Interpellation Diener
2032
N
8 octobre 1993
nistrativen Auflagen in der Schweiz», Bamberg 1985, die auf Anregung und zusammen mit dem Vorort des SHIV entstan- den ist).
1b. Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen:
Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundes ist es, die Rahmenbe- dingungen für unternehmerische Tätigkeiten generell in unse- rem Lande und damit auch für Firmengründungen günstig zu gestalten. Bestehende Auflagen sind in diesem Lichte zu prü- fen und sofern nötig abzubauen.
Dazu gehören Verbesserungen im Bereiche des Fiskalrechts. Wegen unserer starren Finanzordnung mit in der Verfassung verankerten Höchstsätzen sowie mit Blick auf die Verschlech- terung der Haushaltslage besteht für Steuerreformen jedoch wenig Handlungsspielraum. Der Bundesrat hat deshalb die Aufkommensneutralität als Grundbedingung einer Unterneh- menssteuerreform bezeichnet
Mit Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisie- rung wurde der Uebergang zu einem proportionalen Tarif bei der direkten Steuer für juristische Personen beantragt und vom Parlament beschlossen. In der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 wurde dieser Vorschlag im Gesamtpaket zu- sammen mit der Mehrwertsteuer abgelehnt.
Im Rahmen der Arbeiten am 2. Revitalisierungspaket wird der ganze Komplex der Unternehmensbesteuerung geprüft. Da- bei wird die Frage des Ueberganges zum Proportionaltarif er- neut aufgegriffen werden müssen.
In der Antwort auf die Motion Cavadini Adriano «Steuerpoli- tisches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz» (92.3212) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er zurzeit für weitere Reduktionen bei der Emissionsabgabe keine Möglichkeiten sehe. Weitere Ertragsausfälle sind im Lichte der Haushaltperspektiven nicht zu verantworten.
Die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des ersten Pake- tes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung werden die Attrakti- vität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit die Bedin- gungen für die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten in unserem Lande verbessern, wenn sie einmal in allen ihren Tei- len verwirklicht sind. Zu erwähnen sind u. a. die Flexibilisie- rung am Arbeitsmarkt, die Verbesserung des Marktzuganges durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen so- wie die Verringerung des administrativen Aufwandes im Zuge der Straffung und Beschleunigung von Verfahren auf verschie- denen Ebenen. Besonders auch vom erweiterten Leistungs- auftrag (Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte F&E sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Technologietrans- fer) der kommenden Fachhochschulen werden Jungunter- nehmen profitieren können.
Im Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz des staatli- chen Nachfragepotentials zur Innovationsförderung, insbe- sondere auch zur Förderung von Jungunternehmen, möchten wir auf die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Mai 1986 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erlassene «Empfehlung über die Berücksichtigung innovationspolitischer Aspekte bei Be- schaffungen des Bundes und der Regiebetriebe (innovations- orientierte Beschaffungspolitik)» verweisen.
Möglichkeiten der Erleichterung von Neugründungen und zur Entlastung von jungen Unternehmen im Rahmen des Gesell- schaftsrechtes werden zurzeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geprüft.
2a./2b. Statistische Erfassung technologieorientierter, innova- tiver Unternehmen:
Eine Kategorie technologieorientierter und innovativer Unter- nehmen wird in den amtlichen Statistiken nicht geführt. Inso- fern bestehen darüber keine Angaben.
2c. Wesentliche Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg sind u. a .:
Die systematische Orientierung am Markt und der Zugang zu den relevanten Marktinformationen respektive die Fähigkeit zu deren systematischen Auswertung fehlen bei Jungunter- nehmen oft oder sind ungenügend.
Jungunternehmer haben oft eine ingenieurtechnische Her- kunft. Es fehlt ihnen an unternehmerischem Grundwissen.
Jungunternehmer sind vielfach überlastet. Dies leistet einer Orientierung an kurzfristigen Aspekten Vorschub.
3a. Zusammenarbeit mit den Kantonen:
Der Bundesrat hat im «Bundesbeschluss zur Stärkung der re- gionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität» (zurzeit in der Vernehmlassung) in bezug auf die künftige Zu- sammenarbeit mit den Kantonen folgende konkreten Mass- nahmen vorgeschlagen:
gemeinsame Finanzierung regionaler Innovationsbera- tungsstellen (in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Kan- tone und Dritte);
Beteiligung an europäischen Aktionen zugunsten von KMU und jungen Unternehmen, z. B. Anschluss ans Netzwerk der Euro Info Centers oder ans Business Cooperation Network (BC-Net);
in wirtschaftlich bedrohten Regionen u. a. Förderung von neuen Unternehmen (inkl. Neugründungen) und Innovati- onsvorhaben durch Bürgschaften und fiskalische Erleichte- rungen.
Für die in der Interpellation angesprochene zeitliche Verlage- rung von Abgaben bestehen bei der direkten Bundessteuer keine Möglichkeiten.
3b. Verbesserung der Rahmenbedingungen für «venture capi- tal», Zusammenarbeit mit Banken:
Während die Lösung von Finanzierungsproblemen für Jung- unternehmen nach Auskunft von kantonalen Wirtschaftsförde- rern in der Hochkonjunkturperiode der achtziger Jahre keine besonderen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in der Rezession der frühen neunziger Jahre verbunden mit ei- nem konsequenteren rentabilitätsorientierten Verhalten der Banken offenkundig geworden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Finanzierungsent- scheide grundsätzlich durch private Kapitalgeber nach privat- wirtschaftlichen Ueberlegungen zu erfolgen haben.
Wir sehen auch weiterhin keine steuerliche Begünstigung von Risikokapital vor (vgl. unsere Antwort auf die Motion der christ- lichdemokratischen Fraktion «Risikokapital», 92.3600).
Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (zurzeit in der Vernehmlassung) haben wir vorgeschlagen, Ar- beitslosen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu geben, aus der Arbeitslosenversicherung Startkapital für Neu- gründungen zu beziehen (Art. 71, Förderung der selbständi- gen Erwerbstätigkeit).
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
93.3048
Interpellation Diener Unterschiedliche Ertragserwartungen bei der Neat NLFA. Prévisions divergentes quant aux produits
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993
Stimmt es, dass SBB und BLS der Auffassung sind, dass sie die ihnen im Bundesbeschluss betreffend den Bau und Be- trieb der Neat zugedachten Belastungen und Risiken höch- stens teilweise tragen können?
2033
Interpellation Diener
Wie lautet die Ertragsschätzung der SBB? Wie lautet die Ertragsschätzung der BLS?
Stimmt es, dass die entsprechenden Einwände, speziell von seiten der BLS, seit 1989 laufend vorgebracht wurden und dass intensive Auseinandersetzungen darüber stattgefunden haben?
Warum wurden die nationalrätliche Neat-Kommission und das Ratsplenum nicht darüber informiert?
Wie gedenkt der Bundesrat eine entstehende finanzielle Diffe- renz zu bezahlen?
Texte de l'interpellation du 1er mars 1993
Est-il vrai que les CFF et le BLS pensent ne pouvoir supporter tout au plus que partiellement les charges et les risques qu'ils sont censés endosser en vertu de l'arrêté fédéral relatif à la construction de la ligne ferroviaire suisse à travers les Alpes? A combien les CFF estiment-ils les produits de la NLFA? A combien le BLS estime-t-il ces produits?
Est il vrai que les objections avancées à cet égard, notamment de la part du BLS, ne sont pas nouvelles puisqu'elles n'ont cessé d'être soulevées depuis 1989 et qu'elles ont donné lieu à d'intenses discussions?
Pourquoi la commission du Conseil national chargée du dos- sier et le plénum du conseil n'ont-ils pas été informés?
Comment le Conseil fédéral entend-il financer la différence éventuelle?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
Die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Botschaft vom 23. Mai 1990 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpen- transversale beruht auf Baukosten von 10,1 Milliarden Fran- ken (Preisstand 1989). Basierend darauf wäre ein Gesamtver- kehrsaufkommen von 498 Zügen nötig gewesen, damit sich die geplanten Neubaustrecken über eine Betriebsdauer von rund 60 Jahren hätten verzinsen und amortisieren lassen.
Durch die Zusätze des Nationalrates und durch die Teuerung erhöhten sich die Baukosten für die Neat (ohne Anschluss Ostschweiz) auf 14 Milliarden Franken (Preise 1991). Die Pro- jekterweiterungen haben zur Folge, dass die Schwelle der be- trieblichen Wirtschaftlichkeit nunmehr bei rund 550 Zügen und damit praktisch bei der Kapazitätsgrenze des Konzepts liegt. (Die Details und Annahmen der Wirtschaftlichkeitsrech- nung finden sich in der Botschaft, Ziff. 222.)
Kostenüberschreitungen würden die Wirtschaftlichkeit der Neat gefährden. Wie in der Botschaft (Ziff. 221) dargelegt, könnten geologische und bautechnische Unwägbarkeiten dazu führen, dass die Baukosten um 30 bis 40 Prozent anstei- gen. Offensichtlich läge dann die Schwelle der betrieblichen Wirtschaftlichkeit des Konzepts jenseits der Kapazitätsgrenze. Um die Wirtschaftlichkeitsgrenze wieder zu erreichen, müsste die Amortisationsdauer auf über 60 Jahre erstreckt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf die Linienführung, welche sich ebenfalls in Kostenüber- schreitungen und damit in einer verminderten Ertragskraft der Neat niederschlagen könnte.
Diese Risiken werden von keiner Seite bestritten. Dass sich die Bahnen weigern, sie alleine tragen zu müssen, ist verständ- lich. Deshalb wird in der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahnen vorerst nur die Finanzierung des Baus de- tailliert geregelt, während die Finanzierung der Betriebsphase auf gesonderte Vereinbarungen verschoben wird, deren De- tails jeweils vor Inbetriebnahme einzelner Bauabschnitte zu re- geln sind. Dieses pragmatische Vorgehen ist durchaus mit den finanzierungsrelevanten Bestimmungen des Alpentransit- beschlusses vom 4. Oktober 1991 (4. Abschnitt) vereinbar. Aufgrund dieser Bestimmungen - und durch eine Studie des
Instituts für empirische Wirtschaftsforschung der HSG (Profes- soren Jaeger, Schips und Caluori) erhärtet - ist auch gesi- chert, dass der Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpen- transversale die Sanierung der Bundesfinanzen in keiner Weise gefährdet.
Es stimmt nicht, dass die BLS laufend Einwände gegen die bundesrätliche Rentabilitätsberechnung vorgebracht hat. Viel- mehr war sie an deren Erarbeitung selbst massgeblich betei- ligt gewesen. Die BLS hat mit einer nominalen Modellrech- nung nur nachzuweisen versucht, dass sie in den ersten Be- triebsjahren des Lötschberg-Basistunnels in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Die eher pessimistische Hal- tung der BLS und teilweise auch der SBB beruht auf Sensitivi- tätsanalysen (d. h. auf Berechnungen für Fälle, in denen die Nachfrage oder die Zahlungswilligkeit hinter den Annahmen zurückbleiben oder die Kosten die Erwartungen übersteigen würden). Aus methodischen Gründen ist es zum heutigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch möglich, separate und detail- lierte Neat-Betriebsabrechnungen für die SBB und für die BLS zu präsentieren. Es gibt indessen keine Hinweise dafür, dass die Aussagen der Botschaft über das langfristige betriebswirt- schaftliche Ergebnis revidiert werden müssten. Insbesondere darf aufgrund des aktuellen konjunkturbedingten Rückgangs im Güterverkehr nicht auf einen gebremsten langfristigen Wachstumstrend geschlossen werden.
Aufgrund der heutigen Kenntnisse bleibt somit nach wie vor gültig, dass nur für den Autoverlad Betriebsbeiträge zu Lasten der Treibstoffzollkasse zu entrichten sind, während der übrige Neat-Verkehr insgesamt kostendeckend geführt werden kann. Dementsprechend stellt der Bundesrat auch keine Ueberlegungen an, wie allfällige Neat-Betriebsdefizite zu fi- nanzieren wären.
Diese Ausführungen zeigen, dass es zwar stimmt, dass in den Finanzierungsvereinbarungen vorerst nur die Finanzierung der Bauphase detailliert geregelt wird (diese Vereinbarungen werden demnächst unterzeichnet). Es trifft indessen nicht zu, dass damit die volle Zinszahlung und die Amortisation ausge- klammert werden.
Die Kosten der Neat-Abschnitte SZ, UR, TI kommen in der bil- ligsten Variante nicht teurer zu stehen, als im Alpentransitbe- schluss festgelegt. Die Planer haben den Auftrag, Varianten auszuarbeiten, die sowohl dem Alpentransitbeschluss als auch der geltenden Umweltschutzgesetzgebung gerecht wer- den, ohne den vorgegebenen Finanzrahmen zu sprengen. Aufgrund der bisher vom zuständigen Eidgenössischen Ver- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartement vorgelegten Pla- nungsergebnisse deutet nichts darauf hin, dass dieser Auftrag nicht erfüllt werden kann. Daneben gibt es bekanntlich teurere Kantonsvarianten. Da die Planung derzeit aber noch im Gang ist, können keine konkreten Kostenangaben gemacht wer- den. Der Bundesrat wird Ende 1994/Anfang 1995 die ersten Vorprojektentscheide fällen können.
Ergänzend weist der Bundesrat darauf hin, dass die Neat nicht allein anhand der betriebswirtschaftlichen Rentabilität zu beur- teilen ist. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist weitaus höher ein- zustufen. Mit der Neat wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, den Transitverkehr durch unser Land dereinst um- weltschonend zu bewältigen. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass ohne Neat der 40-Tonnen-Strassenkorridor durch unser Land kaum hätte verhindert werden können. Mit der Neat wird zudem die über hundertjährige Bahninfrastruktur modernisiert und werden die Schweizer Bahnen ins europäi- sche Hochleistungsnetz integriert. Ueberdies wird der Bau der Neat unserer Wirtschaft ganz wesentliche, heute dringend be- nötigte Impulse verleihen.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Diener Unterschiedliche Ertragserwartungen bei der Neat Interpellation Diener NLFA. Prévisions divergentes quant aux produits
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1993
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IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3048
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Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
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Data
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2032-2033
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