Interpellation CIP-CN
1988
N
8 octobre 1993
suisse implique celui de l'article 10 de la Convention euro- péenne des droits de l'homme.
Erklärung des Interpellanten: nicht befriedigt Déclaration de l'interpellateur: non satisfait
92.3575
Interpellation Frey Walter Normenangleichung bei Motorfahrzeugen Véhicules à moteur. Normes européennes
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1992 Die schweizerischen Vorschriften für Bau und Ausrüstung von Motorfahrzeugen und Motorrädern, die von jenen der EG ab- weichen, werden zunehmend als störendes Hindernis für den freien Import von Fahrzeugen aus dem EG-Raum empfunden. In der Tat unterscheiden sich die schweizerischen Vorschriften oft nur wenig von jenen der EG. Im Zeichen der in letzter Zeit oft erwähnten Marktöffnung innerhalb Europas erscheint es we- nig sinnvoll, diese geringfügigen Unterschiede weiterhin auf- rechtzuerhalten. Es gilt vielmehr, sie so rasch als möglich zu eliminieren und auch auf diese Weise zu einer Marktöffnung beizutragen.
Der Bundesrat wird daher höflichst angefragt,
ob er die bestehenden Divergenzen gegenüber den in der EG geltenden Vorschriften für Bau und Ausrüstung von Motor- fahrzeugen und Motorrädern auflisten kann; und
ob er für jede einzelne Vorschrift angeben kann, bis wann er sie an die EG-Normen anzupassen gedenkt.
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1992
Les normes suisses pour la construction et l'équipement des véhicules automobiles et des motocycles, qui s'écartent des normes communautaires européennes, sont de plus en plus perçues comme une entrave à la libre importation de véhicu- les provenant de pays de la communauté. En fait, les normes suisses ne diffèrent souvent peu de leurs équivalents commu- nautaires. A l'ère du grand marché européen, dont il a été si souvent question ces derniers temps, il semble peu judicieux de maintenir ces minimes divergences. Il convient plutôt de les éliminer au plus vite et de contribuer ainsi à l'ouverture des marchés.
Le Conseil fédéral est donc prié de répondre aux questions suivantes:
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 juin 1993 Mit den Eurolex-Vorlagen wäre das Anliegen des Interpellan- ten, nämlich die Harmonisierung der schweizerischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Motorfahrzeuge mit den ent- sprechenden EG-Vorschriften, kurzfristig verwirklicht worden.
Auch nachdem Volk und Stände am 6. Dezember 1992 den EWR-Vertrag abgelehnt haben und damit auch die Eurolex- Vorlagen hinfällig geworden sind, bleibt die Harmonisierung der technischen Vorschriften Ziel des Bundesrates. Hierzu hat der Bundesrat am 20. Januar 1993 im Rahmen des Pro- gramms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung ein Konzept zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen gutge- heissen. Dieses Konzept beinhaltet einerseits den Auftrag an das EVD, bis Ende 1993 einen Entwurf für einen Gesetzesrah- men zur Beseitigung von technischen Handelshemmnissen zu erstellen, um über legale Grundlagen zur Harmonisierung der technischen Vorschriften der Schweiz mit denjenigen der EG bzw. des EWR zu verfügen. Andererseits sind Revisionen der technischen Vorschriften auf Gesetzes- und Verordnungs- stufe vorgesehen, ebenso wie Verhandlungen mit dem Aus- land, insbesondere mit den Ländern des EWR, um Abkom- men über die gegenseitige Anerkennung von Konformitäts- nachweisen schliessen zu können. Im Einklang mit diesem Entscheid verfolgt also unser Land seine Politik der Harmoni- sierung mit den EG-Richtlinien, insbesondere im Bereich der Motorfahrzeuge, weiter.
Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, in einer ersten Stufe noch in diesem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Reihe von technischen EG-Erlassen bei der Typenprüfung und bei direkt importierten Fahrzeugen an- erkannt werden können. In einer zweiten Stufe sollen sämtli- che Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Motorfahr- zeuge einschliesslich der Emissionsvorschriften so geändert werden, dass EG-Genehmigungen ohne weitere Prüfungen anerkannt werden können. Als Termin für diese zweite Stufe drängt sich der 1. Oktober 1995 auf, weil auch im EWR-Vertrag für Geräusch- und Abgasvorschriften eine zweijährige Ueber- gangsfrist vorgesehen war (siehe auch Bundesratsbeschluss vom 21. April 1993 betreffend Anträge der Kantone an den Bundesrat im Rahmen der Massnahmenpläne Luftreinhal- tung; Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des EJPD).
Die Anpassung der schweizerischen Vorschriften berücksich- tigt alle EG-Verordnungen und -Richtlinien, welche Bau und Ausrüstung der Motorfahrzeuge regeln (über 80 Verordnun gen und Richtlinien). Eine vorgängige separate Auflistung der bestehenden Divergenzen erübrigt sich damit.
In denjenigen Bereichen, in denen die EG noch keine Vor- schriften kennt (z. B. Geräuschvorschriften für Baumaschinen und Motorfahrräder oder Abgasvorschriften für Motorräder und Motorfahrräder) bleiben - wie in den anderen Ländern auch - die bisherigen nationalen Vorschriften weiterhin be- stehen.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
93.3198
Interpellation SPK-NR Stellenabbau im Bundesamt für Flüchtlinge Interpellation CIP-CN Réduction de personnel à l'Office fédéral des réfugiés
Wortlaut der Interpellation vom 15. April 1993 Im Rahmen der unbestrittenermassen notwendigen Massnah- men zur Haushaltsanierung wurde bekannt, dass im EJPD 50 Stellen gestrichen wurden. Aufgrund der rückläufigen Zahl von Asylgesuchen wurde diese Kürzung anscheinend allein zu Lasten des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vorge- nommen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Frey Walter Normenangleichung bei Motorfahrzeugen Interpellation Frey Walter Véhicules à moteur. Normes européennes
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3575
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1993 - 08:00
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Data
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1988-1988
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