. Die Fi- nanzkommission hat sich bei diesem Budget sehr bemüht, die Investitionen nicht zu sehr zu tangieren. Beim Antrag Borto- luzzi kommen wir noch darauf zurück. Mit Ihren Vorstellungen von einem Nullwachstum müssen wir diesen Grundsatz ver- gessen, das liegt dann nicht mehr drin; dann müssen wir diese Investitionen kürzen.
Bei diesen Beratungen - jetzt komme ich zur politischen Wer- tung - besteht die Gefahr, dass das Schiff der Bundesfinanzen uns langsam, aber sicher aus den Rudern läuft, wenn wir nicht eine strikte Linie einhalten. Es besteht die Gefahr, dass wir es dann nicht mehr unter Kontrolle haben und dass dieses Schiff in Zukunft auf stürmischer See ruderlos dahintreibt.
Bei diesen Beratungen tragen wir unzweifelhaft eine sehr grosse Verantwortung. Wir haben von den vielen Einzelanträ- gen Kenntnis genommen, wir haben es auch nicht anders er- wartet. Auch kommissionsintern fanden harte Auseinander- setzungen statt, wir waren nicht überall einig; das schadet nichts. Es gibt Minderheitsanträge, die wir ausmarchen wer- den, und es gibt einzelne Anträge, wo mit guten Argumentatio- nen gefochten werden kann. Trotzdem muss ich Ihnen sagen, dass jede Zustimmung zu einem Einzelantrag, der von der Li- nie der Finanzkommission, von der ständerätlichen Kommis- sion oder von den Anträgen gemäss neuem Entwurf des Bun- desrates abweicht, dazu beiträgt, dass wir vom Hauptziel der Sanierung der Bundesfinanzen abdriften. Sie sind daher alle abzulehnen!
In der Interessenabwägung hat die Gesundung der Bundesfi- nanzen eindeutig Priorität. Nur so bekommt der Bund wieder Boden unter die Füsse. Das sage ich vor allem jenen, die glau- ben, dass man gleichsam dem Bund seine finanziellen Mög- lichkeiten wegnehmen will. Das war in der Finanzkommission nicht der Fall. Wenn wir richtig überlegen, wird der Bund mittel- und langfristig nur in der Lage sein, seine wesentlichen Aufga- ben zu erfüllen und, wo es nottut, auch Schwerpunkte zu set- zen, wenn er auf eine finanzielle Basis abstellen kann.
Es gilt noch eine andere Frage zu klären: jene des Weges des geringsten Widerstandes, das heisst einfach: Aeufnung der Schulden. Mit der Finanzkommission möchte ich Sie dringend davor warnen, einen solchen Weg zu beschreiten. Wir müssen ihm vielmehr mit Entschiedenheit entgegentreten.
Zu diesem Punkt möchte ich zwei, drei Bemerkungen anbrin- gen: Die Bundesschulden der Schweiz sind jetzt auf ungefähr 50 Milliarden Franken angewachsen. Wenn wir nichts unter- nehmen, würden diese Schulden bis ins Jahr 1997 weiter auf 100 Milliarden Franken oder mehr anwachsen. Im internatio- nalen Vergleich sind wir zwar noch nicht so schlecht dran; wir haben aber eindeutig Boden verloren. In den achtziger Jahren waren unsere Schulden einmal unter 30 Milliarden Franken angelangt Die Schulden nahmen jedoch in den letzten Jahren rapid zu. Wir dürfen in diesem Zusammenhang nicht nur von den Bundesfinanzen sprechen, sondern wir müssen auch ei- nen Blick auf die Entwicklung bei den Kantonen und Gemein- den werfen.
Die Situation ist folgende: 1988 war das letzte Jahr, wo Bund, Kantone und Gemeinden noch einen Einnahmenüberschuss
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Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
von 1,6 Milliarden Franken aufwiesen; im Jahre 1993 müssen wir laut Angaben des Finanzdepartements damit rechnen, dass wir bei einem Ausgabenüberschuss von 17,5 Milliarden Franken landen. Das ist eine wirklich schlimme Zahl, ein dra- matischer Absturz.
Es ist gefährlich und problematisch, Vergleiche anzustellen. Setzt man anderer Länder Staatsschulden zum Bruttoinland- produkt in Vergleich - Belgien ist beispielsweise bei 132 Pro- zent, Italien bei 107 Prozent angelangt, demgegenüber weist die Schweiz auf allen drei Ebenen lediglich 43 Prozent auf -, so bringt uns das nichts. Herr Bundesrat Stich wird Ihnen noch erklären, was das auf den Schuldendienst für Auswirkungen hat. In einem an sich wirtschaftlich gesunden Land wie Deutschland rechnet man gemäss «Handelszeitung»> damit, dass die Staatsschuld bis 1997 auf rund 70 Prozent des Brutto- sozialproduktes ansteigen wird. Der Zinsendienst wird allein einen Fünftel der Staatseinnahmen absorbieren.
Ich möchte unterstreichen, dass es nicht um theoretische Ueberlegungen, sondern um sehr konkrete Auswirkungen geht. Der Zinsendienst nimmt finanzielles Potential weg, um eine Wachstumspolitik zu betreiben. Wir müssen sehen, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum eingeengt wird, dass er die private Kapitalnachfrage verdrängt und dass er vor allem zu einem Vertrauensverlust im Ausland führt. Die Folge ist dann, dass der ausländische Kapitalanleger wegen des er- höhten Risikos nur noch zu einem höheren Preis in die Schweiz kommt; das heisst, er will höhere Kapitalzinsen. Das führt dann dazu, dass die Teufelsspirale - Inflation und höhere Zinsen - wieder in Gang gebracht wird.
Wir haben heute den 6. Dezember 1993 - ein Jahr ist seit der denkwürdigen Abstimmung vergangen, wo man in guten Treuen zweierlei Meinung sein konnte. Letzten Endes geht es um etwas noch Wichtigeres: Für die Zukunft unserer Wirt- schaft, unseres Landes, unserer Wohlfahrt ist eine gesunde Währung, ein starker Schweizerfranken, absolut entschei- dend. Das steht hier auf dem Spiel, wenn wir den Weg des ge- ringsten Widerstandes, nämlich jenen der zunehmenden Ver- schuldung der öffentlichen Hand, gehen würden.
Ein letzter Punkt noch: Ich bitte Sie, dieses Budget im Rahmen einer Gesamtstrategie zu sehen. Hier darf ich mit Genugtuung festhalten, dass Bundesrat und Parlament -der Ständerat und die nationalrätliche Kommission - die Sache gleich sehen. Wir müssen auf der Ebene des Budgets, dieses und kommender Budgets, einen Effort machen. Dabei ist die Vorstellung wich- tig, dass wir bei den Ausgaben nicht das wirtschaftliche Wachstum überschreiten. In der Kommission des Nationalra- tes sind wir von 3 Prozent ausgegangen, der Ständerat von 3,5 Prozent, das ursprüngliche Budget lag bei 8,9 Prozent. Wir haben alles, was die Arbeitslosenversicherung und die Vorsor- gemassnahmen betrifft, abgezogen, das ist ein Sonderfall. Da- mit kommen wir auf 5 Prozent. Es geht jetzt im Rahmen dieses Budgets darum, dass wir von diesen 5 Prozent auf 3,2 Prozent Ausgabensteigerung herunterkommen, wie das die Finanz- kommission vorschlägt.
Dann gibt es die zweite Ebene: Manches können wir im Rah- men des Budgets nicht realisieren, über 80 Prozent sind ge- bundene Ausgaben. Daher müssen wir durch Sanierungspa- kete - ich rede in der Mehrzahl, weil nach dem zweiten noch ein drittes kommen muss - auch die gesetzlichen Grundlagen ändern, damit wir hier mehr Sanierungsspielraum bekommen, um den Finanzhaushalt wieder in den Senkel bringen zu können.
Die dritte Ebene, die dazukommt, betrifft strukturelle, langfri- stige Massnahmen. Wir haben mit Interesse zur Kenntnis ge- nommen, dass der Bundesrat durch Ihr Departement, Herr Bundesrat Stich, unter anderem die ganze Subventionsge- setzgebung neu überprüfen lässt. Auch die Fragen der Quali- tätsnormen sind neu zu überprüfen. Wir Schweizer sind ja Weltmeister in der Perfektion. Ich darf annehmen, dass Sie zum Teil schon daran sind, gewisse Bundesaktivitäten, die nicht mehr absolut notwendig sind, näher anzuschauen.
Das ist das Gesamtkonzept; auf diesen drei Ebenen müssen wir zur Sanierung der Bundesfinanzen operieren. Dazu kom- men natürlich auf der anderen Seite die bereits beschlosse- nen Mehreinnahmen, wobei ich in persönlichem Namen
nochmals signalisiere, dass hier für weitere Steuererhöhun gen recht enge Grenzen gesetzt sind.
Ich möchte noch ganz kurz auf den Nachtrag Il zum Voran- schlag 1993 hinweisen. Wir können dort den Anträgen des Bundesrates zustimmen. Das Paket Nachtrag Il ist sehr ge- wichtig: 1,481 Milliarden Franken und noch 2 Millionen Fran- ken Kreditübertragungen. Wir möchten aber auch dem zu- stimmen.
Abschliessend stelle ich folgende Anträge: Erstens bitte ich Sie, beim Budget den Anträgen, die Ihnen die Finanzkommis- sion des Nationalrates stellt, auf der ganzen Linie und ohne Ausnahmen zuzustimmen. Zweitens und drittens bitte ich Sie, den Anträgen des Bundesrates zum Nachtrag II zum Voran- schlag 1993 und der Motion der Finanzkommission des Stän- derates betreffend Bremsung des Ausgabenwachstums zuzu- stimmen.
Noch einige Erläuterungen zu dieser Motion, die der Stände- rat bereits verabschiedet hat: Darin wird verlangt, dass ein wei- teres Sanierungspaket vorbereitet wird. Das mittelfristige Aus- gabenwachstum ist in der jeweils gültigen vierjährigen Pla- nungsperiode maximal bis auf das Wachstum des Bruttoin- landproduktes zuzulassen. Wir erwarten, dass diese Ausga- benkürzungen wenn möglich auf die Herbstsession 1994 vor- gelegt werden.
M. Theubet, rapporteur: Ce qu'il nous faut redouter le plus, c'est que nous nous accoutumions aux chiffres rouges et aux déficits chroniques. Depuis quelques années, en effet, mau- vais résultats et sombres prévisions sont devenus le lot de la plupart des responsables des finances publiques à quelque niveau que ce soit. C'est ainsi que dans la morosité de l'été dernier, le Département fédéral des finances annonçait que la Confédération devait s'attendre à un déficit d'au moins 6 milliards de francs pour cette année, alors que celui du bud- get était estimé à 3,1 milliards de francs. Une telle aggravation de la situation a pourtant de quoi donner le vertige.
Par son message concernant le supplément II du budget pour 1993, le Conseil fédéral demande des crédits supplémentai- res pour un montant de 1,481 milliard de francs et des crédits reportés pour 2 millions de francs. Ajoutés au premier supplé- ment, ils entraînent une augmentation des dépenses de 2,94 milliards de francs. Cela représente 7,4 pour cent des dé- penses totales soit plus du double de la moyenne des dix der- nières années, 3,6 pour cent. Si l'on prend en considération la baisse de recettes attendue au titre de l'Icha estimée à quel- que 2 milliards de francs, un déficit se situant entre 7 et 8 milliards de francs est tout à fait possible pour cette année. Le gonflement de ce déficit est dû, en premier lieu, à la conjoncture, au manque à gagner provenant de l'Icha, à quoi il faut ajouter les prêts à l'assurance-chômage se montant à 2,2 milliards de francs. Même si ceux-ci sont activés dans le compte de résultats, on ne peut dire maintenant quand et dans quelle mesure ces prêts seront remboursés. Cela dé- pend, effectivement, de l'évolution de la conjoncture et de la révision en cours de la loi sur l'assurance-chômage.
Le Conseil fédéral et les Commissions des finances ont veillé tout particulièrement à ce que les départements et les offices ne requièrent pas de crédits supplémentaires ou additionnels sur les positions budgétaires dont les montants ont été ré- duits. Toutefois, dans cinq cas qui représentent un montant to- tal de 144 millions de francs, ce principe n'a pas été respecté. Le poste le plus important, de 100 millions de francs, concerne le remboursement aux cantons des frais d'assistance aux re- quérants d'asile. Si l'on fait abstraction des prêts accordés par la Confédération au fonds de compensation de l'assurance- chômage, ces suppléments de crédits représentent encore 3,1 pour cent des dépenses globales, taux inférieur, toutefois, à l'augmentation moyenne de ces dix dernières années. Ce chiffre découle de la pratique relativement rigoureuse du Conseil fédéral, des Commissions des finances et de la Délé- gation des finances en la matière.
Le 4 octobre dernier, le gouvernement arrêtait le budget pour l'année 1994 avec au compte financier un déficit de 7,1 milliards de francs et au compte de résultats un excédent de charges de 6,3 milliards de francs lequel traduit l'appau-
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6 décembre 1993
vrissement effectif de la Confédération. Alors que le PIB devrait augmenter de 3,5 pour cent, la progression des dépenses, elle, est de 8,9 pour cent et l'on s'attend à un recul des recettes de 1,3 pour cent dans le même temps. On constate que l'évo- lution divergente entre dépenses et recettes est due à deux facteurs: la situation conjoncturelle et un déficit structurel.
S'agissant du personnel, les dépenses augmentent de 3,5 pour cent et il est prévu une diminution des effectifs de 115 postes. Quant aux dettes de la Confédération, elles de- vraient passer de 55 milliards de francs qu'elles totalisaient à la fin de 1992 à 75 milliards de francs jusqu'à la fin de 1994. Lors de sa séance des 14 et 15 octobre dernier, la Commis- sion des finances du Conseil national, jugeant le déficit de 7,1 milliards de francs inacceptable, a décidé une réduction des dépenses de l'ordre de moins 2 pour cent, besoins conjoncturels de l'assurance-chômage et du bonus à l'inves- tissement non compris, soit une réduction de 900 millions de francs environ. L'objectif était donc de ramener la croissance des dépenses à 3 pour cent en touchant le moins possible aux investissements. Les réductions devaient donc porter en prio- rité sur les dépenses de fonctionnement, plus précisément dans les domaines propres de la Confédération et dans le do- maine du personnel, conformément à la motion approuvée par notre conseil à ce sujet. Il appartenait à chaque départe- ment, dans un délai extrêmement court, il est vrai, de procéder à des coupes ciblées au sein des offices pour des montants globaux dont les ordres de grandeur ont été fixés par la com- mission à titre indicatif seulement. Au besoin, il y aura lieu de modifier des lois et des arrêtés fédéraux en procédure urgente en les intégrant au programme d'assainissement Il de 1993. En outre, la commission s'était réservé la possibilité de déposer devant le Parlement une proposition de renvoi pour le cas où les économies demandées ne pourraient pas atteindre les objectifs visés.
Pour sa part, la Commission des finances du Conseil des Etats avait décidé d'aligner la croissance des dépenses sur celle du PIB, 3,5 pour cent, soit une réduction de moins 1,5 pour cent ou de quelque 650 millions de francs. Elle demandait que, pour les transferts, l'on veille à maintenir une répartition équita- ble de la charge entre les cantons.
Le 1er novembre dernier, le Conseil fédéral soumettait aux Commissions des finances des propositions de réduction dé- taillées pour un total de 624 millions de francs, par lesquelles l'exigence de la Commission des finances du Conseil des Etats d'abaisser la croissance à 3,5 pour cent était pratique- ment satisfaite. En revanche, le Conseil fédéral signifiait à no- tre commission que la réduction demandée de 900 millions de francs n'était pas possible en raison du fait que les engage- ments pris par la Confédération devaient être honorés et qu'il convenait par ailleurs de tenir équitablement compte de la conjoncture, de la situation de l'emploi notamment.
Lors de l'examen de ces propositions, la commission du Conseil des Etats a pu réduire le budget de 20 autres millions de francs. Quant à notre commission, elle a encore trouvé des économies supplémentaires de 123 millions de francs par rap- port aux coupes budgétaires proposées par le gouvernement, ce qui donne une réduction totale des dépenses de 747 millions de francs par rapport au budget initial. Le déficit passerait ainsi au-dessous de la barre des 7 milliards de francs.
Les économies issues de cette démarche parallèle du Conseil fédéral et des deux commissions parlementaires se recoupent en grande partie, ce qui montre bien que l'imagination atteint vite ses limites dans ce domaine. La mesure principale est une limitation à 1,7 pour cent de la compensation du renchérisse- ment au personnel fédéral. Ce point ayant été présenté en dé- tail par les deux précédents rapporteurs, je me bornerai à rap- peler ici que cette décision devrait entraîner une économie de 99 millions de francs pour la Confédération, alors qu'elle ré- duirait le déficit des CFF de quelque 30 millions de francs et qu'elle améliorerait les comptes des PTT de 70 millions de francs environ. A cela, il faut encore ajouter des effets positifs au niveau de la Caisse fédérale d'assurance.
D'autre part, notre commission est d'avis que la Confédération devrait encore diminuer l'effectif de son personnel. En consé-
quence, elle propose de supprimer 150 postes au budget 1994 par rapport à l'état à fin 1993. Ce nombre tient déjà compte des 80 postes qui seront nécessaires l'année pro- chaine pour mettre en place la TVA.
Les commissions ne se sont pas occupées de la détérioration des recettes, mais il faut savoir que le Conseil fédéral a dû re- voir certaines de celles-ci à la baisse, pour un montant total de 570 millions de francs, de sorte que le déficit reste pratique- ment inchangé.
En allant un peu plus loin que le gouvernement dans les cou- pes budgétaires, notre commission a néanmoins pu, malgré ces adaptations de recettes, ramener le déficit sous le seuil psychologique des 7 milliards de francs, soit à 6,922 milliards de francs exactement. En outre, la commission a examiné le rapport sur le plan financier 1995-1997. En comparaison avec celui présenté l'année dernière, le nouveau plan fait apparaître une aggravation considérable de l'état des finances fédérales dont sont principalement responsables les recettes. Les défi- cits annuels de 1994 à 1997 oscillent entre 6,5 et 7,6 milliards de francs. Le plan financier table sur une croissance nominale du PIB de 4,5 pour cent. L'augmentation moyenne des dépen- ses se situe à 5,5 pour cent. Connaissent un taux supérieur à cette moyenne le service de la dette, avec 7,4 pour cent, la pré- voyance sociale, avec 7,2 pour cent, et les relations extérieu res, avec 5,8 pour cent, alors que la défense nationale ré- gresse en termes réels avec 3,3 pour cent.
Sans mesures correctives draconiennes, cette évolution conduit inéluctablement à un endettement qui dépassera le cap des 100 milliards de francs en 1997. Ainsi la part des inté- rêts passifs rapportés à l'ensemble des dépenses croît de 5,8 pour cent en 1990 à 8,5 pour cent en 1997. Il n'existe ob- jectivement pas de limite maximale pour juger des déficits ou de l'endettement de collectivités publiques. Toutefois, les Communautés européennes ont fixé des critères de conver- gence relatifs à la politique budgétaire en vue de l'admission dans l'Union économique et monétaire européenne. Seuls les pays dont les déficits des pouvoirs publics, assurances socia- les comprises, peuvent être limités à 3 pour cent du PIB, et l'endettement public à 60 pour cent du PIB, seront aptes à y être intégrés.
Jusqu'en 1992, la Suisse a largement satisfait aux deux critè- res principaux, mais maintenant nous avons dépassé la pre- mière de ces normes d'appréciation et c'est une bien maigre consolation que de savoir qu'à l'exception du Luxembourg tous les pays membres de la Communauté européenne sont aujourd'hui dans le même cas.
Concernant le deuxième critère, nous n'en avons pas encore atteint la limite, mais cela ne saurait tarder vu le rythme accé- léré de notre endettement. Nous devons répéter que des fi- nances publiques saines sont une condition essentielle pour assurer la compétitivité et la stabilité de notre économie. Si nous voulons que la confiance mise dans la place économi- que suisse subsiste, nous devons tout entreprendre pour évi- ter un alourdissement excessif de notre endettement. D'autres pays font la malheureuse expérience de cette situation. Etant donné l'isolement relatif que nous connaissons à la suite du non à l'EEE il y a tout juste une année, il serait hautement sou- haitable que la Suisse se distingue par les efforts qu'elle dé- ploie en vue de rétablir l'équilibre de son budget et, partant, la santé de ses finances.
Dans ce but, le Conseil fédéral s'est attaqué au problème par une double stratégie: des économies plus des recettes nou- velles. Le premier programme d'assainissement de 1992 a dé- gagé des économies se montant à 1,2 milliard de francs et des recettes supplémentaires rapportant 1,3 milliard de francs. Le deuxième programme d'assainissement, qui sera discuté pro- chainement par notre conseil, devrait entraîner une améliora- tion annuelle de 750 millions de francs au départ, pour passer progressivement à 1,5 milliard de francs jusqu'en 1997. En re- vanche, il ne comporte pas de recettes supplémentaires.
Notre commission approuve en principe cette manière de faire. Sans avoir recours à de nouvelles ressources, la néces- sité de comprimer les dépenses serait telle que la Confédéra- tion ne serait plus en mesure d'accomplir ses tâches essentiel- les à satisfaction. Malgré cela, le gros de l'effort continuera à
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Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
porter du côté des réductions de charges. Dans cette optique, le Conseil des Etats, sur proposition de sa commission, a adopté une motion (93.3537) qui demande l'institution d'un frein aux dépenses. Le texte en question exige que la crois- sance des dépenses n'excède pas l'évolution du PIB ces qua- tre prochaines années. Par 13 voix contre 4, notre commission a accepté cette motion qui sera traitée dans le cadre du débat sur le programme d'assainissement Il des finances fédérales. Si l'on veut véritablement rétablir l'équilibre budgétaire sans nouvelles recettes, il faut être conscient qu'il sera très difficile également de donner un nouveau tour de vis aux impôts exis- tants. La pression fiscale conduit fatalement à la résistance, voire à l'évasion fiscale. L'économie souterraine prend de l'ex- tension: selon une étude du Fonds national suisse de la re- cherche scientifique, l'économie grise représenterait déjà 3 à 6 pour cent du PNB dans notre pays. En comparaison avec la plupart des pays de l'OCDE, notre quote-part de l'Etat et notre quote-part fiscale sont encore relativement basses. Il faut faire en sorte que cette situation privilégiée soit maintenue le plus longtemps possible afin de renforcer la place économique suisse. En tant que pays connaissant un haut niveau des salai- res, la Suisse a besoin d'autres atouts pour rester compétitive et attractive. Un climat fiscal tempéré et des finances publi- ques saines sont au nombre de ceux-ci. Pour cela, nous de- vons supprimer le déséquilibre structurel de notre budget en réalisant en priorité des économies.
Globalement, les prestations de l'Etat doivent être revues à la baisse. Nous ne pourrons résorber la part conjoncturelle du déficit que par la revitalisation de notre économie. A cette fin, les conditions-cadres mentionnées doivent être absolument réalisées. N'oublions pas qu'une économie florissante procu- rera davantage de ressources à l'Etat sans que sa quote-part n'ait à en souffrir.
Enfin, notre commission a débattu la proposition Weder Hans- jürg qui demande le renvoi du budget au Conseil fédéral, avec mandat de réduire le déficit à 5,5 milliards de francs. Notre commission l'a rejetée par 19 voix contre 1 et elle vous invite à en faire de même.
Au nom de la Commission des finances qui a accepté les trois objets suivants à de très larges majorités, je vous propose d'approuver l'arrêté fédéral I concernant le budget pour l'an- née 1994, l'arrêté fédéral II concernant le budget 1994 de l'Of- fice fédéral de la production d'armements et l'arrêté fédéral concernant le supplément Il du budget pour 1993.
Leuenberger Ernst, Sprecher der Minderheit: Damit es ganz klar ist und auch deutsch und deutlich zu lesen ist: Ich spreche nur zum Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal.
Nachdem die Herren Referenten Ihnen ein rot-schwarzes Milli- ardenloch gezeichnet haben, möchte ich jetzt wieder zu den Millionen zurückkehren und uns allen in diesem Zusammen- hang zurufen: Wahret die Proportionen! Gemeint ist dies im Zusammenhang mit dem «Teuerungsbeschluss».
Das Defizit ist schlimm. Was aber hat den Bundesrat bewogen, in Katastrophenstimmung zu machen - die Herr Blocher via Fernsehen und via Herrn Bortoluzzi in diesen Saal tragen will - und diesem Parlament zu sagen, die Rettung der Bundesfi- nanzen hänge davon ab, dass man über Dringlichkeitsrecht den Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich vom 19. Juni 1992 hier husch, husch in beiden Kammern revidiere? Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates zur Hand nehmen, so ist die Frage recht schnell beantwortet. Auf Seite 4 Kapitel 3 Verfassungsmässigkeit dieser ganzen Uebung sagt der Bun- desrat nichts, aber auch gar nichts über die verfassungsmäs- sige Zulässigkeit der Dringlichkeit dieses Vorhabens. Entwe- der hatten die Juristen gleich anschliessend Feierabend, oder sie haben gedacht, wenn sie schon keinen oder nur einen re- duzierten Teuerungsausgleich erhielten, so könnten sie sich diese Zeilen sparen.
Mir scheint schlimm, dass man hier versucht, eine Katastro- phenstimmung zu erzeugen und zu sagen, wenn wir jetzt kein Dringlichkeitsrecht anwendeten, sei es mit diesem Land, sei- ner Beamtenschaft und seinen Finanzen Matthäi am letzten. So geht das nicht!
Das ist der Hauptgrund, weshalb eine Minderheit der Finanz- kommission Ihnen beantragt, auf diesen Husch-husch- Schnellschuss, auf diese Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal, schlicht und einfach nicht einzutreten.
Natürlich, ich weiss: Man wird versuchen, Ihnen das Bild von gutverdienenden Bundesbeamten zu zeichnen, man wird hin- ter vorgehaltener Hand in den Rängen von Chefbeamten re- den, die nicht einmal den Lohn verdienten, geschweige denn den Teuerungsausgleich. Aber dieser Beschluss bezieht sich zwar budgetmässig praktisch nur auf das Personal der Bun- deszentralverwaltung, in seinen Auswirkungen trifft er be- kanntlich aber auch das Personal der Regiebetriebe.
Es geht hier in der grossen Zahl letztlich um Briefträger, um Telefonistinnen, um Rangierarbeiter, um Zugbegleiterinnen. Es geht auch um diese Personalkategorien, es geht um Leute mit kleineren Einkommen, und das müssen Sie wohl beden- ken, wenn man sagt, es müsse nun im Schnellverfahren, im Dringlichkeitsverfahren dieser Bundesbeschluss von 1992 über den Haufen geworfen werden.
Sie werden fragen: Sind die Organisationen des Bundesper- sonals nicht bereit, in der schwierigen finanzpolitischen Situa- tion mit sich reden zu lassen? Ich hoffe, dass Herr Bundesrat Stich Ihnen diese Verhandlungen minuziös bis ins Detail schil- dern wird.
Es gäbe beizufügen, dass in einer Phase, als man generell noch damit rechnete, die Jahresteuerung werde sich etwa bei 2,7 Prozent, vielleicht sogar bei 2,8 Prozent einpendeln, Ge- spräche auf höchster Ebene stattgefunden haben. In dieser Phase hat man seitens der Personalverbände klar auf den Tisch gelegt, dass man ein Opfer bringen wolle und bereit sei, abzuschliessen - einvernehmlich auf 2 Prozent. Das ist ein Riesenopfer; das gilt es zu würdigen und zur Kenntnis zu neh- men. Dem Bundesrat hat das offenbar nicht genügt. Um - ich habe es schon gesagt - in einer Vor-Blocher-Phase auch bun- desratsseits noch etwas Katastrophenstimmung zu verbrei- ten, ist der Bundesrat mit dem Metzgermesser gekommen und hat beschlossen: Es gibt nur 1,7 Prozent Teuerungsaus- gleich.
Es ist wohl den Personalverbänden nicht zu verargen, dass sie gesagt haben: Nachdem wir schon so weit entgegengekom- men sind, ist einmal Schluss! Einmal gilt es, den Anfängen zu wehren; einmal gilt es, den Bundesrat daran zu erinnern, dass er Vertreter des grössten Arbeitgebers dieses Landes ist, dass er auch für Rechtssicherheit in der Besoldungspolitik in die- sem Land zu sorgen hat, dass Treu und Glauben wichtige Werte in den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeziehungen in diesem Land sind. Es gilt, daran zu erinnern, dass letztlich Teuerungsausgleich kein anderes Ziel als Kaufkrafterhaltung hat - Kaufkrafterhaltung in einer Situation, wo dem Konsum- faktor eine nicht geringe Bedeutung beizumessen ist.
Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat noch bis Mitte Oktober klar die Meinung hatte, die Frage einer flexible- ren Gestaltung des heute im geltenden Bundesbeschluss als Automatismus ausgestalteten Teuerungsausgleichs, eine sol- che Flexibilisierung sei im Rahmen der anstehenden Revision des Beamtengesetzes an die Hand zu nehmen. Es ist festzu- halten, dass am vergangenen 20. Oktober - es sind keine zwei Monate her - der Bundesrat die Botschaft zum Beamtenge- setz genau mit diesen Inhalten an diese Kammer des Parla- ments verabschiedet hat; und es wäre absolut möglich gewe- sen, innert Jahresfrist dieses Gesetz in der Beratung so weit voranzutreiben, dass diese erwünschte Flexibilisierung mög- lich geworden wäre.
Aber nein, das hat nicht genügt! Es hat offenbar irgendwer ir- gendwem in diesem Land den Meister zeigen wollen, man hat zum Dringlichkeitsrecht Zuflucht genommen und will nun über Dringlichkeitsrecht bereits per 1. Januar 1994 diesen Teue- rungsbeschluss von 1992 wieder abändern.
Wenn man - wie bereits gesagt - davon ausgeht, dass die Per- sonalverbände bereit gewesen wären, bei 2 Prozent abzu- schliessen; wenn man zum zweiten davon ausgeht, dass im Endeffekt über den Beschluss budgetrelevant nur die Perso- nalkosten der Bundeszentralverwaltung beschlossen werden können; wenn man schliesslich die Zahl von 1,7 Prozent
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nimmt, die der Bundesrat beschlossen hat: dann haben wir letztlich eine Differenz in der Grössenordnung von 30 bis 35 Millionen Franken. Mit diesem Dringlichkeitspapier verbes- sern Sie das Bundesbudget effektiv bloss um 30 bis 35 Millio- nen Franken, und man nimmt in Kauf, dass man, was verfas- sungsmässig überhaupt nicht zulässig ist, hier Dringlichkeits- recht anwendet, obschon es keine Not abzuwenden gilt. Es gilt bloss, einen Dressurakt durchzuführen, und sonst rein nichts!
Ich möchte Sie fragen: Sind es diese 30 bis 35 Millionen Fran- ken denn wert, dass man 135 000 Bundesbeamte verärgert? Was wir im Juni 1992 erzählt haben, das ist offenbar Schnee von gestern, interessiert nicht mehr; was wir über Sozialpart- nerschaft normalerweise am 1. August - andere am 1. Mai - verkünden, das gilt alles nicht mehr. Das Parlament will jetzt einseitig über Dringlichkeitsrecht, nach der Manier des Herr- im-Haus-Standpunktes, den wir in der Mottenkiste der Ge- schichte gut verstaut glaubten, dem Bundesrat folgen und die- ses ganze Teuerungsausgleichsrecht ändern.
Ich schliesse mit dem Satz, mit dem ich begonnen habe: Wah- ren wir bitte die Proportionen! Wenn ich Ihnen nur eine einzige Kennzahl sagen darf: Diese 30 Millionen Franken geben nicht einmal ein Drittel Flugzeug - und dort hatten Sie ja gefunden, diese Anschaffung sei das Allerbeste, was man tun könne!
Ich bitte Sie, nicht auf diesen dringlichen Bundesbeschluss einzutreten! Ich halte das für falsch. Und ich bitte Sie, mit dem Eifer und der Energie, die Sie jetzt hier in diese Revision inve- stieren wollen, die Revision des Beamtengesetzes an die Hand zu nehmen; dann erhalten Sie auf dem ordentlichen Ge- setzgebungswege, wie das unter anständigen Menschen in diesem Land Brauch und Recht ist, eine Regelung, zu der man hoffentlich stehen kann.
Ich bitte Sie um Nichteintreten.
Weder Hansjürg: Ich spreche zuerst nur mit zwei Sätzen zum Teuerungsausgleich: Wir haben unsererseits einen Antrag ge- stellt, es sei die Teuerung bis zum Betrag von 70 000 Franken mit 2 Prozent auszugleichen. Das heisst also, die Schwäch- sten unter den Arbeitnehmern sollen 2 Prozent erhalten. Von 70 000 Franken an wollen wir plafonieren. Wir stellen uns in Gegensatz zu Herrn Leuenberger Ernst und zum Bundesrat, aber Sie werden sehen, dass unser Antrag eigentlich das A und O dieser Verhandlungen sein wird. Im Detail hören Sie später noch von mir.
Die LdU/EVP-Fraktion stellt Ihnen Antrag, das Budget 1994 an den Bundesrat zurückzuweisen mit der Auflage, das Defizit auf den konjunkturellen Teil plus das Arbeitslosenversicherungs- defizit zu beschränken. Das ergibt einen Betrag von 5,5 Milliar- den Franken. Mit der Vorgabe dieser Globallimite soll sich der Bundesrat, die Exekutive, auseinandersetzen und sie als Füh- rungsinstrument einsetzen. Ich verweise im übrigen auf mei- nen Antrag, den Sie schriftlich vor sich haben. Dort sind noch einige Details angegeben.
Bevor ich aber diesen Antrag begründe, gestatten Sie mir zwei, drei Sätze über die Bedeutung der Opposition in der De- mokratie: Es ist Aufgabe dieser Gruppe, der Position der Mehr- heit die Opposition der Minderheit gegenüberzustellen. Die Rolle der Opposition besteht unter vielem anderem darin, sich der Regierung und der mit ihr verbundenen Koalition kritisch gegenüberzustellen, sie kritisch zu würdigen und frühzeitig auf Gefahren aufmerksam zu machen, wenn etwa der finanz- politische Zug in die falsche Richtung fährt.
Niemand wird bestreiten, dass unser Finanzexpress im Eil- zugstempo in den Abgrund fährt. Obwohl wir heute den An- trag auf Rückweisung alleine tragen - jetzt sind nachträglich noch drei Anträge gekommen -, weiss ich, dass viele Politiker, vor allem Finanzpolitiker aus der Kommission, gerne einen Rückweisungsantrag gestellt hätten - allein, ihre Verbindung zur Regierung und das Eingebundensein in die Koalition lässt ihnen keinen Spielraum.
Pikant zum Beispiel, dass die Finanzkommission des Stände- rates noch im Oktober 1993, d. h. kurz nach dem Schock, den das Defizit von 7,1 Milliarden auslöste, in einer Pressemittei- lung bekanntgab, ein Defizit von 7,1 Milliarden Franken sei für die Finanzkommission nicht akzeptierbar. Die Kommission er-
wähnte ferner, dass sie dem Ständerat die Rückweisung des Budgets 1994 vorschlagen werde, wenn nicht die Ausgaben- dynamik gebrochen werde. Sie wissen ja, was geschehen ist: Der Ständerat hat mit Singen und Pfeifen zugestimmt -- so, wie auch Sie zustimmen werden.
Aber auch die Finanzkommission des Nationalrates hat ur- sprünglich gesagt, sie wolle nicht, und trotzdem ist alles verflo- gen und dieser Antrag blieb in der Kommission allein mir vor- behalten. Schade, dass unser Freund aus dem Tessin nicht dabei war, er hätte mir vielleicht geholfen.
Ich fühle mich aber noch sehr verbunden mit dem Freisinn. Der Freisinn ist immer auf der Höhe, wenn es gilt, in den «Blick»-Schlagzeilen zuvorderst zu stehen. Und am 30. Sep- tember 1993 passierte das auch: Weniger Geld für Bauern, Be- amte und Militär - so will die FDP die Bundeskasse sanieren. Falls die bundesrätliche Sanierungsstrategie zuwenig bringe, müsse das Budget zurückgewiesen werden. Das ist der Frei- sinn. Ich freue mich natürlich, wenn sich der Freisinn auf diese Pressemitteilung besinnt. Andernfalls werden wir die Sache auch auf unseren Schultern tragen.
Nun zu den Hauptgründen der Rückweisung.
Das Nichteinhalten der Verfassungsbestimmung: Das weiss Herr Bundesrat Stich natürlich sehr wohl. Er zitierte das in der Kommission auch immer wieder. Im übrigen komme ich später darauf zurück.
Auswirkungen der Schuldenwirtschaft: Ende des nächsten Jahres wird die Schweiz Schulden in der Höhe von minde- stens 70 Milliarden Franken ausweisen. Für 1998 hat Herr Bundesrat Stich ja schon von 100 Milliarden Franken geredet Da der für die Verzinsung notwendige Betrag ebenfalls auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden muss, ist für die nachfolgende Betrachtung die Zinseszinsrechnung ange- sagt. Bei sechsprozentiger Verzinsung verdoppelt sich die er- wähnte Schuld innerhalb von zwölf Jahren von 70 auf 140 Milli- arden Franken, in weiteren zwölf Jahren auf 280 Milliarden Franken und in weiteren zwölf Jahren auf 560 Milliarden Fran- ken. Exponentielles Wachstum nennt man diese Entwicklung. Ihnen kommt das Reiskorn auf dem Schachbrett in den Sinn, und es ist tatsächlich so. Im übrigen zeigt das auch, wie lukra- tiv es ist, Geld auszuleihen. Das sei nur am Rande erwähnt. Bei den erwähnten Zahlen muss auch dem ausgabenfreudig- sten Politiker klarwerden, dass wir aus der Schuldenwirtschaft herauskommen müssen. Wir müssen herauskommen, sonst schränken wir den Handlungsspielraum kommender Genera- tionen in unverschämter Art und Weise ein, in nicht zu verant- wortender Art und Weise. Es ist also aus unserer staatsbürger- lichen Verantwortung heraus konsequent, dass wir Ihnen sa- gen: So geht es nicht.
In diesem Zusammenhang noch ein kleines Detail, das Sie vielleicht interessieren wird: Wenn wir endlich den Verfas- sungsbestimmungen nachleben würden und dem Gesamt- bundesrat und seiner Verwaltung nicht erlaubten, Schulden zu machen - und wir diese nicht auch noch absegneten -- , wenn wir den Bundesrat also auf die Verfassung verpflichten würden, entstünde unter den einzelnen Departementen eine heilsame Konkurrenzsituation. In der Folge müssten sich alle Departemente um den Finanzkuchen streiten.
Schuldenmachen ist wie ein süsses Gift. Es verführt den Süch- tigen zu immer weiteren Schulden und erfordert - wie bei je- dem Süchtigen - seinen Tribut, den Zinstribut.
Wir erwarten, dass in den nächsten zwei, drei Jahren die Rech- nung und das Budget wieder ausgeglichen sein werden, und wir erwarten ferner vom Bundesrat einen Rahmen, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe er die Schulden zu tilgen gewillt ist. Schuldentilgungsplan nennt sich ein solches Papier.
Der andere ausschlaggebende Grund für die Rückweisung ist die Nichteinhaltung der Verfassungsbestimmung, die den jährlichen Rechnungsausgleich für die Bundesfinanzen ver- bindlich vorschreibt. Man darf doch die Frage stellen, ob Sie diese Bestimmung als nichtsnutzigen Papiertiger betrachten und ob Sie bei einem solchen Vorstoss keine Gewissensbisse verspüren.
Dass ein ausgeglichenes Budget auch in Krisenzeiten keine II- lusion ist, ist am Beispiel des Kantons St. Gallen ersichtlich. Dort ist der Ausgleich des Budgets und der Rechnung in der
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Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
Verfassung vorgeschrieben, und die Regierung und das Parla- ment halten sich daran. Der Kanton St. Gallen ist der einzige Kanton, der anno 1992 mit 37 Millionen Franken Benefiz ab- schloss. Es ist also möglich, das Beispiel zeigt es.
Wenn der Bund seinen Haushalt sanieren will, kann dies bei nüchterner Betrachtung nur gleichzeitig einnahme- und aus- gabeseitig erfolgen. Bei den Einnahmen hat Herr Bundesrat Stich ja soeben mit der Mehrwertsteuer einen tollen Erfolg er- rungen. Es sei ihm dazu herzlich gratuliert Man müsste sich aber auch überlegen, ob es nicht angezeigt wäre, Gewinne, wie sie beispielsweise die Banken dieses Jahr zu verzeichnen haben, zusätzlich anzuknabbern. Auch grosse und grösste Vermögen könnten zu einem Krisen- respektive einem Arbeits- losenopfer beigezogen werden. Natürlich müsste meine Freundin, die Nationalbank, zur regelmässigen Ablieferung ih- rer grossen Gewinne veranlasst werden; in der Bundesrepu- blik Deutschland tut man das.
Ausgabenseitig teilen wir die Auffassung des Freisinns:
Ich erinnere an die Publikation, wonach die Beträge für die Landesverteidigung, die jetzt 5,2 Milliarden Franken ausma- chen, reduziert werden müssen. Wir sind nicht von Feinden umgeben, sondern lauter Freunde «umzingeln» uns.
Für den überrissenen Strassenbau geben wir jährlich 3,1 Milliarden Franken aus - dazu will ich gar nichts sagen, das ist sowieso hinausgeschmissenes Geld.
Aber auch die Landwirtschaft ist eine grosse Nummer, da komme ich nicht umhin, einige Details aufzugreifen: Ich habe mir eine Liste über Finanzhilfen, Abgeltungen und Bundessub- ventionen besorgt. Daraus wird ersichtlich, was im landwirt- schaftlichen Sektor geht. Ich will nicht alle drei Seiten bekannt- geben, aber Ihnen doch vorlesen, wofür wir Geld ausgeben.
s richtet sich nicht gegen die Bauern. Wir sind für Direktzahlun- gen, aber wir haben einen Horror davor, wenn Geld an «Zwi- schenhändler» geht. Da wird also Geld ausgegeben für Aus- fuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, für Zuschüsse für Inlandeier, für Butterverwertung, für Käse- verwertung, für Sonderverbilligung heimischer Weich- und Hartkäse; weiter für übrige Massnahmen der Milchwirtschaft wie Zuschüsse Aushilfsmilch und Entlastung des Milchmark- tes; dann für die Förderung des Viehabsatzes, die Verwertung der Schafwolle, den Abbau von überhöhten Tierbeständen, für Anbaupläne für Futtergetreide, die Verwertung der Raps- und Sojaernte, der Absatz von Walliser Aprikosen, die Verarbei- tung von Zuckerrüben usw. So geht das über drei Seiten wei- ter. Das Papier ist zu beziehen; es kommt von der Eidgenössi- schen Finanzverwaltung. Ich empfehle es Ihnen zur Lektüre, es würde sich wie eine gute Cabaretnummer anhören, wenn man es besser deklamierte, als ich es tat.
Ausgabenseitig müssen wir also auch die Bundesverwaltung einer gründlichen Abspeckkur unterziehen. Dann gibt es das Spezialgebiet der Exportrisikogarantie. Wissen Sie, wer von der Exportrisikogarantie am meisten profitiert? Die chemische Industrie! Ausgerechnet diejenigen, welche dieses Jahr nach den Banken am besten abgeschnitten haben. Im Endeffekt geht es hier um Hunderte von Millionen Franken. Es ist unsere Auffassung, dass dieses Risiko endlich zu privatisieren wäre. Es ist nicht am Bund, das Risiko zu übernehmen!
Für unsere Fraktion gibt es aber auch ein paar Tabus: Wir tre- ten ein für eine soziale, für eine solidarische und für eine ökolo- gische Krisenpolitik. Wir wenden uns gegen eine quantitative und eine qualitative Verstärkung der Armut; immer mehr Men- schen werden arbeitslos und sind auf die Sozialfürsorge ange- wiesen. Wir wenden uns auch gegen eine Zunahme der Um- weltbelastung: Der Verbrauch der natürlichen Ressourcen wie Energie, Luft, Wasser, Boden und Bodenschätze ist durch ent- sprechende Abgaben zu belasten. Oekologische Steuerre- form heisst das entsprechende Stichwort.
Ein letzter Satz noch: Wir treten auch für eine neue schweizeri- sche Flüchtlingspolitik ein. Was während des Zweiten Welt- krieges geschah, als zahlreiche Verfolgte aus der Schweiz in den sicheren Tod geschickt wurden, darf sich nicht wiederho- len - und hat sich dieses Wochenende leider schon wieder- holt.
Wir haben unseren Antrag aus Verantwortungsgefühl gestellt und bitten Sie, ihm zuzustimmen.
Steffen: Nach dem 28. November ist noch lange nicht alles so im Lot, wie es sein könnte. Der Bund hat zwar mit der Annahme der Mehrwertsteuer auch Mehreinnahmen erhalten. Aber das könnte manchen in diesem Saal wieder dazu ermuntern, ge- wisse Einzelinteressen von neuem in den Vordergrund zu stel- len und den eingeschlagenen Sparkurs zu verlassen.
Wir von der SD/Lega-Fraktion sind der Meinung, dass weiter auf Sparkurs gefahren werden muss. Deshalb unser Antrag, das Defizit für das Jahr 1994 auf höchstens 6 Milliarden Fran- ken zu begrenzen und für 1995 höchstens 5 Milliarden Fran- ken Defizit vorzusehen. Dem müsste natürlich im Jahre 1996 ein nochmals verkleinertes Budget folgen. Mittelfristig sollte es wieder gelingen, den Staatshaushalt in einem ausgegliche- nen Rahmen zu halten, auf jeden Fall in einem Rahmen, der die 3-Milliarden-Grenze des Defizits nicht übersteigt. Wir sind überzeugt, dass dies möglich ist, wenn die nach wie vor vor- handenen Sparpotentiale wirklich ausgeschöpft werden.
Unsere Fraktion hat Ihnen mit unseren Anträgen einige Spar- vorschläge unterbreitet. Wir fordern also nicht nur Reduktio- nen, sondern zeigen auch einige Punkte auf, die zusammen mit anderen Sparvorschlägen die Verschuldungsgrenze von 6 Milliarden Franken als realistisch erscheinen lassen. Alles ist nur eine Frage des Wollens.
Wir machen bewusst alle Sparvorschläge in Bereichen, die nicht der klassischen Sozialpolitik zuzuordnen sind, z. B. in der Asylpolitik. Da redet Herr Bundesrat Koller immer wieder vom Rückgang der Asylbewerberzahlen, und dann sehen wir im Budget eine Ausgabensteigerung von gut 200 Millionen Franken. Mit dieser Politik stimmt doch etwas nicht! Auch die Kosten für die Spesen, die Reisen ins Ausland und die allge- meinen Unkosten sind weiter zu begrenzen. Die multilaterale Entwicklungshilfe und die Hilfe für den Osten sind im Budget 1994 zu kürzen. Wir sind nicht für eine Nullquote, aber Reduk- tionen müssen drinliegen.
Wir stellen also einige hundert Millionen Franken an Sparpo- tential zur Diskussion, und zwar bei Kosten, bei denen Sparen nicht nur in unseren Augen, sondern auch in den Augen wohl einer breiten Bevölkerungsschicht durchaus angebracht ist. Die Finanzkommissionen der beiden Räte haben an allen möglichen Orten kleine Abstriche gemacht, aber das genügt eben nicht.
Mit Steuererhöhungen dürfte es jetzt für einige Zeit vorbei sein. Die Mehrwertsteuer wird vor allem für die sozial Schwächeren schon Strafe genug sein. Diese werden nämlich die Teuerung am meisten spüren. Die Teuerung wird für die sozial Schwä- cheren mit kleinem Portemonnaie nicht mehr voll ausgegli- chen; gleichzeitig steigen die Ausgaben aufgrund der durch die Mehrwertsteuer bewirkten Inflation. Die Folgerung lautet: Die Armen werden ärmer und die Reichen immer reicher. Dies wird wohl längerfristig zu sozialen Problemen führen.
Es wird insbesondere soziale Unrast geben, wenn es uns nicht gelingt, die Arbeitslosenzahlen bei der einheimischen Bevöl- kerung zu senken. Und hier sind wir, die Schweizer Demokra- ten und die Lega dei Ticinesi, nicht sehr optimistisch. Das Volk hat bei der eidgenössischen Abstimmung ein Signal gege- ben; nun ist es an uns zu handeln. Wir müssen unserem Volk auch ein Signal geben. Wir müssen zeigen, dass wir nicht nur vom Sparen reden, sondern darnach handeln. Alles andere wäre für die Leute draussen nicht verständlich.
Wenn Sie unseren Rückweisungsantrag ablehnen, geben Sie ein negatives Signal. Unser Land sollte es vermeiden, die Ver- schuldung in so astronomische Höhen zu treiben, wie dies in den USA und in manchen europäischen Ländern der Fall ist; denn die politische und wirtschaftliche Stabilität hängt mitun- ter auch davon ab, wie gesund der Finanzhaushalt ist. Nur mit einem starken und gesunden Finanzhaushalt im Rücken lässt sich auch gut wirtschaften: in Industrie, Tourismus Handel, Landwirtschaft und Gewerbe. Damit wir wirtschaftlich konkur- renzfähig bleiben können, müssen wir sorgsam darauf ach- ten, dass die Gesamtsteuerbelastung nicht noch mehr - eben mit Steuern, Gebühren und Abgaben - erhöht wird. Sonst bleibt für Forschung, Innovation und Entwicklung nichts mehr übrig und wir landen irgendwo im breiten Mittelfeld. Das ist län- gerfristig gesehen für einen Binnenstaat wahrlich keine posi- tive Aussicht.
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N 6 décembre 1993
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Budget 1994 et compensation du renchérissement
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi bittet Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Min- destens aber erwarten wir von der Mehrheit in diesem Saal, dass sie auch unsere Sparanträge unterstützt. Wir werden un- sererseits selbstverständlich auch jene Sparanträge unterstüt- zen, die nicht von unserer Fraktion kommen. Das ist im Inter- esse der Sache für uns klar und notwendig. Ich glaube, es ist nötig, dass wir handeln.
Bortoluzzi: Der Bundeshaushalt befindet sich in einem deso- laten Zustand, so haben es auch die Kommissionssprecher zum Ausdruck gebracht. Das Defizit gemäss Budget 1994 und vor allem die laut Finanzplan erwarteten Defizite für die nun fol- genden Jahre sind alarmierend. Ich möchte hier keine Kata- strophenstimmung verbreiten, wie es Herr Leuenberger Ernst gesagt hat, aber frühzeitig Alarm schlagen, Vorkehrungen tref- fen, damit es eben nicht zu einer Katastrophe kommt.
Ich möchte Ihnen namens etwa der Hälfte der SVP-Fraktion mit dem Rückweisungsantrag einen Weg vorschlagen, der gangbar und bei den herrschenden Verhältnissen dringend notwendig ist. Er ist nicht völlig neu. Wenn ich richtig orientiert bin, ist dieser im Antrag aufgezeigte Weg bereits in den siebzi- ger Jahren in ähnlicher Art und Weise beschritten worden. Was ist zu tun? Es sind vier Punkte:
Ein Notbudget ist für die Zeit bis zum 31. März 1994 zu er- stellen, damit wir Zeit gewinnen.
In der Frühjahrssession soll ein Budget für den Rest des Jahres 1994 verabschiedet werden, welches als wichtigsten Punkt kein Wachstum der Ausgaben enthält.
Bis Mitte 1994 ist ein Sanierungsplan für die nächsten vier Jahre vorzulegen; gleichzeitig sind die Gesetzesänderungen und Massnahmen aufzulisten, die notwendig sind, um nach dieser Zeit einen ausgeglichenen Rechnungsabschluss zu er- reichen.
In der Zeit bis zur Verabschiedung dieses langfristigen und vor allem umfassenden Sanierungsplanes sind keine neuen Gesetze und Beschlüsse zu erlassen, die Mehrausgaben zur Folge haben.
Wir sind in einer ausserordentlichen Lage. Wenn das Parla- ment glaubwürdig bleiben oder werden will, muss meines Erachtens zu ausserordentlichen Mitteln gegriffen werden. Das heisst nun nicht, dass der von der Finanzkommission auf- gezeigte Weg falsch ist. Er ist in seiner Tendenz sicher gut und nur zu unterstützen. Für mich ist er aber ungenügend und geht zuwenig weit. Er trägt der Situation, in der wir stecken, zuwenig Rechnung.
Die Bemühungen der Finanzkommission werden durch diese Rückweisung mit den entsprechenden Aufträgen - so glaube ich - gestärkt. Das Parlament ist gezwungen - wir alle also -, sich in den zehn oder elf Monaten des Jahres, in welchen we- nig vom Budget die Rede ist, mit dieser schwierigen Situation auseinanderzusetzen und entsprechend zu verhalten.
Ich bin überzeugt, dass ohne entsprechende Massnahmen bereits in der Frühjahrssession wiederum Kredite beschlos- sen werden, weil für gewisse Teilgebiete der Druck einfach zu gross sein wird und man dann wieder sagen kann, dieses oder jenes Geschäft sei heute zu wichtig, als dass auf einen zusätzli- chen oder neuen Kredit verzichtet werden kann. Es bleibt er- fahrungsgemäss nicht bei nur einer Ausnahme. Die kommen- den Feiertage lassen den heute allseits dokumentierten Wil- len, nun wirklich einmal zurückhaltend zu sein, wieder ver- gessen. Die gute Absicht der Finanzkommission, wie sie vor- hin zum Ausdruck gebracht wurde, wird nicht lange Wirkung zeigen.
Dazu kommt - von diesem Eindruck komme ich nicht ganz los -, dass in diesem Saal der Glaube weit verbreitet ist, mit et- was Ausgabenkorrektur und etwas verbesserten Einnahmen bei verschiedenen Positionen werde, gekoppelt mit einem hof- fentlich kommenden wirtschaftlichen Aufschwung, die Sache schon wieder ins Lot gebracht. Das sind zu viele Wenn und Aber. Es kommt mir vor, als würde man auf den Sechser im Lotto warten und die Wartezeit damit verbringen, nicht allzu viel zu verändern, weil dies nicht so einfach ist.
Es ist mir klar, dass die Durchführung der Aufträge gemäss meinem Antrag beim Bund nicht einfach sein wird. Es ist nicht
der leichteste Weg. Wir werden uns zusammenraufen müs- sen, um die in finanziell guten Zeiten der vergangenen fünf- zehn Jahre gefällten Beschlüsse zu korrigieren. Es geht für mich vor allem um eine Optimierung der staatlichen Tätigkeit, nicht etwa um ein Abwürgen oder ein Zu-Tode-Sparen, wie es oftmals genannt wird. Bei der Ueberprüfung darf kein Departe- ment ausgeklammert sein. Ich persönlich bin auch bereit, Hand für Massnahmen in Abteilungen zu bieten, die mir näher- stehen als andere.
Herr Kollege Bonny: Es ist mir klar, dass auch die Investitionen nicht tabu sein dürfen. Es gäbe eine ganze Anzahl Beispiele, in denen eine Optimierung möglich wäre. Es geht mir persönlich um den Grundsatz; ich möchte keine Wertung von Details vor- nehmen und keine einzelnen Bereiche nennen. Es ist Sache des Bundesrates und der Finanzkommission, die Möglichkei- ten aufzuzeigen.
Unter Druck finden sich plötzlich Mängel, es ist manchmal er- staunlich: Wie ich der heutigen «Berner Zeitung»> entnehme, soll der Finanzausgleich Bund/Kantone um einige 100 Millio- nen Franken effizienter gestaltet werden können. Dem Bun- desrat war es in relativ kurzer Zeit möglich, ein Sanierungspa- ket vorzulegen. In weniger guten Zeiten sind weitergehende Einschränkungen auch erklärbar. Ich glaube, dass man in der Bevölkerung gegenüber ausserordentlichen Massnahmen, wie sie im Rückweisungsantrag verlangt werden, Verständnis entwickelt. Begeisterung von Betroffenen, die von Kürzungen in ihrem Umfeld Kenntnis nehmen müssen, kann man nicht er- warten.
Ein Finanzplan, der in den nächsten vier Jahren im Schnitt 5,5 Prozent Ausgabenwachstum vorsieht und dessen Ausga- benwachstum damit deutlich stärker als die Teuerung an- steigt, und die positive Beurteilung der Einnahmenentwick- lung auf der anderen Seite im gleichen Zeitraum lassen vermu- ten, dass die auf dieser Basis gerechneten Defizite eher höher als tiefer ausfallen dürften. Dies führt zu einer unhaltbaren Si- tuation, die unserem Land zusätzliche, vielleicht auch neue wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen könnte. Von vielen un- ternehmerisch denkenden und handelnden Bürgerinnen und Bürgern, die mit überdurchschnittlichem Engagement in un- serem Land eine tragende Rolle spielen, wird erwartet, dass sie etwas Mutiges tun.
Es ist in diesem Zusammenhang immer auf die Gefahr auf- merksam zu machen - und das ist nicht zu unterschätzen -, dass gerade bei diesen Leuten ein zuwenig energisches Vor- gehen in diesem Bereich zu einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber dem Staat führen könnte. Die Bereitschaft, Leistun- gen zu erbringen, sinkt, und das ist etwas, das wir zurzeit am wenigsten gebrauchen können.
Wir werden früher oder später nicht um drastische Korrekturen herumkommen, davon bin ich überzeugt. Je länger wir aber warten, desto schwieriger dürfte es werden, die notwendigen Massnahmen durchzusetzen.
Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.
Scherrer Werner: Vor etwas gelichteten Reihen - es ist nur etwa ein gutes Viertel unseres Bestandes hier - möchte ich meinen Rückweisungsantrag ebenfalls kurz vorlegen.
Wir haben ja in der Botschaft vom 4. Oktober 1994 gelesen, dass sich der Bundeshaushalt in einer sehr akuten Schieflage befinde. Man wäre fast geneigt zu sagen, er befindet sich in ei- ner Absturzlage. Es wird berechtigterweise weiter auch ge- sagt, dass der Ausgabenüberschuss des Bundes die interna- tional anerkannten Massstäbe bedenklich übersteige. Die Höhe des mit der Verschuldung verbundenen Verzinsungsbe- trages ist mehr als alarmierend.
Die desolate Finanzlage wird auch von anerkannten Finanz- spezialisten als äusserst gefährlich eingestuft. Der Bund ist für unsere Bürger, für die Familien und vor allem für unsere Ju- gend ein miserables Vorbild. Wir leben auf Pump, zu Lasten ei- ner zukünftigen Generation. Die fatale Dynamisierung der Staatsverschuldung mit den damit verbundenen ökonomi- schen Risiken kann nur durch massives Sparen gebremst wer- den. Die hohen strukturellen Defizite bei gleichzeitig geringe- rem Wachstum führen zu einem Anstieg der relativen Steuer- belastung.
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Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
Mit einer permanenten Erhöhung der Fiskalquote ist ein At- traktivitätsverlust des Standortes Schweiz verbunden. Auf- grund der insgesamt kritischen Situation der Staatsfinanzen ist die Schweiz dabei, ihren Ruf als Hort der ökonomischen und politischen Stabilität aufs Spiel zu setzen. Wir haben im wirtschaftspolitischen Vergleich mit anderen westlichen Indu- strienationen in den letzten Jahren ohnehin an Standortvortei- len und Dynamik eingebüsst, und andere Länder haben deut- lich aufgeholt. Unsere verbliebenen Standortvorteile sollten deshalb gepflegt werden. Dazu gehört ohne Zweifel eine so- lide Finanzpolitik. Dieser politische und ökonomische Trumpf darf nicht leichtfertig verspielt werden. Eine glaubwürdige Fi- nanzpolitik unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Notwendig ist deshalb ein echtes Sparprogramm, das diesen Namen auch wirklich verdient. Ich anerkenne durchaus die vorgelegten Sparvorschläge der Finanzkommission und des Bundesrates, aber sie sind meines Erachtens absolut ungenü- gend. Budgetkosmetik und Sparübungen mit Rücksicht- nahme auf die verschiedensten Lobbies genügen nicht mehr. Es ist hier ganz deutlich zu sagen, dass die Regierungs- parteien die Verantwortung für die lamentable Schuldenwirt- schaft voll übernehmen müssen, nicht unser geplagter Finanzminister.
Das nationale Interesse ist voranzustellen, und es muss eine Ueberprüfung der staatlichen Aufgaben erfolgen, die nicht kleinlich sein darf. Steuererhöhungen sind abzulehnen, weil damit erfahrungsgemäss von gutorganisierten Interessen- gruppen neue Begehrlichkeiten geweckt werden. Jetzt müs- sen endlich klare, auf ökonomischen Argumenten und wirt- schaftspolitischen Schwerpunkten basierende Prioritäten ge- setzt werden. Dazu gehören meines Erachtens folgende Massnahmen:
Eine gründliche Durchforstung des Subventionsdschun- gels: Wir müssen vom Gefälligkeits- oder Giesskannenprinzip wegkommen, wo etwa nach dem Prinzip verfahren wird: Gibst du mir die Wurst, so lösch' ich dir den Durst!
Lineare Kürzungen sind allenfalls zu erhöhen, vielleicht von 10 auf 12 Prozent, wenn es nötig ist.
Es sind aber auch gezielte Sparmassnahmen zu ergreifen, wie sie teilweise von verschiedenen Mitgliedern unseres Rates vorgeschlagen worden sind; die meisten davon unterstütze ich.
Dann ist eine abgestufte Teuerungszulage einzuführen. Dazu werde ich in der Detailberatung noch einen Antrag stellen.
Im weiteren sind die Kantone noch stärker in die Sanie- rungsmassnahmen einzubinden. Ich weiss natürlich, dass sehr viele Vertreter im Rat die Interessen der Kantone hier be- rücksichtigen wollen. Aber ich glaube, wir müssen darauf ach- ten, den Bundeshaushalt ausgewogen zu sanieren.
Ich glaube, es wäre auch richtig, wenn wir den Satz für die Arbeitslosenversicherung nicht nur um 1 Prozent erhöhen würden, also von 2 auf 3, sondern auf 3,5 Prozent. Damit wäre auch eine gewisse Solidarität der Arbeitenden verbunden.
Ich würde weiter vorschlagen - vielleicht braucht es dazu noch eine Initiative; ich habe bis jetzt rechtlich keine weiteren Schritte unternommen -, eine befristete Solidaritätssteuer bei den Gewinnen der Banken und Versicherungen einzuführen. Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen sind Meldungen über zunehmende Gewinne für die Arbeitslosen und für viele unserer Bürger jeweils deprimierend.
Schliesslich bin ich natürlich auch dafür, dass die Verfas- sungsgrundlage für die Einführung der Ausgabenbremse ge- schaffen wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Oehler: Unsere Fraktion bittet Sie als erstes, die Nichteintre- tens- bzw. Rückweisungsanträge abzulehnen. Es ist unseres Erachtens zu einfach, wenn wir das Budget mit dem Argument zu revidieren bzw. zurückzuweisen versuchen, es seien Bei- träge an die Asylpolitik zu streichen, weniger Reisen ins Aus- land zu machen, das Gold zu verkaufen oder die Investitionen zu senken. Ebenso ist es zu einfach, wenn wir das Budget mit dem Hinweis ablehnen, dass wir die Kantone stärker in die Sa-
nierungsmassnahmen einbeziehen möchten, zumal die Kan- tonsbürger ja letztlich Bundesbürger wie auch Gemeindebür- ger sind.
Unsere Fraktion hat sich den Entscheid, dem Budget 1994 zu- zustimmen, nicht einfach gemacht. Wir stützen uns aber in un- serer Entscheidung und in unserem Antrag auf unsere Mitver- antwortung für diesen Staat und seine Mitbürger ab.
Mit dieser Zustimmung kommt indessen nicht gleichzeitig un- sere vorbehaltlose Zustimmung zum Ausdruck, im Gegenteil! Wir sind uns bewusst, dass die Staatsausgaben im Rahmen der Budgetberatung nicht mehr entscheidend beeinflusst wer- den können. Diese Entscheidungen haben wir vielmehr im Zu- sammenhang mit den Sanierungsmassnahmen und vor allem bei der Durchforstung der Staatsaufgaben zu treffen. Aus der Sicht der CVP-Fraktion gibt es grundsätzlich drei Möglichkei- ten, die Staatsausgaben von der schiefen Ebene weg ins rich- tige Lot zu bringen.
In diesem Sinne verlangen wir erstens eine wirtschaftlichere Erfüllung der vorhandenen Staatsaufgaben und zweitens eine Durchforstung der Staatsaufgaben. Wir glauben aber drittens nicht daran, dass der Bürger weiterhin spürbaren Erhöhungen der Steuerbelastung zustimmen wird, obwohl er im Zusam- menhang mit den Abstimmungen über die Mehrwertsteuer wie auch über die Erhöhung des Treibstoffzollzuschlages grosses Verantwortungsgefühl gezeigt hat.
Das Budget des neues Jahres hat sich gegenüber dem ersten Entwurf des Bundesrates dank den Sparmassnahmen der Re- gierung sowie nach den Beratungen der Finanzkommission unseres Rates etwas verbessert. Der verbleibende Negativ- saldo von fast 7 Milliarden Franken ist unseres Erachtens aber nach wie vor unhaltbar, ja unverantwortbar. Die Tatsache, dass sich die kumulierten Defizite im laufenden Jahr für Bund, Kantone und Gemeinden bei einem Betrag von rund 16 Milliar- den Franken ansiedeln und damit runde 4,5 Prozent des Brut- toinlandproduktes ausmachen werden, hat uns in die Umge- bung der Defizitwirtschaft von Frankreich und Spanien hinun- tergedrückt. Ein Ende der galoppierenden Schuldenwirtschaft und der alljährlich steigenden Gesamtschulden ist nicht abzu- sehen, solange der Bund mit jedem Voranschlag höhere Aus- gaben als Einnahmen vorschlägt - und zwar eine Ausgaben- vermehrung, welche den Anstieg des Bruttosozialproduktes spürbar übertrifft.
Kollege Leuenberger Ernst hat für die SP-Fraktion bei der Vor- stellung der letzten schwarzen Zahlen für den Bundeshaushalt in diesem Saal Bundesrat Stich ausgiebig gelobt und gefeiert. Die CVP-Fraktion mahnte schon damals zur Vorsicht, Herr Bundesrat Stich; denn das Lob von damals konnte sowenig auf Ihr Konto verbucht werden, wie Sie die alleinige Verantwor- tung für die Defizite von heute und von morgen zu überneh- men haben.
Wir wollen in diesem Zusammenhang fair bleiben und vor al- lem Ihnen gegenüber kein Schwarzpeterspiel betreiben: Par- lament, Bundesrat und Verwaltung haben in den letzten Jah- ren das Augenmass verloren und sich in der Hoffnung verirrt, dass die guten wirtschaftlichen Zeiten anhalten, die Steuerein- gänge weiter fliessen würden und dass dem wirtschaftlichen Aufschwung nie mehr ein Ende gesetzt werden könne.
Spätestens mit dem wirtschaftlichen Einbruch spürte man in der Wirtschaft und mindestens in der Eidgenössischen Steuerverwaltung - und mithin im Bundesrat -, dass die Fi- nanzquellen des Bundes weniger kräftig sprudeln oder eines Tages gar versiegen werden. Die fehlenden Mittel konnten - und können in den nächsten Jahren - nur noch über die ver- ponte Schuldenwirtschaft beschafft werden.
Wir alle wissen, dass wir wegen der schlechten wirtschaftli- chen Lage einen Teil des Budgetdefizites begründen können. Ein grosser Teil des Fehlbetrages ist aber auch auf strukturelle Veränderungen und auf Mängel in unserer Volkswirtschaft zu- rückzuführen. Während wir - zu Recht oder zu Unrecht - aber immerhin hoffen, dass nach dem Aufschwung die konjunktu- rell bedingten Fehlbeträge verschwinden werden, haben wir uns eingehend mit den strukturellen Defiziten zu beschäftigen. Letztlich verbleiben aber so oder so die Defizite und damit die Schulden und die für deren Finanzierung verbleibenden Zins- verpflichtungen. Betrugen diese im Jahre 1992 noch 4,7 Pro-
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zent der Einnahmen, so wären es im Rechnungsjahr 1994 dank des allgemein tieferen Zinsniveaus weniger gewesen, hätten wir nicht zwischenzeitlich die Schuldenlast um weit mehr als 10 Milliarden Franken erhöhen müssen. Wohl haben andere Staaten für die Verzinsung ihrer Staatsschulden weit mehr als die Schweiz aufzubringen. Ein solcher Vergleich - etwa mit Belgien, Schweden, England oder den USA, aber auch mit anderen wirtschaftlich hochentwickelten Staaten - mag zwar als Beruhigungspille hinuntergespült und nachher als Beruhigungsmittel eingestuft werden. Er hilft aber wenig auf dem Weg zur Lösung der eidgenössischen Probleme. Schliesslich lebt unser Volk nicht vom Vergleich der Zinsenlast und der Prozentspielerei, sondern es freut sich allein an den Leistungen, welche der Staat und die Gemeinschaft er- bringen.
Die CVP-Fraktion stellt sich mit einer einzigen Ausnahme so- wohl hinter die Sparvorschläge des Bundesrates wie auch der vorberatenden Finanzkommission. Für die Fraktion ist diese Spar- und Beschränkungspolitik das Minimum, zu welchem wir uns im Interesse unseres Staates, der Wirtschaft und unse- rer Zukunft zu entscheiden haben. Gar oft haben wir den Ein- druck gewonnen, als ob weder die einzelnen Bundesräte in ih- rer Funktion als Departementsvorsteher noch gewisse Kader- funktionäre die Zeichen der Zeit - oder den Gongschlag der Sparmassnahmen - erkannt hätten. Und gar oft - das möch- ten wir festhalten, Herr Bundesrat Stich - kamen Sie uns vor als einer, der gegen alle zu kämpfen hat. Solange es in unse- rem Staat aber Bundesbedienstete gibt, die mehr als ein Bun- desrat verdienen, haben wir die Sparmassnahmen noch nicht ausgeschöpft.
In diesem Sinne glauben wir, dass die Aenderung des Bun- desbeschlusses über den Teuerungsausgleich mit den ent- sprechenden Regelungen, wie sie von der Kommission vorge- schlagen und von Herrn Kollege Hess Peter präsentiert wur- den, eine Lösung ist, hinter die sich auch die CVP-Fraktion stellen wird. Für die CVP-Fraktion bedeutet die Tatsache der Notwendigkeit von Sparmassnahmen gleichzeitig auch eine Absage an neue Auf- und damit an neue Ausgaben ohne gesi- cherte Finanzierung. Wir sind für eine unmissverständliche Zu- stimmung zu echten Sparmassnahmen.
In diesem Sinne beantragen wir Ihnen Eintreten auf das Bud- get, Ablehnung des Rückweisungsantrages und Zustimmung zu den von Kommission und Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen.
M. Borel François: Je parlerai dans l'ordre de la compensation du renchérissement, du budget 1994 et du supplément Il du budget 1993.
Compensation du renchérissement: pour le groupe socialiste la compensation du renchérissement n'est pas un sujet tabou. Oui, en période de crise, il est permis de remettre en cause le caractère automatique de cette compensation. Oui, mais pas comme cela. Si nous touchons à la compensation du renché- rissement, alors élaborons une proposition plus sociale que celle du Conseil fédéral. Il faut une pleine compensation pour les plus bas revenus, qui en ont besoin, puis une dégression. Si nous touchons à la compensation du renchérissement, fai- sons-le en procédure législative ordinaire. Rien ne justifie la procédure d'urgence proposée.
En commission, j'ai, à titre personnel, voté l'entrée en matière pour manifester le fait justement que la question n'était pas ta- bou et pour donner une chance à la commission d'améliorer le projet du Conseil fédéral dans un sens plus social. Les inter- ventions semblaient aller dans ce sens au début de la discus- sion sur l'entrée en matière au sein de la commission. Mais maintenant, je peux, au nom du groupe socialiste et sans ar- rière-pensée, vous recommander de suivre M. Leuenberger Ernst et de ne pas entrer en matière, car nous savons ce que vous voulez: vous voulez de manière urgente une proposition qui n'a rien de social, si ce n'est le mot «social» glissé dans le texte, mais dans les faits il n'y a aucun aspect social dans la proposition telle qu'elle sort de la commission.
La mesure est limitée dans le temps et il paraît opportun, dans le cadre de cette mesure limitée dans le temps, de pondérer la mesure prise d'économie. La mesure ne doit pas être plus sé-
vère que nécessaire pour certains, la mesure ne doit pas être plus généreuse que nécessaire pour d'autres. Seule une com- pensation dégressive peut donner satisfaction. Certains ont besoin de la pleine compensation du renchérissement. Je pense à tous ceux qui ont les plus bas revenus comme fonc- tionnaires: aux facteurs, aux concierges, à la téléphoniste et j'en passe. Pour d'autres, mieux payés, il est clair que ne pas leur accorder la pleine compensation du renchérissement, c'est simplement leur permettre d'épargner un peu moins ou de dépenser un peu moins à l'étranger, et là nous pourrions entrer en matière.
En se ralliant au brutal 1,7 pour cent linéaire du Conseil fédéral pour presque tous les fonctionnaires, et en considérant comme mesure «sociale» de frapper un peu plus les hauts fonctionnaires, ceux qui gagnent plus de 100 000 francs, sans compensation sociale aucune au bas de l'échelle, la majorité de la commission a rendu le projet inacceptable pour nous.
Ensuite, la question de l'urgence: nous en avons longuement débattu en particulier en prenant en considération une propo- sition Züger qui proposait de se rallier à 2 pour cent de com- pensation du renchérissement, ce qui avait été négocié entre le Conseil fédéral et les associations syndicales. Si nous vo- tons 2 pour cent, cela peut se faire dans le cadre de l'arrêté ac- tuel. Il n'y a donc pas besoin de modifier de manière urgente l'arrêté. Entre le 2 pour cent et le 1,7 pour cent proposé par le Conseil fédéral, il y a une différence pour les fonctionnaires de la Confédération, globale pour le budget, de 35 millions de francs. Trente-cinq millions de francs de plus ou de moins pour boucher un trou de 7 milliards de francs! Et l'on veut ap- pliquer l'article 89bis de la constitution qui justifie l'urgence pour les projets dont l'entrée en vigueur ne souffre aucun re- tard! Est-ce que véritablement 35 millions de francs comparés à 7 milliards de francs de déficit justifient de considérer que l'entrée en vigueur ne souffre aucun retard? On pourrait d'ail- leurs même admettre que l'entrée en vigueur pourrait avoir lieu dans le courant de l'année et que ce ne serait pas l'ensem- ble de l'exercice 1994 qui serait concerné, et à ce moment-là ce ne serait pas 35 millions de francs dont il s'agirait, mais de la moitié ou du tiers. Dès lors, véritablement, aucun argument ne justifie l'urgence. Dans son commentaire sur les aspects constitutionnels du projet, le Conseil fédéral est bien entendu totalement silencieux sur cet aspect de l'urgence parce qu'il n'y a aucun argument constitutionnel pour justifier l'urgence. Donc, autant ne pas en parler.
J'en viens maintenant au budget 1994: je dirai que ce budget doit être examiné en parallèle avec les mesures d'économie déjà prises dans le paquet d'assainissement I et les mesures d'économie prévues dans le paquet des mesures d'assainis sement Il.
Les exercices budgétaires répétés de ces dernières années montrent que ni le Conseil fédéral ni les commissions du Par- lement ne peuvent fixer d'importantes priorités via la discus- sion du budget. Bien sûr, l'on peut raboter et reraboter. Parfois en rabotant à l'extrême, on va dans le sens contraire des priori- tés que l'on souhaiterait fixer, mais les priorités se trouvent dans les décisions législatives et si nous voulons changer un certain nombre de priorités, c'est la législation que nous de- vons changer, tranquillement, posément. Nous avons com- mencé à le faire, nous continuerons à le faire la semaine pro- chaine, selon notre programme, en examinant le paquet des mesures d'assainissement II. Ce n'est pas le budget qui nous permettra de fixer ces priorités.
Nous pouvons donner cependant un certain nombre de si- gnaux et si, pour l'ensemble, le groupe socialiste se rallie aux propositions qui ressortent des travaux des commissions, nous serons fermes sur un certain nombre de points. Nous n'admettons pas que l'on donne le signal qu'en période d'aus- térité il faut frapper encore plus que nécessaire en matière de formation et de recherche. Il ne s'agit pas de prétériter l'avenir. C'est très important.
En matière d'aide aux pays en voie de développement, il s'agit de ne pas oublier que, en comparaison internationale, nous restons largement un pays riche et que nous n'avons pas le droit de freiner de manière trop importante dans ce secteur.
N
2225
Voranschlag 1994 und Teuerungsausgleich
En matière routière, nous proposons de diminuer quelque peu, non pas de diminuer les travaux, mais simplement de considérer que puisque dans tous les secteurs de la construc- tion on dit que l'on peut construire moins cher, nous propo- sons de construire autant que prévu, mais de prévoir que les prix étant à la baisse nous pourrons construire autant avec un peu moins d'argent que budgété.
En matière militaire, il est vrai que les dépenses diminuent en valeur réelle, mais nous continuons à penser que si un certain nombre de crédits d'investissement ont été supprimés ou re- portés, le Département militaire fédéral continue à faire du per- fectionnisme pour les secteurs où il continue de dépenser. Nous ne donnerons qu'un exemple, évidemment un peu cari- catural: il se trouve que le chef de l'Etat-major général, étant relativement nouveau dans ses fonctions, a estimé opportun de rénover totalement ses locaux, ce qui a coûté des dizaines et des dizaines de milliers de francs. Nous pensons que si le chef de l'Etat-major général, pour son propre confort person- nel, n'a pas senti que le temps de la rigueur était venu, que le fait d'être nouveau dans une fonction ne signifiait pas que l'on pouvait coûter très cher, même pour avoir de nouveaux lo- caux, cela se produira partout dans les services qui dépendent de lui et qu'on peut là aussi encore économiser très sérieuse- ment!
Nous vous proposons bien entendu de refuser les proposi- tions de renvoi. Celle de M. Weder Hansjürg ne tient pas de- bout, tout simplement parce qu'il a été incapable, au sein de la commission et en tant que membre de celle-ci, de faire une proposition allant dans le sens de sa proposition de renvoi. Il n'a donc pas de proposition concrète à faire.
Quant à la proposition de M. Bortoluzzi, puisque M. Blocher la considère comme tellement peu importante qu'il ne vient même pas en personne la défendre, nous disons que si la moi- tié d'un groupe parlementaire gouvernemental estime oppor- tun de faire de la concurrence à l'extrême droite en la matière, ce n'est pas le problème du groupe socialiste de lui répondre. Un mot concernant le supplément II du budget 1993 que nous vous proposons d'approuver tel quel: une question nous crée du souci, c'est le secteur de l'agriculture où il y a de nouveau un dépassement énorme. Nous constatons qu'il y a deux poids deux mesures: pour le personnel fédéral, l'on négocie avant le budget, l'on ne tient pas compte des négociations et l'on revoit à la baisse, au Conseil fédéral puis au Parlement, les propositions négociées avec les organisations concernées. Pour les organisations agricoles, c'est le contraire qui se passe. Le gouvernement écoute patiemment les délibérations du Parlement, prend note des décisions prises par ce dernier, puis négocie avec les organisations paysannes et dépasse lar- gement les décisions budgétaires prises par le Parlement. Il donne donc plus d'argent aux paysans après décision budgé- taire du Parlement; par contre, il donne moins d'argent que prévu aux employés de la Confédération.
Je vous invite à refuser l'entrée en matière concernant le ren- chérissement du personnel fédéral, à approuver dans son en- semble le budget de la Confédération tel qu'il ressort des déli- bérations, avec des nuances, à refuser les propositions de ren- voi et approuver le supplément II du budget.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15
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Voranschlag 1993. Nachtrag II Budget 1993. Supplément II
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Jahr
1993
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Anno
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Wintersession
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Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
93.070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.12.1993 - 14:30
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Data
Seite
2213-2225
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