N 8 octobre 1993
2044
Votations finales
kommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gilt, kann seit dem 1. Januar 1990 die auf diesem Weg geäufnete Altersleistung vorzeitig bezogen werden, wenn ein Wohnei- gentum erworben oder eine darauf bestehende Hypothek amortisiert werden soll. Die Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge sind bekanntlich recht gross- zügig ausgestaltet. Sie betragen zurzeit 5414 Franken für je- den Steuerpflichtigen, der einer Einrichtung der zweiten Säule angehört, und 27 072 Franken, wenn er keiner solchen Ein- richtung angehört. Verheirateten Steuerpflichtigen, die beide erwerbstätig sind, stehen dabei diese Abzüge unabhängig da- von zu, ob sie der Partner ebenfalls beansprucht oder nicht.
Hinzu kommt, dass es mit dem neuen, im Differenzbereini- gungsverfahren stehenden Bundesgesetz über die Wohnei- gentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge bald möglich sein wird, auch die Vorsorgegelder der zweiten Säule für Wohneigentum einzusetzen. Die in Aussicht genommene Regelung besteht darin, dass der Vorsorgenehmer seine so- genannte Freizügigkeitsleistung bis zur Hälfte bzw. bis zu der im Alter 50 vorhandenen Höhe für den Erwerb oder die Amorti- sation von Wohneigentum verwenden kann. Dabei ist daran zu erinnern, dass die Beiträge von Arbeitnehmer- wie von Ar- beitgeberseite, womit die Vorsorgeleistungen finanziert wer- den, steuerlich ebenfalls vollumfänglich zum Abzug zugelas- sen sind.
Angesichts dieser bestehenden bzw. in nächster Zeit noch zur Einführung gelangenden Möglichkeiten zur steuerlich an- erkannten Wohneigentumsförderung besteht für den Bundes- rat kein Anlass, noch weitere steuerlich begünstigte Bauspar- modelle in Erwägung zu ziehen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
89.243
Parlamentarische Initiative (PUK 89.006) Geschäftsprüfungskommission. Bildung einer Delegation Initiative parlementaire (CEP 89.006) Commission de gestion. Constitution d'une délégation
Siehe Seite 1852 hiervor - Voir page 1852 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 30. September 1993 Décision du Conseil des Etats du 30 septembre 1993
B. Rechte der Geschäftsprüfungskommissionen B. Droits des Commissions de gestion
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen
104 Stimmen
1 Stimme
An den Ständerat -- Au Conseil des Etats
92.416
Parlamentarische Initiative (WAK-SR) Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft Initiative parlementaire (CER-CE) Contributions de solidarité dans l'agriculture
Siehe Seite 1633 hiervor - Voir page 1633 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1993 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1993
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes 93 Stimmen Dagegen 34 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Präsident: Die geplante Schlussabstimmung über das Ge- schäft 92.066, «Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge», ist vom Ständerat verschoben worden.
93.110
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Konsumkredit. Bundesgesetz Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Crédit à la consommation. Loi fédérale
Siehe Seite 1725 hiervor - Voir page 1725 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 8. Oktober 1993 Décision du Conseil des Etats du 8 octobre 1993
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
96 Stimmen 30 Stimmen
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Konsumkredit. Bundesgesetz
Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Crédit à la consommation. Loi fédérale
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
93.110
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2044-2044
Page
Pagina
Ref. No
20 023 312
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.