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Dagegen möchte ich hier festhalten: Zwar steht die Dokumen- tation der Vorinstanz zur Verfügung, aber es liegt im Sinne der Unabhängigkeit der ARK, dass die Mitarbeiter des Bundesam- tes keinen direkten Einfluss mehr auf die Lagebeurteilungen der ARK nehmen.
Eine umfangreiche Lagebeurteilung mit Gutachtensaufträgen an externe Fachleute hat bis jetzt laut Auskunft der ARK erst in zwei Fällen stattgefunden. Im übrigen darf ich hier auf den Ge- schäftsbericht, den Sie auch genannt haben, verweisen.
Die letzte Frage, die Sie mir hier zusätzlich gestellt haben, ist die heikelste. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Asyl- rekurskommission im Falle eines Asylgesuchs eines Inders die Safe-country-Erklärung, die bewusst auf der Idee des in- nerstaatlichen Fluchtweges in diesem riesigen Land beruht hat, in Frage gestellt hat. Wir haben diese Entscheidung aber noch nicht analysieren können. Wir werden sehr sorgfältig prüfen, ob hier tatsächlich ein Uebergriff in unsere Weisungs- befugnis betreffend Asylpolitik besteht.
Denn Sie erinnern sich: Sie haben damals, als Sie die unab- hängige Asylrekurskommission eingesetzt haben, in den Grundsatzfragen der Asylpolitik die Weisungsbefugnis des Bundesrates ausdrücklich vorbehalten. Aber das bedarf noch sehr sorgfältiger Prüfung. Im übrigen ist es hier wie anderswo so: Wenn wir mit der Praxis der Asylrekurskommission in ent- scheidenden Dingen nicht mehr einverstanden wären, müss- ten Sie als Gesetzgeber auf Antrag von mir handeln. Und es ist durchaus möglich, dass dies im einen oder anderen Fall bei der nächsten Asylgesetzrevision eintreten wird.
Präsident: Frau Beerli ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt.
93.3120
Motion Weber Monika Revision des Asylgesetzes Révision de la loi sur l'asile
Wortlaut der Motion vom 17. März 1993
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Entwurf zur Revision des Asylgesetzes vorzulegen. Diese Revision soll ins- besondere zwei Ziele verfolgen:
die Bekämpfung der Kriminalität unter dem Schutz des Asyl- verfahrens;
die aktivere Mithilfe von Asylbewerbern bei der Beschaffung der nötigen Ausweispapiere.
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Massnah- men vorzusehen bzw. zu prüfen:
1.1 Mit der Beschaffung von Ersatz für fehlende Reisepapiere ist bereits bei der Stellung des Asylgesuches zu beginnen.
1.2 Die Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Beschaffung von Reisepapieren ist unter der Mitwirkungspflicht (Art. 12b) aufzuführen.
1.3 Falsche Angaben zur Identität sind als Hinweis auf ein un- glaubhaftes Asylgesuch zu werten.
1.4 Asylbewerbern ohne Reisepapiere ist keine Bewilligung zu einer Erwerbstätigkeit zu erteilen.
1.5 Asylbewerbern, die vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit über keine Reisepapiere verfügen, sind die Unterstützungslei- stungen, sofern sie in Geld erfolgen, zu kürzen.
2.1 Gesuche von Asylbewerbern, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sind so rasch als möglich und vor anderen Gesuchen zu behandeln.
2.2 Die richterlichen Behörden melden den zuständigen In- stanzen (Art. 16 Asylgesetz) unverzüglich die Einleitung von Strafverfahren gegen Asylbewerber.
2.3 Asylbewerber, gegen die ein Strafverfahren wegen eines Vergehens oder Verbrechens eröffnet wurde, sind in der Regel zu internieren, sofern nicht Untersuchungshaft verhängt wurde.
3.1 Asylbewerber, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurden, sind bis zum Ent- scheid über ihr Gesuch zu internieren.
3.2 Asylbewerber, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurden und deren Gesuch abgelehnt wurde, sind in der Regel in Ausschaffungshaft zu nehmen.
3.3 Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurden, können keine Aufenthaltsbewilli- gung nach Artikel 16 Absatz 2 erhalten.
Die Ausschaffungshaft kann bis zu sechs Monaten verlängert werden, wenn die betreffende Person über keine gültigen Rei- sepapiere verfügt, sofern sie deren Fehlen vorsätzlich oder fahrlässig selber verschuldet hat.
Der Begriff der Asylunwürdigkeit ist klarer zu umreissen. Die Sicherheit der Schweiz ist dahin gehend zu interpretieren, dass sie auch die Sicherheit ihrer Einwohner umfasst. Als asylunwürdig gilt deshalb, wer wegen Drogenhandels oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das unter An- wendung oder Androhung von Gewalt begangen wurde, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen Inter- nierungszentren für:
a. Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wurden und deren Gesuch abgelehnt wurde, deren Ausschaffung aber nicht vollzogen werden kann.
b. Asylbewerber, gegen die ein Strafverfahren läuft.
Diese Zentren sind als geschlossene Institutionen zu gestal- ten. Für Beschäftigung ist zu sorgen.
Texte de la motion du 17 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un projet de révision de la loi sur l'asile, qui poursuivra notam- ment les deux objectifs suivants:
lutte contre les crimes commis pendant le déroulement d'une procédure d'asile;
collaboration plus active des requérants d'asile en vue d'ob- tenir les papiers d'identité nécessaires.
Dans ce but, il conviendra d'examiner ou de prévoir les mesu- res suivantes:
Mesures en vue d'obtenir des documents de voyage va- lables
1 Il convient de commencer les démarches en vue d'obtenir les papiers susceptibles de remplacer les documents de voyage qui font défaut dès le dépôt de la demande d'asile.
1.2 La collaboration du requérant d'asile en vue d'obtenir des documents de voyage doit figurer sous l'obligation de collabo- rer (art. 12b).
1.3 Le fait de fournir des renseignements faux sur l'identité doit être considéré comme un élément rendant la demande d'asile peu vraisemblable.
1.4 Les requérants d'asile sans documents de voyage ne peuvent obtenir aucune autorisation d'exercer une activité lucrative.
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1.5 Les requérants d'asile qui se présentent, intentionnelle- ment ou par négligence, sans documents de voyage, se voient réduire les prestations d'assistance si celles-ci sont ver- sées en espèces.
2.1 Les demandes de requérants d'asile contre lesquels une procédure pénale a été ouverte doivent être traitées aussi rapi- dement que possible et avant les autres demandes.
2.2 Les autorités judiciaires informent sans tarder les autorités compétentes (art 16 de la loi sur l'asile) de l'ouverture d'une procédure pénale contre un requérant d'asile.
2.3 Les requérants d'asile contre lesquels une procédure pé- nale a été ouverte pour un crime ou un délit doivent en règle générale être internés, sauf s'ils ont été placés en détention.
3.1 Les requérants d'asile qui, en vertu d'un jugement passé en force, ont été condamnés à une peine privative de liberté de plus de trois mois doivent être internés jusqu'à ce qu'une déci- sion soit prise sur leur demande d'asile.
3.2 Les requérants d'asile qui, en vertu d'un jugement passé en force, ont été condamnés à une peine privative de liberté de plus de trois mois et dont la demande d'asile a été rejetée doi- vent, en règle générale, être placés en détention en vue de leur expulsion.
3.3 Les requérants d'asile qui ont été condamnés à une peine privative de liberté de plus de trois mois ne peuvent pas obte- nir d'autorisation de séjour selon l'article 16 alinéa 2.
La détention en vue de l'expulsion peut être prolongée de six mois au plus si la personne concernée ne dispose pas de do- cuments de voyage valables dans la mesure où elle a agi in- tentionnellement ou par négligence.
La notion d'indignité dans le contexte de l'asile doit être définie plus clairement. La sûreté de la Suisse doit être interprétée dans ce sens qu'elle recouvre aussi la sécurité de ses habi- tants. Doit donc être considéré comme indigne de l'asile celui qui a été condamné à une peine privative de liberté de plus de six mois pour trafic de drogue ou pour un crime ou un délit commis en ayant recours à la violence ou en menaçant d'y avoir recours.
La Confédération crée, avec la collaboration des cantons, des centres d'internement pour:
a. les requérants d'asile qui ont été condamnés à une peine privative de liberté de trois mois au moins, dont la demande d'asile a été rejetée, mais dont l'expulsion ne peut être exécutée;
b. les requérants d'asile contre lesquels une procédure pé- nale est en cours.
Ces centres seront aménagés comme des établissements fermés. Il conviendra de trouver des occupations pour les internés.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Frau Weber Monika: Meine Motion verlangt eine Teilrevision des Asylgesetzes. Dabei sollen zwei Zielsetzungen angestrebt werden: erstens die Bekämpfung der Kriminalität unter dem Schutz des Asylverfahrens, zweitens die aktive, kooperative Mithilfe von Asylbewerbern ganz generell bei der Beschaffung der Ausweispapiere.
Da diese Motion in den letzten paar Monaten einiges, auch Verwirrliches, zu reden gab, erlaube ich mir vier Vorbemerkun- gen, bevor ich die zu treffenden Massnahmen kurz beschreibe und begründe.
kannt haben, einem Problem, das existiert und das man rasch beheben muss - sehr rasch -, damit nicht die ganze Asylpoli- tik in Verruf kommt. Es muss deshalb jetzt und schnell und ab- gegrenzt von der angekündigten Asylgesetzrevision ange- packt und gelöst werden. Daran müssen wir alle interessiert sein.
Die vorliegende Motion beschäftigt sich selbstverständlich nur mit dem eidgenössischen Handlungsbedarf. Das Durch- greifen ist den städtischen und kantonalen Behörden überlas- sen. Nachdem aber der Kripochef von Zürich und der Polizei- beamtenverband bereits vor einem Jahr und sogar schon vor zwei Jahren auf den eidgenössischen Handlungsbedarf hin- gewiesen haben, war es meine Pflicht, auf die Mängel und Lücken in der eidgenössischen Gesetzgebung hinzuweisen. Sämtliche Forderungen in meiner Motion sind mit den ent- sprechenden Fachkreisen und den zuständigen Stadtratsmit- gliedern besprochen worden und stammen auch aus der Rechts- und Vollzugspraxis.
Es wird von gewissen Leuten behauptet, es handle sich bei den «Kriminaltouristen» um ein zürcherisches Problem. Das ist nicht richtig. Vielmehr ist es so, dass Zürich ein nationales Pro- blem zu ertragen hat. Herr Stadtrat Neukomm hat das in sei- nem im Monat Juli verfassten Bericht so genannt: «Die Stadt Zürich ist auf nicht länger erträgliche Art und Weise mit einer nationalen Drogenszene konfrontiert. »
Gerade deshalb scheint es mir wichtig, dass ich hier zu Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen, sprechen kann. Die Dealer der Zürcher Drogenszene sind bekanntlich zu 98 Prozent - das ist die Zahl vom April - ausländischer Herkunft. Zwischen 40 und 45 Prozent davon sind Asylbewerber, und ein beträcht- licher Teil, wieder etwa 40 Prozent von letzteren, reisen jeden Morgen aus den verschiedensten Regionen und Kantonen an, um zu delinquieren. Damit will ich nur sagen, dass das Pro- blem nicht nur den Kanton Zürich betrifft; auch Sie alle tragen eine Verantwortung.
Ich bitte Sie, das Problem weder zu verniedlichen noch zu ver- zerren. Es ist eines - ob wir es wollen oder nicht wollen.
15 000 Spritzen werden täglich in Zürich abgegeben, nebst dem Folienrauchen und anderen Praktiken. Eines ist klar: Da- für braucht es ein organisiertes Vorgehen. Tatsächlich kann nur schon an diesem Beispiel gezeigt werden, dass in Zürich die organisierte Kriminalität existiert.
Mehr will ich hier in der Oeffentlichkeit nicht sagen - ich könnte mehr sagen, aber ich will es nicht.
All jene, die das sagen, betreiben meines Erachtens einen ge- fährlichen Verbalismus, der vom eigentlichen Problem ablen- ken soll. Die Bevölkerung, die Arbeitnehmer, das Gewerbe- in Zürich ist es so, dass in den betreffenden Gebieten die Gewer- betreibenden heute grossenteils bewaffnet sind -, die Tram- chauffeure, 30 000 Schüler pro Woche, nebst S-Bahnbenüt- zern, sie alle haben ein Recht auf Sicherheit. Diese Sicherheit ist aber nicht mehr gewährleistet. Daran sind selbstverständ- lich nicht nur die delinquierenden Asylbewerber schuld, das ist ganz klar, sondern auch alle anderen Delinquierenden. Da für die delinquierenden Asylbewerber aber ein besonderes - privilegierendes - Recht besteht, besteht eben ein Handlungs- bedarf.
Nun zu den einzelnen Vorschlägen meiner Motion, die ich aber gerade in den Zusammenhang mit den Aeusserungen von Herrn Bundesrat Koller stelle, denn seit dem 17. März 1993, also seit Einreichung der Motion, wurden von ihm ja be- reits einige Verfügungen getroffen; diese Aeusserungen kann ich gerade in das Ganze einbauen. Ich muss auch gar nicht mehr alles im Detail erklären, weil die öffentliche Diskussion bereits vieles ausgesagt hat.
Das erste Paket betrifft die Massnahmen zur Beschaffung von gültigen Reisepapieren. Das betrifft alle Asylbewerber. Bei der
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Beschaffung der Papiere spielt die Mitwirkung des Asylbewer- bers eine grosse Rolle. Eine kooperative, aktive Mitwirkung soll erwartet werden können, das ist meine Ueberzeugung. Der Bundesrat bestreitet eigentlich nicht, dass es sinnvoll ist, den Asylbewerber mit Androhung von Sanktionen zur Mitar- beit bei der Beschaffung von Papieren aufzufordern. Er inter- pretiert das Gesetz dahin gehend, dass dies nach geltendem Wortlaut möglich ist, und er schlägt auch weitere Massnah- men und Mittel vor. Diese Interpretation ist politisch umstritten, und es drängt sich deshalb eine klare Regelung auf.
Das zweite Paket beschäftigt sich mit dem beschleunigten Ver- fahren für Asylbewerber mit Strafverfahren. Hier sind sich Bun- desrat und Motionärin einig; namhafte Verbesserungen wur- den auch eingeführt. Wichtig ist, dass in den zur Diskussion stehenden Fällen erst- und zweitinstanzlich, also auch in der Asylrekurskommission, beschleunigt gearbeitet wird.
Umstritten war insbesondere der Punkt 2.3, nämlich die Inter- nierung von Asylbewerbern, gegen die ein Strafverfahren er- öffnet wurde. Unterdessen ist auch diese Forderung aner- kannt. Ich spreche in der Motion von Internierung, weil ich der Meinung bin, dass flexible, differenzierte Modalitäten gefun- den werden müssen, und weise darauf hin, dass die Gefäng- nisse sowieso überfüllt sind und wir deshalb nach neuen Mög- lichkeiten suchen müssen. Herr Stadtrat Neukomm aus Zürich spricht von einer vorläufigen Internierung, und Sie, Herr Bun- desrat Koller, bezeichnen diese Massnahme als Vorberei- tungshaft.
Es ist mir gleich, wie diese Massnahme heisst. Aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass sie nötig ist, weil sonst die Ge- fahr besteht, dass eben in diesen Fällen die «Kriminaltouri- sten» untertauchen und an einem anderen Ort wieder zu delin- quieren versuchen.
Es gibt übrigens immer wieder Stimmen, die behaupten, man würde dann auch Drogensüchtige oder sonst welche, mit de- nen man Bedauern hat, treffen. Ich sage Ihnen, und das möchte ich hier deutlich betonen: Man kann - in einer An- sammlung von etwa 700 bis 1000 Personen, in der Szene - sehr klar unterscheiden zwischen jenen, die drogenabhängig sind, und denen, die sehr kräftig und vif und gar nicht drogen- abhängig sind und nur mit der Idee sich in der Szene aufhal- ten, Hunderte von Franken zu kassieren. Man kann sehr klar unterscheiden, auch mit einem ungeschulten Auge.
Es sind übrigens nicht vereinzelte Gestalten, sondern sie tre- ten in Gruppen auf, die sich eben vom übrigen Publikum klar unterscheiden lassen.
Das dritte Paket betrifft die Massnahmen gegen die straffällig gewordenen Asylbewerber: Hier ist der Bundesrat - wie ich der Zeitung entnommen habe - gleicher Meinung wie ich, also betreffend Internierung und Ausschaffungshaft Ich möchte hier nur klarstellen, dass meine Motion nirgends die Ausschaf- fung ohne Strafverfahren verlangt Das war klar nie mein Vor- schlag.
Zum vierten Paket, der Verlängerung der Ausschaffungshaft: Eine Wegweisung bzw. Ausschaffung kann nur vollzogen wer- den, wenn sowohl Reisepapiere vorhanden sind als auch die betreffende Person greifbar ist. Deshalb sieht das Anag, das hier auch für abgewiesene Asylbewerber gilt, die Ausschaf- fungshaft vor, die aber auf einen Monat begrenzt ist.
Das Problem liegt darin, dass ein Asylbewerber die Beschaf- fung von Papieren erschweren kann, indem er falsche Aussa- gen zu seiner Identität macht. Der Herkunftsstaat findet dann die entsprechenden Unterlagen nicht und weigert sich des- halb, die betreffende Person als Bürger anzuerkennen. Die Aus- schaffungshaft von einem Monat reicht dann nicht aus, um die Papiere zu beschaffen. So lässt man die Betroffenen frei. Den Rest kann man sich selber denken. Das ist aber gang und gäbe. Die Verlängerung der Ausschaffungshaft auf sechs Monate ist von sämtlichen Fachkreisen des Vollzugs unbestritten.
Das fünfte Paket betrifft die Asylunwürdigkeit: Hier, muss ich sagen, hat sich die Praxis massiv verschärft. Ich habe in der Motion eine Aussage vom Pressesprecher des EJPD aufge- nommen. Diese Aeusserung wurde aber vor einem oder vor zwei Jahren gemacht. Ich möchte hier bezüglich der heutigen Praxis einfach sagen: Es ist wahrscheinlich wünschbar, dass im Gesetz eine klare Definition verankert wird.
Das sechste Paket betrifft die Internierungszentren: Heute wird die Internierung in Strafanstalten oder Bezirksgefängnis- sen vollzogen. Diese Art der Durchführung verwischt die Gren- zen zwischen einer strafrechtlichen Sanktion und einer auslän- derrechtlichen Sicherungsmassnahme. Es ist deshalb nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit eine neue Lösung zu suchen. Darüber spricht man auch bereits. Ich bin der Mei- nung, die Lösung sollte eidgenössisch und nicht kantonal konzipiert sein.
Ich komme damit zum Schluss und möchte ganz kurz sagen: Eine repressive Haltung gegenüber Dealern, eine harte Hal- tung gegenüber dem organisierten Verbrechen, auch wenn es sich unter dem Deckmantel des Asylgesetzes verbirgt, ist ab- solut notwendig.
Ich bitte den Bundesrat, in dem von mir vorgezeigten Bereich entschieden zu handeln.
Bundesrat Koller: Das Thema straffällige Asylbewerber hat in den letzten Wochen zweifellos im Brennpunkt der öffentlichen Diskussion, wenigstens in der Deutschschweiz, gestanden. Hier in Genf habe ich es als ausgesprochen angenehm emp- funden, dass ein Vorteil unseres vielsprachigen Staates offen- bar auch darin besteht, dass die Reichweite des «Blick» an der Sprachgrenze aufhört. (Heiterkeit) Vor allem die Verknüpfung von Drogenkriminalität und Asylverfahren in dieser Diskus- sion hat die Emotionen hochgehen lassen. Zum Teil wurden auch Massnahmen gefordert wie: «Asylanten raus, an die Grenze!» - nicht von Ihnen, Frau Weber Monika, aber im Rah- men dieser Diskussion -, die natürlich weit über das Ziel hin- ausschossen, die weder zur Problemlösung tauglich noch rechtsstaatlich irgendwie zu verantworten wären.
Um es gleich vorwegzunehmen: Dem Bundesrat und mir per- sönlich als zuständigem Departementschef ist klar: Wir dürfen nicht dulden, dass Asylbewerber, d. h. Menschen, die in unse- rem Land Schutz vor Verfolgung suchen, unter dem Deckman- tel des Asylverfahrens krimineller Tätigkeit nachgehen kön- nen. Das ist ganz klar, und wir müssen alles tun, um das zu ver- hindern. Aber gleichzeitig müssen wir im Rahmen dieser Ziel- setzung auch die Proportionen wahren. Wir dürfen nicht ein- fach erste emotionelle Reaktionen, die vielleicht noch ver- ständlich sind, dann zu Postulaten - ich sage es offen - ganzer Parteien machen.
Für den Bundesrat kommen nur Vorschläge in Frage, die er- stens zur Lösung des Problems tauglich und zweitens rechts- staatlich, d. h. mit unserem Verfassungsrecht und mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen, vereinbar sind.
Ich bin daher dankbar, dass wir nach dieser Zeit, wo die Emo- tionen hochgegangen sind - und wo natürlich die Gefahr be- stand, dass die Geister, die gerufen worden waren, nicht mehr domestiziert werden könnten -, wieder auf den Boden der Realpolitik zurückgekehrt sind und dass sich anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche doch ein gewisser Konsens über das weitere Vorgehen in dieser Sache abgezeichnet hat.
An dieser Diskussion haben mich zwei Dinge am meisten ge- ärgert:
Ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten: Auch wenn wir in diesem Jahr wieder einen gewissen Anstieg der Anzahl Asylgesuche zu verzeichnen haben - es ist ein Anstieg gegen- über dem letzten Jahr von etwa 24 Prozent -, sind wir trotzdem
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noch weit hinter den Zahlen der Rekordjahre 1991 und 1990 zurück. Gegenüber dem Rekordjahr 1991 sind es per Ende August minus 44,6 Prozent, gegenüber dem Jahr 1990 minus 20,5 Prozent.
Wir haben wirklich allen Grund, an der von uns eingeschlage- nen, von Ihnen unterstützten Asylpolitik weiter festzuhalten. Ich kann Sie versichern, dass der Bundesrat auch weiterhin al- les in seiner Kraft Stehende unternehmen wird, um dieses sehr emotionelle und schwierige Problem im Griff zu behalten. Wir sind beispielsweise zurzeit daran, zu prüfen, ob wir nicht wei- tere Staaten zu Safe countries erklären könnten. Im Vorder- grund stehen hier vor allem Albanien, Tschechien und die Slo- wakei. Ich bemühe mich nach jedem Halbjahr erneut, beim je- weiligen Präsidenten der EG den Anschluss an die Dublin- Konvention zu erreichen. Aber wir erleben jetzt auf diesem Ge- biet, dass uns die EG sagt: Erste Priorität hat die Realisierung dieses Abkommens in der EG, und dann, wenn es wirklich in allen Staaten der EG in Kraft getreten ist, sind wir bereit, mit der Schweiz über ein Parallelabkommen zu verhandeln. Wir be- mühen uns auch um Anschluss an das Abkommen zwischen den Schengener Staaten und Polen betreffend die Rücküber- nahme von Asylbewerbern, und wir bemühen uns um Rück- übernahmeverträge mit Rumänien, Bulgarien und anderen Oststaaten.
Ferner haben wir im Bundesamt bereits im Jahre 1991 eine spe- zielle Sektion zur rascheren Beschaffung von Papieren als Vor- aussetzung für die Ausschaffung eingerichtet. Wir haben reni- tenten und straffälligen Asylbewerbern seit Dezember 1991 jede Fürsorgeleistung entzogen. Wir haben seit dem Herbst 1992 in 30 Fällen Internierungen von Asylbewerbern und ande- ren Ausländern verfügt, die wiederholt mit kleinen Drogenmen- gen gehandelt hatten. Und wir haben seit Mai des letzten Jahres weggewiesene Asylbewerber im Ripol ausgeschrieben, damit sie, wenn sie untertauchen, sofort gefasst und ausgeschafft werden können. Angesichts dieses Tatbeweises habe ich es als eine Zumutung empfunden, wenn man uns von gewisser Seite vorgeworfen hat, wir hätten «geschlafen».
Ich habe in den Von-Wattenwyl-Gesprächen erklärt, dass wir auch zusätzliche Zwangsmassnahmen erlassen können - die Expertenkommission hat dies tatsächlich eruiert -, wobei ich Ihnen offen sagen muss: Es ist hier eine Gratwanderung der Rechtsstaatlichkeit. Aber die Expertenkommission hat unter Beizug massgeblicher Experten vor allem auch der Europäi- schen Menschenrechtskonvention hier zusätzliche Möglich- keiten aufgezeigt, die wir Ihnen nun im beschleunigten Verfah- ren und losgekoppelt von der sowieso nötigen Asylgesetzrevi- sion unterbreiten werden.
Diese Massnahmen beruhen auf vier Pfeilern: erstens der Ein- bzw. Ausgrenzung, also der Bestimmung eines Aufenthalts- rayons, mit Sanktionsmöglichkeit bei Verletzung der Rayons- grenzen; zweitens einer Vorbereitungshaft von maximal drei Monaten noch während des Verfahrens beim Vorliegen be- stimmter Voraussetzungen, wie z. B. nach wiederholten An- haltungen oder Verurteilungen wegen Handels mit Betäu- bungsmitteln; drittens der Verlängerung der Ausschaffungs- haft auf sechs Monate, zum Beispiel dann, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich der Ausländer der Ausweisung entziehen will; viertens flankierenden Massnahmen: Wir den- ken hier an Leibesvisitation, Hausdurchsuchung, polizeiliche Zuführung.
Weil das Problem akut ist, vor allem dort, wo wir wie in Zürich eine mehr oder weniger offene Drogenszene haben, sind wir auch bereit, Ihnen diese Vorschläge in einem beschleunigten Verfahren und losgekoppelt von der allgemeinen Gesetzesre- vision zu unterbreiten. Wir sind allerdings der Meinung - Sie haben es selber gesagt, Frau Weber, und es muss hier noch einmal festgehalten werden -, dass wir diese Neuerungen sehr sorgfältig mit den Kantonen vorbereiten müssen. Ein Hauptproblem besteht nämlich in der fehlenden Infrastruktur, vor allem in Zürich. Dass wir in Zürich ein derartig grosses Problem haben, hat neben diesen noch unvollkommenen Behelfen im Bereich des Asylrechts vor allem damit zu tun, dass wir dort eindeutig nicht genügend Arrest- und Gefäng- niszellen haben; ich bin darauf angewiesen, dass diese dort gleichzeitig bereitgestellt werden. Sonst wäre nämlich diese Revision des Asylgesetzes, die ich Ihnen jetzt in den Grund- zügen vorgestellt habe, ein reiner Papiertiger. Und das wol- len wir ja nicht.
Damit komme ich auf die Motion Weber Monika im einzelnen: Ich glaube, wir stimmen vor allem im Hauptziel eindeutig über- ein: Es gilt, die Kriminalität unter dem Schutz des Asylverfah rens sofort effizient und zielstrebig zu bekämpfen. Wenn ich Ih- nen trotzdem beantrage, die Motion nur als Postulat zu über- weisen, dann liegt das eben daran, dass einzelne der Mass- nahmen rechtsstaatlich doch gewisse Bedenken aufwerfen; wir sind in der Expertenkommission zur Ueberzeugung ge- langt, dass wir rechtsstaatlich noch adäquatere Lösungen ge- funden haben. Denn wir müssen uns - hierin liegt die eigentli- che Schwierigkeit dieser Aufgabe - natürlich sehr davor hüten, hier eine Zweiklassenjustiz einzuführen: eine für Schweizer und allenfalls noch für niedergelassene Ausländer sowie eine eigene Strafjustiz nur für Asylbewerber. Das kann selbstver- ständlich nicht angehen. Wir haben aber in der Expertenkom- mission einen Ansatz gefunden, der vor allem davon ausgeht, dass ein Ausländer, der hier keine Aufenthaltsbewilligung hat, auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber Schweizern und Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung hat. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann daher eine solche Vorbereitungshaft tatsächlich ohne Verlet- zung völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden. Wir sind übrigens mit Ihnen der Meinung, dass die Ausschaffungshaft von einem Monat - weil eben dieser Monat zur Papierbeschaf- fung oft zu kurz war - auf sechs Monate ausgedehnt werden soll.
Aus all diesen Ueberlegungen möchte ich Sie bitten, die Mo- tion Weber Monika als Postulat zu überweisen. Ich bin bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich habe Ihnen auch dar- gelegt, in welcher Richtung wir handeln werden.
Schoch: Es scheint mir wesentlich, dass im Zusammenhang mit der Diskussion um die Motion Weber Monika ein Gedanke hier zum Ausdruck gebracht wird, der im Zuge der bisherigen Diskussionen über dieses Thema offensichtlich zu kurz ge- kommen ist.
Es ist doch unbestritten - wenn ich zunächst die Ausgangs- lage ganz kurz skizzieren will -, dass Frau Weber mit ihrer Mo- tion eine Problematik aufgreift oder wieder aufgreift - Sie wer- den das noch hören -, die offenkundig sehr akut ist, die ohne Verzug angepackt werden muss und die mit Sicherheit unsere politischen Diskussionen und Gespräche im Verlaufe der nächsten Monate wenn nicht gerade exklusiv beherrschen, so doch sicher stark prägen wird.
Es steht zweifelsfrei fest, dass wir die Probleme im Zusammen- hang mit den straffälligen Asylanten in den Griff bekommen müssen. Es besteht in diesem Sinne ein ebenso dringender wie ausgewiesener Handlungsbedarf in diesem Bereich. Nun wissen wir aber auch, wie heikel, wie delikat die Problematik ist, über die wir hier diskutieren und über die wir auch im Ver- laufe der vergangenen Monate diskutiert haben. Es ist in der Politik ja immer wichtig, dass jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird.
Im subtilen Bereich, über den wir hier miteinander reden, ist es noch viel wichtiger, dass bei der Wortwahl grosse Zurückhal- tung geübt wird. Wer diese Grundregel missachtet, läuft bald einmal Gefahr, extremen Strömungen Auftrieb zu geben. Sol-
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che extreme Strömungen gibt es auch in unserem Lande; da- vor dürfen wir die Augen nicht verschliessen. Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass wir mit der Art und Weise, in der wir die Diskussion führen, in der wir uns über die Problematik unterhalten, Wasser auf die Mühlen von Leuten leiten, die nicht mehr akzeptable politische Auffassungen vertreten.
Es besteht also - wenn ich das kurz zusammenfassen will - eine zweifache Problematik: auf der einen Seite der ausgewie- sene Handlungsbedarf und auf der anderen Seite die Gefahr, mit gewagten Formulierungen die Problematik zu verschär- fen, anstatt sie einer Lösung zuzuführen.
Angesichts dieser Sachlage scheint es mir überaus wichtig, dass wir das Thema nicht zum Gegenstand parteipolitisch bedingter Grabenkämpfe machen, dass wir nicht in aller Oef- fentlichkeit - und dann erst noch unter tatkräftiger und aktiver Mitwirkung einzelner Medien - politische oder gar parteipoli- tische Spiegelfechtereien austragen. Gefragt ist unspektaku- läre, aber effiziente Knochenarbeit im Interesse des ganzen Landes und im Interesse einer möglichst raschen Bewälti- gung des Problems. Wir brauchen Leute, die bereit sind, im Hintergrund zu wirken, und die der Versuchung widerstehen können, Politik im Schaufenster, am Bildschirm oder via Schlagzeilen zu machen. Nur dann haben wir eine Chance, zu brauchbaren Lösungen zu kommen, und derartige Lösun- gen zeichnen sich ja jetzt durchaus in sinnvoller Art und Weise ab.
Iten Andreas: Im Januar 1992 reichte ich eine Motion ein, mit der ich den Bundesrat bewegen wollte, Massnahmen gegen renitente und kriminelle Asylbewerber vorzusehen.
Die Begründung meiner Motion vor einem Jahr nannte Bun- desrat Arnold Koller einen feurigen Appell. Mit meinem Vor- stoss wollte ich auf ein Problem aufmerksam machen, das es dringend anzugehen und zu lösen galt. Es mottete schon ei- nige Zeit, nicht nur im Kanton Zürich; wir standen auch in Zug vor fast unlösbaren Fällen. Es war ein Schwelbrand entstan- den. Und nichts im Bereich der Politik ist gravierender als Schwelbrände. Eines Tages brechen sie aus; dies ist im Som- mer geschehen, und nicht zum Vorteil der Asyl- und Auslän- derpolitik.
Eigentlich wollte ich gerade das verhindern und in einer Phase, als die Problematik noch ruhig und sachlich angegan- gen werden konnte, etwas in Bewegung setzen. Bundesrat Ar- nold Koller versprach, in Zusammenarbeit mit den Kantonen nach Möglichkeiten der Unterbringung von schwierigen Asyl- bewerbern zu suchen. Eine Expertenkommission sollte Vor- schläge erarbeiten, und wir haben heute von Herrn Bundesrat Koller gehört, dass dies geschehen ist. Ich bin ihm sehr dank- bar. Vielleicht ist es auch eine Frage der Information, dass das, was hier erarbeitet wurde, zu wenig an die Oeffentlichkeit drang.
So schien es, dass die Idee meines Vorstosses zu versanden beginne, und Frau Weber Monika doppelte dann mit ihrer Mo- tion nach. Nun war und ist es plötzlich ein Thema; Lösungsvor- schläge liegen vor. Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die in Aussicht gestellten Massnahmen und für das, was in bezug auf die Beschleunigung der Asylverfahren renitenter und straf- verdächtiger Asylsuchender getan worden ist und getan wird. Ich danke auch für die umfassende Antwort, die wir vorhin von Herrn Bundesrat Koller vernommen haben.
Nach dieser Einleitung gestatte ich mir, drei Themenkreise kurz anzusprechen:
Ich nehme deshalb mit Befriedigung zur Kenntnis, dass Bun- desrat Arnold Koller das Jahr 1994 zum Jahr der inneren Si- cherheit erklären will und zusammen mit den Kantonen alles daransetzen möchte, dem Bürger das Gefühl der Sicherheit zurückzugeben. Seine Ausführungen in Baden zum Thema «Sicherheit in Bund und Kantonen» treffen den Kern des Problems.
Immer wieder verlangen Hilfswerke und andere in Auslän- derfragen engagierte Gruppierungen, die Politiker sollten sich klar gegen Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Rassis- mus zur Wehr setzen. Dem stimme ich durchaus zu. Aber die gleichen Kreise müssen auch deutlich machen, dass es Gren- zen der Einwanderung gibt, dass erhöhte Fremdenfeindlich- keit einen Zusammenhang mit der strukturellen Ueberbela- stung eines Landes durch Einwanderung haben kann. Die Neigung zur Fremdenfeindlichkeit sollte psychologisch und soziologisch gründlich analysiert werden. Sie gehört wahr- scheinlich zum latenten Abwehr- und Sicherheitssystem der Menschen und ist nicht einfach mit Vernunft zu besiegen. Sie geht vielleicht sogar auf rudimentäre Instinkte zurück, die in der Revierverteidigung des Tieres ein Analogon finden. Darum ist die Neigung zur Fremdenfeindlichkeit grundsätzlich kaum aus dem menschlichen Verhalten zu verbannen. Dem, was aus solchen Neigungen erwächst, kann nur durch Massnah- men der Begrenzung und der Organisation entgegengewirkt werden. Wer diese Zusammenhänge nicht sieht, muss sich nicht wundern, dass die Emotionen hochgehen und dass sie sich im Extremfall in Ausschreitungen entladen.
Es fehlt uns leider - Herr Schoch hat schon darauf hingewie- sen - eine realistische Sprache im Umgang mit den Fremden. Wo die Sprache fehlt, da ist der sachgerechte Umgang ver- stellt. Das ist der Grund, warum sich Sprecher immer auch in den Sprachmitteln vergreifen. Die Verteufelungssprache ist ebenso untauglich wie die Beschönigungs- oder Idealisie- rungssprache, ja, die eine provoziert die andere. Und so wer- den Beschöniger und Bagatellisierer ebenso schuldig wie Auf- hetzer und Populisten.
Wenn auf ernst zu nehmende Konfliktherde - und die Krimina- lität von Ausländern ist ein solcher - hingewiesen wird, dann heisst es aus dem Kreis der Flüchtlingshilfe und der im Asylbe- reich tätigen Organisationen, man spüre fremdenfeindliche Tendenzen. Wenn die Lage seriös und emotionslos erörtert wird und Vorschläge diskutiert werden, wie man die Flücht- lingsnot zu mildern helfen könnte, dann sprechen fremden- feindliche Kreise vom Verrat an der Heimat.
Wir müssen uns dringend um eine korrekte Sprache und prä- zise Begrifflichkeit im Umgang mit den Fremden bemühen. Wir müssen alles tun, dass der Diskurs und Dialog über die Ausländer- und Asylthematik auf ein sprachlich korrektes und hohes Niveau kommt. Es wird Sie nach meiner Ausführung nicht überraschen, wenn ich besonders auch an ausländer- und flüchtlingsfreundliche Kreise appelliere. Sie können durch eine realistische Einschätzung des Menschen und da- durch, dass sie die strukturelle Ueberforderung des Landes durch Fremde nicht bagatellisieren und nicht beschönigen, ei- nen echten Beitrag zur sprachlichen und damit sachlichen Be- wältigung des konfliktgeladenen Problems leisten. Das mora- lisierende Mit-dem-Finger-auf-die-anderen-Zeigen - die ande- ren, denen die zahlenmässige Zunahme der Fremden Sorge bereitet und denen sie Angst macht - ebnet den Weg zum fruchtbaren Gespräch nicht.
Ich danke Herrn Bundesrat Koller, wenn er sagt: «Wer sich un- sicher fühlt und Angst hat, leidet. »> Das kann dem Staat und sei- nen Behörden, ja das darf uns allen nicht gleichgültig sein. Ich danke für die Antwort des Bundesrates und unterstütze die Ausführungen und auch die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Loretan: Ich möchte mich - nach Verdankung der Ausführun- gen von Herrn Bundesrat Koller - zwei Themenbereichen zu- wenden. Zum ersten werde ich eine allgemeine, grobe Lage- beurteilung der Asylbewerbersituation vornehmen - keine Angst, ich werde nicht sehr grob werden - und zum zweiten ei- nige Ueberlegungen zur Problematik der kriminellen Asylbe- werber in unserem Lande anstellen.
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Der Druck steigt. In den ersten sieben Monaten dieses Jah- res hat die Zahl der Asylgesuche gegenüber der gleichen Vor- jahresperiode um 20 Prozent zugenommen - wir haben von Herrn Bundesrat Koller sogar die Zahl 24 Prozent gehört. Diese Tendenz dürfte sich in der zweiten Jahreshälfte noch verstärken, zumal die uns umgebenden Länder, die Bundes- republik Deutschland, Oesterreich und Frankreich, ihre Asyl- gesetzgebung und die entsprechende Praxis verschärft ha- ben. So war in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom letzten Wo- chenende zu lesen, dass in Oesterreich die Zahl der Asylan- träge nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes um fast 80 Prozent zurückgegangen sei.
Oesterreichs Grenzen seien für Flüchtlinge fast dicht, kriti- sierte - laut «NZZ» - der Pressesprecher von Amnesty Interna- tional. Selbstverständlich kritisierte dieser Herr auch die Tatsa- che, dass Einheiten des österreichischen Bundesheeres an der Grenze stationiert sind; für diesen Mann offenbar etwas Schreckliches. Solche Kritik - dies eine etwas spitze Nebenbe- merkung - bleibt unseren Behörden erspart, weil der Bundes- rat bislang solche Massnahmen - Verstärkung des Grenz- wachtkorps z. B. durch die Armee - wohl nicht ernsthaft vorbe- reitet hat.
Für 1993 dürfte mit etwa 30 000 neuen Asylbewerbern gerech- net werden. Das ist, trotz den erläuternden, erklärenden, Ver- ständnis heischenden Darlegungen des Chefs EJPD von heute, immer noch eine hohe Zahl. Davon dürfte nach wie vor der Grossteil sogenannt illegal, d. h. nicht über die offiziellen Grenzübertrittsstellen, in unser Land kommen. Dafür legen wir dann noch gut und gern 700 Millionen Franken pro Jahr aus, dies im Zeichen eines gewaltigen Bundesdefizites und ange- sichts der Tatsache, dass nunmehr zur Verringerung dieses Defizites Sparmassnahmen wohl auch im Sozialbereich Platz greifen werden. Dass da Herr und Frau Schweizer die Rech- nung aus ihrer ganz persönlichen Sicht machen, versteht sich von selbst.
Das Problem wieder stärkerer Asylbewerberzuströme stellt sich noch schärfer angesichts des Rekordstandes von 1,3 Mil- lionen Ausländern in unserem Land. Dass sich darob in der Bevölkerung Unbehagen breitmacht - das hat auch der Bun- desrat konstatiert -, darf uns nicht erstaunen. Es ist dies eine ganz natürliche Reaktion - Herr Iten Andreas hat soeben dar- auf hingewiesen -, die mit Fremdenfeindlichkeit, ja Fremden- hass überhaupt nichts zu tun hat. Das ist eine nachfühlbare Reaktion, ein natürlicher und naturgemässer Abwehrreflex un- serer hier verwurzelten schweizerischen Bevölkerung.
Die Behauptung, dass wir, die wir auf diese Aspekte hinwei- sen, Fremdenhass provozieren, ist böswillig. Sie kommt von Leuten, die aus durchsichtigen oder undurchsichtigen - wie Sie wollen - politischen Gründen Interesse daran haben, die Zahl der Ausländer in unserem Land weiterhin ansteigen zu lassen.
Am 7. Oktober 1992 hat unser Rat, u. a. auch zu einer Standes- initiative Aargau, letztmals eine grosse Asyldebatte geführt. Ich habe damals den Bundesrat ersucht, auch und gerade vor dem Notrechtsartikel, Artikel 9 des Asylgesetzes, keine Berüh- rungsängste zu haben. Die gleichen Fehler in der Lagebeurtei- lung und im Handeln dürfen nicht zweimal gemacht werden. Wenn wir uns jetzt wappnen, wird uns das diesen Winter und nächstes Jahr vermutlich eine Situation, wie wir sie 1990 und 1991 hatten, ersparen.
Es dürfte nicht nur mich interessieren, ob der Bundesrat Auf- träge für die Vorbereitung und Durchführung verbesserter Grenzkontrollen, unter Umständen unter Einsatz von Armee- Einheiten, zugunsten des Grenzwachtkorps erteilt hat.
Ich bitte Herrn Bundesrat Koller, dazu Stellung zu nehmen. Nach meiner Meinung müssten Planungen und Vorbereitun- gen jetzt getroffen werden, solange die Ruhe vor dem allfälli- gen nächsten Sturm noch einigermassen da ist. Seit dem kla- ren Bekenntnis unseres Souveräns am 6. Juni 1993 zur Armee und zur militärischen Landesverteidigung und damit zu allen Aufträgen dieser Armee sollte eigentlich die Hemmschwelle bei Bundesrat und Verwaltung in dieser Beziehung etwas her- abgesetzt sein.
geschafft. Die Forderungen der Motion Weber Monika sind vollumfänglich zu unterstützen, nicht nur aus Zürcher Sicht, sondern auch aus der Sicht meines Kantons.
Der Bundesrat muss das, was ohne Gesetzesänderung vorge- kehrt werden kann, unter Anwendung der bestehenden Ge- setze durchsetzen. Im übrigen erwarten wir raschmöglichst eine Vorlage zur Revision und Ergänzung des Asylgesetzes. Wenn möglich sollte der Erstrat bereits in der kommenden Wintersession, spätestens jedoch in der Frühjahrssession 1994 die Beratungen aufnehmen können. Die nötige Unge- duld und Erwartung ist auch in der Bevölkerung vorhanden. Das Thema der kriminellen Asylbewerber ist insbesondere auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit brennend und erregt den begreiflichen Unmut der Bevölkerung. Auch ich be- grüsse es, dass das EJPD die innere Sicherheit zum Schwer- punktthema und -arbeitsgebiet für 1994 machen will.
Es geht nicht an, dass sich insbesondere Drogenhändler per Asylgesuch ein freies Betätigungsfeld schaffen können und hier völlig unbehelligt ihren verbrecherischen Geschäften nachgehen können. Wer als Asylbewerber beim Drogenhan- del erwischt wird und in ein Strafverfahren gerät, soll bis zu sei- ner Ausschaffung festgesetzt werden, ob dies nun per Inter- nierung, Vorbereitungshaft oder Ausschaffungshaft erfolgt. Diese juristischen Finessen interessieren die Bevölkerung nur sehr am Rande. Die Leute sind auch der Meinung, dass unser Land nicht vor lauter übergenauer Beachtung internationaler Abkommen die Sicherheit der eigenen Leute aufs Spiel setzen dürfe. Ich habe für diese Auffassung Verständnis. Wir Schwei- zer sind da manchmal wirklich päpstlicher als der Papst. Die Verfahren müssten doch rascher ablaufen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang vier Forderungen auf- stellen:
Wer sich hier als Drogenhändler betätigt, kann nicht unter den Artikel 3 des Asylgesetzes fallen, wo der Begriff «Flüchtling» definiert ist. Mit anderen Worten: Wer in der klaren Absicht zu uns kommt, zu delinquieren, kann sich nicht auf Verfolgung in seinem Heimatstaat oder im Land, wo er zuletzt wohnte, beru- fen. Damit ist die Voraussetzung für einen Nichteintretensent- scheid geschaffen.
Beschwerden straffälliger Asylbewerber gegen Nichtein- tretensverfügungen ist die aufschiebende Wirkung zu ent- ziehen - ohne Wenn und Aber. Dies war im übrigen auch die Meinung des Gesetzgebers.
Während laufendem Strafverfahren sind Asylbewerber fest- zusetzen. Allermindestens ist ihnen ein Zwangsaufenthalt zu- zuweisen. Nach Abschluss des Verfahrens und allenfalls nach der Strafverbüssung sind sie unverzüglich auszuschaffen.
Es genügt nicht, wenn der Bundesrat auf die Kompetenz und die Pflicht der Kantone verweist, Internierungsanstalten oder Anstalten für Ausschaffungs- und Vorbereitungshaft zu schaffen. Er sollte den Kantonen vielmehr unter die Arme grei- fen - diese Absicht besteht offenbar -, um die nötigen Kapazi- täten schaffen zu helfen.
Wir haben in der Armee Betreuungsformationen. Ich plädiere heute nicht für den sofortigen Einsatz dieser Formationen, aber es ist im Rahmen der Arbeiten in den Expertengremien daran zu denken.
In diesem Sinne, mit diesen Forderungen, wird mein Kanton - der Regierungsrat im Auftrag des Grossen Rates des Kantons Aargau - demnächst an den Bundesrat gelangen, denn so hat das Kantonsparlament vorgestern bei der Diskussion über das Regierungsprogramm 1993-1997 beschlossen. Ich gehe davon aus, dass dies einen Brief des aargauischen Regie- rungsrates an den Gesamtbundesrat zur Folge haben wird. Ich bitte Sie, auch diese Ueberlegungen in die weiteren Arbei- ten zur Verbesserung der Situation einzubeziehen.
Rhinow: Mit dem Problem der kriminellen Asylbewerber befin- den wir uns in einem mehrfachen Spannungsfeld, zum einen auf der Schnittfläche zweier grosser Gegenwartsprobleme der
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Schweiz, ja ganz Europas, nämlich des Flüchtlingsproblems und der inneren Sicherheit, namentlich der Drogenkriminali- tät; zum anderen aber besteht auch eine Spannung zwischen den Bedürfnissen nach Schutz der Bevölkerung und Effizienz in der Verbrechensbekämpfung einerseits und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts andererseits. In diesem doppelten Spannungsfeld gibt es zwar Lösungen, ja muss es Lösungen geben, um dem wirklich existierenden Pro- blem Herr werden zu können. Aber es gibt, wie so oft, keine simplen Patentrezepte, und es gibt in der Regel auch keine Sofortlösungen, die der Komplexität des Problems Rechnung zu tragen vermögen.
Bei diesen Lösungen, die wir treffen müssen, ist zudem von folgenden drei Faktoren auszugehen:
Erstens besteht zweifellos - wir wissen es - ein Flüchtlings- und Migrationsproblem, das den speziellen Fall der kriminel- len Asylbewerber bei weitem übersteigt. Die Kriminalitätsrate bei Ausländern insgesamt hat im letzten Jahr abgenommen. Statistiken über die straffälligen Asylbewerber in der ganzen Schweiz, also Statistiken im gesamtschweizerischen Rahmen, existieren meines Wissens nicht. Einiges spricht dafür, dass dieses Problem vor allem - nicht nur, Frau Weber Monika, aber doch vor allem - ein Problem grösserer Städte und damit na- mentlich auch von Zürich ist.
Auf der anderen Seite ist in der Schweiz die innere Sicherheit zu einem wirklich bedrängenden Thema geworden. Aber auch dieses Problem - so meine ich - hat nur je zu einem kleinen Teil mit eigentlichen Asylbewerbern zu tun. Insofern geht es überhaupt nicht darum, die Notwendigkeit der Verbrechens- bekämpfung verniedlichen zu wollen; im Gegenteil. Aber ich meine, Herrn Bundesrat Koller ist zuzustimmen: Wir müssen aufpassen, dass wir bei der aufgeworfenen Thematik nicht die Proportionen aus den Augen verlieren; denn das Problem des «organized crime» hat nur zu einem sehr kleinen Teil mit wirkli- chen Asylbewerbern zu tun.
Zweitens hat die schweizerische Asylpolitik insgesamt ge- wisse Erfolge aufzuweisen - Herr Bundesrat Koller hat darauf hingewiesen -: mit dem vorläufigen Rückgang der Zahl der Asylbewerber, mit dem Abbau des Pendenzenberges, mit dem vermehrten Ausschaffungsvollzug, mit den Bemühungen um Kooperation auf internationaler Ebene. Wir wissen, dass wir damit nicht am Ende unserer Bemühungen sind und dass neue Herausforderungen auf uns zukommen werden.
Handlungsbedarf besteht auf nationaler Ebene allerdings in der Weiterentwicklung unseres Ausländer- und Asylrechts in Richtung einer kohärenten Migrationspolitik. Ich stimme hier Herrn Kollege Iten zu. Handlungsbedarf besteht aber auch in der Schliessung von Lücken im geltenden Asylrecht, um den straftatverdächtigen Asylbewerbern rasch und wirkungsvoll begegnen zu können. Die von der Expertenkommission des EJPD in Erwägung gezogenen Massnahmen - ich denke da vor allem an die verwaltungsrechtliche Vorbereitungshaft - könnten eine taugliche Grundlage hierfür abgeben.
Es ist gesagt worden, dass auch in der Praxis auf der Grund- lage des heute bereits geltenden Rechts sämtliche Massnah- men auszuschöpfen seien. Wir haben gehört, dass das auch in grossem Umfang getan worden ist
Drittens sind schliesslich die völkerrechtlichen Schranken zu beachten - ich denke da vor allem ans Verbot des Non-refou- lement, aber auch an die Gebote einer rechtsstaatlichen Ver- fahrensabwicklung. Da geht es, lieber Herr Kollege Loretan, doch um mehr als um juristische Finessen. Der Rechtsstaat bewährt sich immer im Ausnahmefall, dort, wo es kritisch wird, nicht dort, wo die Normalität voransteht. Bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit geht es - meine ich - auch um die Glaub- würdigkeit unseres Gemeinwesens überhaupt.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat sich vor drei Wochen ausführlich über die genannte Problematik infor- mieren lassen. Sie liess sich davon überzeugen, dass der Bun- desrat die Probleme erkannt hat und bereit ist, weitere Schritte in die Wege zu leiten. Sie unterstützt deshalb grundsätzlich die Politik des Bundesrates.
Wichtig ist jedenfalls, dass sich die öffentliche Diskussion über das Problem der straftatverdächtigen Asylbewerber um die Sache selbst dreht und vom Willen geprägt ist, sowohl der
Realität gerecht zu werden als auch angemessene Lösungen zu finden, und zwar jetzt. Aber gerade dieses Problem bedarf des entschiedenen Engagements und, wie Herr Iten mit Recht gesagt hat, einer korrekten Sprache, bedarf des Masses und Zieles und vor allem des kühlen Verstands.
Gadient: 1991 hatten wir noch 42 000 Asylgesuche, 1992 noch 18 000, der Druck hat also merklich nachgelassen. Wir haben einen europäischen Mittelwert erreicht. Dank verschie- dener Massnahmen ist es gelungen, diesen Rückgang und damit eine entsprechende Entspannung zu erzielen. Ich möchte mich dem Dank an Herrn Bundesrat Koller anschlies- sen. Es ist alles andere als einfach für eine Behörde, in dieser Situation die Führungsverantwortung umfassend wahrzuneh men, vom Ansturm unberührt den Kurs mit der erforderlichen Konstanz und Nachhaltigkeit zu vertreten, den wir staatspoli- tisch verantworten können.
Nun ist das Problem damit, darauf ist zu Recht aufmerksam gemacht worden, keineswegs behoben. Die Risiken einer neuen Eskalation sind aufgezeigt worden. Aber wir können, dürfen und sollen, dieser Trendwende entsprechend, zum Ausdruck bringen, dass wir nicht bereits die nächste Phase provozierend negativ an die Wand malen. Die Risiken beste- hen unter anderem mit Blick auf die Entwicklung in den Nach- barländern, auf die entsprechende Praxis, die man dort zu ent- wickeln im Begriffe ist. Aber wir brauchen - und ich möchte den Bundesrat in seiner Politik bestärken - taugliche, griffige, aber auch rechtsstaatlich tragbare Lösungen; Herr Bundesrat Koller hat darauf hingewiesen.
Mir scheint, dass das vom Bundesrat anvisierte Instrumenta- rium den Schritt in die richtige Richtung darstellt Ein- und Aus- grenzung, Vorbereitungshaft, Verlängerungs- und Ausschaf- fungshaft, flankierende Massnahmen, das sind die Stichworte. Die Expertenkommission hat eine fundierte, gründliche und gute Arbeit geleistet. Sie wird ihre Tätigkeit fortsetzen, und es ist auch zu hoffen, dass die entsprechenden Erkenntnisse mit der nötigen Konsequenz umgesetzt werden.
Herr Bundesrat Koller hat uns in der Staatspolitischen Kom- mission auch versichert, dass besonders dringliche Massnah- men, soweit die Voraussetzungen hinreichend geklärt sind, sofort verwirklicht werden können und sollen und dass damit also nicht weiter zuzuwarten ist. Mit Blick auf diese bundesratli- che Politik glaube ich, dass sich Frau Weber wird entschlies- sen können, ihre Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Was mir Sorge macht, ist der vorgesehene Stellenabbau beim entsprechenden Entscheidkörper. Wir riskieren über eine sol- che Reduktion der Sachbearbeiter sehr leicht zu Verhältnissen zu kommen, wie wir sie bereits vor drei bis vier Jahren hatten. Damals fehlten uns die Leute, und deshalb wuchs der Penden- zenberg entsprechend. Heute haben wir die Leute, und es ist gelungen, den Pendenzenberg entsprechend abzubauen. Aber wenn wir im Personalbereich entsprechend reduzieren, laufen wir Gefahr, in die nämliche Situation hineinzusteuern, unter veränderten Voraussetzungen.
Ein wesentlicher Grund, weshalb wir aus dem Problem des Pendenzenberges hinauskamen, ist ohne Zweifel die Auf- stockung des sachbearbeitenden Personals. Nach Bestäti- gungen, die uns auch der Delegierte in der fraglichen Kommis- sionssitzung gegeben hat, können die Pendenzen bis Ende 1993 um 30 000 Gesuche abgebaut werden, d. h., es bleiben Ende 1993 noch 31 720 Gesuche pendent und Ende 1994 noch 2500. Dieser Abbau ist deshalb entscheidend, weil es menschlich die härtesten Probleme gibt, weil es sich um Här- tefälle handelt, wenn wir Jahre nach der Einreise eines Ge- suchstellers zum Ausweisungsentscheid kommen müssen. Daneben ist es auch eine Kostenfrage, weil die ältesten Fälle in dieser Hinsicht immer wieder auch die teuren Fälle sind.
Der Bundesrat hat beschlossen, jetzt einen Abbau von 50 Stel- len vorzunehmen, aber nicht weiter zu gehen, was er ur- sprünglich wollte. Vom Parlament sollte heute das Signal kom- men, dass wir der Meinung sind, hier sei ein Abbau fehl am Platze, denn die Kosten dieses Personalaufwands stehen in keinem Verhältnis zu den anderen Kosten, die dann entste- hen, wenn die Leute hier jahrelang auf die Erledigung ihrer Verfahren warten müssen. Das wollte ich gebührend zum Aus-
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druck bringen, und ich werde diese Position auch im Rahmen der Budgetdebatte vertreten.
Plattner: Das Problem, das hier diskutiert wird, existiert. Nie- mand darf und will es verharmlosen. Es besteht wirklich drin- gender Handlungsbedarf. Die ganze Angelegenheit ist in der Sache wie auch politisch brisant. Das möchte ich voraus- schicken.
Aber angesichts des Wirbels, der diesen Sommer über die Polit- szene hinweggezogen ist, sind trotz dringendem Handlungs- bedarf einige Klarstellungen anzumelden. Es kann nicht alles unwidersprochen hingenommen werden, was diesen Sommer gesagt worden ist. Ich möchte drei Punkte klarstellen.
Das Ausländerproblem in der Schweiz ist kein Problem der Kri- minalität. Das Drogenproblem in der Schweiz und in Zürich ist kein Problem der Ausländer oder gar der Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Niemand - auch nicht bei den Hilfswerken oder den Linksparteien, Herr Loretan - will die Kriminalität «be- schützen». Ich lege Wert darauf, dass jedermann diese drei Punkte zur Kenntnis nimmt.
Der erste Punkt: Es ist selbstverständlich, dass Kriminelle aller Nationalitäten gefasst, bestraft und - falls sie Ausländer sind und falls das Völkerrecht es zulässt - auch ausgeschafft wer- den müssen. Aber das kann und darf nur unter strikter Einhal- tung der Rechtsstaatlichkeit unseres Landes geschehen. Da handelt es sich nicht um juristische Finessen; ob nun das Volk dafür Verständnis hat oder nicht. Wir können den Rechtsstaat nicht dem Opportunismus opfern, und wir können ihn auch nicht aus opportunistischen Gründen ritzen oder durch- löchern lassen.
Wie Kollege Rhinow soeben gesagt hat: Der Rechtsstaat be- währt sich nicht im Normalfall, sondern im Ausnahmefall; inso- fern dies ein Ausnahmefall ist, muss er sich jetzt bewähren. Rechtsstaatlichkeit heisst für mich zum Beispiel, dass die Un- schuldsvermutung, die ein ganz wichtiger Pfeiler unseres Strafrechts ist, auch für Ausländer, auch für Asylbewerber gel- ten muss. Eine Vorbereitungshaft kann meines Erachtens nur entweder dann in Frage kommen, wenn der Rahmen einer normalen Untersuchungshaft gegeben ist - und das wird wohl 19 von 20 Fällen abdecken -, oder aber in den wenigen Fällen, wo man sich auf die Gefährdung öffentlicher Ordnung und Sicherheit berufen kann und darf. Aber dann muss das nach ganz klaren, präzise umschriebenen Gefährdungstatbestän- den geschehen. Wir wollen kein Ermächtigungsgesetz, das Tür und Tor offenlässt. Eines ist sicher: Der blosse Verdacht ei- ner strafbaren Handlung kann und darf nicht genügen.
Der zweite Punkt: Wir müssen auch das Völkerrecht strikte ein- halten. Auch hier gibt es kein Ritzen. Die Europäische Men- schenrechtskonvention gehört dazu, das Non-refoulement gehört dazu, das heute schon als Völkergewohnheitsrecht gilt, aus dem man sich nicht mehr einfach abmelden kann.
Den dritten Punkt hat Herr Bundesrat Koller klar genannt: Es müssen letzten Endes für alle Menschen in diesem Land das- selbe Recht, dieselben Rechtsprinzipien gelten, ob sie nun Schweizer, Ausländer oder Asylbewerber seien.
Im Rahmen der drei aufgeführten Punkte unterstütze ich strenge und wirksame Massnahmen, auch gegen die Krimina- lität im Drogenhandel, auch gegen die Kriminalität im Zusam- menhang mit dem Asylrecht; aber ich verlange, dass der Pro- zess, den wir diesen Leuten machen müssen, gerecht, willkür- frei und menschenwürdig sei, wie wir das von unserem Recht erwarten und wie wir es auch willens sind, uns Schweizern sel- ber angedeihen zu lassen.
Im Interesse der Mehrheit der Asylsuchenden und Ausländer, die sich vollkommen korrekt verhalten und die nicht in den Ruf kommen dürfen, dass sie, einfach weil sie Ausländer sind oder Asyl suchen, schon einen Hauch von Kriminalität mit sich her- umtragen, müssen wir dieses strenge, aber gerechte Verfah- ren effizient umsetzen.
Gott sei Dank - möchte ich ausrufen - gibt es unseren Bun- desrat Arnold Koller! Ich bin während der ganzen Zeit, auch in der Staatspolitischen Kommission, von der klaren und hart- näckigen Art beeindruckt gewesen, mit der er den Kurs der Rechtsstaatlichkeit verfolgt hat. Er hat das Steuer nicht aus den Händen gegeben; er hat es sich auch vom Boulevard
nicht aus den Händen schlagen lassen, und dafür bin ich ihm über alle Massen dankbar. Ich habe volles Vertrauen in die Art und Weise, wie er dieses Dossier behandelt. Es ist in seinen Händen gut aufgehoben. Er spürt sowohl den dringenden Handlungsbedarf wie auch auf der anderen Seite die grosse Gefahr einer Durchlöcherung des Rechtsstaates. Ich habe vol- les Vertrauen in die Tatsache, dass er das Notwendige einge- leitet hat - wie er sagt -, dass er uns das Notwendige auch vor- schlagen wird und rasch handeln wird.
Erlauben Sie mir noch einige eher politische Bemerkungen zum «Hahnenkampf» der Parteipräsidenten, den wir diesen Sommer über uns ergehen lassen mussten, oder zu dem - wie ein Kolumnist in einer Nordwestschweizer Zeitung schrieb - «Kampf um die Luftherrschaft über den Stammtischen». Sol- che Vorgänge, die auch von Eigennutz oder - sagen wir ein- mal - nicht von Gemeinnutz allein diktiert sind, sind gefährlich. Nicht so sehr des Inhaltes wegen - das ist sich das Volk ge- wöhnt, dass die Parteipräsidentinnen und Parteipräsidenten oftmals «Hahnenkämpfe» oder «Hennenkämpfe» führen -, sondern weil die Hemmschwelle für jene, die wirklich böswillig sind - und die gibt es in diesem Lande eben auch -, gesenkt wird. Es geht nicht an, dass man so tut, als sei es eigentlich ver- ständlich, wenn man bei den Ausländern «mal so einen drauf- setzt», wenn man bei den Asylsuchenden gewisse Dinge aus- ser Kraft setzt, die eigentlich selbstverständlich sind.
Es ist gefährlich, darwinistische Argumente zu bringen und zu sagen, das seien natürliche, instinktive Reaktionen, die man verstehen müsse, da gehe es um Revierverteidigung, das hät- ten die Tiere auch. Wir wollen aber keine Tiere sein! Wenn et- was den Menschen vom Tier unterscheidet, dann dass er seine Handlungen bewusst und in eigener Verantwortung kontrollieren kann und es nicht nötig hat, sich einfach seinen Instinkten hinzugeben.
Solche Entgleisungen, wie sie diesen Sommer passiert sind - und als das muss man sie bezeichnen -, führen zu gefährli- chen Folgerungen. Ich lese Ihnen einen Auszug aus dem CVP-Pressedienst von vor etwa drei Jahren vor, wo sehr richtig geschrieben wurde: «Brennende Unterkünfte für Asylbewer- ber stehen nicht am Anfang der Geschichte. Diese beginnt mit Anschuldigungen, mit Verallgemeinerungen, mit Unterstellun- gen. Und wer sich heute nicht eindeutig davon abgrenzt, trägt mit an der Verantwortung für eine mögliche Eskalation der Ge- walt. » Das muss man all jenen ins Stammbuch schreiben, die das diesen Sommer vergessen hatten.
Der sprachliche Gleichsetzungsversuch von «Asylant» und «kriminell» ist etwas ganz Gefährliches, ist ungeheuer verant- wortungslos. Ich kann Herrn Iten Andreas nur unterstützen, der gesagt hat: «Wir müssen zu einer präzisen, klaren Sprache zurückfinden, mit der wir das Nötige sagen können, ohne gleichzeitig emotional zu entgleisen.» Man darf den Begriff des Humanismus nicht pervertieren, indem man ihn mit einem an- deren, abwertenden Begriff in enge Verbindung bringt und glaubt, damit etwas Interessantes gesagt zu haben. Das ist in dieser Sache schlicht ungehörig.
Ich bin froh um die heutige Debatte; diese muss hier geführt werden und nicht im «Blick». Der Ständerat zeigt sich meiner Meinung nach seiner Aufgabe und seinem Ruf gewachsen. Er zeigt den Weg zurück auf den Boden des tatsächlichen Han- delns, das auch Wirkung zeitigt.
Ich unterstütze den Weg, der hier aufgezeigt worden ist. Ich unterstütze das allermeiste, was in den Voten vor mir gesagt worden ist, und ich unterstütze insbesondere Herrn Bundesrat Koller voll und ganz und danke ihm noch einmal für sein unbe- irrtes Festhalten an der Rechtsstaatlichkeit.
Die Motion Weber Monika, die nur einen Teilaspekt der aufge- rührten Emotionen betrifft, kann ich so, wie sie steht, nicht un- terstützen. Ich denke, Frau Weber, Sie verstehen warum: In Ih- rer Motion, so sehr ich das Problem sehe, sind verschiedene Dinge nicht gut gelungen. Ich glaube nicht, um Ihnen das als Schlussatz zu sagen, dass - sogar wenn jeder Punkt Ihrer Mo- tion ab morgen in Rechtskraft wäre - der Blick aus Ihrem Fen- ster in den Kreis 5 oder auf den Bahnhof Letten oder wo immer Sie hinschauen sich auch nur um ein Jota verändern würde.
Ich komme zurück zum Anfang meines Votums: Das Auslän- derproblem ist kein Problem der Kriminalität, und ebensowe-
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nig ist das Drogenproblem ein Problem der Ausländer. Diese Dinge müssen ganzheitlich gelöst werden und nicht durch punktuelle Massnahmen.
Frau Simmen: Die Motion Weber Monika nimmt ein in der Schweizer Bevölkerung weit verbreitetes Unbehagen auf. Die wiederholten und undifferenzierten Meldungen über Asylbe- werber, die sich rechtswidrig verhalten, beunruhigen und em- pören die Leute und lassen bei vielen den Eindruck aufkom- men, die meisten oder doch sehr viele Asylsuchende stünden mit dem Recht auf Kriegsfuss. Unter dieser pauschalen Be- und Verurteilung leiden nicht zuletzt jene Asylbewerber -sie stellen die überwiegende Mehrheit dar -, die völlig unauffällig und korrekt bei uns leben. Schon allein in deren Interesse ist es notwendig, straffällige Asylsuchende konsequent der Straf- verfolgung zuzuführen.
Auch bei der ansässigen Bevölkerung zeigt sich ein wachsen- der Unmut. Wenn wir nicht in zunehmend explosive und schwer kontrollierbare Zustände hineingeraten wollen, müs- sen wir alles tun, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, asyl- suchende Straftäter genössen eine Vorzugsbehandlung. Vor allem in grossen Zentren kommt die Problematik dieser straf- fälligen Asylsuchenden drastisch zum Ausdruck; es ist kein Zufall, dass gerade die Zürcher Standesvertreterin dieses Thema zum Gegenstand einer Motion gemacht hat.
Wenn ich trotzdem grösste Bedenken gegen die Motion an- melde, so aus der Sorge heraus, dass wir der Gefahr erliegen könnten, in einer - zugegebenermassen - schwierigen Situa- tion einige unserer rechtsstaatlichen Grundsätze zu opfern. Wir haben in der Schweiz eine lange rechtsstaatliche und hu- manitäre Tradition. Sie ist ein integrierender Bestandteil unse- rer Identität, den wir auf keinen Fall und unter keinen Umstän- den preisgeben dürfen.
Lassen Sie mich kurz auf folgende Punkte eingehen:
Das Problem liegt jedoch offensichtlich weniger bei den recht- lichen Grundlagen als vielmehr beim Vollzug. Hier sind Bund und Kantone gefordert, zuallererst die vorhandenen Möglich- keiten auszuschöpfen. Durch eine nahtlose Zusammenarbeit von Polizei, Betäubungsmitteldienst, Untersuchungsrichter- amt, Fremdenpolizei und Bundesamt für Flüchtlinge ist es möglich, zum Beispiel jene mit Recht gefürchteten Lücken zwi- schen Entlassung aus der Untersuchungshaft und Abschluss der Behandlung des Asylgesuches gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das Bundesamt für Flüchtlinge behandelt die ihm von den Kantonen unterbreiteten Gesuche straffälliger Asylbewerber prioritär, damit - wenn immer möglich - keine unnötigen Weg- weisungshindernisse entstehen. Die Erfahrungen - insbeson- dere des Kantons Zürich - mit dem Bundesamt für Flüchtlinge sollten auch von anderen Kantonen genutzt werden. Kantone, denen ein striktes Vorgehen gelingt, stellen mit der Zeit fest, dass es sich herumspricht, bei ihnen seien die Chancen, zum Beispiel für Asylbewerber, die in der Drogenszene verkehren, weniger gut.
Natürlich führt diese Entlastung auf der einen Seite vorerst zu einer Mehrbelastung anderer Kantone, welche weniger strikte verfahren. Nur eine flächendeckende restriktive Haltung kann letztlich zum Erfolg führen. Das bedingt einerseits genügend Kapazität bei allen Kantonen, also genügend Untersuchungs- gefängnisse, andererseits ausreichende personelle Kapazitä- ten für eine speditive Behandlung der Gesuche beim Bund und bei den Kantonen. Sonst nützt aller guter Wille der Betei- ligten nichts, und im Grenzfall kommt es so heraus, dass nur noch Gesuche von straffälligen oder sonst auffälligen Asyl- bewerbern behandelt werden können, während die Gesuche der Unauffälligen, die am ehesten eine Chance haben, positiv
beurteilt zu werden, auf die lange Bank geschoben werden müssen.
Genügend Kapazität beim Bund heisst im Klartext ganz ein- fach: genügend Stellen beim Bund. Spätestens da lässt die nächste Sparrunde bei den Bundesfinanzen grüssen. Auch der Rechtsstaat hat seinen Preis. Nur dann, wenn wir den müh- samen Weg eines sauberen Verfahrens nötigenfalls mit Weg- weisung und Einreisesperre gehen, werden wir mittel- und langfristig Resultate erzielen, die sowohl dauerhaft sind als auch von uns verantwortet werden können.
Lassen Sie mich noch als letzten Aspekt erwähnen, warum die Lösung der Frage straffälliger Asylbewerber, auch wenn es sich um ein Teilproblem handelt, hohe Priorität haben muss. Die grundsätzliche Problematik ist die weltweite Wanderungs- bewegung. Die Ahndung von Verbrechen und Vergehen, die von Asylsuchenden begangen werden, ist im Rahmen des Rechtsstaates nötig, um die Akzeptanz für eine umfassende und kohärente Migrationspolitik zu schaffen; eine Migrations- politik, welche es ermöglicht, die enormen Ströme von Migran- ten, die weltweit und damit auch in Europa unterwegs sind, ei- nigermassen zu lenken, die Ein- und Auswanderung unter Kontrolle zu bekommen. Jene Menschen, die hier bei uns blei- ben werden, sind in unsere Gesellschaft zu integrieren; in eine Gesellschaft, welche allen, den Alteingesessenen und den Neuzugezogenen, ein sicheres und friedliches Leben ermögli- chen muss.
Der Bundesrat ist mit den Massnahmen, die er in der letzten Zeit getroffen hat, auf dem richtigen Weg. Ich möchte Bundes- rat Koller und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in diesem ausserordentlich dornenvollen und schwie- rigen Gebiet bewegen, auch von dieser Stelle aus einmal ei- nen herzlichen Dank abstatten für alle Arbeit, die sie in den letzten Monaten und Jahren geleistet haben.
Dass sich diese Aufgabe auch in Zukunft nur in internationaler Zusammenarbeit lösen lässt, ist eine Selbstverständlichkeit, die ich hier nur noch ihrer Wichtigkeit halber erwähne und an den Schluss meiner Ausführungen setzen möchte.
Bühler Robert: Ich möchte fünf Feststellungen machen:
Das von Frau Weber Monika aufgeworfene Thema betrifft übergeordnet unsere innere Sicherheit; die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist heute massiv bedroht, wenn nicht sogar im Schwinden begriffen.
Kriminelle Asylsuchende verschärfen das Drogenproblem, und damit wird unsere Sicherheit zusätzlich gefährdet. Könn- ten diese Kriminellen nicht unter dem Deckmantel des Asyl- rechts ihr mieses Handwerk betreiben, hätten wir in der Schweiz weniger Drogenkriminelle. Wir müssen also diesen Missbrauch des Asylrechts unbedingt bekämpfen.
Es schadet nichts, wenn grosse Parteien ihre Haltung wie- der klarer darstellen und formulieren. Es besteht selbstver- ständlich die Gefahr, dass es einmal überbordet - seien wir aber nicht zu zimperlich! Immerhin wurde das Problem auf den Tisch gelegt. Wenn wir solche Probleme künstlich unter dem Tisch behalten, werden politisch extreme Gruppierungen gestärkt - und nicht umgekehrt -, weil dann nur sie die Pro- bleme thematisieren.
Der Vorstoss von Frau Weber richtet sich nicht generell ge- gen unsere Asylpolitik; diesbezügliche Ausführungen waren zum Teil überflüssig. Hier sind auch «Erfolge» zu verzeichnen, in der Bekämpfung der kriminellen Asylsuchenden wurde aber zu wenig getan. Die Motion bzw. das Postulat Iten An- dreas wurde zu wenig ernst genommen, und die Massnah-
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Motion Weber Monika
men, die im Sommer 1993 eingeleitet wurden, kamen sehr spät. Hier vorzustossen war notwendig, und ich unterstütze die Motion bzw. das Postulat Weber Monika.
Herr Bundesrat, wir müssen gemeinsam handeln. Aber der Bundesrat hat bei diesem für die Bevölkerung so wichtigen Thema eine Vorreiterrolle. Ich bitte Sie: Handeln Sie in diesem Sinne, ob mit der Motion oder mit dem Postulat von Frau Weber!
Bundesrat Koller: Ich möchte Ihnen für diese eindrückliche Diskussion ganz herzlich danken. Sie hat mir gezeigt, dass wir, wenn wir so weiterfahren, tatsächlich eine Chance haben, wieder von den grossen Schlagworten wegzukommen und - wie zu Recht gesagt worden ist - in harter Knochenarbeit das bestehende Problem zu lösen. Ich möchte noch einiges klar- stellen.
Selbstverständlich ist es Ihre eminente und vordringliche Auf- gabe, Probleme, die unsere Bevölkerung beschäftigen, anzu- sprechen, aufzubringen, auch in Form von parlamentarischen Vorstössen; ich würde sogar in selbstkritischer Weise sagen, dass wir diese Frühindikatoren, die solche Vorstösse für uns sind, vielleicht im Bundesrat und in der Verwaltung sogar noch ernster nehmen müssen. Wir sind nicht der Meinung, wir seien perfekt. Aber auf der anderen Seite möchte ich eben doch auch auf dem insistieren, was vor allem Herr Schoch und Herr Iten, aber auch Herr Rhinow und andere sehr eindrücklich ge- sagt haben: Ganz entscheidend scheint mir auf diesem sehr brisanten, emotionellen Gebiet - wo die Instinkte eine derartig grosse Rolle spielen -, wie und in welcher Form wir solche Pro- bleme unserer Bevölkerung aufgreifen. Wenn wir das nicht mit grösster Sorgfalt tun, besteht tatsächlich die Gefahr, dass wir zu dem in unserer Bevölkerung leider nicht mehr nur latent, sondern zum Teil offen zutage tretenden Fremdenhass noch beitragen. Das ist leider die harte, die brutale Wahrheit; aber ich glaube, diesbezüglich besteht nach der durchgeführten Diskussion jetzt weitestgehend Konsens.
In diesem Zusammenhang vielleicht noch ein Wort zu Herrn Loretan. Natürlich interessieren die juristischen Finessen un- ser Volk nicht. Aber wenn es uns nicht gelingt, dieses Problem unter Wahrung des Rechtsstaates und der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu lösen, dann kommen wir auf eine sehr, sehr schiefe Ebene, wo wir sehr rasch nicht nur im rechtlichen, sondern auch im menschlichen Abseits stehen. Es ist wieder- holt zu Recht gesagt worden, hier gehe es um Instinkte, hier gehe es um Emotionen; gegenüber solchen Instinkten und Emotionen gibt uns eben allein der Rechtsstaat den nötigen Halt
Im übrigen möchte ich Sie auch darum bitten, für mein Vorge- hen Verständnis zu zeigen. Ich habe das schon im Jahre 1990 so gehalten; es ist so, dass es sich auf dieser rechtsstaatlichen Gratwanderung jeweilen lohnt, den Sachverstand der Exper- ten beizuziehen. Das hat uns 1990 sehr geholfen, und das wird uns auch diesmal wieder helfen. Denn wie es sonst heraus- kommt, zeigt uns ein Blick über die Grenzen. Bedenken Sie, was in Frankreich passiert ist. Dort hat zwar eine neue Regie- rung sofort neue Gesetze erlassen, aber mit der Folge, dass diese dann in entscheidenden Punkten vom Verfassungsge- richt wieder für ungültig erklärt wurden. Da lohnt es sich bei al- ler Zielstrebigkeit eben doch, sehr solide Grundlagenarbeit zu leisten. Deshalb möchte ich Sie bitten, uns - bei aller Be- schleunigung, die wir diesem Geschäft angedeihen lassen - doch seriös arbeiten zu lassen.
Noch ein Wort zu Herrn Gadient. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er auf dieses Problem des Stellenabbaus hingewiesen hat, weil die Erfolge, die wir erzielt haben, natürlich - neben der Beschleunigung des Verfahrens - vor allem sehr viel mit der Personalaufstockung zu tun haben. Der Bundesrat hat un- ter dem Eindruck der Zahlen des letzten Jahres, wo wir ja die- sen Rückgang der Zahl der Asylgesuche um 60 Prozent hat- ten, zu Beginn dieses Jahres tatsächlich verfügt, dass im Bun- desamt meines Departementes 50 Stellen abgebaut werden
müssen. Er hat jetzt aber nach den Sommerferien beschlos- sen, dass kein weiterer Abbau erfolgen darf. Ich bin Ihnen - weil ja weitere Personalreduktionen von seiten des Parlamen- tes nicht ausgeschlossen werden können - wirklich sehr zu Dank verpflichtet, wenn Sie bei der kommenden Budgetde- batte zuhanden des Bundesrates ein klares Zeichen geben, dass in diesem delikaten Bereich des Asylwesens einfach kein Platz für einen weiteren Personalabbau ist. Dies ist einmal we- gen der Kosten so; das ist von Herrn Gadient richtig angespro- chen worden. Die Personalkosten verhalten sich zu den Für- sorgekosten im Verhältnis 1 zu 7.
Leider - ich muss das zugeben, Herr Loretan - haben wir we- gen der Wirtschaftsrezession tatsächlich eine Aufblähung un- serer Asylkosten zu verzeichnen. Während vorher etwa 50 Pro- zent der Asylbewerber tatsächlich in unseren Arbeitsprozess eingegliedert werden konnten, sind es heute nur noch etwa 25 Prozent. Das führt zu dieser grossen Aufblähung der Asyl- kosten, was natürlich für die Asylpolitik eine schwere Bela- stung ist. Wir müssen diesen Pendenzenberg aber auch weg- bringen, weil sonst nämlich immer mehr wieder menschliche Härten entstehen und der Ruf nach Kirchenasyl und anderem laut wird. Ohne Beseitigung des Pendenzenbergs haben wir nämlich auch nicht die Freiheit, eine aktive Asylpolitik zu be- treiben. Wenn wir jetzt im Rahmen des Bürgerkriegs in Ex- Jugoslawien glücklicherweise etwa 6000 Personen, die wirk- lich Schutz nötig haben, in unserem Land aufnehmen konn- ten, so war die unbedingt nötige Voraussetzung dafür der Rückgang der Zahl der Asylgesuche. Ich bin Ihnen daher wirk- lich sehr dankbar, wenn Sie dafür sorgen, dass dieser Perso- nalabbau nicht weitergetrieben wird; nur so haben wir Hand- lungsfreiheit in diesem sehr delikaten Bereich.
Ich möchte nicht länger werden. Wir müssen das Problem der straffälligen Asylbewerber mit rechtsstaatlichen Mitteln in den Griff bekommen. Sonst laufen wir Gefahr, dass wir unsere hu- manitäre Aufgabe nicht mehr erfüllen können, und das heisst eben, dass wir jenen Menschen nicht mehr Schutz gewähren könnten, die wirklich Schutz in unserem Land nötig haben.
Frau Weber Monika: Ich möchte mich bei Herrn Bundesrat Koller für seine entschlossene Haltung ganz herzlich be- danken.
Ich möchte aber etwas zum Votum von Herrn Plattner sagen. Es wurde immer wieder von der Rechtsstaatlichkeit gespro- chen; Sie haben das vor allem in den Vordergrund gestellt, aber auch andere Redner haben das gemacht. Ich muss Ih- nen sagen, ich habe bewusst nicht von der Rechtsstaatlichkeit gesprochen, weil es für mich selbstverständlich ist, dass das, was wir hier machen, der Rechtsstaatlichkeit genüge tun muss.
Wenn Sie sagen, Herr Plattner, dass in Zukunft keine Durchlö- cherung des Rechtsstaates geschehen sollte, wenn wir das Gesetz ändern, dann möchte ich doch deutlich sagen: Jetzt haben wir eine Durchlöcherung des Rechtsstaates in einem kleinen Teilbereich. Wir haben einen Missbrauch des Asyl- rechts. Es darf nicht sein, dass wir vor lauter Ideologien ein- fach die Wirklichkeit nicht mehr sehen. Die Wirklichkeit ruft nach Massnahmen, und Weichheit in Sachen Kriminalität ist überhaupt nicht am Platz.
Ich möchte Ihnen für die Diskussion und die Unterstützung herzlich danken. Zurich leidet unter einem «nationalen Problem», wie ich das genannt habe. Diese Diskussion ist aber in einem sehr föderalen, ich würde sagen freundeid- genössischen Sinne geführt worden. Dafür möchte ich mich bedanken.
Es ist nicht so, dass wir «ein Unbehagen» haben. Wir haben ein Problem; deshalb habe ich auch sehr klar zwischen der Kriminalitätsfrage und dem Asylrecht im allgemeinen unter- schieden. Ich habe ganz deutlich nichts zum Asylrecht im all- gemeinen gesagt.
Es geht mir um die Sache und nicht um Wortklaubereien. Weil einige Forderungen meiner Motion durch Verfügung bereits erfüllt sind und auch einiges sonst schon eingeleitet ist, weil Herr Bundesrat Koller bereits sehr deutlich gesagt hat, dass er handeln will, und bereits angefangen hat, in dieser Sache zu handeln, und auch weil die Motion zum Teil Postulatscharak-
Motion Weber Monika
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E 23 septembre 1993
ter hat, bin ich bereit, diese Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Wichtig ist, dass rasch gehandelt wird. Ich erlaube mir ein klei- nes Wort, Herr Bundesrat: Ich bitte Sie, in Zukunft vielleicht manchmal ein bisschen früher ein ganz deutliches Wort in der Oeffentlichkeit abzugeben. Das könnte die Gemüter jeweils ganz sicher beruhigen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr La séance est levée à 11 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Weber Monika Revision des Asylgesetzes Motion Weber Monika Revision de la loi sur l'asile
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3120
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
668-678
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Pagina
Ref. No
20 023 362
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