Landwirtschaftliche Produkte. Motionen
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93.113 Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Arbeitsgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi sur le travail. Modification
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 258 hiervor - Voir page 258 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1993 Décision du Conseil national du 17 juin 1993
Antrag der Kommission Festhalten Proposition de la commission Maintenir
Gemperli, Berichterstatter: Die vorliegende Revision des Ar- beitsgesetzes ist ebenfalls ein Relikt aus dem Eurolex-Paket, es wurde ins Swisslex-Paket übernommen. Der Ständerat hat die Vorlage bereits beraten und in der Aprilsession dieses Jahres gutgeheissen. Der Nationalrat hat aber mit 49 zu 29 Stimmen Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen. Für den Ständerat stellt sich daher die Frage, ob er an seinem ursprünglichen Beschluss festhalten will. Vorweg sei festge- halten, dass das Ganze kaum eine weltbewegende Sache ist. Vor allem besteht kein Grund, über eine negative Uebung an diesem Gesetz ein Exempel statuieren zu wollen und die Grundsatzfrage nach Sinn und Zweck von Swisslex an diesem Gesetz durchzuspielen.
Diese Vorlage beinhaltet, wenn man sie auf ihren materiellen Gehalt hin prüft, lediglich eine Ausweitung des Anwendungs- bereichs. Einerseits werden die Vorschriften über die Gesund- heitsvorsorge auf die Verwaltung des Bundes anwendbar er- klärt, und andererseits sollen bestimmte Arbeitnehmerkatego- rien, Kader und Assistenten beispielsweise, die bisher nicht eingeschlossen waren, neu den Schutzvorschriften des Ge- setzes unterstellt werden. Ich glaube, das Ganze ist sehr un- problematisch. Das wurde auch anlässlich des Hearings vom 1. April 1993 mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitneh- mer festgestellt.
Geltend gemacht wurde im Nationalrat beim Nichteintretens- antrag vor allem, dass das Arbeitsgesetz ohnehin revidiert werde. Es läuft zurzeit tatsächlich eine entsprechende Ver- nehmlassung. Wichtigste Punkte der Revision sind die Gleich- stellung von Mann und Frau in den Bereichen Ruhezeit und Arbeitszeit, die Verbesserung des Schutzes der in der Nacht beschäftigten Arbeitnehmer und die Flexibilisierung der Ar- beitszeitvorschrift. Die Vernehmlassungsfrist sollte am 24. September 1993 abgelaufen sein. Es wurde aber noch eine Verlängerung beantragt. Das Departement hofft, bis Ende Jahr den Gesetzentwurf ausgearbeitet zu haben.
Wir müssen aber bedenken, dass hier wesentliche Probleme vorhanden sind, deren Beratung Zeit beansprucht. Die Revi- sion des Arbeitsgesetzes kann angesichts der schwierigen Fragen, die diskutiert werden müssen, somit nicht in kürzester Zeit bewerkstelligt werden.
In Nachachtung des Grundsatzes «Verschiebe nicht auf mor- gen, was du heute kannst besorgen> beantragt Ihnen daher die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit 9 zu 2 Stimmen Festhalten am Beschluss des Ständerates.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
93.3153
Motion Beerli Schutz einheimischer Qualitätsprodukte Protection des labels de qualité
Wortlaut der Motion vom 18. März 1993
Die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen landwirtschaft- lichen Produktion muss verbessert werden, indem die Land- wirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel auf dem Markt opti- mal positioniert werden. Das Ziel ist, den Marktanteil der ein- heimischen Nahrungsmittel zu halten und zu steigern, um das landwirtschaftliche Einkommen zu sichern; um dies zu errei- chen, soll der Verkauf von Produkten, die im Vergleich mit Vor- teilen aufwarten können, gefördert und die qualitative Unter- scheidung gegenüber Konkurrenzprodukten herausgearbei- tet werden.
Wir ersuchen den Bundesrat, eine Ergänzung zum Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes auszuarbeiten, die den Schutz der Qualitätsprodukte gewährleisten soll.
Texte de la motion du 18 mars 1993
Il faut améliorer la compétitivité de la production agricole suisse par le positionnement optimal des produits agricoles et alimentaires. L'objectif est de maintenir et améliorer la part du marché pour les produits alimentaires d'origine indigène par la promotion de produits avec un avantage comparatif et en re- cherchant la distinction qualitative par rapport aux produits concurrents, dans le but de maintenir le revenu agricole. Le Conseil fédéral est invité à élaborer un manuel à l'article 18 de la loi sur l'agriculture, visant à garantir une protection des labels de qualité.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Bütti- ker, Flückiger, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhinow, Rhyner, Salvioni, Schiesser, Schoch (12)
93.3154
Motion Beerli Abbau von Vorschriften in vorgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion Production agricole. Abrogation des dispositions portant sur les secteurs situés en amont
Wortlaut der Motion vom 18. März 1993 Unsere Landwirtschaft weist gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz erhebliche Wettbewerbsnachteile auf. Im Lichte der heutigen und kommenden Entwicklungen ist alles daran- zusetzen, um die Produktionskosten zu senken. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, in folgendem Bereich Massnah- men einzuleiten:
Abbau von Vorschriften im Bereich landwirtschaftlicher Hilfs- stoffe, soweit diese eine kostensteigernde Wirkung haben; - Ueberprüfen der Zulassungsvorschriften für landwirtschaftli- che Maschinen und Traktoren im Sinne eines Verzichtes auf Vorschriften, die ausschliesslich für unser Land gültig sind;
Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses im Sinne ver- mehrten Spielraumes für die Produzenten, soweit dies nicht bereits eingeleitet ist;
Beseitigung kartellähnlicher Voraussetzungen im Bereich landwirtschaftlicher Produktionsmittel.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Arbeitsgesetz. Aenderung
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
93.113
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1993 - 08:00
Date
Data
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609-609
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