8 octobre 1993
N
1992
Interpellation Scherrer Jürg
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Verschiedenen Presseberichten war in der letzten Zeit zu ent- nehmen, dass das EMD dazu übergegangen ist, Sprengstoff in einzelnen zur Vernichtung vorgesehenen Objekten fest ein- zubauen. Dabei wurde von der bisherigen Praxis abgewichen, bei welcher zwar die nötigen Sprengkammern in die Konstruk- tion integriert wurden, der brisante Sprengstoff aber separat gelagert wurde.
In der Schweiz fanden in angeblich sicheren Munitionslagern seit Ende des Zweiten Weltkrieges wiederholt Explosionsun- glücke statt. So zum Beispiel in Fort Dailly (1946), Blausee-Mit- holz (1947) und erst im letzten Jahr auf dem Sustenpass. Die Explosionsursachen konnten bei all diesen Fällen nicht restlos geklärt werden.
Es ist allgemein bekannt, dass der in zivilen Sprengobjekten zur Verwendung gelangende Sprengstoff TNT relativ stossun- empfindlich ist. Trotzdem vertreten Sprengstoffexperten die Ansicht, dass selbst bei TNT spontane Verpuffungen möglich sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 30 juin 1993
Zur Unterstützung der Bodentruppen im Verteidigungsfall ver- fügt die Armee seit Jahrzehnten über ein Zerstörungskonzept, das vorsieht, wichtige Verkehrsträger zur Zerstörung vorzube- reiten. Im Bericht über die Sicherheitspolitik in den neunziger Jahren und im Armeeleitbild 95 haben wir auf den hohen Stel- lenwert dieser Vorbereitungen hingewiesen. Die entsprechen- den baulichen Vorkehrungen werden bereits im Frieden ge- troffen, und zwar im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Sanierung eines Objekts.
Zu den Fragen der Interpellation nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Lebensdauer eines Bauwerks, in das Sprengstoff einge- baut ist, hängt von seinem Zustand ab; sie steht in keinem Zu- sammenhang mit dem eingebauten Sprengstoff. Der Spreng- stoff ist funktionell nicht Bestandteil des Bauwerks und kann jederzeit gefahrlos ausgebaut werden.
Die ältesten in der Schweiz noch verwendeten Sprengbüch- sen, die mit verfestigtem und gepresstem Trotyl gefüllt sind und zur Zerstörung von Objekten verwendet werden, stam- men aus dem Jahr 1946; sie sind in einwandfreiem Zustand. Wo dies bautechnisch möglich ist, wird der Sprengstoff seit 16 Jahren in die Objekte eingebaut Der Sprengstoff ist sicher; er ist gegen Sabotage geschützt und wird von der Gruppe für Rüstungsdienste mit besonderen Instrumenten laufend überwacht. Seine Lager- und Funktionsfähigkeit ist praktisch unbeschränkt
Die Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion oder einer Selbstentzündung des eingebauten Sicherheitssprengstoffs besteht nicht. Es sind bis heute keine Fälle bekanntgeworden, bei denen derartige Bauwerke durch unfreiwillige Explosion des darin enthaltenen Sicherheitssprengstoffs zerstört oder beschädigt worden wären. Bei den von der Interpellantin er- wähnten Explosionsunglücken ist nicht Sicherheitsspreng- stoff, sondern alte und teilweise delaborierte Munition detoniert.
An Sprengobjekten wie Brücken und Strassen werden immer wieder Umbau- oder Abbrucharbeiten durchgeführt. In solchen Fällen wird der Sprengstoff vorher gefahrlos aus- gebaut.
Das Zerstörungskonzept der Armee erhöht den Abhaltewert unseres Geländes und steigert die Kampfkraft der Truppe. Der vorsorgliche Einbau des Sprengstoffs in den Sprengobjekten ermöglicht in kurzer Zeit eine hohe Bereitschaft; er ist wesent- lich sicherer als die Einlagerung des Sprengstoffs in der Nähe der Sprengobjekte.
Das Zerstörungswesen gehört zur statischen Komponente der dynamischen Raumverteidigung. Diese neue Konzeption, die wir im Armeeleitbild 95 beschrieben haben, ist eine we- sentliche Grundlage dafür, dass die Armee ihren Hauptauftrag (Kriegsverhinderung durch Verteidigungsbereitschaft) auch in Zukunft erfüllen kann. Die Zahl der Sprengobjekte wird im Zug
der Verwirklichung der «Armee 95» erheblich reduziert. Es werden aber auch in Zukunft vereinzelte neue Sprengobjekte gebaut werden müssen - sei es zur Schliessung bestehender Lücken oder sei es, um neue Verkehrsträger einzubeziehen. Das Zerstörungskonzept bleibt jedenfalls auf Jahre hinaus ein bedeutender Teil der Kampfinfrastruktur unserer Armee.
Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite
93.3211
Interpellation Scherrer Jürg Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch Luftschutztruppen Concurrence entre les troupes de protection aérienne et des entreprises privées
Wortlaut der Interpellation vom 28. April 1993
Zu Uebungszwecken werden durch die Luftschutztruppen Im- mobilien abgebrochen oder gesprengt. Die dabei anfallenden Kosten werden nur zu einem Teil den Auftraggebern überbun- den. Dadurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung, welche es den privaten Abbruchfirmen von vornherein verunmöglicht, die Arbeiten zu kostendeckenden Preisen auszuführen. In Zeiten der Vollbeschäftigung bleibt die Konkurrenzierung der Privatfirmen ohne negative Folgen; in der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Rezession hat sie jedoch einen negativen Ein- fluss auf die Beschäftigungslage.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung der folgen- den Fragen:
Werden auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin Immobilien durch Luftschutztruppen abgebrochen beziehungsweise gesprengt?
Falls ja, werden die ausgeführten Arbeiten in Zukunft zu marktgerechten Preisen ausgeführt, um den privaten Anbie- tern einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen?
Werden die Luftschutztruppen in Zukunft nach Abbruch- beziehungsweise Sprengarbeiten das Wegräumen des Schut- tes privaten Anbietern überlassen, um einer weiteren Gefähr- dung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft vorzubeugen?
Texte de l'interpellation du 28 avril 1993
A des fins d'exercice, les troupes de protection aérienne se li- vrent à des démolitions ou à des dynamitages d'immeubles. Or, les coûts occasionnés par de telles opérations ne sont que partiellement imputés aux donneurs d'ouvrage. Il en résulte une distorsion de la concurrence, qui empêche d'entrée de jeu les entreprises privées de démolition d'exécuter les tra- vaux à des prix couvrant leurs frais. En période de plein emploi, cette concurrence exercée à l'encontre des entreprises privées n'a pas de conséquences négatives; en ces temps de récession économique, elle a en revanche des effets négatifs sur l'emploi.
C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Les troupes de protection aérienne continuent-elles de dé- molir ou de dynamiter des immeubles, en ces temps de crise économique?
Si oui, les travaux seront-ils désormais exécutés à des prix conformes au marché, afin que la concurrence puisse s'exer- cer pleinement entre les entreprises privées et les troupes de protection aérienne?
Les troupes de protection aérienne laisseront-elles désor- mais à des entreprises privées la tâche de déblayer les gravats après une démolition ou un dynamitage, afin de ne pas mettre en péril de nouveaux emplois dans l'économie privée?
Oktober 1993 N
1993
Interpellation Keller Rudolf
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borer Roland, Dreher, Kern, Moser, Steinemann (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er septembre 1993
Die Luftschutztruppen der Armee sind für ihre realistische Ausbildung auch in Zukunft auf zivile Uebungsobjekte ange- wiesen. Das Bundesamt für Luftschutztruppen (Balst) wird deshalb weiterhin Abbruchobjekte, die ihm von Kantonen, Ge- meinden und Privaten angeboten werden, für die Aus- und Weiterbildung seiner Formationen benützen.
Bei der Uebernahme von Abbruchobjekten durch das Balst werden die Rechte und Auflagen vertraglich geregelt. Die Par- teien haben dabei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen weitgehend freie Hand für die Ausgestaltung des Ver- tragsverhältnisses. Dem Bund dürfen einzig keine Kosten er- wachsen.
Bei der Bewertung der Leistungen und Gegenleistungen gilt es zu berücksichtigen, dass die Uebungsobjekte der Truppe für längere Zeit, mindestens für die Dauer eines ganzen Wie- derholungskurses, zur Verfügung stehen müssen.
Die Spreng- und Abbrucharbeiten stellen aus Truppensicht keine eigenständige Leistung dar, für die Preise ausgehandelt werden; sie sind Teil der militärischen Fachausbildung. Das Wegräumen des Schuttes erfolgt mit truppeneigenen Bauma- schinen und Fahrzeugen. Der Gebäudeeigentümer über- nimmt die Kosten für den Treibstoff und stellt zusätzliche Ma- schinen, Lastwagen und Mulden für Sonderabfälle zur Verfü- gung; er bezahlt auch die Deponiegebühren. Bei Sprengun- gen gehen die Kosten für Schutz- und Absperrmassnahmen zu seinen Lasten. Die Auswahl der Privatfirmen, die diese Mit- tel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, ist ebenfalls Sache des Eigentümers.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
93.3229
Interpellation Keller Rudolf Offenere Grenzen und Kriminalität Ouverture des frontières et criminalité
Wortlaut der Interpellation vom 29. April 1993 Ich stelle folgende Fragen an den Bundesrat:
Wie stellt er sich zur Problematik des «kleinen wirtschaftli- chen Grenzverkehrs»?
Tritt er dafür ein, dass dieser wie bisher locker gehandhabt werden kann?
Warum hat er den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern über die sicherheitspolitische Problematik der offenen Gren- zen vor der EWR-Abstimmung nichts gesagt?
Was gedenkt er zur besseren Grenzsicherung gegen das Eindringen solcher Diebesbanden zu tun?
Texte de l'interpellation du 29 avril 1993
Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:
Quelle est sa position face aux problèmes posés par le «pe- tit trafic économique frontalier»?
Pense-t-il que ce trafic peut continuer à être aussi souple que par le passé?
Pourquoi, au cours de la campagne sur l'EEE, a-t-il caché aux électeurs les problèmes de sécurité posés par l'ouverture des frontières?
Qu'entend-il faire pour renforcer la sécurité aux frontières afin d'empêcher des bandes de voleurs de pénétrer dans no- tre pays?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit dem 1. Januar 1993 werden zwischen den EG-Staaten keine oder nur noch wenige Zollkontrollen an den zwischen- staatlichen Grenzen durchgeführt. Die Schlagbäume bleiben oben. Ersatzweise werden dafür die wirtschaftlichen Zollkon- trollen flächendeckend auf die ganzen Länder ausgedehnt, insbesondere in Deutschland, welches bisher den 15-Kilome- ter-Zollkreis kannte. Die vermeintliche «freie Fahrt» wird nun durch einen noch grösseren Bürokratismus gebremst.
Ein weiterer negativer Aspekt macht sich seit den Lockerun- gen an den Grenzen besonders im süddeutschen Raum be- merkbar. Ganze Diebesbanden ziehen nun quer durch Eu- ropa ungehindert über die offenen Grenzen und «klauen», was nicht niet- und nagelfest ist. Erste Anzeichen machen sich in der Nordwestschweiz im grenznahen Raum bemerkbar. Un- sere Polizei kann oft mangels Kapazität nicht einmal mehr Rapporte aufnehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 1er septembre 1993
1./2. Der Grenzverkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarstaaten wird durch zahlreiche Abkommen geregelt. Als Beispiel sei hier das Schweizerisch-deutsche Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsver- kehr (SR 0.631.256.913.61) erwähnt. Der grenzüberschrei- tende Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr zwi- schen den jeweiligen Zollgrenzzonen ist für diese Regionen oft gleichbedeutend wie die gemeinde- und kantonsüber- schreitenden Beziehungen im Landesinnern. Diese Abkom- men sind daher für beide Seiten von politischer, wirtschaftli- cher und kultureller Tragweite. Der Bundesrat tritt deshalb auch künftig dafür ein, dass der traditionelle und in seinem Ganzen unproblematische Grenzverkehr nicht durch ein- schränkende Massnahmen gehemmt wird, sondern weiterhin im freiheitlichen Sinne der abgeschlossenen Regelungen ge- handhabt wird.
In der Botschaft vom 18. Mai 1992 zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum legte der Bundesrat die Auswirkungen des freien Personenverkehrs für unser Land dar. Zentral war seine Aussage, wonach es der freie Personenverkehr den EWR-Angehörigen ermöglicht, sich in allen Staaten der Europäischen Freihandelszone zu gleichen Bedingungen wirtschaftlich zu betätigen oder sich niederzulassen. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass der ge- samte Bereich der inneren Sicherheit zu keiner Zeit in den An- wendungsbereich des EWR-Vertragswerkes gefallen ist und dass von einer Aufhebung grenz- oder sicherheitspolizeilicher Massnahmen deshalb nie die Rede war. Ein Ja des Souveräns zum EWR-Vertrag hätte daher auf die Grenzkontrollen grund- sätzlich keinen Einfluss gehabt.
Die zunehmenden Meldungen des eidgenössischen Grenzwachtkorps über Diebesgut, Einbrecherwerkzeug, fal-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Scherrer Jürg Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch Luftschutztruppen
Interpellation Scherrer Jürg Concurrence entre les troupes de protection aérienne et des entreprises privées
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1993
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Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3211
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Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
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