Motion Brügger Cyrill
2139
que la Confédération prend pour promouvoir les exploitations paysannes cultivant le sol.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 14 zu 0 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission propose, par 14 voix contre 0, de ne pas don- ner suite à l'initiative.
Rychen: Im Juni 1992 habe ich eine parlamentarische Initia- tive für eine neue Verfassungsgrundlage für die Landwirtschaft eingereicht; dies in der Form der allgemeinen Anregung. Aufgrund des an sich überraschenden Entscheides des Natio- nalrates, die Vorlage betreffend die Volksinitiative an die Kom- mission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zurückzuweisen, beantrage ich Ihnen, dass meine parlamentarische Initiative nicht abgeschrieben, sondern aufrechterhalten wird, bis die WAK im Jahr 1994 eine neue Vorlage gebracht hat oder - je nach Entwicklung beim Hin und Her zwischen Nationalrat und Ständerat - bis das Parlament einen klaren Entscheid in be- zug auf einen neuen Verfassungsartikel über die Landwirt- schaft gefasst hat.
Ich beantrage Ihnen also, dass man auch hier Rückweisung beschliesst.
Verschoben - Renvoyé
Le président: Avant de passer au dernier point de l'ordre du jour, je relève que Mme Bär, M. Borel François et M. Maurer ont un point commun: ils sont tous trois nés un 1er décembre. Nous leur souhaitons un heureux anniversaire. (Applaudisse- ments)
91.3391
Interpellation Rebeaud Kernkraftwerk-Projekt der ABB in der Tschechoslowakei Projet de centrale nucléaire d'ABB en Tchécoslovaquie
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1253 - Voir année 1992, page 1253
Le président: M. Rebeaud nous a fait part qu'il n'était que par- tiellement satisfait de la réponse, mais qu'il ne souhaitait pas prendre la parole.
91.3398
Motion Brügger Cyrill Ueberprüfung der Regionalpolitik. Revision des IHG Réexamen de la politique régionale. Révision de la LIM
Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund einer gründlichen Ueberprüfung der Regionalpolitik eine Revision des Bundes- gesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) einzu- leiten.
Die Revision soll insbesondere folgende Schwerpunkte um- fassen:
Ueberprüfung der Grundlagen der schweizerischen Regio- nalpolitik (Zweck, Geltungsbereich, Förderungswürdigkeit, Zweckmässigkeit des Instrumentes);
Abschätzung der Auswirkungen der europäischen Integra- tion auf die Regionalpolitik;
Ueberprüfung des IHG-Verfahrens mit dem Ziel einer mögli- chen Vereinfachung und Straffung;
Begriff und Umschreibung der Region;
Differenzierung zwischen den Regionen in ihren Entwick- lungsunterschieden;
Berücksichtigung von Betriebs- und Unterhaltskosten der Infrastrukturen;
Vermehrte Berücksichtigung des Natur- und Landschafts- schutzes, damit dieser rasch zu einer prioritären Zielsetzung wird;
Verstärkung der Hilfe für immaterielle Infrastrukturen;
Stützung kultureller Aktivitäten.
Texte de la motion du 5 décembre 1991
Le Conseil fédéral est chargé, après un réexamen approfondi de la politique régionale, de réviser la loi fédérale sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne (LIM).
Cette révision devra plus particulièrement:
réexaminer les fondements de la politique régionale suisse (but, champ d'application, conditions dont dépendent l'octroi de l'aide, pertinence des instruments utilisés);
évaluer les effets de l'intégration européenne sur la politique régionale;
réexaminer la procédure de la LIM dans le but de simplifier et de raccourcir cette procédure;
définir la notion de région et sa description;
différencier les régions suivant leur degré de développe- ment;
prendre en compte les frais d'exploitation et d'entretien des infrastructures;
accorder une importance accrue à la protection de la nature et du paysage pour la placer rapidement au rang des priorités; - accoître l'aide accordée pour les infrastructures non-maté- rielles;
encourager les activités culturelles.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bundi, Eggenberger, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Leder- gerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Matthey, Meyer Theo, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Züger (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die schweizerische Berggebietsförderung weist einige Schwachstellen auf, die in Zeiten einer guten wirtschaftlichen Entwicklung kaum wahrgenommen und diskutiert werden. Bei einem wirtschaftlichen Rückgang - wie er sich abzeich- net - werden die Schwächen aber mit aller Deutlichkeit zutage treten.
Motion Brügger Cyrill
2140
N
1er décembre 1993
Die Arbeitsplatzförderung für das Berggebiet ist aber vor allem auch ein längerfristiges Anliegen, was immer wieder verdrängt wird.
Die Herausforderungen der neunziger Jahre für das Bergge- biet werden von den zuständigen Stellen kaum analysiert. Vor allem fehlt es an einer kritischen Ueberprüfung des bestehen- den Instrumentariums, um eine zukunftsgerichtete Arbeits- platzpolitik im Berggebiet an die Hand zu nehmen.
Die bisherige Berggebietspolitik ist nur sehr beschränkt auf die Arbeitsplatzförderung ausgerichtet. Insgesamt sind denn auch die Erfolge bescheiden. Die Infrastrukturförderung trägt zwar zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei, ist aber nicht imstande, diese alleine zu bewerkstelligen. Eine gute In- frastrukturausstattung wird als Selbstverständlichkeit betrach- tet. Neue Betriebe, Betriebserweiterungen oder Neuansied- lungen sind nicht oder nur am Rand auf die Infrastrukturpolitik zurückzuführen.
Dazu schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, zur kritischen Würdigung der Investitionshilfe vom 4. März 1991: «Direkte Beschäftigungs- und Einkommenseffekte können demgegen- über mit der Infrastrukturpolitik weniger erzielt werden.» Das Nationale Forschungsprogramm kam sogar zum Schluss, dass mit der einseitigen Infrastrukturpolitik teilweise kontra- produktive Effekte ausgelöst werden: Neue Verkehrswege - die allerdings primär über die Treibstoffzollkasse unterstützt werden - fördern die Mobilität und damit tendenziell die Ab- wanderung.
Bildungsstätten tragen wohl zu einer erwünschten besseren Qualifizierung der Jugend bei. Fehlen aber nach ihrer Ausbil- dung die qualifizierten Arbeitsplätze, so kommt es zu einer noch ausgeprägteren Abwanderung. Eine fortschrittliche Bil- dungspolitik müsste unbedingt mit einer gezielten Arbeits- platzpolitik gekoppelt werden.
Die Verteilung der Fördermittel ist teilweise zu kompliziert und mit einem zu grossen Aufwand verbunden. Zu viele Stellen sind in die Gesuchsprüfung involviert. Teilweise werden die Gesuche von kommunalen und regionalen Stellen über kanto- nale Behörden zu den Bundesstellen gereicht. Hier dürfte ein direkterer Weg selbstredend zu einer Verkürzung des Ge- suchsverfahrens führen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1992
Die Regionalpolitik des Bundes wurde in der Vergangenheit verschiedentlich überprüft, sowohl aus wissenschaftlicher wie aus politischer Sicht, insbesondere durch die Geschäftsprü- fungs- wie auch die Finanzkommissionen der eidgenössi- schen Räte. Die Hauptergebnisse des Nationalen For- schungsprogramms «Regionalprobleme in der Schweiz» bil- deten die Grundlage weiter führender Arbeiten der Beraten- den Kommission für regionale Wirtschaftsförderung. Sie ha- ben im Rahmen der Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirt- schaft zu verschiedenen Anpassungen des regionalpoliti- schen Instrumentariums geführt.
Auch die Arbeitsgruppe «Regionalpolitik» der OECD hat sich im September 1989 auf einer einwöchigen Studienreise durch unser Land intensiv mit der Konzeption und Ausgestaltung der schweizerischen Regionalpolitik auseinandergesetzt und ist dabei zu einer überwiegend positiven Beurteilung gelangt.
Im Auftrag des für Regionalpolitik zuständigen Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit untersuchte das Büro Brug- ger, Hanser und Partner in den Jahren 1990 und 1991 die zu erwartenden Auswirkungen des europäischen Binnenmark- tes auf die Regionalpolitik.
Vereinfachungen im Verfahren zur Anwendung des Bundes- gesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) sind im Rahmen des gesetzlichen Spielraumes in Zusammenarbeit mit den Kantonen wiederholt vorgenommen worden.
Die Regionalisierung des Berggebietes, wie sie sich heute prä- sentiert, ist nach Auffassung des Bundesrates ein taugliches und zweckmässiges institutionelles System zur überschauba- ren, bürgernahen Gestaltung des Wohn- und Lebensraumes.
Sie bildet auch die Grundlage für einen differenzierten und se- lektiven Einsatz der Fördermittel.
Nach Massgabe der Richtlinien des Eidgenössischen Volks- wirtschaftsdepartementes für die Berggebietsförderung aus dem Jahre 1989 sind bereits mehr als 30 der insgesamt 54 IHG-Regionen mit der Ueberarbeitung ihrer Entwicklungs- konzepte befasst. Diese umfassenden Planungsarbeiten bie- ten den regionalen Instanzen Gelegenheit, sich nicht nur mit wirtschaftlichen und infrastrukturellen Belangen, sondern auch mit Aspekten des Umwelt-, Natur- und Landschafts- schutzes sowie kulturellen Aktivitäten auseinanderzusetzen, welchen in den ökologisch empfindlichen Gebirgsräumen ein hoher Stellenwert zukommt
Die bisherige Regionalpolitik des Bundes mit dem Bundesge- setz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) im Zentrum basiert auf dem Gedanken, durch einen Ausbau der Infrastruk- turen im Berggebiet und in den Randregionen das wirtschaftli- che Attraktivitätsgefälle gegenüber dem Mittelland und den Agglomerationen zu verringern, dadurch produktive Unter- nehmen und Arbeitsplätze anzuziehen und die Lebensverhält- nisse für die Bevölkerung dem schweizerischen Durchschnitt anzugleichen.
Dieses Ziel ist nicht vollständig, aber doch in einem bemer- kenswerten Masse erreicht worden. Während die Infrastruktur- politik nur bedingt geeignet ist, direkte Einkommens- und Be- schäftigungseffekte zu erzielen, trägt die Landwirtschaftspoli- tik dank ihrem vielfältigen Instrumentarium wesentlich zur Er- haltung von Arbeitsplätzen in den benachteiligten Gebieten bei.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates ist nach einer gründlichen Untersuchung im Frühjahr 1992 zu einer grundsätzlich positiven Beurteilung der Konzeption und Anwendung des IHG gelangt. Zur Abklärung der Frage, wel- che Wirkungen das IHG für sich allein oder im Verbund mit an- deren Bundesmassnahmen in den Regionen tatsächlich her- vorruft, hat die GPK die Parlamentarische Verwaltungskontroll- stelle beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Evaluation zur Koordination der Regionalpolitik Schweiz vorzunehmen.
Die Schaffung des europäischen Binnenmarktes, Rationalisie- rungsbestrebungen bei den SBB und PTT sowie die Verwirkli- chung des Armeeleitbildes 95 werden in den wirtschaftlich schwächeren Berg- und Randgebieten und in den ländlichen Räumen spürbare Auswirkungen zeitigen. Im Hinblick auf diese Entwicklungen hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 25. März 1992 über die Legislaturplanung 1991-1995 denn auch in Aussicht gestellt, eine generelle Ueberprüfung der di- rekten regionalpolitischen Instrumente des Bundes vorzuneh- men. Dabei soll u. a. der regionalpolitische Leistungsauftrag des Bundes neu umschrieben sowie die Revision des IHG und des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugun- sten wirtschaftlich bedrohter Regionen an die Hand genom- men werden. Da der erwähnte Bundesbeschluss bis 1994 be- fristet ist, wurden die Arbeiten zu seiner Verlängerung und An- passung in Ausführung der Motion Matthey vom 25. Septem- ber 1991 (91.3314) bereits vorgezogen. Ueber eine entspre- chende Vorlage wird demnächst das Vernehmlassungsver- fahren eröffnet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Brügger Cyrill: Im Oktober 1991 hat das Parlament einer Auf- stockung des Investitionshilfegesetzes-Fonds (IHG-Fonds) um 800 Millionen Franken zugestimmt. Diese Erhöhung war notwendig geworden, weil ein Ueberhang an eingegangenen Gesuchen die Wirksamkeit des IHG ernsthaft in Frage stellte. Die SP-Fraktion hat dieser Aufstockung damals geschlossen zugestimmt, mit dem Vorbehalt allerdings, dass mit einer Mo- tion die Revision des IHG verlangt werde. Mit der Motion müsse ein gezielterer Mitteleinsatz erreicht werden; d. h., die immer spärlicher fliessenden Bundesmittel müssten vermehrt dem eigentlichen Berggebiet zufliessen. Mit den heutigen Rechtsgrundlagen würden die zur Verfügung gestellten Bun-
2141
Postulat Ziegler Jean
desmittel allzusehr nach dem sattsam bekannten «Giesskan- nenprinzip» auf zu viele verteilt und die Zielsetzung des IHG werde dadurch verwässert.
Diese Feststellung ist keine Behauptung aus dem hohlen Bauch heraus. Zu gleichen Schlussfolgerungen gelangt die Studie des Nationalen Forschungsprogrammes «Regional- probleme in der Schweiz». Aufgrund eingehender Untersu- chungen fordert Dr. Ernst A. Brugger zu Recht ein Umdenken bei der Anwendung dieses wichtigen Instrumentes einer effizi- enten Regionalpolitik. So führte er aus:
«Die bisherigen Mittel der Regionalpolitik können zwar grund- sätzlich beibehalten werden, sollten jedoch wie folgt modifi- ziert werden:
Regionen, die früher einmal mit Recht als förderungsbedürf- tig eingestuft worden sind, jedoch mittlerweile deutlich aufge- holt haben, sollten als Zeichen des Erfolges aus der Bundes- hilfe entlassen werden.
Das IHG ist sachlich und räumlich selektiver anzuwenden: sachlich stärker auf tatsächlich entwicklungsrelevante und re- gional bedeutsame Infrastruktureinrichtungen und räumlich stärker auf die Förderung der innerregionalen Zentren zu kon- zentrieren.
Angezeigt ist eine stärkere Dezentralisierung von Realisie- rungskompetenzen im regionalpolitischen Bereich. Auch könnte ein Teil des IHG-Fonds direkt durch die Kantone ver- waltet werden. Zweckgebundene Bundesbeiträge sollten zum Teil durch Globalbeiträge ersetzt werden
An neuen Massnahmen stehen im Sinne von Ergänzungen zur bisherigen Regionalpolitik im engeren Sinne oder als Alter- nativen im Vordergrund:
die Förderung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Ar- beitsmärkte von Regionen und Regionsgruppen; ....
die Förderung von hochentwickelten Dienstleistungen in re- gionalen Zentren;
die Verfolgung einer aktiveren und kreativeren Kulturpolitik im ländlichen und peripheren Raum;
die stärkere Dezentralisierung von Bundesaufträgen ....;
die Verwirklichung altbekannter ordnungspolitischer Refor- men, vor allem in den Bereichen Finanzausgleich und Aufga- benteilung;
die Entwicklung einer 'grünen' Regionalpolitik, d. h. die bes- sere Verzahnung von Regional- und Umweltpolitik .... »
So weit die Schlussfolgerungen dieser regionalpolitisch wich- tigen Studie des Nationalfonds. Das Bemerkenswerte daran ist der Umstand, dass diese Aussagen schon zu Beginn des Jahres 1985 gemacht worden sind. Und obwohl in dieser Sa- che der Handlungsbedarf zugenommen hat, ist wenig bis nichts passiert. Weiterhin werden über das Instrument des IHG weite Teile unseres Landes auch ausserhalb des Bergge- bietes gefördert und unterstützt. Gemeinden, die längst ihre Selbständigkeit erreicht haben, erhalten für Infrastrukturvorha- ben immer wieder Bundesgelder - Gelder, die dann, weil die Mittel bekanntlich drastisch zurückgegangen sind, in den ei- gentlich förderungsbedürftigen Gemeinden und Regionen fehlen.
Es ist dringend nötig, dass der Begriff der Region neu definiert wird. Förderungsberechtigt wären demnach nur die Gemein- den, welche im eigentlichen Berggebiet liegen. In der Vergan- genheit konnte man immer wieder feststellen, wie verhältnis- mässig gutsituierte Gemeinden des dem eigentlichen Bergge- biet vorgelagerten Vorderlandes in den Genuss von IHG-Dar- lehen gelangten, derweil Gemeinden im Berggebiet, weil die Eigenmittel fehlten, die Realisierung teurer Infrastrukturen gar nicht ins Auge fassen konnten. In dieser Beziehung hat die An- wendung des IHG zu grotesken Beispielen geführt. Soll das Ziel einer echten Berggebietsförderung tatsächlich erreicht werden, dann müssen dringend nötige Revisionen im Sinne einer Redimensionierung der Regionen und damit verbunden eines gezielteren Mitteleinsatzes im unterstützungsbedürfti- gen Berggebiet eingeleitet werden. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten gebieten, dass diese Revisionen jetzt vorge- nommen werden, nicht erst morgen. Deshalb genügt die vom Bundesrat vorgeschlagene Umwandlung meines Vorstosses in ein Postulat nicht. Ich bitte Sie, meinen Vorstoss als Motion zu bestätigen.
Der Bundesrat weist übrigens in seiner Antwort auf die Aktuali- tät, ja die Dringlichkeit dieser Revisionsarbeiten hin. Als Schlussfolgerung führt er aus: «Die Schaffung des europäi- schen Binnenmarktes, Rationalisierungsbestrebungen bei den SBB und PTT sowie die Verwirklichung des Armeeleitbil- des 95 werden in den wirtschaftlich schwächeren Berg- und Randgebieten und in den ländlichen Räumen spürbare Aus- wirkungen zeitigen. Im Hinblick auf diese Entwicklungen hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 25. März 1992 über die Legislaturplanung 1991-1995 denn auch in Aussicht gestellt, eine generelle Ueberprüfung der direkten regionalpolitischen Instrumente des Bundes vorzunehmen. Dabei soll u. a. der re- gionalpolitische Leistungsauftrag des Bundes neu umschrie- ben sowie die Revision des IHG und des Bundesbeschlusses über die Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich be- drohter Regionen an die Hand genommen werden.»
Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat angesichts die- ser klaren eigenen Ausführungen trotzdem die Postulatsform vorschlägt.
Ich bitte Sie, meinen Vorstoss als Motion zu überweisen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je n'ai pas voulu intervenir le premier dans ce débat, car le motionnaire entendait défen- dre et illustrer son oeuvre, ce qu'il a fait brillamment.
Je dois dire cependant que le Conseil fédéral accepte cette motion en tant que motion, et non plus en tant que postulat. Pourquoi? Eh bien, parce qu'une motion rédigée en termes quasi semblables par M. Bloetzer, au Conseil des Etats, que nous voulions accepter comme postulat, a été transmise à une large majorité par le Conseil des Etats - c'était il y a une année environ -, et le Conseil national, lors de sa session d'été de cette année, a également transmis cette motion. Il n'y aurait aucun sens de continuer une petite guerre des tranchées, de vous demander une transformation en postulat, que vous transmettiez finalement la motion, nous acceptons tout de suite la motion.
Columberg: Ich danke Herrn Bundesrat Delamuraz herzlich für die Bereitschaft, den Vorstoss als Motion entgegenzuneh- men. Etwas anderes wäre völlig unverständlich gewesen. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Brügger Cyrill ist nämlich durchaus positiv und unterstreicht die Notwendigkeit einer Revision. Nur die Schlussfolgerung, der Vorstoss könne nicht als Motion entgegengenommen werden, ist dann völlig unverständlich.
Ich danke für die Bereitschaft und hoffe, dass die Vorberei- tungsarbeiten, die eingeleitet worden sind, mit grösster Nach- haltigkeit fortgesetzt werden können, denn eine Ueberprüfung und Verstärkung der Regionalpolitik ist in Anbetracht der ver- änderten Umstände dringend nötig.
Ueberwiesen - Transmis
91.3400
Postulat Ziegler Jean Schweizerisches Kernkraftwerk-Projekt in der Tschechoslowakei Projet suisse de centrale nucléaire en Tchécoslovaquie
Wortlaut des Postulates vom 9. Dezember 1991
Die Regierung in Prag kündigt an, dass ihr die multinationale Gesellschaft ABB von Baden eine Offerte für den Bau eines schlüsselfertigen Kernkraftwerks zum Preis von 1,293 Milliar- den Dollar unterbreitet hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach han- delt es sich um Dumping.
Der Bundesrat wird eingeladen, für dieses Projekt keine Risi- kogarantie zu übernehmen. Für dieses Projekt sollte über-
11-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Brügger Cyrill Ueberprüfung der Regionalpolitik. Revision des IHG Motion Brügger Cyrill Réexamen de la politique régionale. Révision de la LIM
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1993
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance Seduta
Geschäftsnummer 91.3398
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Datum 01.12.1993 - 08:00
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