1991
Interpellation Gonseth
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993
1 .- 5. Der neue Paragraph 16a des deutschen Grundgesetzes und die damit verbundenen Aenderungen im deutschen Asyl- verfahren sind am 1. Juli 1993 in Kraft getreten. Die Aenderun- gen sind im wesentlichen vergleichbar mit denjenigen, welche die Schweiz im Jahre 1990 mit dem dringlichen Bundesbe- schluss über das Asylverfahren eingeführt hat. Somit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch Deutschland an Attraktivität für Asylsuchende verlieren wird. Wie schnell und in welchem Ausmass aufgrund der neuen Bestimmungen mit Auswirkungen auf die umliegenden Länder zu rechnen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Umsetzung der neu geschaffenen Möglichkeit der Rückweisung von Asylbe- werbern in Nachbarstaaten untersteht grossteils den in die- sem Sachbereich von den EG- bzw. Schengener Staaten ab- geschlossenen internationalen Abkommen. Diese sind erst in Teilen wirksam. Da die Umsetzung im Einzelfall jeweils vom Nachweis des vorgängigen Aufenthaltes im Rückübernahme- staat abhängt, dürfte der Wirkungsgrad von vornherein be- schränkt sein. Konkrete Aussagen sind daher verfrüht.
Weil aufgrund der weiter gehenden Safe-Country-Regelung Deutschlands mit einer Umlenkung in die Schweiz zu rechnen ist, wird von den Bundesbehörden geprüft, ob nach unseren Kriterien ebenfalls eine entsprechende Einstufung dieser Län- der in Frage kommt.
Die Organisation und Struktur des Bundesamtes für Flücht- linge mit heute 450 Personalstellen ist auf 30 000 Asylgesuche pro Jahr ausgerichtet. Damit dürfte gewährleistet sein, dass auch bei einer gegenüber 1992 erheblichen Zunahme der Asylgesuche - die nicht unbedingt auf die Gesetzesänderung in Deutschland zurückzuführen sein muss, sondern ihren Ursprung auch in der Situation der Herkunftsländer haben kann - die Verfahren auch inskünftig ordnungsgemäss abge- wickelt werden können. Ueber die Prüfung zur Bezeichnung weiterer Herkunftsländer als Safe countries hinaus werden die Bestrebungen zum Abschluss neuer bilateraler Rückübernah- meabkommen und zum Anschluss an europäische Abkom- men im Bereich Rückübernahme und Erstasyl weitergeführt. 6 .- 8. Der Bundesrat bedauert die fremdenfeindlichen An- schläge und die damit verbundenen Ausschreitungen in unse- rem Nachbarland und wird alles daransetzen, um eine solche Entwicklung bei uns zu verhindern. Im Vergleich zu den Jah- ren 1990 und 1991 ist heute in der Schweiz ein deutlicher Rückgang registrierter rassistischer Gewalt zu verzeichnen, was nicht zuletzt auf die konsequente Ausländer- und Asylpoli- tik des Bundes zurückzuführen ist. Trotzdem ist der Bundesrat der Auffassung, dass dem latent vorhandenen Fremdenhass in Teilen der schweizerischen Bevölkerung zu begegnen ist. In den Bereichen der Gesetzgebung und der Information wur- den auch bereits Massnahmen eingeleitet.
So hat der Bundesrat am 2. März 1992 die Botschaft betref- fend den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Ueberein- kommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die entsprechende Straf- rechtsrevision verabschiedet. Voraussichtlich wird diese Kon- vention Ende Jahr ratifiziert werden. Sie verpflichtet die Schweiz zur Ergreifung konkreter Massnahmen, zur aktiven Bekämpfung von Rassendiskriminierung und rassistischen Vorurteilen. Entsprechend dieser Verpflichtung wurde ein neuer Strafrechtsartikel gegen rassistisches Verhalten ge- schaffen. Die Referendumsfrist für die Revisionsvorlage läuft Anfang Oktober 1993 ab. Der Bundesrat erhofft sich von die- sem neuen Straftatbestand eine generalpräventive Wirkung. Zudem hat die Bundesanwaltschaft die Beobachtung der rechtsextremen Gruppierungen intensiviert. Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass allein strafrechtliche Massnah- men nicht genügen, um der vorhandenen Fremdenfeindlich- keit zu begegnen. Vielmehr bedarf es positiver Anstrengungen auf allen Stufen unseres Gemeinwesens.
Ferner hat der Bund bereits im Sommer 1991 Professor Dr. H .- Ch. Röglin beauftragt, eine Untersuchung zum Thema «Wanderungsbewegungen und Gewaltpotential» durchzufüh-
ren. Die im Frühjahr 1992 veröffentlichte Studie kommt zum Schluss, dass das Phänomen der Fremdenfeindlichkeit und der Aggression gegen Ausländer und Asylbewerber seinen Ursprung in den heutigen gesellschaftlichen Strukturen und der zunehmenden Komplexität des täglichen Lebens hat. So lösen die politischen Umwälzungen in Europa, die ökologi- schen Probleme und die aktuelle Wirtschaftslage bei Teilen der Bevölkerung eine diffuse Angst aus, welche sie veranlasst, die Ursachen ihrer Probleme in der Anwesenheit von Minder- heiten zu sehen. Zur Ursachenbekämpfung schlägt die Studie eine breit angelegte, die komplexen Zusammenhänge aufzei- gende Informationspolitik vor. Seitens des Bundesamtes für Flüchtlinge wird neben der bereits bestehenden Zeitschrift «Asylon» voraussichtlich im Herbst 1993 ein Informationsdos- sier bereitgestellt werden, das interessierten Personen Hinter- grundinformationen zu diesem komplexen Sachbereich lie- fern will. Weitere Informationsprojekte sind für die kommen- den Jahre vorgesehen.
Die staatlichen Anstrengungen werden - wie der Bundesrat bereits 1992 in seinem Bericht zum Extremismus in der Schweiz festgehalten hat - nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn sich auch die übrigen gesellschaftlichen Kräfte, wie bei- spielsweise die Parteien, die Kirchen, die Verbände und die Medien, an der gemeinsamen Aufgabe - Toleranz und Menschlichkeit in unserem Land zu erhalten - beteiligen.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
93.3210
Interpellation Gonseth Festeingelagerte Sprengstoffe in zivilen Objekten Ouvrages civils minés
Wortlaut der Interpellation vom 28. April 1993 Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Welche Lebensdauer haben die Bauwerke, die mit dem ein- betonierten Sprengstoff ausgerüstet sind?
Mit welchen Langzeittests wurde erprobt, dass der Spreng- stoff über die Lebensdauer der Bauwerke schadlos hält?
Wie wird sichergestellt, dass bei Reparatur- oder Abbruch- arbeiten der Sprengstoff nicht versehentlich verpuffen oder ex- plodieren kann?
Ist es in der heutigen sicherheitspolitischen Lage noch an- gebracht, zivile Objekte für die Sprengung vorzubereiten und dabei den Sprengstoff bereits jetzt einzubauen? Wie begrün- det der Bundesrat diese Notwendigkeit?
Texte de l'interpellation du 28 avril 1993
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: 1. Combien de temps les ouvrages minés, c'est-à-dire ceux dans lesquels des explosifs ont été coulés dans le béton, sont-ils utilisables?
Par quels tests à long terme a-t-on pu déterminer que les ex- plosifs ne constituent pas une menace pour ces ouvrages?
Comment fait-on pour s'assurer que les explosifs ne s'échappent ni n'explosent accidentellement lors de répara- tions ou de travaux de démolition?
Est-il encore opportun, dans la situation politique actuelle en matière de sécurité, de prendre des dispositions pour faire sauter des ouvrages civils en les minant d'avance? Comment le Conseil fédéral justifie-t-il une telle mesure?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bühlmann, Diener, Fankhauser, Gardiol, Goll, Gross Andreas, Haering Binder, Hollenstein, Misteli, Steiger Hans, Thür, Voll- mer, Weder Hansjürg (16)
65-N
8 octobre 1993
N
1992
Interpellation Scherrer Jürg
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Verschiedenen Presseberichten war in der letzten Zeit zu ent- nehmen, dass das EMD dazu übergegangen ist, Sprengstoff in einzelnen zur Vernichtung vorgesehenen Objekten fest ein- zubauen. Dabei wurde von der bisherigen Praxis abgewichen, bei welcher zwar die nötigen Sprengkammern in die Konstruk- tion integriert wurden, der brisante Sprengstoff aber separat gelagert wurde.
In der Schweiz fanden in angeblich sicheren Munitionslagern seit Ende des Zweiten Weltkrieges wiederholt Explosionsun- glücke statt. So zum Beispiel in Fort Dailly (1946), Blausee-Mit- holz (1947) und erst im letzten Jahr auf dem Sustenpass. Die Explosionsursachen konnten bei all diesen Fällen nicht restlos geklärt werden.
Es ist allgemein bekannt, dass der in zivilen Sprengobjekten zur Verwendung gelangende Sprengstoff TNT relativ stossun- empfindlich ist. Trotzdem vertreten Sprengstoffexperten die Ansicht, dass selbst bei TNT spontane Verpuffungen möglich sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 30 juin 1993
Zur Unterstützung der Bodentruppen im Verteidigungsfall ver- fügt die Armee seit Jahrzehnten über ein Zerstörungskonzept, das vorsieht, wichtige Verkehrsträger zur Zerstörung vorzube- reiten. Im Bericht über die Sicherheitspolitik in den neunziger Jahren und im Armeeleitbild 95 haben wir auf den hohen Stel- lenwert dieser Vorbereitungen hingewiesen. Die entsprechen- den baulichen Vorkehrungen werden bereits im Frieden ge- troffen, und zwar im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Sanierung eines Objekts.
Zu den Fragen der Interpellation nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Lebensdauer eines Bauwerks, in das Sprengstoff einge- baut ist, hängt von seinem Zustand ab; sie steht in keinem Zu- sammenhang mit dem eingebauten Sprengstoff. Der Spreng- stoff ist funktionell nicht Bestandteil des Bauwerks und kann jederzeit gefahrlos ausgebaut werden.
Die ältesten in der Schweiz noch verwendeten Sprengbüch- sen, die mit verfestigtem und gepresstem Trotyl gefüllt sind und zur Zerstörung von Objekten verwendet werden, stam- men aus dem Jahr 1946; sie sind in einwandfreiem Zustand. Wo dies bautechnisch möglich ist, wird der Sprengstoff seit 16 Jahren in die Objekte eingebaut Der Sprengstoff ist sicher; er ist gegen Sabotage geschützt und wird von der Gruppe für Rüstungsdienste mit besonderen Instrumenten laufend überwacht. Seine Lager- und Funktionsfähigkeit ist praktisch unbeschränkt
Die Gefahr einer unbeabsichtigten Explosion oder einer Selbstentzündung des eingebauten Sicherheitssprengstoffs besteht nicht. Es sind bis heute keine Fälle bekanntgeworden, bei denen derartige Bauwerke durch unfreiwillige Explosion des darin enthaltenen Sicherheitssprengstoffs zerstört oder beschädigt worden wären. Bei den von der Interpellantin er- wähnten Explosionsunglücken ist nicht Sicherheitsspreng- stoff, sondern alte und teilweise delaborierte Munition detoniert.
An Sprengobjekten wie Brücken und Strassen werden immer wieder Umbau- oder Abbrucharbeiten durchgeführt. In solchen Fällen wird der Sprengstoff vorher gefahrlos aus- gebaut.
Das Zerstörungskonzept der Armee erhöht den Abhaltewert unseres Geländes und steigert die Kampfkraft der Truppe. Der vorsorgliche Einbau des Sprengstoffs in den Sprengobjekten ermöglicht in kurzer Zeit eine hohe Bereitschaft; er ist wesent- lich sicherer als die Einlagerung des Sprengstoffs in der Nähe der Sprengobjekte.
Das Zerstörungswesen gehört zur statischen Komponente der dynamischen Raumverteidigung. Diese neue Konzeption, die wir im Armeeleitbild 95 beschrieben haben, ist eine we- sentliche Grundlage dafür, dass die Armee ihren Hauptauftrag (Kriegsverhinderung durch Verteidigungsbereitschaft) auch in Zukunft erfüllen kann. Die Zahl der Sprengobjekte wird im Zug
der Verwirklichung der «Armee 95» erheblich reduziert. Es werden aber auch in Zukunft vereinzelte neue Sprengobjekte gebaut werden müssen - sei es zur Schliessung bestehender Lücken oder sei es, um neue Verkehrsträger einzubeziehen. Das Zerstörungskonzept bleibt jedenfalls auf Jahre hinaus ein bedeutender Teil der Kampfinfrastruktur unserer Armee.
Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite
93.3211
Interpellation Scherrer Jürg Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch Luftschutztruppen Concurrence entre les troupes de protection aérienne et des entreprises privées
Wortlaut der Interpellation vom 28. April 1993
Zu Uebungszwecken werden durch die Luftschutztruppen Im- mobilien abgebrochen oder gesprengt. Die dabei anfallenden Kosten werden nur zu einem Teil den Auftraggebern überbun- den. Dadurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung, welche es den privaten Abbruchfirmen von vornherein verunmöglicht, die Arbeiten zu kostendeckenden Preisen auszuführen. In Zeiten der Vollbeschäftigung bleibt die Konkurrenzierung der Privatfirmen ohne negative Folgen; in der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Rezession hat sie jedoch einen negativen Ein- fluss auf die Beschäftigungslage.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung der folgen- den Fragen:
Werden auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin Immobilien durch Luftschutztruppen abgebrochen beziehungsweise gesprengt?
Falls ja, werden die ausgeführten Arbeiten in Zukunft zu marktgerechten Preisen ausgeführt, um den privaten Anbie- tern einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen?
Werden die Luftschutztruppen in Zukunft nach Abbruch- beziehungsweise Sprengarbeiten das Wegräumen des Schut- tes privaten Anbietern überlassen, um einer weiteren Gefähr- dung von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft vorzubeugen?
Texte de l'interpellation du 28 avril 1993
A des fins d'exercice, les troupes de protection aérienne se li- vrent à des démolitions ou à des dynamitages d'immeubles. Or, les coûts occasionnés par de telles opérations ne sont que partiellement imputés aux donneurs d'ouvrage. Il en résulte une distorsion de la concurrence, qui empêche d'entrée de jeu les entreprises privées de démolition d'exécuter les tra- vaux à des prix couvrant leurs frais. En période de plein emploi, cette concurrence exercée à l'encontre des entreprises privées n'a pas de conséquences négatives; en ces temps de récession économique, elle a en revanche des effets négatifs sur l'emploi.
C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Les troupes de protection aérienne continuent-elles de dé- molir ou de dynamiter des immeubles, en ces temps de crise économique?
Si oui, les travaux seront-ils désormais exécutés à des prix conformes au marché, afin que la concurrence puisse s'exer- cer pleinement entre les entreprises privées et les troupes de protection aérienne?
Les troupes de protection aérienne laisseront-elles désor- mais à des entreprises privées la tâche de déblayer les gravats après une démolition ou un dynamitage, afin de ne pas mettre en péril de nouveaux emplois dans l'économie privée?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Gonseth Festeingelagerte Sprengstoffe in zivilen Objekten Interpellation Gonseth Ouvrages civils minés
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3210
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
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Data
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