2031
Interpellation Loeb François
Jahr
1994 1995
1996 1997
Total ergänzende Direktzahlungen
707
773
798
798
(Art. 31a), wovon
335
335
335
335
372
438
463
463
Total Oekobeiträge (Art. 31b)
114
197
322
472
Die Zusammenstellung zeigt, dass ab 1996 die ergänzenden Direktzahlungen stabil bleiben. Neue Mittel werden ab 1996 ausschliesslich für Oekobeiträge geplant. Diese Daten sind mit einer Reihe von Vorbehalten versehen: Es wird erwartet, dass die Massnahmen nach Artikel 31b auf breite Beteiligung bei den Landwirten stossen. Die Zahlen gehen von einer mitt- leren Geldentwertung von 2,5 Prozent je Jahr aus. Es werden stabile Preise unterstellt; im weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Im Zuge der Vereinfachungsbemühungen ist es nicht ausge- schlossen, dass beispielsweise Flächenbeiträge, Sömme- rungsbeiträge usw. mit zusätzlichen Oekoleistungen verbun- den werden und derart als Massnahmen nach Artikel 31b Landwirtschaftsgesetz geführt werden können. Konkrete Er- gebnisse dieser Arbeiten werden erst gegen Ende Jahr vorlie- gen. Ein solcher Einbau würde die Angleichung dieser Zahlun- gen an diejenigen nach Artikel 31a beschleunigen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
38 Stimmen 42 Stimmen
93.3346
Interpellation Loeb François Jungunternehmerförderung Promotion de nouvelles entreprises
Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1993 Ich frage den Bundesrat an:
1a. Welchen Auflagen seitens des Staates haben Unterneh- men in der Startphase nach der Gründung zu genügen?
1b. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diese allfälligen Hemmnisse abzubauen?
2a. Ist dem Bundesrat bekannt, wie viele technologieorien- tierte, innovative Unternehmen seit 1980 gegründet worden sind?
2b. Wie viele dieser Unternehmen existieren noch?
2c. Welches sind die wichtigsten Erklärungsfaktoren für Erfolg und Misserfolg?
3a. in Zusammenarbeit mit den Kantonen, durch ausgebaute Informationstätigkeit, zeitliche Verlagerung von Abgaben oder weitere Instrumente;
3b. durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für «venture capital», indem - wie in anderen Staaten üblich - in Zusammenarbeit mit Banken jungen Unternehmen in grösse- rem Ausmass als bisher in einem einfacheren Verfahren gün- stigere Kredite vermittelt werden?
Texte de l'interpellation du 18 juin 1993
Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
1a. Quelles conditions l'Etat impose-t-il aux entreprises ré- cemment fondées dans leur phase de démarrage?
1b. Le Conseil fédéral voit-il la possibilité de supprimer ces conditions si elles constituent un obstacle?
2a. Sait-il combien d'entreprises novatrices, à vocation tech- nologique, ont été fondées depuis 1980?
2b. Combien d'entre elles existent encore?
2c. Quels sont les principaux facteurs qui permettent d'expli- quer leur réussite ou leur échec?
3a. en pratiquant, avec les cantons, une meilleure politique d'information, en échelonnant les redevances dont les jeunes entrepreneurs doivent s'acquitter, en créant encore d'autres possibilités;
3b. en améliorant les conditions générales de l'obtention de capital-risque («venture capital»), autrement dit, comme le font les autres pays, de collaborer avec les banques pour que soient accordés, dans le cadre d'une procédure simplifiée, da- vantage de crédits aux jeunes entrepreneurs, des crédits qui soient aussi pour eux moins onéreux?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Cincera, Ey- mann Christoph, Friderici Charles, Giger, Gros Jean-Michel, Wyss Paul (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
Der Bundesrat hat die Problematik der Jungunternehmerför- derung in mehreren Berichten behandelt und dazu Stellung bezogen: Bericht des Bundesrates über die Klein- und Mittel- betriebe von 1983, Studie Nr. 7 des Bundesamtes für Konjunk- turfragen «Risikokapital» 1983, Bericht «Technologiepolitik des Bundes» 1992. Eine Vielzahl von Aktivitäten mit dieser Zielrichtung sind auf verschiedenen Ebenen im Gange.
Zu erinnern ist etwa an die Anstrengungen im Rahmen kanto- naler respektive kommunaler Wirtschaftsförderungen. Ganz besonders zu begrüssen sind auch die verschiedenen Initiati- ven, die von privater Seite unternommen werden. Beispiele sind u. a. die Swiss Venture Capital Association (SVCA), die Vi- gier-Stiftung, die Technoparks, das Schweizerische Institut für Unternehmungsschulung des Gewerbeverbandes und die Jungunternehmerschulung u. a. durch die Höhere Wirt- schafts- und Verwaltungsschulen der Kantone Aargau und So- lothurn sowie Technopark Zürich.
Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundes- rat wie folgt Stellung:
1a. Von den für Jungunternehmen bestehenden Hemmnis- sen und Auflagen sind besonders zu erwähnen: - Fiskalrecht:
Bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder Erhöhung des Ak- tienkapitals wird eine Emissionsabgabe von 3 Prozent auf dem Nominalkapital erhoben. Diese Belastung ist im Ver- gleich mit der EG grösser. Dort gilt in der Regel ein Satz von 1 Prozent. In einigen Ländern (z. B. UK) besteht sogar Ab- gabefreiheit.
Junge Unternehmen, deren Eigenkapitalausstattung in der Regel gering ist, sind aufgrund des progressiven Tarifs bei der direkten Steuer für juristische Personen bei wachsenden Ge- winnen rasch einer hohen steuerlichen Belastung ausgesetzt. - Beschränkte Rekrutierungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt und ein sozioökonomisches Umfeld, das eine geringe Fehler- toleranz aufweist und Jungunternehmern bei Misserfolg kaum wieder eine zweite Chance gibt.
70-N
Interpellation Diener
2032
N
8 octobre 1993
nistrativen Auflagen in der Schweiz», Bamberg 1985, die auf Anregung und zusammen mit dem Vorort des SHIV entstan- den ist).
1b. Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen:
Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundes ist es, die Rahmenbe- dingungen für unternehmerische Tätigkeiten generell in unse- rem Lande und damit auch für Firmengründungen günstig zu gestalten. Bestehende Auflagen sind in diesem Lichte zu prü- fen und sofern nötig abzubauen.
Dazu gehören Verbesserungen im Bereiche des Fiskalrechts. Wegen unserer starren Finanzordnung mit in der Verfassung verankerten Höchstsätzen sowie mit Blick auf die Verschlech- terung der Haushaltslage besteht für Steuerreformen jedoch wenig Handlungsspielraum. Der Bundesrat hat deshalb die Aufkommensneutralität als Grundbedingung einer Unterneh- menssteuerreform bezeichnet
Mit Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisie- rung wurde der Uebergang zu einem proportionalen Tarif bei der direkten Steuer für juristische Personen beantragt und vom Parlament beschlossen. In der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 wurde dieser Vorschlag im Gesamtpaket zu- sammen mit der Mehrwertsteuer abgelehnt.
Im Rahmen der Arbeiten am 2. Revitalisierungspaket wird der ganze Komplex der Unternehmensbesteuerung geprüft. Da- bei wird die Frage des Ueberganges zum Proportionaltarif er- neut aufgegriffen werden müssen.
In der Antwort auf die Motion Cavadini Adriano «Steuerpoli- tisches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz» (92.3212) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er zurzeit für weitere Reduktionen bei der Emissionsabgabe keine Möglichkeiten sehe. Weitere Ertragsausfälle sind im Lichte der Haushaltperspektiven nicht zu verantworten.
Die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des ersten Pake- tes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung werden die Attrakti- vität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit die Bedin- gungen für die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten in unserem Lande verbessern, wenn sie einmal in allen ihren Tei- len verwirklicht sind. Zu erwähnen sind u. a. die Flexibilisie- rung am Arbeitsmarkt, die Verbesserung des Marktzuganges durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen so- wie die Verringerung des administrativen Aufwandes im Zuge der Straffung und Beschleunigung von Verfahren auf verschie- denen Ebenen. Besonders auch vom erweiterten Leistungs- auftrag (Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte F&E sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Technologietrans- fer) der kommenden Fachhochschulen werden Jungunter- nehmen profitieren können.
Im Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz des staatli- chen Nachfragepotentials zur Innovationsförderung, insbe- sondere auch zur Förderung von Jungunternehmen, möchten wir auf die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Mai 1986 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erlassene «Empfehlung über die Berücksichtigung innovationspolitischer Aspekte bei Be- schaffungen des Bundes und der Regiebetriebe (innovations- orientierte Beschaffungspolitik)» verweisen.
Möglichkeiten der Erleichterung von Neugründungen und zur Entlastung von jungen Unternehmen im Rahmen des Gesell- schaftsrechtes werden zurzeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geprüft.
2a./2b. Statistische Erfassung technologieorientierter, innova- tiver Unternehmen:
Eine Kategorie technologieorientierter und innovativer Unter- nehmen wird in den amtlichen Statistiken nicht geführt. Inso- fern bestehen darüber keine Angaben.
2c. Wesentliche Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg sind u. a .:
Die systematische Orientierung am Markt und der Zugang zu den relevanten Marktinformationen respektive die Fähigkeit zu deren systematischen Auswertung fehlen bei Jungunter- nehmen oft oder sind ungenügend.
Jungunternehmer haben oft eine ingenieurtechnische Her- kunft. Es fehlt ihnen an unternehmerischem Grundwissen.
Jungunternehmer sind vielfach überlastet. Dies leistet einer Orientierung an kurzfristigen Aspekten Vorschub.
3a. Zusammenarbeit mit den Kantonen:
Der Bundesrat hat im «Bundesbeschluss zur Stärkung der re- gionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität» (zurzeit in der Vernehmlassung) in bezug auf die künftige Zu- sammenarbeit mit den Kantonen folgende konkreten Mass- nahmen vorgeschlagen:
gemeinsame Finanzierung regionaler Innovationsbera- tungsstellen (in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Kan- tone und Dritte);
Beteiligung an europäischen Aktionen zugunsten von KMU und jungen Unternehmen, z. B. Anschluss ans Netzwerk der Euro Info Centers oder ans Business Cooperation Network (BC-Net);
in wirtschaftlich bedrohten Regionen u. a. Förderung von neuen Unternehmen (inkl. Neugründungen) und Innovati- onsvorhaben durch Bürgschaften und fiskalische Erleichte- rungen.
Für die in der Interpellation angesprochene zeitliche Verlage- rung von Abgaben bestehen bei der direkten Bundessteuer keine Möglichkeiten.
3b. Verbesserung der Rahmenbedingungen für «venture capi- tal», Zusammenarbeit mit Banken:
Während die Lösung von Finanzierungsproblemen für Jung- unternehmen nach Auskunft von kantonalen Wirtschaftsförde- rern in der Hochkonjunkturperiode der achtziger Jahre keine besonderen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in der Rezession der frühen neunziger Jahre verbunden mit ei- nem konsequenteren rentabilitätsorientierten Verhalten der Banken offenkundig geworden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Finanzierungsent- scheide grundsätzlich durch private Kapitalgeber nach privat- wirtschaftlichen Ueberlegungen zu erfolgen haben.
Wir sehen auch weiterhin keine steuerliche Begünstigung von Risikokapital vor (vgl. unsere Antwort auf die Motion der christ- lichdemokratischen Fraktion «Risikokapital», 92.3600).
Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (zurzeit in der Vernehmlassung) haben wir vorgeschlagen, Ar- beitslosen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu geben, aus der Arbeitslosenversicherung Startkapital für Neu- gründungen zu beziehen (Art. 71, Förderung der selbständi- gen Erwerbstätigkeit).
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
93.3048
Interpellation Diener Unterschiedliche Ertragserwartungen bei der Neat NLFA. Prévisions divergentes quant aux produits
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993
Stimmt es, dass SBB und BLS der Auffassung sind, dass sie die ihnen im Bundesbeschluss betreffend den Bau und Be- trieb der Neat zugedachten Belastungen und Risiken höch- stens teilweise tragen können?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Loeb François Jungunternehmerförderung Interpellation Loeb François Promotion de nouvelles entreprises
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3346
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
2031-2032
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Pagina
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20 023 301
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