E 30 septembre 1993
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Motion Bühler Robert
zeit erneuert werden, aber eben so, dass nicht unnötigerweise bereits zu Beginn Geschirr zerschlagen wird. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Schiesser keine Folge zu geben.
Büttiker: Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission ist im jetzigen Zeitpunkt - ich möchte unterstreichen: im jetzigen Zeitpunkt - zweifellos richtig. Auch aus der Sicht eines kleinen Kantons kann man mit dem sachlich begründeten Aufschie- bungsentscheid der Kommission leben. Um einen guten Ent- scheid zu fällen, muss man nicht nur in der Sache richtig ent- scheiden, sondern auch noch im richtigen Zeitpunkt
Solange bei der anstehenden Regierungsreform keine definiti- ven Entscheide vorliegen, darf und soll die Diskussion um die «Kantonsklausel» nicht vorzeitig abgewürgt werden. Es ist nicht einsehbar, warum hier und heute so husch, husch, die Diskussion über die «Kantonsklausel» abgebrochen werden soll, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat.
Wer hat eigentlich Angst vor einer solchen Diskussion - und um eine solche geht es -, nachdem sich der Rauch über dem Schlachtfeld der letzten Bundesratswahl doch verzogen hat? Eines ist nämlich jetzt schon absehbar: Die Diskussion über die «Kantonsklausel» sieht je nach Kontext - ich nehme nur ein Beispiel heraus, Herr Danioth - anders aus, und es sind auch Fälle vorstellbar, wo ich mir vorbehalte, anders zu entschei- den. Bei der Regierungsreform wird z. B. auch die Zahl der Bundesräte diskutiert, und diese Diskussion um die «Kantons- klausel» sieht zwingend logisch anders aus, wenn wir schliess- lich vielleicht fünf, sieben, neun oder elf Bundesräte haben.
Diesen Entscheid dürfen wir heute, bei der jetzt feststehenden Zahl der Bundesräte, nicht vorwegnehmen; darum geht es mir. An diesem Beispiel kann man es zwingend logisch verifi- zieren. Es gibt auch noch andere Parameter im Bereich der Regierungsreform, die einen nachhaltigen Einfluss auf die «Kantonsklausel» haben.
Vielleicht ist es heute auch richtig, wenn das Parlament sozu- sagen in eigener Sache, in der wichtigen Angelegenheit der Bundesratswahl, eine gewisse nachteilige Ueberregulierung überprüft, und zwar im Rahmen einer ganzheitlichen Regie- rungsreform. Um das geht es, das kann man hier nicht genug betonen.
Die Erfahrungen der letzten Bundesratsersatzwahl müssten uns eigentlich bestärken, in dieser Sache integral vorwärts zu machen, diese ganze Sache integral zu überprüfen und in die Betrachtung der Regierungsreform einzubeziehen, wie es auch die Kommission vorschlägt.
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dem Antrag der Kommission zu folgen und den Antrag Danioth abzulehnen.
Rhinow, Berichterstatter: Darf ich ganz kurz noch einmal un- terstreichen - ich möchte das auch Herrn Danioth sagen -, dass wir in diesem Verfahren der Vorprüfung nicht an den Wortlaut der parlamentarischen Initiative Schiesser gebunden sind. Wir haben in unserem schriftlichen Bericht zum Aus- druck gebracht - ich habe das auch in meinen mündlichen Er- läuterungen getan -, dass Folgegeben jetzt nur heisst, den Regelungsbedarf in dieser Sache anzuerkennen und die Kom- mission und damit das Parlament weiterhin am Ball bleiben zu lassen.
Wir verbauen uns also keine andere Möglichkeit, und ich darf Sie versichern, dass auch in der Staatspolitischen Kommis- sion einige Votanten zum Ausdruck gebracht haben, dass für sie eine reine, ersatzlose Streichung nicht in Frage kommt. In diesem Sinne - glaube ich - liegt ein Missverständnis vor. Wenn wir jetzt beschliessen würden, nicht Folge zu geben, dann wäre das Thema erledigt, und wir sagten damit, dass wir in dieser Sache überhaupt nichts tun wollen. Das wäre die Konsequenz des Nichtfolgegebens.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Folge geben) Für den Antrag Danioth (keine Folge geben)
16 Stimmen
12 Stimmen
93.3260
Motion Bühler Robert Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus Rapport de gestion bisannuel
Wortlaut der Motion vom 1. Juni 1993
Das Ratsbüro wird beauftragt, eine Vorlage für eine Verfas- sungsänderung auszuarbeiten, wonach nur noch alle zwei Jahre ein Geschäftsbericht zu erstellen ist.
Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung regelt, dass der Bundesrat jeweilen bei der ordentlichen Sitzung des Parla- mentes, d. h. jährlich einmal, Rechenschaft (Geschäftsbe- richt) über seine Verrichtungen sowie Bericht über den Zu- stand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aus- sen zu erstatten hat.
Nachdem der Bundesrat seine Zielsetzungen im Vierjahres- rhythmus (Legislaturplanung) darlegt, genügt es und ist sinn- voll, wenn er in der Mitte und am Ende einer Legislatur seine Berichterstattung vornimmt. Gleichzeitig bringt der Zweijah- resrhythmus eine Verwaltungsentlastung.
Texte de la motion du 1er juin 1993
Le Bureau du Conseil est chargé d'élaborer une proposition de modification de la constitution selon laquelle le Conseil fé- déral n'aura plus à remettre de rapport de gestion à l'Assem- blée fédérale que tous les deux ans.
L'article 102 chiffre 16 cst. précise que le Conseil fédéral «rend compte de sa gestion à l'Assemblée fédérale à chaque ses- sion ordinaire» (soit une fois tous les ans, sous la forme d'un rapport de gestion), «lui présente un rapport sur la situation de la Confédération tant à l'intérieur qu'au-dehors ... ».
Or, depuis que le Conseil fédéral publie tous les quatre ans un rapport sur le Programme de la législature, il suffit amplement qu'il fasse rapport à l'Assemblée tous les deux ans, soit au mi- lieu et à la fin d'une législature. De plus, ce rythme bisannuel allégerait la tâche de l'administration.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Danioth, Iten Andreas, Rhyner, Roth, Schallberger, Schiesser, Seiler Bernhard (8)
Bühler Robert: Artikel 102 Einleitung und Ziffer 16 der Bun- desverfassung lauten: «Der Bundesrat hat innert den Schran- ken der gegenwärtigen Verfassung vorzüglich folgende Be- dürfnisse und Obliegenheiten: .... 16. Er erstattet der Bundes- versammlung jeweilen bei ihrer ordentlichen Sitzung Rechen- schaft über seine Verrichtungen, sowie Bericht über den Zu- stand der Eidgenossenschaft im Innern sowohl als nach aus- sen, und wird ihrer Aufmerksamkeit diejenigen Massregeln empfehlen, welche er zur Beförderung gemeinsamer Wohl- fahrt für dienlich erachtet. »
Der Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesverfassung stammt aus dem letzten Jahrhundert, das verrät schon die Formulierung. Heute ist er überholt, vor allem, weil die Bedürfnisse aus ver- schiedenen Gründen nicht mehr dieselben sind, die ordentli- che Sitzung nicht mehr nur einmal pro Jahr stattfindet, son- dern viermal für drei Wochen, und der Bericht des Bundesra- tes über den Zustand der Nation nicht nur im Geschäftsbericht vorgenommen wird, vielmehr in der Legislaturplanung.
Der Geschäftsbericht wird ausserhalb der GPK weder vom Parlament noch von der Oeffentlichkeit - den Medien - beson- ders wahrgenommen. Für die GPK, die zur Verbesserung der Behandlung verschiedene Anläufe genommen hat, blieb die Behandlung des Geschäftsberichtes im grossen und ganzen eine unbefriedigende Pflichtübung ohne grosse Ausbeute. Die Verwaltung empfindet die jährliche Berichterstattung zum Teil als Leerlauf, und sie geschieht oft in einer blossen Fort- schreibung. Das Sekretariat der GPK und das Büro der Parla- mentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) der GPK sind über- lastet Konzentration auf das Wesentliche ist notwendig, sonst muss personell aufgestockt werden.
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Delegation bei der Interparlamentarischen Union
Die Oberaufsicht über die Verwaltung durch das Parlament ist notwendig. Der Geschäftsbericht ist aber längst nicht mehr das Hauptmittel, um diese Oberaufsicht wahrnehmen zu kön- nen. Das dauernde Gespräch zwischen Parlament und Ver- waltung, die vertieften Inspektionen, die wissenschaftlich ge- führten Evaluationen der PVK und die in die Geheimsphäre eindringende Kontrolle der Geschäftsprüfungsdelegation sind effizienter und vertrauenschaffender als eine langwierige, oft langweilige Behandlung des einjährigen Geschäftsberich- tes. Es genügt vollauf, wenn der Bundesrat seine Berichter- stattung im Zweijahresrhythmus vornimmt. Es hat dies dann allerdings in engem Zusammenhang mit der Legislaturpla- nung zu geschehen, in der Zwischenzeit mit einem Zwischen- bericht, deshalb zweijähriger Turnus.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen die Ueberweisung mei- nes Vorstosses. Es ist ein kleiner Beitrag zur Entlastung der Verwaltung und des Parlamentes und gleichzeitig zur Effizi- enzsteigerung. Im Kanton Luzern machte ich mit dem zweijäh- rigen Staatsverwaltungsbericht, identisch mit unserem Ge- schäftsbericht, nur gute Erfahrungen.
Küchler, Berichterstatter: Das Büro hat sich am 3. September 1993 mit der Motion unseres Kollegen Bühler Robert befasst, und es beantragt Ihnen, die Motion in der Form eines Postula- tes zu überweisen, und zwar aus folgenden Ueberlegungen: Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat der Bundesver- sammlung nur noch alle zwei Jahre einen Geschäftsbericht vorlegt. Der Motionär verspricht sich davon eine Entlastung des Parlamentes und der Verwaltung. Das Büro ist grundsätz- lich mit dem Motionär der Auffassung, dass die Oberaufsicht der Bundesversammlung über den Bundesrat und die Bun- desverwaltung so effizient und rationell wie nur möglich zu ge- schehen hat. Deshalb sind auch alle Anstrengungen und Vor- schläge zu prüfen, die eine Entlastung der betroffenen Perso- nen und Instanzen bringen könnten. Es geht aber auch bei der Thematik Oberaufsicht des Parlamentes nicht bloss um den Geschäftsbericht des Bundesrates. Dies möchte ich betonen. Grundsätzlich aber hat sich der Jahresrhythmus bewährt. Ebenso wie viele private Betriebe arbeitet auch die Verwaltung mit ganz klaren Jahreszielen, und der Bundesrat hat jährlich über die Geschäftstätigkeit der Bundesverwaltung Rechen- schaft abzulegen. Auch die SBB, die PTT, die Eidgenössische Alkoholverwaltung oder das Bundesgericht legen jährlich Ge- schäftsberichte vor. Man kann sich im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht des Bundesrates höchstens fragen, ob die Berichterstattung jedes Jahr derart detailliert und umfang- reich ausfallen muss, wie dies heute der Fall ist. Doch muss klar darauf hingewiesen werden, dass die Geschäftsprüfungs- kommissionen des Nationalrates und des Ständerates am 11. beziehungsweise 18. November 1991 detaillierte Anforde- rungen an den Geschäftsbericht formuliert haben. Diese Richtlinien sind nach wie vor gültig.
Bei einem Uebergang von der einjährigen zur zweijährigen Be- richterstattung würden sich verschiedene Fragen stellen, die nach Auffassung des Büros zuerst sorgfältig und umfassend abzuklären sind. Dazu gehört beispielsweise die Zusammen- arbeit zwischen den Geschäftsprüfungskommissionen und den Finanzkommissionen, die ihre Aufsichtstätigkeit koordi- nieren und zum Teil auch gemeinsame Arbeitsgruppen ha- ben. Staatsrechnung und Budget werden ebenfalls im Jahres- rhythmus vorgelegt.
Es muss auch geprüft werden, ob die erwähnten Geschäftsbe- richte von SBB, PTT und Eidgenössischer Alkoholverwaltung nur noch in einem Zweijahresrhythmus vorzulegen wären.
Eine weitere Frage schliesslich betrifft die Aufsichtsbeschwer- den gegen den Bundesrat, über deren Behandlung die Ge- schäftsprüfungskommission heute ebenfalls jährlich berich- tet. Dies sind nur einige wenige der verschiedenen Grundsatz- fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer Aenderung der jährlichen Berichterstattung sofort und unwei- gerlich stellen.
Das Büro ist darüber informiert, dass unsere Staatspolitische Kommission bereits im Mai 1993 grundsätzlich beschlossen hat, im Rahmen einer zweiten Phase der Parlamentsreform un- ter anderem auch die Frage der Oberaufsicht des Parlamentes
über Bundesrat und Verwaltung zu überprüfen. So soll zum Beispiel abgeklärt werden, ob zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat allenfalls eine stärkere Arbeitsteilung gesucht werden soll, ob zum Beispiel die verschiedenen Geschäftsbe- richte alternierend - in einem Jahr nur vom Ständerat, im an- deren Jahr nur vom Nationalrat - behandelt werden sollen. In diesen Rahmen der allgemeinen, umfassenden Ueberprü- fung der parlamentarischen Oberaufsicht über Bundesrat und Verwaltung passt die Anregung unseres Kollegen Bühler Robert.
Das Büro beantragt Ihnen daher, die Motion als Postulat zu überweisen und unsere Staatspolitische Kommission damit zu beauftragen, die aufgeworfenen und weiteren Fragen zu- sammen mit den betroffenen Kommissionen zu klären und dem Rat alsdann ausführlich Bericht zu erstatten. Ich bitte Sie, der Ueberweisung als Postulat zuzustimmen.
Bühler Robert: Ich bin damit einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird, jedoch nicht mit der Begrün- dung, wie sie jetzt abgegeben wurde. Ich zweifle etwas daran, dass dieses Problem wirklich ernsthaft angegangen wird. Ich wäre schon froh, wenn noch zugesichert werden könnte, dass man das Problem auch tatsächlich ernst nimmt. Denn was Sie sagten, stimmt zum Teil nicht: Die Anforderungen, die wir for- mulierten - an den Geschäftsbericht, an die Behandlung des Geschäftsberichtes -, konnten wir nicht durchhalten. Die Sa- che wurde auch vom Bundesrat und von der Verwaltung nicht so gehandhabt, wie wir das wollten. Das zeigt auf, dass hier et- was geschehen muss. Also muss die Sache ernsthaft über- prüft werden; Deregulieren tut in diesem Falle gut.
Küchler, Berichterstatter: Ich kann Herrn Bühler Robert versi- chern, dass die ganze Frage, die ganze Thematik, in unserer Staatspolitischen Kommission ernsthaft geprüft wird, wenn wir ihr das Ganze zuweisen, und zwar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommissionen, seien es die Geschäftsprüfungs- kommissionen beider Rate, die Finanzkommissionen beider Räte oder die entsprechenden Delegationen. In diesem Sinne kann ich also eine Zusicherung abgeben.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
93.040
Delegation bei der Interparlamentarischen Union. Bericht
Délégation auprès de l'Union interparlementaire. Rapport
Beschluss des Nationalrates vom 23. September 1993 Décision du Conseil national du 23 septembre 1993
Herr Rhinow unterbreitet im Namen der Delegation bei der In- terparlamentarischen Union den folgenden schriftlichen Be- richt (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, ses- sion d'automne 1993):
Die Interparlamentarische Union (IPU) hat im Jahre 1992 vier Konferenzen abgehalten. Die 87. Konferenz fand vom 6. bis zum 11. April 1992 in Yaoundé (Kamerun) statt, die Interparla- mentarische Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum vom 15. bis zum 20. Juni in Malaga (Spa- nien), die 88. Konferenz vom 7. bis zum 12. September in Stockholm (Schweden) und die Interparlamentarische Konfe- renz über Umwelt und Entwicklung vom 23. bis zum 27. No- vember in Brasilia (Brasilien).
19-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bühler Robert Geschäftsbericht im Zweijahresrhythmus Motion Bühler Robert Rapport de gestion bisannuel
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3260
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
734-735
Page
Pagina
Ref. No
20 023 388
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