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Postulat Gadient
Nachdem der Nationalrat auf eine restriktivere Umschreibung der Verweigerungsgründe in Artikel 47quater Absatz 2 GVG verzichtet hat - obwohl er es war, der dies ursprünglich wollte -, liegt es wohl kaum an unserem Rat, nun die vom Na- tionalrat aufgegebene Position wieder aufzunehmen.
Gestatten Sie mir noch eine abschliessende Bemerkung als Mitglied der GPK und als Präsident der Horizontalen Sektion 2 der GPK. Der Vorgang der Geschäftsprüfung sollte ein Zusam- menspiel zwischen Parlament einerseits sowie Bundesrat und Verwaltung andererseits sein und nicht in erster Linie ein Ge- geneinander. Massgeblich für die Qualität der Geschäftsprü- fungsarbeit und deren Ergebnisse sind nicht nur Gesetzesbe- stimmungen, sondern in einem weiten Ausmass der Geist, in dem diese Tätigkeit vollbracht wird.
Wenn der Bundesrat in übertriebener Aengstlichkeit und Vor- sicht alles zurückhält, was nach dem Geschäftsverkehrsgesetz auch nur ansatzweise zurückbehalten werden kann, dann wird die GPK zum «institutionalisierten Misstrauen». Umgekehrt ist die GPK gehalten, gegenüber dem Bundesrat und der Verwal- tung nach dem Prinzip der Fairness zu handeln. Auf einer sol- chen Grundlage müsste die Tätigkeit der Geschäftsprüfung Früchte tragen, auch wenn wir auf eine weiter gehende Rege- lung im Geschäftsverkehrsgesetz heute verzichten. Sollte in- dessen auf der Basis von Vertrauen und Fairness längerfristig keine einträgliche Geschäftsprüfungstätigkeit möglich sein, so werden unweigerlich weitere Vorstösse zur Stärkung der Stel- lung der Geschäftsprüfungskommissionen erfolgen.
Ich wünsche mir indessen in erster Linie keine zusätzlichen Re- gelungen auf Gesetzesstufe, sondern eine verstärkte Berück- sichtigung jener Prinzipien der Geschäftsprüfungstätigkeit, die unser Kollege Andreas Iten in seinen Ausführungen als GPK- Präsident zum Geschäftsbericht 1990 in unserem Rat seiner- zeit dargelegt hat. Nicht Kontrolle anstelle von Vertrauen, son- dern Kontrolle auf der Grundlage von Vertrauen: das muss die Losung für die künftige Tätigkeit der Geschäftsprüfungskom- missionen sein.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
M. Couchepin, chancelier de la Confédération: Je crois effecti- vement que le rapporteur a dit tout ce qu'il fallait.
Il y a eu une très longue gestation pour arriver à rejoindre des opinions qui n'étaient pas forcément toujours convergentes entre les Commissions de gestion et le Conseil fédéral. Nous avons trouvé une entente.
J'espère qu'elle portera les fruits que souhaitent aussi bien le Parlement que le Conseil fédéral et je vous prie donc de suivre la proposition de la commission.
Schiesser, Berichterstatter: Ich habe nur eine kurze Bemer- kung zu Ziffer II Absatz 2 anzubringen, zur Bestimmung über das Inkrafttreten: Es sind von seiten der Redaktionskommis- sion gewisse Vorbehalte angebracht worden. Wir werden sie allenfalls noch überprüfen. Die Vorlage geht ja an den Natio- nalrat zurück, weil wir eine zusätzliche Bestimmung eingefügt haben. Die Vorbehalte können in diesem Verfahren noch ge- klärt werden.
B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen B. Droits des Commissions de gestion
Titel und Ingress, Ziff. I, II Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, Il al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. Il Abs. 2 Antrag der Kommission Es tritt in Kraft am ersten Tag des zweiten Monats nach dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist oder mit seiner An- nahme in der Volksabstimmung.
Ch. Il al. 2 Proposition de la commission
Elle entre en vigueur le premier jour du deuxième mois après l'expiration du délai de référendum non utilisé ou après son acceptation par le peuple.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.3160 Postulat Gadient Zusammensetzung des Büros Composition du Bureau
Wortlaut des Postulates vom 18. März 1993
Das Büro wird zu prüfen ersucht, ob den im Ständerat vertrete- nen Regierungsparteien nicht auch dann ein Sitz im Büro ein- zuräumen ist, wenn sie im Rahmen des üblichen Turnus über keinen solchen verfügen, eventuell ob ihnen unter solchen Voraussetzungen nicht mindestens Beobachterstatus zu ge- währen ist.
Texte du postulat du 18 mars 1993
Le Bureau est prié d'examiner s'il ne convient pas de faire bé- néficier d'un siège au sein du Bureau les partis gouvernemen- taux représentés au Conseil des Etats, même lorsqu'ils n'en disposent pas dans le cadre du système de rotation; éventuel- lement, s'il ne convient pas dans ces conditions de leur réser- ver au moins un statut d'observateur.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Onken, Plattner, Seiler Bern- hard, Uhlmann, Zimmerli (5)
Jagmetti, Berichterstatter: Das Büro hat die Fragen, die Herr Gadient aufgeworfen hat, beraten und ist zu folgenden Schlüs- sen gelangt:
Der Wunsch nach Orientierung der parlamentarischen Gruppen ist nicht nur verständlich, sondern absolut gerecht- fertigt. Gute Information und transparente Arbeit bei der Orga- nisation der Ratstätigkeit liegen im Interesse aller. Das gilt für die wesentlichen organisatorischen Entscheide und für die Behandlung grundsätzlicher Fragen, während laufende Ta- gesgeschäfte durchaus auch im kleineren Kreis erledigt wer- den können. Das Büro möchte über den Wunsch von Herrn Gadient hinausgehen und in diese Orientierung nicht nur die im Bundesrat vertretenen parlamentarischen Gruppen einbe- ziehen, sondern angesichts der Zusammensetzung unseres Rates alle Gruppen, zu denen mehrere Parlamentarier gehö- ren. Die beiden Ratsmitglieder, die damit nicht erfasst würden, könnten auf andere Weise, insbesondere durch ihre Mitstan- desvertreter, angemessen informiert werden.
Das Büro besteht heute aus fünf Mitgliedern. Das sind mehr als 10 Prozent der Ratsmitglieder. Nach Auffassung des Büros sollte seine Mitgliederzahl nicht wesentlich erhöht werden.
Zwei Gründe sprechen gegen eine starke Ausweitung: Das Büro wird nämlich weniger flexibel, und rasch zu treffende Ent- scheide können nicht mehr so beschlossen werden, wie das heute üblich ist. Darf ich Ihnen zur Illustration sagen, dass wir gestern das Postulat von Herrn Gadient im heutigen Tages- programm völlig formlos um drei Stellen vorplaziert haben, weil Herr Gadient diesen Wunsch geäussert hatte. Solche
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Dinge müssen einfach formlos entschieden werden können. Wenn zudem bis zu einem Viertel der Ratsmitglieder Büromit- glieder werden, ergibt sich eine Zweiteilung des Rates in Ein- geweihte und weniger gut Informierte, und diese Zweiteilung möchten wir vermeiden. Deshalb hält das Büro an der Zusam- mensetzung aus fünf Mitgliedern fest.
Die Gleichstellung der Parteien bei der Bestellung des Bü- ros ergäbe eine Ungleichstellung der Ratsmitglieder. Die Mit- glieder einer dreiköpfigen Gruppe hätten einen ungleich leich- teren Zugang zur Ratsleitung als solche grösserer Gruppen. Es geht also nicht nur um die Gleichstellung der Gruppen, sondern auch um die Gleichstellung der Ratsmitglieder. Des- halb möchte das Büro an der proportionalen Zusammenset- zung des Büros festhalten.
Um nun diese Haltung mit der ersten Feststellung, nämlich mit der guten Information, zu verbinden, möchte das Büro dem Postulat von Herrn Gadient insofern Folge leisten, als zu den Sitzungen, in denen wesentliche organisatorische Fragen oder grundsätzliche Probleme beraten werden, ausser den Büromitgliedern die nicht im Büro vertretenen parlamentari- schen Gruppen eingeladen werden. Die Einladung würde sich an den Chef dieser Gruppe richten. Damit könnte gewährlei- stet werden, dass alle Gruppen über die wesentlichen Pro- bleme richtig und umfassend informiert sind. Das wird an der nächsten Bürositzung schon in diesem Sinne verwirklicht: Für die Sitzung vom 12. November 1993 möchten wir die Chefs der nicht im Büro vertretenen Gruppen zur Bürositzung einla- den, weil dann die Frage der Zusammensetzung der Kommis- sionen und der Präsidien für die nächsten zwei Jahre erörtert wird. Genau das ist jetzt eine Frage, bei der alle parlamentari- schen Gruppen mitwirken könnten. Natürlich würde es sich dann um eine beratende Stimme handeln. Aber ich muss Ih- nen sagen, dass das keine grosse Rolle spielt, denn ich mag mich nur an ganz seltene Entscheide des Büros erinnern, über die Abstimmungen stattgefunden haben.
Zusammenfassend: Wir möchten an der reglementarischen Ordnung nichts ändern, aber wir möchten die Orientierung und die Transparenz im Sinne des Postulates von Herrn Ga- dient dadurch verbessern, dass die Vertreter der Gruppen als Gäste zu den Sitzungen mit wichtigen Geschäften - nicht zu Sitzungen mit laufenden Tagesfragen - eingeladen würden.
Gadient: Wir haben seinerzeit über die Erweiterung des Büros im Zusammenhang mit der Parlamentsreform diskutiert und diese dann in der Folge nicht beschlossen. Das heisst aber nicht, dass diese damals als akut bezeichnete Frage nun vom Tische sein darf.
Das Büro ist die Schalt- und in verschiedenen Bereichen die Lenkstelle des Ständerates. Es übt in der Gestaltung des Par- lamentsbetriebes, aber auch darüber hinaus wichtige Funktio- nen aus. So werden auch Delegationen vom Büro in eigener Zuständigkeit bestimmt. Das Plenum wird selten mit solchen Fragen konfrontiert. Das mag zweckmässig sein; manchmal ist die soeben gepriesene Flexibilität aber auch mit einem Fra- gezeichen zu versehen. Es sind also auch eminent politische Funktionen, die das Büro auszuüben hat.
Die Forderungen nach Revision, nach Neugestaltung des Ständerates sind unüberhörbar; sie reichen von der System- änderung bis hin zur Aufhebung. Die angekündigte Konferenz der Kantone soll geschaffen werden, weil sich die Kantonsre- gierungen offenbar nicht mehr hinreichend vertreten fühlen. Das kann uns in der Tat, gemessen an der Arbeit, die wir ken- nen, und am Bemühen, das in diesem Rat stets manifest ist, kaum gross erschüttern. Aber ich meine, dass wir doch ver- mehrtes Verständnis schaffen und die Chance, dieses etwas auszuweiten, nutzen sollten, wo das ohne grossen Aufwand möglich ist.
Unsere ständerätliche Aufgabe ist es, über solche Fragen zu beraten. Es ist die vorrangige Pflicht des Büros, die dafür nö- tige Führungsarbeit zu leisten. Dass vorweg die Regierungs- parteien, aber auch die Liberalen, sofern sie die heutige Stärke - was wir aufgrund der in der Romandie nun gewonne- nen Eindrücke nicht bezweifeln - behalten sollten, im Büro mindestens ein Einsichts- und ein Mithörrecht haben sollten, scheint eigentlich naheliegend.
Das Postulat zielt keineswegs auf funktionale Ansprüche, das heisst auf Eingliederung in die obligate Wegereise zum Präsi- dentenstuhl ab; da unser heutiges System vor allem auf die Big Brothers des Ständerates ausgerichtet ist, dürfte sich sein langfristiger Bestand ohnehin als gesichert erweisen.
Die Absicht meines Vorstosses liegt vielmehr darin, die Infor- mation und den Kontakt zu verbessern. Da liegt der Ansatz- punkt, der jetzt gerade und in Optima forma von Kollege Jag- metti in seinem Votum zum Ausdruck gebracht wurde. Er sagte, es würden mit diesem Vorgehen zwei Kategorien von Parlamentariern geschaffen. Ja, was haben wir denn heute an- deres, Herr Jagmetti, wenn das Ihre These ist? Noch a fortiori selbstverständlich! Dass man auch für die Einzelmitglieder un- seres Rates bestmöglich zu sorgen hat, ist für mich eine Selbstverständlichkeit; daran fehlt es heute ganz offensicht- lich, das nehmen wir alle entsprechend wahr. Ich meine, dass dieses Informationsbedürfnis aus Sicht des Rates höher ein- zustufen ist als das Bedürfnis des Büros, weiterhin möglichst im Fünferkreise zu tagen. Ich weise auf ein besonders auf der Hand liegendes Beispiel hin: Unser Ratspräsident, Herr Piller, wird Ende dieses Jahres aus dem Büro ausscheiden, und die SP als bedeutende Regierungspartei wird sich für zehn Jahre im Büro «abzumelden» haben, wird im Büro nicht mehr prä- sent sein.
Sie hat zwar den Trost, dass sie - wenn es nach der üblichen Regel geht - vermutlich in den ersten fünf Jahren durch die SVP vertreten sein wird. Aber in der zweiten Periode ist das nicht mehr der Fall. Dann sind weder SP noch SVP im Büro vertreten. Das sind Tatbestände, die man fairerweise überden- ken müsste.
Da ist die Ueberweisung eines Postulates doch wirklich ein Mi- nimum dessen, was man eigentlich verlangen dürfte. Es han- delt sich um einen bescheidenen Vorschlag. Mit einem Quent- chen Grossmut und Einsicht in die aufgezeigten Zusammen- hänge sollte er annehmbar sein. Als ich hörte, dass das Büro selbst dieses Postulat ablehnen will, überlegte ich mir, ob ich es zurückziehen will; denn ich bitte hier um Verständnis, um nichts anderes als ein bisschen Verständnis für diese Zusam- menhänge. Schliesslich ist es aber ein Postulat, und die Parla- mentsreform ist nach wie vor im Gange; also darf erwartet wer- den, dass auch dieses Anliegen weiterhin aktuell bleibt
Es ist verhältnismässig, diesen Vorschlag als Postulat zu über- weisen, was ich Ihnen hiermit beantrage.
Jagmetti, Berichterstatter: Der Wunsch von Herrn Gadient würde zweierlei bedeuten: Erstens müsste Ihnen das Büro of- fenbar noch einen schriftlichen und fundierteren Bericht vorle- gen als die Stellungnahme, die ich Ihnen heute mündlich vor- getragen habe. Das Büro glaubte allerdings, mit den Feststel- lungen, die heute gemacht worden sind, seine Aufgabe eini- germassen wahrgenommen zu haben, und es ist deshalb der Meinung, das Postulat sei nicht zu überweisen, sondern als er- ledigt zu betrachten.
Materiell möchte ich Herrn Gadient zweierlei zu bedenken ge- ben: Alle Ratsmitglieder miteinander können diese laufenden und vielfältigen Geschäfte des Büros nicht behandeln. Es wird also immer Ratsmitglieder geben, die an diesen Entscheiden beteiligt sind, und solche, die an diesen Entscheiden nicht be- teiligt sind. Wenn wir versuchen, bei den organisatorischen Grundsatzfragen die Gruppen einzuladen, auch ihre Meinung zu äussern, so tun wir dies im Glauben, damit diesem absolut legitimen Bedürfnis nach Transparenz und Information Rech- nung getragen zu haben.
Das veranlasst das Büro, Ihnen den Antrag zu stellen, das Postulat als erledigt abzuschreiben.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
7 Stimmen 20 Stimmen
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Postulat Gadient Zusammensetzung des Büros Postulat Gadient Composition du Bureau
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Dans
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
93.3160
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
729-730
Page
Pagina
Ref. No
20 023 386
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